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DE102016221817A1 - Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen und Batterie - Google Patents

Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen und Batterie Download PDF

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DE102016221817A1
DE102016221817A1 DE102016221817.4A DE102016221817A DE102016221817A1 DE 102016221817 A1 DE102016221817 A1 DE 102016221817A1 DE 102016221817 A DE102016221817 A DE 102016221817A DE 102016221817 A1 DE102016221817 A1 DE 102016221817A1
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DE
Germany
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battery module
battery
clamping plate
battery cells
adhesive layer
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DE102016221817.4A
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English (en)
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Steffen Schoenfeld
Timo Kegel
Florian Postler
Christoph Schlund
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to US15/805,164 priority patent/US20180130982A1/en
Priority to CN201711084499.9A priority patent/CN108063191A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen (2), welche elektrisch seriell oder parallel miteinander verschaltet sind, wobei die Batteriezellen (2) in einer Längsrichtung (5) des Batteriemoduls (1) nebeneinander angeordnet sind und gemeinsam zumindest eine erste Außenfläche (6) und eine zweite Außenfläche (7) ausbilden, wobei das Batteriemodul (1) weiterhin eine erste Spannplatte (3) und eine zweite Spannplatte (4) aufweist, und weiterhin die erste Spannplatte (3) an der ersten Außenseite (6) angeordnet ist und die zweite Spannplatte (4) an der zweiten Außenseite (7) angeordnet ist, wobei zwischen der ersten Spannplatte (3) und der ersten Außenseite (6) eine erste Klebeschicht (8) angeordnet ist und dass zwischen der zweiten Spannplatte (4) und der zweiten Außenseite (7) eine zweite Klebeschicht (9) angeordnet ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen nach Gattung des unabhängigen Anspruchs. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch eine Batterie mit einem solchen Batteriemodul.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass Batterien beispielsweise eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges, wie insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, wenigstens aus einem Batteriemodul oder vorteilhaft auch aus einer Mehrzahl an Batteriemodulen bestehen. Weiterhin weist ein Batteriemodul zudem bevorzugt eine Vielzahl an einzelnen Batteriezellen auf, welche untereinander zu dem Batteriemodul verschaltet sind. Dabei können die einzelnen Batteriezellen elektrisch seriell oder parallel miteinander verschaltet sein.
  • Alterungsprozesse aufgrund von Lade- und Entladevorgängen in den einzelnen Batteriezellen bedingen interne Kräfte, welche dazu führen, dass die einzelnen Batteriezellen während der Betriebsdauer nicht formkonstant bleiben, sondern diese als Schwellung bezeichneten Prozesse deformieren das Gehäuse der Batteriezellen. Diese Prozesse erfordern somit eine Ausbildung des Batteriemoduls, welche die aufgrund von Alterungsprozessen entstehenden internen Kräfte aufnehmen kann und die Verformung der Gehäuse der einzelnen Batteriezellen begrenzen kann. Die Beaufschlagung der einzelnen Batteriezellen oder deren Gehäuse mit einer Kraft, um die Verformung zu begrenzen, wird allgemein als Verpressung bezeichnet.
  • Die Druckschrift DE 10 2013 206 504 A1 offenbart ein Batteriemodul mit mindestens zwei nebeneinander angeordneten Batteriezellen, wobei ein Boden mindestens einer der Batteriezellen eine wärmeleitfähige Ausgleichsbeschichtung aufweist, die einen Versatz zwischen den Batteriezellen ausgleicht.
  • Weiterhin offenbart die Druckschrift DE 10 2010 055 600 A1 eine Vorrichtung zum Kühlen einer aus einer Mehrzahl von Batterieeinzelzellen aufgebauten Batterie, wobei die Vorrichtung wenigstens einen ein Phasenwechselmaterial aufweisenden Latentwärmespeicher umfasst. Weiterhin umfasst die Vorrichtung Wärmeleitelemente, welche an ihrem einen Ende mit den Batterieeinzelzellen in wärmeleitend im Kontakt stehen und welche an ihrem anderen Ende mit dem neben dem Verbund der Batterieeinzelzellen angeordneten Latentwärmespeicher in Verbindung stehen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Das Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs hat den Vorteil, dass eine zuverlässige mechanische Fixierung und Verpressung der Mehrzahl an Batteriezellen des Batteriemoduls möglich ist. Insgesamt kann dadurch auch die Anzahl der für das Batteriemodul benötigten Bauteile reduziert werden, wodurch ein einfacher und kostengünstiger Aufbau möglich ist und zugleich können damit sowohl die volumetrische als auch die gravimetrische Energiedichte des Batteriemoduls erhöht werden.
  • Erfindungsgemäß wird ein Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Batteriezellen elektrisch seriell oder parallel miteinander verschaltet und zudem in einer Längsrichtung des Batteriemoduls nebeneinander angeordnet. Weiterhin bilden die Batteriezellen gemeinsam zumindest eine erste Außenfläche und gemeinsam zumindest eine zweite Außenfläche aus. Das Batteriemodul weist dabei weiterhin eine erste Spannplatte und eine zweite Spannplatte auf. Die erste Spannplatte ist an der ersten Außenseite angeordnet und die zweite Spannplatte ist an der zweiten Außenseite angeordnet.
  • Dabei ist zwischen der ersten Spannplatte und der ersten Außenseite eine erste Klebeschicht angeordnet und zwischen der zweiten Spannplatte und der zweiten Außenseite eine zweite Klebeschicht angeordnet.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im unabhängigen Anspruch angegebenen Vorrichtung oder des im unabhängigen Anspruch angegeben Verfahrens möglich.
  • Unter der gemeinsamen Ausbildung der ersten Außenfläche und der zweiten Außenfläche durch die Mehrzahl an Batteriezellen soll verstanden sein, dass die erste Außenfläche und/oder die zweite Außenfläche jeweils von zumindest zwei Batteriezellen gemeinsam ausgebildet werden. Dabei ist es durchaus möglich, dass die die erste Außenseite ausbildenden Batteriezellen von den die zweite Außenseite ausbildenden Batteriezellen verschieden sind.
  • Bevorzugt ist es auch, wenn die Gesamtheit der Mehrzahl an Batteriezellen gemeinsam jeweils die erste Außenseite und die zweite Außenseite ausbilden, wobei somit jede Batteriezelle der Mehrzahl an Batteriezellen jeweils einen Bereich der ersten Außenfläche als auch einen Bereich der zweiten Außenfläche ausbildet.
  • Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die erste Außenfläche und die zweite Außenfläche parallel zu der Längsrichtung des Batteriemoduls angeordnet sind, so dass die Normalenvektoren der jeweiligen Außenfläche im Wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung des Batteriemoduls angeordnet sind.
  • Unter einer ersten bzw. zweiten Spannplatte soll ein derart mechanisch formstabiles Bauteil verstanden sein, welches sich während des Betriebes des Batteriemoduls und den daraus resultierenden und auf die jeweilige Spannplatte einwirkenden Kräften im Wesentlichen nicht verformt und somit formkonstant bleibt, so dass eine ausreichende mechanische Gesamtstabilität des Batteriemoduls erreicht werden kann. Die erste Spannplatte und/oder die zweite Spannplatte können bevorzugt aus Metall, wie beispielsweise Aluminium, oder auch aus Kunststoff ausgebildet sein.
  • Vorteilhafterweise umfassen die Batteriezellen jeweils ein prismatisch ausgebildetes Batteriezellengehäuse. Unter einem prismatisch ausgebildeten Batteriezellengehäuse soll verstanden sein, dass das Batteriezellengehäuse sechs Seitenflächen aufweist, wobei gegenüberliegende Seitenflächen im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und nebeneinander angeordnete Seitenflächen im Wesentlichen jeweils rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Weiterhin weisen gegenüberliegende Seitenflächen auch im Wesentlichen eine gleiche Form auf. Dazu sei noch angemerkt, dass die eingangs erwähnten Alterungsprozesse dazu führen können, dass das Batteriezellengehäuse über der Betriebsdauer nicht formkonstant bleibt, wodurch das Batteriezellengehäuse im Wesentlichen prismatisch ausgebildet ist.
  • In den prismatisch ausgebildeten Batteriezellengehäusen sind dabei jeweils die elektrochemischen Komponenten der jeweiligen Batteriezellen, wie beispielsweise Anode, Kathode, Separator und Elektrolyt, angeordnet. Weiterhin sind die Batteriezellen in der Art in der Längsrichtung des Batteriemoduls nebeneinander angeordnet, dass die Batteriezellengehäuse mit ihren größten Seitenflächen des Batteriezellengehäuses jeweils direkt benachbart zueinander angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass somit eine zuverlässige mechanische Fixierung und Verpressung der Mehrzahl an Batteriezellen mit einem prismatisch ausgebildeten Batteriezellengehäuse möglich ist, da die auf Alterungsprozessen basierende Verformungen größtenteils jeweils die größten Seitenflächen der Batteriezellen verformen. Dadurch kann mittels der Anordnung der ersten Spannplatte bzw. der zweiten Spannplatte an der ersten Außenseite bzw. der zweiten Außenseite, welche jeweils von den Seitenflächen mit der kleinsten oder mittleren Größe ausgebildet werden, insgesamt der Verformung entgegen gewirkt werden und die mechanische Stabilität der Batteriezellengehäuse für die Ausbildung einer mechanisch stabilen Struktur des Batteriemoduls genutzt werden. Insgesamt ist es dadurch auch möglich, die gesamte Höhe des Batteriemoduls zu verringern.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausbildung des Batteriemoduls sind die einzelnen Batteriezellen in der Art ausgebildet, dass die Batteriezellengehäuse im Wesentlichen eine erste halbschalenförmig ausgebildete Batteriezellengehäusehälfte und eine zweite halbschalenförmig ausgebildete Batteriezellengehäusehälfte aufweisen, wobei die erste Batteriezellengehäusehälfte einen positiven Spannungsabgriff ausbildet und die zweite Batteriezellengehäusehälfte einen negativen Spannungsabgriff ausbildet, so dass durch die alternierende Anordnung der Batteriezellen eine Reihenschaltung ausgebildet werden kann. Solche Batteriezellen sind als Halbschalenbatteriezellen bekannt, welche im Englischen auch als Nutshell-Batteriezellen bekannt sind.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die erste Außenseite und die zweite Außenseite einander gegenüberliegend angeordnet sind, wobei die erste Außenseite und die zweite Außenseite dabei insbesondere parallel zueinander angeordnet sind. Dadurch können die erste Spannplatte und die zweite Spannplatte auch bei größer werdenden Verformungskräften die Mehrzahl an Batteriezellen zuverlässig fixieren und verpressen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist das Batteriemodul weiterhin eine erste Endplatte und eine zweite Endplatte auf. Dabei ist die erste Endplatte in der Längsrichtung des Batteriemoduls an einem ersten Ende desselben angeordnet und die zweite Endplatte des Batteriemoduls an einem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende des Batteriemoduls angeordnet. An dieser Stelle sei angemerkt, dass bei der bevorzugten Ausbildung der Batteriezellen mit einem prismatischen Batteriezellengehäuse die erste Endplatte bzw. die zweite Endplatte jeweils an der größten Seitenflächen der zu der ersten Endplatte bzw. zu der zweiten Endplatte direkt benachbart angeordneten Batteriezelle angeordnet ist. Weiterhin sind dabei die erste Außenfläche und die zweite Außenfläche bevorzugt parallel zu der Längsrichtung angeordnet.
  • Die Anordnung der ersten Endplatte und der zweiten Endplatte hat den Vorteil, dass dadurch eine zusätzliche Verpresskraft auf die Mehrzahl an Batteriezellen des Batteriemoduls aufgebracht werden kann, welche insbesondere die Verformung der größten Seitenflächen in Richtung der Längsrichtung des Batteriemoduls begrenzt.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die erste Spannplatte und/oder die zweite Spannplatte zusätzlich als Kühlelement des Batteriemoduls ausgebildet sind. Dazu können die erste Spannplatte und/oder die zweite Spannplatte Kanäle aufweisen, welche zur Durchströmung mit einem Temperierfluid ausgebildet sind. Weiterhin können die erste Spannplatte und die zweite Spannplatte dazu ein Phasenwechselmaterial umfassen. Ferner ist es auch möglich, dass die erste Spannplatte oder die zweite Spannplatte dazu Kühlrippen umfassen, welche bevorzugt an der von der Mehrzahl an Batteriezellen abgewandten Seite der ersten Spannplatte bzw. der zweiten Spannplatte angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass durch die Anordnung der ersten bzw. zweiten Klebeschicht zwischen der ersten Außenseite bzw. der zweiten Außenseite und der ersten Spannplatte bzw. der zweiten Spannplatte, welche als Kühlelement ausgebildet ist, eine definierte und zuverlässige Anbindung des Kühlelements mit einem möglichst hohen Wärmeübergangskoeffizient möglich ist, da insbesondere Einschlüsse von Luft verhindert werden können.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das Batteriemodul auch eine Vielzahl an ersten Spannplatten und/oder eine Vielzahl an zweiten Spannplatten aufweisen. Dies hat den Vorteil, dass insbesondere bei einer größeren Anzahl an Batteriezellen, auch eine zuverlässige mechanische Fixierung möglich ist.
  • Bevorzugt sind die erste Klebeschicht und/oder die zweite Klebeschicht aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff ausgebildet, wobei unter einem elektrisch isolierenden Werkstoff insbesondere verstanden sein soll, dass dieser einen hohen spezifischen Widerstand aufweist, bevorzugt größer 1012 Ω mm2 m-1. Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die erste Klebeschicht und/oder die zweite Klebeschicht aus einem thermisch leitfähigen Werkstoff ausgebildet sind, bevorzugt mit einer thermischen leitfähig größer 1 W m-1 K-1. Insbesondere können die erste bzw. zweite Klebeschicht auch Additive zur Erhöhung der thermischen Leitfähigkeit aufweisen.
  • Dabei können die erste Klebeschicht und/oder die zweite Klebeschicht beispielsweise insbesondere als Folie oder auch als mehrlagigen Folie ausgebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfassen die erste Klebeschicht und/oder die zweite Klebeschicht einen elastischen Anteil und/oder einen plastischen Anteil. Dadurch können herstellungsbedingte Toleranzen zwischen den einzelnen Batteriezellen sowie Verformungen der einzelnen Batteriezellen ausgeglichen werden, wodurch die Ausbildung zu geringer Anpresskräfte der Batteriezellen gegenüber der ersten bzw. zweiten Spannplatte verringert werden kann und auch die Ausbildung zu hoher Anpresskräfte vermeidbar ist. Insbesondere kann dadurch auch eine zuverlässige Anbindung an eine als Kühlelement ausgebildete erste bzw. zweite Spannplatte des Batteriemoduls mit einem höheren Wärmeleitkoeffizient ausgebildet werden.
  • Es ist auch zweckmäßig, wenn an einer von den Batteriezellen gemeinsam ausgebildeten dritten Außenfläche, welche zu der ersten Außenfläche direkt benachbart angeordnet ist, Zellverbinder angeordnet sind. Dabei sind die Zellverbinder zu einer elektrisch seriellen und oder parallelen Verschaltung der einzelnen Batteriezellen ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass die Zellverbinder auch nach der Anordnung der ersten Spannplatte und der zweiten Spannplatte angeordnet werden und auch noch zugänglich sind. Insbesondere umfassen die Batteriezellen dabei ein prismatisch ausgebildetes Batteriezellengehäuse.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind direkt benachbart zueinander angeordnete Batteriezellen durch einen Abstand voneinander beabstandet. Dabei kann bevorzugt zwischen den direkt benachbart zueinander angeordneten Batteriezellen jeweils ein Ausgleichselement angeordnet sein, welches einen elastischen Anteil und/oder plastischen Anteil umfassen kann. Dadurch können Verformungskräfte aufgrund von Alterungsprozessen der Batteriezellen durch das Ausgleichelement aufgenommen werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, kein Ausgleichelement zwischen den beabstandeten Batteriezellen anzuordnen, wodurch aufgrund des Abstandes zwischen den Batteriezellen denselben eine begrenzte Verformung ermöglicht wird.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung auch eine Batterie mit einem eben beschriebenen erfindungsgemäßen Batteriemodul.
  • Figurenliste
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen
    • 1 in einer perspektivischen Ansicht eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Batteriemoduls und
    • 2 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Batteriemoduls.
  • Die 1 zeigt schematisch in einer perspektivischen Ansicht eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Batteriemoduls 1 mit einer Mehrzahl an Batteriezellen 2.
  • Die Mehrzahl an Batteriezellen 2 sind in einer Längsrichtung 5 des Batteriemoduls 1 nebeneinander angeordnet.
  • Dabei bilden die Batteriezellen 2 gemeinsam eine erste Außenseite 6, welche insbesondere auch als Oberseite des Batteriemoduls 1 bezeichnet sein kann, und eine zweite Außenseite 7, welche insbesondere auch als Unterseite des Batteriemoduls 1 bezeichnet sein kann, aus. Insbesondere bilden bei der in der 1 dargestellten Ausführungsform des Batteriemoduls 1 alle Batteriezellen 2 gemeinsam die erste Außenseite 6 und die zweite Außenseite 7 aus.
  • Des Weiteren weist das Batteriemodul 1 eine erste Spannplatte 3 und eine zweite Spannplatte 4 auf.
  • Wie die 1 zeigt, ist die erste Spannplatte 3 an der ersten Außenseite 6 angeordnet und die zweite Spannplatte 4 ist an der zweiten Außenseite 7 angeordnet. Dabei ist zwischen der ersten Spannplatte 3 und der ersten Außenseite 6 eine erste Klebeschicht 8 angeordnet und zwischen der zweiten Spannplatte 4 und der zweiten Außenseite 7 eine zweite Klebeschicht 9.
  • Gemäß den in der 1 gezeigten Ausführungsbeispielen umfassen die Batteriezellen 2 jeweils ein prismatisch ausgebildetes Batteriezellengehäuse 10, in welchem die elektrochemischen Komponenten der jeweiligen Batteriezelle 2 angeordnet sind. Dabei zeigt die 1 weiterhin, dass die Batteriezellen 2 in der Art in der Längsrichtung 5 des Batteriemoduls 1 nebeneinander angeordnet sind, dass die Batteriezellengehäuse 10 mit ihren größten Seitenflächen 11 jeweils direkt benachbart zueinander angeordnet sind. An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Batteriemodul 1 zwei Reihen 22, 23 an identischen Batteriezellen 2 umfasst, wobei die zwei Reihen 22, 23 in der Längsrichtung 5 nebeneinander angeordnet sind.
  • Weiterhin ist aus der 1 auch zu erkennen, dass die erste Außenseite 6 und die zweite Außenseite 7 einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  • Ferner weist das Batteriemodul 1 auch eine erste Endplatte 12 und eine in der 1 nicht zu erkennende zweite Endplatte 13 auf. Dabei ist die erste Endplatte 12 in der Längsrichtung 5 des Batteriemoduls 1 an einem ersten Ende 14 des Batteriemoduls 1 angeordnet und die zweite Endplatte 13 des Batteriemoduls 1 an einem dem ersten Ende 14 gegenüberliegenden zweiten Ende 15 des Batteriemoduls 1 angeordnet. Dabei sind die erste Endplatte 12 und die zweite Endplatte 13 jeweils bevorzugt an den größten Seitenflächen 11 der zu der ersten Endplatte 12 bzw. der zweiten Endplatte 13 direkt benachbart angeordneten Batteriezellen 2 angeordnet und bedecken diese vorzugsweise im Wesentlichen vollständig.
  • Weiterhin ist die zweite Spannplatte 4 des Batteriemoduls 1 als ein Kühlelement ausgebildet, wobei die zweite Spannplatte 4 dabei vorzugsweise Kanäle aufweist, welche zur Durchströmung mit einem Temperierfluid ausgebildet sind. Mittels der dargestellten Anschlüsse 16 kann dabei Temperierfluid in die Kanäle eingelassen bzw. ausgelassen werden.
  • Die Batteriezellen 2 bilden weiterhin gemeinsam eine dritte Außenseite 17 aus, die bevorzugt direkt benachbart zu der ersten Außenseite 6 und bevorzugt auch direkt benachbart zu der zweiten Außenseite 7 angeordnet ist. Dabei sind an der dritten Außenseite 17 Zellverbinder 18, welche zum elektrisch seriellen und/oder parallelen Verschalten der Batteriezellen 2 miteinander ausgebildet sind, angeordnet. Weiterhin kann an der dritten Außenseite 17 auch ein Zellkontaktierungssystem 19 angeordnet sein, welches zur Überwachung von Funktionen der Batteriezellen 2, wie insbesondere von Temperaturen oder von Spannungen, ausgebildet ist.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die erste Endplatte 12 eine Steuer- und/oder Regelungseinheit 20 des Batteriemoduls 1 umfasst.
  • Aus der 1 ist auch zu erkennen, dass die erste Spannplatte 3 bzw. die zweite Spannplatte 4 an gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Abrundung 21 aufweisen können, welche zumindest teilweise auch an der dritte Außenseite 17 angeordnet sein können und auch an einer der dritten Außenseite 17 gegenüberliegenden Außenseite 24.
  • Die 2 zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Batteriemoduls 1.
  • Dabei ist insbesondere die erste Endplatte 12 gezeigt. Weiterhin sind die erste Spannplatte 6 und die zweite Spannplatte 7, welche bevorzugt als Kühlelement des Batteriemoduls 1 ausgebildet ist, auch zu erkennen.
  • Gemäß dem in der 2 gezeigten Ausführungsbeispiel des Batteriemoduls 1 umfasst die erste Klebeschicht 8, welche zwischen der ersten Spannplatte 3 und der ersten Außenseite 6 angeordnet ist, einen elastischen Anteil und/oder einen plastischen Anteil. Dabei dienen der elastische Anteil und/oder der plastische Anteil zur Kompensation von Toleranzen in der Anordnung der einzelnen Batteriezellen 2. Selbstverständlich kann auch die zweite Klebeschicht 9 einen elastischen Anteil und/oder einem plastischen Anteil umfassen.
  • Weiterhin ist bevorzugt die zweite Klebeschicht 9 aus einem thermisch leitfähigen Werkstoff ausgebildet, wodurch eine hohe Wärmeleitfähigkeit zwischen der Mehrzahl an Batteriezellen 2 und der als Kühlelement ausgebildeten unteren Spannplatte 7 ausgebildet werden kann.
  • Bevorzugt sind die erste Klebeschicht 8 und/oder die zweite Klebeschicht 9 auch aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff ausgebildet, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102013206504 A1 [0004]
    • DE 102010055600 A1 [0005]

Claims (11)

  1. Batteriemodul mit einer Mehrzahl an Batteriezellen (2), welche elektrisch seriell oder parallel miteinander verschaltet sind, wobei die Batteriezellen (2) in einer Längsrichtung (5) des Batteriemoduls (1) nebeneinander angeordnet sind und gemeinsam zumindest eine erste Außenfläche (6) und eine zweite Außenfläche (7) ausbilden, wobei das Batteriemodul (1) weiterhin eine erste Spannplatte (3) und eine zweite Spannplatte (4) aufweist, und weiterhin die erste Spannplatte (3) an der ersten Außenseite (6) angeordnet ist und die zweite Spannplatte (4) an der zweiten Außenseite (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Spannplatte (3) und der ersten Außenseite (6) eine erste Klebeschicht (8) angeordnet ist und dass zwischen der zweiten Spannplatte (4) und der zweiten Außenseite (7) eine zweite Klebeschicht (9) angeordnet ist.
  2. Batteriemodul nach dem vorherigen Anspruch 1, wobei die Batteriezellen (1) jeweils ein prismatisch ausgebildetes Batteriezellengehäuse (10) umfassen, in welchem die elektrochemischen Komponenten der jeweiligen Batteriezellen (2) angeordnet sind, und die Batteriezellen (2) in der Art in der Längsrichtung (5) des Batteriemoduls (1) nebeneinander angeordnet sind, dass die Batteriezellengehäuse (10) mit ihren größten Seitenflächen (11) jeweils direkt benachbart zueinander angeordnet sind.
  3. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Außenseite (6) und die zweite Außenseite (7) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  4. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriemodul (1) weiterhin eine erste Endplatte (12) und eine zweite Endplatte (13) aufweist, wobei die erste Endplatte (12) in der Längsrichtung (5) des Batteriemoduls (1) an einem ersten Ende (14) desselben angeordnet ist und die zweite Endplatte (13) des Batteriemoduls (1) an einem dem ersten Ende (14) gegenüberliegenden zweiten Ende (15) des Batteriemoduls (1) angeordnet ist.
  5. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Spannplatte (3) und/oder die zweite Spannplatte (4) zur Durchströmung mit einem Temperierfluid ausgebildete Kanäle, ein Phasenwechselmaterial oder Kühlrippen umfassen.
  6. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriemodul (1) eine Vielzahl an ersten Spannplatten (3) und/oder eine Vielzahl an zweiten Spannplatten (4) aufweist.
  7. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klebeschicht (8) und/oder die zweite Klebeschicht (9) aus einem elektrisch isolierenden und/oder thermisch leitfähigen Werkstoff ausgebildet sind, und wobei die erste Klebeschicht (8) und/oder die zweite Klebeschicht (9) insbesondere als Folie oder als mehrlagige Folie ausgebildet sind.
  8. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klebeschicht (8) und/oder die zweite Klebeschicht (9) einen elastischen Anteil und/oder einen plastischen Anteil umfassen.
  9. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei an einer von den Batteriezellen (2) gemeinsam ausgebildeten dritten Außenfläche (17), welche zu der ersten Außenfläche (6) direkt benachbart angeordnet ist, zu einer elektrisch seriellen und/oder parallelen Verschaltung ausgebildete Zellverbinder (18) angeordnet sind.
  10. Batteriemodul nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass direkt benachbart zueinander angeordnete Batteriezellen (2) durch einen Abstand voneinander beabstandet sind, und wobei insbesondere zwischen direkt benachbart zueinander angeordneten Batteriezellen (2) jeweils ein Ausgleichselement angeordnet ist.
  11. Batterie mit einem Batteriemodul (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
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