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DE102017109569A1 - Vorrichtung zur auftragsgenerierung - Google Patents

Vorrichtung zur auftragsgenerierung Download PDF

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DE102017109569A1
DE102017109569A1 DE102017109569.1A DE102017109569A DE102017109569A1 DE 102017109569 A1 DE102017109569 A1 DE 102017109569A1 DE 102017109569 A DE102017109569 A DE 102017109569A DE 102017109569 A1 DE102017109569 A1 DE 102017109569A1
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Ulf Hallmann
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Reverse Logistics GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen, umfassend eine Datenverarbeitungseinheit (3) die anhand übermittelter Bilddaten, die einer Objekterkennung (11), einer Scan- und Auswerteeinheit (13), sowie einer Ortsbestimmungseinheit (14) überrmittelt werden, derart ausgewertet werden, dass idealerweise das auf der Bilddatei dargestellte Objekt als solches erkannt wird, dessen Standortdaten ermittelt werden und im Übrigen auch weitere Objekteigenschaften, die dann an eine Auftragsbearbeitungseinheit (17) übergeben werden, die die entsprechenden Daten zusammenführt, erforderlichenfalls mit bestehenden Datenbanken abgleicht und auf der Basis dieser Daten einen vollständigen oder teilvollständigen Auftrag generiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen, insbesondere von Abholaufträgen. Trotz einer zunehmenden Automatisierung und datengestützten Verarbeitung von immer wiederkehrenden Bürovorgängen und der Einführung moderner Datenbanksysteme, die es Unternehmen erlauben, ihre Kundendaten etwa in CRM- Systemen, also Customer-Relationship-Management-Systemen, die geeignet sind, die Kundendaten und insgesamt die Beziehungen zu den jeweiligen Kunden weitgehend automatisiert zu verwalten, zu überwachen und abzuwickeln, sowie parallelen ERP-Systemen, also Enterprise-Resource-Planning-Systemen, die dazu dienen sollen, Unternehmer bzw. Unternehmen in ihrer Aufgabe zu unterstützen, Ressourcen wie Kapital, Personal, Betriebsmittel, Material, Informations- und Kommunikationstechnik und IT-Systeme im Sinne des Unternehmenszwecks rechtzeitig und bedarfsgerecht zu planen und zu steuern, besteht in vielen Unternehmen weiterhin das Problem, dass zum einen die Synergien der nebeneinander betriebenen Systeme nicht erkannt oder zumindest nicht ausgenutzt werden und im Übrigen die vorhandenen technischen Möglichkeiten im Sinne einer effizienten, d. h. einer möglichst weitgehenden Automatisierung abgewickelt werden.
  • Der Gegenstand der Erfindung bezieht sich dabei auf die in so gut wie jedem Unternehmen verbreitete Aufgabe, aufgrund einer Kundenanfrage einen Auftrag zu generieren, der es ermöglichen soll, den entsprechenden Kundenwunsch möglichst optimal zu bedienen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß dem geltenden Anspruch 1 gelöst, wobei den geltenden Ansprüchen 2-9 vorteilhafte Weiterentwicklungen der Vorrichtung gemäß dem geltenden Anspruch 1 entnommen werden können.
  • Im Einzelnen umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung eine mit einem Datennetzwerk, etwa dem Internet verbundene Datenverarbeitungseinheit, die insbesondere mit einer Schnittstelle zur Annahme von über das Datennetzwerk übermittelten Bilddaten versehen ist. Diese Bilddaten werden nach deren Entgegennahme und Speicherung einer nachgelagerten Bildauswertung zugeführt, die mit einer Objekterkennung ausgestattet ist, die etwa auf dem Bild erkennbare Gegenstände erkennt. Hier kann es sich beispielsweise um Entsorgungsbehälter oder sonstige zu entsorgende Gegenstände oder Materialien handeln. Idealerweise ist die Bilderkennung in der Lage, die mit der Bildinformation übermittelten Objekte als solche zu erkennen und mit einer eindeutigen Bezeichnung, also beispielsweise einer Artikelnummer, zu verbinden sowie diese Artikelnummer mit einer Auftragsnummer zur Abwicklung des Auftrages zu versehen.
  • Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Scan- und Auswerteeinheit versehen, die etwa auf den übermittelten Bildern erkennbare Texte und/oder Codes, etwa Barcodes und/oder QR-Codes als solche erkennt, ausliest und die dementsprechend gewonnenen Informationen ebenfalls dem besagten Auftrag zuweist.
  • Im Übrigen ist der Datenverarbeitungseinheit eine Ortsbestimmungseinheit zur Auswertung der Bilddaten im Hinblick auf etwa in Verbindung mit den Bilddaten übermittelte Ortinformationen versehen. Diese Ortsinformationen können automatisch bei der Bildaufnahme entstanden sein, indem die Bildaufnahme in Verbindung mit einem herkömmlichen Geotagging-System erfolgt ist, wie es in aktuellen Kamerasystemen oder Smartphones üblicherweise eingesetzt wird, oder aber aus Begleitinformationen etwa einer in Verbindung mit den Bilddaten übermittelten Adressinformationen gewonnen werden. Auch diese Informationen werden dem fraglichen Auftrag zugespielt und anschließend die auf diesem Wege erfassten und/oder erkannten Daten in einen Auftrag, vorzugsweise in einen Abholauftrag, betreffend das erkannte Objekt umgesetzt. Dabei liegt der erfindungsgemäßen Lösung der Gedanke zu Grunde, dass der Auftrag vorzugsweise selbsttätig vollständig aus der übermittelten Bildinformation in Verbindung mit den gleichzeitig übermittelten Begleitinformationen generierbar ist, wobei auch bei einer nur teilweisen Generierung des Abholauftrages, der also in der Regel einer händischen Nachbearbeitung bedarf bereits eine erhebliche Optimierung und Unterstützung bei der typischen Aufgabe der Erzeugung und Ablage eines Auftrages, hier insbesondere eines Abholauftrages erreicht ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung erfolgt die Objekterkennung aus den in Form von Bilddateien übermittelten Informationen mithilfe eines Vergleichsalgorithmusses derart, dass die empfangenen Bilddaten mit in einer Vergleichsdatenbank abgelegten Bilddaten verglichen werden und idealerweise einem einzigen Objekt derart zugeordnet werden können, dass die in Verbindung mit diesen in der Vergleichsdatenbank abgelegten Objektinformationen den empfangenen Bilddaten und somit dem korrespondierenden Auftrag zuweisbar sind. In diesem Falle können die in Verbindung mit dem erkannten Objekt gespeicherten Informationen unmittelbar in den Auftrag übernommen werden, so dass beispielsweise das Objekt, das Gegenstand eines Abholauftrages ist, eindeutig definiert ist. Für den Fall, dass anhand der mit den empfangenen Bilddaten übermittelten Objektinformationen eine derart eindeutige Zuordnung nicht möglich ist und beispielsweise mehrere Objekte als mögliche Objekte von dem Vergleichsalgorithmus benannt werden, werden die in Verbindung mit diesen Objekten gespeicherten Informationen dem Auftrag als Auswahloptionen zu einer späteren händischen Nachbearbeitung des Auftrages zugespielt. Auch im letzteren Fall ist durch das Angebot einiger weniger Objektinformationen zur Auswahl eine wesentliche Unterstützung und Optimierung der im Zusammenhang mit der Generierung eines Auftrages zu leistenden Arbeit geleistet, da die Auswahl mit einem oder wenigen Mausklicks erledigt sein kann.
  • Im Übrigen werden die empfangenen Bilddaten, insbesondere die erfolgreich erkannten Bilddaten jeweils in Verbindung mit den als zutreffend erkannten oder nachträglich zugewiesenen Objektinformationen in der Vergleichsdatenbank angelegt, so dass das System mit zunehmender Nutzung und damit zunehmender Anzahl der Abwicklung von Vergleichsprozessen immer besser wird, also ein selbstlernendes System der Objekterkennung darstellt.
  • In weiter verbesserter Ausführung kann die Objekterkennung auch Bilddateien verarbeiten, die mehrere Objekte gleichzeitig zeigen. Hierzu ist die Objekterkennung mit einer integrierten Konturenerkennung derart versehen, dass auch mehrere in einer einzigen Bilddatei zusammengefasste Objekte als solche identifizierbar und einer separaten Bearbeitung, insbesondere einem separaten Vergleich der durch die Konturenerkennung separierten Objekte mit den in der Vergleichsdatenbank abgelegten Bilddaten zugeführt werden und somit ebenfalls gegebenenfalls erkannt und mit den in der Vergleichsdatenbank abgelegten Objektinformationen oder einer Auswahl der infrage kommenden Objektinformationen versehen werden können, so dass auch diese Objekte entweder einem gemeinsamen oder einem separaten Auftrag zuführbar sind.
  • Eine weitere Effizienzsteigerung kann durch die erfindungsgemäße Vorrichtung verwirklicht werden, indem die an die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Auswertung übergebenen Bilder mittels einer bei registrierten Kunden, zukünftigen Kunden, sonstigen Nutzern oder gegebenenfalls auch Außendienstmitarbeitern installierten Anwendungssoftware, kurz einer App, eingesammelt werden, die Bestandteil eines so genannten Customer-Self-Services (CSS) ist. Hierbei wird sowohl für den Nutzer als auch für den Betreiber der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine echte Win-Win-Situation geschaffen, weil der Nutzer etwaige Abholaufträge in einfacher Weise dadurch generieren kann, dass er entweder mit der auf einem Smartphone installierten Anwendungssoftware oder einer sonstigen Bilderfassungsvorrichtung ein Bild erzeugt und an die Anwendungssoftware übermittelt. Im weiteren werden dann die Bilddaten an die erfindungsgemäße Vorrichtung übermittelt, wobei dann auf deren Basis, wie vorstehend erläutert, teilweise vollständig oder vollständig ein Auftrag, insbesondere Abholauftrag generiert wird. Die Verwendung der Anwendungssoftware hat dabei den Vorteil, dass beispielsweise in Verbindung mit registrierten Nutzern sichergestellt sein kann, dass mit den Bilddaten jeweils korrekte Ortsangaben von der Anwendungssoftware an die erfindungsgemäße Vorrichtung übergeben werden. Darüber hinaus können in der Anwendungssoftware weitere Informationen gespeichert sein, die in Verbindung mit den übermittelten Bilddaten übermittelt werden, wie etwa die Bankverbindung des jeweiligen Kunden oder etwa im Falle eines Abholauftrages bevorzugter Abholzeiten.
  • In weiterer Ausgestaltung ist die Anwendungssoftware mit einer Eingangsprüfung versehen, die die vom Kunden der Anwendungssoftware übergebenen Bilddateien einer Vorprüfung unterzieht, die beispielsweise eine ausreichende Bildqualität für die sich im Rahmen der Erfindung anschließende Bilderkennung sicherstellt und erforderlichenfalls den Nutzer gegebenenfalls zur Übermittlung einer verbesserten Bilddatei auffordert. Diese vorgeschaltete Qualitätskontrolle steigert die Qualität der nachgeschalteten Bildauswertung, was sich wiederum in einer verbesserten Qualität der selbsttätigen Generierung von Aufträgen bzw. in einem erhöhten Vollständigkeitsgrad der auf diesem Wege generierten Aufträge niederschlägt.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung wird die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht in Alleinstellung betrieben, sondern vielmehr in direkter Ankopplung an weitere betriebsinterne Verwaltungssysteme, wie etwa dem Enterprise-Resource-Planning-System, kurz ERP-System, also dem betriebsinternen System zur Verwaltung der Ressourcen eines Unternehmens, wie etwa Kapital, Personal, Betriebsmittel, Material, Informations- und Kommunikationstechnik, wobei die Aufgabe dieses Systems unter anderem die Materialbedarfsplanung ist, so dass die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfassten Informationen mit den bereits im ERP-System gespeicherten Daten jeweils abgeglichen und diese erforderlichenfalls geändert und/oder aktualisiert werden. Darüber hinaus oder alternativ steht die erfindungsgemäße Vorrichtung in direkter Datenanbindung mit dem jeweiligen Customer-Relationship-Management-System, kurz CRM-System, das insbesondere der Dokumentation und Verwaltung der Kundenbeziehungen dient, so dass es auch sinnvoll ist, die mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfassten oder generierten Daten, soweit sie für das CRM-System des Betreibers relevant sind, mit den in diesem System bereits gespeicherten Daten abzugleichen, bzw. in diesem System vorhandene Daten zu ändern oder zu ergänzen.
  • Dabei können sowohl die erfassten Daten, als auch bereits im System vorhandene Daten, über die vorgeschaltete Anwendungssoftware mit dem Kunden abgeglichen werden, indem dieser beispielsweise aufgefordert wird, die mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung generierten Daten, insbesondere im Zusammenhang mit einem Abholauftrag zu prüfen und freizugeben.
  • Wiederum in vorteilhafter Ausgestaltung, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer an die Vorrichtung angeschlossenen Auswertung des Nutzerverhaltens der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbunden sein, so dass mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch proaktiv auf die entsprechenden Nutzer zugegangen werden kann, indem beispielsweise aufgrund des erfassten Verbrauchsverhaltens eines Kunden potentielle Aufträge erkannt und dem Kunden eine entsprechende Anfrage übermittelt wird. Dieser Bestandteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im Ergebnis eine wichtige Kundenbindungsmaßnahme und trägt im Ergebnis zu einer weiteren Effizienzsteigerung der Auftragsabwicklung bei.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert:
  • Es zeigt:
    • 1: Eine Vorrichtung zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen im Blockschaltbild
  • 1 zeigt in einem nur schematischen Blockschaltbild eine Vorrichtung 1 zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen, im vorliegenden Falle von Abholaufträgen, beispielsweise betreffend Verbrauchsmaterialien, die der Entsorgung, dem Recycling oder der Weiterverarbeitung zugeführt werden müssen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Verbrauchsmaterialien wie Motoröl oder zur Entsorgung anstehende Verpackungsmaterialien handeln. Die entsprechenden Materialien sind dabei gegebenenfalls bereits in vorgeschriebenen Behältern etwa zum Transport geeigneter Container, Fässer oder dergleichen gelagert.
  • Zentraler Bestandteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist zunächst eine mit einem Datennetzwerk 2, hier mit dem Internet, verbundene Datenverarbeitungseinheit 3. Dabei ist die Datenverarbeitungseinheit 3 über eine geeignete Schnittstelle 4 mit dem Internet verbunden. Die Datenverarbeitungseinheit 3 steht über das Datennetzwerk 2 mit den tatsächlichen oder potentiellen Nutzer der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 in ständiger Datenverbindung, wobei eine bevorzugte Anwendung über eine Anwendungssoftware, kurz eine so genannte App 5, erfolgen kann, die beispielsweise auf einem herkömmlichen Smartphone 6 oder einer sonstigen weiteren Datenverarbeitungseinheit installiert sein kann. Im vorliegenden Beispiel ist das Smartphone mit einer Bilderfassungseinheit, also hier einer Kamera 7 versehen, so dass der jeweilige Nutzer in der Lage ist, etwa zur Abholung anstehende Materialien über die Kamera 7 abzufotografieren und die auf diesem Weg erzeugte Bilddatei über das angeschlossene Datennetzwerk 2 an die Schnittstelle 4 der Datenverarbeitungseinheit 3 zu übermitteln.
  • Zentraler Bestandteil der Datenverarbeitungseinheit 3 ist zunächst eine übliche CPU 10, die die in der Datenverarbeitungseinheit 3 ablaufenden Prozesse steuert und koordiniert. Die über die Schnittstelle 4 empfangenen Bilddaten werden zunächst einer Objekterkennung 11 übermittelt, die mit einer Vergleichsdatenbank 12 in direkter Datenverbindung steht, so dass die Bilder mittels einem der Objekterkennung 11 zugeordneten Vergleichsalgorithmus ausgewertet werden können, wobei idealerweise durch diesen Vergleich ein oder mehrere Objekte in der Datenbank ermittelt werden, die dem auf der der Objekterkennung 11 übergebenen Bilddatei dargestellten Objekt entsprechen, so dass für den Fall, dass in diesem Zusammenhang nur ein einziges Referenzobjekt in der Datenbank 12 identifiziert werden konnte, die in Verbindung mit diesem Referenzobjekt abgelegten Daten an die zentrale CPU 10 übermittelbar sind bzw. für den Fall, dass mehrere potentielle Referenzobjekte in der Vergleichsdatenbank 12 identifiziert werden konnten, die Summe der auf diesem Wege ermittelten Daten an die zentrale CPU 10 zur Weiterverarbeitung übermittelt werden.
  • Gleichzeitig oder gegebenenfalls auch zeitlich nachgeordnet, wird die über die Schnittstelle 4 empfangene Bilddatei an eine Scan- und Auswerteeinheit 13 übergeben, die in der Lage ist, etwa in Verbindung mit dem auf der Bilddatei dargestellten Objekt abgebildete Texte und/oder Codes, etwa Barcodes oder QR-Codes auszulesen bzw. auszuwerten, wobei diese Informationen ebenfalls an die zentrale CPU 10 zur weiteren Verarbeitung übermittelt werden.
  • Im Übrigen ist die Datenverarbeitungseinheit 3 mit einer Ortsbestimmungseinheit 14 bestückt, die etwa in Verbindung mit der Aufnahme der Bilddatei mit dem Smartphone 6 bei aktivierter Geotagging-Funktion des Smartphones 6 in Verbindung mit der Bilddatei übermittelte Standortkoordinaten auswertet und in eine Ortsangabe, vorzugsweise betreffend die abzuholenden Verbrauchsmaterialien umsetzt und anschließend an die zentrale CPU 10 zur weiteren Bearbeitung übergibt.
  • Alternativ oder zusätzlich können weitere Informationen und Daten betreffend die Verbrauchsmaterialien, über die der Datenverarbeitungseinheit 3 vorgeschaltete App 5 beim jeweiligen Benutzer abgefragt werden bzw. weitere Eingaben des Benutzers, die in Verbindung mit der Bilddatei übermittelt werden ebenfalls an die zentrale CPU 10 übermittelt werden.
  • Darüber hinaus steht die zentrale Datenverarbeitungseinheit 3 in einer bidirektionale Datenverbindung mit weiteren Datenbanken, wie beispielsweise einem etwa in dem jeweiligen Betrieb vorhandenen Customer-Relation-Managment-System, kurz CRM-System, dessen Daten üblicherweise in einer CRM-Datenbank 15 abgelegt sind. Im Übrigen kann die Datenverarbeitungseinheit 3 mit Vorteil auch mit dem Enterprise-Resource-Planning-System, kurz ERP-System, bzw. besser gesagt mit der korrespondierenden ERP-Datenbank 16 verbunden sein. Insbesondere steht die zentrale CPU 10 in direkter Datenverbindung mit den angeschlossenen Datenbanken 15, 16 und kann somit die mittels der Ortsbestimmungseinheit 14, der Scan- und Auswerteeinheit 13 und der Objekterkennung 11 ermittelten Daten mit den in diesen Datenbanken 15, 16 abgelegten Daten vergleichen, diese erforderlichenfalls aktualisieren und insbesondere fehlende Daten aus diesen Datenbanken 15, 16 zur Ergänzung der bereits in Verbindung mit der fraglichen Bilddatei ermittelten Daten heranziehen.
  • Dieser gesammelte, gegebenenfalls immer noch nicht vollständige Datenbestand wird in Verbindung mit einer in Reaktion auf die empfangene Bilddatei erzeugten Auftragsnummer von der zentralen CPU 10 einer nachgelagerten Auftragsbearbeitungseinheit 17 übergeben, die dann die entsprechenden Daten zur selbsttätigen Generierung eines Auftrages zusammenstellt bzw. genauer gesagt die empfangene Daten in die korrespondierenden Datenfelder des jeweiligen Auftrages eingibt, die erforderlichenfalls in einem bidirektionalen Datenaustausch noch mit dem jeweiligen Nutzer abgleichbar sind, wobei anschließend der teilweise oder vollständig generierte Auftrag an einen Drucker 20 zur Erstellung einer Papierfassung des Auftrages ausgegeben werden kann, oder aber einer Auftragsdatenbank 21 übergeben werden kann, wobei die auf diesem Wege erzeugten Daten gegebenenfalls wiederum mit den bereits in der CRM- und/oder ERP-Datenbank 15, 16 vorhandenen Daten abgeglichen bzw. in die entsprechenden Datenbanken 15, 16 selbsttätig eingepflegt werden.
  • Hier nicht weiter dargestellt, aber im Prinzip nach demselben Verfahren, ist es auch möglich, Bilddateien, die mehrere Objekte zeigen auszuwerten, indem die Datenverarbeitungseinheit 3 zusätzlich mit einer Konturenerkennung ausgestattet ist, die es erlaubt, mehrere auf einer Bilddatei abgebildete Objekte als solche zu erkennen und die auf diesem Wege identifizierten Objekte dann einer separaten Bearbeitung, analog dem vorstehend beschriebenen Prozess zuzuführen und erforderlichenfalls mehrere Aufträge teilweise oder vollständig zu generieren oder einen gemeinsamen Auftrag, betreffend die Summe der erfassten Objekte.
  • Ebenfalls nicht weiter dargestellt ist, dass es sich bei der Vorrichtung zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen um ein selbstlernendes System handelt, das zum einen dadurch immer besser wird, dass im Wege der Benutzung des Systems immer mehr Objekte erkannt und in der Vergleichsdatenbank 12 abgelegt werden, so dass die selbsttätige Bilderkennung mit zunehmender Benutzung immer besser wird. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass über die der Datenverarbeitungseinheit 3 vorgeschaltete App 5 sozusagen ein Customer Self Sevice-Portal eröffnet ist, das dafür sorgt, dass die Nutzer selbst ihre Daten ständig aktualisieren und pflegen bzw. durch die fortgesetzte Nutzung der App 5 ständig zusätzliche Daten generiert werden, die ebenfalls zur Verbesserung der Vorrichtung zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen beiträgt.
  • In abermals verbesserter Ausgestaltung kann die Vorrichtung zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen noch mit einer Routenplanungseinheit versehen sein, die die Fahrtrouten der zur Abholung der erkannten Objekte im Hinblick auf die Routenplanung hin optimiert in dem zeitlich und örtlich miteinander korrelierende Aufträge durch entsprechende Auswertung der angefallenen Daten optimiert werden, also die Vorrichtung zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen auch dazu genutzt wird, den Einsatz einer zur Abarbeitung der generierten Aufträge eingesetzten Fahrzeugflotte zu optimieren. In diesem Zusammenhang ist es ferner sinnvoll, an die Datenverarbeitungseinheit 3 auch die etwa mithilfe eines GPS-Systems erkannten Fahrtdaten der eingesetzten Fahrzeuge der Datenverarbeitungseinheit 3 zuzuspielen, die anhand der Auswertung der Fahrdaten dann wiederum erkennen kann, dass mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 selbsttätig generierte Aufträge erledigt sind, wobei anschließend diese Informationen wiederum an die angeschlossenen Datenbanken 15, 16 über mittelbar sind.
  • Im Ergebnis stellt also die Vorrichtung 1 zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen eine sinnvolle Ergänzung der bereits in einem Unternehmen vorhandene Datenbanken dar, wobei die Anwendung des Systems zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen selbstverständlich nicht auf die Erzeugung von Abholaufträgen beschränkt ist, sondern bei richtigem Verständnis auf jede denkbare Auftragsgestaltung, betreffend Waren oder Dienstleistungen, anwendbar ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Datennetzwerk.
    3
    Datenverarbeitungseinheit.
    4
    Schnittstelle
    5
    App
    6
    Smartphone
    7
    Kamera
    10
    CPU
    11
    Objekterkennung
    12
    Vergleichsdatenbank
    13
    Scan- und Auswerteeinheit
    14
    Ortsbestimmungseinheit
    15
    CRM-Datenbank
    16
    ERP-Datenbank
    17
    Auftragsbearbeitungseinheit
    20
    Drucker
    21
    Auftragsdatenbank

Claims (9)

  1. Vorrichtung (1) zur selbsttätigen Generierung von Aufträgen, insbesondere von Abholaufträgen, umfassend eine mit einem Datennetzwerk (2), etwa dem Internet verbundene Datenverarbeitungseinheit (3), umfassend eine Schnittstelle (4) zur Annahme von über das Datennetzwerk übermittelten Bilddaten, die einer nachgelagerten Bildauswertung übermittelbar sind, umfassend eine Objekterkennung (11) zur Bestimmung etwa auf dem Bild erkennbarer Gegenstände, vorzugsweise Entsorgungsbehälter oder sonstige zu entsorgende Gegenstände oder Materialien, sowie eine Scan- und Auswerteeinheit (13) zum Auslesen etwa auf den übermittelten Bildern erkennbarer Texte und/oder Codes, etwa Barcodes und/oder QR-Codes, sowie eine Ortsbestimmungseinheit (14) zur Auswertung etwa mit den Bilddaten übermittelter Standortdaten, wobei sowohl die Ergebnisse der Objekterkennung (11), der Scan- und Auswerteeinheit (13) und der Objekterkennung (11) der nachgelagerten Datenverarbeitungseinheit (3) übermittelbar sind, die gemäß einer vordefinierten Zuordnung mittels eines entsprechenden Algorithmus die erfassten und erkannten Daten in einen Auftrag, vorzugsweise in einen Abholauftrag, betreffend das erkannte Objekt, vorzugsweise vollständig, hilfsweise teilvollständig einsetzbar sind, mithin einen Auftrag oder ein Abholauftrag vollständig oder teilweise ausgefertigt ist.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Objekterkennung (11) durch einen Vergleichsalgorithmus derart realisiert ist, dass die von der Vorrichtung empfangenen Bilddaten mit den in einer Vergleichsdatenbank (12) abgelegten Bilddaten derart abgleichbar sind, dass die empfangenen Bilddaten einem oder mehreren Objekten derart zugeordnet werden können, dass die in Verbindung mit den in der Vergleichsdatenbank (12) abgelegten Objektinformationen den empfangenen Bilddaten derart zuweisbar sind, dass anschließend die Bilddaten mit den hinterlegten Objektinformationen untrennbar verbunden sind.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet dass die zusätzlich empfangenen Bilddaten, insbesondere die erfolgreich erkannten Bilddaten, jeweils zusätzlich in Verbindung mit den zugewiesenen Objektinformationen in der Vergleichsdatenbank (12) speicherbar sind, mithin eine selbstlernende Objekterkennung (11) realisiert ist.
  4. Vorrichtung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Objekterkennung (11) mittels einer integrierten Konturenerkennung derart versehen ist, dass auch mehrere in einer einzigen Bilddatei zusammengefasste Objekte als solche identifizierbar und separierbar sind und anschließend jedes dieser Objekte einer separaten Objekterkennung (11) zuführbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittstelle (4) zur Annahme von Bilddaten eine Anwendungssoftware, kurz App (5), vorgeschaltet ist, über die vorzugsweise durch registrierte Kunden, die auszuwertenden Bilddaten als Bestandteil eines Customer-Self-Services, kurz CSS, übermittelbar sind.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anwendungssoftware eine Eingangsprüfung umfasst, mittels der die von dem jeweiligen Kunden der Anwendungssoftware (5) übergebenen Bilddateien einer Vorprüfung zur Sicherstellung einer ausreichenden Bildqualität vorgeschaltet ist und den Nutzer dementsprechend Rückmeldung erteilt, etwa zur Übermittlung einer verbesserten Bilddatei auffordert.
  7. Vorrichtung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese Vorrichtung in direkter Datenverbindung mit einem Enterprise-Resource-Planing-System, kurz ERP, und/oder Customer-Relationship-System, kurz CRM, derart steht, dass mittels der Anwendungssoftware (5) übermittelte Daten, wie auch die von der Objekterkennung (11) ermittelten Daten mit den in der jeweiligen CRM- und/oder ERP-Datenbank (15, 16) bereits vorhandenen Daten abgleichbar und die erfassten oder erkannten Daten selbsttätig in die jeweilige CRM- und ERP-Datenbank (15, 16) übernehmenbar sind.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erkannten Daten dem jeweiligen Nutzer mittels der Anwendungssoftware (5) derart übermittelt und angezeigt werden, dass diese durch den Nutzer bestätigbar und insbesondere ein auf der Basis der übermittelten Daten generierter Auftrag durch den Nutzer über die Anwendungssoftware (5) freigebbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über die Anwendungssoftware (5) der Kunde aufgrund der Auswertung seines Nutzerverhaltens, insbesondere seines prognostizierten Verbrauchs, aktiv zur Eingabe eines Auftrages, insbesondere seines Abholauftrages aufforderbar ist.
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