DE102016217057A1 - Radarmodul für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Fahrzeug (200) beschrieben umfassend: – eine Karosserie (210) mit einem Karosserieaußenelement (220), welches eine Außenfläche (221) aufweist, und – ein Radarmodul (100) mit einem Radarsensor (130), einem den Radarsensor (130) aufnehmenden Gehäuse (110), welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors (130) angeordnete Gehäuseöffnung (111) aufweist, und einem am Gehäuse (110) befestigten Radom (120), welches die Gehäuseöffnung (111) deckelartig verschließt. Das Radom (120) bildet dabei einen Teil der Außenfläche (221) des Karosserieaußenelements (220).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einer Karosserie und einem offen verbauten Radarmodul, deren Radom als Teil eines Karosserieaußenelements des Fahrzeugs ausgebildet ist. Die Erfindung betrifft ferner ein entsprechendes Radarmodul für ein solches Fahrzeug.
- In modernen Kraftfahrzeugen werden Radarsensoren zur Sensierung des Fahrzeugumfelds verwendet. Die Radarsensoren werden dabei innerhalb des Fahrzeugs in Form vorgefertigter Radarmodule verbaut, welche neben dem Radarsensor auch ein den Radarsensor enthaltenes Gehäuse sowie ein in Detektionsrichtung des Radarsensors am Gehäuse montiertes Radom umfassen. Derzeit werden Kfz-Radare nach ihrer Herstellung als fertige Radarmodule im Fertigungswerk getestet und anschließend beim Fahrzeughersteller hinter verschiedenen Karosserieaußenteilen, wie z.B. Fahrzeugemblemen, strukturierten Platten, lackierten Stoßfängern oder offen verbaut. Das vor dem Radarmodul angeordnete Karosserieaußenteil beeinflusst dabei sowohl die Reichweite als auch die Winkelqualität des jeweiligen Radarmoduls. Daher muss dieser Einfluss entsprechend in den Anforderungen an das Radarmodul vorgehalten werden. Darüber hinaus ist der Verbau von Kfz-Radarmodulen hinter Platten mit Gitterstrukturen, wie z.B. Kühlergitter oder Lufteinlassgitter derzeit nicht bzw. nur mit optischen Einschränkungen möglich.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zum Unterbringen von Radarmodulen im Fahrzeug bereitzustellen, ohne dass die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile auftreten. Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst. Ferner wird die Aufgabe durch ein Radarmodul gemäß Anspruch 9 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Gemäß der Erfindung ist ein Fahrzeug vorgesehen umfassend eine Karosserie mit einem Karosserieaußenelement, welches eine Außenfläche aufweist. Das Fahrzeug umfasst ferner ein Radarmodul mit einem Radarsensor, einem den Radarsensor aufnehmenden Gehäuse, welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors angeordnete Gehäuseöffnung aufweist, und einem am Gehäuse befestigten Radom, welches die Gehäuseöffnung deckelartig verschließt. Das Radom bildet dabei einen Teil der Außenfläche des Karosserieaußenelements. Die Ausbildung des Radoms als ein Teil der Außenkarosserie des Fahrzeugs ermöglicht die offene, d.h. nicht verdeckte Montage des Radarmoduls im Fahrzeug. Da sich in diesem Fall keine zusätzlichen Karosserieelemente vor dem Radarsensor befinden, kann das Radarmodul bzw. der darin angeordnete Radarsensor bereits im Herstellungswerk kalibriert werden. Hierdurch werden eventuelle Risiken bezüglich der bisherigen Varianz am Einbauort eliminiert. Da das Radarmodul nicht mehr hinter einem Karosserieaußenteil verbaut wird, kann eine möglichst weit vorgezogene Einbauposition realisiert werden. Hierdurch ergibt sich ein besonders großer Sichtbereich des Radarmoduls, welcher mit verdeckt montierten Radarmodulen nur schwer realisiert werden könnte. Durch den größeren Sichtbereich des Radarmoduls wird u.a. der Fußgängerschutz verbessert. Durch die Verwendung von Radarmodulen mit fahrzeugspezifischem Design-Radom können die technischen Anforderungen an den Sensor bezüglich der Verbaubarkeit an nicht optimalen Einbauorten deutlich reduziert werden. Hierdurch ergibt sich entsprechendes Potenzial für höhere System-Performance. Im Unterschied hierzu existiert bei verdeckt verbauten Radarmodulen immer ein Einfluss der davor verbauten fahrzeugspezifischen Karosserieaußenelemente, wie z.B. Stoßfänger, Emblem oder strukturierte Platte. Ein solcher Einfluss kann nicht bei der Herstellung der Radarmodule mitgeprüft werden, sondern muss als entsprechende Leistungsreserve vorgehalten werden.
- Durch den offenen Einbau des mit dem fahrzeugspezifischen Design-Radom ausgestatteten Radarmoduls entfällt die Notwendigkeit der zusätzlichen Absicherung bezüglich der Reichweite, Winkelfehler und Geisterzielen. Durch den Wegfall des bisherigen Absicherungsaufwands werden der Herstellungsaufwand sowie die Herstellungskosten reduziert. Durch die Integration des Radarmoduls innerhalb eines Karosserieaußenelements des Fahrzeugs stehen für den Einbau des Radarmoduls nunmehr auch solche Einbauorte im Fahrzeug zur Verfügung, welche beispielsweise aus Design-Gründen bisher nicht möglich waren.
- In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Karosserieaußenelement eine Öffnung in seiner Außenfläche aufweist, wobei das Radom innerhalb der Öffnung angeordnet ist. Hierdurch lässt sich eine besonders einfache Montage des Radarmoduls an dem Karosserieaußenteil realisieren.
- In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Radom eine Außenfläche aufweist, welche im Wesentlichen bündig mit der Außenfläche des Karosserieaußenelements abschließt. Hierdurch lässt sich eine optimale Integration des Radarmoduls in dem Karosserieaußenelement realisieren. Dabei wird ein besonders vorgelagerter Einbau des Radarmoduls im Fahrzeug erreicht, wodurch ein besonders großer Sichtbereich des Radarsensors ermöglicht wird. Hierdurch wird u.a. der mittels des Radars realisierte Fußgängerschutz verbessert. Eine bündig mit der Außenfläche des Karosserieaußenteils abschließende Außenfläche des Radoms bietet auch aerodynamische Vorteile und ist ferner weitgehend unauffällig, was den Einbau des Radarmoduls an prinzipiell jeder Stelle des der Fahrzeugfront ermöglicht.
- In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Außenfläche des Radoms eine Strukturierung aufweist, welche einer Strukturierung der Außenfläche des Karosserieaußenelements entspricht. Die gleiche Strukturierung ermöglicht eine Anpassung der Funktion, des Designs und der aerodynamischen Eigenschaften des Radoms an die entsprechenden Eigenschaften des Karosserieaußenelements.
- In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Außenfläche des Radoms mit einer Lack- oder Folienschicht beschichtet ist, welche der Beschichtung der Außenfläche des Karosserieaußenelements entspricht. Die gleiche Gestaltung der Außenflächen des Radoms und des Karosserieaußenelements ermöglicht den unauffälligen Einbau des Radarmoduls an nahezu beliebiger Stelle der Außenkarosserie des jeweiligen Fahrzeugs. Dies ermöglicht eine beliebige Anpassung des Sichtbereichs eines entsprechenden Radarsystems.
- In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Lackschicht radartransparent ausgebildet ist. Hierdurch lassen sich mögliche Leistungsverluste des Radarsensors reduzieren.
- In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Radom in Form einer strukturierten Platte eines Kühler- oder Lufteinlassgitters oder in Form eines Fahrzeugemblems ausgebildet ist. Hierdurch werden besonders unauffällige Einbauten des Radarmoduls in der Fahrzeugaußenkarosserie möglich.
- In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Radarmodul im Frontbereich des Fahrzeugs angeordnet ist.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren näher beschrieben. Dabei zeigen:
-
1 eine schematische Querschnittsdarstellung durch eine bekannte Radaranordnung umfassend ein hinter einem Karosserieaußenelement verbautes Radarmodul; -
2 eine schematische Querschnittsdarstellung durch eine erfindungsgemäße Radaranordnung umfassend ein in einer Öffnung eines Karosserieaußenteils angeordnetes Radarmodul; -
3 eine Variation der Radaranordnung aus2 mit einem eine Beschichtung aufweisenden Radom; -
4 eine schematische Querschnittsdarstellung eines in einer Öffnung eines Karosserieaußenelements offen verbauten Radarmoduls mit einem entsprechend dem Karosserieaußenelement gebogenen Radom; -
5 eine schematische Querschnittsdarstellung durch ein in einem Karosserieaußenelement offen verbautes Radarmodul mit einer strukturierten Außenfläche; -
6 eine perspektivische Darstellung eines Radarmoduls mit einer lackierten Außenfläche zur offenen Montage in einer entsprechenden Öffnung eines Karosserieaußenelements; -
7 eine perspektivische Darstellung eines Radarmoduls mit einem strukturierten Radom zur offenen Montage in einer entsprechenden Öffnung eines Kühler- oder Lufteinlassgitters; -
8 die Front eines Fahrzeugs mit einem in einem vorderen Stoßfänger offen verbauten Radarmodul; -
9 ein in einem Kühlergitter eines Fahrzeugs offen verbautes Radarmodul mit einer entsprechend strukturierten Außenfläche des sensoreigenen Radoms; und -
10 ein in einer Öffnung eines Kühlergitters offen verbautes Radarmodul mit einer Design-Beschichtung. - Herkömmliche Radarmodule werden in Fahrzeugen hinter Elementen der Außenkarosserie montiert. Die
1 zeigt ein solches versteckt verbautes Radarmodul100 , welches als fertig montiertes Bauteil hinter einem Karosserieaußenelement220 , wie z.B. einem Stoßfänger oder einem Kühler- bzw. Lufteinlassgitter, befestigt ist. Das Radarmodul100 umfasst dabei ein Gehäuse110 mit einem Aufnahmeraum und einem in dem Aufnahmeraum angeordneten Radarsensor130 . Das Gehäuse weist auf einer Seite, welche der Detektionsrichtung des Radarsensors130 entspricht, eine Öffnung111 auf, welche von einem gehäuseeigenen Radom120 deckelartig verschlossen ist. Das so gebildete Radarmodul100 bildet ein kompaktes Bauteil, welches dem Hersteller des jeweiligen Fahrzeugs fertig geliefert und mit entsprechenden Befestigungsmitteln am Fahrzeug verbaut wird. Wie aus der1 ersichtlich ist, umfasst der Radarsensor130 vorzugsweise einen Sender131 zum Erzeugen einer Radarstrahlung134 und einen Empfänger132 zum Empfangen der an Objekten im Sichtbereich133 des Radarsensors zurückreflektierten Radarstrahlung135 . Der Sender131 und der Empfänger132 können dabei auch in Form eines gemeinsamen Bauteils ausgebildet sein. - Im Betrieb emittiert der Radarsensor
110 mittels seines Senders131 eine Radarstrahlung wenigstens einer Wellenlänge, welche das Radarmodul100 über das gehäuseeigene Radom120 verlässt. Die in1 mittels eines Pfeils angedeutete Radarstrahlung134 durchquert anschließend das im Sichtbereich133 des Radarsensors130 angeordnete Karosserieaußenteil220 . Befindet sich nun in der Umgebung des Fahrzeugs ein Objekt, welches die vom Radarsensor130 emittierte Lichtstrahlung134 zurück reflektiert, so gelangt die zurück reflektierte Lichtstrahlung135 zum Empfänger132 des Radarsensors130 . Wie mittels eines entsprechenden Pfeils angedeutet, passiert die zurückreflektierte Radarstrahlung135 dabei erneut das vor dem Radarmodul100 angeordnete Karosserieaußenteil220 . Abhängig von den Eigenschaften des Karosserieaußenteils220 , wie z.B. seine Schichtdicke, seine Materialzusammensetzung oder seine Oberflächenstruktur, führt die Transmission durch das Karosserieaußenteil220 zu einer Änderung der Phase und Ausbreitungsrichtung der Radarstrahlung134 ,135 . Durch Absorption innerhalb des Karosserieaußenteils220 sowie durch Reflexion an seiner Oberfläche kommt es ferner zu Leistungsverlusten der betreffenden Radarstrahlung134 ,135 . Wie in der1 mittels des Pfeils136 angedeutet ist, führt die an der Oberfläche des Karosserieaußenteils220 reflektierte Radarstrahlung135 ferner zu Störsignalen, welche sich im Radarbild beispielsweise in Form von Geisterbildern auswirken können. Aufgrund der genannten Effekte kann eine genaue Kalibrierung des Radarsensors130 daher erst nach dem Einbau des Radarmoduls100 hinter dem Karosserieaußenteil220 erfolgen. Darüber hinaus müssen bei dem verdeckt verbauten Radarsensor120 entsprechende Reserven eingeplant werden, um die genannten Leistungsverluste zu kompensieren. Die2 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung mit einem offen verbauten Radarmodul100 . Hierzu wird das Radarmodul100 in einer Öffnung224 eines Außenkarosserieelements220 montiert, sodass das gehäuseeigene Radom120 selbst einen Teil der Außenkarosserie des Fahrzeugs200 bildet. Dabei wird die Außenfläche121 des gehäuseeigenen Radoms120 vorzugsweise der Außenfläche221 des Karosserieaußenelements220 angepasst. Wie aus der2 ersichtlich ist, kann der Radarsensor130 in dieser Anordnung Radarstrahlung134 ,135 nunmehr ohne Störungen durch davor angeordnete Karosserieteile emittieren bzw. empfangen. Durch die gegenüber der Anordnung aus1 vorgelagerte Einbauposition des Radarmoduls100 ergibt sich insgesamt ein größerer und ungestörterer Sichtbereich133 des Radarmoduls100 . - Im Unterschied zu der herkömmlichen versteckten Bauweise des Radarmoduls aus
1 braucht das Karosserieaußenelement220 bei dem offen verbauten Radarmodul100 nicht mehr aus einem radartransparenten Material zu bestehen. Ferner kann die vollständige Kalibrierung des Radarsensors bereits beim Hersteller des Radarmoduls erfolgen, sodass eine weitere Kalibrierung des verbauten Radarmoduls100 beim Fahrzeughersteller nicht mehr notwendig ist. - Es ist sinnvoll, das gehäuseeigene Radom
120 des offen verbauten Radarmoduls100 so zu gestalten, dass sich sein Erscheinungsbild und seine Funktionalität möglichst an das Erscheinungsbild und die Funktionalität des jeweiligen Karosserieaußenelements220 fügt. Hierzu zeigt die4 beispielhaft ein Radarmodul100 , welches in einer Öffnung224 eines eine Wölbung aufweisenden Karosserieaußenelements220 verbaut ist. Das gehäuseeigene Radom220 des Radarmoduls100 weist dabei ebenfalls eine entsprechende Wölbung auf, welche sich nahtlos in die Wölbung des Karosserieaußenelements220 fügt. Eine derartige Gestaltung hat u.a. besonders gute aerodynamische Eigenschaften. Ferner eröffnet dieses Konzept auch die Möglichkeit, das Radarmodul an Orten des Fahrzeugs zu verbauen, welche hierfür bisher als ungünstig galten und daher nicht in Erwägung gezogen wurden. Dies ist beispielsweise die Motorhaube, der Kotflügel oder ein entsprechender Stoßfänger bzw. ein unter dem Stoßfänger angeordnetes Verkleidungselement. - Alternativ oder zusätzlich zu der von dem Karosserieaußenelement
220 vorgegebenen Wölbung kann das gehäuseeigene Radom120 des erfindungsgemäßen Radarmoduls100 ferner auch über eine Strukturierung aufweisen, welche der Strukturierung des entsprechenden Karosserieaußenelements220 entspricht. Hierzu zeigt die5 ein entsprechendes Ausführungsbeispiel, bei dem das Karosserieaußenelement220 gitterartige Strukturen222 aufweist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kühler- oder Lufteinlassgitter im Frontbereich des Fahrzeugs handeln. Da der Radarsensor130 bereits als fertiges Radarmodul geliefert wird, können die durch die auf der Außenfläche121 des gehäuseeigenen Radoms120 angeordneten Strukturen122 verursachten Störeffekte auf die emittierte bzw. empfangene Radarstrahlung134 ,135 bereits bei der Kalibrierung des Radarmoduls im Fertigungswerk berücksichtigt werden. - Die
3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des offen verbauten Radarmoduls100 . Je nach Einbauort des Radarmoduls100 im Fahrzeug200 kann es dabei sinnvoll sein, das gehäuseeigene Radom120 mit einer Außenbeschichtung123 auszustatten. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Lackschicht handeln, welche der Außenlackschicht223 des Karosserieaußenelements220 entspricht. Dies ist insbesondere beim Einbau des Radarmoduls100 in die Motorhaube, einen Kotflügel, einen Stoßfänger oder eine andere Frontverkleidung des Fahrzeugs sinnvoll. Das Material der Beschichtung123 des Radoms120 kann auch von dem Material der Beschichtung223 des Karosserieaußenelements220 abweichen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn hierdurch eine bessere Radartransparenz des Radoms120 erzielt wird. - Als Beschichtung
123 kommt neben einer Lackschicht ferner auch eine Folienschicht infrage. Sowohl die Lackschicht als auch die Folienschicht sind dabei vorzugsweise im Hinblick auf möglichst gute Radartransparenz optimiert. Ferner kann das Material des gehäuseeigenen Radoms120 bereits eine Färbung aufweisen, welche der Farbgestaltung der Außenseite221 des Karosserieaußenelements220 entspricht. - Grundsätzlich ist es auch möglich, die Außenfläche
121 des gehäuseeigenen Radoms120 farblich und strukturell unterschiedlich zu der Außenfläche221 des Karosserieaußenelements220 zu gestalten. Dies ist insbesondere bei Verwendung des gehäuseeigenen Radoms120 als gestalterisches Element sinnvoll. Ein Beispiel hierfür bildet das fahrzeugspezifische Emblem, welches sich typischerweise im Frontbereich des Fahrzeugs befindet. - Die
6 zeigt ein Ausführungsbeispiel für ein Radarmodul100 , welches ein spezielles für den offenen Verbau im Fahrzeug gestaltetes gehäuseeigenes Radom120 aufweist. Das Radom120 weist dabei eine Außenfläche121 auf, welche farblich und strukturell der Außenkarosserie des jeweiligen Fahrzeugs entspricht. Ein derart gestaltetes Radarmodul ist insbesondere für den Einbau in ein flächiges Karosserieaußenelement vorgesehen, wie z.B. eine Motorhaube, einen Kotflügel, ein Stoßfänger oder eine andere Frontverkleidung der Außenkarosserie. -
7 zeigt hingegen ein Radarmodul100 mit einem gehäuseeigenen Radom120 , auf dessen Außenfläche121 Rillenstrukturen122 ausgebildet sind. Dieses Radarmodul100 ist beispielsweise für den offenen Einbau in einem Kühler- oder Lufteinlassgitter vorgesehen. -
8 zeigt einen Frontbereich eines Fahrzeugs200 , welches ein Karosserieaußenteil220 aufweist. Das im vorliegenden Ausführungsbeispiel in Form eines Stoßfängers ausgebildete Karosserieaußenteil220 weist eine Öffnung224 auf, in welcher das gehäuseeigene Radom120 eines an dem Karosserieaußenteil220 montierten Radarmoduls100 angeordnet ist. - Die
9 zeigt ein mögliches Ausführungsbeispiel für den Einsatz eines mit Lamellenstrukturen ausgestatten gehäuseeigenen Radoms aus der7 . Das Radarmodul100 ist dabei innerhalb eines Kühlergitters220 im Frontbereich des Fahrzeugs200 montiert. Die Strukturen122 des gehäuseeigenen Radoms120 sind dabei vorzugsweise bündig mit den Gitterstrukturen222 des Kühlergitters220 angeordnet. - Die
10 zeigt beispielhaft die Verwendung des gehäuseeigenen Radoms als fahrzeugspezifisches Emblem. Wie bereits analog zu dem Ausführungsbeispiel aus9 ist das Radarmodul100 im folgenden Ausführungsbeispiel in einer Öffnung bzw. Aussparung224 innerhalb eines Kühlergitters220 angeordnet. Das gehäuseeigene Radom120 weist jedoch keine entsprechende Strukturierung auf. Vielmehr ist die Außenseite121 des gehäuseeigenen Radoms120 mit einem Farbmuster123 ausgestattet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel entspricht das Farbmuster123 dem Muster der Gitterstrukturen222 des Kühlergitters220 . Das gegenüber dem Hintergrund farblich kontrastierende Farbmuster123 auf der Außenseite121 des Radoms120 kann jedoch grundsätzlich in jeder beliebigen Gestaltung ausgeführt sein, z.B. in Form eines fahrzeugtypischen Emblems, wie z.B. das Markenzeichen des jeweiligen Fahrzeugs. Die Farbmarkierungen123 können dabei durch Aufbringen einer entsprechenden Beschichtung, wie z.B. einer Lackschicht oder einer Folie, auf die Außenseite des Radoms120 erzeugt werden. Grundsätzlich lässt sich auch eine kombinierte Gestaltung der Außenseite des Radoms120 mittels Strukturen und Farbmarkierungen vorsehen. - Obwohl die Erfindung vorgehend anhand von konkreten Ausführungsbeispielen beschrieben worden ist, ist sie keineswegs darauf beschränkt. Der Fachmann wird somit die beschriebenen Merkmale geeignet abändern und miteinander kombinieren können, ohne vom Kern der Erfindung abzuweichen.
Claims (10)
- Fahrzeug (
200 ) umfassend: – eine Karosserie (210 ) mit einem Karosserieaußenelement (220 ), welches eine Außenfläche (221 ) aufweist, und – ein Radarmodul (100 ) mit einem Radarsensor (130 ), einem den Radarsensor (130 ) aufnehmenden Gehäuse (110 ), welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors (130 ) angeordnete Gehäuseöffnung (111 ) aufweist, und einem am Gehäuse (110 ) befestigten Radom (120 ), welches die Gehäuseöffnung (111 ) deckelartig verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass das Radom (120 ) einen Teil der Außenfläche (221 ) des Karosserieaußenelements (220 ) bildet. - Fahrzeug (
200 ) nach Anspruch 1, wobei das Karosserieaußenelement (220 ) eine Öffnung (224 ) in seiner Außenfläche (221 ) aufweist, und wobei das Radom (120 ) innerhalb der Öffnung (224 ) angeordnet ist. - Fahrzeug (
200 ) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Radom (120 ) eine Außenfläche (121 ) aufweist, welche im Wesentlichen bündig mit der Außenfläche (221 ) des Karosserieaußenelements (220 ) abschließt. - Fahrzeug (
200 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Außenfläche (121 ) des Radoms (120 ) eine Strukturierung (122 ) aufweist, welche einer Strukturierung (222 ) der Außenfläche (221 ) des Karosserieaußenelements (220 ) entspricht. - Fahrzeug (
200 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Außenfläche (121 ) des Radoms (120 ) mit einer Lack- oder Folienschicht (123 ) beschichtet ist, welche der Beschichtung der Außenfläche (221 ) des Karosserieaußenelements (220 ) entspricht. - Fahrzeug (
200 ) nach Anspruch 5, wobei die Lackschicht (123 ) radartransparent ausgebildet ist. - Fahrzeug (
200 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Radom (120 ) in Form einer strukturierten Platte eines Kühler- oder Lufteinlassgitters oder in Form eines Fahrzeugemblems ausgebildet ist. - Fahrzeug (
20 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Radarmodul (100 ) im Frontbereich des Fahrzeugs (200 ) angeordnet ist. - Radarmodul (
100 ) für ein Fahrzeug (200 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche umfassend: – einen Radarsensor (130 ), – ein den Radarsensor (130 ) aufnehmendes Gehäuse (110 ), welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors (130 ) angeordnete Gehäuseöffnung (111 ) aufweist, und – ein am Gehäuse (110 ) befestigtes Radom (120 ), welches die Gehäuseöffnung (111 ) deckelartig verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass das Radom (120 ) in Form eines Karosserieaußenelements des Fahrzeugs (200 ) ausgebildet ist. - Radarmodul (
200 ) nach Anspruch 9, wobei das Radom (120 ) in Form einer strukturierten Platte eines Kühler- oder Lufteinlassgitters, eines Fahrzeugemblems oder einer lackierten oder mit Folie beschichteten Außenfläche des Karosserieaußenelements (220 ) ausgebildet ist.
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