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Die Erfindung betrifft ein Bedienmodul für ein Kochfeld, aufweisend eine Anzeigeeinrichtung und eine mit der Anzeigeeinrichtung elektrisch verbundene Steuerplatine. Die Erfindung betrifft auch ein Gargerät mit einem Kochfeld, welches Kochfeld eine lichtdurchlässige Kochfeldplatte aufweist, an deren Unterseite das Bedienmodul angeordnet ist. Die Erfindung ist insbesondere vorteilhaft anwendbar auf eigenständige Kochfelder und Herde, insbesondere mit lichtdurchlässiger Kochfeldplatte.
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WO 2004/107062 A1 offenbart eine Sensorvorrichtung für einen kapazitiven Berührungsschalter, die ein Flachmaterial aufweist, welches aus einer durchsichtigen Trägerfolie und einer ITO-Beschichtung besteht. Die ITO-Beschichtung ist elektrisch leitfähig und durchsichtig. Ein solches Flachmaterial kann zur Bildung eines Sensorelements zwischen einer durchsichtigen Abdeckung und einer Leuchtanzeige angeordnet werden. Die Darstellung eines beleuchteten Symbols oder einer entsprechenden Anzeige ist durch das Flachmaterial bzw. das Sensorelement hindurch möglich.
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EP 1 814 227 A2 offenbart, dass bei einer Bedieneinrichtung für ein Kochfeld mit einem LC-Display vorgesehen sein kann, dass auf die Oberseite der unteren von zwei Platten des LC-Display ein Mikrocontroller als Halbleiterchip direkt aufgebracht ist, beispielsweise durch COG-Technik. Dieser Halbleiterchip steuert nicht nur das LC-Display an, sondern auch an dem LC-Display angeordnete kapazitive Sensorelemente und wertet diese auch aus. So wird eine eigenständige Baueinheit gebildet. Diese kann über geeignete elektrische Verbindungen mit dem Kochfeld verbunden sein und dieses unter Umständen zumindest teilweise oder sogar ganz steuern.
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DE 10 2010 064 236 A1 offenbart ein Kochfeld mit einer Elektronikplatine, die ein Anzeige- und/oder Bedienelement aufweist und an zumindest einem Halteelement in einem Platinengehäuse befestigt ist. Dabei ist das Halteelement als Federelement ausgebildet, um eine Oberfläche des Anzeige- und/oder Bedienelements an eine Innenoberfläche einer Kochfeldabdeckung zu drücken.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu überwinden und insbesondere eine konstruktiv einfache und preiswerte Möglichkeit zur verbesserten Ausgestaltung eines Bedienmoduls bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Bedienmodul für ein Kochfeld, aufweisend eine Anzeigeeinrichtung und eine mit der Anzeigeeinrichtung elektrisch verbundene Steuerplatine, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Steuerplatine nebeneinander mittels eines gemeinsamen Halteelements gehalten werden. Durch die Nebeneinanderanordnung kann eine Bauhöhe im Vergleich von bisher genutzten Bedienmodulen verringert werden, bei denen die Anzeigeeinrichtung auf der Steuerplatine angeordnet ist. Insbesondere kann so auch eine flache Bauweise bei einer Verwendung einer herkömmlichen Anzeigeeinrichtung und/oder einer herkömmlichen Steuerplatine erreicht werden.
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Das Kochfeld kann ein eigenständiges Kochfeld oder ein Teil einer Kochfeld/Ofen-Kombination bzw. eines Herds sein.
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Es ist eine Weiterbildung, dass die Anzeigeeinrichtung dazu vorgesehen ist, von unten an eine Kochfeldplatte gedrückt zu werden. Die Kochfeldplatte kann lichtdurchlässig sein, so dass ein Nutzer des Kochfelds oberseitig leuchtende Bereiche der Anzeigevorrichtung durch die Kochfeldplatte hindurch sehen kann. Nicht beleuchtete Bereiche der Anzeigevorrichtung sind vorzugsweise nicht oder nur schwer sichtbar. Die Kochfeldplatte kann eine transluzente oder opake Platte sein, die z.B. rauchig getönt ist. Die Kochfeldplatte kann beispielsweise eine Glasplatte oder eine Glaskeramikplatte sein.
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Die Anzeigevorrichtung kann berührempfindlich sein, z.B. kapazitiv. Folglich kann die Anzeigevorrichtung auch als Bedienvorrichtung dienen, die durch Berührung der Kochfeldplatte an ihrer Oberseite betätigbar ist. Die berührempfindliche Anzeigevorrichtung kann also – ggf. zusammen mit der darüber aufliegenden Kochfeldplatte – eine berührempfindliche Anzeige- und Bedienvorrichtung für das Kochfeld bilden. Die berührempfindliche Anzeigevorrichtung liegt für einen problemlosen Betrieb vorteilhafterweise mit ihrer Oberseite flächig an einer Unterseite der Kochfeldplatte an. Dazu ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die Anzeigevorrichtung an die Unterseite der Kochfeldplatte gedrückt wird, um eine Spaltbildung dazwischen zu vermeiden, die ein Ansprechen der berührempfindlichen Anzeigevorrichtung verschlechtern könnte.
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Die Anzeigeeinrichtung kann z.B. eine Segmentanzeige mit einem oder mehreren einzelnen oder gruppenartig zusammengefassten Leuchtsegmenten, z.B. 7-Segment-Anzeigen, sein. Die Anzeigeeinrichtung kann zusätzlich oder alternativ einen oder mehrere Bildschirme aufweisen.
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Das Halteelement kann z.B. aus Kunststoff oder Metall bestehen. Das Halteelement kann ein Spritzgussteil sein, was eine besonders preiswerte Herstellung ermöglicht. Das Halteelement kann einteilig hergestellt sein oder aus mehreren einzeln hergestellten und nachher zusammengesetzten bestehen.
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Es ist eine Ausgestaltung, dass das Halteelement ein Rahmen ist. Dies ergibt den Vorteil, dass das Halteelement besonders leicht ist, wenig Material benötigt und zudem zumindest teilweise zumindest leicht federnd ausgebildet werden kann. Insbesondere ergibt sich der Vorteil, dass einseitig eingespannte bzw. nur einseitig mit dem restlichen Rahmen verbundene Rahmenabschnitte auf besonders einfache Weise als elastisch nachgiebige Rahmenabschnitte ausbildbar sind. Der Rahmen weist insbesondere miteinander verbundene längliche – insbesondere stab-, rohr-, streben- und/oder balkenförmige – Abschnitte auf, um die Anzeigeeinrichtung und die Steuerplatine zu halten.
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Es ist noch eine Ausgestaltung, dass die Anzeigeeinrichtung und/oder die Steuerplatine mit dem Halteelement formschlüssig verbindbar sind, insbesondere in das Halteelement einrastbar sind. So lässt sich eine besonders einfache und sichere Montage der Anzeigeeinrichtung und/oder der Steuerplatine an dem Halteelement erreichen. Die Anzeigeeinrichtung und/oder die Steuerplatine können lösbar oder unlösbar mit dem Halteelement verbindbar sein. Die Anzeigeeinrichtung und/oder die Steuerplatine können alternativ oder zusätzlich auch kraftschlüssig (z.B. klemmend) und/oder stoffschlüssig (z.B. klebend) mit dem Halteelement verbindbar sein.
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Es ist eine weitere Ausgestaltung, dass die Anzeigeeinrichtung federnd von dem Halteelement gehalten wird. So ist die Anzeigeeinrichtung besonders sicher und spaltfrei von unten gegen eine Kochfeldplatte des Kochfelds drückbar.
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Es ist noch eine besonders einfach und robust umsetzbare Ausgestaltung, dass die Anzeigeeinrichtung auf mehreren einseitig eingespannten, schräg hochstehenden Abschnitten des Rahmens aufsitzt. Die einseitig eingespannten Rahmenabschnitte können bei einem Drücken der Anzeigeeinrichtung an die Kochfeldplatte elastisch nachgeben und damit als Federelemente wirken, die bei ansonsten fixiertem Rahmen den Druck auf die Anzeigeeinrichtung ausüben. Unter einem einseitig eingespannten Abschnitt kann insbesondere ein Abschnitt des Rahmens verstanden werden, der an einem Ende mit dem restlichen Rahmen verbunden ist und dessen anderes Ende ein freies Ende ist.
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Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass die einseitig eingespannten Abschnitte beidseitig von einem geradlinigen Rahmenabschnitt ("mittiger Rahmenabschnitt") abgehen. Dies ergibt den Vorteil, dass der Rahmen besonders einfach geformt werden kann und zudem die Anzeigeeinrichtung an mehreren Punkten entlang einer Längserstreckung des mittigen Rahmenabschnitts gehalten werden kann, was eine besonders verkippsichere und robuste Befestigung oder Halterung ermöglicht. Insbesondere können die einseitig eingespannten Abschnitte in Draufsicht senkrecht von dem mittigen Rahmenabschnitt abgehen. Die einseitig eingespannten Abschnitte können auf jeder Seite gleichbeabstandet entlang des mittigen Rahmenabschnitts angeordnet sein. Sich beidseitig des mittigen Rahmenabschnitts gegenüberliegende einseitig eingespannte Abschnitte können insbesondere an gleicher Position von dem mittigen Rahmenabschnitt abgehen. Der mittige Rahmenabschnitt kann sich insbesondere über eine ganze Länge des Rahmens erstrecken.
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Es ist ferner eine Ausgestaltung, dass die einseitig eingespannten Abschnitte an ihren freien Enden Befestigungsbereiche zum Befestigen der Anzeigeeinrichtung aufweisen. So kann die Anzeigeeinrichtung besonders einfach mit der Halteeinrichtung, insbesondere mit dem Rahmen, verbunden werden. Die Befestigungsbereiche können insbesondere so ausgebildet sein, dass sie mit entsprechenden Bereichen an Seitenflächen der Anzeigeeinrichtung in Eingriff bringbar sind. So braucht vorteilhafterweise nur wenig oder sogar gar kein Platz auf der Oberseite der Anzeigeeinrichtung zur Kontaktierung mit den Befestigungsbereichen vorgesehen zu sein. Die Befestigungsbereiche können insbesondere vertikal von den freien Enden nach oben abgehen.
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Es ist auch eine Ausgestaltung, dass in einer Ausgestaltung die zu einer Seite des mittigen Rahmenabschnitts abgehenden einseitig eingespannten Abschnitte als Einlege-Befestigungsbereiche zum formschlüssigen Einlegen in konforme Aussparungen in der Anzeigeeinrichtung ausgebildet sind und die zu der anderen Seite abgehenden eingespannten Abschnitte als Verrastungs-Befestigungsbereiche zum Verrasten mit in der Anzeigeeinrichtung vorhandenen Verrastungs-Gegenbereichen ausgebildet sind. So kann die Anzeigeeinrichtung durch ein einfaches Einlegen der Anzeigeeinrichtung in die Einlege-Befestigungsbereiche und folgend durch ein einfaches Niederdrücken zum Verrasten der Anzeigeeinrichtung mit den Verrastungs-Befestigungsbereichen befestigt werden.
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Es ist eine Weiterbildung, dass die Einlege-Befestigungsbereiche L-förmig ausgebildet sind. So können vorteilhafterweise ein Abheben der Anzeigeeinrichtung von dem Rahmen nach oben und zudem ein Überstand über die Anzeigeeinrichtung vermieden werden.
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Es ist noch eine Weiterbildung, dass die Verrastungs-Befestigungsbereiche als Rastlaschen oder Rastvorsprünge ausgebildet sind.
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Es ist auch eine Weiterbildung, dass die Steuerplatine starr in dem Rahmen gehalten wird. Dies ist vorteilhaft, da so eine Verwindung der Leiterplatte vermieden werden kann.
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Es ist noch eine Weiterbildung, dass das Halteelement zum formschlüssigen Befestigen der Steuerungsplatine auf einer Seite einer Auflagefläche für die Steuerplatine mindestens einen oberseitig überstehenden Einschubbereich und auf der anderen Seite mindestens einen Rasthaken aufweist.
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Es ist außerdem eine Ausgestaltung, dass die Anzeigeeinrichtung ein Gehäuse mit mindestens einer darin untergebrachten Lichtquelle aufweist, auf welchem Gehäuse oberseitig eine Touch-Folie aufliegt, auf welcher Touch-Folie insbesondere oberseitig eine Symbolfolie aufliegen kann. So lässt sich die Anzeigeeinrichtung in schmaler Bauweise als berührempfindliche Anzeigeeinrichtung ausgestalten, insbesondere als eine berührempfindliche Symbolanzeige. Die Touch-Folie kann eine berührungsempfindliche Folie mit insbesondere mehreren berührempfindlichen Feldern sein. Die Symbolfolie kann insbesondere eine Folie sein, die Durchtrittsöffnungen für Licht aufweist, wobei das durchgetretene Licht zum Betrieb des Kochfelds relevante Symbole bildet, z.B. ein Timer-Symbol. Diese Symbole können einem Nutzer zusätzlich zu (z.B. Zahlen oder Buchstaben bildenden) Segmenten angezeigt werden.
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Alternativ können die Touch-Folie und die Symbolfolie in einer anderen Reihenfolge auf dem Gehäuse aufliegen, d.h., dass dann auf dem Gehäuse oberseitig die Symbolfolie aufliegt, auf welcher Symbolfolie oberseitig die Touch-Folie aufliegt.
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Es können auch noch weitere funktionale Folien auf dem Gehäuse aufliegen.
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Es ist zudem eine Ausgestaltung, dass das Gehäuse und die Touch-Folie mit einer jeweiligen elektrischen Verbindungsleitung mit der Steuerplatine verbunden sind, insbesondere zur Übertragung von Datensignalen und/oder zur Versorgung mit elektrischer Energie. So lässt sich eine Ansteuerung der in dem Gehäuse untergebrachten Lichtquellen, z.B. LEDs, und/oder eine Verknüpfung einer durch die Touch-Folie ortsaufgelöst erkannten Berührung (der Kochfeldplatte) durch die Steuerplatine verarbeiten. Die Verbindungsleitungen können zur Platzersparnis seitlich zu der Steuerplatine herausgeführt werden.
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Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Gargerät mit einem Kochfeld, welches Kochfeld ein Bedienmodul wie oben beschrieben aufweist. Das Haushaltsgerät kann analog zu dem Bedienmodul ausgebildet sein und weist die gleichen Vorteile auf.
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So kann das Kochfeld eine lichtdurchlässige Kochfeldplatte aufweisen, an deren Unterseite das Bedienmodul angeordnet ist.
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Es ist eine Ausgestaltung, dass eine Anzeigeeinrichtung des Bedienmoduls mit ihrer Oberseite an die Unterseite der Kochfeldplatte angedrückt ist oder wird. Dadurch wird der Vorteil erreicht, dass kein Spalt zwischen der Anzeigeeinrichtung und der Kochfeldplatte entsteht, der eine Sichtbarkeit von Leuchtanzeigen, die an der Oberfläche der Anzeigeeinrichtung leuchtend sichtbar sind, und/oder eine Messempfindlichkeit gegenüber Berührungen verschlechtern könnte. Diese Ausgestaltung ist zudem insbesondere vorteilhaft für berührempfindliche Bedienmodule, z.B. oberflächen-kapazitiv berührungsempfindliche Bedienmodule.
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Das Gargerät ist insbesondere ein Haushalts-Gargerät.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden schematischen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert wird.
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1 zeigt in einer Ansicht von schräg oben ein Bedienmodul mit einer Anzeigeeinrichtung und einer Steuerplatine, die nebeneinander mittels eines Rahmens gehalten werden;
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2 zeigt in einer Ansicht von schräg oben den Rahmen des Bedienmoduls;
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3 zeigt als Explosionsdarstellung in einer Ansicht von schräg oben die Anzeigeeinrichtung des Bedienmoduls; und
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4 zeigt in einer Ansicht von schräg oben die Steuerplatine des Bedienmoduls.
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1 zeigt in einer Ansicht von schräg oben ein Bedienmodul 1 mit einer Anzeigeeinrichtung 2 und einer Steuerplatine 3, die nebeneinander mittels eines Halteelements in Form eines Rahmens 4 gehalten werden. Das Bedienmodul 1 kann einen Teil eines Kochfelds K darstellen, das wiederum einen Teil eines Gargeräts G darstellen kann oder ein solches Gargerät G ist. Insbesondere kann eine Oberseite 5 der Anzeigeeinrichtung 2 gegen eine Unterseite einer lichtdurchlässigen Kochfeldplatte (o. Abb.) gedrückt werden. Mit ihrer Unterseite 6 liegt die Anzeigeeinrichtung 2 auf dem Rahmen 4 auf. Auch die Steuerplatine 3 liegt mit ihrer Unterseite auf dem Rahmen auf.
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2 zeigt den Rahmen 4 in einer Ansicht von schräg oben. Der Rahmen 4 weist mehrere miteinander verbundene stabartige Abschnitte auf, einschließlich eines geradlinigen mittigen Rahmenabschnitts 7, davon zu einer Seite abgehenden einseitig eingespannten Rahmenabschnitten 8, zu der anderen Seite abgehenden einseitig eingespannten Rahmenabschnitten 9, u-förmigen Aufsatz-Rahmenabschnitten 10 und einem ringförmigen Halterungsabschnitt 11. Der mittige Rahmenabschnitt 7 und die u-förmigen Abschnitte 10 können zusammen ringförmige Rahmenabschnitte bilden.
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Insbesondere gehen die geradlinigen Rahmenabschnitte 8 und 9 in Draufsicht senkrecht von dem mittigen Rahmenabschnitt 7 ab, und zwar nach schräg oben. Je ein Paar aus einem Rahmenabschnitt 8 und einem Rahmenabschnitt 9 geht an der gleichen Position des mittigen Rahmenabschnitts 7 zu unterschiedlichen Seiten ab. Die Rahmenabschnitte 8 und 9 geben elastisch bzw. federnd nach, wenn sie von oben nach unten gedrückt werden. Daher kann die Anzeigeeinrichtung 2, die im montierten Zustand auf den Rahmenabschnitten 8 und 9 aufsitzt oder aufliegt, diese Rahmenabschnitte 8 und 9 nach unten biegen, wenn das Bedienmodul 1 an die Kochfeldplatte gedrückt wird. Die Rahmenabschnitte 8 und 9 üben dann eine elastische Gegenkraft auf die Anzeigeeinrichtung 2 aus, welche die Anzeigeeinrichtung 2 an die Kochfeldplatte drückt.
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Die Aufsatz-Rahmenabschnitte 10 dienen z.B. einer Auflage des Bedienmoduls 1 an dem restlichen Kochfeld, z.B. an einem Tragrahmen, einem Boden oder einem Gehäuse des Kochfelds (o. Abb.). Zur Befestigung des Rahmens 4 und damit des Bedienmoduls 1 an dem restlichen Kochfeld – z.B. durch Verrasten – sind weitere Befestigungsabschnitte 12, 13 und 14, vorhanden, z.B. Rasthaken 12 und 14 und ein Abstandshalter 13.
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Zur Verrastung der Anzeigeeinrichtung 2 an dem Rahmen 4 weisen die hier links eingezeichneten Rahmenabschnitte 8 an ihren freien Enden vertikal hochstehende Einlege-Befestigungsbereiche 15 zum formschlüssigen Einlegen in konforme Aussparungen 16 (siehe 4) in der Anzeigeeinrichtung 2 auf. Die Rahmenabschnitte 8 weisen dabei in Seitenansicht eine L-Form auf, so dass sie ein Abheben der Anzeigeeinrichtung 2 nach oben formschlüssig verhindern. Die hier rechts eingezeichneten Rahmenabschnitte 9 weisen an ihren freien Enden Verrastungs-Befestigungsbereiche in Form von Rastlaschen 17 zum verrastenden Eingriff in entsprechende Verrastungs-Gegenbereiche in Form von Rastvorsprüngen 18 (siehe 1) der Anzeigeeinrichtung 2 auf. Die Aussparungen 16 und Rastvorsprünge 18 sind an jeweiligen Seitenwänden 19 der Anzeigevorrichtung 2 angeordnet, so dass an der Oberseite 5 der Anzeigevorrichtung 2 kein Platz für die Verrastung mit dem Rahmen 4 benötigt wird. Die Anzeigeeinrichtung 2 kann zum Verrasten zunächst mit ihren Aussparungen 16 schräg in die Rahmenabschnitte 8 eingeschoben und dann an der anderen Seite an den Rastlaschen 17 heruntergedrückt werden, so dass die Rastvorsprünge 18 in die Rastlaschen 17 einrasten.
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Wie in 3 gezeigt, weist die Anzeigeeinrichtung 2 ein Gehäuse 20 mit einer quaderartigen Grundform auf, in dem mehrere Lichtquelle (o Abb.) wie LEDs usw. individuell ansteuerbar sind. An ihrer Oberseite 21 weist das Gehäuse flächige Lichtdurchtrittsöffnungen 22 und mehrere Lichtabstrahlflächen 23 von einzelnen Segmentanzeigen 23 auf. Zu ihrer elektrischen Verbindung mit der Steuerplatine 3 weist das Gehäuse 20 eine seitlich abgehende elektrische Verbindungsleitung 24 mit insbesondere mehreren Polen oder Einzelleitungen auf.
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Auf dem Gehäuse 20 liegt eine Touch-Folie 25 auf, die mehrere berührungsempfindliche Felder 26 aufweist und die zumindest teilweise lichtdurchlässig ist. Die Touch-Folie 25 weit ferner eine seitlich zu der Steuerplatine 3 abgehende elektrische Verbindungsleitung 27 auf.
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Auf der Touch-Folie 25 liegt oberseitig eine Symbolfolie 28 auf, die Lichtdurchtrittsöffnungen 29 für das von den Segmentanzeigen 23 abstrahlbare Licht sowie Lichtdurchtrittsöffnungen 30 zum lichtformenden Durchlass von Licht von den flächigen Lichtdurchtrittsöffnungen 22 des Gehäuses 20 auf. Die Lichtdurchtrittsöffnungen 30 blockieren das von unten großflächig einfallende Licht so, dass einem Nutzer zum Betrieb des Kochfelds relevante Symbole angezeigt werden können.
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Wieder zurückkehrend zu 1, ist auch die Steuerplatine 3 in den Rahmen 4 eingerastet. Und zwar wird die Steuerplatine 3 dazu auf dem praktisch starren ringförmigen Halterungsabschnitt 11 so abgelegt, dass sie mit einer Längsseite in oberseitig überstehende Einschubbereiche in Form von zwei hochstehenden Einschubwinkeln 31 des Rahmens 2 eingeschoben wird. Die Einschubwinkel 31 bewirken einen oberseitig formschlüssigen Anschlag für die Steuerplatine 3. Folgend kann die Steuerplatine 3 dann über Rasthaken 32 gedrückt werden, die auf der anderen Seite des Halterungsabschnitts 11 hochstehen.
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In den Halterungsabschnitt 11 ragt rahmenseitig ein aufrechtstehender plattenartiger Vorsprung 33, der in einen seitlichen Schlitz 34 in einer Leiterplatte 35 der Steuerplatine 3 eingreifen kann, wie auch in 4 gezeigt. Durch die Kombination aus Vorsprung 33 und Schlitz 34 kann die Position der Leiterplatte 3 genau eingestellt werden und zudem eine Verschiebung in Längsrichtung verhindert werden. Die Leiterplatte 3 ist hier nur oberseitig mit diversen Bauelementen 36 bestückt, um die Lichtquellen in dem Gehäuse 20 anzusteuern und um die Touch-Folie 25 als Sensorelement zu verwenden.
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Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt.
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So kann auch die Symbolfolie 28 auf dem Gehäuse 20 aufliegen und die Touch-Folie 25 auf der Symbolfolie 28 aufliegen.
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Allgemein kann unter "ein", "eine" usw. eine Einzahl oder eine Mehrzahl verstanden werden, insbesondere im Sinne von "mindestens ein" oder "ein oder mehrere" usw., solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist, z.B. durch den Ausdruck "genau ein" usw.
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Auch kann eine Zahlenangabe genau die angegebene Zahl als auch einen üblichen Toleranzbereich umfassen, solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bedienmodul
- 2
- Anzeigeeinrichtung
- 3
- Steuerplatine
- 4
- Halteelement; Rahmen
- 5
- Oberseite der Anzeigeeinrichtung
- 6
- Unterseite der Anzeigeeinrichtung
- 7
- Mittiger Rahmenabschnitt
- 8
- Rahmenabschnitt
- 9
- Rahmenabschnitt
- 10
- Aufsatz-Rahmenabschnitt
- 11
- Halterungs-Rahmenabschnitt
- 12
- Befestigungsabschnitt-Rasthaken
- 13
- Befestigungsabschnitt-Abstandshalter
- 14
- Befestigungsabschnitt-Rasthaken
- 15
- Einlege-Befestigungsbereich
- 16
- Aussparung
- 17
- Rastlasche
- 18
- Rastvorsprung
- 19
- Seitenwand des Gehäuses
- 20
- Gehäuse
- 21
- Oberseite des Gehäuses
- 22
- Lichtdurchtrittsöffnung
- 23
- Lichtabstrahlfläche
- 24
- Verbindungsleitung
- 25
- Touch-Folie
- 26
- Berührungsempfindliches Feld
- 27
- Verbindungsleitung
- 28
- Symbolfolie
- 29
- Lichtdurchtrittsöffnung
- 30
- Lichtdurchtrittsöffnung
- 31
- Einschubwinkel
- 32
- Rasthaken
- 33
- Vorsprung
- 34
- Seitlicher Schlitz
- 35
- Leiterplatte
- 36
- Bauelement
- G
- Gargerät
- K
- Kochfeld
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2004/107062 A1 [0002]
- EP 1814227 A2 [0003]
- DE 102010064236 A1 [0004]