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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für ein Fahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Fahrzeug umfassend die Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 9, ein Verfahren zum Einbau der Vorrichtung in ein Fahrzeug gemäß dem Patentanspruch 10 sowie eine Verwendung der Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 11.
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Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
WO2011/157703 als bekannt zu entnehmen. Die Vorrichtung ist als Liege und Küchenvorrichtung zur Nutzung in einem Fahrzeug geeignet und umfasst mindestens einen Kasten bestehend aus mindestens zwei Teilen wobei mindestens eines der Teile fest im Verhältnis zum Fahrzeug ist und mindestens eines der Teile beweglich im Verhältnis zum festen Teil ist, wobei das bewegliche Teil mit dem festen Teil mittels einer Befestigung verbunden ist, wodurch eine waagrechte und senkrechte Bewegung des beweglichen Teils möglich wird, gekennzeichnet dadurch, dass diese Befestigung mindestens einen Arm mit einem Führungsfinger aufweist, wobei der Arm um eine Achse (22,22'; 22") rotiert, die einstückig mit einem der genannten festen oder beweglichen Teile ist und wobei der Führungsfinger in einer Nut in dem beweglichen oder festen Teil geführt werden kann und wobei das bewegliche Teil mindestens in eine erste Position platziert werden kann, in welcher es oberhalb des festen Teils angeordnet ist, und in eine zweite Position, in welcher es neben dem festen Teil platziert ist, so dass das obere Teil des festen Teils und das des beweglichen Teils eine im Wesentlichen ebene Oberfläche bilden.
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Als nachteilig an der bekannten Vorrichtung ist dabei der Umstand anzusehen, dass der Aufbau kompliziert ist und die Handhabung der Vorrichtung aufwendig, insbesondere zeitaufwendig ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Vorrichtung für ein Fahrzeug zu schaffen, welche einfach aufgebaut ist, welche zudem einen einfachen Einbau und einen einfachen Auf- und Abbau im Fahrzeug und auf einfache Weise eine gute Einpassung in den Innenraum eines Fahrzeugs ermöglicht.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nichttrivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Um eine Vorrichtung für ein Fahrzeug zu schaffen, welche einen einfachen Einbau sowie einen einfachen Auf- und Abbau im Fahrzeug und auf einfache Weise eine gute Einpassung in den Innenraum eines Fahrzeugs, beispielsweise eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens, ermöglicht, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Aufbewahrungsvorrichtung mit einer im Wesentlichen rechteckigen Grundfläche mit einer ersten Seitenlänge a und einer zweiten Seitenlänge b, einen Rahmen, welcher an der Aufbewahrungsvorrichtung angeordnet ist sowie mindestens zwei Trägerplattenelemente umfasst, wobei die Trägerplattenelemente jeweils mindestens eine gerade Gesamtseitenlänge c aufweisen, wobei das Verhältnis a/c der Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung zu der Gesamtseitenlänge c der Trägerplattenelemente in einem Bereich von 0,9 zu 1 ist und wobei die Trägerplattenelemente auf dem Rahmen anordenbar sind.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht einen einfachen Einbau, da die Vorrichtung aufgrund ihrer Stabilität beispielsweise keine zusätzlichen Träger und/oder Stützelemente erfordert. Die Vorrichtung ist zudem leicht zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Nutzungsposition auf- und abzubauen und ist in einer Aufbewahrungsposition bereits durch die im Fahrzeug, insbesondere im Kraftfahrzeug, beispielsweise im Kombinationskraftwagen, in einem Laderaum des Fahrzeugs angeordnet und beispielsweise durch die Wand des Laderaums, beispielsweise eine Rückbank während des Transports ausreichend sicherbar lagerbar. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auch auf einfache Weise in ein Fahrzeug einzupassen, da die Trägerplattenelemente von der Innenverkleidung des Fahrzeugs beabstandet angeordnet sein können, wohingegen eine zusätzlich umfasste Auflage der erfindungsgemäßen Vorrichtung bis an die Innenverkleidung des Fahrzeugs herangeführt werden kann, so dass die Innenverkleidung in der Nutzungsposition nicht durch die Trägerplattenelemente beschädigt, beispielsweise nicht verkratzt wird.
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Die Aufbewahrungsvorrichtung kann hierbei beispielsweise als Küchenbox und/oder als Gepäckaufnahmevorrichtung ausgebildet sein. Die Küchenbox kann beispielsweise Aufbewahrungselemente für Lebensmittel, Kochvorrichtungen, Aufbewahrungselemente beispielsweise für Gas und/oder Wasser, Duschvorrichtungen und/oder Aufbewahrungselemente für Gepäck und weiteres Zubehör, insbesondere Campingzubehör, umfassen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch insbesondere als modulare Wohnmobileinrichtung, und/oder als Campingeinrichtung, insbesondere als kombinierte Küchen- und/oder Dusch- und/oder Liege- und/oder Schlafvorrichtung für ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, beispielsweise einen Kombinationskraftwagen geeignet.
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Die erste Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung ist vorzugsweise ungleich der zweiten Seitenlänge b der Aufbewahrungsvorrichtung.
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Die Aufbewahrungsvorrichtung ist in einer Nutzungs- und in einer Aufbewahrungsposition vorteilhaft im Gepäckraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens angeordnet.
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Der Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist vorzugsweise eine im Wesentlichen rechteckige Grundfläche mit einer Seitenlänge e und einer Seitenlänge f auf. Die Seitenlänge e und die Seitenlänge f sind vorzugsweise voneinander verschieden. Der Rahmen besteht vorzugsweise aus mindestens 4 Seitenteilen, wobei ein Seitenteil der Aufbewahrungsvorrichtung ein Seitenteil des Rahmens bilden kann. Der Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann in einer bevorzugten Ausführungsform in einer Nutzungsposition zusätzlich beispielsweise Kreuzüberblattungselemente aufweisen. Dies ermöglicht eine zusätzliche Sicherung und Verstärkung des Rahmens in der Nutzungsposition. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Rahmen mindestens zwei Seitenteile umfasst, welche zwischen einer Rahmenposition und einer Aufbewahrungsposition schwenkbar an der Aufbewahrungsvorrichtung angeordnet sind. Hierdurch lässt sich der Rahmen in der Aufbewahrungsposition platzsparend lagern.
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Der Rahmen ist in der Nutzungsposition vorteilhaft auf dem Rücksitz eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens angeordnet.
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Die Trägerplattenelemente können beispielsweise gelenkig miteinander verbunden sein, so dass sie zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Auflageposition schwenkbar sind. Die Trägerplattenelemente können vorzugsweise voneinander unabhängig sein, dies ermöglicht eine besonders einfache Handhabung und Lagerung im Fahrzeug. Die Trägerplattenelemente sind vorzugsweise symmetrisch ausgebildet, insbesondere entlang der Gesamtseitenlänge c symmetrisch, insbesondere spiegelbildlich ausgebildet. Das jeweilige Trägerplattenelement kann mehrteilig ausgebildet sein, wobei die Teile miteinander verbunden, insbesondere gelenkig verbunden, sein können oder voneinander unabhängig sein können. Beispielsweise kann ein Trägerplattenelement aus zwei Teilen ausgebildet sein, wobei die gerade Gesamtseitenlänge c aus den geraden Teilseitenlängen c der einzelnen Teile gebildet wird. Das jeweilige Trägerplattenelement kann einteilig ausgebildet sein, wobei die Gesamtseitenlänge c des jeweiligen Trägerplattenelements der Seitenlänge c der mindestens einen geraden Seitenlänge des jeweiligen Trägerplattenelements entspricht. Die mindestens eine gerade Gesamtseitenlänge c ist vorzugsweise in der Auflageposition des Trägerplattenelements in der Ausrichtung parallel zu einer Seitenwand des Fahrzeugs ausgerichtet und in der Auflageposition fluchtend mit der zweiten Gesamtseitenlänge c des mindestens einen weiteren Trägerplattenelements angeordnet.
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Geeignete Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit großem Ladevolumen, insbesondere Kraftfahrzeuge, insbesondere Kombinationskraftwagen, insbesondere Personenkraftwagen mit großem Ladevolumen. Eine Laderaumlänge d eines derartigen Fahrzeugs, insbesondere Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Personenkraftwagens, insbesondere eines Kombinationskraftwagens ist vorzugsweise mindestens 150 cm, besonders bevorzugt mindestens 160 cm, vorzugsweise in einem Bereich von 160 cm bis 200 cm. Geeignete Beispiele derartiger Kombinationskraftwagen sind Kleinbusse, Hochdachkombinationskraftwagen, sog. Sport Utility Vehicles (SUVs) und sog. Vans. Kombinationskraftwagen, insbesondere Kleinbusse und Hochdachkombinationskraftwagen, sind besonders bevorzugt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach in das Fahrzeug, insbesondere in das Kraftfahrzeug, beispielsweise in einen Kombinationskraftwagen, einzubauen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist zudem einfach zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Nutzungsposition umzubauen, insbesondere werden keine Nut- und Führungsfingerkonstruktionen oder Spannschraubkonstruktionen benötigt, um die erfindungsgemäße Vorrichtung zwischen der Aufbewahrungsposition und der Nutzungsposition auf- bzw. abzubauen und/oder im Fahrzeug zu sichern.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Trägerplattenelemente in einer Auflageposition angeordnet, in welcher die Ausrichtung der Gesamtseitenlänge c rechtwinklig zur Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung angeordnet ist. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung das Anordnen einer zusätzlichen Auflage erlaubt, welche eine große, insbesondere eine gegenüber herkömmlichen Auflagen größere, Seitenbreite hat. Die Auflage kann so vorzugsweise über die Trägerplattenelemente, vorzugsweise bis an die Innenwand, insbesondere bis an die Innenverkleidung einer Seitenwand, des Fahrzeugs, hinausragen, ohne dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zusätzliche Träger und/oder Stützelemente benötigt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann hierdurch auf besonders einfache Weise gut in den Innenraum eines Fahrzeugs eingepasst werden. Die Ränder der Trägerplattenelemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung können insbesondere von der Innenwand, insbesondere von der Innenverkleidung einer Seitenwand, des Fahrzeugs, insbesondere des Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens, beabstandet angeordnet werden, ohne zusätzliche Träger/und oder Stützelemente zu benötigen, erlauben jedoch aufgrund der Stabilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Nutzungsposition, dass eine zusätzliche Auflage auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung angeordnet werden kann, ohne zusätzliche Träger und/oder Stützelemente, wobei die Auflage bis an die Innenverkleidung eines Seitenwand, insbesondere des Kraftfahrzeugs, beispielsweise des Kombinationskraftwagens heranreichend ausgebildet sein kann. Die Innenwand, insbesondere die Innenverkleidung einer Seitenwand, des Fahrzeugs wird durch die Trägerplattenelemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Nutzungsposition nicht beschädigt, beispielsweise nicht verkratzt, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise als Liegevorrichtung zum Schlafen verwendet wird.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Trägerplattenelemente an der Außenseite - bezogen auf die Nutzungsposition der erfindungsgemäßen Vorrichtung - in der Ausrichtung parallel zu einer Seitenwand des Fahrzeugs, insbesondere des Kraftfahrzeugs, beispielsweise des Kombinationskraftwagens - Flügelelemente auf. Hierdurch kann auf besonders einfache Weise der Innenraum des Fahrzeugs optimal ausgenutzt werden, und auf einfache Weise ein große Liegefläche erreicht werden, ohne dass zusätzliche Träger und/oder Stützelemente erforderlich sind und wobei die Trägerplattenelemente weiterhin derart von einer Innenverkleidung der Seitenwand des Fahrzeugs beabstandet angeordnet sind, dass die Innenverkleidung in der Nutzungsposition der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht durch die Trägerplattenelemente beschädigt, beispielsweise nicht verkratzt wird. Die Trägerplattenelemente, welche Flügelelemente aufweisen, können in der Aufbewahrungsposition weiterhin im Laderaum des Fahrzeugs, insbesondere des Kraftfahrzeugs, beispielsweise in einem Kombinationskraftwagen gelagert werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zusätzlich mindestens drei Auflagen umfasst, wobei eine erste Auflage eine im Wesentlichen rechteckige Grundfläche aufweist mit einer ersten Seitenlänge a‘ und einer zweiten Seitenlänge b' und wobei die erste Auflage auf der Aufbewahrungsvorrichtung anordenbar ist und die zweite und dritte Auflage jeweils mindestens eine gerade Gesamtseitenlänge c‘ aufweisen und in einer Auflageposition in der Ausrichtung der Gesamtseitenlänge c‘ rechtwinklig zur Seitenlänge a‘ der ersten Auflage auf den Trägerplattenelementen anordenbar sind. Diese Ausgestaltung hat den zusätzlichen Vorteil, dass der Fahrzeuginnenraum optimal in der Fahrzeugbreite ausgenutzt werden kann. Die Auflagen erlauben auf einfache Weise eine optimale Einpassung in den Innenraum des Fahrzeugs, ohne dass zusätzliche Sicherungen oder Änderungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, beispielsweise zusätzliche Trägerplattenelemente und/oder Träger und/oder Stützelemente erforderlich sind. Die zweite und dritte Auflage kann hierdurch eine nur durch die Abmessungen des Fahrzeuginnenraums begrenzte Gesamtbreite aufweisen und hierdurch einen besonders hohen Komfort, insbesondere Schlafkomfort, ermöglichen.
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Herkömmliche Auflagen herkömmlicher Vorrichtungen, die keine zusätzlichen Träger und/oder Stützelemente für die über die herkömmliche Vorrichtung hinausragenden Teile einer Auflage aufweisen, sind beispielsweise in Hochdachkombinationskraftwagenwagen konstruktionsbedingt in der Regel in der Gesamtbreite 115 cm bis 118 cm breit und bieten durch die geringe Liegefläche einen nur geringen Schlafkomfort. Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt beispielsweise in einem Hochdachkombinationskraftwagen eine Gesamtbreite der Auflage von bis zu 150 cm. Dies erhöht den Schlafkomfort durch eine gegenüber herkömmlichen Auflagen große, insbesondere verbreiterte Liegefläche, ohne das der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung beispielsweise weitere Träger und/oder Stützelemente erfordert.
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Die Seitenlängen a‘ und Gesamtseitenlänge c‘ entsprechen in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Seitenlänge a bzw. der Gesamtseitenlänge c im Wesentlichen entsprechen oder sind besonders vorteilhaft größer als die Seitenlänge a bzw. die Gesamtseitenlänge c. Die Ausrichtung der Seitenlänge a‘ korrespondiert in der Auflageposition mit der Ausrichtung der Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung. Die Gesamtseitenlänge c‘ der zweiten bzw. der dritten Auflage korrespondiert in der Auflageposition mit der Ausrichtung der jeweiligen Gesamtseitenlänge c des Trägerplattenelements auf welchem, die jeweilige zweite bzw. dritte Auflage angeordnet ist. Die mindestens drei Auflagen können jeweils aus mehreren Auflageelementen ausgebildet sein. Die Auflagenelemente können miteinander verbunden sein oder voneinander unabhängig sein. Besonders bevorzugt sind die mindestens drei Auflagen jeweils einteilig ausgebildet. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Auflagen besonders einfach handhabbar sind und in der Nutzung besonders bequem sind.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Trägerplattenelemente an der Außenseite - bezogen auf die Nutzungsposition in Richtung der Innenverkleidung des Fahrzeugs, insbesondere des Kraftfahrzeugs, beispielsweise des Kombinationskraftwagens - Flügelelemente auf und die zweite und die dritte Auflage weisen zu den Trägerplattenelementen korrespondierende Flügelelemente auf. Hierdurch kann auf besonders einfache Weise der Innenraum des Fahrzeugs optimal ausgenutzt werden, ohne dass zusätzliche Träger und/oder Stützelemente erforderlich sind und wobei die Trägerplattenelemente weiterhin derart von der Innenverkleidung beabstandet angeordnet sind, dass die Innenverkleidung in der Nutzungsposition nicht durch die Trägerplattenelemente beschädigt, beispielsweise nicht verkratzt wird. Die Auflagen mit Flügelelementen können in der Aufbewahrungsposition weiterhin im Laderaum des Fahrzeugs, insbesondere des Kraftfahrzeugs, beispielsweise in einem Kombinationskraftwagen gelagert werden.
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Ein zusätzlicher Sicherungsvorteil ist dadurch gegeben, dass die Seitenteile in der Aufbewahrungsposition sicherbar angeordnet sind. Hierdurch lässt sich mittels der zusätzlichen lösbaren Sicherung beispielsweise ein Verschwenken der Seitenteile aus der Aufbewahrungsposition während des Transports einfach verhindern. Geeignete Beispiele für derartige lösbare Sicherungen sind Riegel, Schlösser und/oder Schnepper.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Rahmen in der Auflageposition mit den Trägerplattenelementen mittels einer Steckverbindung lösbar verbunden ist. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Trägerplattenelemente auf einfache Weise zusätzlich gesichert auf dem Rahmen anordenbar sind, wobei die Trägerplattenelemente ohne zusätzliche Arbeitsschritte, zwischen der Nutzungsposition und der Aufbewahrungsposition auf- und abbaubar sind
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Ein zusätzlicher Sicherungsvorteil ist dadurch gegeben, dass die Steckverbindung eine profilierte Steckverbindung ist, beispielsweise als eine Einhängeleiste ausgebildet ist. Dies hat den zusätzlichen Vorteil einer besonders sicheren Steckverbindung, die in der Handhabung keine zusätzlichen Arbeitsschritte erfordert.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass mindestens ein Trägerplattenelement mindestens eine Sicherungsvorrichtung zur Sicherung im Fahrzeug, insbesondere im Kraftfahrzeug, beispielsweise in einem Kombinationskraftwagen, aufweist. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auf einfache Weise zusätzlich im Fahrzeug, insbesondere im Kraftfahrzeug, beispielsweise im Kombinationskraftwagen, beispielsweise in der Nutzungsposition gesichert werden. Geeignete Beispiele für eine einfache Sicherungsvorrichtung sind Ausnehmungen in den Trägerplattenelementen, die beispielsweise die Aufnahme eines Gurtes erlauben.
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Die Erfindung betrifft zudem ein Fahrzeug umfassend eine erfindungsgemäße Vorrichtung. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ein Fahrzeug, insbesondere in ein Kraftfahrzeug, beispielsweise in einen Kombinationskraftwagen, umfassend den Schritt des Hineinschiebens der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einen Gepäckraum des Fahrzeugs. Das Verfahren hat den Vorteil, dass ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, beispielsweise ein Kombinationskraftwagen, auf einfache Weise nachträglich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet werden kann, insbesondere muss das Fahrzeug, insbesondere das Kraftfahrzeug, beispielsweise der Kombinationskraftwagen, hierzu nicht verändert werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung lässt sich ebenso einfach wieder aus dem Fahrzeug entfernen.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Verfahren den zusätzlichen Schritt, der lösbaren Sicherung der Vorrichtung im Fahrzeug. Dies kann in der Aufbewahrungsposition der erfindungsgemäßen Vorrichtung und/oder in der Nutzungsposition der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Vorrichtung besonders sicher transportiert oder genutzt werden kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform zusätzlich den Schritt des Verschwenkens des Rahmens zwischen einer Aufbewahrungsposition und einer Nutzungsposition. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße Verfahren zusätzlich den Schritt des Anordnens der Trägerplattenelemente auf dem Rahmen.
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Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung als Wohnmobileinrichtung, insbesondere als modulare Wohnmobileinrichtung, und/oder als Campingeinrichtung, insbesondere als kombinierte Küchen- und/oder Dusch- und/oder Liege- und/oder Schlafvorrichtung.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Beschreibungen von Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen, in welchen gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
- 1 eine Vorrichtung für ein Fahrzeug gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in schematischer perspektivischer Aufsicht;
- 2 die Vorrichtung für ein Fahrzeug gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in schematischer perspektivischer Aufsicht;
- 3 die Vorrichtung für ein Fahrzeug gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel in ausschnittsweiser, schematischer perspektivischer Aufsicht, wobei ein Rahmen in einer Aufbewahrungsposition gezeigt ist;
- 4 ausschnittsweise eine perspektivische Aufsicht der Vorrichtung für ein Fahrzeug, gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel.
- 5 die Vorrichtung für ein Fahrzeug gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel in schematischer perspektivischer Aufsicht, wobei Trägerplattenelemente eine Sicherungsvorrichtung aufweisen; und
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1 zeigt eine Vorrichtung 10 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. Die Vorrichtung 10 umfasst eine Aufbewahrungsvorrichtung 12 mit einer im Wesentlichen rechteckigen Grundfläche mit einer ersten Seitenlänge a und einer zweiten Seitenlänge b, einen Rahmen 14, welcher an der Aufbewahrungsvorrichtung 12 angeordnet ist sowie zwei Trägerplattenelemente 16, wobei die Trägerplattenelemente 16 jeweils mindestens eine gerade Gesamtseitenlänge c aufweisen wobei das Verhältnis a/c der Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung 12 zu der Gesamtseitenlänge c der Trägerplattenelemente 16 ca. 0,9 beträgt und wobei die Trägerplattenelemente 16 auf dem Rahmen 14 angeordnet sind. Die Trägerplattenelemente 16 sind jeweils einteilig ausgebildet und in der Auflageposition 18 fluchtend, d.h. in gerader Linie, insbesondere spiegelbildlich gerader Linie, zueinander angeordnet. Die Aufbewahrungsvorrichtung 12 ist in der Nutzungs- und in der Aufbewahrungsposition vorteilhaft im Gepäckraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens angeordnet (nicht gezeigt). Der Rahmen 14 ist in der Nutzungsposition beispielsweise auf dem Rücksitz eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens angeordnet (nicht gezeigt). Das Verhältnis im Bereich zwischen 0,9 und 1 erlaubt, dass auf der Vorrichtung 10 zusätzlich eine Auflage angeordnet werden kann, die gut in den Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Kombinationskraftwagens eingepasst werden kann. Die Vorrichtung 10 hat einen einfachen Aufbau, ist einfach in ein Fahrzeug einbaubar und hat eine einfache Handhabung. Die Vorrichtung 10 kann durch Aufklappen und/oder Verschwenken von einer Aufbewahrungsposition in eine Nutzungsposition überführt werden (nicht gezeigt). Die Vorrichtung 10 ist zudem beispielsweise bereits durch die Rückbank des Fahrzeugs, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, beispielsweise in einem Kombinationskraftwagen ausreichend sicherbar lagerbar.
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Die Trägerplattenelemente 16 sind in einer Auflageposition 18 in der Ausrichtung der Gesamtseitenlänge c rechtwinklig zur Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung 12 angeordnet dargestellt. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass eine Gesamtbreite einer zusätzlichen Auflage, die auf der Vorrichtung 10 angeordnet wird, eine große, insbesondere eine gegenüber herkömmlichen Auflagen größere, Gesamtbreite aufweisen kann, insbesondere eine große Gesamtbreite der auf den Trägerplattenelementen 16 anordenbaren Auflagen. Die Trägerplattenelemente 16 umfassen Flügelelemente 17, die auf besonders einfache Weise ein optimales Einpassen in den Fahrzeuginnenraum ermöglichen, ohne dass die Trägerplattenelemente 16 zusätzliche Träger und/oder Stützelemente benötigen.
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Vorzugsweise ist die Aufbewahrungsvorrichtung 12 als Küchenbox ausgestaltet. Die Küchenbox kann beispielsweise insbesondere Aufbewahrungselemente für Lebensmittel, Kochvorrichtungen, Aufbewahrungselemente beispielsweise für Gas und/oder Wasser, Duschvorrichtungen und/oder Aufbewahrungselemente für Gepäck und weiteres Zubehör, insbesondere Campingzubehör umfassen. Dies ermöglich auf einfache Art eine mobile Campingeinrichtung zu schaffen, welche Kochen, Schlafen und Gepäcktransport in dem Fahrzeug, insbesondere in dem Kraftfahrzeug, beispielsweise in einem Kombinationskraftwagen, erlaubt und gegebenenfalls auch eine Duschvorrichtung ermöglicht. Die Vorrichtung 10 ist bei Bedarf einfach in ein Fahrzeug einzubauen und einfach auf- und abzubauen. Es sind beispielsweise keine Verschraubungen im Fahrzeug erforderlich können aber für einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn vorgesehen werden.
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2 zeigt die Vorrichtung 10 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Die Vorrichtung 10 umfasst zusätzlich drei Auflagen 20, wobei eine erste Auflage 20a eine im Wesentlichen rechteckige Grundfläche aufweist mit einer ersten Seitenlänge a‘ und einer zweiten Seitenlänge b‘ und wobei die erste Auflage 20a auf der Aufbewahrungsvorrichtung 12 angeordnet ist und die zweite Auflage 20b und dritte Auflage 20c jeweils mindestens eine gerade Gesamtseitenlänge c‘ aufweisen und in einer Auflageposition 22 in der Ausrichtung der Gesamtseitenlänge c‘ rechtwinklig zur Seitenlänge a‘ der ersten Auflage 20a auf den Trägerplattenelementen 16 angeordnet sind. Die Auflagen 20a, 20b und 20c sind in der jeweiligen Seitenlänge a‘ bzw. c‘ größer als die Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung 12 sowie der Gesamtseitenlänge c der Trägerplattenelemente 16.. Die Ausrichtung der Seitenlänge a‘ korrespondiert in der Auflageposition 22 mit der Ausrichtung der Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung 12. Die Trägerplattenelemente 16 weisen Flügelelemente 17b, 17c auf. Die Auflagen 20b und 20c weisen korrespondierende Flügelelemente 21b, 21c auf. Die Auflagen 20a, 20b, sowie 20c sind jeweils einteilig ausgebildet. Die Auflagen 20b und 20c können so auf besonders einfache Weise in der Gesamtbreite besonders gut in den Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eine Kombinationskraftwagens eingepasst werden. Die gute Einpassung erlaubt so eine optimale Ausnutzung der im Fahrzeug verfügbaren Innenraumbreite, ohne dass die Vorrichtung zusätzliche Stützelemente für die Trägerplattenelemente 16 benötigt. Der Aufbau der Vorrichtung 10 ist einfach und erlaubt eine einfache Handhabung, wobei zusätzlich im Vergleich zu herkömmlichen, beispielsweise in Kombinationskraftwagen anordenbaren Auflagen, zudem eine auf einfache Weise eine große Liegefläche und dadurch beispielsweise einen erhöhter Schlafkomfort erreicht wird.
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3 zeigt die Vorrichtung 10 in einer Aufbewahrungsposition 28 des Rahmens 14 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel. Der Rahmen 14 umfasst mindestens zwei Seitenteile 24a, 24b, welche zwischen einer (nicht gezeigten) Rahmenposition 26 und der gezeigten Aufbewahrungsposition 28 schwenkbar an der Aufbewahrungsvorrichtung 12 angeordnet sind. Besonders vorteilhaft können die Seitenteile 24 in der Aufbewahrungsposition 28 zusätzlich sicherbar angeordnet sein. Beispielsweise können die Seitenteile 24a, 24b mittels eines Riegels, Schlosses und/oder Schneppers, beispielsweise durch einen nichtgezeigten Doppelkugelschnepper gesichert sein.
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4 zeigt die Vorrichtung 10 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel. Der Rahmen 14 ist an der Aufbewahrungsvorrichtung 12 angeordnet und in der Rahmenposition 26 gezeigt, wobei ein Trägerplattenelement 16 in der Auflageposition 18 gezeigt ist und wobei das gezeigte Trägerplattenelement 16 mittels einer Steckverbindung 30 lösbar gesichert mit dem Rahmen 14 verbunden ist. Die dargestellte Steckverbindung 30 ist eine als Einhängeleiste ausgebildete profilierte Steckverbindung bei welcher die Einhängeleiste 30b des gezeigten Trägerplattenelements 16 in die korrespondierende Einhängeleiste 30a des Rahmens 14 eingehängt ist. Dies erlaubt auf einfache Weise eine besondere zusätzliche Sicherung der Trägerplattenelemente 16 in der Auflageposition 18. Die Trägerplattenelemente 16 sind in der Nutzungsposition der Vorrichtung 10 hierdurch besonders gesichert und sind ohne zusätzliche Arbeitsschritte, einfach durch Abheben vom Rahmen 14 wieder entfernbar.
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5 zeigt die Vorrichtung 10 gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel. Die Vorrichtung 10 zeigt die Aufbewahrungsvorrichtung 12, der (nicht gezeigte) Rahmen 14 trägt in der Rahmenposition 26 zwei gezeigte, jeweils einteilig ausgebildete, Trägerplattenelemente 16, die als Sicherungsvorrichtung 32 jeweils zwei Ausnehmungen 34 zur Sicherung im Fahrzeug aufweisen. Die Ausnehmungen 34 sind beispielsweise zur Aufnahme eines Gurtes oder Seils geeignet (nicht gezeigt). Die Ausgestaltung der Sicherungsvorrichtung 32 als Ausnehmung 34 in den Trägerplattenelementen 16 ist besonders einfach und damit besonders vorteilhaft. Der Gurt oder das Seil kann beispielsweise in der Nutzungsposition der Vorrichtung 10 beispielsweise einfach an den Vordersitzen des Kraftfahrzeugs, beispielsweise des Kombinationskraftwagens gesichert sein (nicht gezeigt). Dies erlaubt eine zusätzliche, einfache Sicherung der Vorrichtung 10 in der Nutzungsposition.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Aufbewahrungsvorrichtung
- 14
- Rahmen
- 16
- Trägerplattenelement
- 17
- Flügelelement
- 18
- Auflageposition
- 20
- Auflage
- 21
- Flügelelement
- 22
- Auflageposition
- 24
- Seitenteil
- 26
- Rahmenposition
- 28
- Aufbewahrungsposition
- 30
- Steckverbindung
- 32
- Sicherungsvorrichtung
- 34
- Ausnehmung
- a
- Seitenlänge a der Aufbewahrungsvorrichtung 12
- b
- Seitenlänge b der Aufbewahrungsvorrichtung 12
- c
- Seitenlänge c von Trägerplattenelement 16
- a‘
- Seitenlänge a‘ der Auflage 20a
- b‘
- Seitenlänge b‘ der Auflage 20a
- c‘
- Seitenlänge c‘ von Auflage 20b, 20c
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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