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Die Erfindung betrifft ein System für den Transport und die ortsveränderliche Aufstellung von vorgefertigten, mobilen Unterkünften mittels standardisierter Container. Insbesondere dient das System zur einfachen und schnellen Errichtung und der Verlegung eines Verbundes von Unterkünften in Form von Auffanglagern für Flüchtlinge, im Katastrophenschutz oder im militärischen Bereich.
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Bekannt sind Verfahren für den Transport und die Endmontage von vorgefertigten Wohnunterkünften, bei denen die Abmessungen der vorgefertigten Baueinheiten der aufzustellenden Häuser den standardisierten Vorgaben von Containern entsprechen, beziehungsweise, die strukturell aus eben solchen standardisierten Containern bestehen.
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So wird beispielsweise in der Schrift
US 4 599 829 A ein Gebäudesystem beschrieben, das aus modularen Versandcontainereinheiten besteht. Jede der beanspruchten Einheiten weist eine spezifische Gebäudeumgebungsfunktion auf, so dass, wenn die Einheiten strukturell vertikal tragbar montiert und horizontal verbunden sind, ein komplettes Gebäude gebildet wird. Ein speziell entwickelter, selektiv betätigbarer, verriegelter und selbstnivellierender Verbinder verbindet obere und untere Behältereinheiten, um die Lagerkraft des Gebäudes zu tragen. Angrenzend montierte Eckeinheiten werden mit speziellen Leitungen für Versorgungseinrichtungen und Entwässerung zur Verfügung gestellt. In einer bevorzugten Ausführungsform gibt es Insassenzelleneinheiten und Flureinheiten, die angeordnet sind, um eine hochfunktionelle Gefängniseinrichtung-Unterstruktur zu bilden. Diese Lösung ist für die Errichtung stationärer Wohnunterkünfte geschaffen worden. Eine Demontage würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Aufgrund dieser Nachteile ist eine mobile Nutzung der Wohnunterkünfte dieses Gebäudesystems nicht geeignet.
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In der Schrift
CA 2 000 225 A1 werden mobile Module für Häuser beschrieben, die auf die Standardgröße von Schiffscontainer gebracht werden. Das Haus besteht dabei aus einem Gehäuse mit einer ersten und zweiten Längsseitenwand, einer ersten und einer zweiten Stirnwand und einem unteren sowie einem oberen Abschnitt. Die erste und zweite Stirnwand des Gehäuses sind fest an dem Bodenabschnitt angebracht, um einen Teil einer ersten und zweiten Seitenwand des Hauses zu bilden. Die erste und zweite Längsseitenwand des Gehäuses sind schwenkbar entlang einer ersten Kante zum Bodenabschnitt des Gehäuses angebracht. Zusammen mit dem Bodenabschnitt bilden sie einen Grundrahmen des Hauses. Der obere Abschnitt ist fest an der ersten und zweiten Stirnwand montiert, um einen Teil eines zweiten Grundrisses des Hauses zu bilden. Mehrere Rahmenverbundplatten, die in geeigneter Weise im Gehäuse gelagert sind, bilden die verbleibenden Abschnitte der Seitenwände, Vorder- und Rückwände sowie Dachabschnitte des Hauses. Diese auf Containergröße gebrachten vorgefertigten Module des zu errichtenden Hauses erfordern einen hohen zeitlichen Montageaufwand am Aufstellungsort. Ein erforderlicher Abbau des Fertighauses und die für den Transport erforderliche Rückbildung der Module auf Containergröße können ebenfalls nur mit einem erheblichen Aufwand durchgeführt werden.
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Nach der Schrift US 2006 / 0 185 264 A1 wird eine vorgefertigte Gebäudestruktur beschrieben, die einfach zu montieren und zu zerlegen ist. Zwecks Transportfähigkeit wird die Gebäudestruktur als eine im Wesentlichen einzelne Einheit gestaltet, die ein standardisiertes Versandbehälterformat aufweist. Um den materialmäßigen Aufwand, insbesondere für den Versandcontainer, zu senken, kommen Platten zur Anwendung. Diese dienen gleichermaßen für die Zusammensetzung zum Versandbehälter wie auch nach dem Transport als Bestandteile der Gebäudestruktur. Dabei bieten Features wie Befestigungsteile eine einfache Montage und eine robuste Struktur des Gebäudes im zusammengebauten Zustand. Nachteilig an der Gebäudestruktur ist der erhebliche Montageaufwand am Aufstellungsort für den Umbau des Versandcontainers zum fertigen Gebäude.
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Desweiteren beschreibt die Schrift
US 2009 / 0 223 144 A1 ein System und ein Verfahren zur Bereitstellung eines modular aufgebauten Gebäudes, das in einem Standardversandbehälter transportiert wird. Das Gebäude besteht aus vorgefertigten Plattenwandkomponenten und kann leicht zusammengebaut werden. Dazu wird eine vorbestimmte Struktur des Gebäudes unter Verwendung eines nockenbasierten Komponentenverbinders gebildet. Das beschriebene System ermöglicht eine Paarung, eine zweispurige Ausrichtung und die Verriegelung der modularen Platten miteinander an ihren jeweils benachbarten Nähten. Durch die genormten Größen der unterschiedlichen Plattenwandkomponenten des modularen Gebäudes lassen sich die in den Versandcontainer transportierbaren Platten so anordnen, dass eine nahezu vollständige Volumenausnutzung des Containers ermöglicht wird. Nachteilig ist auch an diesem System der erforderliche Aufwand für die Montage und Demontage am Aufstellungsort.
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Weiterhin bekannt ist nach der
EP 241 9573 B1 eine optional als Unterkunft und gleichermaßen als Container konfigurierbare in sich geschlossene Struktur, bestehend aus einem Boden für das Fundament der Unterkunft und einer Decke zur Bildung des Daches der Unterkunft sowie einer Mehrzahl von Wandelementen. Die Wandelemente dienen zur Bildung von Teilhohlräumen, die bei der Konfiguration zur Nutzung als Transportbehälter genutzt werden. Zudem besitzt die Struktur eine Mehrzahl von Erweiterungswänden, die innerhalb der Teilhohlräume verstaubar sind. Diese Erweiterungswände schließen bei der Konfiguration zum Transportbehälter die ungefähre Fläche der Unterkunft mit ein. Bei der Konfiguration der Struktur als Transportbehälter entspricht dieser dann den Standards für Frachtcontainer der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Nachteilig an dieser Lösung ist der erforderliche zeitliche Aufwand für die Konfiguration der Struktur als Unterkunft am Aufstellungsort. Eine schnelle Aufstellung und Abbau der mobilen Unterkünfte vor Ort ist aufgrund der erforderlichen zusätzlichen Montagearbeiten mit dieser Struktur nicht möglich.
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Nach der
WO 2014/169 310 A1 wird ein Klapphaus sowie ein Verfahren zum Umbau eines Klapphauses beschrieben, das aus einem in sich starren Wohnblock und einem in sich starren Grundblock besteht. Der Wohnblock und der Grundblock werden von einer Wohnposition in eine Transportposition gebracht, wobei der Wohnblock und der Grundblock in der Wohnposition einander ergänzend angeordnet sind. Dabei soll mit geringem Aufwand das Klapphaus von einer Wohnposition in eine Transportposition gebracht werden können und auf kleinem Raum transportierbar sein. Mit dieser Lösung soll der bisher erforderliche Aufwand für die Entfernung sämtlichen Inventars aus dem klappbaren Gebäude zwecks Herstellung der Transportposition verringert werden. Durch die Schaffung eines Grundblockes werden die Gegenstände im Inneren des Grundblockes untergebracht und müssen nicht separat transportiert werden. Nachteilig sind jedoch an diesem Klapphaus und dem Verfahren zum Umbau dieses Klapphauses die erforderlichen erheblichen Montagearbeiten am Aufstellungsort. Ein schneller Auf- und Abbau der Klapphäuser ist mit dieser Lösung nicht möglich.
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Bei dem Behältersystem nach der
DE 10 2013 022 091 A1 sind die zu transportierenden Versorgungsausrüstungen Bestandteile eines Standardcontainers. Zwecks vorgesehener Nutzung des Behältersystems als Container-basiertes Kommando- und Kontrollsystem der Land- und Seestreitkräfte werden die Versorgungsausrüstungen als Ganzes in den Container eingeschoben und in diesem verankert. Nachteilig an dieser Lösung ist die fehlende Anpassung der Formgröße und äußeren Gestaltung der Wohnunterkünfte an die zur Anwendung kommenden Transportcontainer sowie die fehlende standardisierte Verbindungsmöglichkeit der Wohnunterkünfte zu einem Verbund.
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Mit dem durch die
GB 2 487 554 A bekannt gemachten mobilen Sicherheitsraum innerhalb eines standardmäßigen ISO-Versandcontainers ist für eine Schiffsbesatzung die Möglichkeit geschaffen worden, im Falle eines Überfalls durch Piraten innerhalb des gepanzerten Sicherheitsraumes auf Rettung zu warten. Innerhalb des Sicherheitsraumes sind zu diesem Zweck weiterhin Kommunikationsmittel, externe Überwachungsmittel und Fernsteuerungsmittel vorgesehen. Diese Sicherheitsräume sind jedoch weder als Wohnunterkunft vorgesehen, noch sind sie für diesen Zweck geeignet. Nachteilig ist ebenso an diesen Sicherheitsräumen, dass sie nicht zu einem aus mehreren Wohnunterkünften bestehenden Wohnverbund außerhalb der Container verbunden werden können. Zudem sind die Sicherheitsräume nicht auf eine maximal mögliche Formengröße entsprechend dem Volumen der Container angepasst.
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Nach der
US 2014 / 0 008 359 A1 wird ein Modul vorgestellt, das für die Durchführung von Expeditionen geschaffen wurde. Es umfasst einen oder mehrere MCP-Wagen (Mission Capabilities Package), worin das Expeditionsmodul ein in sich geschlossenes Missionsunterstützungssystem bereitstellt. Vorzugsweise kann dieses Modul so konfiguriert werden, dass erweiterte Funktionen entsprechend der Umgebung des Expeditionsortes bereitgestellt werden können. In einigen exemplarischen Ausführungsformen besteht die äußere Struktur des Expeditionsmoduls aus einem Standard-Schiffscontainer. Vor dem Einsatz können vorzugsweise ein oder mehrere MCP-Wagen ausgewählt werden, um den erwarteten Anforderungen des Betriebs gerecht zu werden. Auch bei dieser Lösung werden keine maximal möglichen Formengrößen von Wohnunterkünften an die Gegebenheiten des zur Anwendung kommenden standardisierten Containers angepasst. Vielmehr bilden die Schiffscontainer selbst die äußeren Formen der Expeditionsmodule. Die Bildung eines lösbaren Verbundes von Wohnunterkünften, die ihre gestalterische äußere Form behalten sowie eine standardmäßig vorgegebene Energie- und Versorgungsverbindung untereinander ermöglichen, ist bei dieser Lösung ebenfalls nicht vorgesehen.
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Mit der in der
FR 1 539 163 A beschriebenen bewohnbaren mobilen Konstruktion werden Unterkünfte bereitgestellt, die ohne vorherige Demontage transportiert werden können. Dadurch wird es dem Nutzer mittels dieser Unterkunft, insbesondere bei der Anwendung auf Baustellen, ermöglicht, Zeit zu sparen und dabei gleichzeitig über Sanitäranlagen zu verfügen. Darüber wird die Herstellung teurer Fundamente vermieden. Eine für den optimalen Transport erfolgende Anpassung der Wohnunterkünfte an die Gegebenheiten von standardisierten Containern ist für die Zielstellung dieser Lösung weder vorgesehen, noch ist sie erforderlich. Der notwendige Transport bezieht sich hingegen auf die mobile Konstruktion selbst. Ebenso sind bei dieser Konstruktion keine standardisierten lösbaren Verbindungsmöglichkeiten vorgesehen, mit denen ein lösbarer Verbund mehrerer Wohnunterkünfte ermöglicht wird.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb in der Schaffung eines Systems für den Transport und die schnelle Aufstellung von mobilen und mehrfach verwendbaren Unterkünften, mit dem bei einer mobilen Nutzung der Unterkünfte ein geringerer Montage- sowie Demontageaufwand aufgebracht werden muss und dabei die vorgefertigte Form und Ausgestaltung der Unterkünfte beibehalten wird.
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Gelöst wird die Aufgabe mit dem erfindungsgemäßen System entsprechend den beschreibenden Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen des Systems werden durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 2 beschrieben. Die baulichen Einheiten der Unterkünfte des Systems werden nach Patentanspruch 3 vorteilhaft so ausgebildet, dass sie mit Mitteln zur gleitenden und/oder rollenden Fortbewegung auf dem Erdboden des Aufstellungsortes und dem Containerboden versehen sind sowie mit Befestigungsbaugruppen für die Zugmittel verbunden sind, die zur Entladung aus dem Container und der erneuten Verladung in den Container dienen. Vorzugsweise werden die baulichen Einheiten der Unterkünfte entsprechend der von den Patentansprüchen 4 bis 7 beanspruchten Weiterbildungen ausgebildet. Mit dem System soll der sichere Transport mit üblichen, standardisierten Transportmitteln zu Land und Wasser ermöglicht werden. Die Aufstellung der Unterkünfte soll ohne größeren Montageaufwand bei minimalen Anforderungen an die genutzten Bodenflächen in kürzester Zeit ermöglicht werden. Die Unterkünfte sollen im Bedarfsfall ebenfalls mit minimalem Aufwand wieder abgebaut und verlegt oder eingelagert werden können. Im Gegensatz zu konventionellen Zeitunterkünften stellen die erfindungsgemäßen Unterkünfte feste Behausungen dar, die wesentlich besseren Schutz vor Klimaeinflüssen gewähren und ein höheres Maß an Privatsphäre, Schutz und Würde bieten. Anders als die konventionellen Zeitunterkünfte weisen die erfindungsgemäßen Unterkünfte hohe Flammschutzwerte auf, die schnell um sich greifende Feuer, wie sie in Flüchtlingslagern immer wieder vorkommen, verhindern. Im Gegensatz zu den Zeltunterkünften oder den bekannten Containerunterkünften sind die erfindungsgemäßen Unterkünfte ohne jeden Montageaufwand sofort nach der Entladung bezugsfertig. Dabei bezieht sich der bezugsfertige Zustand der Unterkünfte auf die bauliche und versorgungstechnische Grundausstattung, so dass lediglich das Mobiliar, wie z.B. Schul-, Wohn- und Büromöbel, für die vorgesehene Nutzung beigebracht werden muss. Lokal vorhandene Montagekräfte sind nicht erforderlich. Dem hingegen genügt bereits das Herausziehen der Unterkünfte auf eine ebene Fläche und der Anschluss an die Versorgungsleitungen, um die Unterkünfte in kurzer Zeit bezugsfertig zu machen. Im Gegensatz zu containerbasierten Unterkünften wahren die Unterkünfte ihre Mobilität. Sie bieten darüber hinaus den Vorteil, dass es sich nicht um Containerbehausungen handelt, die mit sozialer Stigmatisierung einhergehen können, sondern um Fertighäuser aus Holz. Diese können über Jahre am selben Standort genutzt werden, aber auch flexibel in kurzer Zeit verlegt oder bis zur erneuten Nutzung in Standardcontainern eingelagert werden. Die bezugsbereit vorgefertigten Unterkünfte sind so ausgebildet, dass sie passgenau in Standardcontainer eingeschoben werden können. Die Unterkünfte nutzen dabei das Raumvolumen der Standardcontainer vollständig aus. Sie sind passgenau gefertigt und ermöglichen damit den sicheren Transport im Container zur und von der Einsatzstelle. Um die einfache und schnelle Be- sowie Entladung des Containers zu ermöglichen, werden an der Unterseite der baulichen Einheiten metallische Kufen angebracht. Für eine feste Fixierung der Zugmittel an den baulichen Einheiten werden an deren vertikalen Eckkanten Vorrichtungen angebracht, die Befestigungsbaugruppen für die Zugmittel aufweisen. Aufgrund der sehr guten Wärmedämmeigenschaften von Holz werden die Wand-, Boden- und Deckenelemente aus wärmeisolierenden Holzmaterialien gefertigt.
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Nachfolgend soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigen:
- 1: die Vorderansicht der baulichen Einheit,
- 2: die Innenansicht der baulichen Einheit,
- 3: die schematische Draufsicht des Containers,
- 4: den schematischen Querschnitt des beladenen Containers,
- 5: eine der Vorrichtungen mit Befestigungsbaugruppe und
- 6: eine der Schienen mit Kufe.
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Die Darstellung der 1 zeigt die Vorderansicht der baulichen Einheit 1. Bei bisherigen Lösungen wurde teilweise der Container 6 selbst als Unterkunft genutzt. Der aus überwiegend Stahl bestehende Container 6 besitzt eine relativ hohe Wärmeleitfähigkeit und damit eine geringe Wärmedämmung. Bei der vorliegenden Lösung werden die bezugsfertigen Unterkünfte in ihrer endgültigen Form und Ausgestaltung als bauliche Einheiten mit Fenstern, Türen u.a. vorgefertigt. Dazu werden die Abmessungen dieser Einheiten den standardisierten Maßen der Container 6 (ISO-Norm) angepasst. Durch Nutzung von Holz als Baumaterial für die Herstellung der Wand-, Boden- und Deckenelemente 2, 3, 4 können die Wohnunterkünfte nach den Gegebenheiten der jeweiligen vorgegebenen Aufstellungsorte im Vorfeld vorgefertigt werden. Aufgrund der wärmedämmenden Eigenschaft von Holz und der verwendeten Isoliermaterialien können die Unterkünfte in unterschiedlichen Klimazonen eingesetzt werden. Zudem wirkt sich das günstige Verhältnis der erforderlichen Festigkeit des Baumaterials zum spezifischen Gewicht des Holzes vorteilhaft auf die Logistik aus. Der Vorteil gegenüber aus Containern gefertigten Unterkünften liegt maßgeblich darin, dass bekannte Containerunterkünfte nach der erstmaligen Einrichtung an Mobilität verlieren. Die Aufbringung von Dämmmaterialien sowie die Einbringung von Türen und Fenstern verändert die Eigenschaften und Maße der Standardcontainer und verschlechtern damit die Mobilität. Ein erneuter Transport erfordert regelmäßig einen umfassenden Rückbau. Eingebaute Fenster und Türen an den bekannten Containerunterkünften beeinflussen die Transportmöglichkeiten. Die Unterkünfte des erfindungsgemäßen Unterkunftssystems passen hingegen vollständig und bezugsfertig in den Container. Dies bedeutet, dass sie in unveränderter Form zum Einsatzort transportiert und später in derselben Form wieder in den Container eingeladen und geschützt zur erneuten Verwendung oder zum Einlagern abtransportiert werden können.
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Die Innenansicht der baulichen Einheit 1 entsprechend der Darstellung in der 2 zeigt eine mögliche Anordnung des Innenausbaus. Bei der Vorfertigung werden ebenso die Energie- und sanitären Versorgungsleitungen der baulichen Einheit fest installiert. Die Energie- und Versorgungsleitungen werden an den Wandflächen mit nach außen verbindbaren Anschlussstellen versehen. Diese können den regionalen Normen des Einsatzgebietes angepasst werden. Nach der Aufstellung der Unterkünfte können über diese Anschlussstellen mittels Verbindungskabel bzw. Rohrverbindungen die Unterkünfte energietechnisch untereinander verbunden werden. Gleichermaßen werden die Anschlussstellen zur Verbindung mit zentralen Energieversorgungsstellen sowie Pumpstationen und Absaugstationen genutzt.
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Mit der 3 wird die schematische Draufsicht des beladenen Containers 6 wiedergegeben. Im Inneren des Containers 6 befindet sich die im Endzustand befindliche und während der Vorfertigung an die Abmessungen des Containers 6 angepasste bauliche Einheit 1.
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Die Darstellung der 4 zeigt den schematischen Querschnitt des beladenen Containers 6. Gezeigt wird die in den Innenraum geschobene bauliche Einheit 1 mit ihren Wandelementen 2, dem Bodenelement 3 und dem seitlich abfallenden Deckenelement. 4.
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In der 5 wird der schematische Aufbau einer der an den vertikalen Eckkanten der baulichen Einheit angebrachten Vorrichtungen 7 mit der Befestigungsbaugruppe 8 abgebildet. Die Vorrichtung 7 mit der verbundenen Befestigungsbaugruppe 8 dient zur Aufnahme und Fixierung eines Seiles 10, mit dem die bauliche Einheit 1 aus dem Container 6 gezogen wird. Die beiden Teile der Vorrichtung 7 sind über ein Scharnier 9 axial beweglich miteinander verbunden. Mittels Schrauben 11 sind die jeweiligen Teile der Vorrichtung 7 mit dem jeweils zugeordneten Wandelement 2 verbunden. Eine Verschiebung der Lage des Seiles 10 während des Entladevorganges mit damit verbundenen Beschädigungen der baulichen Einheit 1 werden dadurch verhindert.
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Um eine einfache Be- und Entladung der Unterkünfte auch wiederholt zu ermöglichen, werden an der Unterseite der baulichen Einheiten 1 Kufen angebracht. Wie mit der schematischen Darstellung der 6 wiedergegeben, befinden sich mehrere dieser Kufen an der hölzernen Unterstruktur der Unterkünfte. Befestigt werden die Kufen mittels Schrauben 15 an der Unterseite. Desweiteren dienen metallische Führungsösen und Schutzbleche der Führung eines Stahlseiles, mit dem die Unterkünfte schnell und ohne Beschädigungen der Holzstruktur aus dem Container gezogen werden können. Das Einschieben erfolgt auf den Kufen mittels eines Gabelstaplers.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- bauliche Einheit
- 2
- Wandelement
- 3
- Bodenelement
- 4
- Deckenelement
- 5
- Innenansicht der baulichen Einheit
- 6
- Container
- 7
- Vorrichtung
- 8
- Befestigungsbaugruppe
- 9
- Scharnier
- 10
- Seil
- 11
- Schraube
- 12
- hinterer Teil der Schiene
- 13
- vorderer Teil der Schiene
- 14
- Kufe
- 15
- Schraube