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Die Erfindung betrifft einen Fahrradrahmen für ein elektrisch antreibbares Fahrrad, insbesondere für ein elektrisch antreibbares Mountainbike, mit einem Unterrohr, das als Extrusionsprofil mit mehreren sich über die gesamte Länge des Extrusionsprofils erstreckenden Kammern mit jeweils gleichbleibender Querschnittsform ausgebildet ist und eine offene Aufnahme zum Einsetzen mindestens einer Akkumulatoreinheit aufweist. Ferner betrifft die Erfindung ein elektrisch antreibbares Fahrrad mit einem derartigen Fahrradrahmen.
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Der Marktanteil von Fahrrädern mit elektrischen Antrieben nimmt seit geraumer Zeit kontinuierlich zu. Während die Kunden bis vor kurzem bei mit elektrischen Antrieben ausgestatteten Fahrräder noch akzeptieren, dass die Antriebseinheit und die Akkumulatoreinheit zur Stromversorgung des Antriebes als Anbauteile sichtbar waren, besteht heute der Kundenwunsch, diese Komponenten möglichst versteckt oder gut integriert am Fahrrad vorzusehen.
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Problematisch hierbei ist, dass der Fahrradrahmen als strukturelles Bauteil so ausgebildet sein muss, dass er den am Fahrrad auftretenden mechanischen Belastungen widerstehen kann, ohne dass die Gefahr einer Überbelastung beispielsweise der Rahmenteile oder der Schweiß- bzw. Lötverbindungen besteht. Folglich kann nicht jedes Rahmenelement, beispielsweise das Unterrohr, einfach mit Ausnehmungen zur Aufnahme beispielsweise der Akkumulatoreinheit versehen werden. Das Rahmenelement muss vielmehr so gestaltet sein, dass trotz einer derartigen Ausnehmung die notwendige mechanische Festigkeit nach wie vor gewährleistet ist.
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Aus der
DE 10 2013 204 556 A1 ist ein Fahrradrahmen bekannt, bei dem das Unterrohr als Extrusionsprofil ausgebildet ist, wobei mehrere über deren gesamte Länge geschlitzte Kammern gleichbleibenden Querschnitts als Kabelaufnahmen vorgesehen sind. Das Extrusionsprofil weist an seiner nach oben zeigen Oberseite eine offene Aufnahme zum Einsetzen einer Akkumulatoreinheit auf.
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Problematisch bei dieser bekannten Lösung ist das geringe Widerstandsmoment des Unterrohrs. So wird das Widerstandsmoment des Unterrohrs ausschließlich durch den unteren Abschnitt des Unterrohrs bedingt, während die offene Aufnahme an der Oberseite des Unterohrs dessen Widerstandsmoment deutlich schwächt. Aus diesem Grund muss das Unterrohr verglichen mit den anderen Rahmenteilen des Fahrrades, wie dem Oberrohr, dem Sattelrohr oder dem Steuerrohr vergleichsweise groß dimensioniert sein. Das Fahrrad wirkt dadurch unelegant und schwerfällig.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, einen Fahrradrahmen sowie ein Fahrrad mit einem derartigen Fahrradrahmen anzugeben, bei dem die Akkumulatoreinheit im Unterrohr integriert ist, das Unterrohr jedoch eine höhere Steifigkeit bei verglichen mit dem Stand der Technik geringer Dimension aufweist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Kammern im Querschnitt quer zur Längsrichtung des Extrusionsprofils gesehen jeweils vollständig geschlossen sind, und dass die Aufnahme für die Akkumulatoreinheit an der Unterseite des Unterrohrs ausgebildet ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Fahrradrahmen ist das Unterrohr gleichfalls als Extrusionsprofil ausgebildet. Allerdings sind am Extrusionsprofil mehrere im Querschnitt quer zur Längsrichtung des Extrusionsprofils gesehen jeweils vollständig geschlossene Kammern ausgebildet, durch deren Wände die Steifigkeit des Extrusionsprofils verglichen mit dem bekannten Unterrohr deutlich gesteigert ist. Ferner ist die Aufnahme zum Einsetzen der Akkumulatoreinheit an der Unterseite des Unterrohrs ausgebildet, so dass die Kammern insbesondere im oberen Bereich des Unterrohrs verlaufen, in dem die höchsten Biegespannungen beim Fahren des Fahrrades entstehen. Auf diese Weise erhält das Unterrohr trotz seiner verglichen mit dem Stand der Technik schlanken Dimension ein ausreichend hohes Widerstandsmoment.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen.
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Das Unterrohr ist vorzugsweise als Extrusionsprofil mit gleichbleibendem Querschnitt gefertigt und wird je nach Fahrradtyp zunächst in die gewünschte Länge geschnitten. Anschließend wird die Aufnahme für die Akkumulatoreinheit durch vollständiges Entfernen eines der Länge der Aufnahme entsprechenden Abschnittes der Unterseite des Extrusionsprofil und durch teilweises Entfernen eines der Länge der Aufnahme entsprechenden Abschnittes jeder der beiden Seitenwände des Extrusionsprofils gebildet. Da das für die Steifigkeit erforderliche Widerstandsmoment des Unterrohrs maßgeblich durch die Abschnitte des Extrusionsprofils gebildet ist, in dem die geschlossenen Kammern ausgebildet sind, führt das abschnittsweise Entfernen der Unterseite und der Seitenwände des Unterrohrs nicht zu einer relevanten Schwächung des Unterrohrs in seiner Steifigkeit. Die Aufnahme kann wiederum sehr gezielt an die Dimension der einzusetzenden Akkumulatoreinheit angepasst werden.
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Bei einer besonders widerstandsfähigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrradrahmens, der beispielsweise für Mountainbikes verwendet wird, werden die die Kammern begrenzenden Wände der geschlossenen Kammern im Querschnitt quer zur Längsrichtung des Extrusionsprofils betrachtet derart zueinander verlaufend ausgebildet, dass das Widerstandsmoment des Extrusionsprofils in dem Querschnittsbereich des Extrusionsprofils erhöht ist, der den größten Biegespannungen bei Belastung ausgesetzt ist. Die Wände können hierbei sogar mit größeren Wandstärken als die Wände der benachbarten Kammern ausgebildet sein.
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Erfahrungsgemäß liegt bei Fahrradrahmen für Mountainbikes der Querschnittsbereich mit den größten Biegespannungen bei Belastung quer zur Längsrichtung des Extrusionsprofils betrachtet im oberen Drittel des Extrusionsprofils, so dass bei diesen Fahrradrahmen zumindest mehrere der geschlossenen Kammern vorzugsweise im oberen Drittel des Extrusionsprofils verlaufen.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrradrahmens, bei dem die Kammern im oberen Drittels des Extrusionsprofils ausgebildet sind, sind die mehreren Kammern bezüglich einer Symmetrieebene, welche bei Benutzung vertikal verläuft und durch die Symmetrieachsen des Oberrohres und des Unterrohres des Fahrradrahmens aufspannt ist, wie folgt angeordnet. Angrenzend an die Oberseite des Extrusionsprofils erstreckt sich eine quer zur Symmetrieebene verlaufende, etwa mittig zu dieser angeordnete erste Kammer. Beiderseits der ersten Kammer erstreckt sich jeweils eine weitere im Querschnitt gesehen geschlossene zweite Kammer, wobei die beiden, spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildeten zweiten Kammern an die erste Kammer angrenzen. Durch die die Kammern begrenzenden Wände wird die Steifigkeit des Extrusionsprofils gezielt in dessen oberen Drittel und damit dessen Belastbarkeit erhöht.
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Bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung dieser Ausführungsform wird ferner vorgeschlagen, dass sich angrenzend an jede der beiden Seitenflächen des Extrusionsprofils etwa auf halber Höhe des Querschnitts gesehen jeweils eine dritte Kammer erstreckt, wobei die beiden dritten Kammern spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet sind. Durch die zusätzlichen Wände der dritten Kammern wird das Widerstandsmoment im seitlichen Abschnitten des Unterrohrs weiter erhöht.
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Bei einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Ausführungsform mit zwei bzw. drei Kammern wird ferner vorgeschlagen, nahe der Unterseite des Extrusionsprofils eine weitere quer zur Symmetrieebene verlaufende, etwa mittig zu dieser angeordnete vierte Kammer erstreckend auszubilden.
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Um die Steifigkeit des Unterrohrs weiter zu erhöhen, wird ferner vorgeschlagen, dass das Extrusionsprofil einen zumindest annähernd ovalen oder elliptischen Grundkörper aufweist, dessen Hauptachse mit einer bei Benutzung vertikal verlaufenden Symmetrieebene zusammenfällt, die durch die Symmetrieachsen des Oberrohres und des Unterrohres des Fahrradrahmens aufgespannt wird.
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Bei der Ausführungsform des Fahrradrahmens, bei der das Unterrohr vier Kammern aufweist, wird vorgeschlagen, die vierte Kammer durch die Aufnahme abschnittsweise zu unterbrechen und die an beiden Enden der Aufnahme mündenden Abschnitte der vierten Kammer zum Befestigen der Arretierungen der Akkumulatoreinheit zu verwenden.
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Zum Befestigen des als Unterrohrs dienenden Extrusionsprofils am Steuerrohr ist am oberen Ende des Extrusionsprofils vorzugsweise ein abgewinkelter Adapter vorgesehen, mit dem das Extrusionsprofils am Steuerrohr des Fahrradrahmens befestigt ist, wobei der abgewinkelte Adapter auf das Extrusionsprofil aufgesteckt und mit diesem verschweißt oder verlötet ist. Zum Herstellen unterschiedlicher Fahrradrahmen werden unterschiedliche Adapter am Steuerrohr und am Extrusionsprofil befestigt, die sich beispielsweise in deren winkligen Verlauf voneinander unterscheiden, so dass das Steuerrohr je nach Rahmentyp mit einem anderen Neigungswinkel mit Hilfe des Adapters am Unterrohr befestigt werden kann. Um eine besonders sichere Verbindung des Adapters mit dem Extrusionsprofils sicherzustellen, wird ferner vorgeschlagen, am oberen Ende der Wandung des Extrusionsprofils mehrere zueinander beabstandete Aussparungen vorzusehen, in welche am Adapter komplementär zu den Aussparungen ausgebildete Nasen aufgenommen sind. Die in den Ausnehmungen aufgenommenen Nasen dienen einerseits als zusätzliche Befestigungsabschnitte, an denen der Adapter durch Schweißen oder Löten fest mit dem Extrusionsprofil verbunden werden kann. Ferner erhöhen die in den Ausnehmungen aufgenommenen Nasen auch die Verwindungssteifigkeit insbesondere im Befestigungsübergang zwischen dem Extrusionsprofil und dem Adapter.
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Das untere Ende des Extrusionsprofils ist vorzugsweise mit einem im wesentlichen U-förmigen Rahmenelement, welches zum lösbaren Halten einer elektrischen Antriebseinheit mit Tretlager dient, beispielsweise durch Schweißen oder Löten fest verbunden. Auch das untere Ende des Extrusionsprofils kann mit Ausnehmungen versehen sein, in welche komplementär hierzu ausgebildete Nasen, die am Rahmenelement vorgesehen sind, in Eingriff stehen, um die Verbindung zwischen dem Extrusionsprofil und dem Rahmenelement noch steifer und stabiler auszubilden.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrradrahmens wird ferner vorgeschlagen, am Extrusionsprofil des Unterrohrs weitere Profilabschnitte, die sich in Längsrichtung des Extrusionsprofils erstrecken und an diesem ausgebildet sind, vorzusehen. So wird vorgeschlagen am Extrusionsprofil einen sich zumindest über einen Teil der Gesamtlänge des Extrusionsprofils erstreckenden, nach außen weisenden hinterschnittenen Profilabschnitt vorzusehen, an dem mindestens ein Befestigungselement längsverschieblich lösbar befestigt werden kann. Das im Profilabschnitt aufgenommene Befestigungselement kann beispielsweise zum Befestigen einer weiteren Akkumulatoreinheit, einer Trinkflasche oder zum Befestigen anderen Zubehörs verwendet werden.
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Vorzugsweise ist hierzu an der der Unterseite abgewandten Oberseite des Extrusionsprofils eine sich über einen Teil der Länge des Extrusionsprofils erstreckende, nach oben hin offene hinterschnittene Nut zur verschieblichen Aufnahme von Befestigungselementen ausgebildet. Diese Nut kann beispielsweise ausgebildet werden, indem eine sich über die gesamte Länge des Extrusionsprofils erstreckende, geschlossene an der Oberseite angrenzende Kammer zur Ausbildung der Nut aufgefräst und mit einem Langloch versehen wird.
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Die Kabel und Leitungen des Fahrrades werden vorzugsweise im Inneren des Unterrohrs geführt. Um die Kabel und Leitungen sicher zu halten und definiert zu führen, wird in dem das Unterrohr bildenden Extrusionsprofil an dessen Innenseite mindestens eine sich über seine Längsrichtung erstreckende hinterschnittene Klemmnut zum klemmbaren Einsetzen von Kabeln und/oder Leitungen vorgesehen.
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Um die in der Aufnahme gehaltene Akkumulatoreinheit zu schützen, wird ferner vorgeschlagen, die nach unten hin offene Aufnahme des Extrusionsprofils mit einer Abdeckplatte zu verschließen. Die Abdeckplatte ist hierzu vorzugsweise aus einem elastischen Material, wie einem elastischen Kunststoffmaterial, ausgebildet und an den Rändern beispielsweise mit Dichtungslippen oder Dichtungselementen versehen, um das Innere der Aufnahme gegen Dreck und Spritzwasser zu schützen.
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Die Befestigung der Abdeckplatte erfolgt durch Schrauben oder ähnliche einfach zu lösende Befestigungseinrichtungen. Vorzugsweise ist das Extrusionsprofil zum lösbaren Befestigen der Abdeckplatte mit mehreren Rastkanten zum Einrasten komplementär an der Abdeckplatte vorgesehener Gegenrastelemente versehen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein elektrisch antreibbares Fahrrad, insbesondere Mountainbike, mit einem erfindungsgemäßen Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche. Das Fahrrad weist eine elektrisch betätigte Antriebseinheit auf, deren austauschbare Akkumulatoreinheit in der am Extrusionsprofil vorgesehenen Aufnahme eingesetzt ist, wobei in der Aufnahme eine Steckeinrichtung der Antriebseinheit vorgesehen ist, welche mit der Akkumulatoreinheit zur Stromübertragung lösbar verbunden ist.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrrades ist die Antriebseinheit an dem am Fahrradrahmen vorgesehen U-förmigen Rahmenelement lösbar befestigt, so dass die Montage und ein gegebenenfalls notwendiger Ausbau auf einfache Weise möglich sind. Die Unterseite der im Rahmenelement gehaltenen Antriebseinheit wird vorzugsweise durch eine an die Kontur der Antriebseinheit angepasste Schutzabdeckung verdeckt und dadurch geschützt, welche am Rahmenelement lösbar befestigt ist. Die Schutzabdeckung ist dabei so gestaltet, dass sie in die am Extrusionsprofil gehaltene Abdeckplatte derart übergeht, dass die Abdeckplatte und die Schutzabdeckung eine in sich geschlossene Oberfläche bilden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
- 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrradrahmens für ein Mountainbike mit gefedertem Hinterbau;
- 2 eine Seitenansicht des bei dem in 1 gezeigten Fahrradrahmens verwendeten Unterrohrs, welches als Extrusionsprofil ausgebildet ist;
- 3 einen Längsschnitt durch das Unterrohr der 2;
- 4 einen Querschnitt durch das Unterrohr entlang der Schnittlinie A-A in 2;
- 5 eine Draufsicht auf das Unterrohr aus 2; und
- 6 eine Unteransicht des Unterrohrs aus 2 mit daran montierten Anschlüssen für eine Akkumulatoreinheit;
- 7 eine Seitenansicht des Unterrohrs aus 2 in Explosionsdarstellung.
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1 zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrradrahmens 10 eines Mountainbikes mit elektrischem Antrieb 12 und gefedertem Hinterbau 14.
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Der Fahrradrahmen 10 weist ein Steuerrohr 16, ein Oberrohr 18, ein Sattelrohr 20 ein Unterrohr 22 sowie ein U-förmiges Rahmenelement 24 auf, die alle durch Schweißen oder Löten in herkömmlicher Weise miteinander verbunden sind.
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Während das Steuerrohr 16 das Oberrohr 18 und das Unterrohr 22 miteinander verbindet, verbindet das Rahmenelement 24 das Unterrohr 22 mit dem Sattelrohr 20, welches seinerseits wiederum mit dem Oberrohr 18 verbunden ist, so dass ein geschlossener Rahmen als Fahrradrahmen 10 gebildet ist.
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Das Rahmenelement 24 dient als Befestigungsaufnahme für den elektrischen Antrieb 12, welcher an seiner Unterseite durch eine am Fahrradrahmen 10 lösbar befestigte bügelförmige Schutzplatte 26 abgedeckt ist.
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Ferner ist am Rahmenelement 24 eine Halterung 28 vorgesehen, mit der das Rahmenelement 24 am Sattelrohr 20 befestigt ist und an dem ein erstes Schwenklager 30 für den gefederten Hinterbau 14 ausgebildet ist. Am Sattelrohr 20 ist wiederum auf etwa halber Höhe ein zweites Schwenklager 32 für den gefederten Hinterbau 14 ausgebildet.
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An der Unterseite des Unterrohrs 22, ist eine lösbare Abdeckung 34 vorgesehen, die eine im Unterrohr 22 ausgebildete Aufnahme 36 für eine Akkumulatoreinheit 38 (vgl. 7) des elektrischen Antriebes 12 abdeckt.
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 2 bis 6 der Aufbau des Unterrohrs 22 im Detail beschrieben.
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Wie den 2 bis 6 zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem Unterrohr 22 um ein Extrusionsprofil, bei dem die Aufnahme 36 für die Akkumulatoreinheit 38 durch vollständiges Entfernen eines der Länge der Aufnahme 36 entsprechenden Abschnittes der Unterseite des Unterrohrs 22 und durch teilweises Entfernen eines der Länge der Aufnahme 36 entsprechenden Abschnittes jeder der beiden Seitenwände des Unterrohrs 22 gebildet worden ist.
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2 zeigt in Seitenansicht das Unterrohr 22, an dessen unterem Ende das Rahmenelement 24 befestigt ist. Am oberen Ende des Unterrohrs 22 ist ein abgewinkelter Adapter 40 vorgesehen, mit dem das Unterrohrs 22 am Steuerrohr 16 des Fahrradrahmens 10 befestigt ist. Der abgewinkelte Adapter 44 ist hierzu auf das Unterrohrs 22 aufgesteckt und mit diesem verschweißt bzw. verlötet, wie nachfolgend unter Bezugnahme auf 3 weiter erläutert ist.
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3 zeigt einen Längsschnitt entlang der Längsachse des Unterrohrs 22, wobei aus Übersichtlichkeitsgründen auf die Darstellung des Rahmenelementes 24 verzichtet wurde.
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Wie in 3 gezeigt ist, sind am oberen Ende der Wandung des Unterrohres 22 mehrere zueinander beabstandete Aussparungen 42 vorgesehen ist, in welche am Adapter 40 komplementär zu den Aussparungen 42 ausgebildete Nasen 44 aufgenommen sind. Mit Hilfe dieser Kombination aus Aussparungen 42 und Nasen 44 wird erreicht, dass der abgewinkelte Adapter 40 sicher mit dem das Unterrohr 22 bildenden Extrusionsprofil durch Schweißen oder Löten verbunden werden kann. Gleichzeitig wird die Verdrehsteifigkeit des Überganges zwischen Adapter 40 und Unterrohr 22 erhöht.
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In entsprechender Weise sind vergleichbare Aussparungen 46 am unteren Ende des Unterrohrs 22 vorgesehen, die mit entsprechend komplementär ausgebildeten Nasen (nicht dargestellt) des Rahmenelementes 24 in Eingriff stehen.
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Wie gleichfalls bereits angesprochen, ist das Unterrohr 22 als Extrusionsprofil ausgebildet, ist also in Form eines Profils ausgeführt, dessen Querschnittsform über die Länge betrachtet konstant ist. Die Form des das Unterrohr 22 bildenden Extrusionsprofiles ist dabei so gewählt, dass das Unterrohr 22 ein möglichst hohes Widerstandsmoment in Richtung der maximalen Belastungen aufweist, wie nachfolgend unter Bezugnahme auf die in 4 gezeigte Ansicht erläutert wird, in der ein Querschnitt des Unterrohrs 22 entlang der Schnittlinie A-A in 2 gezeigt ist.
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Das Unterrohr 22 hat eine im wesentlichen ovale Querschnittsform. Benachbart zur Oberseite des Unterrohrs 22 ist eine erste Kammer 48 ausgebildet, die eine etwa rechteckige Querschnittsform hat und mittig zur vertikalen Symmetrieachse des Fahrradrahmens 10 verläuft, welche durch die Symmetrieachsen des Oberrohres 18 und des Unterrohres 22 des Fahrradrahmens 10 definiert.
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Beiderseits der ersten Kammer 48 ist jeweils eine weitere im Querschnitt gesehen geschlossene zweite Kammer 50 bzw. 52 ausgebildet mit einer etwa dreieckigen Grundform. Die beiden Kammern 50 und 52 sind spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet und grenzen an die erste Kammer 48 an.
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Des Weiteren ist angrenzend an jede der beiden Seitenflächen des Unterrohrs 22 etwa auf halber Höhe des Querschnitts gesehen jeweils eine dritte Kammer 54 bzw. 56 ausgebildet, wobei auch hier die beiden dritten Kammern 54 und 56 spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet sind.
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Nahe der Unterseite des Unterrohrs 22 ist ferne eine quer zur Symmetrieebene verlaufende, etwa mittig zu dieser angeordnete vierte Kammer 58 erstreckt.
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Wie insbesondere 4 zu entnehmen ist, verlaufen die die geschlossenen Kammern 48 bis 58 begrenzenden Wände im Querschnitt quer zur Längsrichtung des Unterrohres 22 betrachtet derart zueinander, dass das Widerstandsmoment des Unterrohres 22 in dem Querschnittsbereich des Unterrohres 22 erhöht ist, der den größten Biegespannungen bei Belastung ausgesetzt ist. Dabei liegt der Querschnittsbereich mit den größten Biegespannungen bei Belastung quer zur Längsrichtung des Unterrohres 22 betrachtet im oberen Drittel des Unterrohres 22.
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Wie 4 ferner zu entnehmen ist, ist die erste Kammer 48 an der Oberseite des Unterrohrs 22 mit einem mittig angeordneten ersten Schlitz 60 versehen, der sich über einen Teil der Länge des Unterohres 22 erstreckt, wie 5 zeigt, in der eine Draufsicht auf die Oberseite des Unterrohres 22 gezeigt ist. Durch den Schlitz 60 bildet die obere Kammer 48 eine nach oben hin offene hinterschnittene Nut 62, die zur verschieblichen Aufnahme von Befestigungselementen dient, wie später noch erläutert wird.
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An der Unterseite des Unterrohres 22, dass in 6 gezeigt ist, sind zwei Taschen 64 und 66 mittig und beidseits der Aufnahme 36 vorgesehen, die jeweils mit einem an der Innenseite des Unterohres 22 ausgebildeten Langloch 68 fluchten, wie im Querschnitt in 4 zu sehen ist.
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Die Taschen 64 und 66 bilden gemeinsam mit den Langlöchern 68 Befestigungsstellen für Einsätze 70 und 72, die an den beiden Enden der Aufnahme 36 im Unterrohr 22 befestigt sind, wie 6 zeigt. Dabei sind die beiden Einsätze 70 und 72 mit Hilfe von nicht näher gezeigten Befestigungsschrauben in den Langlöchern 68 gesichert. Diese beiden an den beiden Enden der Aufnahme 36 angeordneten Einsätze 70 und 72 dienen einerseits als Arretierung und andererseits als elektrische Anschlüsse und Steuerungsanschlüsse für die Akkumulatoreinheit 38.
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In 7 ist eine Explosionszeichnung dargestellt gezeigt ist, wie die Akkumulatoreinheit 38 in die Aufnahme 36 eingesetzt, welche anschließend mit Hilfe der Abdeckung 34 verschlossen wird. Der elektrische Antrieb 12 ist in das Rahmenelement 24 einzusetzen und in diesem mit Hilfe von Befestigungsschrauben (nicht dargestellt) zu sichern. Die Unterseite des elektrischen Antrieb 12 wird mit Hilfe der Schutzplatte 26 geschützt.
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Ferner ist an der Oberseite des Unterrohres 22 eine weitere Akkumulatoreinheit 74 angeordnet, welche mit Hilfe von zwei Befestigungselementen 76 und 78 am Unterrohr 22 gesichert sind. Hierzu sind die Befestigungselemente 76 und 78 in die längsverlaufende Nut 62 eingehängt und in dieser an geeigneter Stelle geklemmt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Fahrradrahmen
- 12
- elektrischer Antrieb
- 14
- gefederter Hinterbau
- 16
- Steuerrohr
- 18
- Oberrohr
- 20
- Sattelrohr
- 22
- Unterrohr
- 24
- Rahmenelement
- 26
- bügelförmige Schutzplatte
- 28
- Halterung
- 30
- erstes Schwenklager
- 32
- zweites Schwenklager
- 34
- lösbare Abdeckung
- 36
- Aufnahme
- 38
- Akkumulatoreinheit
- 40
- Adapter
- 42
- Aussparungen
- 44
- Nasen
- 46
- Aussparungen
- 48
- erste Kammer
- 50
- zweite Kammer
- 52
- zweite Kammer
- 54
- dritte Kammer
- 56
- dritte Kammer
- 58
- vierte Kammer
- 60
- erster Schlitz
- 62
- hinterschnittene Nut
- 64
- Tasche
- 66
- Tasche
- 68
- Langloch
- 70
- Einsatz
- 72
- Einsatz
- 74
- zweite Akkumulatoreinheit
- 76
- Befestigungselement
- 78
- Befestigungselement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013204556 A1 [0004]