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Die Erfindung betrifft ein Regalsystem der im Patentanspruch 1 angegebenen Art, insbesondere für einen Kraftwagen.
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Bei Kraftwagen, insbesondere Zustellfahrzeugen besteht der Bedarf, für den Transport von Gegenständen in dem Kraftwagen ein möglichst raumeffizient anzuordnendes Regalsystem vorzusehen, in welchem die Gegenstände während des Transports möglichst sicher aufzubewahren sind, und welches besonders einfach und ergonomisch bedienbar ist.
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Regalsysteme im Allgemeinen sind beispielsweise aus dem Möbelbau bekannt. So offenbart beispielsweise das Dokument
DE 44 25 629 A1 ein zerlegbares Regal mit senkrecht stehenden Trägerelementen, an denen schräg oder waagerecht Regalelemente anbringbar sind, wobei die einzelnen Regalelemente an ihren parallel und horizontal verlaufenden Kanten gelenkig miteinander verbunden sind, dass an diesen Kanten oder in der Nähe dieser Kanten beidseitig vorstehende Hakenelemente angebracht sind, die hinter Führungsschienen an den senkrechten Trägerelementen greifen, sodass die Kanten der Regalelemente aufgrund der Schwerkraft nach unten rutschen und durch eine zickzackförmige Anordnung die Regalelemente bilden, und dass an den Hakenelementen an der freien Kante des obersten Regalelements die Regalelemente an den Trägerelementen aufgehängt sind. Hierbei besitzt das Regalelement im Bereich der Kante eine Durchbrechung, in die eine Feder eingesteckt ist, die in eine senkrecht zum Regalelement angeordnete Leiste eingreift. Diese Leiste dient zur Halterung von Dokumenten, damit diese an dem schräg angeordneten Regalelement nicht nach vorne abrutschen.
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Ferner offenbart die
DE 10 2009 047 301 A1 ein Regal zur Lagerung und Bereitstellung von Gegenständen, welches mindestens zwei miteinander verbundene Regalelemente aufweist, die ihrerseits zwei miteinander verbundene Seitenteile aufweisen. Die Seitenteile haben parallel zueinander verlaufende Holme, die im Gebrauch senkrecht verlaufen. Zwischen den Holmen eines Seitenteils verlaufen Seitenstreben, auf denen die Fachböden aufliegen sollen. Zwei Seitenteile sind durch mindestens ein Querverbindungselement miteinander verbunden. Es ist möglich, die Fachböden durch Auflegen auf jeweils eine der Seitenstreben in unterschiedlicher Neigung anzuordnen.
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Nachteilig hierbei ist, dass Gegenstände, zum Beispiel Dokumente aber auch größere und/oder schwerere Gegenstände wie Boxen, Kisten etc., über die Leiste gehoben werden müssen, um in dem Regalelement sicher verstaut werden zu können. Insbesondere bei besonders hohen Regalen bzw. besonders hoch angeordneten Regalelementen ist das besonders unergonomisch, da ein Nutzer des Regals eventuell die Gegenstände besonders hoch, insbesondere über seinen Kopf, zu heben hat. Darüber hinaus ist ein Entnehmen der Gegenstände aus dem Regalelement ebenfalls besonders unergonomisch, da der Nutzer den zu entnehmenden Gegenstand zuerst über die Leiste zu heben hat, bevor der Gegenstand aus dem Regalelement entnehmbar ist.
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Die Leiste könnte für ein möglichst einfaches Be- bzw. Entladen von dem Regalelement zu demontieren sein. Dies ist aber nachteilig, da somit zusätzliche Arbeitsschritte notwendig sind, um das Regalelement zu be- bzw. entladen. Ferner ist dann die demontierte Leiste irgendwo abzulegen, sodass die Gefahr besteht, dass die Leiste verlustig geht. Dann wäre eine bestimmungsgemäße Funktion des Regalelements nicht länger gegeben. Ist ein derartiges Regal bzw. Regalelement in einem Kraftwagen angeordnet, ist es des Weiteren möglich, dass die Leiste, insbesondere bei einem Fahrbetrieb des Kraftwagens, unbeabsichtigt, beispielsweise aufgrund von Verschleiß, von dem Regalelement abfällt, sodass eine Sicherungsfunktion der Leiste nicht länger gegeben ist. Hiernach könnte der in dem Regalelement gelagerte Gegenstand aus dem Regalelement herausfallen und beschädigt werden.
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Ein Kippmechanismus, mittels welchem das Regalelement bzw. ein gesamter Regalboden in eine geneigte Position gebracht werden kann, um das Be- bzw. Entladen zu vereinfachen, ist ebenfalls nicht zielführend, da hierfür an einer Oberseite des Regalelements ein nicht nutzbarer Raum vorzusehen ist, in welchen der auf dem Regalelement aufgeladene Gegenstand in der geneigten Position hineingeschwenkt ist. Das bedeutet, dass ein derartiger Kippmechanismus eine effiziente Raumausnutzung des Regals verhindert, wodurch lediglich eine besonders geringe Ladekapazität des Regals realisierbar ist. Ferner ist der Kippmechanismus auch besonders unergonomisch, da es besonders schwierig ist, diesen aus der geneigten Position, insbesondere, wenn das Regalelement beladen ist, wieder in eine horizontale Position zu verstellen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein möglichst raumeffizientes Regalsystem zu schaffen, in welchem ein Lagergegenstand möglichst sicher aufzubewahren ist, und welches besonders einfach und ergonomisch bedienbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Regalsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist demnach ein Regalsystem vorgesehen, insbesondere für einen Kraftwagen, welches zumindest ein einen Regalboden umfassendes Regalelement aufweist, mit einem an einer ersten Zugriffseite des Regalelements in einer Sicherungsstellung angeordneten Ladungssicherungselement, mittels welchem ein auf dem Regalboden angeordneter Lagergegenstand gegen Herausfallen gesichert ist. Das bedeutet, dass das Regalsystem in einem Kraftwagen, insbesondere einem Liefer- und/oder Zustellfahrzeug etc., anordenbar ist oder dazu ausgebildet ist, in einen solchen Kraftwagen anordenbar zu sein. Das Regalsystem umfasst zumindest das eine Regalelement, welches den Regalboden aufweist. Mit anderen Worten ist das Regalelement zumindest teilweise durch den Regalboden gebildet. Die erste Zugriffseite des Regalelements ist einem Nutzer des Regalsystems bzw. Regalelement zugewandt, sodass der Nutzer über die Zugriffseite das Regalelement beladen oder entladen kann. Der Lagergegenstand ist in dem Regalsystem lagerbar, indem dieser, insbesondere mittels des Nutzers, über die erste Zugriffseite in das Regalelement bzw. auf den Regalboden aufstellbar ist. An der ersten Zugriffseite, das heißt zumindest in einem Nahbereich der ersten Zugriffseite ist das Ladungssicherungselement angeordnet, mittels welchem der Lagergegenstand gegen ein Verrutschen, insbesondere gegen ein Fallen aus dem Regalelement heraus bzw. von dem Regalboden herab sicherbar ist. Hierzu ist das Ladungssicherungselement in der Sicherungsstellung angeordnet, in welcher mittels des Ladungssicherungselements der Lagergegenstand dementsprechend gesichert ist. Beispielsweise kann das Ladungssicherungselement an den Lagergegenstand angrenzen und/oder zumindest teilweise diesen formschlüssig umgreifen.
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Um nun ein möglichst raumeffizientes Regalsystem zu schaffen, in welchem ein Lagergegenstand möglichst sicher aufzubewahren ist, und welches besonders einfach und ergonomisch bedienbar ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass an der ersten Zugriffseite und an einer der ersten Zugriffseite gegenüberliegenden, zweiten Zugriffseite des Regalelements jeweils ein Ladungssicherungselement vorgesehen ist, durch welche der Lagergegenstand zwischen der ersten Zugriffseite und der zweiten Zugriffseite des Regalelements eingefasst ist und von welchen wenigstens ein Ladungssicherungselement zwischen einer Sicherungsstellung und einer Zugriffstellung verlagerbar ist, in welcher der Lagergegenstand aus dem Regalelement entnehmbar ist.
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Mit anderen Worten weist das Regalelement die erste und die zweite Zugriffseite auf, wobei das Regalelement über die erste Zugriffseite und die zweite Zugriffseite be- und entladbar ist. Das bedeutet, dass der Nutzer des Regalsystems bzw. Regalelements wählen kann, über welche der Zugriffseiten er das Regalelement be- bzw. entlädt. Hierdurch ist das Regalsystem bzw. das Regalelement besonders einfach und flexibel nutzbar, da ein Nutzer nicht gezwungen ist, um das Regalsystem bzw. das Regalelement herumzugehen, um das Regalsystem bestimmungsgemäß nutzen zu können.
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Ist der Lagergegenstand in dem Regalelement bzw. auf dem Regalboden angeordnet, befindet sich der Lagergegenstand zwischen den beiden Zugriffseiten. An der zweiten Zugriffseite, das heißt zumindest in einem Nahbereich der zweiten Zugriffseite ist ein weiteres, zweites Ladungssicherungselement angeordnet, mittels welchem der Lagergegenstand gegen ein Verrutschen, insbesondere gegen ein Fallen aus dem Regalelement heraus bzw. von dem Regalboden herab sicherbar ist. Das bedeutet, dass der Lagergegenstand mittels des ersten Ladungssicherungselements im Bereich der ersten Zugriffseite und mittels des zweiten Ladungssicherungselements im Bereich der zweiten Zugriffseite jeweils gesichert ist. Dadurch ist gewährleistet, dass der in dem Regalelement angeordnete Lagergegenstand weder über die erste Zugriffseite noch über die zweite Zugriffseite aus dem Regalelement herausfallen kann. Ist das Regalsystem in dem Kraftwagen angeordnet, kann mittels der Ladungssicherungselemente der Lagergegenstand in dem Regalelement so eingefasst bzw. gehalten sein, dass der Lagergegenstand auch bei einem Fahrbetrieb des Kraftwagens, insbesondere bei plötzlichen Beschleunigungs-, Brems- und/oder Kurvenfahrmanövern und insbesondere bei einem Verkehrsunfall, in dem Regalelement verbleibt. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch dem Gedanken an eine besonders zweckmäßige Ladungssicherheit in besonderer Weise Rechnung getragen ist.
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Um das Regalsystem bzw. Regalelement besonders aufwandsarm und ergonomisch be- bzw. entladen zu können, ist vorgesehen, dass mindestens eines der Ladungssicherungselemente, das heißt entweder das erste Ladungssicherungselement oder das zweite Ladungssicherungselement, zwischen der Sicherungsstellung, in welcher der Ladungsgegenstand in dem Regalelement gesichert ist, und der Zugriffstellung, in welcher der Lagergegenstand entsichert ist, verlagerbar bzw. verstellbar ist.
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Unter „verlagerbar bzw. verstellbar“ ist zu verstehen, dass das Ladungssicherungselement dauerhaft im Bereich der ersten Zugriffseite, zum Beispiel an dem Regalsystem an dem Regalboden, an dem Regalelement etc., befestigt bleibt. Mit andern Worten ist das Ladungssicherungselement im Bereich der ersten Zugriffseite befestigt, wenn dieses in der Zugriffstellung oder in der Sicherungsstellung angeordnet ist. Ferner bleibt das Ladungssicherungselement bei/während einem/eines Verstellen/s bzw. Verlagern/s desselben zwischen den jeweiligen Stellungen im Bereich der ersten Zugriffseite befestigt. Dies ist beispielsweise realisierbar, indem das Ladungssicherungselement schwenkbar im Bereich der Zugriffseite an dem Regalelement, Regalboden etc. befestigt ist. Vorteilhaft hierbei ist, dass das Ladungssicherungselement somit nicht verloren gehen kann.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die an der ersten und der zweiten Zugriffseite des Regalelements vorgesehenen Ladungssicherungselemente zwischen der Sicherungsstellung und der Zugriffstellung verlagerbar sind, sodass der Lagergegenstand aus dem Regalelement über die erste Zugriffseite oder die zweite Zugriffseite entnehmbar ist. Das bedeutet, dass das erste Ladungssicherungselement und das zweite Ladungssicherungselement jeweils zwischen der Sicherungsstellung und der Zugriffstellung verlagerbar bzw. verstellbar sind.
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Unter einem entsicherten Lagergegenstand ist zu verstehen, dass dieser zwar noch in dem Regalelement bzw. auf dem Regalboden angeordnet ist, jedoch nicht länger über ein jeweiliges Ladungssicherungselement gegen ein Herausfallen aus dem Regalelement gesichert ist. Ein Überheben des Lagergegenstands über eines der in der Sicherungsstellung angeordneten Ladungssicherungselemente beim Be- bzw. Entladen kann entfallen, da das jeweilige Ladungssicherungselement in die Zugriffstellung verstellbar ist. Hierdurch ist in es der Zugriffstellung besonders einfach und ergonomisch möglich, den Lagergegenstand in das Regalelement einzubringen bzw. in Lagergegenstand aus dem Regalelement zu entnehmen. Ferner kann der Nutzer des Regalsystems wählen, welches der Ladungssicherungselemente eines Regalelements er in die Zugriffstellung oder Sicherungsstellung verlagert, um das entsprechende Regalelement zu be- bzw. entladen. Hierdurch ist eine Flexibilität des Regalsystems bzw. des Regalelements noch gesteigert, da ein Nutzer nicht auf eine Zugriffseite des Regalelements festgelegt ist, um das Regalsystem bestimmungsgemäß nutzen zu können.
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Da das Überheben entfällt, ist es möglich, das Regalsystem besonders bauraumeffizient auszubilden, da insbesondere ein Kippmechanismus und in Konsequenz daraus ein nicht nutzbarer Raum an einer Oberseite des Regalelements entfallen kann. Denn der Lagergegenstand kann unter einer zumindest im Wesentlichen vollständigen Ausnutzung des Regalelements in dasselbe hineingeschoben werden. Hierdurch ist das Regalsystem im Vergleich zu einem mit einem solchen Kippmechanismus ausgerüsteten Regalsystem besonders bauraumeffizient ausgebildet, weshalb eine höhere Ladekapazität realisierbar ist.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass eine Rückstelleinheit vorgesehen ist, mittels welcher das Ladungssicherungselement von der Zugriffstellung in die Sicherungsstellung, insbesondere automatisch, verstellbar ist. Das bedeutet, dass auf vorteilhafte Weise eine Handlung für den Nutzer entfallen kann, um das Ladungssicherungselement von der Zugriffstellung in die Sicherungsstellung zu verstellen. Beispielsweise kann ein Federelement, zum Beispiel eine Schenkelfeder, vorgesehen sein, welche zwischen dem Regalelement bzw. dem Regalboden und dem Ladungssicherungselements angeordnet ist. Das Federelement kann beispielsweise mittels eines Verstellens des Ladungssicherungselements von der Sicherungsstellung in die Zugriffstellung spannbar sein. Das bedeutet, dass unter einem Entspannen des Federelements, insbesondere mittels des Federelements, das Ladungssicherungselement von der Zugriffstellung in die Sicherungsstellung verstellbar ist. So ist sicherstellbar, dass das Ladungssicherungselement nicht versehentlich in der Zugriffstellung angeordnet bleibt. Vielmehr braucht es seitens des Nutzers, insbesondere nach einem Beladen des Regalelements mit dem Lagergegenstand, keine Beachtung, das heißt kein aktives Zutun, um mittels des Ladungssicherungselements den Lagergegenstand zu sichern. Das bedeutet, dass dadurch ein noch ergonomischeres Bedienen des Regalsystems ermöglicht ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass eine Verriegelungseinheit vorgesehen ist, welche zwischen einer Verriegelungsstellung, in welcher mittels eines in eine Riegelaufnahme des Ladungssicherungselements eingreifenden Riegels das jeweilige Ladungssicherungselement in dessen Sicherungsstellung an dem Regalelement verriegelt ist, und einer Entriegelungsstellung, in welcher der Riegel und die Riegelaufnahme voneinander entriegelt sind, wodurch das jeweilige Ladungssicherungselement aus der oder in die Sicherungsstellung bringbar ist, verlagerbar ist. Mit anderen Worten ist das Ladungssicherungselement lediglich dann aus der Sicherungsstellung in die Zugriffstellung verlagerbar bzw. verstellbar, wenn dieses von dem jeweiligen Regalelement entriegelt ist. Hierzu ist die Verriegelungseinheit dementsprechend in die Entriegelungsstellung zu verstellen. Ferner ist es lediglich dann möglich, dass Ladungssicherungselement von der Zugriffstellung vollständig in die Sicherungsstellung zu verlagern, wenn die Verriegelungsstellung in der Entriegelungsstellung angeordnet ist. Es ist somit insbesondere sicherstellbar, dass das jeweilige Ladungssicherungselement nicht unbeabsichtigt bzw. unerwünscht, zum Beispiel versehentlich, aus der Sicherungsstellung verstellbar ist. Mit anderen Worten ist eine noch sicherere bzw. bessere, das heißt höhere Ladungssicherung gegeben, wenn das jeweilige Ladungssicherungselement fest jedoch reversibel mittels der Verriegelungseinheit an dem Regalelement gehalten, insbesondere verriegelt ist.
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Bevorzugt ist der Lagergegenstand als ein zumindest im Wesentlichen quaderförmiger Container, zum Beispiel eine Kiste, Box, Karton etc., ausgebildet. Bei einer quaderförmigen Form des Lagergegenstands ist es in besonders einfacher Weise möglich, dass der Lagergegenstand in dem Regalelement mittels der Ladungssicherungselemente insbesondere formschlüssig so fixiert, das heißt gesichert ist, dass der Lagergegenstand lediglich dann entsichert und somit aus dem Regalelement entnehmbar ist, wenn zumindest eines der Ladungssicherungselemente in der Zugriffstellung angeordnet ist. Aufgrund der quaderförmigen Form ist mittels des Containers ein Laderaumangebot des Regalelements zumindest annähernd vollständig ausnutzbar. Ferner ist es denkbar, den Container besonders wärmeisolierend auszubilden, sodass Sachen im Inneren des Containers über denselben nicht erwärmt und/oder gekühlt werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn es sich bei den Sachen um Lebensmittel, zum Beispiel zu kühlende Kochzutaten oder heiß zu haltende, fertig zubereitete Gerichte handelt.
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Als weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn das jeweilige Ladungssicherungselement seitliche Laschen aufweist, durch welche der Lagergegenstand rechts- und linksseitig der jeweiligen Zugriffseiten des Regalelements eingefasst ist. Mit anderen Worten ist dann der Lagergegenstand in dem jeweiligen Regalelement reversibel fixierbar. Der Lagergegenstand kann dann weder über die erste noch über die zweite Zugriffseite aus dem Regalelement herausfallen. Ferner kann der Lagergegenstand dann auch nicht über von den Zugriffseiten unterschiedliche, weitere Seiten des Regalelements von diesem herunterrutschen bzw. -fallen.
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In weiterer, vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die seitlichen Laschen jeweils eine Riegelaufnahme aufweisen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Regalsystem besonders einfach, das heißt zum Beispiel bauteilarm und dadurch kosteneffizient aufgebaut ist. Ferner ist das jeweilige Ladungssicherungselement dadurch beidseitig mit dem Regalboden bzw. dem Regalelement verriegelbar, wodurch das Ladungssicherungselement besonders zuverlässig in der Sicherungsstellung gehalten ist.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass sich in der Sicherungsstellung die jeweilige Riegelaufnahme über Öffnungen des Regalbodens durch diesen hindurcherstrecken und darunter verriegelbar sind. Hierfür weist der Regalboden zumindest je Riegelaufnahme eine Öffnung auf, welche sich durch den Regalboden bzw. durch eine Materialdicke des Regalbodens hindurcherstrecken. Anders ausgedrückt durchdringt eine jeweilige Öffnung den Regalboden vollständig. Die jeweilige Öffnung ist hierbei so ausgebildet, dass sie zumindest mit einem Teil der jeweiligen Riegelaufnahme korrespondiert. Zum Beispiel weist die jeweilige Öffnung eine Querschnittsfläche auf, welche einer Querschnittsfläche der jeweiligen Riegelaufnahme zumindest im Wesentlichen entspricht. Es ist so zum einen besonders einfach möglich, das jeweilige Ladungssicherungselement über dessen jeweilige Riegelaufnahme mit dem Regalboden bzw. Regalelement zu verriegeln. Zum anderen ist die Riegelaufnahme gegen ein absichtliches oder unabsichtliches Verformen, zum Beispiel Verbiegen, sicherbar, in dem sich die jeweilige Riegelaufnahme zumindest teilweise an einer Innenumfangsfläche der jeweiligen Öffnung abstützt. Hierdurch ist eine bestimmungsgemäße Funktion der jeweiligen Riegelaufnahme bzw. der Verriegelungseinheit besonders zuverlässig.
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Weiter ist es von Vorteil, dass eine Vielzahl von Regalelementen mit jeweils dazugehörigen Ladungssicherungselementen vorgesehen ist, wobei die Ladungssicherungselemente gleichzeitig mittels der Verriegelungseinheit verriegelbar oder entriegelbar sind. Mit anderen Worten ist das Regalsystem bedarfsgerecht skalierbar. Das Regalsystem kann beispielsweise ein einziges Regalelement umfassen. Es ist aber auch denkbar, dass das Regalsystem mehrere Regalelemente umfasst. Hierbei grenzen die mehreren Regalelemente über die weiteren Seiten aneinander an, bei welchen es sich beispielsweise um rechtwinklig zu den Zugriffseiten angeordnete, zum Beispiel rechtsseitige oder linksseitige Seiten handeln kann. Indem verhindert ist, dass der Lagergegenstand weder über die Zugriffseiten noch über die weiteren Seiten des Regalelements das Regalelement verlassen kann, ist sichergestellt, dass der Lagergegenstand in einem spezifisch zugeordneten Regalelement verbleibt. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn in dem Kraftwagen oder Zustellfahrzeug bzw. an den Regalsystem eine Anzeigeeinrichtung eingesetzt ist, mittels welcher dem Nutzer, insbesondere einem Boten, anzeigbar ist, aus welchem der Regalelemente ein bestimmter Container zu entnehmen ist. Ein solches System ist beispielsweise als Pickby-Light (sinngemäß: entnimmt dort, wo Signallampe an) bekannt.
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Ferner ist es denkbar, dass das Regalsystem auf einem Regalsystem-Auszug angeordnet ist, zum Beispiel in einem Laderaum des Zustellfahrzeugs. Über den Regalsystem-Auszug ist dann das Regalsystem geführt und zumindest teilweise aus dem Laderaum des Zustellfahrzeugs herausziehbar, sodass sich das Regalsystem dann aus einer Außenkontur des Zustellfahrzeugs, beispielsweise durch eine Laderaumöffnung hindurch, herauserstreckt. Dann sind zumindest zwei Seiten des Regalsystems, insbesondere dessen Zugriffseiten für den Nutzer des Regalsystems, insbesondere außerhalb des Zustellfahrzeugs, zugänglich. Dadurch ist der Nutzer des Regalsystems nicht gezwungen, um das Regalsystem beziehungsweise im Extremfall um das Zustellfahrzeug herumzugehen, um das Regalelement des Regalsystems zu beladen.
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Es ist dann von besonderem Vorteil, wenn die Verriegelungseinheit bei einem Herausziehen, insbesondere mittels eines Herausziehens, des Regalsystems in die Entriegelungsstellung verstellbar ist. In analoger Weise ist es von Vorteil, wenn die Verriegelungseinheit bei einem Hineinschieben, insbesondere mittels eines Hineinschiebens, des Regalsystems in die Verriegelungsstellung verstellbar ist. Anders ausgedrückt können ein Herausziehen des Regalsystems und ein Verstellen der Verriegelungseinheit in deren Entriegelungsstellung sowie ein Hineinschieben des Regalsystems und ein Verstellen der Verriegelungseinheit in deren Verriegelungsstellung jeweils in einem einzigen Arbeitsschritt erfolgen. Somit sind die bei dem herausziehbaren Regalsystem vorhandenen Ladungssicherungselemente, insbesondere gleichzeitig, entriegelbar bzw. verriegelbar. Für den Nutzer ist es also in vorteilhafter Weise hinfällig, bei einem Be- bzw. Entladen des jeweiligen Regalelements das entsprechende Ladungssicherungselement vor einem Verstellen desselben in die Zugriffs- bzw. Sicherungsstellung jeweils mittels einer separaten Handlung zu entriegeln.
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Darüber hinaus ist es vorteilhaft, dass ein länglich ausgebildetes Verriegelungselement längsverschiebbar und rotationsfest in einem unterhalb des Regalbodens angeordneten Rohr des Regalelements gehalten ist. Mit anderen Worten weist die Verriegelungseinheit das länglich ausgebildete Verriegelungselement, zum Beispiel eine Verriegelungsstange, auf. Unterhalb des Regalbodens ist das Rohr angeordnet, dessen Innenumfangsfläche zumindest im Wesentlichen mit dem länglichen Verriegelungselement, insbesondere mit der Verriegelungsstange, korrespondiert. Beispielsweise kann das Rohr als ein Rechteckrohr ausgebildet sein, während das längliche Verriegelungselement bzw. die Verriegelungsstange eine mit der Querschnittsfläche des Rechteckrohrs korrespondierende Querschnittsfläche aufweist. Hierbei können eine Längsmittenachse des Rohrs und eine Längsmittenachse des länglichen Verriegelungselements zueinander parallel verlaufen, insbesondere zusammenfallen. Aufgrund der insbesondere zumindest im Wesentlichen rechteckigen Geometrien des Rohrs bzw. Rechteckrohrs und des länglichen Verriegelungselements bzw. der Verriegelungsstange, sind das Rohr und das Verriegelungselement zwar zueinander entlang der jeweiligen Längsmittenachse verschiebbar, jedoch um die jeweilige Längsmittenachse drehfest zueinander angeordnet. Das ist insofern vorteilhaft, als eine besonders einfache Bedienung der Verriegelungseinheit gegeben ist. Denn ein rotatorisches Ausrichten des Verriegelungselements, an welchem vorzugsweise zumindest ein Riegel angeordnet ist, entfällt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigt:
- 1 eine perspektivische und schematische Ansicht eines Regalsystems;
- 2 eine perspektivische und schematische Ansicht des Regalsystems mit übereinander angeordneten Regalebenen;
- 3 ausschnittsweise eine perspektivische und schematische Ansicht des Regalsystems mit einer Verriegelungseinheit in einer Entriegelungsstellung;
- 4 ausschnittsweise eine perspektivische und schematische Ansicht des Regalsystems mit der Verriegelungseinheit in einer Verriegelungsstellung;
- 5 ausschnittsweise eine perspektivische und schematische Ansicht eines Verriegelungselements; und
- 6 eine perspektivische und schematische Ansicht des Regalsystems mit der Verriegelungseinheit.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in einer perspektivischen und schematischen Ansicht ein Regalsystem 1, welches insbesondere für einen Einsatz in einem Kraftwagen, zum Beispiel einem Liefer- und/oder Zustellfahrzeug, konzipiert ist. Bei einem Einsatz des Regalsystems 1 in einem Kraftwagen kommt es besonders darauf an, das Regalsystem 1 besonders bauraumeffizient und masseeffizient auszubilden, wodurch der Kraftwagen besonders energie-und/oder kraftstoffeffizient sowie emissionsarm zu betreiben ist. Ferner ist es besonders wichtig, mittels des Regalsystems 1 möglichst viel Stauraum zum Transportieren von Lagergegenständen bereitzustellen. Ferner soll das Regalsystem 1 besonders einfach, schnell und ergonomisch bedienbar sein. Außerdem ist ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst einfach zu realisierende Ladungssicherung zu legen. Das bedeutet, es ist anzustreben, dass die in dem Regalsystem 1 transportierten Lagergegenstände, insbesondere während eines Fahrbetriebs des Kraftwagens, zumindest im Wesentlichen positionsfixiert bleiben.
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Das Regalsystem 1 umfasst hierzu zumindest ein Regalelement 2, welches dazu ausgebildet ist, einen Lagergegenstand 3 aufzunehmen. Mit anderen Worten ist der Lagergegenstand 3 in dem Regalelement 2 lagerbar bzw. transportierbar. Das Regalsystem 1 ist skalierbar, das bedeutet, dass das Regalsystem 1 mehrere Regalelemente 2 aufweisen kann. Beispielsweise umfasst das Regalsystem 1 sechs Regalelemente 2, welche zusammen eine Regalebene 4 bilden.
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Das jeweilige Regalelement 2 weist einen Regalboden 5 auf, auf welchem zumindest ein Lagergegenstand, insbesondere der Lagergegenstand 3, aufstellbar ist. Zur Verdeutlichung sind in 1 einige Regalelemente 2 mit dem Lagergegenstand 3 beladen dargestellt und einige Regalelemente 2 ohne Beladung. Der Regalboden 5 ist plan bzw. eben ausgebildet. Um den Regalboden 5 und in Konsequenz daraus das Regalsystem 1 besonders masseeffizient auszuführen, kann der Regalboden 5 Materialausnehmungen, zum Beispiel Löcher, aufweisen. Der Regalboden 5 kann aus einem anorganischen, zum Beispiel metallischen Werkstoff, einem organischen Werkstoff, zum Beispiel Kunststoff, Holz etc., und/oder einem faserverstärkten Werkstoff hergestellt sein.
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Seiten des Regalelements 2, über welche ein Nutzer des Regalsystems 1 bzw. des Regalelements 2 den Lagergegenstand 3 in das Regalelement 2 einbringen oder den Lagergegenstand 3 aus dem Regalelement 2 entnehmen kann, werden als Zugriffseiten bezeichnet. Das Regalelement 2 weist eine erste Zugriffseite 7 und eine zweite Zugriffseite 8 auf. Die erste Zugriffseite 7 und die zweite Zugriffseite 8 liegen einander gegenüber und verlaufen zueinander parallel. An der ersten und der zweiten Zugriffseite 7, 8, zumindest in deren jeweiligen Nahbereichen, ist jeweils ein Ladungssicherungselement 6 angeordnet. Zum Beispiel kann das Ladungssicherungselement 6 mit dem Regalboden 5 verbunden sein. Über das Ladungssicherungselement 6 ist der auf dem Regalboden 5 aufgestellte Lagergegenstand 3 gegen ein Herausfallen desselben an der ersten Zugriffseite 7 und an der zweiten Zugriffseite 8 sicherbar bzw. gesichert.
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Hierzu kann das Ladungssicherungselement 6 insbesondere formschlüssig an den Lagergegenstand 3 angrenzen. Das Ladungssicherungselement 6 kann beispielsweise als eine Ladungssicherungsklappe 9 ausgebildet sein, welche beispielsweise an dem Regalboden 5 gehalten ist. Der Halteanteil 10 ist zumindest im Wesentlichen senkrecht zu dem Regalboden 5 angeordnet, sodass ein auf dem Regalboden 5 aufgestellter Lagergegenstand 3 über den Halteanteil 10 zwischen den Zugriffseiten 7, 8 gehalten ist. Ein so angeordnetes Ladungssicherungselement 6 bzw. eine so angeordnete Ladungssicherungsklappe 9 ist in der Sicherungsstellung S angeordnet. Ist der Lagergegenstand 3 bestimmungsgemäß in das Regalelement 2 aufgenommen, das heißt, ist der Lagergegenstand 3 auf dem Regalboden 5 aufgestellt und sind die dem Regalelement 2 zugeordneten Ladungssicherungsklappen 9 jeweils in der Sicherungsstellung S angeordnet, so ist der Lagergegenstand 3 zwischen der ersten Zugriffseite 7 und der zweiten Zugriffseite 8 positionsfest gehalten, zum Beispiel zumindest teilweise eingefasst. Hierdurch ist gewährleistet, dass, insbesondere während eines Fahrbetriebs des Kraftwagens, der Lagergegenstand 3 zwischen der ersten Zugriffseite 7 und der zweiten Zugriffseite 8 positioniert bleibt, selbst wenn mittels des Kraftwagens ein plötzliches Fahrmanöver, beispielsweise Beschleunigen, Bremsen, Lenken etc., ausgeführt wird. Hierdurch ist eine besonders hohe Ladungssicherheit zu gewährleisten.
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Um nun ein besonders komfortables bzw. ergonomisches Beladen und/oder Entladen des Regalelements 2 zu gewährleisten, kann eines der Ladungssicherungselemente 6 bzw. eine der Ladungssicherungsklappen 9 des Regalelements 2 über eine Schwenkachse 11 an einer der Zugriffseiten 7, 8 schwenkbar bzw. klappbar gehalten sein. Das bedeutet, dass das eine Ladungssicherungselement 6 bzw. die eine Ladungssicherungsklappe 9 zwischen der Sicherungsstellung S in eine Zugriffstellung Z verstellbar ist.
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Es besonders vorteilhaft, wenn die jeweiligen Ladungssicherungselemente 6 des Regalelements 2 über jeweilige Schwenkachsen 11 an den Zugriffseiten 7, 8 schwenkbar bzw. klappbar gehalten sind. Anders ausgedrückt ist es besonders vorteilhaft, wenn die jeweiligen Ladungssicherungselemente 6 des Regalelements 2 jeweils, insbesondere separat voneinander, zwischen der Sicherungsstellung S und der Zugriffstellung Z verstellbar sind. In 1 sind einige Ladungssicherungselemente 6 in der Sicherungsstellung S und einige Ladungssicherungselementen 6 in der Zugriffstellung Z angeordnet dargestellt. Es ist für den Nutzer des Regalsystems 1 bzw. des Regalelements 2 so besonders einfach, den Lagergegenstand 3 in das entsprechende Regalelement 2 einzusetzen, da ein Überheben des Lagergegenstands 3 über den senkrecht stehenden Halteanteil 10 des einen Ladungssicherungselements 6 vorteilhafterweise entfallen kann. Das Gleiche gilt für ein Entnehmen des Lagergegenstands 3 aus dem Regalelement 2. Hierbei kann der Nutzer vorteilhaft wählen, über welche der beiden Zugriffseiten 7, 8 er den Lagergegenstand 3 aus dem Regalelement 2 entnimmt bzw. er den Lagergegenstand 3 in das Regalelement 2 einbringt.
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2 zeigt in einer schematischen und perspektivischen Ansicht das Regalsystem 1 mit übereinander angeordneten Regalebenen 4. Da eine jeweilige Regalebene 4 zumindest ein Regalelement 2 aufweist, bedeutet das, dass mehrere Regalelemente 2 übereinander angeordnet sein können. Vorliegend sind - lediglich beispielhaft - drei übereinander angeordnete Regalebenen 4 mit jeweils zwei Regalelementen 2 dargestellt. In 2 ist besonders gut zu erkennen, dass ein jeweiliger vertikaler Abstand zwischen den jeweils übereinander angeordneten Regalebenen 4 bzw. den jeweils übereinander angeordneten Regalelementen 2 zumindest im Wesentlichen einer Höhe 12 des Lagergegenstands 3 entsprechen kann. Der vertikale Abstand kann, insbesondere bei der Konzeption bzw. Konstruktion des Regalsystems 1, an die Höhe 12 angepasst sein. Somit ist sicherstellbar, dass das Regalsystem 1 besonders bauraumeffizient ausgebildet ist, wobei das Regalsystem 1 eine besonders hohe Ladekapazität bereitstellt.
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Es kann eine Rückstelleinheit 13 vorgesehen sein, welche beispielsweise als ein Federelement 14 ausgebildet sein kann. Ferner kann die Rückstelleinheit 13 alternativ das Federelement 14 zumindest aufweisen. Die Rückstelleinheit 13 wirkt zwischen dem Ladungssicherungselement 6 und dem Regalboden 5 und ist dazu eingerichtet, das in der Zugriffstellung Z angeordnete Ladungssicherungselement 6, insbesondere automatisch, in die Sicherungsstellung S zu bewegen, das heißt zu verstellen bzw. zu verlagern. Anders ausgedrückt ist das Ladungssicherungselement 6 mittels der Rückstelleinheit 13 in die Sicherungsstellung S verstell- bzw. verlagerbar. Hierzu kann das Federelement 14 beispielsweise als eine Schenkelfeder ausgebildet sein, welche bei einem Verstellen des Ladungssicherungselements 6 in die Zugriffsposition spannbar ist. Insbesondere kann die Schenkelfeder mittels eines Verstellens des Ladungssicherungselements 6 in die Zugriffsstellung spannbar sein. Das bedeutet, dass die Schenkelfeder bzw. das Federelement 14 unter einem Verstellen des Ladungssicherungselements 6 in die Sicherungsstellung S entspannbar ist. Insbesondere kann das Ladungssicherungselement 6 mittels eines Entspannens des Federelements 14 bzw. der Schenkelfeder von der Zugriffsstellung Z in die Sicherungsstellung S verstellbar sein. Daher ist das Regalsystem 1 besonders aufwandsarm zu bedienen, da der Nutzer bei einem Entnehmen, insbesondere mittels eines Entnehmens, dass Ladungssicherungselements 6 in die Zugriffstellung Z verstellen kann. Sobald mittels des Nutzers der Lagergegenstand 3 vollständig aus dem Regalelement 2 entnommen ist, ist das Ladungssicherungselement 6 aufgrund der Federkraft des Federelements 14 automatisch in die Sicherungsstellung S verstellbar. Folglich ist kein aktives Zutun des Nutzers erforderlich, um das Ladungssicherungselement 6 in die Sicherungsstellung S zu verstellen. Umfasst das Regalsystem 1 mehrere Regalelemente 2 ist es insbesondere denkbar, dass die Rückstelleinheit 13 auf die in dem Regalsystem 1 vorhandenen Regalelemente 2 bzw. auf die dort zum Einsatz kommenden Ladungssicherungselementen 6 wirkt. Es ist aber auch denkbar, dass je eingesetztem Regalelement 2 jeweils eine Rückstelleinheit 13 vorzusehen ist.
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Der Lagergegenstand 3 kann, um besonders sicher in dem Regalelement 2 gehalten zu werden, als ein zumindest im Wesentlichen quaderförmiger Container ausgebildet sein. Mit anderen Worten kann eine Außenfläche des Lagergegenstands 3 bzw. des Containers zumindest im Wesentlichen der eines Quaders, zum Beispiel Würfels, entsprechen. Genauer kann es sich bei dem Container zum Beispiel um eine Box, eine Kiste etc., handeln. Aufgrund der quaderförmigen Form des Containers bzw. des Lagergegenstands 3 ist dieser besonders sicher in dem Regalelement 2 zu halten.
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Das jeweilige Ladungssicherungselement 6 kann seitliche Laschen 15 aufweisen, um den Lagergegenstand 3 besonders fest in dem Regalelement 2 zu halten. Mit anderen Worten ist der Lagergegenstand 3 mittels der Laschen 15 rechts- und linksseitig der jeweiligen Zugriffseiten 7, 8 des Regalelements 2 eingefasst. Die Laschen 15 können beispielsweise beidseits und rechtwinklig zu einem jeweiligen Halteanteil 10 an diesem befestigt sein. Insbesondere können die Laschen 15 kraft-, form-, und/oder stoffschlüssig mit dem Halteanteil 10 verbunden sein oder einstückig mit diesem ausgebildet sein. In der Sicherungsstellung S sind die Laschen 15 dann rechtwinklig zu dem Regalboden 5 angeordnet. Mittels der Laschen 15 ist verhinderbar, dass der Lagergegenstand über von den Zugriffseiten 7, 8 unterschiedliche, weiteren Seiten des Regalelements von diesem herunterrutschen bzw. -fallen kann. Anders ausgedrückt ist der Lagergegenstand 3 mittels der Laschen 15 in Verbindung mit dem jeweiligen Halteanteil 10 zumindest teilweise umgriffen bzw. eingefasst. Hierdurch ist der Lagergegenstand 3 in Bezug zu einer durch den Regalboden 5 gebildeten, horizontalen Ebene gegen eine Positionsveränderung gesichert bzw. sicherbar.
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3 zeigt ausschnittsweise in einer perspektivischen und schematischen Ansicht das Regalsystem 1 mit einer Verriegelungseinheit 16 in einer Entriegelungsstellung E. Das Regalsystem 1 weist die Verriegelungseinheit 16 auf, welche wiederum einen Riegel 17 sowie eine Riegelaufnahme 18 umfasst. Die Riegelaufnahme 18 korrespondiert mit dem Riegel 17, sodass der Riegel 17 in die Riegelaufnahme 18 anordenbar, zum Beispiel einfahrbar ist. Anders ausgedrückt korrespondiert die Riegelaufnahme 18 mit dem Riegel 17, sodass der Riegel 17 von der Riegelaufnahme 18 umgreifbar ist.
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In der Entriegelungsstellung E - wie in 3 gezeigt - sind der Riegel 17 und die Riegelaufnahme 18 voneinander außer Eingriff, das heißt voneinander entriegelt, wobei der Riegel 17 außerhalb der Riegelaufnahme 18 angeordnet ist.
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Damit mittels der Verriegelungseinheit 16 auf das Ladungssicherungselement 6 wirkbar ist, um ein Verstellen desselben zu unterbinden, kann die Riegelaufnahme 18 an einer seitlichen Lasche 15 ausgebildet sein. Noch bevorzugter kann jeweils eine Riegelaufnahme 18 an jeweils einer seitlichen Lasche 15 eines gemeinsamen Ladungssicherungselements 6 bzw. einer gemeinsamen Ladungssicherungsklappe 9 angeordnet sein. Anders ausgedrückt kann eine Ladungssicherungsklappe 9 bzw. ein Ladungssicherungselements 6 jeweils zwei Riegelaufnahme 18 aufweisen. Die Riegelaufnahme 18 kann insbesondere mit der jeweiligen seitlichen Lasche 15 einstückig ausgebildet, das heißt darin ausgeformt, zum Beispiel gestanzt, gebohrt, geschnitten etc. sein. Die Riegelaufnahme 18 kann auch bei einer Herstellung der Lasche 15 und/oder des Ladungssicherungselements 6 mit urgeformt sein.
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Bevorzugt kann sich in der Sicherungsstellung S ein Materialabschnitt der Lasche 15, in welchem die Riegelaufnahme 18 ausgebildet ist, unter den Regalboden 5 erstrecken. Ferner kann sich der Materialabschnitt, in welchem die Riegelaufnahme 18 ausgebildet ist, durch eine Öffnung 19 des Regalbodens 5 hindurcherstrecken, sodass die Riegelaufnahme 18 in der Sicherungsstellung S unterhalb des Regalbodens 5 angeordnet ist. Die Öffnung 19 kann als eine Materialausnehmung und/oder ein Loch des Regalbodens 5 ausgebildet sein, wobei die Materialausnehmung bzw. das Loch eine gesamte Materialdicke des Regalbodens 5 vollständig durchdringt.
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In der Entriegelungsstellung E ist das jeweilige Ladungssicherungselement 6 zwischen der Sicherungsstellung S und der Zugriffstellung Z verstellbar. Das bedeutet, dass in der Entriegelungsstellung E das Ladungssicherungselement 6 in keiner der Stellungen S, Z blockiert, insbesondere verriegelt bzw. versperrt ist.
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4 zeigt ausschnittsweise in einer perspektivischen und schematischen Ansicht das Regalsystem 1 mit der Verriegelungseinheit 16 in einer Verriegelungsstellung V. In der Verriegelungsstellung V - wie in 4 gezeigt - sind der Riegel 17 und die Riegelaufnahme 18 miteinander in Eingriff, das heißt miteinander verriegelt, wobei der Riegel 17 innerhalb der Riegelaufnahme 18 angeordnet ist. Hierdurch ist das in der Sicherungsstellung S angeordnete Ladungssicherungselement 6 gegen ein Verstellen gesichert. Mit anderen Worten greift der Riegel 17 in die Riegelaufnahme 18 ein, sodass das Ladungssicherungselement 6 in der Sicherungsstellung S blockiert, insbesondere verriegelt bzw. versperrt ist. Da sich der Riegel 17 an einer Unterseite des Regalbodens 5 abstützt, ist funktionsgemäß verhindert, dass die mit dem Riegel 17 in Eingriff stehende Riegelaufnahme 18 verstellt wird. Da die Riegelaufnahme 18 zumindest über die Lasche 15 mit dem Ladungssicherungselement 6 verbunden ist, ist somit das Ladungssicherungselement 6 an dem Regalboden 5 in der Sicherungsstellung S verriegelt. Es ist somit wirksam verhindert, dass das Ladungssicherungselement 6 versehentlich aus der Sicherungsstellung S in die Zugriffstellung Z verstellt, insbesondere verschwenkt wird.
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Wie bereits in 1 und 2 gezeigt ist, kann das Regalsystem 1 eine Vielzahl von Regalelementen 2 aufweisen. Es ist dann von besonderem Vorteil, wenn die Ladungssicherungselemente 6 gemeinsam, das heißt insbesondere gleichzeitig, mittels der Verriegelungseinheit 16 verriegelbar bzw. entriegelbar sind. Hierfür kann die Verriegelungseinheit 16 ein Verriegelungselement 20 aufweisen, welches zumindest einen Riegel 17 umfasst. Eine mögliche Ausführungsform eines solchen Verriegelungselements 20 ist in 5 gezeigt.
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5 zeigt ausschnittsweise in einer perspektivischen und schematischen Ansicht das Verriegelungselement 20, welches insbesondere länglich ausgebildet sein kann. Das Verriegelungselement 20 weist zumindest einen Riegel 17 auf. Das Verriegelungselement 20 kann des Weiteren mehrere Riegel 17 aufweisen. Das bedeutet, dass der zumindest eine Riegel 17 an dem Verriegelungselement 20 befestigt, zum Beispiel kraft-, form-, und/oder stoffschlüssig damit verbunden sein kann. Es ist aber auch denkbar, dass der Riegel 17 einstückig mit dem Verriegelungselement 20 ausgebildet ist. Beispielsweise kann eine entsprechende Negativform 21 aus dem Material des Verriegelungselements 20 ausgeschnitten, ausgestanzt etc. sein, sodass der Riegel 17 durch zurückbleibendes Material 22 des Verriegelungselements 20 gebildet ist.
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Beispielsweise kann es sich bei dem Verriegelungselement 20 um eine Verriegelungsstange 21 handeln, welche zum Beispiel dadurch bildbar ist, dass ein im Allgemeinen flaches Materialstück, insbesondere Metallstück, mit zumindest einer Biegekante 24, bevorzugt zwei Biegekanten 24 versehen wird, um dem Metallstück entlang dessen Längsachse eine besonders hohe Biegesteifigkeit zu verleihen. Besonders bevorzugt ist es, wenn aus dem flachen Metallstück zunächst der Riegel 17 herausgearbeitet bzw. ausgeformt, zum Beispiel geschnitten, gestanzt etc. wird, bevor dem Metallstück die Biegekante 24 bzw. die Biegekanten 24 hinzugefügt wird/werden.
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6 zeigt in einer perspektivischen und schematischen Ansicht das Regalsystem 1 mit der Verriegelungseinheit 16, wobei eines der gezeigten Ladungssicherungselemente 6 in der Zugriffstellung Z angeordnet ist, während die übrigen der abgebildeten Ladungssicherungselemente 6 in der Sicherungsstellung S angeordnet sind. Das Verriegelungselement 20, insbesondere die Verriegelungsstange 21 kann, wie bereits beschrieben, mehrere Riegel 17 aufweisen. Hierbei sind die einzelnen Riegel 17 entlang einer Längsrichtung der Verriegelungsstange 21 so voneinander beabstandet, dass ein jeweiliger Riegel 17 in der Verriegelungsstellung V in zumindest eine Riegelaufnahme 18 der in der Sicherungsstellung S angeordneten Ladungssicherungselementen 6 eingreift. Das bedeutet, dass mittels eines Bewegens der Verriegelungsstange 21 entlang deren Längsrichtung in eine Entriegelungsrichtung 25 die auf der Verriegelungsstange 21 angeordneten Riegel 17 gleichzeitig von den jeweiligen Riegelaufnahmen 18 entriegelbar sind.
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Sind, wie in 6 gezeigt, mehrere benachbarte Regalelemente 2 vorhanden, grenzen die zueinander benachbarten Ladungssicherungselemente 6 bzw. Ladungssicherungsklappen 9 und insbesondere die jeweiligen Laschen 15 aneinander an. Das bedeutet, dass in der Sicherungsstellung S die jeweiligen Riegelaufnahmen 18 aneinander angrenzen, das heißt direkt miteinander in Berührung stehen. Es ist dann vorgesehen, dass mittels eines gemeinsamen Riegels 17 die beiden zueinander benachbarten Riegelaufnahmen 18 an dem Regalboden 5 verriegelbar sind. Mit anderen Worten ist vorgesehen, dass zwei direkt miteinander in Berührung stehenden Riegelaufnahmen 18 lediglich einer der Riegel 17 der Verriegelungsstange 21 zugeordnet ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die beiden direkt miteinander in Berührung stehenden Riegelaufnahmen 18 zumindest im Wesentlichen gleichzeitig mittels des zugeordneten Riegels 17 entriegelbar sind, indem die Verriegelungsstange 21 entlang deren Längsrichtung in eine Verriegelungsrichtung 26 bewegbar ist.
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Damit eine jeweilige rotatorische Position der Riegel 17 nicht verstellbar ist, ist das Verriegelungselement 20, insbesondere die Verriegelungsstange 21 drehfest gehalten. Dies ist beispielsweise realisierbar, indem das längliche Verriegelungselement 20, insbesondere die Verriegelungsstange 21 in einem insbesondere als Vierkantrohr 27 ausgebildeten Rohr halterbar bzw. gehaltert ist. Hierbei fallen eine Längsmittenachse der Verriegelungsstange 21 und eine Längsmittenachse des Vierkantrohrs 27 zusammen, sodass die Verriegelungsstange 21 und das Vierkantrohr 27 parallel zueinander angeordnet sind. Insbesondere ist die Verriegelungsstange 21 in einem Inneren des Vierkantrohrs 27 längsverschiebbar angeordnet, sodass die Verriegelungsstange 21 bzw. das Verriegelungselement 20 entlang dessen Längsmittenachse in die Verriegelungseinrichtung 26 und die Entriegelungsrichtung 25 bewegbar ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Regalsystem 1 auf einem Regalsystem-Auszug (nicht gezeigt) angeordnet, mittels welchem das Regalsystem 1 zumindest teilweise aus einem Laderaum des Kraftwagens bzw. Zustellfahrzeugs herausziehbar und wieder hineinschiebbar ist. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn bei einem Herausziehen, insbesondere mittels des Herausziehens des Regalsystems 1 aus dem Laderaum des Kraftwagens die Verriegelungsstange 21 bzw. das Verriegelungselement 20 in die Entriegelungsrichtung 25 bewegbar, wodurch die Verriegelungseinheit 16 in die Entriegelungsstellung E verstellbar ist. Dies ist beispielsweise realisierbar, indem ein Betätigungsanteil 28 der Verriegelungsstange 21 während des Herausziehens des Regalsystems 1 zumindest zeitweise noch an einem Teil des Kraftwagens, insbesondere dessen Laderaums, gehalten ist.
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Bevorzugt ist bei einem Hineinschieben, insbesondere mittels des Hineinschiebens des Regalsystems 1 in den Laderaum des Kraftwagens bzw. Zustellfahrzeugs die Verriegelungsstange 21 bzw. das Verriegelungselement 20 in die Verriegelungsrichtung 26 bewegbar, wodurch die Verriegelungseinheit 16 in die Verriegelungsstellung V verstellbar ist. Dies ist Beispiel Weise realisierbar, indem der Betätigungsanteil, 28 der Verriegelungsstange 21 während des Hineinschiebens des Regalsystems 1 auf einen in Bezug zu dem Kraftwagen ortsfest montierten Teil des Kraftwagens, insbesondere dessen Laderaums, auftrifft, wodurch die Regalelemente 2 in Bezug zu der Verriegelungsstange 21 weiter in den Laderaum hinein bewegbar sind, während die Verriegelungsstange 21 bereits deren Endposition erreicht hat. Hierdurch sind die Riegel 17 in Bezug zu den jeweiligen Riegelaufnahmen 18 während des Hineinschiebens des Regalsystems 1 in den Laderaum des Kraftwagens bewegbar, sodass mittels der Riegel 17 die jeweiligen Ladungssicherungselemente 6 verriegelt werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4425629 A1 [0003]
- DE 102009047301 A1 [0004]