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DE102016211196A1 - Wälzlagereinheit - Google Patents

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DE102016211196A1
DE102016211196A1 DE102016211196.5A DE102016211196A DE102016211196A1 DE 102016211196 A1 DE102016211196 A1 DE 102016211196A1 DE 102016211196 A DE102016211196 A DE 102016211196A DE 102016211196 A1 DE102016211196 A1 DE 102016211196A1
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DE
Germany
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bearing
sealing element
rolling bearing
sealing
radial end
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102016211196.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Matthias Schuler
Ludwig Edelmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SKF AB
Original Assignee
SKF AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SKF AB filed Critical SKF AB
Priority to DE102016211196.5A priority Critical patent/DE102016211196A1/de
Priority to CN201710427827.4A priority patent/CN107524712B/zh
Priority to US15/623,504 priority patent/US10260564B2/en
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Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Offenbart wird eine Wälzlagereinheit (1), insbesondere für eine Radlageranordnung (100) eines Fahrzeugs, mit einem Wälzlager (4), das einen ersten (10) und einen zweiten Lagerring (12) aufweist, zwischen denen Wälzkörper (14) angeordnet sind, und mit zumindest einem Dichtelement (6), das mindestens einen Dichtelementgrundkörper (30) und mindestens eine erste Dichtlippe (32) aufweist, wobei das Dichtelement (6) als eine Transportsicherung ausgebildet ist, bei der der Dichtelementgrundkörper (30) mindestens eine Auflagefläche (22; 24) aufweist, die auf einer axialen Mantelfläche (28) des zweiten Lagerrings (12) aufliegt, und bei der die erste Dichtlippe (32) den ersten Lagerring (10) auf einer radialen Stirnfläche (34) abstützt, sowie eine Radlageranordnung (100) mit einer derartigen Wälzlagereinheit (1).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wälzlagereinheit, insbesondere für eine Radlageranordnung eines Fahrzeugs, gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie eine Radlageranordnung mit einer derartigen Wälzlagereinheit.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass Radlageranordnungen, insbesondere für Nutzfahrzeuge, zwei axial benachbarte Wälzlager mit jeweils einem Lageraußenring und jeweils einem Lagerinnenring aufweisen, zwischen denen Wälzkörper angeordnet sind. Die beiden Wälzlager bilden zwischen sich einen Lagerzwischenraum aus. Weiterhin kontaktieren sich die beiden Lagerinnenringe und/oder die beiden Lageraußenringe mit ihren einander zugewandten Stirnflächen und bilden zwischen sich eine Stoßfuge aus. Um bei einer derartigen Radlageranordnung den Lagerzwischenraum in einem Bereich der Stoßfuge, insbesondere gegen ein Eindringen von Öl und/oder Schmutz, abzudichten, beziehungsweise, um ein unerwünschtes Austreten von Schmierstoff aus dem Lagerzwischenraum zu verringern, ist es bekannt, in dem Bereich der Stoßfuge eine Dichtung anzuordnen.
  • Um weiterhin bei einer derartigen Radlageranordnung eine vereinfachte Montage bereitzustellen, ist es bekannt, jeweils den Lageraußenring und den Lagerinnenring mit den Wälzkörpern als eine Wälzlagereinheit vorzumontieren. Problematisch ist jedoch, dass bei einer derartigen Wälzlagereinheit die Lagerringe während des Transports gesichert werden müssen, um ein Herausrutschen des jeweiligen Lagerrings aus der Wälzlagereinheit oder allgemein ein Auseinanderfallen der Wälzlagereinheit zu verhindern.
  • Dies kann, wie beispielsweise aus dem Stand der Technik bekannt, durch ein Halteelement erreicht werden, das die Lagerringe der vormontierten Wälzlagereinheit während des Transports sichert. Nachteilig dabei ist jedoch, dass das Halteelement vor der Montage der Wälzlagereinheit in das Radlager wieder abgebaut werden muss, so dass sich Fertigungszeiten und Herstellungskosten erhöhen.
  • Es ist deshalb Aufgabe vorliegender Erfindung, eine Wälzlagereinheit für ein Radlager bereitzustellen, bei der die Lagerringe während eines Transports gesichert sind, die aber schnell und in einfacher Weise in das Radlager montiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Wälzlagereinheit gemäß Patentanspruch 1 sowie durch eine Radlageranordnung gemäß Patentanspruch 7 gelöst.
  • Im Folgenden wird eine Wälzlagereinheit, insbesondere für eine Radlageranordnung eines Fahrzeugs, vorgestellt, die ein Wälzlager mit einem ersten und einem zweiten Lagerring aufweist, zwischen denen Wälzkörper angeordnet sind. Die beiden Lagerringe sind dabei relativ zueinander um eine Drehachse drehbar. Weiterhin weist die Wälzlagereinheit zumindest ein Dichtelement auf, das mindestens einen Dichtelementgrundkörper und mindestens eine erste Dichtlippe aufweist. Die Wälzkörper können optional in einem Lagerkäfig aufgenommen sein.
  • Um eine Wälzlagereinheit für ein Radlager bereitzustellen, bei der die Lagerringe während eines Transports gesichert sind, und die schnell und in einfacher Weise in das Radlager montiert werden kann, ist vorgesehen, dass das Dichtelement als eine Transportsicherung ausgebildet ist. Der Dichtelementgrundkörper weist dabei mindestens eine Auflagefläche auf, die auf einer axialen Mantelfläche des zweiten Lagerrings aufliegt. Dadurch kann das Dichtelement axial befestigt und gesichert werden. Weiterhin stützt die erste Dichtlippe den ersten Lagerring auf einer radialen Stirnfläche ab. Durch die vorgestellte Ausbildung und Anordnung des Dichtelements in der Wälzlagereinheit kann ein sich zwischen dem ersten und zweiten Lagerring erstreckender Lagerinnenraum in axialer Richtung abgedichtet werden, so dass ein Schmierstoff, beispielsweise ein Schmierfett, während der Montage und im Betrieb der Wälzlagereinheit in dem Lagerinnenraum zurückgehalten werden kann. Weiterhin kann durch die sich gegen den ersten Lagerring abstützende erste Dichtlippe ein Verrutschen und/oder Herausfallen des ersten Lagerrings aus der Wälzlagereinheit während des Transports oder ein Auseinanderfallen der Wälzlagereinheit im Allgemeinen verhindert werden.
  • Vorzugsweise ist das Dichtelement ringförmig ausgebildet und umlaufend an dem zweiten Lagerring angeordnet. Um das Dichtelement an dem zweiten Lagerring zu befestigen, kann der Dichtelementgrundkörper mittels Kraftschluss, Stoffschluss und/oder Formschluss auf der axialen Mantelfläche des zweiten Lagerrings fixiert werden, wobei eine Presspassung bevorzugt ist. Um das Dichtelement in besonders einfacher Weise auf seiner vorgesehenen Lage auf der axialen Mantelfläche des zweiten Lagerrings zu positionieren und ein Verrutschen während eines Betriebszustandes zu verhindern, kann die axiale Mantelfläche des zweiten Lagerrings zumindest eine Vertiefung aufweisen, in die der Dichtelementgrundkörper mit der Auflagefläche eingreift. Dieses kann zu einer verbesserten Betriebssicherheit führen.
  • Vorzugsweise ist die vorgestellte Wälzlagereinheit in einem Radlager bzw. in einer mehrreiheigen Wälzlageranordnung angeordnet.
  • Deswegen betrifft ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Radlageranordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Nutzfahrzeug, mit zumindest einer der vorgestellten Wälzlagereinheit. Dabei ist bevorzugt, wenn in der Radlageranordnung zwei axial benachbarte Wälzlagereinheiten angeordnet sind, die zwischen sich einen Lagerzwischenraum ausbilden und deren zweite Lagerringe sich unter Ausbildung einer Stoßfuge kontaktieren. Weiterhin kann der erste Lagerring an einem den ersten Lagerring aufnehmenden ersten Bauteil und/oder der zweite Lagerring an einem den zweiten Lagerring aufnehmenden zweiten Bauteil angeordnet sein. Bei dem Bauteil kann es sich beispielsweise um ein Gehäuse, eine Radnabe, eine Welle und/oder um einen Achszapfen handeln.
  • In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Dichtelementgrundkörper eine erste im Wesentlichen radiale Stirnfläche und eine zweite im Wesentlichen radiale Stirnfläche auf. In der Radlageranordnung sind, wie ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeigt, die beiden Dichtelemente jeweils in dem Lagerzwischenraum derart axial benachbart auf den axialen Mantelflächen der zweiten Lagerringe angeordnet, dass sie sich mit ihren einander zugewandten im Wesentlichen radialen Stirnflächen kontaktieren. Dadurch können die beiden Dichtelemente als eine einheitliche Dichtung, insbesondere als eine Zentraldichtung, die Stoßfuge gegen ein Eindringen von Öl und/oder Schmutz in den Lagerzwischenraum abdichten. Des Weiteren kann dadurch ein Austreten von Schmierstoff aus dem Lagerzwischenraum verhindert werden. Ein weiterer Vorteil der vorgestellten Wälzlagereinheit ist, dass das Dichtelement nicht, wie beispielsweise ein aus dem Stand der Technik bekanntes Halteelement, vor einer Montage in die Radlageranordnung abgebaut werden muss, sondern in der Radlageranordnung verbleiben kann.
  • Vorzugsweise weist die erste und/oder die zweite im Wesentlichen radiale Stirnfläche des Dichtelementgrundkörpers mindestens eine Nut und/oder mindestens einen Steg auf. Dabei ist es, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel, bevorzugt, wenn die mindestens eine Nut und/oder der mindestens eine Steg der ersten radialen Stirnfläche des Dichtelementgrundkörpers im Wesentlichen komplementär zu dem mindestens einen Steg und/oder zu der mindestens einen Nut der zweiten radialen Stirnfläche des Dichtelementgrundkörpers ausgebildet sind. Dadurch ist es möglich, in der Radlageranordnung zwei im Wesentlichen baugleiche Dichtelemente axial nebeneinander anzuordnen, wobei vorzugsweise, wie ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt, die mindestens eine Nut und/oder der mindestens eine Steg der in Richtung des zweiten Dichtelements zugewandten radialen Stirnfläche des ersten Dichtelements komplementär zu dem mindestens einen Steg und/oder der mindestens einen Nut der in Richtung des ersten Dichtelements zugewandten radialen Stirnfläche des zweiten Dichtelements ausgebildet ist. Vorzugsweise kann dadurch eine formschlüssige, insbesondere verzahnende, Verbindung zwischen den beiden Dichtelementen ausgebildet werden, die als Zentraldichtung den Lagerzwischenraum in einem Bereich der Stoßfuge abdichtet. Dabei wirkt zwischen dem ersten Dichtelement und dem zweiten Dichtelement vorzugsweise eine Presspassung, so dass eine besonders feste und abdichtende Verbindung zwischen den beiden Dichtelementen ausgebildet werden kann. Weiterhin kann aufgrund der axial benachbarten Anordnung zweier im Wesentlichen baugleicher Dichtelemente in der Radlageranordnung die Fertigung des Dichtelements vereinfacht und Kosten eingespart werden, da nur eine Dichtelementform auszubilden ist.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Dichtelementgrundkörper eine zweite Dichtlippe auf, die spiegelsymmetrisch zu der ersten Dichtlippe ausgebildet ist. Dadurch kann eine Fehlmontage in der Wälzlagereinheit, beispielsweise aufgrund einer falschen Orientierung des Dichtelements, verhindert werden. In der Radlageranordnung kann sich die zweite Dichtlippe des ersten Dichtelements gegen die zweite Dichtlippe des zweiten Dichtelements aufspreizen und dadurch eine zusätzliche Abdichtung in dem Bereich der Stoßfuge bereitstellen. Weiterhin können dadurch in der Radlageranordnung zwei im Wesentlichen baugleiche Dichtelemente axial nebeneinander angeordnet werden, wodurch sich wiederum eine einfachere Fertigung des Dichtelements ergibt.
  • In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Dichtelementgrundkörper eine erste und zumindest eine zweite Auflagefläche auf, die zwischen sich einen ringförmigen Hohlraum ausbilden. Diese Ausbildung des Dichtelementgrundkörpers ist besonders bei einem axial verbreiterten zweiten Lagerring vorteilhaft, der bei Radlageranordnungen häufig Einsatz findet, da sich bei dieser Ausbildung des Dichtelementgrundkörpers das Dichtelement über den im Wesentlichen vollständigen axial verbreiterten zweiten Lagerring erstrecken kann. Dabei ermöglicht der sich zwischen den beiden Auflageflächen ausgebildete Hohlraum eine einfachere Montage des Dichtelements auf dem zweiten Lagerring, da eine übermäßige Reibung beim Aufschieben des Dichtelements auf den zweiten Lagerring vermieden werden kann.
  • In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Wälzlager der Wälzlagereinheit als ein Kegelrollenlager ausgebildet. Die vorgestellte Ausbildung des Dichtelements als Transportsicherung findet insbesondere bei der Ausbildung des Wälzlagers als Kegelrollenlager Einsatz, da bei einem Kegelrollenlager die Lagerringe beim Transport und/oder bei der Montage in die Radlageranordnung bzw. in die mehrreihige Wälzlageranordnung abgestützt werden müssen, um beispielsweise ein Auseinanderfallen des Kegelrollenlagers oder ein Herausrutschen der jeweiligen Lagerringe zu verhindern. Dabei ist bei einer Ausbildung des ersten Lagerrings als Lageraußenring und des zweiten Lagerrings als Lagerinnenring das vorgestellte Dichtelement mit dem Dichtelementgrundkörper auf dem Lagerinnenring angeordnet und stützt mit der ersten Dichtlippe den Lageraußenrings auf der radialen Stirnfläche ab. Alternativ kann der erste Lagerring als Lagerinnenring und der zweite Lagerring als Lageraußenring ausgebildet sein. In diesem Fall ist das vorgestellte Dichtelement mit dem Dichtelementgrundkörper vorzugsweise auf dem Lageraußenring angeordnet und stützt mit der ersten Dichtlippe den Lagerinnenring auf einer radialen Stirnfläche ab.
  • Weiterhin ist bevorzugt, wenn die Radlageranordnung und/oder die mehrreihige Wälzlageranordnung zwei als Kegelrollenlager ausgebildete Wälzlagereinheiten aufweist, wobei die beiden Kegelrollenlager in einer X- oder O-Anordnung angeordnet sein können. Vorzugsweise sind die beiden Kegelrollenlager in einer O-Anordnung angeordnet, so dass eine Abdichtung mittels der beiden vorgestellten Dichtelemente in dem Bereich der Stoßfuge bereitgestellt werden kann.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen sind in der Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen angegeben. Dabei sind insbesondere die in der Beschreibung und in den Zeichnungen angegebenen Kombinationen der Merkmale rein exemplarisch, so dass die Merkmale auch einzeln oder anders kombiniert vorliegen können.
  • Im Folgenden soll die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben werden. Dabei sind die Ausführungsbeispiele und die in den Ausführungsbeispielen gezeigten Kombinationen rein exemplarisch und sollen nicht den Schutzbereich der Erfindung festlegen. Dieser wird allein durch die anhängigen Ansprüche definiert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische Querschnittsansicht durch eine Radlageranordnung mit einer erfindungsgemäßen Wälzlagereinheit; und
  • 2: eine schematische Detailansicht der erfindungsgemäßen Wälzlagereinheit gemäß einem Ausführungsbeispiel.
  • Im Folgenden werden gleiche oder funktionell gleichwirkende Elemente mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • 1 zeigt eine schematische Querschnittsansicht durch eine Radlageranordnung 100 eines Fahrzeugs, insbesondere eines Nutzfahrzeugs, mit einer zwei Wälzlagereinheiten 1-1, 1-2 aufnehmenden Radnabe 2, wobei jede der Wälzlagereinheiten 1-1, 1-2 ein als Kegelrollenlager ausgebildetes Wälzlager 4-1, 4-2 und ein Dichtelement 6-1, 6-2 aufweist. Zur besseren Übersicht ist in 2 eine schematische Detailansicht der Wälzlagereinheit 1 dargestellt. Wie in 1 weiterhin gezeigt, sind die beiden Wälzlagereinheiten 1-1, 1-2 axial nebeneinander in der Radlageranordnung 100 angeordnet, wobei die beiden Wälzlager 4-1, 4-2 jeweils axial außen angeordnet sind und zwischen sich einen Lagerzwischenraum 8 ausbilden. Die beiden Dichtelemente 6-1, 6-2 sind jeweils axial innen in dem Lagerzwischenraum 8 angeordnet.
  • Wie in den 1 und 2 gezeigt, weist jedes der Wälzlager 4-1, 4-2 einen als Lageraußenring ausgebildeten ersten Lagerring 10-1, 10-2 und einen als Lagerinnenring ausgebildeten zweiten Lagerring 12-1, 12-2 auf, zwischen denen Wälzkörper 14-1, 14-2 angeordnet sind. Die beiden Lagerringe 10-1, 12-1 bzw. 10-2, 12-2 sind relativ zueinander um eine Drehachse D verdrehbar. Die Wälzkörper 14 können optional in einem Lagerkäfig 16 aufgenommen sein.
  • Die beiden Dichtelemente 6-1, 6-2 weisen jeweils, wie in 2 dargestellt, radiale Stirnflächen 18, 20 und zwei Auflageflächen 22, 24 auf, wobei die Auflageflächen 22, 24 zwischen sich einen ringförmigen Hohlraum 26 ausbilden und eine axiale Mantelfläche 28 des Lagerinnenrings 12 kontaktieren. Weiterhin zeigt 2, dass das vorgestellte Dichtelement 6 als eine Transportsicherung ausgebildet ist, das den Lageraußenring 10 während eines Transports gegen ein Herausfallen und/oder gegen ein Verrutschen sichert.
  • Dazu weist das Dichtelement 6 einen Dichtelementgrundkörper 30 und eine erste Dichtlippe 32 auf, die den Lageraußenring 10 am kleinen Durchmesser auf einer radialen Stirnfläche 34 abstützt.
  • Wie oben erwähnt, liegen die erste und die zweite Auflagefläche 22, 24 auf der axialen Mantelfläche 28 des Lagerinnenrings 12 auf, wodurch sich das Dichtelement 6 über den axial verbreiterten Lagerinnenring 12 des Radlagers 100 erstrecken kann, ohne eine übermäßige Reibung beim Aufschieben auf den Lagerinnenring 12 zu verursachen. Um das Dichtelement 6 auf seiner vorgesehenen Lage auf dem Lagerinnenring 12 zu positionieren, können Vertiefungen 36, 38 auf der axialen Mantelfläche 28 des Lagerinnenrings 12 vorgesehen sein, in die der Dichtelementgrundkörper 30 mit den Auflageflächen 22, 24 eingreift.
  • Durch die Auflagefläche 22 und die erste Dichtlippe 32 kann ein sich zwischen dem Lagerinnenring 12 und Lageraußenring 10 erstreckender Lagerinnenraum 40 abgedichtet werden, so dass ein Schmierstoff in dem Lagerinnenraum 40 zurückgehalten und ein Schmutzeintrag in den Lagerinnenraum 40 verhindert wird.
  • Weiterhin zeigt 1, dass sich in der Radlageranordnung 100 die beiden Lagerinnenringe 12-1, 12-2 an ihren Stirnflächen kontaktieren und zwischen sich eine Stoßfuge 42 ausbilden. Dadurch kontaktieren sich die Dichtelement 6-1, 6-2 in dem Bereich der Stoßfuge 42 und bilden eine Zentraldichtung aus, die den Lagerzwischenraum 8 gegen ein Eindringen von Öl und/oder Schmutz bzw. gegen ein Austreten von Schmiermittel abdichtet. Um einen besonders guten Kontakt zu erreichen, können sich die radialen Stirnflächen der Dichtelemente 6-1, 6-2, wie insbesondere in 2 dargestellt, axial über die radiale Stirnfläche des Lagerinnenrings 12 hinaus erstrecken.
  • Weiterhin sind an den radialen Stirnflächen 18, 20 des Dichtelements 6 Nuten 44 bzw. Stege 46 ausgebildet, die derart ausgebildet sind, dass die Stirnflächen 18, 20 komplementär zueinander ausgebildet sind. Dabei zeigt 1, dass in der Radlageranordnung 100 die radiale Stirnfläche 20-1 des ersten Dichtelements 6-1 die radiale Stirnfläche 18-2 des zweiten Dichtelements 6-2 kontaktiert, so dass die Nuten 44 des Dichtelements 6-1 und die zu den Nuten 44 komplementär ausgebildeten Stege 46 des Dichtelements 6-2 bzw. die Nuten 44 des Dichtelements 6-2 und die zu den Nuten 44 komplementär ausgebildeten Stege 46 des Dichtelements 6-1 ineinandergreifen und eine Verzahnung bilden. Dadurch bilden die Dichtelemente 6-1, 6-2 eine Zentraldichtung und dichten den Lagerzwischenraum 8 in dem Bereich der Stoßfuge 42 ab. Um eine derartige Verzahnung der komplementär zueinander ausgebildeten Stirnflächen auszubilden, sind die beiden Dichtelemente 6-1, 6-2 nicht wie die beiden Wälzlager 4-1, 4-2 spiegelsymmetrisch sondern jeweils in gleicher Orientierung in der Radlageranordnung 100 angeordnet. Das bedeutet, dass die radialen Stirnflächenpaare 18-1, 18-2 bzw. die radialen Stirnflächenpaare 20-1, 20-2 jeweils in eine gleiche axiale Richtung zeigen. Um das Dichtelement 6 in richtiger Orientierung auf dem Lagerinnenring 12 zu montieren, weist eine der radialen Stirnflächen 18 des Dichtelements 6 eine Montagesicherung, beispielsweise in Form eines Absatzes 47 auf.
  • Im Bereich der Kontaktflächen weisen die Dichtelementgrundkörper 30 jeweils eine zweite Dichtlippe 48 auf, die spiegelsymmetrisch zur ersten Dichtlippe 32 ausgebildet ist. Dabei spreizt sich, wie in 1 gezeigt, die zweite Dichtlippe 48-1 des ersten Dichtelements 6-1 gegen die zweite Dichtlippe 48-2 des zweiten Dichtelements 6-2 ab, so dass eine zusätzliche Abdichtung in dem Bereich der Stoßfuge 42 bereitgestellt werden kann.
  • Insgesamt kann mit der vorgestellten Wälzlagereinheit, eine vormontierte Wälzlagereinheit für ein Radlager bereitgestellt werden, bei der die Lagerringe während eines Transports über ein Dichtelement gesichert sind, und die schnell und in einfacher Weise in die Radlageranordnung montiert werden kann. Das Dichtelement weist dazu zumindest eine erste Dichtlippe auf, die den ersten Lagerring auf einer radialen Stirnfläche abstützt. Die Dichtlippe wiederum wird von einem Dichtelementgrundkörper getragen, der für einen stabilen Halt des Dichtelements auf dem zweiten Lagerring sorgt. Weiterhin wird eine Radlageranordnung vorgestellt, die zwei axial benachbarte Wälzlagereinheiten aufweist, die zwischen sich eine Stoßfuge ausbilden. Die Dichtelemente der Wälzlagereinheiten wiederum sorgen in dem Bereich der Stoßfuge für eine Abdichtung des Lagerzwischenraums, indem sich ihre einander zugewandten radialen Stirnflächen kontaktieren. Dabei weisen die einander zugewandten radialen Stirnflächen der Dichtelemente vorzugsweise zueinander komplementär ausgebildete Nuten und/oder Stege auf, über die die beiden Dichtelemente eine formschlüssige Verbindung ausbilden und somit eine besonders gute Zentraldichtung ausbilden. Aufgrund des Dichtelements ist es zudem möglich, die Wälzlagereinheit bereits vor dem Einbau mit einem Schmierstoff vorzufüllen. Weiterhin ist von Vorteil, dass das als Transportsicherung ausgebildete Dichtelement auch im montierten Zustand in dem Radlager verbleiben kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Radlageranordnung
    1
    Wälzlagereinheit
    2
    Radnabe
    4
    Wälzlager
    6
    Dichtelement
    8
    Lagerzwischenraum
    10
    erster Lagerring
    12
    zweiter Lagerring
    14
    Wälzkörper
    16
    Lagerkäfig
    18, 20
    radiale Stirnfläche des Dichtelements
    22, 24
    Auflagefläche des Dichtelements
    26
    Hohlraum
    28
    axiale Mantelfläche des zweiten Lagerrings
    30
    Dichtelementgrundkörper
    32
    erste Dichtlippe
    34
    radiale Stirnfläche des ersten Lagerrings
    36, 38
    Vertiefungen auf zweitem Lagerring
    40
    Lagerinnenraum
    42
    Stoßfuge
    44
    Nut
    46
    Steg
    47
    Absatz
    48
    zweite Dichtlippe
    D
    Drehachse

Claims (10)

  1. Wälzlagereinheit (1), insbesondere für eine Radlageranordnung (100) eines Fahrzeugs, mit einem Wälzlager (4), das einen ersten (10) und einen zweiten Lagerring (12) aufweist, zwischen denen Wälzkörper (14) angeordnet sind, und mit zumindest einem Dichtelement (6), das mindestens einen Dichtelementgrundkörper (30) und mindestens eine erste Dichtlippe (32) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (6) als eine Transportsicherung ausgebildet ist, bei der der Dichtelementgrundkörper (30) mindestens eine Auflagefläche (22; 24) aufweist, die auf einer axialen Mantelfläche (28) des zweiten Lagerrings (12) aufliegt, und bei der die erste Dichtlippe (32) den ersten Lagerring (10) auf einer radialen Stirnfläche (34) abstützt.
  2. Wälzlagereinheit (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtelementgrundkörper (30) eine erste im Wesentlichen radiale Stirnfläche (18) und eine zweite im Wesentlichen radiale Stirnfläche (20) aufweist, wobei die erste und/oder die zweite radiale Stirnfläche (18; 20) mindestens eine Nut (44) und/oder mindestens einen Steg (46) aufweist.
  3. Wälzlagereinheit (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Nut (44) und/oder der mindestens eine Steg (46) der ersten radialen Stirnfläche (18) des Dichtelementgrundkörpers (30) im Wesentlichen komplementär zu dem mindestens einen Steg (46) und/oder zu der mindestens einen Nut (44) der zweiten radialen Stirnfläche (20) des Dichtelementgrundkörpers (30) ausgebildet sind.
  4. Wälzlagereinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtelementgrundkörper (30) eine zweite Dichtlippe (48) aufweist, die spiegelsymmetrisch zu der ersten Dichtlippe (32) ausgebildet ist.
  5. Wälzlagereinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtelementgrundkörper (30) eine erste (22) und zumindest eine zweite Auflagefläche (24) aufweist, die zwischen sich einen ringförmigen Hohlraum (26) ausbilden.
  6. Wälzlagereinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzlager (4) als ein Kegelrollenlager ausgebildet ist.
  7. Radlageranordnung (100) für ein Fahrzeug mit zumindest einer Wälzlagereinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  8. Radlageranordnung (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Wälzlagereinheiten (1-1; 1-2) axial benachbart angeordnet sind, wobei die beiden Wälzlagereinheiten (1-1; 1-2) jeweils ein Wälzlager (4-1; 4-2) und jeweils ein Dichtelement (6-1; 6-2) aufweisen, und wobei die beiden Wälzlager (4-1; 4-2) axial außen angeordnet sind und zwischen sich einen Lagerzwischenraum (8) ausbilden, und wobei die beiden Dichtelemente (6-1; 6-2) jeweils in dem Lagerzwischenraum (8) derart auf den axialen Mantelflächen (28-1; 28-2) der zweiten Lagerringe (12-1; 12-2) angeordnet sind, dass sie sich mit ihren einander zugewandten im Wesentlichen radialen Stirnflächen (20-1, 18-2; 20-2, 18-1) kontaktieren.
  9. Radlageranordnung (100) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugewandten im Wesentlichen radialen Stirnflächen (20-1, 18-2; 20-2, 18-1) der beiden Dichtelemente (6-1; 6-2) mindestens eine Nut (44) und/oder der mindestens einen Steg (46) aufweisen, wobei die mindestens eine Nut (44) und/oder der mindestens eine Steg (46) der in Richtung zweites Dichtelement (6-2) zugewandten radialen Stirnfläche (20-1) des ersten Dichtelements (6-1) komplementär zu dem mindestens einen Steg (46) und/oder der mindestens einen Nut (44) der in Richtung erstes Dichtelement (6-1) zugewandten radialen Stirnfläche (18-2) des zweiten Dichtelements (6-2) ausgebildet ist.
  10. Radlageranordnung (100) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Nut (44) und/oder der mindestens eine Steg (46) des ersten Dichtelements (6-1) formschlüssig, insbesondere verzahnend, mit dem mindestens einen Steg (46) und/oder der mindestens einen Nut (44) des zweiten Dichtelements (6-2) zusammenwirkt.
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