-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum luftdichten Abdichten einer Dampfbremse oder Dampfsperre und eine Zuschnittschablone zum Durchführen des Verfahrens.
-
Derartige Dampfbremsen oder Dampfsperren werden vornehmlich für den Einsatz zur Wärmedämmung von Gebäuden verwendet und zwar maßgeblich in Zusammenhang mit Wärmedämmsystemen für Gebäude. Für die Wärmedämmung von Gebäuden, insbesondere Dächern, werden in der Regel diffusionsoffene Unterspannbahnen unterhalb der etwa durch Ziegel gebildeten Bedachung, darunter eine Wärmedämmschicht, etwa aus Mineralwolle, schließlich eine Dampfbremse oder Dampfsperre und darunter eine Verkleidung verwendet. Mit dem Einsatz einer Dampfbremse oder Dampfsperre werden vornehmlich zwei Absichten verfolgt. Zum einen soll eine Luftdichtheit der an sich diffusionsoffenen, luftdurchlässigen Wärmedämmschicht erzielt werden, um das Eindringen von kalter Außenluft in den Gebäudeinnenraum sowie das Entweichen warmer Raumluft aus dem Gebäude zu verhindern, wodurch Wärmeenergieverluste vermeidbar sind. Zum anderen soll die Dampfbremse eine gewisse Sperrwirkung gegen die Diffusion von Luftfeuchte aufweisen, um einen unerwünschten Feuchteeintrag in die Baukonstruktion zu vermeiden, der zu Tauwasserausfall und/oder Schimmelbildung führen kann.
-
Als Maß für die Sperrwirkung einer Dampfbremse oder Dampfsperre wird der Wasserdampf-Diffusionswiderstand als diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sog. Sd-Wert) angegeben, der nach DIN EN ISO 12572: 2001 ermittelt wird. In der Praxis unterscheidet man zwischen Dampfbremsen, bei denen der Sd-Wert in Bereichen kleiner 20 m, und Dampfsperren bei denen der Sd-Wert größer etwa 80 m liegt.
-
Feuchteadaptive Dampfbremsen weisen als Besonderheit einen von der Umgebungsfeuchte abhängigen Sd-Wert auf, der material- und dickenabhängig zwischen etwa 0,2 m und größer 5 m betragen kann, wobei der Sd-Wert mit zunehmender Umgebungsfeuchte abnimmt. Derartige feuchteadaptive Dampfbremsen sind beispielsweise in der
DE 195 14 420 CI oder der
DE 101 36 089 A1 beschrieben, auf die für die bauphysikalische Wirkweise bezüglich des Zusammenspiels von Feuchteeintrag und Austrag verwiesen wird. Es sei angemerkt, dass die Luftdichtheit nicht mit der Wasserdampfdichtheit oder - dichtigkeit verwechselt werden darf, da eine Durchlässigkeit der Dampfbremse für Wasserdampf unter bestimmten Bedingungen gerade erwünscht ist.
-
Vereinfachend steht im Folgenden meist der Begriff Dampfbremse für alle bekannten Folien, also für insbesondere feuchteadaptive Dampfbremsen oder auch Dampfsperren.
-
Problematisch bei Dampfbremsen sind nun jene Bereiche, die aufgrund örtlicher Gegebenheiten mit größeren Öffnungen versehen werden müssen, um eine Passage für Rohrleitungen, Kamine oder sonstige Körper, die die Folie durchdringen müssen, bereitzustellen. Die Schwierigkeit, die hierbei auftritt, ist es, die Dampfbremse wieder vollständig abzudichten, so dass die Übergangsbereiche zwischen dem durchdringenden Körper und der Dampfbremse wieder luftdicht sind. Insbesondere bei einem von der Lotrechten abweichenden Winkel zwischen dem durchdringenden Körper, und besonderes bei einer kreisförmigen Kontur desselben, ist dieses Problem praxisrelevant.
-
Eine in der Baupraxis übliche Vorgehensweise ist es, in einem solchen Fall die Dampfbremse mit dem durchdringenden Körper unter Verwendung von Klebebändern zu verkleben. Ein hohes Maß an Dichtigkeit kann hierbei nicht erreicht werden. Insbesondere dann, wenn mehrere solcher Durchdringungen mit Verklebung vorliegen, summieren sich die Leckageströme auf, so dass es zu erheblichen Wärmeverlusten und/oder zu einem Nichtbestehen eines Blower-Door-Tests als Kriterium für die Luftdichtheit der Gesamtkonstruktion kommen kann.
-
Zur Lösung dieses Abdichtungsproblems sind aus dem Stand der Technik eine Vielzahl von Ansätzen bekannt. Diese schlagen die Verwendung vorgeformter Manschetten aus mehr oder weniger steifem Material vor. Solche Manschetten sind aus einem Flächenelement aufgebaut, welches auch als „Kragen“ bezeichnet wird, und das mit der Dampfbremse, Dichtplane oder dergleichen luftdicht verbunden wird. Weiterhin weisen derartige Manschetten ein schlauchförmiges Element („Tülle“) auf, welches seinerseits mit dem Flächenelement luftdicht, und je nach Anwendung der Manschette auch wasserdicht verbunden ist. An dem dem Flächenelement abgewandten Ende des schlauchförmigen Elements ist eine Randzone angeordnet, die auf einen Durchmesser einer durchdringenden Leitung angepasst ist und eine Abdichtung mit der Leitung ermöglicht. Für diese Abdichtung werden verschiedene Optionen vorgeschlagen, etwa eine klemmenden Dichtung, wie etwa eines in das schlauchförmige Element dort integrierten Dichtrings (z. B.
DE 202 00 820 ), eine mechanische Quetschung (z.B.
DE 297 03 352 ), oder eine luftdichte Verklebung (z.B.
DE 10 2004 038 687 ).
-
Nachteilig an diesen Manschetten ist, dass für eine luftdichte Abdichtung die Tülle an den Durchmesser der üblicherweise kreisförmigen durchdringenden Leitung angepasst ist. Dies hat zur Folge, dass bei der Vielzahl an Leitungen mit unterschiedlichen Durchmessern, wie sie in einem Dach vorkommen können, Manschetten mit unterschiedlichen Abmessungen insbesondere der Tülle vorgehalten werden müssen. Dies stellt insbesondere dann ein Problem dar, wenn die Manschette aus vergleichsweise steifen Materialien gefertigt ist, welche sich nur schlecht an unterschiedliche, von der Dachneigung vorgegebene Winkel zur üblicherweise senkrechten Leitung anpassen lassen und somit eine potentielle Schwachstelle ist. Auch sind diese Manschetten vergleichsweise teuer.
-
Die vorgenannten Nachteile der vorgefertigten Manschetten überwindet die in der
EP 2 339 088 vorgeschlagene Selbstbaumanschette unter Verwendung einer Dampfbremsfolie, die mit einfachen Maßnehmen auf die konkret vor Ort vorliegenden Gegebenheiten bzw. Abmessungen angepasst wird. Zwar hat sich diese Lösung in der Praxis sehr bewährt und bietet eine luftdichte Abdichtung bei adäquater Ausführung. Allerdings scheuen einzelne Verarbeiter die Vor-Ort-Herstellung der Selbstbaumanschette, sei es aus Bedenken wegen der erzielbaren Luftdichtheit oder wegen des unvermeidbaren Aufwands.
-
Um dem Wunsch der Verarbeiter nach einer auf der Verwendung von Klebebänder basierenden einfach anzubringenden Abdichtung nachzukommen, ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen derartiger luftdichter Abdichtungen bereitzustellen. Weiterhin wird eine Zuschnittschablone zum Durchführen des Verfahrens vorgeschlagen.
-
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 sowie die Zuschnittschablone nach Anspruch 7 gelöst.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren zum luftdichten Abdichten einer insbesondere feuchte adaptiven Dampfbremse oder Dampfsperre, die insbesondere zum Einsatz bei der Wärmedämmung von Gebäuden vorgesehen ist, an einem Durchdringungsbereich, an welchem die Dampfbremse oder Dampfsperre von einem insbesondere im Querschnitt kreisförmigen Körper durchdrungen ist, weist folgende Schritte auf:
- a) Anbringen der Dampfbremse oder Dampfsperre an einer hierfür vorgesehenen Stelle
- b) Ausschneiden der Dampfbremse oder Dampfsperre an Bereichen, die von dem Körper durchdrungen sind, zur Ausbildung des Durchdringungsbereichs,
- c) Bereitstellen eines Klebebandes mit einer Breite von mindestens 100 mm,
- d) Bereitstellen einer Mehrzahl von quadratischen oder rechteckförmigen Klebebandabschnitten der Mindestabmessung von 100 mm,
- e) Abtrennen eines Viertelkreisausschnitts von der Mehrzahl der Klebebandabschnitte, wobei der Mittelpunkt des Vollkreises zum Viertelkreis mit einer Ecke des jeweiligen Klebebandabschnitts übereinstimmt,
- f) Radiales Einschneiden, insbesondere mehrfaches Einschneiden, der Klebebandabschnitte von der Kreiskontur,
- g) Auffächern des Einschnittbereichs durch Umbiegen dieses Bereichs entlang einer Biegelinie, so dass sich ein Anlagebereich bildet,
- h) Anlegen der Biegelinie eines ersten gemäß Schritt g) vorbereiteten Klebebandelements an die Außenkontur des Körpers,
- i) Verkleben des nicht eingeschnittenen Bereichs mit der Dampfbremse oder Dampfsperre,
- j) Verkleben des Anlagebereichs mit dem Körper
- k) Mehrfaches Wiederholen der Schritte h) bis j), wobei das jeweils nächste Klebebandelement mit wenigstens einem zuvor aufgebrachten Klebebandelement klebend überlappt, bis zur vollumfänglichen Abdichtung des Durchdringungsbereichs,
- l) vollumfängliches Aufbringen einer Abdichtungsmasse entlang der Biegelinien der mehreren Klebebandelemente.
-
Die Teilschritte d) Bereitstellen einer Mehrzahl von Klebebandabschnitten, e) Abtrennen eines Viertelkreisabschnitts und f) radiales Einschneiden unter Ausbildung des Einschnittbereichs können in an sich bekannter Form mit einem üblichen Schneidwerkzeug, etwa einem Messer oder einem Cutter ausgeführt werden. Alternativ ist auch die Verwendung einer Schere möglich.
-
Das abschließende vollumfängliche Aufbringen einer Abdichtungsmasse entlang der Biegelinien, genauer der frei zugänglichen Biegelinien dient einer zusätzlichen Abdichtung, damit ggf. im Bereich der Biegelinien liegende Einschnitte durch die Masse abgedeckt werden.
-
Es ist ersichtlich, dass mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine den Anforderungen an eine einfach anzubringende luftdichte Abdichtung einer Durchdringung bereitgestellt wird. Die Verwendung eines breiten Klebebands als Ausgangsmaterial in Verbindung mit einer speziellen Vorbereitung bzw. einem speziellen Zuschnitt verbessert die Luftdichtheit der Abdichtung im Vergleich zu der fachbekannten Abdichtung mit Standardklebebändern erheblich.
-
Vorzugsweise ist der Radius des Viertelkreisausschnitts kleiner als der Außenradius des Körpers. Besonders bevorzugt ist es, wenn der Radius des Viertelkreisausschnitts 20 bis 40 mm kleiner als der Außenradius des Körpers ist. In diesem Fall steht eine entsprechende Fläche für die Verklebung des Klebebandabschnitts im Einschnittbereich mit dem Körper zur Verfügung. Zwar sind durchaus auch größere Abschnitte, d.h. Radien kleiner 40 mm als der Außenradius geeignet. Allerdings können solche größeren Klebflächen unter praktischen Verarbeitungsgesichtspunkten nachteilig sein, da die Gefahr eines ungewollten Verklebens bzw. eine unerwünschte, die Luftdichtheit herabsetzende Bildung von Faltungen erhöht ist.
-
Bevorzugt beträgt die Summe aus dem Radius des Viertelkreisausschnitts und der Länge der Einschnitte gemäß Schritt f) für jeden Einschnitt zwischen dem Außenradius des Körpers minus 10 mm und dem Außenradius des Körpers plus 10 mm, wobei alle Einschnitte und damit auch die Summen vorzugsweise gleich lang sind. Eine kleinere oder größere Gesamtlänge über die Bandbreite hat zur Folge, dass die Biegelinie nicht näherungsweise mit der Kreiskontur des Körpers übereinstimmt und zu sehr von dieser in der Krümmung abweicht. Die Klebebandabschnitte lassen sich dann in den Einschnittbereichen nicht mehr befriedigend an den Körper angelegen, ohne dass es zur Ausbildung einer Welligkeit kommt, die nachteilig für die Luftdichtheit sein kann.
-
Besonders bevorzugt entspricht die Summe aus Radius des Viertelkreisausschnitts und Länge der Einschnitte für jeden Einschnitt dem Außenradius des Körpers, wodurch sich die wellige Verklebung praktisch vermeiden lässt.
-
Es ist bevorzugt, dass das Klebeband einen Liner aufweist, der vor dem Verkleben des Klebebandabschnitts mit der Dampfbremse oder Dampfsperre bzw. dem Körper abgezogen wird.
-
Es ist weiterhin bevorzugt, dass der Liner geschlitzt ist. Besonders bevorzugt ist es, wenn der Liner derart geschlitzt ist, dass die Breite des ersten Linerabschnitts im Wesentlichen dem Außenradius des Körpers entspricht. In diesem Fall kann der Viertelkreisausschnitt in diesem ersten Bandabschnitt an einer der beiden Ecken des Klebebandabschnitts nach Schritt e) vorgenommen werden. Die Einschnitte gemäß Schritt f) erstrecken sich dann vorzugsweise nicht über die Breite des ersten Linerabschnitts. In Zuge des Anklebens des nicht eingeschnittenen Bereichs an die Dampfbremse oder Dampfsperre wird nach der Positionierung zuerst der zweite Linerabschnitt mit einer Breite entsprechend der Breite des Klebebandes abzüglich der Breite des ersten Linerabschnitts abgezogen. Bei dieser Dimensionierung stimmt die Biegelinie im Randbereich vorteilhaft mit der Lage der Linerschlitzung überein, was Schwierigkeiten bei der Verarbeitung, durch unbeabsichtigt freie, noch nicht zur Verklebung vorgesehene Flächen vermeidet. Der erste Linerabschnitt wird anschließend für die Verklebung des Anlagebereichs abgezogen, wobei ein aufeinanderfolgendes Abziehen des Liners von den durch die Einschnitte in einzelne Laschen unterteilten Anlagebereichs möglich ist, so dass die Laschen nacheinander an den Körper angeklebt werden können.
-
Bevorzugt erfolgen die Schritte e) und f) des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung einer Zuschnittschablone.
-
Unabhängiger Schutz wird beansprucht für eine Zuschnittschablone für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die erfindungsgemäße Zuschnittschablone weist einen Grundkörper mit wenigstens einer durch zwei in einem Winkel von 90° verlaufenden Kanten auf, die eine virtuelle Ecke definieren, wobei der Grundkörper in der virtuellen Ecke eine Viertelkreisausnehmung aufweist und der Mittelpunkt des Vollkreises zum Viertelkreis mit der virtuellen Ecke übereinstimmt.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung erstreckt sich in radialer Richtung von dem Viertelkreisausschnitt mindestens eine Schneidführung. Diese mindestens eine Schneidführung kann beispielsweise in Form einer Nut oder eines Einschnitts ausgeführt sein.
-
Der Grundkörper der Zuschnittschablone kann zwei vorzugsweise abgerundete Ecken aufweisen, die benachbart und bevorzugt äquidistant zu der virtuellen Ecke des Viertelkreisausschnitts angeordnet sind. Diese Ecken werden durch zwei Kanten ausgebildet, die jeweils zu den beiden die virtuelle Ecke ausbildenden Kanten in einem Winkel von bevorzugt 90° stehen. So kann die Zuschnittschablone eine virtuell quadratische Grundform aufweisen, so dass die Zuschnittschablone für das Ablängen des Klebebands zu den Klebebandabschnitten verwendet werden kann.
-
Der Grundkörper der Zuschnittschablone kann weiterhin dem Viertelkreisausschnitt gegenüberliegend eine eine zu der durch die beiden vorzugsweise abgerundeten Ecken verlaufenden Linie parallele Kante aufweisen. In diesem Fall weist der Grundkörper eine virtuell fünfeckige Grundform auf.
-
Es ist bevorzugt, dass der Grundkörper der Zuschnittschablone entlang einer zu der durch die beiden vorzugsweise abgerundeten Ecken verlaufenden Linie parallelen Biegekante abgekantet ist, vorzugsweise in einem Winkel von 70-110°, besonders bevorzugt von 90°. Diese Abkantung dient vorzugsweise als Griffelement und erleichtert die Handhabung der Zuschnittschablone während Gebrauchs.
-
Die Zuschnittschablone kann auf dem Grundkörper mit Markierungen versehen sein. Neben werblichen Markierungen können insbesondere auch Informationen betreffend den Viertelkreisausschnittradius, die Länge der Schneidführungen oder dergleichen angegeben sein. Die Angabe des Viertelkreisausschnittradius erleichtert die Zuordnung der Zuschnittschablone zu einem anzuschließenden bzw. abzudichtenden die Dampfbremse oder Dampfsperre durchdringenden Körper.
-
Die Zuschnittschablone kann als Blechstanz-/-biegeteil bereitgestellt werden. Alternativ kann die Zuschnittschablone auch als Spritzgussteil aus einem geeigneten Kunststoff wie PVC, Hart-PE oder ähnlichem gefertigt sein.
-
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben, welches anhand der Abbildungen näher erläutert wird, wobei für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet werden. Dabei zeigen:
- 1 eine in die Ebene projizierte erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zuschnittschablone
- 2 eine in die Ebene projizierte zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zuschnittschablone,
- 3 eine Vorderansicht eines nach Schritt f) vorbereiteten Klebebandabschnitt bzw. ein in die Ebene projiziertes Klebebandelement.
- 4 eine Rückansicht des Klebebandabschnitt bzw. des in die Ebene projizierten Klebebandelement nach 3
-
1 zeigt eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zuschnittschablone 1 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Zuschnittschablone 1 weist einen Grundkörper 2 einer virtuellen fünfeckigen Geometrie auf, der von fünf Kanten 3,4,5,6,7 begrenzt wird. Zwei Kanten 3 und 4 bilden einen rechten Winkel, in dessen Schnittpunkt, die virtuellen Ecke 8 der Mittelpunkt des zum Vollkreis zu dem in den Grundkörper eingebrachten Viertelkreisausschnitt 9 liegt. Der Radius des Vollkreises bzw. Viertelkreisausschnitts 9 beträgt im Ausführungsbeispiel 62,5 mm, was einem Rohr mit dem Nenndurchmesser dN 125 entspricht. Eine zweite, der ersten virtuellen Ecke 8 gegenüberliegende zeichnerisch nicht dargestellte virtuelle Ecke wird gebildet durch den Schnittpunkt der Kanten 5 und 6. Die beiden Übergangsbereiche bzw. Ecken 10 und 11 der Kanten 3, 5 und 4, 6 sind jeweils abgerundet. Dadurch werden an dieser Stelle spitze Ecken vermieden, die zu Beschädigungen bei der Vorbereitung der Klebebandabschnitte oder bei der Verwendung der Zuschnittschablone als Montagehilfsmittel führen könnten. Die Kante 7 verbindet die beiden Kanten 5 und 6 in Form eines dreieckfömigen, gleichschenkligen Ausschnitts von der zweiten virtuellen Ecke.
-
Die Zuschnittsschablone ist an einer zu der Verbindungslinie 12 der abgerundeten Ecken 10, 11 parallelen Biegekante 13 in einem Winkel von 90° abgekantet. Zeichnerisch ist dies durch das Koordinatensystem angedeutet. Bei Betrachtung von der Seite entlang der Schnittebene A-A' weist die Zuschnittschablone 1 somit eine zeichnerisch nicht dargestellte L-Form mit einer Umbiegung an der Biegekante 13 auf. Dadurch wird eine Grifffläche 14 bereitgestellt.
-
2 zeigt eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Zuschnittschablone 1' mit einem Grundkörper 2'. Die Zuschnittschablone 1' unterscheidet sich von der Zuschnittschablone 1 darin, dass am Umfang des Viertelkreisausschnitts 9' mehrere, im dargestellten Beispiel drei sich radial erstreckende Schneidführungen 14, 14', 14" ausgebildet sind. Die Schneidführungen 14, 14', 14" sind gleich lang und weisen eine Länge von 20 mm auf. Der Radius des Viertelkreisausschnitts 9' beträgt 42,5 mm, so dass die Summe aus dem Radius und der Länge eines Einschnitts für jeden Einschnitt 14, 14', 14" 62,5 mm beträgt. Bezüglich der sonstigen Geometrie gleicht die Zuschnittschablone 1' der Zuschnittschablone 1, so dass auf deren Beschreibung verwiesen wird.
-
Zum luftdichten Abdichten einer Durchdringung einer im Ausführungsbeispiel feuchteadaptiven Dampfbremse im Schrägdach mit einem Rohr mit einem Nenndurchmesser von 125 mm werden eine Mehrzahl von in 3 in Vorderansicht und in 4 in Rückansicht dargestellten Klebebandabschnitten 20 unter Verwendung der erfindungsgemäßen Zuschnittschablone 1 vorbereitet. Hierzu werden in einem ersten Schritt von einem Klebeband einer Breite von 125 mm quadratische Abschnitte durch Abtrennen mit einem Cutter bereitgestellt.
-
Die Zuschnittschablone 1 wird auf einen quadratischen Abschnitt aufgelegt und mit einem Abstand von etwa 30 mm zum Rand des Viertelkreisausschnitts 9 ein Eckbereich entfernt. In den verbleibenden Überstand des Klebebandabschnitts werden im Beispielsfall drei radiale Schnitte 21, 21', 21" bis zum Rand des Viertelkreisausschnitts eingebracht, wodurch der Einschnittbereich 22 ausgebildet wird.
-
Durch das anschließende Umbiegen des Einschnittsbereich 22 entlang einer die Endpunkte der Einschnitte 21, 21', 21" verbindenden Biegelinie 23 entlang der Außenkontur am Viertelkreisausschnitt 9 der Zuschnittschablone 1 werden vier laschenartige Abschnitte 24, von denen der Übersichtlichkeit halber nur einer mit dem Bezugszeichen versehen ist. Nach dem Umbiegen sind die laschenartigen Abschnitte 24, die für die Anlage an die Lüftungsleitung ausgebildet sind, in einem Winkel zum Nicht-Einschnittbereich 25 angeordnet. Der Klebebandabschnitt 20, also der Nicht-Einschnittbereich 25 wie auch der Einschnittbereich 22 bzw. die Laschen 24 sind rückseitig mit einem Liner 26 versehen, der einen Schlitz 27 aufweist, und den Liner 26 in einen ersten Linerabschnitt 28 und einen zweiten Linerabschnitt 28' unterteilt. Wie in 4 zu erkennen ist, stimmt die Biegelinie 23 mit der Lage des Schlitzes 27 im Randbereich überein. Dieses vorbereitete Element wird als Klebebandelement bezeichnet.
-
In einer alternativen Herstellung der Klebebandabschnitte 20 bzw. der Klebebandelemente unter Verwendung der Zuschnittschablone 1' wird diese auf einen quadratischen Abschnitt aufgelegt und entlang der Außenkontur des Viertelkreisabschnitts 9' dieser vom quadratischen Abschnitt abgetrennt. Anschließend werden mit einem Cutter die Einschnitte 21, 21', 21" in den Abschnitt eingebracht, wozu der Cutter in der Schneidführungen 14, 14', 14" geführt wird. Durch die Verwendung der Zuschnittschablone 1' ist ein maßhaltiger Schnitt mit einer definierten Breite des Einschnittbereichs 22 vorgegeben. Zum Umbiegen der Laschen 24, d.h. zur Ausbildung des Anlagebereichs, wird die Zuschnittschablone 1' entfernt und schablonenlos gebogen, so dass sich eine über den Umfang abschnittsweise gerade Biegelinie 23 ausbildet. Wie zuvor ist der Klebebandabschnitt 20, also der Nicht-Einschnittbereich 25 wie auch der Einschnittbereich 22 bzw. die Laschen 24 rückseitig mit einem Liner 26 versehen, der einen Schlitz 27 aufweist, und einen den Liner 26 in einen ersten Linerabschnitt 28 und einen zweiten Linerabschnitt 28' unterteilt. Auch hier stimmt die Biegelinie 23 mit der Lage des Schlitzes 27 im Randbereich überein.
-
Von den mehreren vorbereiteten, umgebogenen bzw. aufgefächterten Klebebandelementen wird zur Abdichtung der Durchdringung ein erstes Klebebandelement mit der Biegelinie an die Außenkontur des Rohrs mit dem Nenndurchmesser dN 125 mm angelegt.
-
Anschließend wird der zweite Linerabschnitt 28' abgezogen, und das Klebebandelement mit der Dampfbremse verklebt. Nach der Verklebung des Klebebandelements im Bereich 28' wird der erste Linerabschnitt 28 vom Nicht-Einschnittbereich 25 in Richtung auf den Anlagebereich bzw. Einschnittbereich 22 abgezogen und gleichzeitig dieser Bereich mit der Dampfbremse verklebt. Der Liner wird weiter abzogen und der Anlagebereich in Form der vier Laschen 24 nacheinander mit dem Rohr verklebt. Dabei können die erfindungsgemäßen Zuschnittschablonen 1, 1' als Montagehilfe, insbesondere zum Anpressen der Laschen 24 während der Verklebung mit dem Rohr verwendet werden, wofür zur besseren Handhabung die Zuschnittschablonen 1, 1' die aus der Umkantung an der Biegekante 13 resultierende Grifffläche 14 aufweisen.
-
Das erste Klebebandelement wird an der Stelle angebracht, an der der Winkel zwischen dem Rohr und der Ebene der Dampfbremse maximal ist und die bezüglich der Zugänglichkeit die einfachste Stelle ist. Nach dem Anbringen des ersten Klebebandelements sind Rohr und Dampfbremse zueinander lagefixiert, wodurch sich das Ankleben der weiteren Klebebandabschnitte mit jedem weiteren zusätzlich zuvor angebrachten Element weiter vereinfacht.
-
In der beschriebenen Art werden mehrfach weitere Klebebandelemente angebracht, wobei der nicht eingeschnittene Bereich 25 neben der Verklebung mit der Dampfbremse das jeweils zuvor angebrachte Klebebandelement oberseitig klebend überlappt. Das letzte zur vollumfänglichen Abdichtung des Durchdringungsbereichs angebrachte Klebeelement überlappt sowohl das zuletzt angebrachte Klebeelement sowie das erste angebrachte Klebeelement.
-
Zur Abdichtung eventueller geringer Leckagen an den Schnittpunkten der Einschnitte 21, 21', 21" und der Biegelinie 23 wird abschließend eine Abdichtungsmasse vollumfänglich entlang der frei zugänglichen, nicht von anderen Klebebandelementen überdeckten Biegelinien der mehreren Klebebandelemente aufgebracht.
-
Es versteht sich, dass die genannten Abmessungen lediglich beispielhaften Charakter haben, so kann insbesondere die Dimensionierung von Klebeband und Zuschnittschablonen an Rohre mit anderen Nenndurchmessern oder anderen Geometrien angepasst sein.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19514420 [0004]
- DE 10136089 A1 [0004]
- DE 20200820 [0008]
- DE 29703352 [0008]
- DE 102004038687 [0008]
- EP 2339088 [0010]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- DIN EN ISO 12572: 2001 [0003]