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DE102017009420A1 - Vorrichtung zum Pressen und Erwärmen einer Schrumpfhülse - Google Patents

Vorrichtung zum Pressen und Erwärmen einer Schrumpfhülse Download PDF

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DE102017009420A1
DE102017009420A1 DE102017009420.9A DE102017009420A DE102017009420A1 DE 102017009420 A1 DE102017009420 A1 DE 102017009420A1 DE 102017009420 A DE102017009420 A DE 102017009420A DE 102017009420 A1 DE102017009420 A1 DE 102017009420A1
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shrink sleeve
jaws
sleeve
shrink
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Luigi Miniello
Sebastian Mader
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NOU HAIR GmbH
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NOU HAIR GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Pressen und Erwärmen einer Schrumpfhülse, in die zur Haarverlängerung an einem Hülsenende ein Ende einer Eigenhaarsträhne und am anderen Hülsenende ein Ende einer Fremdhaarsträhne eingesteckt ist, wobei im Hülseninneren sich ein Heißkleber befindet und wobei die Vorrichtung zwei Klemmbacken aufweist, zwischen denen die Schrumpfhülse aufgenommen und durch Druck und Wärme verformt wird und von denen mindestens eine Klemmbacke ein Heizelement aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Pressen und Erwärmen einer Schrumpfhülse, in die zur Haarverlängerung an einem Hülsenende ein Ende einer Eigenhaarsträhne und am anderen Hülsenende ein Ende einer Fremdhaarsträhne eingesteckt ist, wobei im Hülseninneren sich ein Heißkleber befindet.
  • Es ist bekannt, Haarverlängerungen (Extensions) an Kopfhaaren in der Weise durchzuführen, dass Hülsen aus schrumpffähigem Kunststoff verwendet werden, in die das Ende einer Kopfhaarsträhne und das Ende einer Fremdhaarsträhne gesteckt werden, um innerhalb der Hülse durch einen Kleber miteinander verbunden zu werden. Hierbei erfolgt das Zusammenpressen der Hülse im Bereich des Klebers von Hand durch Rollen der Hülse zwischen zwei Fingern. Eine solche Arbeitsweise ist zeit- und arbeitsaufwendig und führt zu unterschiedlich exakten Resultaten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die eine erhebliche Arbeitserleichterung beim Verlängern von Eigenhaaren erreicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Vorrichtung zwei Klemmbacken aufweist, zwischen denen die Schrumpfhülse aufgenommen und durch Druck und Wärme verformt wird und von denen mindestens eine Klemmbacke ein Heizelement aufweist.
  • Durch eine solche Vorrichtung gelingt es bei geringem Arbeitsaufwand und in kürzester Zeit Haarverlängerungen zu erreichen mit gleichbleibender Präzision.
  • Vorzugsweise wird hierbei vorgeschlagen, dass die Klemmfläche mindestens einer Klemmbacke mindestens eine Ausnehmung und/oder mindestens einen Vorsprung aufweist, durch die/der die Schrumpfhülse und der Heißkleber verformt werden. Hierdurch wird erreicht, dass nach dem Abkühlen des heißen Klebers und der Hülse eine optimale Form der Hülse erreicht wird mit abnehmendem Durchmesser an beiden Enden. Hierdurch wird eine optimale Verteilung des Heißklebers innerhalb der Schrumpfhülse erreicht. Auch wird eine optimale Verformung der Schrumpfhülse zu einer Form erreicht mit zulaufenden Enden und einer geringfügigen Verdickung im mittleren Bereich.
  • Dabei ist besonders vorteilhaft, wenn die Ausnehmung / die Ausnehmungen und/oder der Vorsprung/die Vorsprünge derart geformt und/oder angeordnet ist/sind, dass auf die Außenseite der Schrumpfhülse in ihrem mittleren Bereich ein geringerer Druck ausgeübt wird als in den Bereichen, die den beiden Schrumpfhülsenenden näher sind.
  • Vorzugsweise wird vorgeschlagen, dass jede Klemmbacke am Ende eines zweiarmigen Hebels angeordnet ist und die beiden Hebel aneinander durch ein Gelenk befestigt sind. Hierbei können die beiden zweiarmigen Hebel derart aneinander angelenkt sein, dass bei einem Gegeneinanderdrücken der den Klemmbacken abgewandten Hebelenden die Klemmbacken sich voneinander entfernen.
  • Auch ist hierbei von Vorteil, wenn an den Hebeln ein Federelement angeordnet ist, durch die die Klemmbacken gegeneinander gedrückt werden. Hierbei ist die Federkraft vorzugsweise einstellbar.
  • Eine effektive Arbeitsweise wird erreicht, wenn die Klemmbacken zwei oder mehr Aufnahmestellen für Schrumpfhülsen aufweisen, die parallel zueinander angeordnet sind.
  • Ein schnelles und sicheres Erwärmen wird erreicht, wenn das Heizelement die Wärme durch Ultraschall erzeugt. Vorzugsweise wird vorgeschlagen, dass mindestens eine der Klemmbacken mindestens eine Öffnung oder Bohrung aufweist, die auf der Schrumpfhülse endet und über die der Heißkleber beeinflussbar ist. Hierdurch kann der Fluss des Heißklebers durch Einstecken eines Pinns oder Drahtes so gesteuert werden, dass die Haare sicher auf kleinerem Raum verklebt werden.
  • Die Schrumpfhülsen lassen sich besonders leicht verarbeiten und in die Klemmvorrichtung einlegen, wenn die Schrumpfhülse in ihrer Außenfläche mindestens eine Ausnehmung insbesondere eine Nut oder Ringnut und/oder mindestens einen Vorsprung insbesondere einen Ringwulst aufweist zum Festlegen der Schrumpfhülse an den Backen der Klemmvorrichtung.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen
    • 1 einen Schnitt durch zwei Klemmbacken einer Pressvorrichtung längs der Achse der Schrumpfhülse,
    • 2 einen Querschnitt durch die Klemm- bzw. Pressvorrichtung,
    • 3 eine perspektivische Darstellung der an den Hebeln befestigten profilförmigen Klemmbacken,
    • 4 einen Querschnitt durch die Klemmbacken mit einer zusätzlichen Klemmeinrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Klemm- oder Pressvorrichtung weist zwei zweiarmige Hebel 11, 12 auf, die aneinander kreuzend angelenkt sein können. Im Ausführungsbeispiel sind aber beide Hebel 11, 12 miteinander durch ein Gelenk 13 verbunden, ohne einander zu kreuzen, so dass ein Aufeinanderdrücken zweier Hebelenden auf eine Seite zu einem voneinander Entfernen der Hebelenden auf der anderen Seite führt. Zwischen den Hebelenden auf der ersten Seite ist eine Druckfeder 14 angeordnet, die diese hinteren Hebelenden auseinanderdrückt, so dass gegen diesen Druck von Hand die beiden vorderen Hebelenden zusammengedrückt werden. Zwischen den Hebelenden auf der anderen bzw. zweiten Seite sind auf den Innenseiten Klemmbacken 5, 6 befestigt, zwischen denen eine Schrumpfhülse 1 gelegt wird.
  • In der Schrumpfhülse 1 liegt zur einen Seite das Ende einer Eigenhaarsträhne 2 ein und auf der anderen Seite das Ende einer Fremdhaarsträhne 3 ein. In der Mitte der Schrumpfhülse 1 überdecken sich die beiden Eigenhaarsträhnen zumindest teilweise und in diesem mittleren Bereich befindet sich an der Innenwand der Schrumpfhülse 1 ein Heißkleber (Schmelzklebstoff) 4, der bei Einwirken von Druck und Wärme von außen auf die Schrumpfhülse schmilzt und zwischen die Haare der beiden Strähnen dringt, um diese aneinander zu befestigen, nachdem der Kleber abgekühlt ist.
  • Um den erforderlichen Druck und die erforderliche Wärme von außen auf die Schrumpfhülse aufzubringen, liegt die Schrumpfhülse 1 zwischen den beiden Klemmbacken 5, 6 ein, wobei im Ausführungsbeispiel beide Klemmbacken 5, 6 auf ihrer Innenseite im mittleren Bereich der Schrumpfhülse Ausnehmungen 8 aufweisen, so dass beim Zusammenpressen beider Klemmbacken 5, 6 im mittleren Bereich der Schrumpfhülse auf diesen ein geringerer Druck ausgeübt wird als im Bereich beider Enden der Schrumpfhülse. Hierbei wird die für den Heißkleber erforderliche Wärme von Heizelementen insbesondere von Ultraschallquellen erzeugt, die sich in einer oder beiden Klemmbacken 5, 6 befinden.
  • Aufgrund der Ausnehmungen 8 wird im mittleren Bereich der Schrumpfhülse ein geringerer Druck ausgeübt als in den äußeren Bereichen, so dass der Heißkleber zu beiden Enden hin schmaler verläuft und im mittleren Bereich einen größeren Durchmesser aufweist und entsprechend auch die Schrumpfhülse derart geformt ist, dass sie im mittleren Bereich einen größeren Durchmesser aufweist und zu beiden Seiten hin enger zuläuft. Hierdurch passt sich die Schrumpfhülse den Haarsträhnen an. Vorzugsweise wird aber die Schrumpfhülse nach dem Erhärten des Heißklebers 4 entfernt, so dass dann nur der Heißkleber auf den beiden Haarsträhnen 2, 3 verbleibt und hierbei eine im Längsschnitt linsenförmige Form aufweist.
  • Vorzugsweise weisen die Klemmbacken 5, 6 zwei oder mehr Aufnahmen für Schrumpfhülsen 1 parallel zueinander auf, so dass mehrere Schrumpfhülsen gleichzeitig bearbeitet werden können.
  • Damit die Schrumpfhülse oder die Schrumpfhülsen 1 in die Aufnahmestelle(n) besonders leicht eingelegt werden können und dort gehalten werden, wird vorgeschlagen, dass an der Außenseite der Schrumpfhülse mindestens ein Vorsprung oder insbesondere ein Ringwulst angeordnet ist, der in eine entsprechende Ausnehmung in den Klemmbacken hineinpasst. Damit sind die Schrumpfhülsen auch dann noch in den Klemmbacken sicher gehalten, wenn die Klemmbacken noch nicht aufeinandergepresst sind.
  • In der in 3 dargestellten Ausführung sind die Klemmbacken 5, 6 von Profilen gebildet, die parallel zueinander angeordnet sind und mit ihrem einen Ende jeweils an einem der beiden Hebel 11, 12 befestigt insbesondere angeformt sind. Hierbei bilden die Klemmbackenprofile einen Winkel α mit den Hebeln 11, 12 von 40 bis 60 Grad vorzugsweise von 45 Grad, um die Klemmbacken 5, 6 bequem an die Kopfhaut heranbringen zu können, so dass die Klemmbacken in etwa parallel zur Kopfhaut liegen. In dieser Position können zwischen den Klemmbacken gleich mehrere Schrumpfhülsen 1 erfasst und durch Druck und Wärme verformt werden, um die Fremdhaarsträhnen an die Eigenhaarsträhnen anzukleben.
  • Die einander gegenüberliegenden Flächen der beiden Klemmbacken 5, 6, zwischen denen die Schrumpfhülsen sich befinden, weisen vorstehende, parallel zu den Klemmbackenachsen bzw. Erstreckungen angeordnete Rippen 15 bis 18 auf, die auch als vorstehende Leisten bezeichnet werden können und die miteinander einen Abstand A aufweisen, so dass zwischen den Rippen eine Ausnehmung 8 in der jeweiligen Klemmbacke gebildet ist, so dass beide Ausnehmungen 8 bei aufeinandergedrückten Klemmbacken einen Raum bilden, in dem der mittlere Bereich der Schrumpfhülse liegt, in dem sich der Heißkleber und die beiden Enden der Strähnen befinden.
  • Werden die beiden Klemmbacken 5, 6 durch Zusammendrücken der Hebel 11, 12 aufeinandergepresst, so schnüren die Rippen 15 bis 18 zu beiden Seiten des mittleren Bereichs der Schrumpfhülse diese ein, wobei gleichzeitig die Schrumpfhülse erwärmt wird. Hierbei ist von Vorteil, wenn kurzzeitig nach dem anfänglichen Pressen und Erwärmen die beiden Klemmbacken voneinander gelöst werden, um den Klebstoff die Gelegenheit zu geben, sich besser zu verteilen. In dieser Position wird die Schrumpfhülse 1 weiterhin durch eine zusätzliche Klemmeinrichtung 19 gehalten, die auf die Klemmstellen der Schrumpfhülse einwirkt und damit die Schrumpfhülse weiterhin festhält. Hierbei weist die Klemmeinrichtung 19 ein im Querschnitt U-förmiges Profil 20 auf, dessen zu den Klemmstellen gerichteten freien Enden 21, 22 der Profilschenkel eine der Klemmbacken 5, 6 außen übergreift.
  • Durch die profilförmigen Klemmbacken 5, 6 und insbesondere durch die zusätzliche Klemmeinrichtung 19 wird ermöglicht, dass mehrere Schrumpfhülsen gleichzeitig am Kopf verformt und die Enden der beiden Haarsträhnen 2, 3 miteinander sicher verbunden werden. Danach wird die Hülse von der Haarsträhnen-Verbindungsstelle entfernt. Hierzu weist die Schrumpfhülse 1 mindestens eine Aufreißnaht auf. Die genaue Konstruktion und Handhabung der Schrumpfhülse ist in der WO 2014/086483 A1 beschrieben.
  • In zumindest einer der beiden Klemmbacken 5, 6 befinden sich eine bis drei Querbohrungen 23, die auf der Schrumpfhülse 1 enden. Durch diese Bohrungen 23 kann ein Stab, Stift oder Pinn gesteckt werden, der mit seinem eingesteckten Ende auf die Außenseite der Hülse 1 drückt, um den Fluss des Heißklebers zu beeinflussen. So kann z. B. eine Ansammlung im mittleren Bereich erreicht werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2014/086483 A1 [0023]

Claims (18)

  1. Vorrichtung zum Pressen und Erwärmen einer Schrumpfhülse (1), in die zur Haarverlängerung an einem Hülsenende ein Ende einer Eigenhaarsträhne (2) und am anderen Hülsenende ein Ende einer Fremdhaarsträhne (3) eingesteckt ist, wobei im Hülseninneren sich ein Heißkleber (4) befindet und wobei die Vorrichtung zwei Klemmbacken (5, 6) aufweist, zwischen denen die Schrumpfhülse (1) aufgenommen und durch Druck und Wärme verformt wird und von denen mindestens eine Klemmbacke (5, 6) ein Heizelement aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfläche (7) mindestens einer Klemmbacke (5, 6) mindestens eine Ausnehmung (8) und/oder mindestens einen Vorsprung (9) aufweist, durch die/der die Schrumpfhülse (1) und der Heißkleber (4) verformt werden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (8) / die Ausnehmungen und/oder der Vorsprung/die Vorsprünge (9) derart geformt und/oder angeordnet ist/sind, dass auf die Außenseite der Schrumpfhülse (1) in ihrem mittleren Bereich (10) ein geringerer Druck ausgeübt wird als in den Bereichen, die den beiden Schrumpfhülsenenden näher sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Klemmbacke (5, 6) am Ende eines zweiarmigen Hebels (11, 12) angeordnet ist und die beiden Hebel (11, 12) aneinander durch ein Gelenk (13) befestigt sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden zweiarmigen Hebel (11, 12) derart aneinander angelenkt sind, dass bei einem Gegeneinanderdrücken der den Klemmbacken (5, 6) abgewandten Hebelenden die Klemmbacken (5, 6) sich voneinander entfernen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den Hebeln (11, 12) ein Federelement (14) angeordnet ist, durch die die Klemmbacken (5, 6) gegeneinander oder auseinander gedrückt werden.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft einstellbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (5, 6) zwei oder mehr Aufnahmestellen für Schrumpfhülsen (1) aufweisen, die parallel zueinander angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (5, 6) jeweils von einem Profil gebildet sind, das quer zur Längserstreckung der Schrumpfhülse (1) verläuft.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass beide Klemmbacken (5, 6) zur Schrumpfhülse (1) hin vorspringende Rippen oder Leisten (15 bis 18) aufweisen, die parallel zur Längsrichtung der profilförmigen Klemmbacken (5, 6) verlaufen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (5, 6) jeweils mit einem Profilende an einem der beiden Hebel (11, 12) befestigt insbesondere angeformt ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Hebel (11, 12) mit der jeweils befestigten Klemmbacke einen Winkel (α) von 30 bis 60 Grad vorzugsweise von 45 Grad bildet.
  13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den Klemmbacken (5, 6) mindestens eine weitere Klemmeinrichtung (19) angeordnet ist, die auf die Klemmstellen der Schrumpfhülse (1) einwirkt, die von den Klemmbacken erzeugt wird.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (19) zu beiden Seiten der von den Klemmbacken (5, 6) erzeugten Klemmstellen auf die Schrumpfhülse (1) einwirkt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (19) ein im Querschnitt U-förmiges Profil (20) aufweist, dessen zu den Klemmstellen gerichteten freien Enden (21, 22) der Profilschenkel eine der Klemmbacken (5, 6) außen übergreift.
  16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement die Wärme durch Ultraschall erzeugt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Klemmbacken (5, 6) mindestens eine Öffnung oder Bohrung aufweist, die auf der Schrumpfhülse endet und über die der Heißkleber beeinflussbar ist.
  18. Schrumpfhülse zur Verwendung in einer Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrumpfhülse in ihrer Außenfläche mindestens eine Ausnehmung insbesondere eine Nut oder Ringnut und/oder mindestens einen Vorsprung insbesondere einen Ringwulst aufweist zum Festlegen der Schrumpfhülse an den Backen der Klemmvorrichtung.
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