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Die Erfindung betrifft ein Sicherungssystem für ein aus einem Topf und einem Topfdeckel bestehenden Behältnis, wobei der Topf im oberen Kantenbereich seiner Seitenwand einen radial nach außen vorstehenden Ringsteg aufweist und der Topfdeckel in seinem radial äußeren Kantenbereich zwei oder mehr Lagerelemente aufweist und zwei oder mehr Halteclips vorgesehen sind, welche an den Lagerelementen aus einer gelösten Stellung in eine mit dem Ringsteg des Topfes in Eingriff stehende Sicherungsposition drehbar sind.
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Aus der
DE 10 2010 046 783 B4 ist ein Behältnis mit einem Gefäßdeckel für ein optimiertes Entleeren eines Gefäßes bekannt, bei welchem insbesondere ein Kochtopfdeckel für einen Kochtopf beschrieben ist. Hier ist ein etwa kreisrund ausgebildeter Deckel vorgesehen, welcher in einem Teilbereich seines Umfanges mit mehreren Durchbrüchen versehen ist. In diesem Bereich ist die Randkante des Deckels L-förmig abgebogen ausgebildet und weist einen etwa halbkreisförmig umlaufenden Auflagesteg auf. In Verlängerung zum weiter umlaufenden Rand dieses Deckels ist dieser Bereich mit einem nach unten und innen gerichteten federelastischen zungenartigen Federelement versehen, mit welchem dieser Deckel auf eine radial vorstehende Randkante eines Topfdeckels klemmend aufschiebbar ist. Im aufgeschobenen Zustand kann dieser Gefäßdeckel nicht mehr vom Topf abgehoben werden, da dieser über das nach innen gebördelte federelastische Halteelement feststehend an dem radial vorstehenden, umlaufenden Steg des Kochtopfes gehalten ist. Diese federelastische, radial nach innen gerichtete Haltezunge, welche sich etwa über einen Umfangswinkel von 180° des Deckels erstreckt, ist zwar geeignet, den Deckel am Kochtopf zu halten, jedoch kann dieser bei unsachgemäßer Handhabung wiederum seitlich vom umlaufenden Steg des Kochtopfes abgeschoben werden. D.h. dass dieser Deckel mit seinem der Haltezunge gegenüberliegenden Bereich nur lose auf dem Kochtopf aufliegt, so dass dieser bei entsprechender Handhabung des Kochtopfes auch abgehoben werden kann.
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Weiter ist aus der
DE 295 02 608 U1 ein Kochtopf mit einem sogenannten Abgießdeckel bekannt. Hier ist ein spezieller Kochtopfdeckel vorgesehen, welcher zwei sich gegenüber liegende Handgriffe zum Abheben des Kochtopfdeckels aufweist. Im Bereich dieser bügelförmigen Handgriffe sind nach unten, zum Kochtopf hin gerichtete Stützelemente vorgesehen, über welche sich der Kochtopfdeckel im radial nach außen vorstehenden, umlaufenden Steg des Kochtopfes axial abstützt. Durch einfache Belastung des äußeren Bereiches dieser Handgriffe kann der gesamte Kochtopfdeckel über diese Stützelemente, welche als Schwenklager dienen, leicht von der Randkante des Kochtopfes „gekippt“ werden. Damit ist ein Abgießen in einfacher Weise möglich. Da allerdings ein solches Belasten auch versehentlich geschehen kann, ist auch dieser Kochtopfdeckel nicht sicher auf dem Kochtopf verankert. Insoweit kann insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung auch dieser Kochtopfdeckel leicht vom Kochtopf abgehoben werden. Insoweit ist auch dieser Kochtopfdeckel nicht sicher auf dem Kochtopf fixierbar.
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Aus der
DE 13 60 170 U ist eine Vorrichtung zum Abgießen von gekochten Speisen bekannt. Diese Konstruktion weist ein deckelartiges Element auf, welches mit einem zweiten klappbaren Deckel versehen ist. In einem Bereich dieses Deckels, welcher in den Kochtopf selbst einsetzbar ist, sind mehrere Schlitze vorgesehen, durch welche Flüssigkeit zum Abschütten aus dem Kochtopf ausgießbar ist. Der zusätzliche Deckel dient hier lediglich zum Verschließen der Querschlitze.
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Auch das deutsche Gebrauchsmuster
DE 15 21 635 U betrifft einen Kochtopf-Abgießdeckel. Aus den Zeichnungen geht hervor, dass es sich um einen Deckel handelt, welcher in Teilbereichen mit Schlitzen versehen ist. Auf diesen Deckel ist ein drehbarer Abschlussdeckel aufgesetzt, mittels welchem die Schlitze im darunter liegenden Deckel freigegeben oder verschlossen werden können. Ob dieser Deckel auf dem Kochtopf befestigt werden kann, ist dieser Schrift nicht zu entnehmen. Aus den Zeichnungen ist lediglich erkennbar, dass der Deckel lose auf den Kochtopf aufgesetzt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Halterung des Deckels auf dem Kochtopf sind dieser Schrift nicht entnehmbar.
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Beim Gegenstand des deutschen Gebrauchsmusters
DE 19 46 843 U geht es um einen Griff für Deckel, Töpfe, Kannen und dgl. Hier ist eine Art Hülle aus Kunststoff vorgesehen, welche auf eine Art Steg, welcher außenseitig am jeweiligen Topf, einer Kanne oder dgl. angebracht ist, aufgeschoben werden kann. Dieses Kunststoffteil weist eine Art Hohlraum auf, mit welchem es als Griffteil auf den am Topf befindlichen Steg aufgeschoben werden kann. Da solche Stege aufgrund unterschiedlich starker Beschichtungen unterschiedlich dick ausfallen können, sind die Aufnahmen des Kunststoffteils mit nach innen in den Hohlraum gerichteten gratartigen Vorsprüngen vorgesehen, so dass ein festsitzender Halt dieses Kunststoffteils auf dem jeweiligen Steg such bei unterschiedlichen Stärken des Steges erreichbar ist. Hier geht es folglich nicht um einen Kochtopf oder um eine Sicherung eines Kochtopfdeckels, sondern lediglich darum, einen Handgriff auf einem an einem Kochtopf angeordneten, nach außen gerichteten Steg festsitzend zu montieren.
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Aus der Gebrauchsmusterschrift
DE 71 49 340 U ist ein Sicherheitsdeckel für Kochtöpfe mit Bügelgriffen bekannt. Betrachtet man sich die Zeichnungen, so geht es auch hier nur darum, den Kochtopfdeckel so auszugestalten, dass dieser auf Kochtöpfe unterschiedlichen Durchmessers passt. Des Weiteren sind hier Spannhaken für den Sicherheitsdeckel vorgesehen, wie diese insbesondere der Zeichnung entnehmbar sind. Somit kann dieser Schrift entnommen werden, dass ein Kochtopfdeckel auf dem Kochtopf mittels eines solchen, in eine Gleitbahn eingreifenden Spannhakens fixiert werden kann. Des Weiteren kann dieser Topfdeckel eine siebartige Lochung aufweisen, durch welche hindurch Flüssigkeit aus dem Topf heraus abgeschüttet werden kann.
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Aus der
DE 196 19 215 A1 ist ebenfalls ein Abgießdeckel für Kochtöpfe und dgl. mehr bekannt. Dieser Deckel weist einen Abschnitt auf, welcher flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet ist. Die weiteren Abschnitten, welche einander „zwiebelartig“ umschließen, dienen lediglich der Anpassung eines solchen Deckels an unterschiedliche Durchmesser von unterschiedlichen Kochtöpfen. Ob und wie ein solcher Deckel auf dem Kochtopf gehalten werden könnte, ist dieser Schrift nicht entnehmbar.
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Beim Gegenstand der deutschen Gebrauchsmusters
DE 200 22 257 U1 geht es um einen Topfglocken-Verbrüh- und Verbrennungsschutz. Diese Konstruktion ist äußerst einfach gestaltet. Hier wird es um um eine einfache Umhüllung beschrieben, welche über den gesamten Kochtopf samt Deckel geschoben werden kann. Dabei ist diese Umhüllung derart ausgestaltet ist, dass auch bei Berühren dieses Verbrennungsschutzes keinerlei Hitzewirkung auf die berührende Person ausgeübt wird. Dieser Verbrennungsschutz soll aus hitzebeständigem Kunststoffmaterial bestehen und für Töpfe aller Art geeignet sein. Dabei ist es unerheblich, ob Topfhenkel, Topfstiele oder dgl. vorgesehen sind, da diese „Glocke“ in entsprechenden Bereichen Aussparungen aufweist. Insgesamt weist diese Glocke eine netzförmige Lochstruktur auf, wobei hier Durchbrüche vorgesehen sind, so dass Dampf beim Kochen automatisch entweichen kann.
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Auch der Gegenstand des deutschen Gebrauchsmusters
DE 201 08 610 U1 befasst sich mit einem Verbrüh- und Verbrennungsschutz für Töpfe aller Art. Auch hier ist letztendlich dasselbe vorgesehen wie bereits beim vorangegangenen Gegenstand beschrieben. Hier wird der Topf mitsamt Deckel mit einer Art Übertopf versehen, so dass keine Wärme nach außen gelangen kann. So heißt es hier auf dem Deckblatt beispielsweise „der aus hitzebeständigem KunststoffMaterial bestehende Verbrüh- und Verbrennungsschutz ist dadurch gekennzeichnet, dass er auf Töpfe aller Art, mit und ohne Stiel, mit und ohne Deckel, aufsetzbar ist, eine komplette Lochgestaltung aufweist und gegen Verbrennungen und Verbrühungen während des Kochvorganges schützt.“
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Weitere Maßnahmen als Verbrühschutz sind hier nicht dargestellt. Insbesondere ist hier weder dargestellt, in welcher Art und Weise zum einen dieser „Übertopf“ auf dem eigentlichen Topf gehalten wird noch mit welchen Maßnahmen der Topfdeckel auf dem Topf gehalten werden könnte. Desgleichen gilt auch für das vorangegangen beschriebene Gebrauchsmuster, welches eben einen Topfglocken-Verbrüh- und Verbrennungsschutz darstellt.
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Den genannten Schriften ist zwar teilweise eine Art Verbrühschutz zu entnehmen, wobei diese als vollständige Umhüllungen eines Topfes zusammen mit dem zugehörigen und aufgesetzten Topfdeckel ausgebildet sind. Diese Hüllen sind jedoch in ihrer Anwendung recht umständlich und behindern den eigentliche Kochvorgang erheblich. Wie jedoch ein Topfdeckel verlässlich und sicher in einfacher Weise auf einem Topf gehalten werden kann und insbesondere wieder einfach abgenommen werden kann, ist keiner dieser Schriften zu entnehmen.
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Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Behältnis bestehend aus eine Topf und einem auf den Topf aufsetzbaren Topfdeckel derart auszugestalten, dass der Topfdeckel sicher auf dem Topf fixierbar ist und wieder einfach abgenommen werden kann und auch variabel für Töpfen mit unterschiedlichen Ausgestaltungen des radial vorstehenden Ringsteges des Topfes einsetzbar ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmalskombination des Anspruches 1 gelöst.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird ein Sicherungssystem für ein aus einem Topf und einem Topfdeckel bestehenden Behältnis zur Verfügung gestellt, bei welchem ein Topfdeckel einfach und sicher auf dem Topf fixierbar und wieder abnehmbar ist. Dabei sind die Haltecips aus einer „gelösten“ Ausgangsposition an den Lagerelementen drehbar und können somit „nach unten“ geschwenkt oder gedreht werden, bis diese den Ringsteg des Topfes formschlüssig „untergreifen“. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Halteclips wird eine äußerst einfache Handhabung zum „Einhängen“ und zum Lösen der Clips erreicht. So sind die Halteclips mit einer Art Längenverstellbarkeit ausgestattet, so dass die Clips nachdem der Ringsteg hintergriffen ist, in ihrer Länge manuell verkürzbar sind, um somit unterseitig gegen den Ringsteg des Topfes „verspannbar“ sind. Damit wird auch erreicht, dass auch die Randstege unterschiedlicher Dicke „hintergriffen“ werden können.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
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So kann gemäß Anspruch 2 vorgesehen sein, dass der Halteabschnitt des Halteclips ein radial nach innen gerichtetes Bügelelement aufweist, mit welchem der Halteclip den radial vorstehenden Ringsteg des Topfes in der Montageposition hintergreift und dass der Stegabschnitt zur Längenverstellung mit einer Rastverbindung ausgestattet ist, durch welche der Abstand des Lagerabschnittes zum Halteabschnitt variabel einstellbar ist. Durch diese Ausgestaltung ist eine Längenverstellung des Stegabschnittes in einfacher Weise durchführbar.
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Hierzu kann gemäß Anspruch 3 vorgesehen sein, dass die Rastverbindung über einen Stellhebel lösbar ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung kann der Halteclip mit dem radial vorstehenden Ringsteges des Topfes durch Lösen der Rastverbindung außer Eingriff gebracht werden. Ein solches Lösen der Verbindung des Halteclips am Ringsteg wäre auch ohne den Stellhebel durchführbar, was aber mit einem erhöhten Kraftaufwand verbunden wäre.
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Weiter kann kann gemäß Anspruch 4 vorgesehen sein, dass die Lagerelemente aus einem oberseitig am Topfdeckel in dessen radialem Kantenbereich angeordneten Drahtelement gebildet sind, welches umlaufend in Teilbereichen des Topfdeckels mit diesem in Verbindung steht und dass die Halteclips zwischen den Verbindungsbereichen des Drahtelementes zum Topfdeckel angeordnet sind und über eine Art Aufnahmegabel mit dem Drahtelement oder einem der Lagerelemente des Drahtelementes drehbar in Verbindung stehen.
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Durch diese Ausgestaltung ist insbesondere eine äußerst einfache, drehbare Halterung der Halteclips oberseitig am Topf erreichbar. Dabei lassen sich die Halteclips aus der geöffneten Position durch einfaches Schwenken oder Drehen um die Lagerelemente nach unten in den Bereich des umlaufenden Ringsteges des Topfdeckels drücken, sodass sie in einfacher Weise den Ringsteg hintergreifen können.
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Weiter kann gemäß Anspruch 5 vorgesehen sein, dass das Drahtelement in den Bereichen, in welchen die Halteclips angeordnet sind, einen radialen und/oder axialen Abstand zum Topfdeckel aufweist, und dass der Stegabschnitt des Halteclips diesem Abstand über die Rastverbindung derart anpassbar ist, dass der Halteclip mit Ringstegen von Töpfen die unterschiedliche Abstände zum aufgesetzten Topfdeckel aufweisen oder welche unterschiedliche Materialstärken aufweisen in einfacher Weise Eingriff bringbar ist.
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Gemäß Anspruch 6 kann der Halteclip aus Kunststoff hergestellt sein.
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Durch diese spezielle Ausgestaltung des Halteclips aus Kunststoff und dessen längenverstellbaren Stegabschnitt ist insbesondere eine äußerst einfache Handhabung gegeben. Des Weiteren hat der längenverstellbare Stegabschnitt den Vorteil, dass dieser Halteclip in einfacher Weise unterschiedlichen geometrischen Situationen insbesondere was die Unterseite des Ringsteges zur Oberseite des aufgesetzten Topfdeckels in Bezug auf deren Abstände einfach anpassbar ist.
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Anhand der Zeichnung wird nachfolgend beispielhaft die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
- 1 einen Vertikalschnitt durch eine mögliche Ausgestaltung eines Topfes mit radial vorstehenden, umlaufenden Ringsteg zusammen mit einem aufgesetzten Topfdeckel;
- 2 eine Draufsicht auf den Topfdeckel nach 1 in einer halben Ansicht;
- 3 ein als Drahtelement ausgebildetes Halteelement zur drehbaren Lagerung der Halteclip;
- 4 Eine Seitenansicht dessen Drahtelementes aus 3, in welchem die nach oben abgebogen angeformten Lagerelemente des Drahtelements erkennbar sind;
- 5 eine Ausführungsvariante eines Halteclips, welcher aus zwei bzw. drei Bestandteilen gebildet ist;
- 6 eine mögliche Ausgestaltung eines Drahtelementes mit Lagerelementen;
- 7 eine Schnittdarstellung VIII - VIII des Drahtelementes aus 6;
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1 zeigt eine schematische Schnittdarstellung eines Behältnisses 1, welches aus einem Topf 2 und einem auf diesem Topf 2 aufsetzbaren Topfdeckel 3 besteht.
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Wie aus 1 ersichtlich ist, weist der Topf 2 in seinem oberen Endbereich seiner Seitenwand 4 einen radial nach außen gerichteten Ringsteg 5 auf, auf welchem der Topfdeckel 3 aufgesetzt ist.
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Weiter ist aus 1 ersichtlich, dass dieser radial vorstehende Ringsteg 5 im Bereich seiner radialen Außenkante mit einem vertikal nach oben gerichteten Führungssteg 6 versehen ist, durch welchen ein versehentliches Abrutschen des aufgesetzten Dopfdeckels 3 verhindert wird. Ein solcher Führungssteg 6 muss nicht zwingend vorgesehen sein und muss auch nicht zwingend vollständig umlaufend am radial vorstehenden Ringsteg 5 angeordnet sein.
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Weiter ist aus 1 ersichtlich, dass der Topfdeckel 3 in seinem radial äußeren Kantenbereich 7 eine axial in Richtung des Pfeiles 8 nach oben gerichtete Bördelung 9 aufweist, welche nach oben und radial nach innen gerichtet abgebogen ausgebildet ist und ein umlaufendes Drahtelement 10 klemmend aufnimmt. Die Bördelung kann dabei auch lediglich eine C-Form aufweisen, sodass diese radial nach innen offen ist. Dies würde im Bedarfsfall ermöglichen, das Drahtelement 10 radial nach innen und anschließend nach oben aus der Bördelung 9 heraus zu nehmen.
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Weiter ist aus 1 ersichtlich, dass bei der dargestellten Ausführungsvariante der Topfdeckel 3 zweiteilig ausgebildet ist und einen unteren, umlaufenden Auflagering 11 bildet, in welchem ein zentrales Deckelelement 12 eingesetzt ist. Sofern die Bördelung 9 radial nach innen offen ausgebildet ist, kann dieses Deckelelement 12, wie dargestellt, als geschlossenes Element ausgebildet sein oder auch eine siebartige gelochte Struktur aufweisen. Insbesondere durch die Herausnehmbarkeit des Drahtelementes 10 aus der Bördelung 9 kann bei einer offen gestalteten Bördelung 9 somit das zentrale Deckelelement 12 ausgetauscht werden. Dies ist jedoch nicht zwingend für den Erfindungsgegenstand erforderlich. Jedenfalls ist in 1 entnehmbar, dass das zentrale Deckenelement 12 über das in die Bördelung 9 eingesetzte Drahtelement 10 feststehend im Auflagering 11 aufgenommen ist.
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Das Drahtelement 10 hat erfindungsgemäß die Aufgabe Halteklammern oder Halteclips drehbar aufzunehmen, wie später noch näher erläutert werden wird. Hierzu weist das Drahtelement 10, wie später zu 3 und 4 näher erläutert wird, eine spezielle Formgebung auf.
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2 zeigt schematisch eine teilweise Draufsicht auf den Topfdeckel 3. Dabei ist aus 2 die radial außen liegende Bördelung 9 erkennbar, in welcher das Drahtelement (in 2 nicht sichtbar) aufgenommen ist. Des Weiteren ist aus 2 in gestrichelten Linien die Innenkannte 14 des Auflageringes 11 erkennbar, welche auch in der Schnittdarstellung der 1 dargestellt ist. Das Deckelelement 12 ist zentral in den Auflagering 11 eingesetzt, sodass, wie bereits zu 1 beschrieben, das Deckelelement 12 zusammen mit dem Auflagering 11 einen einheitlichen Topfdeckel 3 bildet. Dabei kann im Zentrum des Deckelelementes 12 noch eine Art Griff 15 vorgesehen sein, welcher in herkömmlicher Weise das Abheben des Topfdeckels 3 vom Topf 2 ermöglicht. Weiter ist aus 2 noch erkennbar, dass der Topfdeckel 3 mit einer Art Überdruckventil 22 ausgestattet sein kann. Dadurch wird sicher ein unbeabsichtigtes „Absprengen“ des Topfdeckels bei einem erhöhten, sich innerhalb des geschlossenen Topfes ergebenden Überdruck verhindert.
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3 zeigt eine Draufsicht auf eine mögliche Ausführungsform des Drahtelementes 10 aus 1. Dabei weist das Drahtelement 10 insgesamt vier gleichmäßig am Umfang verteilt angeordnete Lagerelemente 16, 17, 18 und 19 auf.
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Wie aus 4 der Seitenansicht bzw. der seitlichen Schnittdarstellung der 4 erkennbar ist, sind die vier Lagerelemente 16, 17, 18, 19 vertikal nach oben gebogen und bilden jeweils eine Art gerade Lagerachse, welche zur drehbaren Aufnahme eines Haltclips dient. Durch diesen vertikalen Abstand der Lagerelemente 16, 17, 18, 19 zum eigentlichen Drahtelement 10 können für die Halterung eines Topfdeckels 3 auf dem Topf 2 auch Halteklammen mit elastisch nachgiebiger Struktur eingesetzt werden.
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Aus 5 ist ein Halteclip 35 erkennbar, welcher Halteclip 35 aus einem Lagerabschnitt 40 besteht, welcher über einen längenverstellbaren Stegabschnitt 36 mit einem Halteabschnitt 37 in Verbindung steht. Dieser Halteabschnitt 37 weist einen radial nach innen gerichtetes Bügelelement 38 auf, mit welchem der Halteclip 35 in der in 5 dargestellten Montageposition den radial vorstehenden Ringsteg 5 des Topfes 2 untergreift. Weiter ist aus 5 erkennbar dass der Stegabschnitt 36 mit einer Rastverbindung 39 ausgestattet ist, durch welche der Stegabschnitt 36 in seiner Länge rastend verstellbar ist. Somit kann insbesondere der vertikale Abstand des Halteclips 35 mit seinem oberen Lagerabschnitt 40 zum unteren Halteabschnitt 37 variabel eingestellt werden, sodass der Halteclip 35 an unterschiedliche geometrische Bedingungen anpassbar ist. Des Weiteren ist aus 5 erkennbar, dass die Rastverbindung 39 über einen Stellhebel 41 wieder lösbar ausgebildet sein kann. Der Lagerabschnitt 40 weist bei der dargestellten Ausführungsvariante in seinem radial inneren Endbereich eine nach unten gerichtete „Aufnahmegabel“ 42 auf, mit welcher der Lagerabschnitt 40 mit einem drahtförmigen Lagerelement 43 drehbar in Eingriff bringbar ist. Dabei kann die Aufnahmegabel 42 bei der in 5 dargestellten Ausführungsvariante in ihrer U-förmigen Aussparung „lose“ auf das Lagerelement 43 aufgesteckt sein. Auch möglich ist, dass die U-förmige Aufnahmegabel 42 nach unten hin verjüngt ausgebildet ist, sodass hier eine schwenkbare jedoch rastende Verbindung zwischen der Aufnahmegabel 42 und dem Lagerelement 43 erreichbar ist. Somit ist auch bei einer derartigen Ausgestaltung der Halteclip 35 am drahtförmigen Lagerelement 43 schwenkbar aber unverlierbar gehalten.
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Die Bauteile des Haltclips 35 sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Alternativ können diese aber auch aus einem metallischen Werkstoff hergestellt sein, so dass insbesondere auch höhere Schließkräfte erreichbar sind.
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Wie des Weiteren aus den 6 und 7 erkennbar ist, kann das Lagerelement 43 auch Bestandteil des Drahtelementes 10 sein, wie dieses in Draufsicht teilweise aus 6 erkennbar ist. Das Drahtelement 10 unterscheidet sich in seiner Formgebung insbesondere im Bereich des Lagerelementes 43 dadurch vom Drahtelement 10 aus 3, dass das Lagerelement 43 nicht nur in Richtung des Pfeiles 50 vertikal nach oben versetzt zum eigentlichen Drahtelement 10, sondern auch radial nach innen in Richtung des Pfeiles 51 versetzt am Drahtelement 10 angeordnet ist. Dadurch wird insbesondere ein größerer Abstand zwischen dem Lagerelement 43 und dem Drahtelement 10 erreicht. Durch diese Ausgestaltung wird insbesondere auch eine ausreichende Krafteinwirkung bei aufgecliptem Halteclip 35 am Ringsteg 5 des Topfes 2 erreicht, da durch die verstellbare Rastverbindung nicht nur Kräfte in vertikaler Richtung entgegen des Pfeiles 50 sondern auch in horizontaler Richtung entgegen des Pfeiles 51 aus 7 aufbringbar sind, wodurch der festsitzende Halt eines aufgesetzten Topfdeckels 3 auf den Topf 2, wie in 5 beispielhaft dargestellt, erreicht wird.
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Somit wird, wie aus den dargestellten Ausführungsbeispielen erkennbar ist, durch das erfindungsgemäße Sicherungssystem für einen Topfdeckel mit seinen Halteclips 35 eine lösbare aber durchaus äußerst sichere Halterung des Topfdeckels am Topf erreicht, sodass insbesondere dieses Sicherungssystem auch als Kindersicherung im Sinne eines Verbrühschutzes einsetzbar ist.
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Auch ist der Einsatz als eine Art „Dampfdruckkessel“ denkbar. Weiter kann die Art einer solchen Deckelsicherung nicht nur bei Töpfen Anwendung finden. Auch denkbar ist eine entsprechende Anpassung an Deckel für Pfannen und dergleichen Behältnisse denkbar. Dabei ist lediglich erforderlich, dass auch eine solche Pfanne zumindest bereichsweise mit einem hintergreifbaren nach außen vorstehenden Steg ausgebildet ist.