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DE102017004251A1 - Nahrungsmittel zur Erzielung positiver Gesundheitseffekte - Google Patents

Nahrungsmittel zur Erzielung positiver Gesundheitseffekte Download PDF

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DE102017004251A1
DE102017004251A1 DE102017004251.9A DE102017004251A DE102017004251A1 DE 102017004251 A1 DE102017004251 A1 DE 102017004251A1 DE 102017004251 A DE102017004251 A DE 102017004251A DE 102017004251 A1 DE102017004251 A1 DE 102017004251A1
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Abstract

Es wird ein Nahrungsmittelprodukt beschrieben, enthaltend Johanniskraut, eine spezielle Gewürzmischung, ein Fett mit hohem Gehalt an gesättigten, mittelkettigen Fettsäuren und grünen Tee und/oder Guaraná.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Nahrungsmittelprodukt enthaltend eine spezielle Kombination von Inhalts- und Wirkstoffen, das eine Vielzahl positiver gesundheitliche Effekte erzielt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Es ist bekannt, dass alle lebenden Zellen in ihrer äußeren Membran Rezeptor-Proteine enthalten, die auf bestimmte Signal-Moleküle, wie z.B. Hormone, Wachstumsfaktoren oder Neurotransmitter, reagieren und daraufhin im Zellinneren Veränderungen in der Aktivität von Enzymen und/oder Genen auslösen. Die Mehrzahl dieser Rezeptoren gehört der Proteinfamilie der G-Protein gekoppelten Rezeptoren (G-Protein Coupled Receptor, GPCR) an. Man kennt z.Zt. ca. 1000 verschiedene GPCR's, die in zahlreiche Unterfamilien eingeteilt werden und die je nach Typ auf physikalische (Licht, Schallwellen) oder chemische Reize (z.B. Cytokine, Chemokine, Neurotrophine, Pheromone und Geschmackstoffe) reagieren. GPCR's spielen in der Pharmazie eine große Rolle, wo sie 30-50% der Zielmoleküle von Arzneimitteln ausmachen. Für Lebensmittel ist besonders die Wirkung von Geruchs- und Geschmacksstoffen von Bedeutung, aber in den Nahrungsmitteln sind auch Stoffe vorhanden, die ähnlich wie körpereigene Botenstoffe wirken können. Rezeptoren für Geruchs- und Geschmacksstoffe sind im Übrigen nicht nur im Nasen- und Zungenbereich vorhanden, sondern auch und vor allem im Verdauungstrakt und hier besonders im Dünndarmbereich. Neuere Untersuchungen haben ergeben, dass nicht, wie bisher angenommen, ein bestimmter GPCR-Rezeptor nur eine genau definierte Wirkung auslöst, sondern dass Moleküle wie z.B. solche aus der ß-Arrestin-Proteinfamilie innerhalb der Signalkette die Wirkung wesentlich verändern können, wenn z.B. benachbarte GPCR's von bestimmten anderen Signalmolekülen aktiviert wurden. Dieses als selektive Funktionalität bezeichnete Phänomen kompliziert das Verständnis der Signalwege erheblich und erklärt auch das Auftreten von manchen Nebenwirkungen.
  • Nahrungsmittel bestehen meistens aus sehr vielen unterschiedlichen Inhaltsstoffen, die viele verschiedene Rezeptoren gleichzeitig aktivieren können. Dies könnte zu einem stabilen Reizmuster führen und sich dadurch positiv auswirken. Die Menschheit hat im Verlauf ihrer Entwicklung viele Naturstoffe für eine gute Ernährung identifiziert und optimiert. Seit Anfang des letzten Jahrhunderts wurden jedoch durch Züchtung, Verarbeitung und das Hinzufügen von chemischen Zusatzstoffen zu Nahrungsmitteln starke Veränderungen vorgenommen, wobei oft Ziele, wie Erhöhung der Produktivität, das Aussehen, die längere Haltbarkeit und ganz allgemein eine Kostenreduktion im Vordergrund standen. Zwar haben sich insgesamt sowohl die Lebensqualität als auch die Lebenserwartung der Menschen erhöht, aber andererseits verzeichnet man eine Zunahme von Krankheiten, wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Alzheimer und Parkinson - um nur einige zu nennen. Am Anfang und im Zusammenhang mit diesen Krankheiten stehen oft Bewegungsmangel und Übergewicht.
  • Eine der ersten Empfehlungen für ein gesundes, langes Leben ist daher eine Begrenzung der Nahrungsmittelzufuhr und hier insbesondere von Kohlenhydraten. Damit ist aber eine Gewichtsreduktion nicht leicht erreichbar, da Fasten allein oft dazu führt, dass danach wieder mehr Nahrung aufgenommen wird und eine Spirale in Gang gesetzt wird, bei der letztlich am Ende ein höheres Körpergewicht resultiert. Ferner besteht bei längerdauerndem Fasten die Gefahr der Unterversorgung mit für die optimale Körperfunktion wichtigen Substanzen.
  • Es ist außerdem bekannt, dass bestimmte Lebensmittel, wie z.B. bestimmte Früchte, Gewürze und Tees, Stoffe enthalten, die die Gesundheit erheblich beeinflussen können. In den letzten 10 Jahren haben Untersuchungen gezeigt, dass Polyphenole und insbesondere Flavonoide auch in vergleichsweise geringen Konzentrationen erheblich auf den menschlichen Stoffwechsel einwirken können. Dies ist aus pharmazeutischer Sicht interessant. So werden beispielsweise Substanzen aus Ingwer ( DE 102005062144 A1 ), Kurkuma ( EP 2849731 B1 ) und Johanniskraut ( DE 102006058450 A1 ) isoliert und ihre mögliche Verwendung als Arzneimittel geprüft.
  • Es war deshalb eine Aufgabe der Erfindung, Nahrungsmittel bereitzustellen, welche nur genau so viel Nahrung (zusammen mit Vitaminen und Mineralstoffen) wie nötig dem Körper zuführen, ohne aber dass ein Bedürfnis nach mehr entsteht, so dass eine dauerhafte Gewichtsreduktion erreicht werden kann. Aufgabe der Erfindung war es auch, die Aufnahme der Wirkstoffe durch eine Unterstützung der Verdauung zu verbessern und weitere positive Gesundheitseffekte zu erzielen.
  • Beschreibung der Erfindung:
  • Gelöst werden diese Aufgaben durch ein Nahrungsmittelprodukt, welches aus wenigen Grundkomponenten besteht, welche positive Effekte in teils synergistischer Wirkung beitragen.
  • Erfindungsgemäß enthält das Nahrungsmittelprodukt folgende essentielle Bestandteile:
    1. a) Johanniskraut oder Johanniskrautextrakt, d.h. wässriger und/oder alkoholischer Auszug;
    2. b) eine Gewürzmischung enthaltend als essentielle Bestandteile:
      1. (i) Kumin
      2. (ii) Kurkuma
      3. (iii) schwarzer Pfeffer
      4. (iv) Chili und
      5. (v) Ingwer
    3. c) ein Fett, wobei der Gesamtanteil an gesättigten C8, C10 und C12 Fettsäuren bezogen auf alle Fettsäuren im Triglycerid mindestens 35 Gew% beträgt, und
    4. d) mindestens einen Bestandteil ausgewählt aus grünem Tee und Guaraná.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Nahrungsmittelprodukt ist es gelungen, ein gut verträgliches Lebensmittel bereitzustellen, welches in Testpersonen eine Vielzahl von positiven Effekten erzielen konnte. Zum einen aßen die Testpersonen weniger, ohne Heißhunger auf mehr zu entwickeln, was sich günstig auf das Gewicht auswirkte. Überraschenderweise war auch ihr Allgemeinbefinden nach Aufnahme des Nahrungsmittelproduktes gut, sie schliefen gut, berichteten über eine verbesserte Verdauung und optimistische Stimmung.
  • Überraschenderweise wurden außerdem völlig unerwartete Effekte beobachtet: So wurden z.B. positive Hautveränderungen berichtet. Testpersonen gaben an, ihre Haut wäre glatter geworden und Hautveränderungen, wie Altersflecken und Falten seien verschwunden. Testpersonen mit Arthritis-Problemen hatten weniger Schmerzen und waren beweglicher. Geradezu spektakuläre Ergebnisse wurden bei Parkinson-Patienten als Testpersonen erzielt: Ihr Zustand verbesserte sich stark in Hinblick auf Gehen, Sprechen und der allgemeinen Lebenseinstellung. Verblüffend war in allen Fällen die Schnelligkeit mit der die Effekte auftraten. Während bekannte pflanzliche Produkte wie Johanniskraut ihre Wirkung in der Regel erst nach mindestens 4-wöchiger Einnahme zeigen (siehe z.B. Seifritz E. et al. Int. J. Psychiatry Clin. Prod. 2016, S.126-132 undYong-hua Cui et al., Neuropsychiatric Disease and Treatment, 2016,12:1715-1723), genügten für die Testpersonen in der Regel nur 1-2 Wochen und manchmal sogar nur wenige Tage, um bereits erste Verbesserungen festzustellen. Da die Erfahrung zeigt, dass bei der Einnahme von Naturstoffen Ergebnisse bestenfalls nach vielen Wochen oder Monaten zu erwarten sind, wird vermutet, dass sich bei dem erfindungsgemäßen Nahrungsmittelprodukt, die Inhaltsstoffe gegenseitig verstärken und teilweise auch neue Effekte auslösen. Damit löst die Erfindung überraschenderweise eine weitere Aufgabe, nämlich eine therapeutische Unterstützung für bestimmte Krankheiten zu bieten und als Vehikel oder Carrier für die Verstärkung von weiteren natürlichen Wirkstoffen zu dienen.
  • Obwohl einzelnen Komponenten bereits positive Wirkungen auf die Gesundheit zugeschrieben werden, war es völlig überraschend, dass mit dem erfindungsgemäßen mehrkomponentigen Nahrungsmittelprodukt derartig schnelle und positive Ergebnisse erzielen konnten, vor allem da bekannt ist, dass es häufig zu Wechselwirkungen kommen kann und sich positive Effekte gegenseitig aufheben können.
  • Das erfindungsgemäße Nahrungsmittelprodukt enthält folgende essentielle Bestandteile:
    1. a) Johanniskraut oder einen wässrigen und/oder alkoholischen Extrakt aus Johanniskraut
    2. b) eine Gewürzmischung enthaltend als essentielle Bestandteile:
      1. (i) Kumin
      2. (ii) Kurkuma
      3. (iii) schwarzer Pfeffer
      4. (iv) Chili und
      5. (v) Ingwer
    3. c) ein Fett, wobei der Gesamtanteil an gesättigten C8, C10 und C12 Fettsäuren bezogen auf alle Fettsäuren im Triglycerid mindestens 35 Gew% beträgt, und
    4. d) mindestens einen Bestandteil ausgewählt aus grünem Tee und Guaraná.
  • Komponente a) kann als wässriger und/oder alkoholischer Johanniskrautextrakt aus Johanniskraut oder als zerkleinertes (vorzugsweise gemahlenes) getrocknetes Johanniskraut eingesetzt werden; am bevorzugtesten ist es, Johanniskraut-Pulver einzusetzen. Sowohl für den Extrakt als auch das getrocknete Johanniskraut kann das gesamte Kraut und/oder die Blüten verwendet werden. Gemäß einer Ausführungsform wird das Kraut verwendet, gemäß einer anderen Ausführungsform die Blüten und gemäß einer weiteren Ausführungsform wird ein Gemisch aus Kraut und Blüten verwendet, wobei es bevorzugt ist, dass der Hauptanteil (d.h. > 50 Gew%) des Gemisches aus Blüten besteht. Komponente a) wird in dem erfindungsgemäßen Nahrungsmittelprodukt vorzugsweise in einer Menge von 5,0 bis 20,0 Gew% bezogen auf das Gesamttrockengewicht der Komponenten a) bis d) verwendet, bevorzugter 5,0 bis 15,0 Gew%. Wird ein wässriger Extrakt (z. B. in Form eines Tees) oder alkoholischer Extrakt verwendet, so gilt als Maß die zur Herstellung des Extraktes eingesetzte Trockenmenge des Johanniskrauts.
  • Komponente b) ist eine Gewürzmischung enthaltend als essentielle Bestandteile Kumin, Kurkuma, schwarzer Pfeffer, Chili und Ingwer.
  • Die Komponente b) wird in dem erfindungsgemäßen Nahrungsmittelprodukt vorzugsweise in einer Menge von 15,0 bis 30,0 Gew% bezogen auf das Gesamttrockengewicht der Komponenten a) - d) verwendet, bevorzugter 18,0 bis 25,0 Gew.%.
  • Komponente b) enthält vorzugsweise 20 bis 28 Gew% Kumin, bevorzugter 22 bis 26 Gew%, und besonders bevorzugt 23 bis 25 Gew%, bezogen auf das Gesamtgewicht von Komponente b).
  • Der Anteil an Kurkuma in Komponente b) beträgt vorzugsweise 20 bis 28 Gew%, bevorzugter 22 bis 26 Gew%, und besonders bevorzugt 23 bis 25 Gew%, bezogen auf das Gesamtgewicht von Komponente b).
  • Gemäß einer Ausführungsform enthält Komponente b) die gleiche Menge in Gew% an Kumin und Kurkuma.
  • Der Anteil an schwarzem Pfeffer beträgt vorzugsweise 16 bis 24 Gew%, bevorzugter 18 bis 22 Gew%, und besonders bevorzugt 18 bis 20 Gew%, bezogen auf das Gesamtgewicht von Komponente b).
  • Die Menge an Ingwer (getrocknet, vorzugsweise gemahlen) in Komponente b) beträgt vorzugsweise 13 bis 22 Gew%, bevorzugter 15 bis 22 Gew%, und besonders bevorzugt 16 bis 22 Gew%, bezogen auf das Gesamtgewicht von Komponente b).
  • Der Anteil an Chili (z.B. als Flocken oder Pulver, vorzugsweise in Form von Chilipulver) beträgt vorzugsweise 9 bis 19 Gew%, bevorzugter 10 bis 17 Gew%, und besonders bevorzugt 10 bis 16 Gew%, bezogen auf das Gesamtgewicht von Komponente b).
  • Es versteht sich von selbst, dass alle vorstehenden Mengenangaben der essentiellen Bestandteile der Gewürzmischung b) miteinander kombiniert werden können, wobei die einzige Limitierung ist, dass die Gesamtmenge 100% ergibt. Dies wird durch X in folgender Tabelle nochmal verdeutlicht:
    Figure DE102017004251A1_0001
    Komponente c) ist ein Fett, d.h. im Wesentlichen ein Triglycerid (= Triester von Glycerin mit Fettsäuren) oder ein Gemisch solcher Triglyceride. Im Rahmen dieser Anmeldung wird „Fett“ für feste, halbfeste und flüssige Formen („Öle“) verwendet.
  • Die Fettkomponente c) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gesamtanteil an gesättigten C8, C10 und C12 (d.h. mittelkettigen) Fettsäuren bezogen auf alle (im Triglycerid) vorkommenden Fettsäuren mindestens 35 Gew% beträgt, vorzugsweise mindestens 40 Gew%, bevorzugter mindestens 45 Gew%, noch bevorzugter 48 bis 55 Gew%. Dies widerspricht dem allgemeinen Ernährungstrend heutzutage, Fette mit möglichst hohem Anteil an ungesättigten Fettsäuren zu verwenden. Die Fettkomponente c) kann in fester, halbfester oder flüssiger Form eingesetzt werden. Als Komponente c) können beispielsweise folgende Fettquellen verwendet werden: Kokosmilch, Kokosflocken, Kokosfett - bzw. -öl, Palmkern-Öl und eine Zusammensetzung von Fettsäuren, die mindestens 35 Gew% gesättigte, mittelkettige (C8, C10 und C12) Fettsäuren enthalten; bevorzugt sind Kokosmilch und Kokosöl.
  • Bezogen auf das Gesamttrockengewicht der Komponenten a) - d) wird Fett c) in einer Menge von 15 bis 50 Gew%, bevorzugter 25 bis 50 Gew%, zugegeben. Wird als Quelle für Fett c) ein Produkt wie beispielsweise Kokosmilch eingesetzt, bezieht sich diese Mengenangabe nur auf den Fettanteil davon (bei Kokosmilch z. B. 15-20%, in der Regel ca.17%) und der Rest wird außer Acht gelassen. Bei Kokosöl, Palmkernöl u.a. Ölen wird der Fettanteil mit 100% angenommen, ebenso bei festen Fetten (wie z. B. Kokosfett und Kokosflocken).
  • Als Komponente d) wird mindestens ein Bestandteil ausgewählt aus i) grünem Tee (d.h. nicht fermentierter Tee), welcher in zerkleinerter, vorzugsweise gemahlener Form zum Einsatz kommt und ii) Guarana (Paullina cupana), vorzugsweise als Pulver, eingesetzte Bevorzugt ist der Tee ausgewählt aus Matcha-Tee, der in China und Japan angebaut wird, Sencha und Gyokuro, bevorzugter ist Matcha-Tee und besonders bevorzugt ist der Matcha-Tee, der aus einem Anbau ohne Beschattung stammt und bekanntermaßen besonders bitter ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform wird grüner Tee (vorzugsweise Matcha) in Kombination mit Guarana verwendet. Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird nur grüner Tee als Komponente d) verwendet, vorzugsweise Matcha-Tee.
  • Der Gesamtgehalt an Komponente d) beträgt vorzugsweise 5,0 bis 50,0 Gew% bezogen auf das Gesamttrockengewicht der Komponenten a) - d), bevorzugter 8,0 bis 40,0 Gew%.
  • Es versteht sich von selbst, dass die vorstehend für jede der Komponenten a) - d) angegebenen Mengenbereiche (und bevorzugten Mengenbereiche) in jeglicher Weise miteinander kombiniert werden können, sofern die Gesamtmenge 100% nicht übersteigt und diese Kombination im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind; die Kombinationen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
    Figure DE102017004251A1_0002
  • Neben den vorstehend genannten essentiellen Komponenten kann das erfindungsgemäße Nahrungsmittelprodukt gegebenenfalls außerdem ein oder mehrere der folgenden Bestandteile enthalten:
    • Gummi arabicum; Süssungsmittel (süß schmeckende Saccharide, Zuckeralkohole, Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe), wie z.B. Erythrit, Stevia rebaudiana, Steviosid; Aromen wie z.B. Bittermandel, Butteraroma, Fruchtaroma; Kakaopulver; Salze wie z.B. Natriumsalze (z.B. NaCl in Form von Kochsalz); Koffein, z.B. in Form von Reinsubstanz (Pulver) und vorzugsweise in einer Höchstmenge von 32 mg Gesamtkoffein pro Verzehreinheit (z. B. pro 1 Keks); Vanille z.B. in Form von Bourbonvanille oder Vanillinzucker; Wasabi (Eutrema japonicum); Knoblauchpulver; Senfmehl; Granatapfelpulver; Beeren von Rosaceaen wie Aroniabeeren, Graviola (Anonna muricata, z.B. als Pulver) und Artemisium; ein oder mehrere weitere Gewürze wie z.B. Oregano, Bockshornklee und Koriander.
  • Das erfindungsgemäße Nahrungsmittelprodukt kann in verschiedenen Formen vorliegen und verzehrt werden. Zum Beispiel wäre eine flüssige Darreichungsform denkbar, oder eine trockene oder feuchte Form, die vor Gebrauch gegebenenfalls mit Flüssigkeit angerührt wird. Das erfindungsgemäße Nahrungsmittelprodukt kann auch einem bekannten Nahrungsmittel, wie z.B. Milch, Joghurt oder einem Müsli beigegeben werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform liegt das erfindungsgemäße Nahrungsmittelprodukt als Nahrungsmittelprodukt in fester, konsumfertiger Form, z.B. als Keks oder Riegel vor. Für diese Ausgestaltung ist die Herstellung eines Teiges durch Zugabe eines Mehls und gegebenenfalls Zugabe von Wasser von Vorteil. Bezüglich des Mehls gibt es folgende bevorzugte Ausführungsformen:
    1. i) Gluten-haltiges Mehl z. B. ausgewählt aus Mehlen von Weizen, Dinkel, Roggen, Hafer, Gerste und Gemischen von 2 oder mehr der vorstehenden; bevorzugt ist Gerstenmehl und am bevorzugtesten ist Mehl aus gerösteter Gerste (auch bekannt als Tsampa); und
    2. ii) Gluten-freies Mehl z. B. ausgewählt aus Mehlen von Hirse, Hanf, Soja, Mais, Reis, Pseudogetreidesorten (wobei unter Pseudogetreide Körner von Pflanzen verstanden werden, die nicht der Gräserfamilie Poaceae angehören, z.B. Samen von Gänsefußgewächsen wie Perureis, von Fuchsschwanzgewächsen wie Kömeramarant und Buchweizen, inbesondere Buchweizen und Quinoa), Hülsenfrüchten (z.B. Bohnen, Erbsen, Kichererbsen, Lupinenkerne), Kreuzblütlern (Wurzel) wie z.B. Maca (Lepidium peruvianum), Kokos-, Kürbiskern-, Erdmandel- und Mandelmehl und beliebige Kombinationen von 2 oder mehr der vorstehenden. Für Menschen mit Gluten-Unverträglichkeit ist Mehl ohne Gluten von großer Bedeutung.
  • Gluten weist ausgezeichnete Klebeeigenschaften auf, was für den Teig vorteilhalft ist; außerdem verleiht es dem Teig eine gewisse Elastizität. Wenn ein Mehl mit geringem Glutengehalt (wie z. B. Gerstenmehl) oder ein glutenfreies verwendet wird, kann es daher von Vorteil sein, entweder Gluten oder ein anderes Bindemittel (z. B. Gummi arabicum, Chia-Samen oder Flohsamenschalen-Pulver) zuzusetzen, um einen knetbaren Teig zu erhalten. Wird glutenfreies Mehl ii) eingesetzt und ein glutenfreies Produkt gewünscht, haben sich auch andere Zusatzstoffe als „Klebemittel-Ersatz“ bewährt wie beispielsweise die Verwendung von Pektin und hier insbesondere von ApfelPektin (Polymer vorwiegend bestehend aus α-D-Galacturonsäure); besonders bevorzugt ist die Verwendung von Pektin in Kombination mit einem Säuerungsmittel (z. B. Zitronensäure) und einem Backtriebmittel (z. B. Hirschhornsalz).
  • Für die Teigherstellung kann bei Bedarf außerdem Wasser zugesetzt werden, um eine geeignete Konsistenz zu erhalten. Die Menge an zugesetztem Wasser wird von dem Fachmann in geeigneter Weise ausgewählt; so versteht es sich z. B. von selbst, dass weniger Wasser zugesetzt werden muss, wenn eine der Komponenten a) bis d) bereits in flüssiger Form vorliegt bzw. Wasser enthält (beispielsweise kann a) als Tee eingesetzt werden und/oder als Komponente c) ein Öl oder Kokosmilch verwendet werden).
  • Daraus können z. B. Kekse oder Riegel oder andere beliebige Formen durch frittieren, kochen oder backen hergestellt werden. Das Nahrungsmittelprodukt kann z. B. in flacher Form eine Dicke von 1-20 Millimeter haben. Der Teig der hier vorliegenden Erfindung kann gemäß einer Ausführungsform vor dem Erhitzen (z. B. Trocknen, Backen, Frittieren o.ä.) zu 10-60% (hier und im Folgenden Gewichtsprozent) aus festen Bestandteilen und dem Rest aus flüssigen Bestandteilen bestehen. Das Produkt kann zusätzliche Stoffe mit antiviralen und/oder antibakteriellen Eigenschaften sowie Geschmacksträger, Gewürze, Süßungsmittel und andere gesundheitlich wirkende Stoffe bzw. Stoffe mit verstärkender Wirkung enthalten und damit als Träger für andere Wirkstoffe verwendet werden.
  • Der Teig kann beispielsweise in heißem Öl (beispielsweise Kokosnussöl) bei einer Temperatur von 165°-175°C, vorzugsweise 170°C, für 3-6 Minuten je nach Dicke frittiert werden. Dadurch entsteht ein mechanisch stabiles Produkt mit einer stabilen, wohlschmeckenden Kruste.
  • Vor dem Frittieren kann der Teig gegebenenfalls durch heißen Dampf bei 118°-125°C für 3-6 Minuten behandelt werden. Interessanterweise verändern sich dabei die mechanischen Eigenschaften des Teiges derart, dass er elastisch und gummiartig wird und damit beim Essen ein verstärktes Kauen erfordert. Dies kann von Vorteil sein, da dadurch manche Inhaltsstoffe bereits über die Mundschleimhaut aufgenommen werden.
  • Der Teig kann auch in heißer Luft bei 180°-220°C, vorzugsweise 200°C für 5-15 Minuten, vorzugsweise 10 Minuten z.B. in einem herkömmlichen Backofen gebacken werden.
  • Schließlich ist es auch möglich, das erfindungsgemäße Produkt in Form einer Mischung der Bestandteile in fester oder flüssiger Form bereitzustellen. Diese Formen können dann vom Verwender weiterverarbeitet werden, z. B. in Müslis, Joghurt, Quark etc. eingemischt werden.
  • Die Verzehrempfehlung für Kekse gemäß der vorliegenden Erfindung beträgt 1 - 3 Stück bei einem Keksgewicht von ca. 15 - 20g wie z. B. in den nachfolgenden Beispielen hergestellt.
  • Die Erfindung umfasst beispielsweise folgende Ausführungsformen:
    1. 1. Nahrungsmittelprodukt, enthaltend:
      1. a) Johanniskraut oder einen wässrigen und/oder alkoholischen Johanniskrautextrakt
      2. b) eine Gewürzmischung enthaltend als essentielle Bestandteile:
        1. (i) Kumin
        2. (ii) Kurkuma
        3. (iii) schwarzer Pfeffer
        4. (iv) Chili und
        5. (v) Ingwer
      3. c) ein Fett, wobei der Gesamtanteil an gesättigten C8, C10 und C12 Fettsäuren bezogen auf alle Fettsäuren im Triglycerid mindestens 35 Gew% beträgt, und
      4. d) mindestens einen Bestandteil ausgewählt aus grünem Tee und Guaranä.
    2. 2. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsform 1, weiterhin enthaltend ein oder mehrere Komponenten ausgewählt aus Kakao, Salz, Süssungsmittel, Aromastoffen, Vanille, Koffein, Wasabi, Knoblauchpulver, Senfmehl, Granatapfelpulver, Beeren, Oregano, Bockhornklee und Koriander.
    3. 3. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsformen 1 oder 2, weiterhin enthaltend ein Mehl ausgewählt aus
      1. i) Gluten-haltigem Mehl ausgewählt aus Mehlen von Weizen, Dinkel, Roggen, Hafer, Gerste und beliebige Gemischen von 2 oder mehr der vorstehenden und
      2. ii) Gluten-freiem Mehl ausgewählt aus Mehlen von Hirse, Hanf, Soja, Mais, Reis, Pseudogetreidesorten, Hülsenfrüchten, Kreuzblütler-Wurzel, Kokos-, Kürbiskern-, Erdmandel- und Mandelmehl und beliebige Kombinationen von 2 oder mehr der vorstehenden und
      3. iii) einem Gemisch von Mehlen aus den vorstehenden i) und ii).
    4. 4. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsform 3, wobei als Mehl ein oder mehrere Gluten-freie Mehle ii) verwendet werden und kein Gluten-haltiges Mehl i).
    5. 5. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsform 3, wobei als Mehl Mehl gerösteter Gerste verwendet wird, gegebenenfalls im Gemisch mit einem anderen Mehl ausgewählt aus den in Ausführungsform 3 definierten Mehlen i) und ii).
    6. 6. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsform 3, 4 oder 5, weiterhin enthaltend mindestens eine Komponente ausgewählt aus Gummi arabicum, Chia-Samen und Flohsamenschalen-Pulver.
    7. 7. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsform 4, weiterhin enthaltend Pektin und gegebenenfalls Säuerungsmittel und Backtriebmittel.
    8. 8. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei das Fett in Form von Kokosmilch, Kokosflocken oder Kokosöl eingesetzt wird.
    9. 9. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei Komponente d) Matcha-Tee oder ein Gemisch aus Matcha-Tee und Guarana ist.
    10. 10. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei Komponente a) in einer Menge von 5,0 bis 20 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
    11. 11. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei Komponente b) in einer Menge von 15 bis 30 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
    12. 12. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei Komponente c) in einer Menge von 15 bis 50 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
    13. 13. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei Komponente d) in einer Menge von 5 bis 50 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
    14. 14. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, wobei die Gewürzmischung b) 20 - 28 Gew% Kumin, 20 - 28 Gew% Kurkuma, 16 - 24 Gew% schwarzen Pfeffer, 13 - 25 Gew% Ingwer und 9 - 19 Gew% Chili, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der Gewürzmischung aus Kumin, Kurkuma, schwarzem Pfeffer, Ingwer und Chili, enthält.
    15. 15. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, insbesondere gemäß einer der Ausführungsformen 3 - 7, wobei zusätzlich Wasser enthalten ist.
    16. 16. Nahrungsmittelprodukt gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, dadurch gekennzeichnet, dass es in trockener, feuchter oder flüssiger Form vorliegt.
    17. 17. Nahrungsmittelprodukt, erhalten durch Frittieren oder Backen eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einer der Ausführungsformen 1 - 16, insbesondere der Ausführungsformen 3 - 7 und 15.
    18. 18. Nahrungsmittelprodukt gemäß Ausführungsform 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass es in Form eines Keks oder Riegels vorliegt.
    19. 19. Herstellung eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einer der vorstehenden Ausführungsformen, umfassend: i) das Mischen der Komponenten a) - d) und optional eine oder mehrere der in Ausführungsformen 2 - 7 definierten, optionalen Komponenten, ii) gegebenenfalls Zugabe von Wasser,
      • (iii) gegebenenfalls Formen und
      • (iv) gegebenenfalls Überführen in eine feste Form durch Trocknen, Dämpfen, Backen oder Frittieren.
    20. 20. Verwendung eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einer der Ausführungsformen 1 - 18 zur Verbesserung mindestens eines Zustands ausgewählt aus Verdauungsproblemen, Schlafproblemen, Hautproblemen, Schmerzen, Übergewicht, motorischen Problemen und kognitiven Problemen.
    21. 21. Verwendung eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einer der Ausführungsformen 1 - 18 als Träger für pharmazeutische Wirkstoffe.
  • Beispiele
  • Beispiel 1 (Keks 1)
  • 1000g Tsampa, 300g Gummi arabicum, 40g Guaraná, 20g Matcha, 7g Kumin, 7g Kurkuma, 5g schwarzer Pfeffer, 6g Ingwer, 3g Chilipulver, 10g Kochsalz, 250g Kokosmilch (Fettgehalt: 17%), 12g Koffein, 18g Johanniskraut, 6g Bourbon-Vanille, 800ml Wasser. Frittiert in Palmin bei 175°C für 3 Minuten. Dies ergab 120 Kekse in der Form 40x40x8 mm mit einem Gewicht von 16-19g pro Stück.
  • Beispiel 2 (Keks 2)
  • 1000g Tsampa, 100g Gluten, 500g Kokosmilch (Fettgehalt: 17%), 850g Wasser, 40g Matcha, 50g Guaraná, 20g Johanniskraut,11,5g Kumin, 11,5g Kurkuma, 9,2g schwarzer Pfeffer, 8,0g Ingwer, 7,0g Chilipulver, 7,0g Bourbon-Vanille, 3,0g Stevia, 23g Kochsalz. Gebacken bei 180°C für 15 Minuten. Es ergaben sich 85 Kekse der Größe 40x40x8 mm mit 16-19g Gewicht pro Stück.
  • Beispiel 3 (Keks 3)
  • 400g Maismehl, 300g Kokosmehl, 150g Sojamehl, 80g Erdmandelmehl, 70 Kürbiskernmehl, 25g Matcha, 15g Guaraná, 45g Apfelpektin, 80ml Zitronensaft, 20g Johanniskraut, 15g Kochsalz, 12,2g Kumin, 12,2g Kurkuma, 9,6g schwarzer Pfeffer, 8,5g Ingwer, 7,5g Chilipulver, 7g Bourbon-Vanille, 1,20g Stevia, 100g Kokosöl, 800g Wasser. Gebacken bei 180°C für 20 Minuten. Es ergaben sich 65 Kekse der Größe 40x40x8 mm mit 16-19g Gewicht pro Stück.
  • Beispiel 4
  • In 500g Joghurt wurden 0,5g Johanniskrautpulver, 2,0g Gewürzmischung (0,488g Kumin, 0,488g Kurkuma, 0,384g schwarzer Pfeffer, 0,340g Ingwer, 0,300g Chilipulver), 4,0g Kokosöl und 2,0g Matcha eingerührt. Die Verzehrempfehlung hier beträgt ca. 150g Joghurtgemisch pro Tag.
  • Beispiel 5
  • Die in Beispiel 2 hergestellten Kekse wurden 43 Probanden zur Verfügung gestellt, die über einen Zeitraum von 10-20 Tagen täglich 2-3 Stück verzehrten.
  • Um Placebo-Effekte zu minimieren, wurden die Probanden nicht mit Hilfe eines Fragebogens befragt, sondern es wurden spontane Äußerungen der Probanden festgehalten.
  • Äußerungen von Probanden:
  • Kognitive Verbesserung: Klarheit, Ruhe, Zufriedenheit
    Motorische Verbesserung: Beweglichkeit, Gehvermögen, Freude an Bewegung
    Bessere Verdauung: Angenehmes Bauchgefühl, guter Stuhlgang
    Besserer Schlaf: tiefer, erholsamer Schlaf, angenehmes Erwachen
    Weniger Appetit: weniger Hungergefühl und Appetit auf mehr Essen
    Verbesserung Hautbild: glattere, weichere Haut, Verschwinden von Unreinheiten
    Weniger Schmerzen: weniger oder keine Schmerzen mehr
  • Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
    Kognitive Verbesserung 89% der Probanden
    Motorische Verbesserung 67% der Probanden
    Bessere Verdauung 19% der Probanden
    Besserer Schlaf 19% der Probanden
    Weniger Appetit 15% der Probanden
    Verbesserung Hautbild 22% der Probanden
    Weniger Schmerzen 22% der Probanden
  • Sehr beeindruckend war die Wirkung auf drei Parkinson-Patienten, die sich in verstärkter Beweglichkeit, verbessertem Sprechen und in einer optimistischeren Grundhaltung (kognitiver Verbesserung) äußerte; obwohl die Patienten bereits eine Therapie mit L-DOPA erhielten, traten merkliche Verbesserungen erst ein, als für einen Zeitraum von 10 Tagen täglich 3 Stück der zur Verfügung gestellten Kekse verzehrt wurden. Bei zwei Parkinson-Patienten hatten sich zudem einzelne Blutwerte verbessert (z.B. SGPT und SGOT erniedrigt bzw. normalisiert).
  • Zu beachten ist, dass die Probanden sehr uneinheitlich waren. Die meisten waren gesund, Kranke hatten sehr uneinheitliche Beschwerden und einzelne Probanden nannten bis zu vier verschiedene Effekte.
  • Bei fast allen oben beschriebenen Effekten fällt auf, dass sie typischerweise bereits nach 5-10 Tagen, d.h. sehr schnell, auftraten. Studien zur Wirkung von Johanniskraut gehen z.B. von Zeiträumen von mindestens 4-6 Wochen aus (Seifritz E. et al., Int J Psychiatry Clin Pract., 2016, S.126-132 und Yong-hua Cui et al., Neuropsychiatric Disease and Treatment, 2016,12:1715-1723). Die erfindungsgemäßen Nahrungsmittelprodukte enthalten ganz offensichtlich Stoffkombinationen, bei denen positive Effekte sich nicht gegenseitig aufheben sondern sich sogar gegenseitig verstärken, und zusätzlich die Effektivität weiterer Wirkstoffe erhöhen können.
  • Vergleichskekse
  • Es wurden basierend auf Keks 2 auch Kekse hergestellt, die keinen Matcha-Tee enthielten. Von den Probanden wurde keine Dämpfung des Hungergefühls berichtet.
  • Außerdem wurden basierend auf Keks 2 auch Kekse hergestellt, die kein Johanniskraut enthielten; von den Parkinson-Patienten wurden keine deutlichen Verbesserungen berichtet, wie sie mit Keks 2 erzielt wurden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102005062144 A1 [0005]
    • EP 2849731 B1 [0005]
    • DE 102006058450 A1 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Seifritz E. et al. Int. J. Psychiatry Clin. Prod. 2016, S.126-132 [0010]
    • Yong-hua Cui et al., Neuropsychiatric Disease and Treatment, 2016,12:1715-1723 [0010, 0050]
    • Seifritz E. et al., Int J Psychiatry Clin Pract., 2016, S.126-132 [0050]

Claims (17)

  1. Nahrungsmittelprodukt, enthaltend: a) Johanniskraut oder einen wässrigen und/oder alkoholischen Johanniskrautextrakt b) eine Gewürzmischung enthaltend als essentielle Bestandteile: (i) Kumin (ii) Kurkuma (iii) schwarzer Pfeffer (iv) Chili und (v) Ingwer c) ein Fett, wobei der Gesamtanteil an gesättigten C8, C10 und C12 Fettsäuren bezogen auf alle Fettsäuren im Triglycerid mindestens 35 Gew% beträgt, und d) mindestens einen Bestandteil ausgewählt aus grünem Tee und Guaraná.
  2. Nahrungsmittelprodukt gemäß Anspruch 1, weiterhin enthaltend ein oder mehrere Komponenten ausgewählt aus Kakao, Salz, Süssungsmittel, Aromastoffen, Vanille, Koffein, Wasabi, Knoblauchpulver, Senfmehl, Granatapfelpulver, Beeren, Oregano, Bockhomklee und Koriander.
  3. Nahrungsmittelprodukt gemäß Anspruch 1 oder 2, weiterhin enthaltend ein Mehl ausgewählt aus i) Gluten-haltigem Mehl ausgewählt aus Mehlen von Weizen, Dinkel, Roggen, Hafer, Gerste und beliebige Gemischen von 2 oder mehr der vorstehenden und ii) Gluten-freiem Mehl ausgewählt aus Mehlen von Hirse, Hanf, Soja, Mais, Reis, Pseudogetreidesorten, Hülsenfrüchten, Kreuzblütler-Wurzel, Kokos-, Kürbiskern-, Erdmandel- und Mandelmehl und beliebige Kombinationen von 2 oder mehr der vorstehenden und iii) einem Gemisch von Mehlen aus den vorstehenden i) und ii).
  4. Nahrungsmittelprodukt gemäß Anspruch 3, wobei als Mehl ein oder mehrere Gluten-freie Mehle verwendet werden und kein Gluten-haltiges Mehl i)..
  5. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Fett in Form von Kokosmilch, Kokosflocken oder Kokosöl eingesetzt wird.
  6. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei Komponente d) Matcha-Tee oder ein Gemisch aus Matcha-Tee und Guarana ist.
  7. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei Komponente a) in einer Menge von 5,0 bis 20 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
  8. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei Komponente b) in einer Menge von 15 bis 30 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
  9. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei Komponente c) in einer Menge von 15 bis 50 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
  10. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei Komponente d) in einer Menge von 5 bis 50 Gew%, bezogen auf die Gesamtmenge an Komponenten a) - d), in dem Nahrungsmittelprodukt enthalten ist.
  11. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei zusätzlich Wasser enthalten ist.
  12. Nahrungsmittelprodukt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es in trockener, feuchter oder flüssiger Form vorliegt.
  13. Nahrungsmittelprodukt, erhalten durch Frittieren oder Backen eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einem der Ansprüche 1-12.
  14. Nahrungsmittelprodukt gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass es in Form eines Keks oder Riegels vorliegt.
  15. Herstellung eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend: i) das Mischen der Komponenten a) - d) und optional eine oder mehrere der in Ansprüchen 2 bis 4 definierten Komponenten, ii) gegebenenfalls Zugabe von Wasser, (iii) gegebenenfalls Formen und (iv) gegebenenfalls Überführen in eine feste Form durch Trocknen, Dämpfen, Backen oder Frittieren.
  16. Verwendung eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einem der Ansprüche 1-14 zur Verbesserung mindestens eines Zustands ausgewählt aus Verdauungsproblemen, Schlafproblemen, Hautproblemen, Schmerzen, Übergewicht, motorischen Problemen und kognitiven Problemen.
  17. Verwendung eines Nahrungsmittelproduktes gemäß einem der Ansprüche 1-14 als Träger für pharmazeutische Wirkstoffe.
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