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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Maskenadapter für den Anschluss von zwei Atemschläuchen eines Kreislaufatemschutzgerätes an eine Atemmaske, einen Gehäuseadapter für den Anschluss von einem Atemschlauch an ein solches Kreislaufatemschutzgerät, ein Atemschlauchsystem mit zwei Atemschläuchen sowie einem solchen Maskenadapter und ein Verfahren für die Anpassung eines Atemschlauchsystems an alternative Tragepositionen.
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Bekannten Stand der Technik offenbaren die
US 2 486 427 A , die
US 2014 / 0 338 670 A1 und die
DE 38 23 383 A1 . Es ist bekannt, dass Kreislaufatemschutzgeräte eingesetzt werden, um die Benutzer solcher Schutzgeräte in widrigen Umgebungen zu schützen. Hierfür sind die Kreislaufatemschutzgeräte mit Atemschutzkomponenten ausgestattet, welche sich insbesondere in eine Kühlungskomponente, eine Reinigungskomponente für die Abluft vom Benutzer sowie eine Speicherkomponente für das Zurverfügungstellen von Sauerstoff bzw. Frischluft aufteilen. Bei den bekannten Lösungen sind diese Kreislaufatemschutzgeräte mit Atemschlauchsystemen ausgestattet, welche im Wesentlichen zwei Atemschläuche aufweisen.
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Dabei handelt es sich zum einen um einen ersten Atemschlauch für die Zuluft und zum anderen um einen zweiten Atemschlauch für die Abluft vom Benutzer wieder in das Kreislaufatemschutzgerät zurück. Üblicherweise sind die beiden Atemschläuche dabei jeweils über eine Schulter des Trägers des Kreislaufatemschutzgerätes geführt.
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Um bei den bekannten Lösungen ein Kreislaufatemschutzgerät anzulegen, ist einiges an Übung notwendig.
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Das Anlegen kann dabei nicht wie bei einem schweren Rucksack von der Seite her erfolgen, sondern muss vielmehr kopfüber durchgeführt werden.
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Mit anderen Worten wird das Kreislaufatemschutzgerät zusammen mit dem Atemschlauchsystem über den Kopf des Benutzers hinweg auf den Rücken aufgebracht, so dass automatisch der erste Atemschlauch über die linke Schulter des Benutzers und der zweite Atemschlauch über die rechte Schulter des Benutzers geführt wird. In umgekehrter Richtung erfolgt das Ablegen eines Kreislaufatemschutzgeräts.
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Nachteilhaft bei den bekannten Lösungen ist insbesondere die feste Anordnung der Atemschläuche über die beiden Schultern. Neben dem relativ aufwendigen An- und Ablegen eines Kreislaufatemschutzgerätes führt dies zu eingeschränkten Nutzungen. Dabei handelt es sich zum einen um den Nachteil, dass bei engen Bewegungsspielräumen der Benutzer nicht einfach und schnell und vor allem nicht alleine das Kreislaufatemschutzgerät ablegen kann, da die Führung der Atemschläuche über die beiden Schultern dies verhindert. Ein weiterer Nachteil ist es, dass das Kreislaufatemschutzgerät der bekannten Lösungen ausschließlich auf dem Rücken des Benutzers durch die feste Führung der Atemschläuche über die beiden Schultern betrieben werden kann. Das Führen eines Kraftfahrzeugs erfordert jedoch, dass der Rücken eines Benutzers frei bleibt. Jedoch kann beim Führen des Fahrzeugs ein bekanntes Kreislaufatemschutzgerät nicht neben den Benutzer gestellt werden, da dies die Gefahr mit sich bringen würde, die zwangsgeführten Atemschläuche abzuknicken oder zu beschädigen. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass bekannte Atemschutzgeräte auf eine eindeutige Trageposition fixiert sind und damit die Flexibilität im Einsatz solcher Kreislaufatemschutzgeräte eingeschränkt ist.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben.
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Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, in kostengünstiger und einfacher Weise die Flexibilität beim Einsatz eines Kreislaufatemschutzgerätes zu verbessern.
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Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch einen Maskenadapter mit den Merkmalen des Anspruchs 1, einen Gehäuseadapter mit den Merkmalen des Anspruchs 4, ein Atemschlauchsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 9 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 11. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Maskenadapter erläutert sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Gehäuseadapter, dem erfindungsgemäßen Atemschlauchsystem sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
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Erfindungsgemäß ist ein Maskenadapter für den Anschluss von zwei Atemschläuchen eines Kreislaufatemschutzgerätes an eine Atemmaske vorgesehen. Dafür weist der Maskenadapter einen Maskenanschluss für eine fluidkommunizierende Verbindung mit einem Atembereich der Atemmaske auf. Darüber hinaus ist der Maskenadapter mit zwei Schlauchanschlüssen mit je einer Schlauchanschlussachse für eine fluidkommunizierende Verbindung mit je einem Atemschlauch ausgestattet. Der erste Schlauchanschluss weist ein Zuluftventil und der zweite Schlauchanschluss ein Abluftventil auf. Weiter schließt die erste Schlauchanschlussachse des ersten Schlauchanschlusses mit der zweiten Schlauchanschlussachse des zweiten Schlauchanschlusses einen spitzen Schlauchanschlusswinkel ein.
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Ein erfindungsgemäßer Maskenadapter basiert grundsätzlich auf den technischen Umsetzungen, wie sie für den Anschluss bei bekannten Atemschlauchsystemen bereits eingesetzt werden. Hierfür ist insbesondere als Schnellverschluss ausgestaltet der Maskenanschluss vorgesehen, um an einer Atemmaske eines Benutzers fluidkommunizierend und abgedichtet angeschlossen zu werden. Dabei handelt es sich um den Maskenanschluss, welcher die Fluidkommunikation, also das Einatmen und Ausatmen in dem Atembereich der Atemmaske für den Benutzer, also den Träger der Atemmaske, ermöglicht.
Zusätzlich ist nun für die Zuführung der Zuluft und die Abfuhr der Abluft die Kombination von zwei Atemschläuchen notwendig, welche ebenfalls in dem Maskenadapter münden. Hierfür weist der Maskenadapter die beiden Schlauchanschlüsse auf, welche für eine fluidkommunizierende und abgedichtete Anbindung der beiden Atemschläuche ausgelegt sind. Die beschriebenen Verbindungen sind insbesondere abgedichtete Verbindungen, welche mithilfe zum Beispiel von Überwurfmuttern oder anderen mechanischen Sicherungssystemen, wie zum Beispiel Schlauchschellen, fluiddicht die fluidkommunizierende Verbindung zur Verfügung stellen können.
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Ein Kerngedanke der vorliegenden Erfindung ist es nun, dass bei dem Maskenadapter eine definierte Ausrichtung der beiden Schlauchanschlüsse
vorliegt. Während bekannte Lösungen üblicherweise ein T-förmiges Mundstück als Maskenadapter zur Verfügung stellen, wird bei erfindungsgemäßer Ausgestaltung des Maskenadapters eine verbesserte Ausrichtung der Schlauchanschlussachsen vorgesehen. Bei den bekannten T-förmigen Mundstücken gemäß dem Stand der Technik führt dies dazu, dass die Schlauchanschlüsse links und rechts an einem solchen T-Stück nach außen gerichtet sind.
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Die entsprechend angeschlossenen Atemschläuche werden demnach links und rechts von dem T-Stück weggeführt und mit kurzer Längenerstreckung über die linke und die rechte Schulter in bekannter Weise zu dem Kreislaufatemschutzgerät geführt.
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Um die Flexibilität in Tragepositionen und den Tragekomfort zu erhöhen, kann nun bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung die Ableitung bzw. die Abführung der beiden Atemschläuche in verbesserter Weise erfolgen. Dies ist dadurch sichergestellt, dass die beiden Schlauchanschlussachsen miteinander einen spitzen Schlauchanschlusswinkel einschließen. Der Schlauchanschlusswinkel in spitzer Ausgestaltungsform ist dabei vorzugsweise kleiner als 45° ausgebildet.
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Bevorzugt sind jedoch deutlich kleinere Schlauchanschlusswinkel von weniger als 30°. Wie später noch erläutert wird, ist ein besonders kompaktes Führen der Atemschläuche dann erzielbar, wenn der Schlauchanschlusswinkel (α) möglichst klein ausgebildet ist, also erfindungsgemäß bei α = 0° liegt,
also die beiden Atemschläuche parallel von den beiden Schlauchanschlüssen nach unten vom Maskenadapter weggeführt werden.
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Dabei kann es von Vorteil sein, wenn die Ausrichtung der beiden Schlauchanschlussachsen in entgegengesetzter oder im Wesentlichen entgegengesetzter Richtung ausgerichtet ist, im Vergleich zu einer Maskenanschlussachse des Maskenanschlusses.
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Erfindungsgemäß ist es nun möglich, in bekannter Weise den Maskenadapter mit der Atemmaske zu verbinden und auf diese Weise eine fluidkommunizierende Verbindung auszubilden. Um die Zufuhr und die Abfuhr von Zuluft und Abluft gewährleisten zu können, kann nun durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der beiden Schlauchanschlüsse bzw. der beiden Schlauchanschlussachsen eine Abführung der beiden Atemschläuche vor der Brust des Benutzers nach unten erfolgen. Dies erlaubt es, flexibel die weitere Führung der Atemschläuche zur Verfügung zu stellen. So ist auch die bereits bekannte Lösung denkbar, dass vor der Brust des Benutzers die beiden Atemschläuche jeweils einen Bogen nach links und rechts durchführen und jeweils über die linke und die rechte Schulter des Benutzers zum Kreislaufatemschutzgerät geführt sind. Jedoch kann alternativ zu dieser Trageposition auch eine Führung der beiden Atemschläuche gemeinsam über die linke Schulter oder gemeinsam über die rechte Schulter zur Verfügung gestellt werden.
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Dies führt dazu, dass die andere Schulter frei von Atemschläuchen bleibt und somit ein Aufnehmen und Absetzen des Kreislaufatemschutzgerätes, wie bei einem schweren Rucksack seitlich erfolgen kann. Insbesondere kann in einer solchen Trageposition bzw. einer solchen Führungsposition der Atemschläuche auch ein Betrieb des Kreislaufatemschutzgerätes abseits des Rückens des Benutzers durchgeführt werden.
So kann dadurch, dass die Atemschläuche nun aus dem Maskenadapter nach unten herausgeführt sind, knickfrei und ohne Beschädigungsgefahr für die Atemschläuche das Kreislaufatemschutzgerät nun zum Beispiel auf dem Beifahrersitz in einem Kraftfahrzeug neben den Benutzer positioniert werden. Damit wird nicht nur der Tragekomfort, der Anlege- und Ablegekomfort, sondern auch die Flexibilität unterschiedlicher Einsatzzwecke für das Kreislaufatemschutzgerät mithilfe eines erfindungsgemäßen Maskenadapters verbessert.
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Nicht zuletzt ist es auch denkbar, dass die durch den Maskenadapter nach unten geführten Atemschläuche nicht über die Schultern des Benutzers, sondern unter den Armen des Benutzers seitlich nach hinten auf einer Seite oder auf beiden Seiten in das Kreislaufatemschutzgerät eingebracht werden.
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Es ist noch darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich je nach Positionierung der Atemschläuche das Kreislaufatemschutzgerät an entsprechende Eingangspositionen bzw. Adapterschnittstellen für die Aufnahme der entsprechend geführten Atemschläuche angepasst sein kann. Jedoch ist es auch denkbar, dass noch später beschriebene Adapterstücke, wie zum Beispiel der Gehäuseadapter, eingesetzt werden, um zwei Standardschnittstellen für den Anschluss von Atemschläuchen am Kreislaufatemschutzgerät an unterschiedliche Schlauchführungssysteme bzw. Schlauchführungsrichtungen anzupassen. Dies erlaubt es, ein standardmäßig ausgestattetes Kreislaufatemschutzgerät mit einem erfindungsgemäßen Maskenadapter in unterschiedlichster Weise bzw. in unterschiedlichsten Trage- und Einsatzpositionen nutzen zu können.
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Es kann von Vorteil sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Maskenadapter die erste Schlauchanschlussachse und die zweite Schlauchanschlussachse erfindungsgemäß zueinander parallel ausgerichtet sind, so dass der Schlauchanschlusswinkel 0° beträgt. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass dies die entgegengesetzte Ausgestaltung zu einer parallel koaxialen Ausrichtung der beiden Schlauchanschlussachsen bei den bekannten T-förmigen Maskenadaptern ist.
Ein T-förmiger Maskenadapter, welcher in den bekannten Lösungen den Schlauchanschluss nach links nach rechts zur Verfügung stellt, würde im Sinne der vorliegenden Erfindung einen Schlauchanschlusswinkel von ca. 180° aufweisen. Die Ausgestaltungsform in parallel ausgerichteter Weise nach unten mit einem Schlauchanschlusswinkel von 0° oder im Wesentlichen 0° reduziert den Platzbedarf weiter und erhöht die Kompaktheit des Gesamtsystems.
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Die parallele und auf diese Weise platzsparende Führung der Schläuche führt dazu, dass die erfindungsgemäß beschriebenen Vorteile noch leichter und besser erzielbar sind. Selbstverständlich ist es bei einer Parallelführung der Atemschläuche auch denkbar, dass diese nachfolgend miteinander verbunden sind und sozusagen ein verbundenes Doppelschlauchsystem bzw. einen Atemdoppelschlauch ausbilden können.
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Ebenfalls von Vorteil kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Maskenadapter der Maskenanschluss eine Maskenanschlussachse aufweist, wobei die Schlauchanschlussachsen erfindungsgemäß achsensymmetrisch zu der Maskenanschlussachse ausgebildet sind.
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Insbesondere ist die achsensymmetrische Ausgestaltung symmetrisch zu einer Maskenteilungsebene, welche durch die Mitte der Atemmaske aufgespannt wird und den Maskenanschluss bzw. die Maskenanschlussachse enthält.
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Damit wird eine Gesamtsymmetrie für die Maske erzielt, welche sich insbesondere hinsichtlich der Zugkräfte, welche bei der Bewegung des Benutzers von den Atemschläuchen auf die Atemmaske übertragen werden, vorteilhaft auswirkt.
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Eine symmetrische Lastverteilung führt dazu, dass das Ziehen bzw. das Übertragen der Zuglast auf die Atemmaske vorhersagbar und damit in komfortabler Weise für den Benutzer ertragbar wird.
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Weitere Vorteile sind erzielbar, wenn bei einem erfindungsgemäßen Maskenadapter die erste Schlauchanschlussachse relativ zur zweiten Schlauchanschlussachse erfindungsgemäß verstellbar ausgestaltet ist für eine Veränderung des Schlauchanschlusswinkels. So ist es denkbar, dass die Ausrichtung der Schlauchanschlüsse zueinander relativ verstellbar ist, zum Beispiel verkippbar. Dabei kann ein einzelner Schlauchanschluss oder auch beide Schlauchanschlüsse diese relative Verstellbarkeit aufweisen, so dass ein Anpassen an die jeweilige Trageweise noch flexibler möglich ist, auch eine Anpassung bzw. eine Variation an persönliche Vorlieben des Benutzers des Kreislaufatemschutzgerätes ist auf diese Weise denkbar. Bevorzugt ist es, wenn die Veränderung des Schlauchanschlusswinkels auf den Bereich spitzer Schlauchanschlusswinkel beschränkt ist, so dass keine unnötige große Verstellbarkeit gegeben werden muss, um trotz erhöhter Flexibilität die Kompaktheit des Bauteils des Maskenadapters nicht zu beeinträchtigen.
Um entsprechend veränderte Winkelpositionen des Schlauchanschlusswinkels einstellen zu können, kann es Vorteile mit sich bringen, wenn entsprechende Rastmittel einzelne Winkelpositionen definieren und festlegen können.
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Ebenfalls von Vorteil kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Maskenadapter der Maskenanschluss eine wenigstens abschnittsweise rotationsfreie Maskenanschlussschnittstelle für einen wenigstens abschnittsweisen relativ rotierbaren Anschluss an die Atemmaske aufweist. Hiermit wird sozusagen ein weiterer Freiheitsgrad gegeben, welcher eine Pendelbewegung des Maskenadapters vor der Atemschutzmaske des Benutzers erlaubt. Dieser erweiterte Freiheitsgrad führt zu einem verbesserten Komfort bzw. einem verbesserten Trageempfinden und erhöht die Flexibilität bzw. die Beweglichkeit des Benutzers, insbesondere des Kopfes des Benutzers deutlich.
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Ebenfalls von Vorteil kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Maskenadapter der erste Schlauchanschluss und der zweite Schlauchanschluss nebeneinander auf gleicher Höhe angeordnet sind und der erste Schlauchanschluss und der zweite Schlauchanschluss in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind.
Damit wird die Kompaktheit des Maskenadapters deutlich verbessert und auch die Montagemöglichkeit erleichtert. Der gesamte Maskenadapter wird damit klein und leicht und ist sowohl hinsichtlich der Montierbarkeit als auch hinsichtlich eines Störfaktors vor der Brust bzw. vor dem Halsbereich des Benutzers optimiert.
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Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Gehäuseadapter für den Anschluss von einem Atemschlauch an ein Kreislaufatemschutzgerät. Ein solcher Gehäuseadapter weist einen Gehäuseanschluss mit einer Gehäuseanschlussachse für eine fluidkommunizierende Verbindung mit einer Atemschutzkomponente des Kreislaufatemschutzgerätes auf. Weiter ist der Gehäuseadapter mit einem Winkelanschluss mit einer Winkelanschlussachse für eine fluidkommunizierende Verbindung mit dem Atemschlauch ausgestattet. Die Gehäuseanschlussachse schließt dabei mit der Winkelanschlussachse einen Gehäuseanschlusswinkel von weniger als 160° ein. Ein Gehäuseadapter ist insbesondere eingesetzt in Kombination mit einem erfindungsgemäßen Maskenadapter. Der Gehäuseadapter erlaubt es nun, bei standardmäßig nach oben ausgerichteten Auslassrichtungen der entsprechenden Gegenanschlüsse eines Kreislaufatemschutzgerätes eine Variation der Atemschlauchführung zur Verfügung zu stellen. Dadurch, dass nun der Gehäuseadapter quasi als Winkelstück ein Abknicken der Auslassrichtung aus dem Kreislaufatemschutzgerät aus der Atemschutzkomponente ermöglicht, kann nun sowohl eine verbesserte Ableitung der Atemschläuche zur Seite als auch nach vorne erfolgen. Insbesondere eine Trageposition, wie sie erläutert worden ist mit den Atemschläuchen auf einer einzigen Schulterseite des Benutzers, so dass die zweite Schulterseite des Benutzers frei bleibt, wird mit einem erfindungsgemäßen Gehäuseadapter weiter verbessert. Insbesondere wird die Kompaktheit bei der Führung der Atemschläuche verbessert und gleichzeitig die Knickfreiheit optimiert. Die Knickgefahr oder Beschädigung durch entsprechend gespannte Führung der Atemschläuche kann durch den Gehäuseadapter wirkungsvoll reduziert werden. Bevorzugt ist der Gehäuseanschlusswinkel dabei deutlich kleiner als 160°, vorzugsweise im Bereich von ca. 90° ± 20°.
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Ein erfindungsgemäßer Gehäuseadapter erhöht damit ebenfalls die Flexibilität, wie dies bereits mit Bezug auf einen erfindungsgemäßen Maskenadapter erläutert worden ist, so dass auch durch den Gehäuseadapter die gleichen Vorteile erzielt werden, wie sie ausführlich mit Bezug auf einen erfindungsgemäßen Maskenadapter erläutert worden sind.
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Ein erfindungsgemäßer Gehäuseadapter lässt sich dahingehend weiterbilden, dass der Gehäuseanschluss an einem ersten Adapterbauteil und der Winkelanschluss an einem zweiten Adapterbauteil angeordnet ist, welche miteinander verbunden sind. Dies führt zu einer besonders einfachen Ausgestaltungsform, da insbesondere auch unterschiedliche Materialien für die beiden Anschlüsse miteinander kombinierbar sind. So ist eine Verbindung der beiden Adapterbauteile zum Beispiel bereits durch ein Zweikomponenten-Spritzgussverfahren herstellbar. Auch ist ein Verkleben oder ein Verrasten der einzelnen Adapterbauteile miteinander denkbar. Selbstverständlich sind auch Steck- oder Schraubverbindungen sowie Klemmverbindung im Rahmen der vorliegenden Erfindung für die Verbindung der beiden Adapterbauteile vorstellbar.
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Ein weiterer Vorteil ist erzielbar, wenn bei einem erfindungsgemäßen Gehäuseadapter der Gehäuseanschluss aus einem Elastomermaterial ausgebildet ist. Die erhöhte Flexibilität durch die elastische Ausgestaltung des Materials dämpft zum einen Relativbewegungen der Atemschläuche zum Benutzer. Darüber hinaus führt dies in der Kombination mit den beiden Bauteilen dazu, dass in einfacher und kostengünstiger Weise ein stabiler Anschluss der Atemschläuche an das Kreislaufatemschutzgerät zur Verfügung gestellt werden kann.
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Ebenfalls von Vorteil kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Gehäuseadapter der Winkelanschluss mit einer reversiblen Befestigungsvorrichtung ausgebildet ist.
Eine reversible Befestigung erlaubt es, insbesondere schnell und einfach, zum Beispiel in Form eines Schnellverschlusses, den Gehäuseadapter an dem Atemschlauch anzubringen oder von diesem zu entfernen.
Für eine schnelle Variation vor Beginn des Einsatzes kann nun der Benutzer schnell, einfach und vor allem in einem kurzen Zeitbedarf entscheiden, welche Trageposition für den bevorstehenden Einsatz notwendig oder ideal ist.
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Darüber hinaus bringt es Vorteile mit sich, wenn bei einem erfindungsgemäßen Gehäuseadapter die Winkelanschlussachse relativ zur Gehäuseanschlussachse verstellbar ist für eine Veränderung des Gehäuseanschlusswinkels. Auch hier kann ein weiterer Freiheitsgrad zur Verfügung gestellt werden, welcher ein entsprechendes Umschalten zwischen unterschiedlichen Tragepositionen der Atemschläuche ermöglicht. Um die entsprechenden Endpositionen bzw. Schaltpositionen besser erreichen bzw. definieren zu können, können mithilfe von Rastmitteln diese Endpositionen bzw. Nutzungspositionen als Rastposition mechanisch festlegbar sein.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Atemschlauchsystem für den Anschluss an ein Kreislaufatemschutzgerät, aufweisend einen erfindungsgemäßen Maskenadapter. Dabei ist mit jedem Schlauchanschluss des Maskenadapters ein Atemschlauch fluidkommunizierend verbunden. Die fluidkommunizierende Verbindung kann zum Beispiel mithilfe von Dichtungen oder Dichtmitteln bzw. mithilfe von mechanischen Festlegungsbauteilen, wie zum Beispiel Überwurfmuttern zur Verfügung gestellt sein. Durch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Maskenadapters bringt ein erfindungsgemäßes Atemschlauchsystem die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf den erfindungsgemäßen Maskenadapter erläutert worden sind.
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Auch ist es möglich, dass bei einem erfindungsgemäßen Atemschlauchsystem genau ein Atemschlauch am entgegengesetzten Ende zum Schlauchanschluss mit einem Gehäuseadapter gemäß der vorliegenden Erfindung fluidkommunizierend verbunden ist. Damit bringt ein solches Atemschlauchsystem darüber hinaus die Vorteile mit sich, wie sie mit Bezug auf den erfindungsgemäßen Gehäuseadapter ausführlich erläutert worden sind.
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Wird genau ein Atemschlauch mit dem Gehäuseadapter ausgestattet, so ist der andere Atemschlauch frei von einem solchen Gehäuseadapter, so dass in einfacher und kostengünstiger Weise eine Verteilung der beiden Atemschläuche, welche gemeinsam über eine Schulter des Benutzers geführt sind, auf dessen Rücken zu den Atemschutzkomponenten des Kreislaufatemschutzgerätes möglich wird.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren für die Anpassung eines erfindungsgemäßen Atemschlauchsystems an eine alternative Trageposition, aufweisend den folgenden Schritt:
- - Ausbilden einer fluidkommunizierenden Verbindung zwischen dem zum Schlauchanschluss entgegengesetzten Ende genau eines Atemschlauches mit einem erfindungsgemäßen Gehäuseadapter.
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Damit wird ein Atemschlauchsystem gemäß dem voranstehenden Absatz erzeugt, so dass quasi ein einfaches und kostengünstiges Umstellen zwischen unterschiedlichen Tragevarianten durch ein erfindungsgemäßes Verfahren möglich wird.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind.
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Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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Es zeigen schematisch:
- 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Maskenadapters,
- 2 die Ausführungsform der 1 in Seitenansicht,
- 3 die Ausführungsform der 1 und 2 in Draufsicht,
- 4 die Ausführungsformen der 1 bis 3 in Unteransicht,
- 5 die Ausführungsformen der 1 bis 4 an einer Atemmaske,
- 6 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Maskenadapters,
- 7 die Ausführungsformen der 1 bis 5 bei einem Benutzer in Frontansicht,
- 8 die Ausführungsform der 7 in seitlicher Ansicht,
- 9 die Ausführungsformen der 7 und 8 in Draufsicht,
- 10 die Ausführungsformen der 7 bis 9 in isometrischer Darstellung,
- 11 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gehäuseadapters,
- 12 die Ausführungsform der 11 in perspektivischer Darstellung,
- 13 die Ausführungsformen der 11 und 12 in Draufsicht und
- 14 die Ausführungsformen der 11 bis 13 in seitlicher Darstellung.
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Die 1 bis 4 zeigen einen Maskenadapter 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Dieser ist mit einem Maskenanschluss 20 ausgestattet, welcher mit entlang einer Maskenanschlussachse 22 eine fluidkommunizierende Verbindung zu einer Atemmaske 400 zur Verfügung stellen kann. Eine entsprechende Verbindung ist in 5 dargestellt. Über eine Maskenanschlussschnittstelle 24, welche insbesondere rotationsfrei ausgebildet ist, ist gemäß der 5 eine fluidkommunizierende Verbindung zum Atembereich 410 im Inneren der Atemmaske 400 gegeben. Dies kann zum Beispiel durch Bajonettverschluss, Einrasten oder durch die Verwendung von Überwurfmuttern in bekannter Weise hergestellt werden.
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Erfindungsgemäß ist nun dieser Maskenadapter 10 der 1 bis 5 mit einem ersten Schlauchanschluss 30 und einem zweiten Schlauchanschluss 40 ausgestattet.
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Jeder dieser Schlauchanschlüsse weist eine Schlauchanschlussachse 32 bzw. 42 auf, welche in der Ausführungsform der 1 bis 5 senkrecht nach unten und damit parallel zueinander ausgerichtet sind. Der dadurch eingestellte Schlauchanschlusswinkel α ist dementsprechend bei 0° angesiedelt und konträr ausgestaltet zu bekannten Lösungen, bei welchen bei T-förmigen Mundanschlussstücken die Schlauchanschlüsse nach links und nach rechts ausgerichtet waren.
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Um die beiden Schlauchanschlüsse 30 und 40 noch zu unterscheiden zwischen der Zuluft und der Abluft, sieht man in 4 in der Unteransicht, dass in dem ersten Schlauchanschluss 30 ein Zuluftventil 34 und dem zweiten Schlauchanschluss 40 ein Abluftventil 44 angeordnet ist.
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In 6 ist eine alternative Ausführungsform des Maskenadapters 10 dargestellt. Hier sind die beiden Schlauchanschlüsse 30 und 40 anders ausgerichtet, so dass sich nun zwischen der ersten Schlauchanschlussachse 32 und der zweiten Schlauchanschlussachse 42 ein spitzer Schlauchanschlusswinkel α im Bereich von ca. 30° ausbildet.
Die 7 bis 10 zeigen schematisch, wie mithilfe eines Maskenadapters 10 gemäß der 1 bis 5 eine verbesserte Schlauchführung des Atemschlauchsystems 200 möglich wird.
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Ausgehend von den parallel nach unten ausgerichteten Schlauchanschlüssen 30 und 40 des Maskenadapters 10 ist insbesondere in der 7 gut zu erkennen, wie die beiden Atemschläuche 210 zentral vor der Brust des Benutzers parallel zueinander nach unten geführt sind. In einer gemeinsamen Biegung laufen nun weiter parallel geführt die beiden Atemschläuche 210 des Atemschlauchsystems 200 über eine gemeinsame rechte Schulter des Benutzers, so dass die linke Schulter des Benutzers frei vom Atemschlauchsystem 210 bleibt.
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In der Draufsicht in 9 und insbesondere auch in 10 ist gut zu erkennen, wie nun auf der Rückenseite des Benutzers, die beiden Atemschläuche 210 zu den beiden Standardschnittstellen des Kreislaufatemschutzgerätes 300 geführt sind. Im Inneren des Kreislaufatemschutzgerätes 300 sind dabei mehrere Atemschutzkomponenten 310 angeordnet, wobei jeder der beiden Atemschläuche 210 zu jeweils einer dieser Atemschutzkomponenten 310, insbesondere zu einer Abluftreinigungskomponente bzw. zu einer Zuluftkühlkomponente führt.
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Wie in den 7 bis 10 gut zu erkennen ist, ist die Schlauchführung beim Atemschlauchsystem 200 bei dieser Ausführungsform noch weiter optimiert durch die Verwendung eines Gehäuseadapters 100. Ein solcher Gehäuseadapter 100 wird näher erläutert anhand der 11 bis 14.
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Die 11 bis 14 zeigen einen Gehäuseadapter 100, welcher hier aus zwei Adapterbauteilen 102 und 104 aufgebaut ist.
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Der Gehäuseadapter 100 ist dabei am ersten Adapterbauteil 102 mit einem Gehäuseanschluss 110 ausgestattet, welcher zum Anschluss an das Gehäuse des Kreislaufatemschutzgerätes 300 bzw. die Atemschutzkomponente 310 ausgebildet ist.
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Das zweite Adapterbauteil 104 weist nun den Winkelanschluss 120 auf, um einen entsprechenden Anschluss an einem Atemschlauch 100 zur Verfügung stellen zu können. Zur Abdichtung und Befestigung sind hier wieder mechanische Überwurfmuttern vorgesehen.
Die Verbindung zwischen den beiden Adapterbauteilen 102 und 104 kann sowohl im 2K-Spritzgussverfahren als auch durch Klebeverfahren oder anderen Befestigungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
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In der 12 ist das Achsverhältnis von Winkelanschluss 120 und Gehäuseanschluss 110 zu erkennen.
Die Gehäuseanschlussachse 112 schließt mit der Winkelanschlussachse 122 hier einen Gehäuseanschlusswinkel β von ca. 90° ein. Dieser 90°-Knick erlaubt es, die seitliche Abführung entlang des Rückens des Benutzers für den zweiten Atemschlauch 210 zu ermöglichen, wie er insbesondere in der Draufsicht der 9 zu erkennen ist.
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In den 13 und 14 ist noch die Korrelation zum Atemschlauch 210 näher dargestellt, wie sie insbesondere ebenfalls in der Anordnungsform gemäß der 7 bis 10 ersichtlich ist.
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Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen.
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Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 10
- Maskenadapter
- 20
- Maskenanschluss
- 22
- Maskenanschlussachse
- 24
- Maskenanschlussschnittstelle
- 30
- erster Schlauchanschluss
- 32
- erste Schlauchanschlussachse
- 34
- Zuluftventil
- 40
- zweite Schlauchanschluss
- 42
- zweite Schlauchanschlussachse
- 44
- Abluftventil
- 100
- Gehäuseadapter
- 102
- erstes Adapterbauteil
- 104
- zweites Adapterbauteil
- 110
- Gehäuseanschluss
- 112
- Gehäuseanschlussachse
- 120
- Winkelanschluss
- 122
- Winkelanschlussachse
- 200
- Atemschlauchsystem
- 210
- Atemschlauch
- 300
- Kreislaufatemschutzgerät
- 310
- Atemschutzkomponente
- 400
- Atemmaske
- 410
- Atembereich
- α
- Schlauchanschlusswinkel
- β
- Gehäuseanschlusswinkel