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Die Erfindung betrifft eine Verkleidungsanordnung zur Verkleidung eines Karosserieelements eines Fahrzeugs.
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Aus der
DE 10 2009 031 534 A1 geht eine Verkleidungsanordnung mit wenigstens einem Verkleidungselement hervor, wobei das wenigstens eine Verkleidungselement verlagerbar an zumindest einem weiteren Verkleidungselement gelagert ist. Eine solche Verkleidungsanordnung wird insbesondere verwendet, um stetig steigende Anforderungen an die Ergonomie und den Komfort von Fahrzeugen, insbesondere mit Blick auf die Bequemlichkeit beim Ein- und Aussteigen, mit Korrosionsschutzanforderungen für die Karosserie, insbesondere an Türen derselben, in Einklang zu bringen. Dabei zeigt sich insbesondere, dass Türunterkanten von Fahrzeugkarosserien durch eine Längsträgerverkleidung vor Steinschlägen und Schmutz geschützt werden, wobei die Längsträgerverkleidung über die Türunterkante in Fahrzeug-Breitenrichtung hinausragt oder bündig mit der Tür abschließt. Beim Ein- und Aussteigen ist diese Längsträgerverkleidung aber den Beinen eines Nutzers des Fahrzeugs im Weg, was insbesondere für ältere Menschen oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sein kann. Dieses Problem verschärft sich, wenn die Fahrzeugtür bei einem in einer Garage geparkten Fahrzeug nicht weit geöffnet werden kann. Es ist daher vorgesehen, dass das Verkleidungselement der Verkleidungsanordnung aus einer ausgestellten Schutzstellung, in welcher es die Fahrzeugtür oder ein anderes Karosserieelement vor Steinschlag, anderweitiger Beschädigung, Schmutz und insbesondere Korrosion schützt, indem es bündig mit dieser abschließt oder sie überlappt, in eine eingezogene Komfortstellung verschwenkt werden kann, in welcher Raum für die Beine eines Nutzers des Fahrzeugs beim Ein- und Aussteigen freigegeben wird.
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Die bekannte Verkleidungsanordnung ist in Hinblick auf die Kinematik der Verlagerung des verlagerbaren Verkleidungselements verbesserungsfähig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verkleidungsanordnung zur Verkleidung eines Karosserieelements eines Fahrzeugs zu schaffen, die in Hinblick auf den Stand der Technik verbessert ist.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem eine Verkleidungsanordnung zur Verkleidung eines Karosserieelements eines Fahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruchs 1 geschaffen wird. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Aufgabe wird insbesondere gelöst, indem eine Verkleidungsanordnung zur Verkleidung eines Karosserieelements eines Fahrzeugs geschaffen wird, die ein erstes Verkleidungselement aufweist, das - bei bestimmungsgemäßer Einbaulage an einem Fahrzeug - in Fahrzeug-Längsrichtung, das heißt insbesondere in X-Richtung des Fahrzeug-Koordinatensystems - relativ zu dem durch die Verkleidungsanordnung zu verkleidenden Karosserieelement linear zwischen einer ersten Funktionsstellung und einer zweiten Funktionsstellung verlagerbar ist. Mit der linearen Verlagerung des ersten Verkleidungselements in Fahrzeug-Längsrichtung wird eine besonders einfache, stabile sowie verschleiß- und wartungsarme Bewegung für das erste Verkleidungselement bereitgestellt. Die Verstellanordnung ist dabei besonders dauerhaft und langlebig ausgebildet.
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Das erste Verkleidungselement ist bevorzugt relativ zu einem zweiten, karosseriefesten Verkleidungselement verlagerbar. Dabei bedeutet der Begriff „karosseriefest“ insbesondere, dass ein durch diesen Begriff gekennzeichnetes Element bei Anordnung der Verkleidungsanordnung an einer Fahrzeugkarosserie raumfest relativ zu der Fahrzeugkarosserie angeordnet ist. Demgegenüber ist das erste Verkleidungselement relativ zu der Fahrzeugkarosserie verlagerbar.
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Dass das erste Verkleidungselement zwischen der ersten Funktionsstellung und der zweiten Funktionsstellung verlagerbar ist, bedeutet insbesondere, dass es von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung und/oder von der zweiten Funktionsstellung in die erste Funktionsstellung, insbesondere von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung und zurück, verlagerbar ist. Unter einer linearen Verlagerung wird insbesondere eine rein translatorische Verlagerung des ersten Verkleidungselements verstanden, die entlang einer Geraden im kartesischen Raum erfolgt. Eine lineare Verlagerung bezeichnet somit insbesondere eine geradlinige Verlagerung, insbesondere im Gegensatz zu einer Schwenkbewegung, einer Drehung oder einer Verlagerung entlang einer gekrümmten Kurve.
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Die erste Funktionsstellung ist vorzugsweise eine Schutzstellung, in welcher das erste Verkleidungselement in einer Position angeordnet ist, in der es ein Karosserieelement, beispielsweise eine Tür, überragen oder mit diesem Karosserieelement bündig abschließen kann. Dadurch kann es das Karosserieelement in der Schutzstellung sicher vor Steinschlag, Schmutz und letztlich Korrosion schützen. Die zweite Funktionsstellung ist vorzugsweise eine Komfortstellung, in welcher das erste Verkleidungselement derart angeordnet ist, dass es Bauraum für Beine eines Nutzers des Fahrzeugs beim Ein- und Aussteigen freigibt. Es ist möglich, dass das erste Verkleidungselement aktiv durch einen Nutzer des Fahrzeugs von seiner ersten Funktionsstellung in seine zweite Funktionsstellung - und bevorzugt zurück - verlagert werden kann, beispielsweise durch direkte mechanische Einwirkungen auf das erste Verkleidungselement, durch Betätigen eines Druckknopfes oder Tasters, durch Auswahl eines Menüpunkts in einem elektronischen Bedienmenü, oder in anderer geeigneter Weise. Es ist aber auch möglich, dass das erste Verkleidungselement automatisch von seiner ersten in seine zweite Funktionsstellung - und vorzugsweise zurück - verlagerbar ist, beispielsweise dann, wenn ein Ein- und/oder Aussteigewunsch des Nutzers erkannt wird. Dies kann beispielsweise - im Fall des Einsteigens - am Hintergreifen eines Türgriffs, am Öffnen der Tür, an einer Annäherung an die Tür, oder in anderer geeigneter Weise erkannt werden; im Fall des Aussteigens kann dies beispielsweise an einem Abstellen eines Antriebsaggregats des Fahrzeugs, am Hintergreifen eines inneren Türgriffs, am Öffnen der Tür, oder in anderer geeigneter Weise erkannt werden. Es ist insbesondere möglich, dass die Verstelleinrichtung zur Verlagerung des ersten Verkleidungselements dann angesteuert wird, wenn auch ein Lenkrad zur Verlagerung in eine Ausstiegsposition, beispielsweise zur Verlagerung nach oben in Fahrzeug-Hochrichtung, angesteuert wird.
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Das zweite Verkleidungselement umgreift bevorzugt das erste Verkleidungselement zumindest bereichsweise, wobei das erste Verkleidungselement besonders bevorzugt bei der Verlagerung aus der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung zumindest bereichsweise in das zweite Verkleidungselement einfahrbar ist, wobei es bei der Zurückverlagerung aus der zweiten Funktionsstellung in die erste Funktionsstellung bevorzugt zumindest bereichsweise aus dem zweiten Verkleidungselement wieder herausgefahren werden kann. Somit stellt das zweite Verkleidungselement bevorzugt einen Aufnahmeraum zur Aufnahme des ersten Verkleidungselements - zumindest in der zweiten Funktionsstellung - bereit.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verkleidungsanordnung ein drittes Verkleidungselement aufweist, wobei das dritte Verkleidungselement karosseriefest derart - in Verlagerungsrichtung des ersten Verkleidungselements gesehen - an dem Ort des ersten Verkleidungselements angeordnet ist, welchen dieses in seiner ersten Funktionsstellung einnimmt, dass das zu verkleidende Karosserieelement auch dann durch das dritte Verkleidungselement verkleidet ist, wenn das erste Verkleidungselement in seiner zweiten Funktionsstellung angeordnet ist. Auf diese Weise bleibt das zu verkleidende Karosserieelement, insbesondere der Längsträger oder Seitenschweller des Fahrzeugs, durch das dritte Verkleidungselement stets verkleidet und vorzugsweise eingehaust, auch wenn das erste Verkleidungselement in seiner zweiten Funktionsstellung angeordnet ist.
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Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass das dritte Verkleidungselement einen geringeren Bauraum aufweist als das erste Verkleidungselement, sodass durch die Verlagerung des ersten Verkleidungselements in die zweite Funktionsstellung zusätzlicher Raum für die Beine eines Nutzers des Fahrzeugs beim Ein- und/oder Aussteigen freigegeben wird.
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Insbesondere ist bevorzugt vorgesehen, dass das dritte Verkleidungselement eine Freistellung im Zugangsbereich des Fahrzeugs aufweist, das heißt in einem Bereich, der bei bestimmungsgemäßer Einbaulage der Verkleidungsanordnung an dem Fahrzeug an einem Ort angeordnet ist, an welchem zusätzlicher Raum für Beine eines Nutzers beim Ein- und/oder Aussteigen freigegeben werden soll. Durch das erste Verkleidungselement wird die Freistellung bevorzugt in der ersten Funktionsstellung verdeckt, wobei die Freistellung in der zweiten Funktionsstellung von dem ersten Verkleidungselement freigegeben wird. Dadurch wird insbesondere der zwischen dem ersten Verkleidungselement und dem dritten Verkleidungselement im Bereich der Freistellung in der ersten Funktionsstellung gefangene Raum in der zweiten Funktionsstellung des ersten Verkleidungselements freigegeben, sodass er für Beine eines Nutzers beim Ein- und/oder Aussteigen zur Verfügung steht.
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Die Freistellung an dem dritten Verkleidungselement ist bevorzugt als Abschrägung, Abfasung oder dergleichen ausgebildet. Diese Schrägfläche oder Fase kann insbesondere in der ersten Funktionsstellung mit Wandungsflächen des ersten Verkleidungselements, die im Bereich der Freistellung ungefähr rechtwinklig aufeinanderstoßen, einen im Querschnitt dreieckförmigen Raumbereich einschließen, der für einen Nutzer freigegeben wird, wenn das erste Verkleidungselement in die zweite Funktionsstellung verlagert wird.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Verkleidungselement auf dem dritten Verkleidungselement verschiebbar angeordnet ist. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass das dritte Verkleidungselement unmittelbar das zu verkleidende Karosserieelement umgreift, während das erste Verkleidungselement das dritte Verkleidungselement umgreift und auf diesem verschiebbar gelagert ist. Dabei kann es zugleich durch das dritte Verkleidungselement geführt werden.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Verkleidungselement bereichsweise zwischen dem dritten Verkleidungselement und dem zweiten Verkleidungselement geführt ist. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass das zweite Verkleidungselement das erste Verkleidungselement und vorzugsweise auch das dritte Verkleidungselement bereichsweise umgreift. Die verschiedenen Verkleidungselemente sind dabei insbesondere in Art von Schichten oder Schalen aufeinander angeordnet, wobei das erste Verkleidungselement zumindest bereichsweise auf dem dritten Verkleidungselement angeordnet ist und dieses umgreift, wobei das zweite Verkleidungselement zumindest bereichsweise auf dem ersten Verkleidungselement angeordnet ist und dieses zumindest bereichsweise umgreift. Für das erste Verkleidungselement ergibt sich eine besonders sichere Führung, wenn dieses bereichsweise zwischen dem dritten Verkleidungselement und dem zweiten Verkleidungselement angeordnet ist, wobei es bei seiner Verlagerung von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung das dritte Verkleidungselement zumindest bereichsweise freigeben kann, und wobei es zumindest bereichsweise in das zweite Verkleidungselement eingezogen wird. Auf diese Wiese ist das erste Verkleidungselement, also der bewegliche Teil der Verkleidungsanordnung, in teilweiser Überlappposition mit den feststehenden Teilen, also mit dem zweiten Verkleidungselement und dem dritten Verkleidungselement, angeordnet und durch diese geführt.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verkleidungsanordnung eine Verstelleinrichtung aufweist, die eingerichtet ist, um das erste Verkleidungselement von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung und/oder von der zweiten Funktionsstellung in die erste Funktionsstellung zu verlagern. Vorzugsweise ist die Verstelleinrichtung eingerichtet, um das erste Verkleidungselement von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung und zurück zu verlagern. Mit der Verstelleinrichtung ist es insbesondere möglich, das erste Verkleidungselement automatisiert anzusteuern, wobei weiterhin eine zur Verstellung des ersten Verkleidungselements aufzubringende Kraft nicht durch den Nutzer des Fahrzeugs aufgebracht werden muss, sondern vielmehr durch die Verstelleinrichtung aufgebracht wird.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verstelleinrichtung eine Antriebseinrichtung aufweist, die einen karosseriefest anordenbaren Drehantrieb aufweist, der seinerseits eine drehbar gelagerte Gewindespindel aufweist. Dabei kämmt die Gewindespindel mit einem an dem ersten Verkleidungselement angeordneten Gewindeelement. Wird also die Gewindespindel durch den Drehantrieb zu einer Drehbewegung veranlasst, bewirkt der kämmende Eingriff der Gewindespindel mit dem Gewindeelement eine lineare Verlagerung des ersten Verkleidungselements. Dabei erstreckt sich die Gewindespindel insbesondere in Fahrzeug-Längsrichtung, sodass auch die lineare Verlagerung des ersten Verkleidungselements in Fahrzeug-Längsrichtung erfolgt. Das an dem ersten Verkleidungselement angeordnete Gewindeelement ist vorzugsweise als Gewindemutter ausgebildet, die an dem ersten Verkleidungselement befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet sein kann.
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Unter einem Drehantrieb wird hier insbesondere ein Antrieb verstanden, der abtriebsseitig eine Dreh- oder Rotationsbewegung erzeugt. Der Drehantrieb kann insbesondere als Motor, vorzugsweise als Elektromotor ausgebildet sein. Die Antriebseinrichtung weist bevorzugt eine Drehabtriebswelle auf, die mit der Gewindespindel - beispielsweise über ein Getriebe - wirkverbunden sein kann. Es ist aber auch möglich, dass die Drehabtriebswelle direkt mit der Gewindespindel gekoppelt ist - insbesondere ohne Zwischenschaltung eines Getriebes -, oder dass die Gewindespindel einstückig mit der Drehabtriebswelle ausgebildet ist oder einen Teil der Drehabtriebswelle bildet.
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Die Antriebseinrichtung kann auch als Linearantrieb, insbesondere als elektrischer Linearaktor oder Linearmotor, oder als druckbetätigbarer Linearantrieb, beispielsweise als pneumatischer oder hydraulischer Antrieb mit wenigstens einem Pneumatik- oder Hydraulikzylinder, ausgebildet sein. Allgemein ist die Antriebseinrichtung eingerichtet, um eine lineare, rein translatorische Bewegung des ersten Verkleidungselements in Fahrzeug-Längsrichtung zu bewirken.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Antriebseinrichtung an dem zweiten Verkleidungselement angeordnet ist. Auf diese Weise kann die Antriebseinrichtung selbst unverlagerbar und insbesondere karosseriefest angeordnet sein. Dabei ist sie vorzugsweise in dem durch das zweite Verkleidungselement gebildeten Aufnahmeraum angeordnet, also von dem zweiten Verkleidungselement umgriffen und insbesondere umschlossen, sodass sie insbesondere vor Verschmutzungen geschützt angeordnet sein kann.
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Zusätzlich oder alternativ ist bevorzugt vorgesehen, dass die Gewindespindel mit einem der Antriebseinrichtung abgewandten Ende an dem dritten Verkleidungselement gelagert ist. Dadurch, dass das dritte Verkleidungselement ebenfalls karosseriefest anordenbar ist, kann die Gewindespindel auf diese Weise beidseits, also mit ihren beiden Enden, einerseits im Bereich der Antriebseinrichtung, vorzugsweise in der Antriebseinrichtung, und damit mittelbar an dem zweiten Verkleidungselement, und andererseits an dem dritten Verkleidungselement sehr sicher und stabil gelagert werden, wobei das erste Verkleidungselement mit dem Gewindeelement auf der Gewindespindel zwischen der Antriebseinrichtung und der Lagerung der Gewindespindel an dem dritten Verkleidungselement verlagerbar ist.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Verkleidungselement sich nur bereichsweise entlang der Längserstreckung der Verkleidungsanordnung erstreckt. Die Verkleidungsanordnung weist insbesondere mit dem ersten Verkleidungselement einen beweglichen Teil und zumindest mit dem zweiten Verkleidungselement und bevorzugt dem dritten Verkleidungselement - und/oder gegebenenfalls mit weiteren Verkleidungselementen - einen feststehenden Teil auf, wobei sich der bewegliche Teil der Verkleidungsanordnung nur über einen Teil der Längserstreckung der gesamten Verkleidungsanordnung, und insbesondere nur über einen Teil eines zu verkleidenden Karosserieelements erstreckt. Dabei kann die räumlichgeometrische Ausgestaltung des ersten Verkleidungselements insbesondere auf einen Bereich abgestimmt sein, in welchem in der Komfortstellung Bauraum für eine erhöhte Bequemlichkeit eines Nutzers des Fahrzeugs benötigt wird. Insbesondere kann das erste Verkleidungselement nur im Bereich einer Fahrzeugtür und/oder nur in einem Bereich vorgesehen sein, in welchem mehr Bauraum für Beine eines Nutzers beim Ein- und/oder Aussteigen benötigt wird. Die Verkleidungsanordnung kann dadurch einfach und kostengünstig ausgestaltet werden, weil eine höhere Komplexität in Form des beweglichen, ersten Verkleidungselements nur dort bereitgestellt wird, wo dies tatsächlich gebraucht wird.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist schließlich vorgesehen, dass die Verkleidungsanordnung als Längsträgerverkleidung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, ausgebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung verwirklichen sich in besonderer Weise die bereits beschriebenen Vorteile der Verkleidungsanordnung. Insbesondere kann eine Fahrzeugtür in der ersten Funktionsstellung des ersten Verkleidungselements, welche eine Schutzstellung darstellt, vor Steinschlag, Schmutz und damit letztlich auch vor Korrosion geschützt werden, wobei in der zweiten Funktionsstellung, die eine Komfortstellung ist, zusätzlicher Raum für Beine eines Nutzers des Fahrzeugs freigegeben werden kann, um den Komfort beim Ein- und Aussteigen zu erhöhen.
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Es wird auch ein Fahrzeug, vorzugsweise ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Personenkraftwagen, ein Lastkraftwagen oder ein Nutzfahrzeug, bevorzugt, wobei das Fahrzeug eine Verkleidungsanordnung nach einem der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele aufweist. In Zusammenhang mit dem Fahrzeug verwirklichen sich insbesondere die Vorteile, die auch bereits in Zusammenhang mit der Verkleidungsanordnung erläutert wurden.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Verkleidungsanordnung zur Verkleidung eines Karosserieelements eines Fahrzeugs in einer ersten Funktionsstellung;
- 2 eine Darstellung der Verkleidungsanordnung gemäß 1 in einer zweiten Funktionsstellung und
- 3 eine weitere Ansicht des Ausführungsbeispiels der Verkleidungsanordnung gemäß den 1 und 2 in der ersten Funktionsstellung aus einer anderen Blickrichtung.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Verkleidungsanordnung 1, die eingerichtet ist zur Verkleidung eines Karosserieelements eines Fahrzeugs, wobei die Verkleidungsanordnung 1 insbesondere eingerichtet ist, um einen Längsträger oder Seitenschweller, insbesondere Türschweller, eines Fahrzeugs zu verkleiden. Dabei ist die Verkleidungsanordnung 1 insbesondere vorgesehen zur Verkleidung eines solchen Karosserieelements für ein als Personenkraftwagen ausgebildetes Fahrzeug. Das Fahrzeug kann aber auch als Lastkraftwagen oder Nutzfahrzeug ausgebildet sein.
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Die Verkleidungsanordnung 1 weist ein erstes Verkleidungselement 3 auf, das in Fahrzeug-Längsrichtung, das heißt insbesondere in X-Richtung des Fahrzeug-Koordinatensystems - wie in 1 durch einen Doppelpfeil P dargestellt - relativ zu dem durch die Verkleidungsanordnung 1 zu verkleidenden Karosserieelement linear, das heißt insbesondere rein translatorisch, zwischen einer in 1 dargestellten ersten Funktionsstellung und einer in 2 dargestellten zweiten Funktionsstellung verlagerbar ist. Die erste Funktionsstellung ist dabei insbesondere eine Schutzstellung, in welcher ein weiteres Karosserieelement, bevorzugt eine Seitentür des Fahrzeugs, insbesondere während einer Fahrt des Fahrzeugs vor Schmutz, Steinschlag und/oder Korrosion durch das erste Verkleidungselement 3 geschützt ist. Dabei schließt das erste Verkleidungselement 3 bevorzugt bündig mit einer Unterkante der Seitentür ab oder überragt diese in Fahrzeug-Querrichtung, sodass die Seitentür wirksam vor Schmutz, Steinschlag und/oder Korrosion geschützt ist. Die zweite Funktionsstellung ist bevorzugt eine Komfortstellung, in welcher zusätzlicher Raum für Beine eines Nutzers des Fahrzeugs beim Ein- und/oder Aussteigen freigegeben wird.
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Die Verkleidungsanordnung 1 weist ein zweites, karosseriefest angeordnetes Verkleidungselement 5 auf, relativ zu dem das erste Verkleidungselement 3 verlagerbar ist. Wie in 1 dargestellt, ist dabei das erste Verkleidungselement 3 derart zumindest teilweise in dem zweiten Verkleidungselement 5 aufgenommen oder zumindest bereichsweise von diesem umgriffen, dass es bei seiner Verlagerung aus der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung zumindest teilweise in das zweite Verkleidungselement 5 hineinverlagert werden kann.
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Die Verkleidungsanordnung 1 weist außerdem ein drittes Verkleidungselement 7 auf, das karosseriefest - in Verlagerungsrichtung des ersten Verkleidungselements 3 gesehen - derart dort angeordnet ist, wo das erste Verkleidungselement in seiner ersten Funktionsstellung angeordnet ist, dass das zu verkleidende Karosserieelement auch dann noch durch das dritte Verkleidungselement 7 verkleidet ist, wenn das erste Verkleidungselement 3 in seiner zweiten Funktionsstellung angeordnet ist. Eine Verlagerung des ersten Verkleidungselements 3 von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung führt also nicht zu einer Exponierung des zu verkleidenden Karosserieelements, vielmehr bleibt dieses auch dann, wenn in der Komfortstellung des ersten Verkleidungselements 3 zusätzlicher Raum für Beine eines Nutzers zum Ein- und/oder Aussteigen freigegeben wird, durch das dritte Verkleidungselement 7 geschützt und verkleidet.
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Der zusätzliche Raum für die Beine eines Nutzers ergibt sich dadurch, dass das dritte Verkleidungselement 7 eine Freistellung 9 im Zugangsbereich des Fahrzeugs, also gerade dort, wo zusätzlicher Raum für die Beine eines Nutzers beim Ein- und/oder Aussteigen freigegeben werden soll, aufweist. Diese Freistellung ergibt sich hier durch eine Schrägfläche 11, die insbesondere als Fase des dritten Verkleidungselements 7 ausgestaltet ist, wobei das erste Verkleidungselement 3 am Ort der Freistellung 9 Wandungen aufweist, die im Wesentlichen mit einem Winkel von 90° aufeinandertreffen, sodass zwischen der Schrägfläche 11 und den Wandungen des ersten Verkleidungselements 3 ein Freiraum mit im Wesentlichen dreieckförmiger Querschnittsfläche ausgebildet ist. Dieser Freiraum wird als zusätzlicher Raum für die Beine eines Nutzers beim Ein- und/oder Aussteigen freigegeben, wenn das erste Verkleidungselement 3 aus seiner in 1 dargestellten ersten Funktionsstellung in seine in 2 dargestellte zweite Funktionsstellung verlagert wird, was sich auch ohne weiteres aus einem Vergleich der Darstellungen gemäß den 1 und 2 ergibt.
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2 zeigt - wie bereits beschrieben - eine schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels der Verkleidungsanordnung 1 gemäß 1, wobei hier das erste Verkleidungselement 3 in der zweiten Funktionsstellung angeordnet ist. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insoweit auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Dabei wird insbesondere aus einem Vergleich der 1 und 2 deutlich, dass das erste Verkleidungselement 3 von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung - und zurück - auf dem dritten Verkleidungselement 7 verschiebbar angeordnet ist, wobei es insbesondere bereichsweise zwischen dem dritten Verkleidungselement 7 und dem zweiten Verkleidungselement 5 geführt ist. Das zweite Verkleidungselement 5 umgreift das erste Verkleidungselement 3 und vorzugsweise auch bereichsweise das dritte Verkleidungselement 7. Es wird somit insgesamt ein mehrschaliger Aufbau der Verkleidungsanordnung 1 bereitgestellt, bei welchem das karosseriefeste dritte Verkleidungselement 7 quasi eine innere Schale bildet, auf welcher das erste Verkleidungselement 3 als mittlere Schale verschiebbar gelagert ist, wobei das wiederum karosseriefest angeordnete zweite Verkleidungselement 5 als äußere Schale das erste Verkleidungselement 3 und zumindest bereichsweise das dritte Verkleidungselement 7 umgreift. Das erste Verkleidungselement 3 ist zumindest in der zweiten Funktionsstellung zumindest teilweise in das zweite Verkleidungselement 5 einziehbar.
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Anhand von 2 wird auch deutlich, dass im Bereich der Freistellung 9 ein zusätzlicher Raum für Beine eines Nutzers freigegeben wird, wenn das erste Verkleidungselement 3 in seine zweite Funktionsstellung verlagert wird. Neben dem Komfort des zusätzlichen Raums ergibt sich für den Nutzer im Übrigen auch der Vorteil, dass sein Bein vor einer eventuellen Verschmutzung bewahrt bleibt, da das gegebenenfalls verschmutzte erste Verkleidungselement 3 zurückgezogen wird, wobei es das während der Fahrt des Fahrzeugs vor Verschmutzung geschützte und damit saubere dritte Verkleidungselement 7 freigibt. Dabei kommt das Bein des Nutzers höchstens mit dem unverschmutzten dritten Verkleidungselement 7 in Kontakt.
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3 zeigt eine weitere Darstellung des Ausführungsbeispiels der Verkleidungsanordnung 1 gemäß den 1 und 2 aus einer anderen Blickrichtung. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Anhand von 3 zeigt sich, dass die Verkleidungsanordnung 1 bevorzugt eine Verstelleinrichtung 13 aufweist, die eingerichtet ist, um das erste Verkleidungselement 3 von der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung und zurück zu verlagern. Dabei weist die Verstelleinrichtung 13 eine Antriebseinrichtung 15 auf, die ihrerseits einen karosseriefest anordenbaren Drehantrieb 17, besonders bevorzugt einen Elektromotor, aufweist. Der Drehantrieb 17 ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel lagefest an dem zweiten Verkleidungselement 5 angeordnet, vorzugsweise an diesem befestigt.
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Dem Drehantrieb 17 ist eine drehbar gelagerte Gewindespindel 19 zugeordnet, die mit einem an dem ersten Verkleidungselement 3 angeordneten Gewindeelement 21, das vorzugsweise als Gewindemutter ausgebildet ist, kämmt. Das Gewindeelement 21 kann an dem ersten Verkleidungselement 3 befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet sein.
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Wird die Gewindespindel 19 durch den Drehantrieb 17 gedreht, wird zugleich das Gewindeelement 21 in axialer Richtung der Gewindespindel 19 auf der Gewindespindel 19 verlagert, sodass auch das erste Verkleidungselement 3 mit dem Gewindeelement 21 verlagert wird. Mithilfe des Drehantriebs 17 kann daher das erste Verkleidungselement 3 aus der ersten Funktionsstellung in die zweite Funktionsstellung und zurück verlagert werden.
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Die Gewindespindel 19 ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem der Antriebseinrichtung 15 abgewandten Ende 23 an dem dritten Verkleidungselement 7 gelagert. Hierfür weist das dritte Verkleidungselement 7 bevorzugt eine Lagereinrichtung 25 auf, die an dem dritten Verkleidungselement 7 befestigt oder auch einstückig mit diesem ausgebildet sein kann.
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Die Lagerung der Gewindespindel 19 an dem dritten Verkleidungselement 7 erhöht deren Stabilität und damit die reproduzierbare Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit der Verstelleinrichtung 13 zur Verstellung des ersten Verkleidungselements 3.
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Das erste Verkleidungselement 3 erstreckt sich bevorzugt nur bereichsweise entlang der Längserstreckung der Verkleidungsanordnung 1, insbesondere nur entlang eines Bereichs, der zum Ein- und/oder Aussteigen für einen Nutzer des Fahrzeugs vorgesehen ist. Im Übrigen kann die Verkleidungsanordnung 1 unverlagerbar ausgebildet sein, wobei sie insbesondere geometrisch so ausgestaltet sein kann, wie dies hier für das zweite Verkleidungselement 5 dargestellt ist.
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Insgesamt zeigt sich, dass mit der hier vorgeschlagenen Verkleidungsanordnung 1 eine sehr zuverlässige, konstruktiv einfache und zugleich elegante Möglichkeit geschaffen ist, sowohl den Schutz einer Seitentür eines Fahrzeugs vor Schmutz, Steinschlag und/oder Korrosion zu erhöhen, als auch den Komfort für einen Nutzer beim Ein- und/oder Aussteigen zu steigern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009031534 A1 [0002]