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Die nachfolgend aufgeführte Erfindung nimmt die Priorität der
DE 10 12017 001 005.6 in Anspruch und betrifft eine Entriegelungssicherung zur automatischen Blockieren des Schiebegestänges und/oder zur automatischen Verriegelung von Pilzkopfzapfen im Schließblech im Fenster, einer Tür gemäß der Ansprüche 1 bis 8.
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In Einfamilienhäuser werden überwiegend die Fenster von Einbrechern angegriffen und aufgehebelt. Rund zehn Prozent dieser Einbrüche übers Fenster werden mittels Einschlagen des Glases in Höhe des Fenstergriffs, Durchgreifen und Entriegeln des Fensters über den Griff ausgeführt. Um diesen Modus zu verhindern bietet die Sicherungsindustrie abschließbare Fenstergriffe, solche mit einer Druckknopfsicherung oder Zusatzsicherungen an.
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Inzwischen werden zunehmend zur mechanischen Sicherung gegen Einbruch als Mindeststandard, gemäß der Europäischen Norm EN 16127, Fenster und Türen die der ResistenzClas 2 (RC 2) entsprechen eingesetzt. Sie sind zum einen mit ausreichend vielen Pilzkopfzapfenverriegelungen sowie einem durchwurfhemmenden Glas (P4 A) nach der DIN EN 1356 ausgerüstet. Ein derartiges Fenster von einer Größe eines Quadratmeters hat an jeder Seite rund drei Pilzkopfzapfenverriegelungen, dies sind insgesamt 12 derartige Verschlüsse. Ein Aufhebeln dieser Fenster gelingt mit dem am meisten eingesetzten Einbruchswerkzeug (Schraubendreher) nicht mehr. Infolge des durchwurfhemmenden Glases ist es auch schwierig eine Öffnung zum Durchgreifen in Höhe des Fenstergriffs zu schlagen.
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Bei solchen oder ähnlich stabilen Fenstern wird auf andere Weise versucht ins Gebäude zu gelangen. Diese anderen Einbruchsmethoden sind:
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Bei verschlossenem oder verriegeltem Fenstergriff wird das Getriebe in Höhe des Fenstergriffs von außen freigelegt um es derart zu manipulieren, dass die Verbindung vom Griff zu den Schiebestangen und damit zu den Pilzkopfzapfen unterbrochen wird. Danach können die Pilzkopfzapfen über die Schiebestangen aus den Schließblechen geschoben werden.
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Bei nicht verschlossenem, bzw. nicht blockiertem Fenstergriff wird ein Pilzkopfzapfen von außen freigelegt. Anschließend wird mit einem Werkzeug (Schraubendreher) der Pilzkopfzapfen und damit über das Gestänge alle übrigen Pilzkopfzapfen aus der Verriegelung geschoben. Bei diesem Modus wird Zwangsläufig auch der Fenstergriff in Öffnungsstellung gebracht, so dass das Fenster auf diese Weise geöffnet werden kann.
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Mittels der „Fensterbohrmethode“ wird der unverschlossene und nicht blockierte Fenstergriff in Öffnungsstellung gebracht. Mit einem Bohrer wird im unteren Drittel des Fenstergriffs ein Loch durch den Flügel gebohrt. Anschließend wird ein stabiler, gebogener Draht hindurch geführt und mit diesem der Griff in Öffnungsstellung gedreht, so dass das Fenster geöffnet werden kann.
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Mit abschließbaren Fenstergriffen wird versucht die Angriffe auf die Pilzkopfzapfen und die „Fensterbohrmethode“ zu verhindern. Dazu wird normalerweise ein Schlüssel benötigt. Die Erfahrung zeigt, dass abschließbare Fenstergriffe nach einiger Zeit häufig aus Bequemlichkeit nicht mehr abgeschlossen werden, dass der Schlüssel im Schloss stecken bleibt oder dass der Schlüssel von außen nach Einschlagen des Glases greifbar abgelegt ist, so dass diese Sicherung außer Kraft ist, bzw. gesetzt werden kann und somit die vorgenannten Einbruchsmethoden möglich werden.
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Auch Versuche mit Fenstergriffen die sich mittels elektronischem oder mechanischem Zahlencodes beim Verschließen selbst verstellen und somit einen Schlüssel überflüssig machen, können einen erfolgreichen Angriff direkt auf das Getriebe und Entkoppeln der Schiebegestänge nicht verhindern.
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Eine weitere Möglichkeit zur Verhinderung des unberechtigten Öffnens eines Fensters sind Fenstergriffe mit einer Druckknopfsicherung. Zum Öffnen des Fensters muss der Druckknopf federbedingt in den Griff gedrückt werden um eine Drehfreigabe zu erreichen. Federbedingt verriegelt sich der Druckknopf nach Verschließen des Fensters. Diese Sicherung hat den Nachteil, dass sie nach Einschlagen des Glases durch Drücken des Druckknopfes außer Kraft gesetzt und das Fenster mit dem Griff geöffnet werden kann. Ebenso kann sie kein Öffnen des Fensters mittels Manipulation am Getriebe verhindern. Somit kann jedes Fenster, ob der Fenstergriff abgeschlossen, mittels Druckknopf oder auf andere Weise gesichert ist, über eine der vorgenannten Methoden geöffnet werden.
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Bei abschließbaren Fenstergriffen ist zudem erforderlich, dass der Mensch handeln, sie bedienen muss, um damit einen gewissen Grad an Sicherheit zu erreichen. Sinnvoller wäre es, wenn die Technik für den Menschen handeln würde, sich stets und automatisch in Verschluss bringt und somit die Technik für den Menschen „denkt“. Ein Vergessen sie in Kraft zu setzen würde somit ausscheiden. Eine solche Technik darf allerdings nicht am Fenstergriff ansetzen, da sonst die zuvor genannte Manipulation am Getriebe nicht auszuschließen ist.
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Die Sicherungsindustrie bietet auch Nachrüstprodukte an, die sowohl im Griff- als auch Scharnierbereich ein Aufhebeln oder Überwinden, wie zuvor geschildert, verhindern sollen. Sie haben den Nachteil, dass sie nur punktuell am Fenster sichern und auf Grund ihrer mechanischen Stabilität optisch stören. Sofern diese Nachrüstprodukte mit dem Fenstergriff verbunden sind bestehen die bereits geschilderten Überwindungsmöglichkeiten. Anders verhält es sich mit der der Erfindung zugrunde liegenden Sicherung. Sie blockiert entweder einen Pilzkopfzapfen im Schließblech direkt oder blockiert das Schiebegestänge selbst an dem alle Pilzkopfzapfen befestigt sind und hält damit alle anderen Pilzkopfzapfen ebenfalls im Verschluss. Somit leisten alle Schließstellen im Fenster einem Angriff Widerstand und wird auf diese Weise der Gesamtwiderstand erheblich erhöht.
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Ein wichtiges Ziel der Erfindung ist, die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und einen verbesserten Schutz zu schaffen. Zudem soll sie ein Einwirkeng von außen möglichst verhindern und im Innern des Raumes ohne weiteres zu betätigen sein. Es wird ein nachrüstbares Produkt sowie eine kostengünstige Fertigung und Montage angestrebt.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Technik verriegelt und blockiert automatisch einen Pilzkopfzapfen im Schließblech oder über das Schiebegestänge alle Pilzkopfzapfen, so dass sie, gleichgültig wie das Fenster angegriffen wird, nicht aus der Verriegelung herausgebracht werden können. Da die einzelnen Pilzkopfzapfen über das Schiebegestänge miteinander verbunden sind, werden auf diese Weise alle Pilzkopfzapfen in den jeweiligen Verriegelungen gehalten.
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Technisch bedingt werden nach Verschließen des mit Pilzkopfzapfen ausgerüsteten Fensters automatisch und zwangsweise die Pilzkopfzapfen in den Schließblechen blockiert. Ohne die zusätzliche Freigabe dieser Verrieglung, die unabhängig vom Fenstergriff erfolgt, kann das Fenster in bekannter Weise oder manipulativ nicht geöffnet werden. Bei dieser Lösung wird das seither eingesetzte Prinzip, dass der Mensch die Sicherung in Kraft setzen muss, umgedreht. Er wird, bei der rein mechanischen Lösung, allerdings zur Außer-Kraft-Setzung benötigt.
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Beim Schließen des Fensters werden im Flügel installierte Pilzkopfzapfen in am Rahmen verschraubte Schließbleche verbracht. Wird bei geschlossenem Fenster der Fenstergriff in Verschlussstellung gedreht, werden dabei mittels Schubstangen die Pilzkopfzapfen seitlichen in die Aussparungen im Schließblech geschoben, so dass das Fenster geschlossen und verriegelt ist. Bei der der Erfindung zugrunde liegenden Technik wird dieser Vorgang genutzt, um mittels einer Riegelsperre, die sich beim Verschlussvorgang, wenn sich der Pilzkopfzapfen in seiner Endstellung im Schließblech befindet, beispielsweise federbedingt vor den Pilzkopfzapfen oder in eine Aussparung im Schiebegestänge legt, so dass die Pilzkopfzapfen nicht aus dem Schließblech geführt werden können. Damit der beziehungsweise die Pilzkopfzapfen zum Öffnen des Fensters wieder entriegelt werden kann, bedarf es nun die Mithilfe des Menschen. Er muss nun mittels einer am Flügel angebrachten Handhabe die Riegelsperre freigeben, um auf diese Weise über den Fenstergriff den Pilzkopfzapfen aus den Schließblechen führen zu können.
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Vorzugsweise soll die Entriegelungssicherung an der Griffseite installiert sein. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sich trotz einer eventuellen Gewalteinwirkung auf den Fenstergriff die Pilzkopfzapfen nicht aus den Schließblechen entriegeln lassen. Ein weiterer Vorteil dieser Erfindung ist, dass die Riegelsperre die sich direkt vor einen Pilzkopfzapfen legt, nachgerüstet werden kann.
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Die Firma Mayer, Beschläge GmbH in Salzburg bietet ein selbsthemmendes Getriebe für Fenster an durch das nach Verschließen des Fensters über den Fenstergriff automatisch der Pilzkopfzapfen gegen Verschieben blockiert wird. Diese Selbsthemmung wird bei Betätigen des Fenstergriffs zum Öffnen des Fensters außer Kraft gesetzt. Damit verhindert diese Lösung lediglich einen Angriff auf den Pilzkopfzapfen direkt um ihn aus dem Schließblech zu schieben. Sie verhindert jedoch nicht die geschilderte „Fensterbohrmethode“ bzw. ein Öffnen über den Griff nach Einschlagen der Fensterscheibe.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Ansprüche 2-8. Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen.
- 1 zeigt in einer Draufsicht auf die Entriegelungssicherung 19 den Verriegelungsvorgang des Pilzkopfzapfens 4. Dargestellt ist der Fensterflügel 1 und der Überschlag 2 des Flügels 1. Der Pilzkopfzapfen 4 wird beim Schließen des Fensters und Drehen des Fenstergriffs 132 in Verschlussstellung, gemäß dem Pfeil 5, in die Aussparung 6 des Schließblechs 7 verbracht. Dabei wird die keilförmige Riegelsperre 3 in Richtung 16 zurückgedrückt, so dass der Pilzkopfzapfen 4 in seine Endstellung im Schließblech 7 geschoben werden kann. Hat der Pilzkopfzapfen 4 die Endstellung erreicht, gleitet durch den Druck der Feder 11, infolge des Langlochs 9, die Riegelsperre 3 so vor den Pilzkopfzapfen 4, dass dieser in seiner Endstellung blockiert wird. Die Riegelsperre 3 ist gelagert mit der am Fensterflügel 1 befestigten Achse 10 und weist eine Verbindung 8 zur Handhabe 14 auf. In dieser Verbindung 8 gleitet die Riegelsperre 3 mit dem Verbindungsstift 18 im Langloch 9 beim Verriegeln zurück.
- 2 zeigt eine Draufsicht auf die Entriegelungssicherung 19 im verriegelten Zustand des Pilzkopfzapfens 4. Die mit der Achse 10 gelagerte Riegelsperre 3 wurde infolge des Federdrucks der Feder 11 vor den in seiner Endstellung befindlichen Pilzkopfzapfen 4 gedrückt und blockiert ihn in dieser Stellung. Dabei gelangt der Verbindungsstift 18 im Langloch 9 an den Anschlag im Langloch 9.
- 3 zeigt in einer Draufsicht die Freigabe der Entriegelungssicherung 19 zum Öffnen des Fensters. In der Handhabe 14 ist ein Freiraum 13 und darin, sowie in der Verbindung 8, ein Gewinde 12. Wird an der Handhabe 14 gedreht, wird mittels der Gewinde 12 in der Handhabe 14, sowie in der Verbindung 8 und damit über den Verbindungsstift 18, die Riegelsperre 3 in Richtung 16 zurückgezogen, so dass der Pilzkopfzapfen 4 in Richtung 5 aus dem Schließblech 7 geführt werden kann. Die Handhabe 14 ist in der dafür vorgesehenen Befestigung 15 fixiert. An der Handhabe 14 ist ein Führungsstift 17 angebracht der in einer nicht näher dargestellten Nut in der Befestigung 15 der Handhabe 14 läuft. Nach dem Zurückziehen der Riegelsperre 3 und Loslassen der Handhabe 14 wird infolge des Federdrucks der Feder 11 die Riegelsperre 3 wieder in ihre Ausgangsposition gebracht.
Ein Entriegeln durch Drehen der Handhabe 14 hat den Vorteil, dass die Riegelsperre 3 nicht über die Handhabe 14 mittels der „Fensterbohrmethode“ außer Kraft gesetzt werden kann.
- 4 zeigt in einer Draufsicht die Entriegelungssicherung 19 in einer anderen Funktion. Beim Verbringen des Pilzkopfzapfens 4 in die Endstellung im Schließblech 7 wird die Riegelsperre 3 seitlich weggedrückt. Dabei wird infolge des steilen Gewindes 12, sowohl im Verbindungsstift 18 als auch an der Verbindung zwischen Handhabe und Riegelsperre 8, die Handhabe 14 zwangsweise gegen den Federdruck 11 gedreht. Die Handhabe 14 wird, nachdem der Pilzkopfzapfen 4 in seiner Endstellung angelangt ist, infolge des Federdrucks 11 wieder in die Ausgangsstellung zurückdreht. Dabei wird die Riegelsperre 3 so vor den Pilzkopfzapfen 4 gelegt, dass dieser blockiert ist. Bei dieser Lösung muss die Handhabe 14 gegen den in ihr befindlichen, federartigen Widerstand 11 zum Entsperren der Riegelsperren 3 gedreht werden.
- 5 zeigt eine andere Anwendung. Dargestellt ist In einer Draufsicht auf das Schließblech 120 der Zustand als der Pilzkopfzapfen 124 beim Schließen des Fensterflügel 133 die Riegelsperre 121 in die Feder 122 zurückdrückt, so dass der Pilzkopfzapfen 124 über den Fenstergriff 132 in die Aussparung 128 in Richtung 125 geschoben werden kann. Sowohl am Schließblech 120 als auch an der Riegelsperre 121 ist ein Überschlag 129 angebracht hinter dem sich der Pilzkopfzapfen 124 verhaken kann.
- 6 stellt eine Draufsicht auf das Schließblech 120, die Entriegelungssicherung 135 und den Pilzkopfzapfen 124 im verriegelten Zustand dar sowie die Handhabe 130 zum Entriegeln der Riegelsperre 121. Nachdem der Pilzkopfzapfen 124 beim Schließen des Fensterflügels 133 die Riegelsperre 121 in Richtung 123 zurückgedrückt hat kann der Pilzkopfzapfen 124 über den Fenstergriff 132 innerhalb des Schließblechs 120 seitlich in Richtung 125 in der Aussparung 128 verschoben werden. Nachdem der Pilzkopfzapfen 124 in seiner Endstellung angekommen ist wird die Riegelsperre 121 durch die Feder 122 in Verriegelungsstellung gebracht und blockiert den Pilzkopfzapfen 124, so dass er nicht aus dem Schließblech 120 gebracht werden kann.
- 7 stellt eine Draufsicht auf das Schließblech 120 beim Entriegelungsvorgang dar. Die Riegelsperre 121 der Entriegelungssicherung 135 wird mittels der Handhabe 130 in Richtung 127 gedrückt, der Stift 126 der Handhabe 130 stößt dabei an der Riegelsperre 121 an, drückt diese in Richtung 123 zurück, so dass die Riegelsperre 121 den Pilzkopfzapfen 124 zum Verschieben über den Fenstergriff 132 in Öffnungsrichtung 125 freigibt und auf diese Weise der Fensterflügel 133 geöffnet werden kann.
- 8 zeigt eine Frontansicht auf das Schließblech 120, die Riegelsperre 121 der Entriegelungssicherung 135 und den Stift 126 zum Entsperren der Riegelsperre 121. Der Pilzkopfzapfen 124 befindet sich in seiner Endstellung innerhalb der Aussparung 128 und dem hakenförmigen Wulst 129 im Schließblech 120 und kann im Verriegelten Zustand der Riegelsperre 121 nicht aus dem Schließblech 120 in Richtung 125 geschoben werden. Mittels der Handhabe 130 und dem daran angebrachten Stift 126 kann die Riegelsperre 121 zur Freigabe des Pilzkopfzapfens 124 zurückgedrückt werden.
- 9 stellt in einer Frontansicht das Fenster mit dem Fensterrahmen 131, dem Fensterflügel 133, dem Fenstergriff 132, das Fensterglas 134 und die Handhabe 130 dar.
- 10 zeigt in einer Frontansicht eine andere Version der Entriegelungssicherung 249. In dieser Darstellung liegt die Riegelsperre 240 mit Federdruck 243 im geöffneten Zustand des Fensters direkt am Pilzkopfzapfen 239 an.
- 11 zeigt in einer Frontansicht die Entriegelungssicherung 249 beim Zudrücken des Fensterflügels in Richtung 247 und vor dem Verriegelungsvorgang. Wird der Fensterflügel 236 und der Überschlag des Flügels 237 über den Fenstergriff in Verschlussstellung gebracht, wird dabei der Pilzkopfzapfen 239, zusammen mit der Riegelsperre 240 in die Aussparung 248 im Schließblech 238 verbracht.
- 12 zeigt in einer Frontansicht die Entriegelungssicherung 249 beim Verriegelungsvorgang. Wird der Pilzkopfzapfen 239 über den Fenstergriff 132 seitlich in die Aussparung 248 des Schließbleches 238 geschoben, wird die auf dem Pilzkopfzapfen 239 anliegende Riegelsperre 240 freigegeben und mittels einer Feder 243 in die Aussparung 248 im Schließblech 238 gedrückt. Dabei blockiert die Riegelsperre 240 automatisch den Pilzkopfzapfen 239 in seiner verriegelten Stellung. Es gibt am Markt auch Schließbleche 248 bei denen der Pilzkopfzapfen 239 von der Seite her in die Aussparung 248 im Schließblech 238 geschoben wird. Auch in diesem Fall liegt die Riegelsperre 240 direkt hinter dem Pilzkopfzapfen 239 an. Wird der Pilzkopfzapfen 239 über den Fenstergriff 132 in die seitliche Aussparung 248 des Schließblechs 238 geschoben, gibt er dabei die Riegelsperre 240 frei und diese legt sich federbedingt seitlich vor die Aussparung 248 im Schließblech 238, so dass auf diese Weise der Pilzkopfzapfen blockiert ist und nicht aus der Aussparung 248 aus dem Schließblech 238 gebracht werden kann.
- 13 zeigt in einer Frontansicht die Entriegelungssicherung 249 beim Öffnungsvorgang des Fensters. Nachdem die Handhabe 241 über den Griff 244 und die mit ihm verbundene Riegelsperre 240 gegen den Federdruck 243 in Richtung 246 zurückgezogen wurde, kann der Pilzkopfzapfen 239 über den Fenstergriff aus der Aussparung 248 des Schließblechs 238 in Richtung 245 herausgeführt und auf diese Weise der Fensterflügel 236 geöffnet werden. Gleichzeitig legt sich der Pilzkopfzapfen 239 wieder vor die zurückgezogene Riegelsperre 240 und hält diese bis zum nächsten Verschlussvorgang in dieser Stellung. Mittels der Befestigung 242 ist die Handhabe 241 am Fensterflügel 236 montiert. Die Riegelsperre 240 wird durch eine nicht dargestellte Aussparung im Überschlag 237 des Fensterflügels 236 vor den Pilzkopfzapfen 239 geführt.
- 14 zeigt in einer Draufsicht den Verriegelungsvorgang am Schubgestänge 302. Dargestellt sind die Entriegelungssicherung 309, der Fensterflügel 300, der Überschlag 301 am Fensterflügel 300, die Schubstange 302 im Flügel 100 sowie den an der Schubstange 302 befestigten Pilzkopfzapfen 308. Wird der Fenstergriff zum Verschließen bewegt, werden dabei über das Verschieben der Schubstange 302 die mit ihr fest verbundenen Pilzkopfzapfen 308 in Richtung 303 bewegt. Dabei verriegeln sie sich beim Verschließen in nicht dargestellten Schließblechen oder werden zum Öffnen aus ihnen herausgeführt. Ebenfalls bei diesem Verschieben der Schubstange 302 in die Verschlusssituation wird die Riegelsperre 305 mittels der Feder 307 in der Handhabe 306 in die Aussparung 304 in der Schubstange 302 gedrückt und blockiert nun ein Verschieben der Schubstange 302.
- 15 zeigt in einer Draufsicht den Entriegelungsvorgang. Dargestellt sind die Entriegelungssicherung 309, der Flügel 300, die Schubstange 302, der Pilzkopfzapfen 308 sowie die Verschieberichtung 303 der Schubstange 302 mit dem Pilzkopfzapfen 308. Zum Öffnen des Fensters muss zunächst die Handhabe 306 gedreht werden. Dabei wird gegen die Feder 307 die Riegelsperre 305 aus der Aussparung 304 gezogen und gibt nun die Schubstange 302 für den Öffnungsvorgang über den Fenstergriff 132 frei. Beim Öffnungsvorgang legt sich die Riegelsperre 305 federbedingt wieder so auf die Schubstange 302, dass sie beim Verschlussvorgang wieder automatisch und zwangsweise in die Aussparung 304 gedrückt wird und erneut ein Verschieben blockiert.
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Die vorgeschlagene, der Erfindung zugrunde liegende Sicherung ist vorzugsweise für Fenster mit einbruchhemmendem Glas ausgelegt, darauf jedoch nicht beschränkt. Mit dieser Sicherung werden Angriffe auf den Beschlag (Pilzkopfzapfen freilegen und aus dem Schließblech schieben) und auf das Getriebe, um über die Schiebestangen zu entriegeln verhindert. Auf Grund der Gestaltung der Handhabe kann diese auch nicht mittels der „Fensterbohrmethode“ angegriffen werden. Somit werden mit der der Erfindung zugrunde liegenden Technik die geschilderten Einbruchsmethoden verhindert sowie der Schutzgrad derartiger Fenster erheblich erhöht.
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Auch bei Fenstern ohne einbruchhemmende Glasscheiben werden mit der der Erfindung zugrunde liegenden Technik die vorgenannten Einbruchsmethoden erheblich erschwert, da ein Einbrecher einen Großteil der Glasscheibe herausschlagen muss um sowohl an den Fenstergriff als auch an die Handhabe zu gelangen. Diese muss er beidhändig und gleichzeitig betätigen. Dabei steigt nicht unerheblich die Verletzungsgefahr, auch das Herausschlagen des Glases kann unter Umständen einem Einbruch zugeordnet werden, so dass möglicherweise Nachbarn Hilfe herbeirufen.
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Vorzugsweise soll die Entriegelungssicherung zur besseren Handhabung an der Griffseite, entfernt vom Griff aber in erreichbarer Nähe zum Griff installiert sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fensterflügel
- 2
- Überschlag des Fensterflügels
- 3
- Riegelsperre
- 4
- Pilzkopfzapfen
- 5
- Bewegung des Pilzkopfzapfens
- 6
- Aussparung für den Pilzkopfzapfen im Schließblech
- 7
- Schließblech
- 8
- Verbindung zwischen Handhabe und Riegelsperre
- 9
- Langloch
- 10
- Achse
- 11
- Feder
- 12
- Gewinde
- 13
- Freiraum
- 14
- Drehbare Handhabe
- 15
- Befestigung der Handhabe
- 16
- Bewegung der Riegelsperre
- 17
- Führungsstift in der Handhabe
- 18
- Verbindungsstift
- 19
- Entriegelungssicherung
- 100
- Fensterflügel
- 120
- Schließblech
- 121
- Riegelsperre
- 122
- Feder
- 123
- Bewegung der Riegelsperre
- 124
- Pilzkopfzapfen
- 125
- Bewegung des Pilzkopfzapfens
- 126
- Stift
- 127
- Bewegung des Stifts
- 128
- Aussparung für den Pilzkopfzapfen
- 129
- Hakenförmiger Wulst
- 130
- Handhabe
- 131
- Fensterrahmen
- 132
- Fenstergriff
- 133
- Fensterflügel
- 134
- Fensterglas
- 135
- Entriegelungssicherung
- 236
- Fensterflügel
- 237
- Überschlag am Fensterflügel
- 238
- Schließblech
- 239
- Pilzkopfzapfen
- 240
- Riegelsperre
- 241
- Handhabe
- 242
- Befestigung der Handhabe
- 243
- Feder
- 244
- Griff der Handhabe
- 245
- Bewegung des Pilzkopfzapfens
- 246
- Bewegung der Riegelsperre
- 247
- Bewegung des Fensterflügels
- 248
- Aussparung im Schließblech
- 249
- Entriegelungssicherung
- 301
- Überschlag am Fensterflügel
- 302
- Schubgestänge
- 303
- Bewegung des Schubgestänges
- 304
- Aussparung im Schubgestänge
- 305
- Riegelsperre
- 306
- Handhabe
- 307
- Feder
- 308
- Pilzkopfzapfen am Schubgestänge
- 309
- Entriegelungssicherung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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