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Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsgurt für ein Fahrzeug mit zumindest einem Gurtband, welches einen zwischen zwei Gurtbandlagen ausgebildeten, mit Gas beaufschlagbaren Gurtinnenraum umfasst.
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Aus der
DE 10 2006 003 794 A1 ist ein Sicherheitssystem für Insassen in einem Kraftfahrzeug mit einem Kraftfahrzeugsitz und einem dem Kraftfahrzeugsitz zugeordneten Sicherheitsgurt bekannt. An dem Sicherheitsgurt ist eine Schlosszunge zum formschlüssigen Verriegeln mit einem Gurtschloss befestigt, das an einer Kraftfahrzeugstruktur festgelegt ist. Der Sicherheitsgurt ist über einen Gurtaufroller in seiner Auszugslänge veränderbar und mit einem Gasgenerator verbunden, der bei Vorliegen entsprechender Sensordaten einen Schlauchkörper mit Gas befüllt und aufbläst, wobei eine zusammen mit dem Sicherheitsgurt ausziehbare Gaszuleitung den Gasgenerator mit dem aufblasbaren Sicherheitsgurt verbindet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Sicherheitsgurt mit zumindest einem Gurtband, welches einen mit Gas beaufschlagbaren Gurtinnenraum aufweist, anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein Sicherheitsgurt für ein Fahrzeug weist zumindest ein Gurtband auf, welches einen zwischen zwei Gurtbandlagen angeordneten und mit Gas beaufschlagbaren Airbag umfasst. Erfindungsgemäß ist zwischen dem Airbag und einer einem das Gurtband tragenden Insassen zugewandten Gurtbandlage zumindest ein Heizelement angeordnet.
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Mittels des Heizelementes im Gurtband ist eine körpernahe Erwärmung und damit Klimatisierung der dem Insassen zugewandten Gurtbandlage und damit des das Gurtband tragenden Insassen realisierbar. Mit vergleichsweise geringem Aufwand und einem relativ geringen Energieeintrag kann ein relativ rasches Erwärmen des Insassen in einem körpernahen Bereich erreicht werden, so dass es nicht erforderlich ist, eine Luft in einem Innenraum des Fahrzeuges vollständig zu beheizen. Dadurch ist elektrische Heizenergie einsparbar.
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Insbesondere bei Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen mit zumindest einer elektrischen Antriebseinheit ohne einen solchen Sicherheitsgurt resultiert aus einem erforderlichen Beheizen des Innenraumes bei winterlichen Fahrbedingungen ein vergleichsweise hoher Reichweitenverlust in Bezug auf zur Verfügung stehende elektrische Energie.
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Durch das Heizelement kann ein Komfortempfinden für den Insassen, insbesondere im Oberkörperbereich zu einem Fahrtantritt bei vergleichsweise niedrigen Außentemperuren wesentlich gesteigert werden, wobei eine erhebliche Einsparung an elektrischer Energie gegenüber einem üblichen Beheizen des Innenraumes erzielt werden kann.
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Dadurch, dass das Gurtband beheizbar ist, ist eine Kälteeinwirkung durch das Gurtband auf den Oberkörper des Insassen, welcher das Gurtband angelegt hat und insbesondere keine Jacke trägt, bei Fahrbeginn zumindest wesentlich verringert.
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Mittels des beheizbaren Gurtbandes ist ein Komfort für den Insassen bei vergleichsweise niedrigen Außentemperaturen auch bei einem Cabriolet, insbesondere im Winter gesteigert, wobei gleichzeitig ein Wohlbefinden des Insassen oder der Insassen, vorzugsweise eines Fahrers und eines Beifahrers des Fahrzeuges, gesteigert wird.
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Dabei ist mittels des zumindest einen Heizelementes in dem Gurtband eine Funktion des Airbags, welcher insbesondere bei einer erfassten, dem Fahrzeug bevorstehenden Kollision oder bei einer erfassten Kollision des Fahrzeuges auslöst, nicht beeinträchtigt.
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Der Sicherheitsgurt kann standardisiert werden, so dass ein solcher Sicherheitsgurt in allen Baureihen, insbesondere eines Fahrzeugherstellers, anordbar ist.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigt die:
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1 schematisch einen Insassen auf einem Fahrzeugsitz mit angelegtem, ein Heizelement umfassenden Gurtband eines Sicherheitsgurtes und
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2 schematisch einen vergrößerten Ausschnitt des Gurtbandes mit einem Heizelement.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist ein Insasse 1 auf einem Fahrzeugsitz 2 in einem Fahrzeug 3 dargestellt, wobei der Insasse 1 ein Gurtband 4 eines ihm zugeordneten Sicherheitsgurtes 5 angelegt hat. Bei dem in 1 abgebildeten Insassen 1 handelt es sich insbesondere um einen Fahrer des Fahrzeuges 3.
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Das Gurtband 4 ist Bestandteil des Sicherheitsgurtes 5, der einen Gurtaufroller 6 mit integriertem Gurtstraffer, zumindest eine Umlenkrolle 7, einen Endbeschlag 8 und ein Gurtschloss 9, in welches eine verschieblich an dem Gurtband 4 angeordnete Gurtschlosszunge 10 einsteckbar ist, umfasst.
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Bei dem Sicherheitsgurt 5 handelt es sich um einen Dreipunktgurt, wobei der Insasse 1 bei angelegtem Gurtband 4, welches als sogenanntes Standardgurtband ausgebildet ist, an drei Punkte einer Fahrzeugkarosserie F angebunden ist.
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Einen ersten Anbindungspunkt bildet der Gurtaufroller 6, einen zweiten Anbindungspunkt bildet der Endbeschlag 8 und einen dritten Anbindungspunkt bildet das Gurtschloss 9.
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Im angelegten Zustand des Gurtbandes 4 ist dieses in einen Schultergurtabschnitt S und einen Beckengurtabschnitt B unterteilt. Der Schultergurtabschnitt S verläuft schräg entlang eines Oberkörpers eines Insassen 1, welcher das Gurtband 4 angelegt hat, wobei der Beckengurtabschnitt B über einen Beckenbereich des Insassen 1, im Wesentlich in Fahrzeugquerrichtung verläuft.
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Das Gurtband 4 umfasst zwei in 2 näher dargestellte Gurtbandlagen 4.1, 4.2 zwischen denen ein Airbag 11 angeordnet ist, welcher bei einer erfassten, dem Fahrzeug 3 bevorstehenden Kollision oder bei einer erfassten Kollision auslösbar und mit einem Gas beaufschlagbar ist.
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Im angelegten Zustand des Gurtbandes 4 ist eine Gurtbandlage 4.1 dem Insassen 1 zugewandt, wobei eine weitere Gurtbandlage 4.2 von dem Insassen 1 weggewandt ist.
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Mittels des Airbags 11 wird im Kollisionsfall des Fahrzeuges 3 eine Auflagefläche des Gurtbandes 4 am Körper des Insassen 1 vergrößert, wodurch eine Belastung des Insassen 1 durch das Gurtband 4 und somit ein Verletzungsrisiko verringert werden kann.
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Handelt es sich bei dem Fahrzeug 3 um ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridfahrzeug mit zumindest einer elektrischen Antriebseinheit, sind insbesondere im Winterfahrbetrieb bei vergleichsweise niedrigen Außentemperaturen relativ hohe Reichweitenverluste in Bezug auf eine zum Fahrbetrieb erforderliche zur Verfügung stehende elektrische Energie zu verzeichnen, wenn eine Luft im Innenraum des Fahrzeuges 3 mittels einer Heizvorrichtung des Fahrzeuges 3 erwärmt wird.
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Zudem besteht in dem Fall, dass der Insasse 1 ohne Jacke in das Fahrzeug 3 steigt, bei Fahrbeginn die Unannehmlichkeit in Form einer Kälteeinwirkung durch das Gurtband 4 auf den Oberkörper des Insassen 1.
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Um die Reichweitenverluste wesentlich zu reduzieren, ein Komfortempfinden des das Gurtband 4 tragenden Insassen 1 zu erhöhen und die Unannehmlichkeit der Kälteeinwirkung durch das Gurtband 4 auf den Insassen 1 zu verringern und dadurch nochmals den Komfort und das Wohlbefinden des Insassen 1 zu steigern, ist vorgesehen, das Gurtband 4 mittels zumindest eines Heizelementes 12 zu beheizen.
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Dabei ist das Heizelement 12 zwischen dem Airbag 11 und der dem Insassen 1 zugewandten Gurtbandlage 4.1, also einer Kontaktseite des Gurtbandes 4, angeordnet wie in einer Schnittdarstellung in 2 gezeigt ist.
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In einer Ausführungsform ist das Heizelement 12 als Heizlitze, also als Heizdraht, ausgebildet, wobei die Heizlitze während einer Herstellung des Gurtbandes 4 in die Gurtbandlage 4.1 einwebbar ist.
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Beispielsweise ist das Heizelement 12 in Form der Heizlitze mäanderförmig verlaufend, vorzugsweise am Schultergurtabschnitt S in die Gurtbandlage 4.1 eingewebt ist.
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Zudem ist denkbar, dass zwischen der Gurtbandlage 4.1 mit dem eingewebten Heizelement 12 und dem Airbag 11 ein Trägervlies angeordnet ist, so dass das Heizelement 12 gegenüber dem Airbag 11 thermisch isoliert ist, so dass der Airbag 11 vor einem vergleichsweise hohen Wärmeeintrag geschützt ist.
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Eine alternative oder zusätzliche Ausführungsform sieht vor, dass das Heizelement 12 als eine Heizfolie ausgebildet ist, die mit dem Gurtband 4 thermisch verschweißt und/oder verklebt ist, so dass die Heizfolie stoffschlüssig mit dem Gurtband 4 verbunden ist und eine im Wesentlichen dauerhafte Verbindung zwischen dem Heizelement 12 und der Gurtbandlage 4.1 hergestellt ist.
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Die Heizfolie als Heizelement 12 umfasst eine Trägerfolie, mittels welcher das Heizelement 12 einseitig, insbesondere in Richtung des Airbags 11, thermisch isoliert ist. Dadurch ist ein Wärmeeintrag in den Airbag 11 zumindest reduziert.
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In einer weiteren alternativen oder zusätzlichen Ausführungsform kann ein Heizvlies als Heizelement 12 in das Gurtband 4, insbesondere in Richtung der Kontaktseite, eingebracht sein. Das Heizvlies als Heizelement 12 ist zwischen der Gurtbandlage 4.1 und dem Airbag 11 in dem Gurtband 4 angeordnet und kann als einen Bestandteil Carbonfasern umfassen. Dabei weist das Heizvlies ein Trägervlies auf, wobei das Trägervlies in Richtung des Airbags 11 angeordnet ist und das Heizelement 12 in Form des Heizvlieses gegenüber dem Airbag 11 isoliert. Dadurch ist der Airbag 11 weitestgehend gegen einen Wärmeeintrag von dem Heizelement 12 geschützt.
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Unabhängig von der jeweiligen Ausführungsform ist das Heizelement 12 mit einer Stromversorgung des Fahrzeuges 3 verbunden, wobei das Heizelement 12 je nach Bedarf aktiviert und deaktiviert werden kann. Dazu ist an dem Gurtband 4 und/oder an einer anderen geeigneten Position im Fahrzeug 3 ein Betätigungselement angeordnet.
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Mit einem vergleichsweise geringen Energieeintrag kann ein Komfortbefinden, insbesondere im Brustbereich des das Gurtband 4 tragenden Insassen 1 gesteigert werden.
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Dabei bildet das Heizelement 12 unabhängig von seiner Ausführungsform eine Kontaktheizung, so dass eine Temperatur im Innenraum des Fahrzeuges 3 insgesamt abgesenkt werden kann, und damit eine erhebliche Einsparung in Bezug auf einen Verbrauch elektrischer Energie realisiert werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006003794 A1 [0002]