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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Batterieanschluss und auf eine damit versehene Batterie.
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Konventionellerweise ist ein Batterieanschluss, welcher mit einer Batterie für ein Kraftfahrzeug oder dgl. zu verbinden ist, bekannt (beispielsweise beschrieben in der
Japanischen nicht geprüften Patentveröffentlichung Nr. 2010-33783 ). Der Batterieanschluss beinhaltet einen festlegenden bzw. Festlegungsabschnitt, welcher an einem Batteriepol festzulegen ist, welcher auf der Batterie steht bzw. aufragt. Der festlegende Abschnitt weist eine rohrförmige Form bzw. Gestalt auf, welche teilweise offen in einer Umfangsrichtung ist, und ist bzw. wird in einem Durchmesser verformt und reduziert und an dem Batteriepol durch ein Paar von zueinander gerichteten Abschnitten festgelegt, welche auf offenen Endteilen vorgesehen sind, welche sich einander annähern. Das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten nähert sich einander durch ein Festlegen bzw. Anziehen eines Bolzens und einer Mutter an.
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Jedoch ist es, da der festlegende Abschnitt des Batterieanschlusses, wie er oben beschrieben ist, eine relativ hohe Starrheit bzw. Steifigkeit aufweist, schwierig für den festlegenden Abschnitt, vollständig in einem Durchmesser in Übereinstimmung mit der äußeren Form bzw. Gestalt des Batteriepols reduziert zu werden. Somit kann ein Abstand bzw. Freiraum zwischen dem festlegenden Abschnitt und dem Batteriepol ausgebildet werden und eine haltende bzw. Haltekraft kann nicht ausreichend erhöht werden. Weiters können, wenn es einen Abstand bzw. Zwischenraum zwischen den offenen Endteilen des festlegenden Abschnitts und dem Batteriepol gibt, die offenen Endteile verformt bzw. deformiert werden, um in den Zwischenraum durch eine starke festlegenden Kraft gefaltet zu werden. Wenn die offenen Endteile des festlegenden Abschnitts verformt sind bzw. werden, kann der festlegende Abschnitt nicht ausreichend festgelegt bzw. angezogen werden und eine haltende Kraft kann reduziert sein bzw. werden, wenn der Batterieanschluss wieder an dem Batteriepol für eine Wartung oder dgl. festgelegt wird.
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Die vorliegende Erfindung wurde basierend auf der obigen Situation fertiggestellt und zielt darauf ab, einen unmittelbaren bzw. engen Kontakt eines Batterieanschlusses mit einem Batteriepol zu verbessern.
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Dieser Gegenstand wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Besondere Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Batterieanschluss zur Verfügung gestellt mit einem festlegenden Abschnitt, welcher ausgebildet ist, um teilweise offen in einer Umfangsrichtung zu sein, und einen Flanschabschnitt beinhaltet, welcher im Wesentlichen radial auswärts vorragt, und einem Paar von zueinander gerichteten Abschnitten, welche im Wesentlichen radial auswärts von offenen Endteilen des festlegenden bzw. Festlegungsabschnitts vorragen und angeordnet sind, um im Wesentlichen zueinander in der Umfangsrichtung gerichtet zu sein, wobei der festlegende Abschnitt in einem Durchmesser reduziert und an einem Batteriepol durch das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten festgelegt werden kann oder wird, welche sich aneinander annähern, und der Flanschabschnitt des festlegenden Abschnitts mit wenigstens einem geschnittenen bzw. ausgeschnittenen Abschnitt für ein teilweises Reduzieren einer Dicke des festlegenden Abschnitts in einer radialen Richtung versehen ist.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann der Batterieanschluss weiters wenigstens einen einen Draht verbindenden Abschnitt bzw. Drahtverbindungsabschnitt, welcher mit einem Draht zu verbinden ist, und wenigstens einen koppelnden bzw. Kopplungsabschnitt für ein Koppeln des Drahtverbindungsabschnitts und des festlegenden bzw. Festlegungsabschnitts beinhalten.
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Insbesondere kann der geschnittene bzw. ausgeschnittene Abschnitt auf einem Basisendteil des festlegenden Abschnitts ausgebildet sein, welcher mit dem koppelnden Abschnitt verbunden ist. Gemäß dieser Konfiguration kann, da das Basisendteil, welches eine relativ hohe Steifigkeit bzw. Starrheit in dem festlegenden Abschnitt aufweist, leicht verformt bzw. deformiert wird, ein enger bzw. unmittelbarer Kontakt mit dem Batteriepol verbessert werden.
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Weiters kann insbesondere der Batterieanschluss derart sein, dass der ausgeschnittene Abschnitt an bzw. auf einem zwischenliegenden Teil zwischen einem Basisendteil des festlegenden Abschnitts und den offenen Endteilen vorgesehen ist. Gemäß dieser Konfiguration kann, da das zwischenliegende Teil des festlegenden Abschnitts leicht deformiert wird, ein unmittelbarer Kontakt mit dem Batteriepol verbessert werden.
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Weiters kann insbesondere der Batterieanschluss derart sein, dass der ausgeschnittene Abschnitt durch ein Vertiefen bzw. Absetzen einer Seite einer äußeren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts ausgebildet ist. Gemäß dieser Konfiguration kann die innere Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts eine flache Oberfläche ohne jegliche Unebenheit sein.
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Weiters kann insbesondere der Batterieanschluss darüber hinaus wenigstens einen Drahtverbindungsabschnitt, welcher mit einem Draht zu verbinden ist, und wenigstens einen koppelnden Abschnitt für ein Koppeln des Drahtverbindungsabschnitts und des festlegenden Abschnitts beinhalten, eine Mehrzahl von ausgeschnittenen Abschnitten kann auf einem Basisendteil des festlegenden Abschnitts, welcher mit dem koppelnden Abschnitt verbunden ist, und einem zwischenliegenden Teil zwischen dem Basisendteil und den offenen Endteilen ausgebildet sein, und eine Dicke des festlegenden Abschnitts in dem ausgeschnittenen Abschnitt, welcher auf dem Basisendteil ausgebildet ist, kann kleiner gemacht sein als eine Dicke des festlegenden Abschnitts in dem ausgeschnittenen Abschnitt, welcher auf dem zwischenliegenden Teil ausgebildet ist.
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Gemäß dieser Konfiguration kann der gesamte festlegende Abschnitt leicht in einer gut ausgeglichenen Weise verformt werden, indem die Dicke in dem ausgeschnittenen Abschnitt auf dem Basisendteil, welches eine relativ hohe Starrheit in dem festlegenden Abschnitt aufweist, kleiner gemacht ist bzw. wird als die Dicke in dem ausgeschnittenen Abschnitt, welcher auf dem zwischenliegenden Teil ausgebildet ist bzw. wird.
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Weiters kann insbesondere der Batterieanschluss derart sein, dass die offenen Endteile und das Basisendteil an im Wesentlichen gegenüberliegenden Positionen quer über eine zentrale Achse des festlegenden Abschnitts angeordnet sind, und/oder die ausgeschnittenen Abschnitte im Wesentlichen symmetrisch relativ zu einer Richtung orthogonal auf eine hierzu gerichtete Richtung der offenen Endteile und des Basisendteils ausgebildet sind. Gemäß dieser Konfiguration kann der gesamte festlegende Abschnitt leicht in einer gut ausgeglichenen Weise verformt bzw. deformiert werden.
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Weiters ist bzw. wird insbesondere das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten jeweils verstärkt, indem sie ein Plattenmaterial auf gegenüberliegenden Seiten in einer zueinander gerichteten Richtung wenigstens teilweise überlappt auf oberen Seiten davon gefaltet aufweisen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Batterie zur Verfügung gestellt, welche wenigstens einen Batteriepol aufweist, auf bzw. an welchem ein Batterieanschluss gemäß dem obigen Aspekt der Erfindung oder einer besonderen Ausführungsform davon montiert ist bzw. wird.
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Gemäß dem Obigen kann, da der geschnittene bzw. ausgeschnittene Abschnitt den festlegenden Abschnitt leicht verformt bzw. verformbar in Übereinstimmung mit der äußeren Form bzw. Gestalt des Batteriepols macht, ein enger bzw. unmittelbarer Kontakt mit dem Batteriepol verbessert werden.
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Diese und andere Gegenstände, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei einer Lektüre der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den beigeschlossenen Zeichnungen deutlicher ersichtlich werden. Es sollte verstanden werden, dass, selbst obwohl Ausführungsformen getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zu zusätzlichen Ausführungsformen kombiniert werden können.
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1 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines Batterieanschlusses in einer ersten Ausführungsform,
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2 ist eine perspektivische Ansicht, welche den Batterieanschluss zeigt,
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3 ist eine Draufsicht, welche den Batterieanschluss zeigt,
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4 ist eine Vorderansicht, welche den Batterieanschluss zeigt,
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5 ist eine Draufsicht auf den Batterieanschluss, welche einen Zustand zeigt, wo ein festlegender bzw. Festlegungsabschnitt nicht verformt ist,
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6 ist eine Draufsicht auf den Batterieanschluss, welche einen Zustand zeigt, wo der festlegende Abschnitt verformt ist,
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7 ist eine Vorderansicht, welche den Batterieanschluss in einem Zustand zeigt, in welchem er mit einem Batteriepol verbunden ist,
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8 ist ein Schnitt, welcher den Batterieanschluss in dem Zustand zeigt, in welchem er mit dem Batteriepol verbunden bzw. an diesen angeschlossen ist,
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9 ist eine Draufsicht, welche ausgeschnittene Abschnitte eines Batterieanschlusses in einer zweiten Ausführungsform zeigt,
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10 ist eine Draufsicht, welche ausgeschnittene Abschnitte eines Batterieanschlusses in einer anderen Ausführungsform (4) zeigt,
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11 ist eine Draufsicht, welche ausgeschnittene Abschnitte eines Batterieanschlusses in einer anderen Ausführungsform (5) zeigt,
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12 ist eine Draufsicht, welche ausgeschnittene Abschnitte eines Batterieanschlusses in einer anderen Ausführungsform (6) zeigt,
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13 ist eine Draufsicht, welche ausgeschnittene Abschnitte eines Batterieanschlusses in einer anderen Ausführungsform (7) zeigt, und
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14 ist eine Draufsicht, welche ausgeschnittene Abschnitte eines Batterieanschlusses in einer anderen Ausführungsform (8) zeigt.
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<Erste Ausführungsform>
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Nachfolgend wird eine erste spezifische Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Detail unter Bezugnahme auf 1 bis 8 beschrieben.
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Ein Batterieanschluss in dieser Ausführungsform ist mit einem Batteriepol P zu verbinden bzw. daran anzuschließen, welcher auf einer Batterie für ein Kraftfahrzeug oder dgl. steht oder davon vorragt. Der Batteriepol P weist insbesondere im Wesentlichen eine kegelstumpfartige konische Form bzw. Gestalt auf, welche von der oberen Oberfläche eines Batteriekörpers vorragt. In der folgenden Beschreibung werden obere und untere Seiten von 1 als obere und untere Seiten bezeichnet, obere und untere Seiten von 3 werden als rechte und linke Seiten bezeichnet und linke und rechte Seiten von 3 werden als vordere und rückwärtige Seiten in jedem Bauteil bezeichnet.
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Der Batterieanschluss beinhaltet einen Anschlusskörperabschnitt 10, einen Nockenplattenabschnitt 50, welcher getrennt von dem Anschlusskörperabschnitt 10 ausgebildet ist, und/oder ein festlegendes bzw. Befestigungswerkzeug insbesondere mit wenigstens einem Bolzen 61 und wenigstens einer Mutter 62. Der Bolzen 61 beinhaltet einen (insbesondere im Wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen oder polygonalen oder nicht-kreisförmigen) Kopfabschnitt 63 und einen aufnehmenden Schraubenabschnitt 64 bzw. Abschnitt mit einem Außengewinde. Die Mutter 62 ist insbesondere eine im Wesentlichen hexagonale Mutter und/oder gewindemäßig bzw. verschraubbar in Eingriff mit dem aufzunehmenden Schraubenabschnitt 64.
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Der Anschlusskörperabschnitt 10 ist integral oder einstückig mit einem festlegenden bzw. Festlegungsabschnitt 11, welcher an dem Batteriepol P festzulegen ist, und wenigstens einem einen Draht verbindenden Abschnitt bzw. Drahtverbindungsabschnitt 12 versehen, welcher mit einem nicht illustrierten Draht zu verbinden ist. Der festlegende Abschnitt 11 weist insbesondere eine im Wesentlichen kreisförmige Form bzw. Gestalt auf, welche teilweise in einer Umfangsrichtung offen ist und/oder wenigstens teilweise den Batteriepol P (insbesondere im Wesentlichen über den gesamten Umfang) umgibt, um den Batteriepol P sandwichartig von im Wesentlichen gegenüberliegenden lateralen (linken und rechten) Seiten einzuschließen. Wenigstens ein Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, welche radial auswärts vorragen und angeordnet sind, um im Wesentlichen zueinander in der Umfangsrichtung gerichtet zu sein, ist auf offenen Endteilen 13 des festlegenden Abschnitts 11 vorgesehen. Der festlegende Abschnitt 11 ist bzw. wird im Durchmesser reduziert oder kann reduziert sein und ist bzw. wird an dem Batteriepol P durch das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 befestigt bzw. festgelegt, welche sich einander annähern. Der festlegende Abschnitt 11 ist mit einem oder mehreren, insbesondere einer Mehrzahl von ausgeschnittenen Abschnitten 20 versehen. Die geschnittenen bzw. ausgeschnittenen Abschnitte 20 werden im Detail später beschrieben.
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Der Drahtverbindungsabschnitt 12 ist derart, dass ein Stiftbolzen 16 auf einem Kastenabschnitt 15 aufragt oder von diesem vorragt, welcher in dem Anschlusskörperabschnitt 10 ausgebildet ist, und ein Anschlusspassstück T, welches mit dem Draht (insbesondere einem Endteil davon) verbunden ist, damit verbunden ist bzw. wird. Wie dies in 8 gezeigt ist, ist bzw. wird das Anschlusspassstück T insbesondere wenigstens teilweise auf der oberen Oberfläche des Kastenabschnitts 15 überlappt, wobei der Stiftbolzen 16 durch ein nicht illustriertes Durchtrittsloch eingesetzt ist bzw. wird, und wird gegen den Kastenabschnitt 15 durch ein fixierendes Glied gepresst bzw. gedrückt und/oder daran fixiert, indem insbesondere eine nicht illustrierte fixierende Mutter oberhalb des Anschlusspassstücks T festgelegt wird.
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Der Anschlusskörperabschnitt 10 beinhaltet einen koppelnden bzw. Kopplungsabschnitt 17 für ein Koppeln des festlegenden Abschnitts 11 und des Drahtverbindungsabschnitts 12. Die offenen Endteile 13 des festlegenden Abschnitts 11 und ein Basisendteil 18 des festlegenden Abschnitts 11, welcher mit dem koppelnden Abschnitt 17 verbunden ist, sind an im Wesentlichen gegenüberliegenden Positionen quer über eine zentrale Achse des festlegenden Abschnitts 11 angeordnet. Mit anderen Worten sind das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, der festlegende Abschnitt 11, der koppelnde Abschnitt 17 und der Drahtverbindungsabschnitt 12 insbesondere im Wesentlichen linear nebeneinander angeordnet.
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Der Anschlusskörperabschnitt 10 ist bzw. wird insbesondere durch ein wenigstens teilweises vertikales Überlappen und ein Zusammenbauen eines unteren Glieds 30 und eines oberen Glieds 40 ausgebildet.
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Das untere Glied bzw. Element 30 ist bzw. wird in eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Form bzw. Gestalt durch ein Anwenden eines Faltens, Prägens und/oder Biegens und dgl. an einem Plattenmaterial aus einem Metall (z. B. Eisen) ausgebildet, welches in eine vorbestimmte Form bzw. Gestalt ausgestanzt wird.
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Das untere Glied 30 beinhaltet insbesondere einen ringförmigen Abschnitt 31, welcher insbesondere im Wesentlichen eine kreisförmige Form in einer Draufsicht aufweist. Der ringförmige Abschnitt 31 ist eingestellt, um eine Abmessung im Wesentlichen gleich wie oder geringfügig größer als ein maximaler äußerer Durchmesser (spezifisch ein äußerer Durchmesser auf dem unteren Ende) des Batteriepols P aufzuweisen.
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Ein einpassender Abschnitt 32, in welchen der Kopfabschnitt 63 des Bolzens 61 eingepasst ist bzw. wird, ist insbesondere vor dem ringförmigen Abschnitt 31 vorgesehen. Der einpassende Abschnitt 32 weist insbesondere eine nicht-kreisförmige Form bzw. Gestalt (beispielsweise eine Form eines im Wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen oder polygonalen Kastens) auf, um fähig zu sein, die Rotation des Kopfabschnitts 63 des Bolzens 61 zu stoppen. Ein Durchtrittsloch 33, durch welches der aufzunehmende Gewinde- bzw. Schraubenabschnitt 64 des Bolzens 61 im Wesentlichen vertikal einsetzbar ist, ist auf der oberen Oberfläche des einpassenden Abschnitts 32 ausgebildet. Der Kopfabschnitt 63 des Bolzens 61 ist bzw. wird insbesondere wenigstens teilweise in den einpassenden Abschnitt 32 von unten eingesetzt und der aufzunehmende Schraubenabschnitt 64 ragt nach oben oder nach auswärts von dem einpassenden Abschnitt 32 vor.
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Das untere Glied 30 beinhaltet insbesondere einen oder mehrere eine Neigung unterdrückende(n) Abschnitt(e) 34 für ein Unterdrücken der Neigung des Nockenplattenabschnitts 50, indem er bzw. sie an einer Seite (insbesondere an beiden lateralen (linken und rechten) Seiten) des Nockenplattenabschnitts 50 angeordnet ist bzw. sind, welcher später zu beschreiben ist. Die eine Neigung unterdrückenden Abschnitte 34 sind benachbart zu dem einpassenden Abschnitt 32, insbesondere im Wesentlichen an beiden lateralen (linken und rechten) Seiten des einpassenden Abschnitts 32 vorgesehen.
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Das untere Glied 30 beinhaltet insbesondere einen oder mehrere eine Trennung unterdrückende(n) Abschnitt(e) 35 für ein Unterdrücken einer vertikalen Trennung des oberen Glieds 40 und des unteren Glieds 30 durch ein Verriegeln einer oberen Seite eines Flanschabschnitts 42 des oberen Glieds 40, welches später zu beschreiben ist. Der eine oder die mehreren, eine Trennung unterdrückende(n) Abschnitt(e) 35 ist bzw. sind hinter dem einen oder den mehreren eine Neigung unterdrückenden Abschnitt(en) 34 vorgesehen.
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Das untere Glied 30 beinhaltet einen vereinigenden Abschnitt 36, um wenigstens teilweise vertikal auf dem oberen Glied 40 überlappt und mit diesem vereinigt zu sein. Der vereinigende Abschnitt 36 ist insbesondere auf einem rückwärtigen Endteil des ringförmigen Abschnitts 31 vorgesehen und geringfügig oberhalb des ringförmigen Abschnitts 31 angeordnet. Das vordere Ende des vereinigenden Abschnitts 36 ist mit einem aufragenden Abschnitt 37 verbunden, welcher unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im Wesentlichen normal von dem ringförmigen Abschnitt 31 (insbesondere der rückwärtigen Endkante davon) aufragt oder vorragt. Eine oder mehrere Erhebung(en) 38, welche in der lateralen Richtung vorragt (vorragen), ist bzw. sind auf dem vereinigenden Abschnitt 36 (insbesondere dem rückwärtigen Ende davon) vorgesehen.
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Das obere Glied 40 ist in eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Form bzw. Gestalt durch ein Anwenden eines Faltens, Prägens und/oder Biegens und dgl. an einem Plattenmaterial aus einem Metall (z. B. Kupfer) ausgebildet, welches in eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Form bzw. Gestalt ausgestanzt oder ausgeschnitten ist.
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Das obere Glied 40 ist insbesondere mit dem festlegenden bzw. Befestigungsabschnitt 11 versehen. Der festlegende Abschnitt 11 beinhaltet einen rohrförmigen Abschnitt 41, welcher unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im Wesentlichen normal entlang des Batteriepols P (insbesondere der äußeren Umfangsoberfläche davon) aufragt oder vorragt, und/oder den Flanschabschnitt 42, welcher im Wesentlichen horizontal nach auswärts von dem unteren Ende des rohrförmigen Abschnitts 41 vorragt. Der rohrförmige Abschnitt 41 ist bzw. wird insbesondere durch ein Abkanten bzw. Entgraten ausgebildet und ragt nach aufwärts von dem Flanschabschnitt 42 (insbesondere der inneren Umfangskante davon) auf oder von diesem vor. Die innere Umfangsoberfläche des rohrförmigen Abschnitts 41 ist insbesondere im Wesentlichen eine flache Oberfläche ohne jegliche Unebenheit. Der rohrförmige Abschnitt 41 ist insbesondere oberhalb des und in einem Abstand von dem ringförmigen Abschnitt(s) 31 im Wesentlichen in einer koaxialen Positionsbeziehung angeordnet. Weiters ist der Flanschabschnitt 42 (insbesondere ein vorderes Endteil davon) in Kontakt mit dem (den) eine Trennung unterdrückenden Abschnitt(en) 35 (insbesondere den unteren Oberflächen davon) angeordnet oder angeordnet, um im Wesentlichen zu dieser (diesen) unteren Oberfläche(n) mit einem kleinen Abstand bzw. Freiraum dazwischen gerichtet zu sein. Der festlegende Abschnitt 11 wird in einer Plattenoberflächenrichtung des Flanschabschnitts 42 verformt oder kann verformt werden.
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Das obere Glied 40 ist mit dem einen oder den mehreren, insbesondere dem Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 versehen. Das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 erstreckt sich insbesondere im Wesentlichen horizontal nach vorne von dem Flanschabschnitt 42. Das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 ist bzw. wird insbesondere jeweils verstärkt, indem es ein Plattenmaterial auf gegenüberliegenden Seiten in einer zueinander gerichteten Richtung wenigstens teilweise überlappt auf oberen Seiten davon gefaltet aufweist. Das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 ist bzw. wird insbesondere auf der oberen Oberfläche des einpassenden Abschnitts 32 des unteren Glieds 30 überlappt.
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Eine oder mehrere austretende bzw. Ausweichvertiefung(en) 43 ist bzw. sind insbesondere auf im Wesentlichen zueinander gerichteten Oberflächen des Paars von zueinander gerichteten Abschnitten 14 ausgebildet, um einen Kontakt mit dem aufzunehmenden Schraubenabschnitt 64 des Bolzens 61 zu verhindern. Weiters dienen äußere Seitenoberflächen (Oberflächen im Wesentlichen gegenüberliegend zu den zueinander gerichteten Oberflächen) des Paars von zueinander gerichteten Abschnitten 14 insbesondere als Kontaktoberflächen 44, mit welchen der Nockenplattenabschnitt 50, welcher später zu beschreiben ist, in Kontakt gelangt. Die Kontaktoberflächen 44 sind insbesondere gefaltete Teile des Plattenmaterials und sanft gekrümmte Oberflächen.
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Das obere Glied 40 ist insbesondere mit dem Drahtverbindungsabschnitt 12 versehen, und/oder der koppelnde Abschnitt 17, welcher den Drahtverbindungsabschnitt 12 und den festlegenden Abschnitt 11 koppelt, liegt insbesondere im Wesentlichen in der Form einer horizontalen Platte vor, welche die obere Oberfläche des Kastenabschnitts 15 des Drahtverbindungsabschnitts 12 und den Flanschabschnitt 42 des festlegenden Abschnitts 11 koppelt.
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Der koppelnde Abschnitt 17 ist mit einem oder mehreren crimpenden Stück(en) 45 für ein integrales bzw. einstückiges Vereinigen des oberen Glieds 40 und des unteren Glieds 30 versehen. Das (Die) crimpende(n) Stück(e) 45 erstreckt (erstrecken) sich von dem koppelnden Abschnitt 17, erstreckt (erstrecken) sich insbesondere im Wesentlichen nach unten von beiden lateralen (linken und rechten) Seitenrändern bzw. -kanten des koppelnden Abschnitts 17. Das (Die) crimpende(n) Stück(e) 45 ist bzw. sind in einem zwischenliegenden Teil des koppelnden Abschnitts 17 in einer Vorwärts-Rückwärts-Richtung vorgesehen.
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Der koppelnde Abschnitt 17 ist bzw. wird insbesondere auf der oberen Oberfläche des vereinigenden Abschnitts 36 des unteren Glieds 30 überlappt und/oder das eine oder die mehreren, insbesondere das Paar von crimpenden Stücken 45 ist bzw. sind gecrimpt, um in unmittelbarem Kontakt mit der unteren Oberfläche des vereinigenden Abschnitts 36 gehalten zu sein bzw. zu werden. Auf diese Weise sind bzw. werden relative Verschiebungen bzw. Verlagerungen des unteren Glieds 30 und des oberen Glieds 40 in der vertikalen und lateralen Richtung beschränkt. Weiters ist bzw. sind das (die) crimpende(n) Stück(e) 45 insbesondere zwischen dem aufragenden Abschnitt 37 und der (den) Erhebung(en) 38 des unteren Glieds 30 angeordnet. Auf diese Weise werden relative Verlagerungen des unteren Glieds 30 und des oberen Glieds 40 in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung beschränkt.
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Eine oder mehrere ausgeschnittene Vertiefung(en) 46 ist bzw. sind auf dem koppelnden Abschnitt 17 (insbesondere beiden lateralen (linken und rechten) Seiten eines vorderen Endteils davon) (Seiten vor den crimpenden Stücken 45) ausgebildet, wie dies in 3 gezeigt ist. Die ausgeschnittene(n) Vertiefung(en) 46 ist bzw. sind insbesondere rechteckig bzw. rechtwinkelig und in Richtung zu einer zentralen Seite von einer lateralen Seite (insbesondere von beiden lateralen (linken und rechten) Enden) des koppelnden Abschnitts 17 vertieft bzw. abgesetzt. Die ausgeschnittene Vertiefung bzw. Ausnehmung 46 beinhaltet insbesondere ein longitudinales Kanten- bzw. Randteil 47 im Wesentlichen parallel zu der Vorwärts-Rückwärts-Richtung und/oder ein laterales Kantenteil 48 im Wesentlichen parallel zu der lateralen Richtung.
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Der Nockenplattenabschnitt 50 ist insbesondere in eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Form bzw. Gestalt durch ein Anwenden eines Biegens und dgl. auf ein Metallplattenmaterial ausgebildet, welches spezifisch eine größere Dicke als das untere Glied 30 und das obere Glied 40 aufweist. Wie dies in 4 gezeigt ist, ist der Nockenplattenabschnitt 50 insbesondere im Wesentlichen bilateral symmetrisch geformt und beinhaltet einen horizontalen Abschnitt 51, welcher sich im Wesentlichen horizontal wenigstens teilweise über das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 erstreckt, und/oder einen oder mehrere, insbesondere ein Paar von geneigten Abschnitten 52, welche(r) schräg auswärts von dem horizontalen Abschnitt 51 (insbesondere beiden lateralen (linken und rechten) Endrändern bzw. -kanten davon) geneigt ist bzw. sind.
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Der horizontale Abschnitt 51 ist mit einem Einsetzloch 53 ausgebildet, durch welches der aufzunehmende Schraubenabschnitt 64 des Bolzens 61 wenigstens teilweise (insbesondere vertikal) einsetzbar ist. Der (Die) laterale(n) (linke(n) und/oder rechte(n)) geneigte(n) Abschnitt(e) 52 ist bzw. sind geneigt, um weiter in der lateralen Richtung mit einem Abstand von dem horizontalen Abschnitt 51 beabstandet zu sein. Untere Endteile der geneigten Abschnitte 52 des Nockenplattenabschnitts 50 sind bzw. befinden sich insbesondere im Wesentlichen in Kontakt mit den Kontaktoberflächen 44 des Paars von zueinander gerichteten Abschnitten 14, wie dies in 4 gezeigt ist, in einem Zustand, bevor das festlegende Werkzeug 60 festgelegt bzw. angezogen wird. Der aufzunehmende Schraubenabschnitt 64 ist bzw. wird wenigstens teilweise durch das Durchtrittsloch 53 des Nockenplattenabschnitts 50 eingesetzt und die Mutter 62 ist bzw. gelangt gewindemäßig mit dem aufzunehmenden Schraubenabschnitt 64 oberhalb des Nockenplattenabschnitts 50 in Eingriff. Der Nockenplattenabschnitt 50 ist bzw. wird durch das festlegende Werkzeug 60 festgelegt, wodurch er im Wesentlichen nach unten oder in Richtung zu den zueinander gerichteten Abschnitten 14 verschoben bzw. verlagert wird. Die inneren Oberflächen der beiden linken und rechten geneigten Abschnitte 52 dienen als pressende bzw. drückende Oberflächen 54, welche fähig sind, die Kontaktoberfläche 44 der zueinander gerichteten Abschnitte 14 im Wesentlichen einwärts (Richtungen, in welchen sich das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 einander annähert) zu pressen bzw. zu drücken, wenn bzw. da der Nockenplattenabschnitt 50 verlagert wird.
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Wie dies in 3 gezeigt ist, ist der festlegende Abschnitt 11 mit einem oder mehreren ausgeschnittenen Abschnitt(en) 20 für ein teilweises Reduzieren einer Dicke des festlegenden Abschnitts 11 in einer radialen Richtung versehen. Die ausgeschnittenen Abschnitte 20 sind bzw. werden insbesondere durch ein Vertiefen bzw. Ausnehmen einer Seite einer äußeren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11 ausgebildet. Der (Die) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 ist bzw. sind insbesondere auf dem Flanschabschnitt 42 des festlegenden Abschnitts 11 ausgebildet. Der (Die) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 ist bzw. sind insbesondere durch ein teilweises Wegschneiden eines äußeren Rand- bzw. Kantenteils des Flanschabschnitts 42 ausgebildet.
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Der eine oder die mehreren ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 ist bzw. sind insbesondere auf dem Basisendteil 18 des festlegenden Abschnitts 11 und zwischenliegenden Teilen zwischen dem Basisendabschnitt 18 und den offenen Endteilen 13 vorgesehen.
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Der eine oder die mehreren ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20, welche(r) auf dem Basisendteil 18 (nachfolgend als ausgeschnittene Abschnitte 20A des Basisendes bezeichnet) vorgesehen ist bzw. sind, ist bzw. sind lateral von dem Basisendteil 18, insbesondere im Wesentlichen auf beiden lateralen (linken und rechten) Seiten des Basisendteils 18 vorgesehen. Die lateralen (linken und rechten) ausgeschnittenen Abschnitte 20A des Basisendes sind insbesondere im Wesentlichen symmetrisch relativ zu einem Zentrum des festlegenden Abschnitts 11 in der lateralen Richtung.
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Der ausgeschnittene Abschnitt 20A des Basisendes beinhaltet insbesondere ein longitudinales Rand- bzw. Kantenteil 21 des Basisendes, welches sich im Wesentlichen in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung erstreckt, ein laterales Kantenteil 22 des Basisendes, welches sich im Wesentlichen in der lateralen Richtung erstreckt, und ein gekrümmtes Kantenteil 23 des Basisendes, welches zwischen dem longitudinalen Kantenteil 21 des Basisendes und dem lateralen Kantenteil 22 des Basisendes gekrümmt und/oder damit verbunden bzw. dazwischen angeschlossen ist. Das longitudinale Kantenteil 21 des Basisendes ist insbesondere im Wesentlichen parallel zu der Vorwärts-Rückwärts-Richtung und/oder das laterale Kantenteil 22 des Basisendes ist insbesondere im Wesentlichen parallel zu der lateralen Richtung.
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Der ausgeschnittene Abschnitt 20A des Basisendes ist bzw. wird insbesondere mit der und/oder vor der ausgeschnittenen Vertiefung 46 des koppelnden Abschnitts 17 verbunden. Das longitudinale Kantenteil 21 des Basisendes des ausgeschnittenen Abschnitts 20A des Basisendes und das longitudinale Kantenteil 47 der ausgeschnittenen Vertiefung 46 sind insbesondere im Wesentlichen gerade verbunden.
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Der ausgeschnittene Abschnitt 20, welcher an dem zwischenliegenden Teil (nachfolgend als zwischenliegender ausgeschnittener Abschnitt 20B bezeichnet) vorgesehen ist, ist insbesondere in einer mittleren oder zwischenliegenden Position zwischen dem offenen Endteil 13 und dem Basisendteil 18 vorgesehen. Die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B sind insbesondere an beiden lateralen (linken und rechten) Seiten des festlegenden Abschnitts 11 vorgesehen und/oder sind insbesondere im Wesentlichen symmetrisch relativ zu dem Zentrum des festlegenden Abschnitts 11 in der lateralen Richtung.
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Der zwischenliegende ausgeschnittene Abschnitt 20B weist insbesondere eine nicht-kreisförmige (z. B. rechteckige bzw. rechtwinkelige oder polygonale) Form bzw. Gestalt geringfügig länger in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung auf. Der zwischenliegende ausgeschnittene Abschnitt 20B beinhaltet ein zwischenliegendes longitudinales Rand- bzw. Kantenteil 24, welches sich im Wesentlichen in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung erstreckt, und/oder ein oder mehrere, insbesondere ein Paar von (vorderen und rückwärtigen) zwischenliegenden lateralen Rand- bzw. Kantenteilen 25, welche(s) sich im Wesentlichen in der lateralen Richtung erstreckt (erstrecken). Das zwischenliegende longitudinale Kantenteil 24 ist insbesondere im Wesentlichen parallel zu der Vorwärts-Rückwärts-Richtung und/oder die zwischenliegenden lateralen Kantenteile 25 sind bzw. liegen insbesondere im Wesentlichen parallel zu der lateralen Richtung.
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Eine Dicke T1 des festlegenden Abschnitts 11 in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes ist insbesondere gleich einer Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B. Die Dicke T1 des festlegenden Abschnitts 11 in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes ist spezifisch eine radiale Abmessung des festlegenden Abschnitts 11 von dem gekrümmten Kantenteil 23 des Basisendes zu der inneren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11 (inneren Umfangsoberfläche des rohrförmigen Abschnitts 41), und die Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B ist spezifisch eine radiale Abmessung des festlegenden Abschnitts 11 von dem zwischenliegenden longitudinalen Kantenteil 24 zu der inneren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11. Die Dicke T1 des festlegenden Abschnitts 11 in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes und/oder die Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B ist bzw. sind (insbesondere beide) geringfügig größer als eine Hälfte der Dicke von Teilen des festlegenden Abschnitts 11, wo kein ausgeschnittener Abschnitt 20 vorgesehen ist.
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Alle ausgeschnittenen Abschnitte 20 sind insbesondere im Wesentlichen symmetrisch relativ zu der lateralen Richtung (Richtung orthogonal auf eine hierzu gerichtete Richtung der offenen Endteile 13 und des Basisendteils 18) ausgebildet. Es ist festzuhalten bzw. anzumerken, dass der gesamte Anschlusskörperabschnitt 10, beinhaltend nicht nur die ausgeschnittenen Abschnitte 20, sondern auch das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, den koppelnden Abschnitt 17 und den Drahtverbindungsabschnitt 12, insbesondere im Wesentlichen bilateral symmetrisch ausgebildet ist.
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Als nächstes wird ein Beispiel eines Vorgangs eines Verbindens bzw. Anschließens des Batterieanschlusses in dieser Ausführungsform an den Batteriepol P beschrieben.
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Zuerst wird der festlegende bzw. Befestigungsabschnitt 11 des Batterieanschlusses an den Batteriepol P eingepasst. Der festlegende Abschnitt 11 wird von außen um den Batteriepol P eingepasst, wobei ein geringerer Abstand bzw. Freiraum dazwischen definiert ist.
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Nachfolgend wird das festlegende Werkzeug 60 festgelegt bzw. angezogen. Wenn die Mutter 62 um eine Achse des Bolzens 61 z. B. unter Verwendung eines Werkzeugs gedreht wird, wird die Mutter 62 relativ nach unten (in Richtung zu dem Kopfabschnitt 63) in Bezug auf den aufzunehmenden Schraubenabschnitt bzw. Außengewindeabschnitt 64 verlagert. Der Nockenplattenabschnitt 50, welcher durch die Mutter 62 gedrückt bzw. gepresst wird, wird schrittweise bzw. zunehmend in Richtung zu den zueinander gerichteten Abschnitten 14 abgesenkt oder bewegt und die eine oder die mehreren, insbesondere das Paar von Druckoberflächen 54 des Nockenplattenabschnitts 50 presst bzw. pressen die eine oder die mehreren, insbesondere das Paar von Kontaktoberflächen 44 der zueinander gerichteten Abschnitte 14 einwärts. Durch diese drückende bzw. pressende Wirkung nähert sich das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 zunehmend einander an und es wird der festlegende Abschnitt 11 verformt und im Durchmesser reduziert, wenn bzw. da ein Abstand zwischen dem Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 verengt bzw. verschmälert wird.
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In einer einleitenden Stufe eines Verformens und Reduzierens des festlegenden Abschnitts 11 im Durchmesser gelangt das Basisendteil 18 des festlegenden Abschnitts 11 insbesondere im Wesentlichen in Kontakt mit dem Batteriepol P und es wird ein Abstand bzw. Freiraum um diesen ausgebildet. Wenn bzw. da der Abstand zwischen dem Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 verengt wird, wird eine laterale Abmessung des festlegenden Abschnitts 11 reduziert. Zu dieser Zeit ist bzw. wird der festlegende Abschnitt 11 insbesondere verformt, um einwärts gebogen zu sein bzw. zu werden in Teilen, wo die ausgeschnittenen Abschnitte 20A des Basisendes ausgebildet sind, und in Teilen, wo die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B ausgebildet sind. Somit wird, wie dies in 6 gezeigt ist, der festlegende Abschnitt 11 deformiert bzw. verformt und im Durchmesser reduziert, um die laterale Abmessung des festlegenden Abschnitts 11 zu verschmälern und die offenen Endteile 13 in Richtung zu dem Basisendteil 18 insgesamt zu verschieben bzw. zu verlagern, wodurch die gesamte innere Umfangsoberfläche des rohrförmigen Abschnitts 41 in unmittelbarem Kontakt mit dem Batteriepol P gehalten wird, ohne jeglichen Abstand bzw. Freiraum zu belassen. Der festlegende Abschnitt 11 ist bzw. wird ausreichend festgelegt und fixiert und/oder der Batterieanschluss ist bzw. wird leitend mit dem Batteriepol P verbunden. Zu dieser Zeit ist bzw. befindet sich, wie dies in 7 gezeigt ist, der horizontale Abschnitt 51 des Nockenplattenabschnitts 50 in Kontakt mit den oberen Oberflächen der zueinander gerichteten Abschnitte 14.
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Auf die obige Weise ist bzw. wird der Vorgang eines Verbindens des Batterieanschlusses mit dem Batteriepol P abgeschlossen.
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Als nächstes werden Funktionen und Effekte der Ausführungsform, welche wie oben beschrieben konfiguriert ist, beschrieben.
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Der Batterieanschluss dieser Ausführungsform beinhaltet den festlegenden Abschnitt 11, welcher ausgebildet ist, um teilweise offen in der Umfangsrichtung zu sein, und das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, welche radial auswärts von den offenen Endteilen 13 des festlegenden Abschnitts 11 vorragen und angeordnet sind, um im Wesentlichen zueinander in der Umfangsrichtung gerichtet zu sein, es wird der festlegende Abschnitt 11 im Durchmesser reduziert oder kann reduziert werden und an dem Batteriepol P durch das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 festgelegt, welche sich einander annähern, und der eine oder die mehreren ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 ist bzw. sind vorgesehen, um teilweise die Dicke des festlegenden Abschnitts 11 zu reduzieren. Gemäß dieser Konfiguration kann, da der eine oder die mehreren ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 veranlasst bzw. veranlassen, dass der festlegende Abschnitt 11 leicht in Übereinstimmung mit der äußeren Form bzw. Gestalt des Batteriepols P verformt wird, die Ausbildung eines Abstands bzw. Freiraums zwischen dem festlegenden Abschnitt 11 und dem Batteriepol P unterdrückt werden. Somit kann eine haltende bzw. Haltekraft erhöht bzw. verstärkt werden, indem vollständig der festlegende Abschnitt 11 im Wesentlichen in einen Oberflächenkontakt mit dem Batteriepol P gebracht wird. Weiters kann, da die Verformung der offenen Endteile 13 des festlegenden Abschnitts 11 verhindert werden kann, der festlegende Abschnitt 11 ausreichend bei einem neuerlichen Festlegen des Batterieanschlusses an den Batteriepol P für eine Wartung oder dgl. mit dem Resultat festgelegt werden, dass eine Reduktion der haltenden Kraft verhindert werden kann.
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Weiters beinhaltet der Batterieanschluss darüber hinaus den Drahtverbindungsabschnitt 12, um mit dem Draht verbunden zu sein bzw. zu werden, und den koppelnden bzw. Kopplungsabschnitt 17 für ein Koppeln des Drahtverbindungsabschnitts 12 und des festlegenden Abschnitts 11, und die ausgeschnittenen Abschnitte 20 sind auf dem Basisendteil 18 des festlegenden Abschnitts 11 ausgebildet, welcher mit dem koppelnden Abschnitt 17 verbunden ist. Gemäß dieser Konfiguration bzw. Ausbildung kann, da das Basisendteil 18, welches eine relativ hohe Starrheit bzw. Festigkeit aufweist, in dem festlegenden Abschnitt 11 leicht verformt wird, die Ausbildung eines Freiraums zwischen dem festlegenden Abschnitt 11 und dem Batteriepol P unterdrückt werden.
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Weiters sind die ausgeschnittenen Abschnitte 20 auf den zwischenliegenden Teilen zwischen dem Basisendteil 18 und den offenen Endteilen 13 vorgesehen. Gemäß dieser Konfiguration kann, da die zwischenliegenden Teile des festlegenden Abschnitts 11 leicht verformt werden, die Ausbildung eines Freiraums zwischen dem festlegenden Abschnitt 11 und dem Batteriepol P unterdrückt werden.
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Weiters ist bzw. sind der eine oder die mehreren ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 insbesondere durch ein Vertiefen bzw. Absetzen der Seite der äußeren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11 ausgebildet. Gemäß dieser Konfiguration kann die innere Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11 im Wesentlichen eine flache Oberfläche ohne jegliche Unebenheit sein.
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Weiters sind die offenen Endteile 13 und das Basisendteil 18 an den im Wesentlichen gegenüberliegenden Positionen quer über die zentrale Achse des festlegenden Abschnitts 11 angeordnet, und es sind die ausgeschnittenen Abschnitte 20 insbesondere im Wesentlichen symmetrisch relativ zu der Richtung orthogonal auf die zueinander gerichtete Richtung der offenen Endteile 13 und des Basisendteils 18 ausgebildet. Gemäß dieser Konfiguration kann der gesamte festlegende Abschnitt 11 leicht in einer gut ausgeglichenen Weise verformt werden.
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Demgemäß beinhaltet, um einen Batterieanschluss zur Verfügung zu stellen, welcher fähig ist, einen unmittelbaren bzw. engen Kontakt mit einem Batteriepol zu verbessern, ein Batterieanschluss einen festlegenden bzw. Festlegungsabschnitt 11, welcher ausgebildet ist, um teilweise offen im Wesentlichen in einer Umfangsrichtung zu sein, und einen Flanschabschnitt 42 aufweist, welcher im Wesentlichen radial auswärts vorragt, und ein Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, welche im Wesentlichen radial auswärts von oder nahe offenen Endteilen 13 des festlegenden Abschnitts 11 vorragen und angeordnet sind, um im Wesentlichen zueinander in der Umfangsrichtung gerichtet zu sein. Der festlegende Abschnitt 11 wird im Durchmesser reduziert oder kann reduziert werden und dadurch an einem Batteriepol P durch das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14 festgelegt werden, welche sich einander annähern oder beaufschlagt sind bzw. werden, um relativ näher zueinander zu gelangen, und es ist der Flanschabschnitt 42 des festlegenden Abschnitts 11 mit einem oder mehreren ausgeschnittenen Abschnitt(en) 20 versehen, um teilweise eine Dicke des festlegenden Abschnitts 11 in einer radialen Richtung zu reduzieren.
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<Zweite Ausführungsform>
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Als nächstes wird ein Batterieanschluss gemäß einer zweiten spezifischen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
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Der Batterieanschluss dieser Ausführungsform unterscheidet sich insbesondere von der ersten Ausführungsform dahingehend, dass eine Dicke T1 eines festlegenden Abschnitts 11 in einem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes kleiner als eine Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in einem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B ist. Es ist festzuhalten bzw. anzumerken, dass Komponenten im Wesentlichen gleich oder ähnlich zu denjenigen der ersten spezifischen Ausführungsform durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet und nicht wiederholt beschrieben werden.
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Der Batterieanschluss in dieser Ausführungsform beinhaltet, ähnlich zu der ersten Ausführungsform, den festlegenden Abschnitt 11, welcher ausgebildet ist, um teilweise offen in einer Umfangsrichtung zu sein, und ein Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, welche radial auswärts von offenen Endteilen 13 des festlegenden Abschnitts 11 vorragen und angeordnet sind, um im Wesentlichen zueinander in der Umfangsrichtung gerichtet zu sein, es wird der festlegende Abschnitt 11 im Durchmesser reduziert oder kann reduziert werden und an einem Batteriepol P durch das Paar von festlegenden Abschnitten 14 festgelegt, welche sich einander annähern, und es ist bzw. sind ein oder mehrere ausgeschnittene(r) Abschnitt(e) 20 für ein teilweises Reduzieren einer Dicke des festlegenden Abschnitts 11 vorgesehen. Der (Die) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20 beinhaltet (beinhalten) den (die) ausgeschnittenen Abschnitt(e) 20A des Basisendes, welche(r) an einem Basisendteil 18 des festlegenden Abschnitts 11 ausgebildet ist bzw. sind, welcher mit einem koppelnden Abschnitt 17 verbunden ist, und/oder den (die) zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt(e) 20B, welche(r) auf (einem) zwischenliegenden Teil(en) zwischen dem Basisendteil 18 und dem (den) offenen Endteil(en) 13 ausgebildet ist bzw. sind.
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Wie in der ersten spezifischen Ausführungsform ist bzw. sind der (die) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20A des Basisendes insbesondere auf der (den) lateralen Seite(n) (insbesondere sowohl rechten als auch linken Seite) des Basisendteils 18 vorgesehen, beinhaltet jeder ausgeschnittene Abschnitt 20A des Basisendes insbesondere ein longitudinales Rand- bzw. Kantenteil 21 des Basisendes, welches sich im Wesentlichen in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung erstreckt, ein laterales Rand- bzw. Kantenteil 22 des Basisendes, welches sich im Wesentlichen in einer lateralen Richtung erstreckt, und/oder ein gekrümmtes Rand- bzw. Kantenteil 23 des Basisendes, welches gekrümmt und zwischen dem longitudinalen Kantenteil 21 des Basisendes und dem lateralen Kantenteil 22 des Basisendes angeschlossen ist, und/oder mit ausgeschnittenen Vertiefungen bzw. Ausnehmungen 46 des koppelnden Abschnitts 17 verbunden ist und vor diesen liegt.
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Ein oder mehrere, insbesondere ein Paar von zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitten 20B ist bzw. sind lateral von dem festlegenden Abschnitt 11, insbesondere im Wesentlichen auf jeder von beiden lateralen (linken und rechten) Seiten des festlegenden Abschnitts 11 vorgesehen. Der (Die) zwischenliegende(n) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20B ist bzw. sind insbesondere an (einer) Position(en) nahe dem (den) offenen Endteil(en) 13 und/oder an (einer) Position(en) nahe dem Basisendteil 18 zwischen dem (den) offenen Endteil(en) 13 und dem Basisendteil 18 vorgesehen. Jeder zwischenliegende ausgeschnittene Abschnitt 20B weist insbesondere eine nicht-kreisförmige (z. B. rechteckige bzw. rechtwinkelige oder polygonale) Form bzw. Gestalt geringfügig länger in der Umfangsrichtung des festlegenden Abschnitts 11 auf und/oder beinhaltet insbesondere ein zwischenliegendes langes Rand- bzw. Kantenteil 71, welches sich im Wesentlichen in der Umfangsrichtung des festlegenden Abschnitts 11 erstreckt, und/oder ein oder mehrere, insbesondere ein Paar von zwischenliegenden kurzen Rand- bzw. Kantenteilen 72, welche(s) sich in einer radialen Richtung erstreckt (erstrecken). Darüber hinaus ist eine ausgeschnittene Tiefe (Abmessung in der radialen Richtung) des zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitts 20B insbesondere kleiner gemacht als diejenige des ausgeschnittenen Abschnitts 20A des Basisendes, und/oder eine ausgeschnittene Breite (Abmessung in der Umfangsrichtung) des zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitts 20B ist insbesondere kleiner gemacht als diejenige des ausgeschnittenen Abschnitts 20A des Basisendes. Alle ausgeschnittenen Abschnitte 20 sind insbesondere im Wesentlichen symmetrisch relativ zu der lateralen Richtung (Richtung orthogonal auf eine zueinander gerichtete Richtung der offenen Endteile 13 und des Basisendteils 18) wie in der ersten spezifischen Ausführungsform ausgebildet.
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Die Dicke T1 des festlegenden Abschnitts 11 in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes ist insbesondere kleiner gemacht als die Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B. Wie in der ersten spezifischen Ausführungsform ist die Dicke T1 des festlegenden Abschnitts 11 in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes spezifisch eine radiale Abmessung des festlegenden Abschnitts 11 von dem gekrümmten Kantenteil 23 des Basisendes zu der inneren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11 (inneren Umfangsoberfläche eines rohrförmigen Abschnitts 41), und es ist die Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B spezifisch eine radiale Abmessung des festlegenden Abschnitts 11 von dem zwischenliegenden langen Kantenteil 71 zu der inneren Umfangsoberfläche des festlegenden Abschnitts 11.
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Wie dies oben beschrieben ist, veranlasst bzw. veranlassen in dieser Ausführungsform der eine oder die mehreren ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20, dass der festlegende Abschnitt 11 leicht in Übereinstimmung mit der äußeren Form bzw. Gestalt des Batteriepols P wie in der ersten spezifischen Ausführungsform verformt wird. Somit kann die Ausbildung eines Abstands bzw. Freiraums zwischen dem festlegenden Abschnitt 11 und dem Batteriepol P unterdrückt werden. Weiters ist die Dicke T1 des festlegenden Abschnitts 11 in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes insbesondere kleiner gemacht als die Dicke T2 des festlegenden Abschnitts 11 in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B. Somit kann der gesamte festlegende Abschnitt 11 leicht in einer gut ausgeglichenen Weise verformt werden, indem insbesondere die Dicke in dem ausgeschnittenen Abschnitt 20A des Basisendes an dem Basisendteil 18, welches eine relativ hohe Steifigkeit bzw. Starrheit von dem festlegenden Abschnitt 11 aufweist, kleiner gemacht ist bzw. wird als die Dicke in dem zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitt 20B.
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<Andere Ausführungsformen>
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und illustrierten Ausführungsformen beschränkt bzw. begrenzt. Beispielsweise sind auch die folgenden Ausführungsformen in dem technischen Rahmen der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
- (1) Obwohl der Batterieanschluss, in welchem das festlegende Werkzeug 60 vertikal festgelegt wird (in einer Richtung festgelegt wird, welche die zueinander gerichtete Richtung des Paars von zueinander gerichteten Abschnitten 14 schneidet bzw. kreuzt), in den obigen Ausführungsformen illustriert ist, gibt es keine Beschränkung darauf. Die vorliegende Erfindung kann auch auf Batterieanschlüsse angewandt werden, in welchen ein festlegendes Werkzeug lateral festgelegt wird (in der zueinander gerichteten Richtung des Paars von zueinander gerichteten Abschnitten 14 festgelegt wird) oder entlang irgendeiner anderen Richtung festgelegt bzw. befestigt wird.
- (2) Obwohl der Anschlusskörperabschnitt 10 insbesondere durch ein Zusammenbauen des unteren Glieds 30 und des oberen Glieds 40 in den obigen Ausführungsformen ausgebildet wird, gibt es keine Beschränkung darauf. Die vorliegende Erfindung kann auch auf Anschlusskörperabschnitte angewandt werden, welche integral oder einstückig beispielsweise durch ein Biegen eines einzigen Metallplattenmaterials ausgebildet sind bzw. werden.
- (3) Obwohl das Paar von zueinander gerichteten Abschnitten 14, der festlegende Abschnitt 11, der koppelnde Abschnitt 17 und der Drahtverbindungsabschnitt 12 insbesondere im Wesentlichen linear nebeneinander in den obigen Ausführungsformen angeordnet sind, gibt es keine Beschränkung darauf. Die vorliegende Erfindung kann auch auf eine derartige Anordnung angewandt werden, in welcher ein Paar von zueinander gerichteten Abschnitten auf Seiten unter 90° von einem koppelnden Abschnitt und einem Drahtverbindungsabschnitt angeordnet ist, wobei ein festlegender Abschnitt dazwischen angeordnet ist.
- (4) Obwohl die ausgeschnittenen Abschnitte 20 insbesondere die ausgeschnittenen Abschnitte 20A des Basisendes und die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B in den obigen Ausführungsformen beinhalten, gibt es keine Beschränkung darauf. Beispielsweise können, wie dies in 10 gezeigt ist, die ausgeschnittenen Abschnitte nur die ausgeschnittenen Abschnitte 20A des Basisendes beinhalten.
- (5) Obwohl die ausgeschnittenen Abschnitte 20 insbesondere die ausgeschnittenen Abschnitte 20A des Basisendes und die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B in den obigen Ausführungsformen beinhalten, gibt es keine Beschränkung darauf. Beispielsweise können, wie dies in 11 gezeigt ist, die ausgeschnittenen Abschnitte nur die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B beinhalten.
- (6) Obwohl die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B insbesondere auf beiden lateralen (linken und rechten) Seiten des festlegenden Abschnitts 11 in den obigen Ausführungsformen vorgesehen sind, gibt es keine Beschränkung darauf. Beispielsweise können, wie dies in 12 gezeigt ist, die zwischenliegenden ausgeschnittenen Abschnitte 20B nur auf einer Seite vorgesehen sein.
- (7) Obwohl der (die) zwischenliegende(n) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20B insbesondere, an der (den) Position(en) nahe den offenen Endteilen 13 und/oder an der (den) Position(en) nahe dem Basisendteil 18 in der zweiten spezifischen Ausführungsform vorgesehen ist bzw. sind, gibt es keine Beschränkung darauf. Beispielsweise kann bzw. können, wie dies in 13 gezeigt ist, der (die) zwischenliegende(n) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20B nur an (einer) Position(en) nahe dem Basisendteil 18 vorgesehen sein.
- (8) Obwohl der (die) zwischenliegende(n) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20B insbesondere an der (den) Position(en) nahe den offenen Endteilen 13 und/oder an Positionen nahe dem Basisendteil 18 in der zweiten spezifischen Ausführungsform vorgesehen ist bzw. sind, gibt es keine Beschränkung darauf. Beispielsweise kann bzw. können, wie dies in 14 gezeigt ist, der (die) zwischenliegende(n) ausgeschnittene(n) Abschnitt(e) 20B nur an (einer) Position(en) nahe dem (den) offenen Endteil(en) 13 vorgesehen sein.
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Bezugszeichenliste
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- P
- Batteriepol
- T1
- Dicke eines festlegenden Abschnitts in einem ausgeschnittenen Abschnitt, welcher auf einem Basisendteil ausgebildet ist
- T2
- Dicke eines festlegenden Abschnitts in einem ausgeschnittenen Abschnitt, welcher auf einem zwischenliegenden Teil ausgebildet ist
- 11
- festlegender bzw. Befestigungsabschnitt
- 12
- Drahtverbindungsabschnitt
- 13
- offenes Endteil
- 14
- zueinander gerichteter Abschnitt
- 17
- koppelnder bzw. Kopplungsabschnitt
- 18
- Basisendteil
- 20
- ausgeschnittener Abschnitt
- 20A
- ausgeschnittener Abschnitt des Basisendes (ausgeschnittener Abschnitt, welcher auf dem Basisendteil ausgebildet ist)
- 20B
- zwischenliegender ausgeschnittener Abschnitt (ausgeschnittener Abschnitt, welcher auf einem zwischenliegenden Teil ausgebildet ist)
- 42
- Flanschabschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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