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DE102016217057A1 - Radarmodul für ein Fahrzeug - Google Patents

Radarmodul für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102016217057A1
DE102016217057A1 DE102016217057.0A DE102016217057A DE102016217057A1 DE 102016217057 A1 DE102016217057 A1 DE 102016217057A1 DE 102016217057 A DE102016217057 A DE 102016217057A DE 102016217057 A1 DE102016217057 A1 DE 102016217057A1
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DE
Germany
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vehicle
radome
radar
radar module
housing
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DE102016217057.0A
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English (en)
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Armin Himmelstoss
Michael Klar
Thomas Schmidt
Andreas Pietsch
Hartmut Kittel
Maik Hansen
Saeed Arafat
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to JP2019512732A priority patent/JP2019534815A/ja
Priority to EP17735537.7A priority patent/EP3510669A1/de
Priority to US16/331,041 priority patent/US20190267705A1/en
Priority to CN201780055408.0A priority patent/CN109690869A/zh
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Abstract

Es wird ein Fahrzeug (200) beschrieben umfassend: – eine Karosserie (210) mit einem Karosserieaußenelement (220), welches eine Außenfläche (221) aufweist, und – ein Radarmodul (100) mit einem Radarsensor (130), einem den Radarsensor (130) aufnehmenden Gehäuse (110), welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors (130) angeordnete Gehäuseöffnung (111) aufweist, und einem am Gehäuse (110) befestigten Radom (120), welches die Gehäuseöffnung (111) deckelartig verschließt. Das Radom (120) bildet dabei einen Teil der Außenfläche (221) des Karosserieaußenelements (220).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einer Karosserie und einem offen verbauten Radarmodul, deren Radom als Teil eines Karosserieaußenelements des Fahrzeugs ausgebildet ist. Die Erfindung betrifft ferner ein entsprechendes Radarmodul für ein solches Fahrzeug.
  • In modernen Kraftfahrzeugen werden Radarsensoren zur Sensierung des Fahrzeugumfelds verwendet. Die Radarsensoren werden dabei innerhalb des Fahrzeugs in Form vorgefertigter Radarmodule verbaut, welche neben dem Radarsensor auch ein den Radarsensor enthaltenes Gehäuse sowie ein in Detektionsrichtung des Radarsensors am Gehäuse montiertes Radom umfassen. Derzeit werden Kfz-Radare nach ihrer Herstellung als fertige Radarmodule im Fertigungswerk getestet und anschließend beim Fahrzeughersteller hinter verschiedenen Karosserieaußenteilen, wie z.B. Fahrzeugemblemen, strukturierten Platten, lackierten Stoßfängern oder offen verbaut. Das vor dem Radarmodul angeordnete Karosserieaußenteil beeinflusst dabei sowohl die Reichweite als auch die Winkelqualität des jeweiligen Radarmoduls. Daher muss dieser Einfluss entsprechend in den Anforderungen an das Radarmodul vorgehalten werden. Darüber hinaus ist der Verbau von Kfz-Radarmodulen hinter Platten mit Gitterstrukturen, wie z.B. Kühlergitter oder Lufteinlassgitter derzeit nicht bzw. nur mit optischen Einschränkungen möglich.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zum Unterbringen von Radarmodulen im Fahrzeug bereitzustellen, ohne dass die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile auftreten. Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst. Ferner wird die Aufgabe durch ein Radarmodul gemäß Anspruch 9 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung ist ein Fahrzeug vorgesehen umfassend eine Karosserie mit einem Karosserieaußenelement, welches eine Außenfläche aufweist. Das Fahrzeug umfasst ferner ein Radarmodul mit einem Radarsensor, einem den Radarsensor aufnehmenden Gehäuse, welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors angeordnete Gehäuseöffnung aufweist, und einem am Gehäuse befestigten Radom, welches die Gehäuseöffnung deckelartig verschließt. Das Radom bildet dabei einen Teil der Außenfläche des Karosserieaußenelements. Die Ausbildung des Radoms als ein Teil der Außenkarosserie des Fahrzeugs ermöglicht die offene, d.h. nicht verdeckte Montage des Radarmoduls im Fahrzeug. Da sich in diesem Fall keine zusätzlichen Karosserieelemente vor dem Radarsensor befinden, kann das Radarmodul bzw. der darin angeordnete Radarsensor bereits im Herstellungswerk kalibriert werden. Hierdurch werden eventuelle Risiken bezüglich der bisherigen Varianz am Einbauort eliminiert. Da das Radarmodul nicht mehr hinter einem Karosserieaußenteil verbaut wird, kann eine möglichst weit vorgezogene Einbauposition realisiert werden. Hierdurch ergibt sich ein besonders großer Sichtbereich des Radarmoduls, welcher mit verdeckt montierten Radarmodulen nur schwer realisiert werden könnte. Durch den größeren Sichtbereich des Radarmoduls wird u.a. der Fußgängerschutz verbessert. Durch die Verwendung von Radarmodulen mit fahrzeugspezifischem Design-Radom können die technischen Anforderungen an den Sensor bezüglich der Verbaubarkeit an nicht optimalen Einbauorten deutlich reduziert werden. Hierdurch ergibt sich entsprechendes Potenzial für höhere System-Performance. Im Unterschied hierzu existiert bei verdeckt verbauten Radarmodulen immer ein Einfluss der davor verbauten fahrzeugspezifischen Karosserieaußenelemente, wie z.B. Stoßfänger, Emblem oder strukturierte Platte. Ein solcher Einfluss kann nicht bei der Herstellung der Radarmodule mitgeprüft werden, sondern muss als entsprechende Leistungsreserve vorgehalten werden.
  • Durch den offenen Einbau des mit dem fahrzeugspezifischen Design-Radom ausgestatteten Radarmoduls entfällt die Notwendigkeit der zusätzlichen Absicherung bezüglich der Reichweite, Winkelfehler und Geisterzielen. Durch den Wegfall des bisherigen Absicherungsaufwands werden der Herstellungsaufwand sowie die Herstellungskosten reduziert. Durch die Integration des Radarmoduls innerhalb eines Karosserieaußenelements des Fahrzeugs stehen für den Einbau des Radarmoduls nunmehr auch solche Einbauorte im Fahrzeug zur Verfügung, welche beispielsweise aus Design-Gründen bisher nicht möglich waren.
  • In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Karosserieaußenelement eine Öffnung in seiner Außenfläche aufweist, wobei das Radom innerhalb der Öffnung angeordnet ist. Hierdurch lässt sich eine besonders einfache Montage des Radarmoduls an dem Karosserieaußenteil realisieren.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Radom eine Außenfläche aufweist, welche im Wesentlichen bündig mit der Außenfläche des Karosserieaußenelements abschließt. Hierdurch lässt sich eine optimale Integration des Radarmoduls in dem Karosserieaußenelement realisieren. Dabei wird ein besonders vorgelagerter Einbau des Radarmoduls im Fahrzeug erreicht, wodurch ein besonders großer Sichtbereich des Radarsensors ermöglicht wird. Hierdurch wird u.a. der mittels des Radars realisierte Fußgängerschutz verbessert. Eine bündig mit der Außenfläche des Karosserieaußenteils abschließende Außenfläche des Radoms bietet auch aerodynamische Vorteile und ist ferner weitgehend unauffällig, was den Einbau des Radarmoduls an prinzipiell jeder Stelle des der Fahrzeugfront ermöglicht.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Außenfläche des Radoms eine Strukturierung aufweist, welche einer Strukturierung der Außenfläche des Karosserieaußenelements entspricht. Die gleiche Strukturierung ermöglicht eine Anpassung der Funktion, des Designs und der aerodynamischen Eigenschaften des Radoms an die entsprechenden Eigenschaften des Karosserieaußenelements.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Außenfläche des Radoms mit einer Lack- oder Folienschicht beschichtet ist, welche der Beschichtung der Außenfläche des Karosserieaußenelements entspricht. Die gleiche Gestaltung der Außenflächen des Radoms und des Karosserieaußenelements ermöglicht den unauffälligen Einbau des Radarmoduls an nahezu beliebiger Stelle der Außenkarosserie des jeweiligen Fahrzeugs. Dies ermöglicht eine beliebige Anpassung des Sichtbereichs eines entsprechenden Radarsystems.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Lackschicht radartransparent ausgebildet ist. Hierdurch lassen sich mögliche Leistungsverluste des Radarsensors reduzieren.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Radom in Form einer strukturierten Platte eines Kühler- oder Lufteinlassgitters oder in Form eines Fahrzeugemblems ausgebildet ist. Hierdurch werden besonders unauffällige Einbauten des Radarmoduls in der Fahrzeugaußenkarosserie möglich.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Radarmodul im Frontbereich des Fahrzeugs angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren näher beschrieben. Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsdarstellung durch eine bekannte Radaranordnung umfassend ein hinter einem Karosserieaußenelement verbautes Radarmodul;
  • 2 eine schematische Querschnittsdarstellung durch eine erfindungsgemäße Radaranordnung umfassend ein in einer Öffnung eines Karosserieaußenteils angeordnetes Radarmodul;
  • 3 eine Variation der Radaranordnung aus 2 mit einem eine Beschichtung aufweisenden Radom;
  • 4 eine schematische Querschnittsdarstellung eines in einer Öffnung eines Karosserieaußenelements offen verbauten Radarmoduls mit einem entsprechend dem Karosserieaußenelement gebogenen Radom;
  • 5 eine schematische Querschnittsdarstellung durch ein in einem Karosserieaußenelement offen verbautes Radarmodul mit einer strukturierten Außenfläche;
  • 6 eine perspektivische Darstellung eines Radarmoduls mit einer lackierten Außenfläche zur offenen Montage in einer entsprechenden Öffnung eines Karosserieaußenelements;
  • 7 eine perspektivische Darstellung eines Radarmoduls mit einem strukturierten Radom zur offenen Montage in einer entsprechenden Öffnung eines Kühler- oder Lufteinlassgitters;
  • 8 die Front eines Fahrzeugs mit einem in einem vorderen Stoßfänger offen verbauten Radarmodul;
  • 9 ein in einem Kühlergitter eines Fahrzeugs offen verbautes Radarmodul mit einer entsprechend strukturierten Außenfläche des sensoreigenen Radoms; und
  • 10 ein in einer Öffnung eines Kühlergitters offen verbautes Radarmodul mit einer Design-Beschichtung.
  • Herkömmliche Radarmodule werden in Fahrzeugen hinter Elementen der Außenkarosserie montiert. Die 1 zeigt ein solches versteckt verbautes Radarmodul 100, welches als fertig montiertes Bauteil hinter einem Karosserieaußenelement 220, wie z.B. einem Stoßfänger oder einem Kühler- bzw. Lufteinlassgitter, befestigt ist. Das Radarmodul 100 umfasst dabei ein Gehäuse 110 mit einem Aufnahmeraum und einem in dem Aufnahmeraum angeordneten Radarsensor 130. Das Gehäuse weist auf einer Seite, welche der Detektionsrichtung des Radarsensors 130 entspricht, eine Öffnung 111 auf, welche von einem gehäuseeigenen Radom 120 deckelartig verschlossen ist. Das so gebildete Radarmodul 100 bildet ein kompaktes Bauteil, welches dem Hersteller des jeweiligen Fahrzeugs fertig geliefert und mit entsprechenden Befestigungsmitteln am Fahrzeug verbaut wird. Wie aus der 1 ersichtlich ist, umfasst der Radarsensor 130 vorzugsweise einen Sender 131 zum Erzeugen einer Radarstrahlung 134 und einen Empfänger 132 zum Empfangen der an Objekten im Sichtbereich 133 des Radarsensors zurückreflektierten Radarstrahlung 135. Der Sender 131 und der Empfänger 132 können dabei auch in Form eines gemeinsamen Bauteils ausgebildet sein.
  • Im Betrieb emittiert der Radarsensor 110 mittels seines Senders 131 eine Radarstrahlung wenigstens einer Wellenlänge, welche das Radarmodul 100 über das gehäuseeigene Radom 120 verlässt. Die in 1 mittels eines Pfeils angedeutete Radarstrahlung 134 durchquert anschließend das im Sichtbereich 133 des Radarsensors 130 angeordnete Karosserieaußenteil 220. Befindet sich nun in der Umgebung des Fahrzeugs ein Objekt, welches die vom Radarsensor 130 emittierte Lichtstrahlung 134 zurück reflektiert, so gelangt die zurück reflektierte Lichtstrahlung 135 zum Empfänger 132 des Radarsensors 130. Wie mittels eines entsprechenden Pfeils angedeutet, passiert die zurückreflektierte Radarstrahlung 135 dabei erneut das vor dem Radarmodul 100 angeordnete Karosserieaußenteil 220. Abhängig von den Eigenschaften des Karosserieaußenteils 220, wie z.B. seine Schichtdicke, seine Materialzusammensetzung oder seine Oberflächenstruktur, führt die Transmission durch das Karosserieaußenteil 220 zu einer Änderung der Phase und Ausbreitungsrichtung der Radarstrahlung 134, 135. Durch Absorption innerhalb des Karosserieaußenteils 220 sowie durch Reflexion an seiner Oberfläche kommt es ferner zu Leistungsverlusten der betreffenden Radarstrahlung 134, 135. Wie in der 1 mittels des Pfeils 136 angedeutet ist, führt die an der Oberfläche des Karosserieaußenteils 220 reflektierte Radarstrahlung 135 ferner zu Störsignalen, welche sich im Radarbild beispielsweise in Form von Geisterbildern auswirken können. Aufgrund der genannten Effekte kann eine genaue Kalibrierung des Radarsensors 130 daher erst nach dem Einbau des Radarmoduls 100 hinter dem Karosserieaußenteil 220 erfolgen. Darüber hinaus müssen bei dem verdeckt verbauten Radarsensor 120 entsprechende Reserven eingeplant werden, um die genannten Leistungsverluste zu kompensieren. Die 2 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung mit einem offen verbauten Radarmodul 100. Hierzu wird das Radarmodul 100 in einer Öffnung 224 eines Außenkarosserieelements 220 montiert, sodass das gehäuseeigene Radom 120 selbst einen Teil der Außenkarosserie des Fahrzeugs 200 bildet. Dabei wird die Außenfläche 121 des gehäuseeigenen Radoms 120 vorzugsweise der Außenfläche 221 des Karosserieaußenelements 220 angepasst. Wie aus der 2 ersichtlich ist, kann der Radarsensor 130 in dieser Anordnung Radarstrahlung 134, 135 nunmehr ohne Störungen durch davor angeordnete Karosserieteile emittieren bzw. empfangen. Durch die gegenüber der Anordnung aus 1 vorgelagerte Einbauposition des Radarmoduls 100 ergibt sich insgesamt ein größerer und ungestörterer Sichtbereich 133 des Radarmoduls 100.
  • Im Unterschied zu der herkömmlichen versteckten Bauweise des Radarmoduls aus 1 braucht das Karosserieaußenelement 220 bei dem offen verbauten Radarmodul 100 nicht mehr aus einem radartransparenten Material zu bestehen. Ferner kann die vollständige Kalibrierung des Radarsensors bereits beim Hersteller des Radarmoduls erfolgen, sodass eine weitere Kalibrierung des verbauten Radarmoduls 100 beim Fahrzeughersteller nicht mehr notwendig ist.
  • Es ist sinnvoll, das gehäuseeigene Radom 120 des offen verbauten Radarmoduls 100 so zu gestalten, dass sich sein Erscheinungsbild und seine Funktionalität möglichst an das Erscheinungsbild und die Funktionalität des jeweiligen Karosserieaußenelements 220 fügt. Hierzu zeigt die 4 beispielhaft ein Radarmodul 100, welches in einer Öffnung 224 eines eine Wölbung aufweisenden Karosserieaußenelements 220 verbaut ist. Das gehäuseeigene Radom 220 des Radarmoduls 100 weist dabei ebenfalls eine entsprechende Wölbung auf, welche sich nahtlos in die Wölbung des Karosserieaußenelements 220 fügt. Eine derartige Gestaltung hat u.a. besonders gute aerodynamische Eigenschaften. Ferner eröffnet dieses Konzept auch die Möglichkeit, das Radarmodul an Orten des Fahrzeugs zu verbauen, welche hierfür bisher als ungünstig galten und daher nicht in Erwägung gezogen wurden. Dies ist beispielsweise die Motorhaube, der Kotflügel oder ein entsprechender Stoßfänger bzw. ein unter dem Stoßfänger angeordnetes Verkleidungselement.
  • Alternativ oder zusätzlich zu der von dem Karosserieaußenelement 220 vorgegebenen Wölbung kann das gehäuseeigene Radom 120 des erfindungsgemäßen Radarmoduls 100 ferner auch über eine Strukturierung aufweisen, welche der Strukturierung des entsprechenden Karosserieaußenelements 220 entspricht. Hierzu zeigt die 5 ein entsprechendes Ausführungsbeispiel, bei dem das Karosserieaußenelement 220 gitterartige Strukturen 222 aufweist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kühler- oder Lufteinlassgitter im Frontbereich des Fahrzeugs handeln. Da der Radarsensor 130 bereits als fertiges Radarmodul geliefert wird, können die durch die auf der Außenfläche 121 des gehäuseeigenen Radoms 120 angeordneten Strukturen 122 verursachten Störeffekte auf die emittierte bzw. empfangene Radarstrahlung 134, 135 bereits bei der Kalibrierung des Radarmoduls im Fertigungswerk berücksichtigt werden.
  • Die 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des offen verbauten Radarmoduls 100. Je nach Einbauort des Radarmoduls 100 im Fahrzeug 200 kann es dabei sinnvoll sein, das gehäuseeigene Radom 120 mit einer Außenbeschichtung 123 auszustatten. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Lackschicht handeln, welche der Außenlackschicht 223 des Karosserieaußenelements 220 entspricht. Dies ist insbesondere beim Einbau des Radarmoduls 100 in die Motorhaube, einen Kotflügel, einen Stoßfänger oder eine andere Frontverkleidung des Fahrzeugs sinnvoll. Das Material der Beschichtung 123 des Radoms 120 kann auch von dem Material der Beschichtung 223 des Karosserieaußenelements 220 abweichen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn hierdurch eine bessere Radartransparenz des Radoms 120 erzielt wird.
  • Als Beschichtung 123 kommt neben einer Lackschicht ferner auch eine Folienschicht infrage. Sowohl die Lackschicht als auch die Folienschicht sind dabei vorzugsweise im Hinblick auf möglichst gute Radartransparenz optimiert. Ferner kann das Material des gehäuseeigenen Radoms 120 bereits eine Färbung aufweisen, welche der Farbgestaltung der Außenseite 221 des Karosserieaußenelements 220 entspricht.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, die Außenfläche 121 des gehäuseeigenen Radoms 120 farblich und strukturell unterschiedlich zu der Außenfläche 221 des Karosserieaußenelements 220 zu gestalten. Dies ist insbesondere bei Verwendung des gehäuseeigenen Radoms 120 als gestalterisches Element sinnvoll. Ein Beispiel hierfür bildet das fahrzeugspezifische Emblem, welches sich typischerweise im Frontbereich des Fahrzeugs befindet.
  • Die 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel für ein Radarmodul 100, welches ein spezielles für den offenen Verbau im Fahrzeug gestaltetes gehäuseeigenes Radom 120 aufweist. Das Radom 120 weist dabei eine Außenfläche 121 auf, welche farblich und strukturell der Außenkarosserie des jeweiligen Fahrzeugs entspricht. Ein derart gestaltetes Radarmodul ist insbesondere für den Einbau in ein flächiges Karosserieaußenelement vorgesehen, wie z.B. eine Motorhaube, einen Kotflügel, ein Stoßfänger oder eine andere Frontverkleidung der Außenkarosserie.
  • 7 zeigt hingegen ein Radarmodul 100 mit einem gehäuseeigenen Radom 120, auf dessen Außenfläche 121 Rillenstrukturen 122 ausgebildet sind. Dieses Radarmodul 100 ist beispielsweise für den offenen Einbau in einem Kühler- oder Lufteinlassgitter vorgesehen.
  • 8 zeigt einen Frontbereich eines Fahrzeugs 200, welches ein Karosserieaußenteil 220 aufweist. Das im vorliegenden Ausführungsbeispiel in Form eines Stoßfängers ausgebildete Karosserieaußenteil 220 weist eine Öffnung 224 auf, in welcher das gehäuseeigene Radom 120 eines an dem Karosserieaußenteil 220 montierten Radarmoduls 100 angeordnet ist.
  • Die 9 zeigt ein mögliches Ausführungsbeispiel für den Einsatz eines mit Lamellenstrukturen ausgestatten gehäuseeigenen Radoms aus der 7. Das Radarmodul 100 ist dabei innerhalb eines Kühlergitters 220 im Frontbereich des Fahrzeugs 200 montiert. Die Strukturen 122 des gehäuseeigenen Radoms 120 sind dabei vorzugsweise bündig mit den Gitterstrukturen 222 des Kühlergitters 220 angeordnet.
  • Die 10 zeigt beispielhaft die Verwendung des gehäuseeigenen Radoms als fahrzeugspezifisches Emblem. Wie bereits analog zu dem Ausführungsbeispiel aus 9 ist das Radarmodul 100 im folgenden Ausführungsbeispiel in einer Öffnung bzw. Aussparung 224 innerhalb eines Kühlergitters 220 angeordnet. Das gehäuseeigene Radom 120 weist jedoch keine entsprechende Strukturierung auf. Vielmehr ist die Außenseite 121 des gehäuseeigenen Radoms 120 mit einem Farbmuster 123 ausgestattet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel entspricht das Farbmuster 123 dem Muster der Gitterstrukturen 222 des Kühlergitters 220. Das gegenüber dem Hintergrund farblich kontrastierende Farbmuster 123 auf der Außenseite 121 des Radoms 120 kann jedoch grundsätzlich in jeder beliebigen Gestaltung ausgeführt sein, z.B. in Form eines fahrzeugtypischen Emblems, wie z.B. das Markenzeichen des jeweiligen Fahrzeugs. Die Farbmarkierungen 123 können dabei durch Aufbringen einer entsprechenden Beschichtung, wie z.B. einer Lackschicht oder einer Folie, auf die Außenseite des Radoms 120 erzeugt werden. Grundsätzlich lässt sich auch eine kombinierte Gestaltung der Außenseite des Radoms 120 mittels Strukturen und Farbmarkierungen vorsehen.
  • Obwohl die Erfindung vorgehend anhand von konkreten Ausführungsbeispielen beschrieben worden ist, ist sie keineswegs darauf beschränkt. Der Fachmann wird somit die beschriebenen Merkmale geeignet abändern und miteinander kombinieren können, ohne vom Kern der Erfindung abzuweichen.

Claims (10)

  1. Fahrzeug (200) umfassend: – eine Karosserie (210) mit einem Karosserieaußenelement (220), welches eine Außenfläche (221) aufweist, und – ein Radarmodul (100) mit einem Radarsensor (130), einem den Radarsensor (130) aufnehmenden Gehäuse (110), welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors (130) angeordnete Gehäuseöffnung (111) aufweist, und einem am Gehäuse (110) befestigten Radom (120), welches die Gehäuseöffnung (111) deckelartig verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass das Radom (120) einen Teil der Außenfläche (221) des Karosserieaußenelements (220) bildet.
  2. Fahrzeug (200) nach Anspruch 1, wobei das Karosserieaußenelement (220) eine Öffnung (224) in seiner Außenfläche (221) aufweist, und wobei das Radom (120) innerhalb der Öffnung (224) angeordnet ist.
  3. Fahrzeug (200) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Radom (120) eine Außenfläche (121) aufweist, welche im Wesentlichen bündig mit der Außenfläche (221) des Karosserieaußenelements (220) abschließt.
  4. Fahrzeug (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Außenfläche (121) des Radoms (120) eine Strukturierung (122) aufweist, welche einer Strukturierung (222) der Außenfläche (221) des Karosserieaußenelements (220) entspricht.
  5. Fahrzeug (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Außenfläche (121) des Radoms (120) mit einer Lack- oder Folienschicht (123) beschichtet ist, welche der Beschichtung der Außenfläche (221) des Karosserieaußenelements (220) entspricht.
  6. Fahrzeug (200) nach Anspruch 5, wobei die Lackschicht (123) radartransparent ausgebildet ist.
  7. Fahrzeug (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Radom (120) in Form einer strukturierten Platte eines Kühler- oder Lufteinlassgitters oder in Form eines Fahrzeugemblems ausgebildet ist.
  8. Fahrzeug (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Radarmodul (100) im Frontbereich des Fahrzeugs (200) angeordnet ist.
  9. Radarmodul (100) für ein Fahrzeug (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche umfassend: – einen Radarsensor (130), – ein den Radarsensor (130) aufnehmendes Gehäuse (110), welches eine in Detektionsrichtung des Radarsensors (130) angeordnete Gehäuseöffnung (111) aufweist, und – ein am Gehäuse (110) befestigtes Radom (120), welches die Gehäuseöffnung (111) deckelartig verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass das Radom (120) in Form eines Karosserieaußenelements des Fahrzeugs (200) ausgebildet ist.
  10. Radarmodul (200) nach Anspruch 9, wobei das Radom (120) in Form einer strukturierten Platte eines Kühler- oder Lufteinlassgitters, eines Fahrzeugemblems oder einer lackierten oder mit Folie beschichteten Außenfläche des Karosserieaußenelements (220) ausgebildet ist.
DE102016217057.0A 2016-09-08 2016-09-08 Radarmodul für ein Fahrzeug Withdrawn DE102016217057A1 (de)

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