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Die Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter, welcher mehrere Wandungsteile umfasst und welcher zur Beschickung mit Spülgut frontseitig mit einer Beschickungsöffnung versehen ist, die durch eine Behältertür zumindest zeitweise verschließbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine.
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Eine derartige Geschirrspülmaschine ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 75 20 122 U1 bekannt. Die offenbarte Geschirrspülmaschine umfasst einen Spülbehälter mit einem zur Beschickung mit Spülgut frontseitig offenen Mantel, der aus mehreren untereinander durch Falzen verbundenen und dicht zusammengesetzten Blechzuschnitten zusammengesetzt ist und der einen die Beschickungsöffnung wenigstens abschnittsweise umgebenden abgesetzten Rand zur Aufnahme einer Dichtung aufweist. Der Rand ist durch Expandieren der die Beschickungsöffnung umgebenden Randzone des gefalzten Spülbehälters stufenartig geformt. Der expandierte Rand kann sich über die Seitenwände und die Decke des Spülbehälters erstrecken, während der Boden an der Beschickungsöffnung einen expandierten Hinterschnitt aufweisen kann. In der dargestellten Ausführungsform ist der eine Blechzuschnitt die Decke des Spülbehälters, während der zweite Blechzuschnitt den mittleren Abschnitt des Spülbehälters mit den Seitenwänden und dessen Rückwand bildet. Der zweite Blechzuschnitt bilden also die Vertikalwände des Spülbehälters aus, er stellt also im eingebauten Zustand die Form eines so genannten „liegenden U's” dar. Und der dritte Blechzuschnitt bildet letztlich den Boden des Spülbehälters.
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Die Druckschrift
DE 69 24 403 U1 offenbart einen Spülbehälter für eine Geschirrspülmaschine mit untereinander verbundenen Boden-Decken- und Seitenwänden aus Metallblech. Die jeweilige Seitenwand ist mit der Boden- und Deckenwand durch eine Bördelung der benachbarten Ränder verbunden. Die vertikalen Seitenwände aus einem Stück Metallblech stellen also wiederum im eingebauten Zustand die Form eines so genannten „liegenden U's” dar.
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Die Druckschrift
GB 2 064 309 B offenbart auch einen Spülbehälter für eine Geschirrspülmaschine mit untereinander verbundenen Boden-Decken- und Seitenwänden aus Metallblech. Die jeweilige Seitenwand ist mit der Boden- und Deckenwand durch eine Bördelung der benachbarten Ränder verbunden. Somit stellen die drei vertikalen Seitenwände aus einem Stück Metallblech im eingebauten Zustand auch die Form eines so genannten „liegenden U's” dar.
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Die Druckschrift
DE 10 2004 035 849 A1 offenbart eine Geschirrspülmaschine mit einer Bodenbaugruppe und einem Spülbehälter, wobei die Bodengruppe den Boden des Spülbehälters bildet und wobei die Deckenwandung des Spülbehälters aus einem gesonderten Deckenteil besteht. Die Deckenwandung kann aus einem anderen Material als die Seitenwandungen des Spülbehälters bestehen. Weiterhin können die Seitenwandungen des Spülbehälters aus einem vorzugsweise einteiligen Mantelteil im Wesentlichen aus Edelstahl beziehungsweise Chrom-Stahl ausgebildet sein und die Bodenbaugruppe sowie das Deckenteil können im Wesentlichen aus Kunststoff ausgebildet sein.
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Die Druckschrift
DE 10 2011 017 635 A1 offenbart ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Geschirrspülmaschine, mit einem Spülbehälter, dessen Behälterwände und/oder eine Tür einen Spülraum begrenzen. Es ist zumindest eine der Behälterwände und/oder eine dem Spülraum zugewandte Innenwandung der Tür jeweils ein Verbundbauteil, welches aus einem Träger aus, insbesondere korrosionsanfälligem, Blechmaterial und einer auf der dem Spülraum zugewandten Seite des Trägers aufgebrachten Korrosionsschutzschicht aufgebaut ist. Der Träger des Verbundbauteils kann ein Schwarzblech, ein Blech aus korrosionsanfälligem Stahl mit Kohlenstoffgehalt, ein Baustahlblech oder dergleichen sein. Weiterhin kann die Korrosionsschutzschicht eine Plasmabeschichtung, bei der korrosionsfestes Metall auf die dem Spülraum zugewandte Seite des Träges aufgebracht ist, und/oder die Korrosionsschutzschicht eine Lackschicht sein.
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Weiterhin hat sich im Laufe der Jahre hinweg gezeigt, dass der Bau eines Expanders zur Herstellung eines zumindest teilweise expandierten Spülbehälters sehr entwicklungsintensiv und somit überdurchschnittlich teuer ist. Weiterhin ist ein derartiger Expander im Betrieb auch überaus wartungs- und somit kostenintensiv und geradezu anfällig für ungeplante Stillstandszeiten.
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Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Geschirrspülmaschine mit einem merklich verbesserten Spülbehälter bereitzustellen.
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Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe wird eine Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter, welcher mehrere Wandungsteile umfasst und welcher zur Beschickung mit Spülgut frontseitig mit einer Beschickungsöffnung versehen ist, die durch eine Behältertür zumindest zeitweise verschließbar ist, vorgeschlagen. Dabei bilden eine rechte Seitenwand, eine Rückwand und eine linke Seitenwand ein einstückiges und liegendes „U” aus Metall aus, welches im gestreckten Zustand ein vorzugsweise flaches Pressenteil ausbildete und anschließend U-förmig gebogen wurde. Weiterhin ist ein muldenförmiger Boden ein aus einer Duplexstahllegierung gefertigtes Tiefziehteil und eine Dachwand ist ein aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband gefertigtes Tiefziehteil, welches innenseitig mit einer Kunststofffolie kaschiert ist. Die Kunststofffolie kann eine Polypropylen-Folie sein. Die Wandungsteile sind überdies mittels mechanischen Fügeverfahren verbunden. Das Fügeverfahren kann Falzen oder Bördeln sein. Weiterhin kann die Geschirrspülmaschine eine Haushaltsgeschirrspülmaschine sein.
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Die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine mit einem derartigen Spülbehälter, welcher aus gänzlich unterschiedlichen Werkstoffen gefertigt ist, erfüllt selbst in seiner Werkstoff-Kombination seine Belastungen bei Dichtheitsanforderungen, bei Korrosionsanforderungen, bei Oberflächenanforderungen und selbst bei mechanischen Beschädigungen.
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Die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine mit dem beschriebenen Spülbehälter-Konzept bietet also die Möglichkeit, die Vorteile einer Expandertechnik mit „stehendem U”, einer „liegenden U”-Haubentechnik und einer „stehenden U”-Haubentechnik positiv und gewinnbringend zu vereinen.
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Gemäß einer ersten Ausführung weist das den muldenförmigen Boden bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung eine Güte mit einem Ni-Gehalt im Bereich von 1,2 bis 1,6%, vorzugsweise von 1,2 bis 1,5%, insbesondere von 1,3 bis 1,4%, auf. Eine Duplexstahllegierung mit einer derartigen Güte weist ein hervorragendes Verhältnis von Kosten zu Eigenschaften, insbesondere mechanischen und/oder chemischen Eigenschaften, auf.
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Gemäß einer weiteren Ausführung weist das den muldenförmigen Boden bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung eine Güte gemäß EN 1.4162 oder gemäß EN 1.4062 auf. Eine Duplexstahllegierung mit derartigen Güten weist eine stabile Korrosionsbeständigkeit bei einer erhöhten Steifigkeit auf.
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Gemäß einer weiteren Ausführung umfasst das den muldenförmigen Boden bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung ein zweiphasiges Gefüge aus einer Ferrit-Matrix, gemischt mit Inseln aus Austenit in Kombination mit Stickstoff-Zugabe. Diese Gefügeart bewirkt eine deutlich höhere Festigkeit im Vergleich mit austenitischen CrNi-Stählen, eine hohe Korrosionsbeständigkeit und ein deutlich verbessertes Spannungsrisskorrosionsverhalten.
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Gemäß einer weiteren Ausführung weist das den muldenförmigen Boden bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung eine Materialstärke von 0,30 bis 0,35 mm, vorzugsweise von 0,31 bis 0,34 mm, insbesondere von 0,32 bis 0,33 mm, auf. Trotz dieser reduzierten Materialstärke besitzt der muldenförmige Boden sowohl gleichbleibende mechanische Eigenschaften als auch gleichbleibende Korrosionswiderstandseigenschaften.
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Der Ni-Gehalt von Duplexstählen liegt grundsätzlich bei zirka 1/6 der austenitischen CrNi-Stähle, was sogleich einen hohen wirtschaftlichen Vorteil von Duplexstählen bewirkt. Bekannte Duplexstahllegierungen, also so genannte ”Lean-Duplex-Stähle”, weisen zudem eine hohe Korrosionsbeständigkeit wie beim austenitischen CrNi-Stahl 1.4301 auf, besitzen eine deutlich gesteigerte Festigkeit bei einer sehr guten Verformbarkeit und erlauben eine nicht unwesentliche Materialstärkenreduzierung. Auch sind der Cr-Gehalt und der Mo-Legierungsanteil gegenüber Duplex- und Super-Duplex-Edelstählen deutlich reduziert. Somit ist die Duktilität auch deutlich höher, was sich bei einem Umformprozess positiv bemerkbar macht.
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Gemäß einer weiteren Ausführung ist das die Dachwand bildende Tiefziehteil aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband ein durch Kaltwalzen auf eine Materialstärke von 0,10 bis 0,499 mm, vorzugsweise von 0,20 bis 0,40 mm, insbesondere von 0,22 bis 0,25 mm, reduziertes Weißblech. Die Prozesskosten von Weißblech sind deutlich niedriger als bei Materialien mit ähnlichen Eigenschaften und Weißblech erlaubt überdies einen technologisch deutlich einfacheren Produktionsprozess.
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Allgemein ist Weißblech ein dünnes kaltgewalztes Stahlblech, dessen Oberfläche elektrolytisch mit Zinn beschichtet wurde. Diese Beschichtung dient vor allem dem Korrosionsschutz. Derzeit sind Wanddicken von 0,499 bis 0,100 mm möglich. Weißblechrollen, so genannte Coils, mit Oberflächen sind von matt bis hochglänzend erhältlich. Eine Schicht von zirka 0,3 μm Zinn, das entspricht etwa 2 g/m2, genügt, um den Stahl durch Versiegelung vor Korrosion zu schützen. Etwa 90 Prozent des in Deutschland produzierten Weißblechs wird zur Herstellung von Verpackungen verwendet. Daher spricht man auch von Verpackungsstahl. Auch ist Weißblech ist zu 100 Prozent recycelbar und kann beliebig oft ohne Qualitätsverlust wiederverwendet werden. Die Recycling-Quote lag 2007 mit 90,9 Prozent erneut weit über dem gesetzlich gebotenen Maß von 70 Prozent.
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Gemäß einer weiteren Ausführung ist das Weißblech ein Weißblech des Typs TS 245, TS 260, TS 275 oder TS 290, ist.
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Gemäß einer weiteren Ausführung weist das Weißblech eine 0,2%-Streckgrenze (Rp) von 230 bis 650 N/mm2 +/– 50 N/mm2, vorzugsweise von 300 bis 550 N/mm2, insbesondere von 350 bis 500 N/mm2, und/oder eine Zugfestigkeit (Rm) von 245 bis 340 N/mm2, vorzugsweise von 260 bis 320 N/mm2, insbesondere von 270 bis 310 N/mm2, auf. Die genannten Eigenschaften des Weißblechs erfüllen in ausreichendem Maße etwaige fertigungstechnische Anforderungen.
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Nach dem Temperprozess erfährt das Weißblech ein weiteres Nachwalzen ohne Schmiermittel, wobei der Dressierstich zirka 0,4 bis 2,00% beträgt. Dass Band wird elektrolytisch beidseitig verzinnt, wobei die unbeschichtete Seite eine Zinnauflage von zirka 2,4 bis 3,2 g/m2 erhält, während die mit einer Polypropylen-Folie kaschierte Bandseite einen Zinnauftrag von 0,9 bis 1,3 g/m2 besitzt.
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Gemäß einer weiteren Ausführung ist das Weißblech als „Stone Finish” ausgeführt. Dieses besondere Finish wird durch eine kurzzeitige Erwärmung der Zinnauflage über dem Zinnschmelzpunkt (232°C) erreicht. Dieses Finish ähnelt in der Optik einer Edelstahloberfläche und dadurch lässt sich die Kombination Cr-Stahl und Weißblech in einem Spülbehälter auch unter optischen Gesichtspunkten gut realisieren.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Kunststofffolie, insbesondere die Polypropylen-Folie, welche das die Dachwand bildende Tiefziehteil aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband innenseitig kaschiert, eine Coex-Folie. Dies erbringt gute mechanische Eigenschaften bei relativ günstigen Kosten. Die Dachwand einer Geschirrspülmaschine ist im Grunde den geringsten mechanischen Beschädigungen ausgesetzt, wobei die Polypropylen-Folie gleichzeitig einen hohen Widerstandswert gegen mechanische Angriffe besitzt. Die Polypropylen-Folie stellt einen diffusionsdichten Korrosionsschutz dar, welcher aus leicht verformt werden kann und überaus beständig gegen die Spülchemie ist.
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Eine Coex-Folie oder besser eine coextrudierte Folie ist eine vielseitig verwendbare Kunststofffolie, die mehrere positive Eigenschaften verschiedener Folienmaterialien miteinander zu kombinieren versucht. So können unter Nutzung von Coex-Folie zum Beispiel die Barriere- oder Schweißeigenschaften auf ein Produkt zugeschnitten werden. Coex-Folien werden sowohl im Blasverfahren zu Schlauchfolien als auch als Flachfolie mit einem biaxialen Streckprozess hergestellt. Dabei wird durch mindestens zwei Extruder Granulat zu Polymerschmelzen verflüssigt und mittels eines Filters aus Sintermetall gefiltert. Bei dem Blasverfahren werden zur Herstellung die beiden Schmelzeströme in einer Mehrschichtringdüse zu einer gemeinsamen Folie vereinigt. Nach dem Austritt aus der Düse wird durch einen Luftkanal in der Mitte der Düse diese zu einer Blase (Kalotte) aufgeblasen, und in einem Streckvorgang, in der die noch weiche Polymermasse gedehnt wird und die gewünschte Dimension erhält. Dabei verfestigt sich der nun entstandene Polymerschlauch. Luftmenge, Granulatmenge und Abzugsgeschwindigkeit bestimmen die Foliendicke. Komplizierter ist die Herstellung von coextrudierten Flachfolien. Dort werden die Polymerschmelzen entweder über eine Mehrschichtdüse oder über die sogenannte Adaptertechnik zusammengeführt. Bei der letzteren Adaptertechnik werden die zu vereinigenden Schmelzeströme vor der Düse über einen Adapter zusammengeführt. Man macht sich dabei die Eigenschaften einer laminaren Strömung zu nutze. Man führt die beiden (oder auch mehr) Schmelzeströme über einen besonders konstruierten Adapter zu einem gemeinsamen Schmelzestrom zusammen. Dieser gemeinsame Schmelzestrom wird über eine sogenannte Kleiderbügeldüse zu einem Prefilm verarbeitet. Dieser noch flüssige Prefilm wird auf eine Gießwalze zum abkühlen gespritzt und abgekühlt. Damit der noch flüssige Film luftfrei an die Gießwalze angepresst wird benötigt man einen weiteren Verfahrensschritt, das Pinning beziehungsweise die Anlegung. Bei Polyolefinfolien benutzt man dazu eine Luftdüse, die mit einem feinen aber starken Luftstrahl die Folie gegen die Gießwalze presst. Bei Polyesterfolien (PET) (siehe Polyethylenterephthalat) benutzt man einen elektrisch aufgeladenen Draht (Gleichstrom), an dem eine Hochspannung von bis zu 10 kV liegt. Der Gegenpol ist die geerdete Gießwalze. Durch die Dipole(-OH) im Polyester wird bei diesem Vorgang die flüssige Polyesterschmelze gegen die Gießwalze gepresst. Ziel ist die Vermeidung einer Luftschicht zwischen Polymerfilm und Walze. Dadurch würde der Wärmeübergang behindert. Dieser so entstandene Prefilm wird anschließend in Längs- und Querrichtung gestreckt. Es entstehen biaxial gestreckte Folien (BO-Folien). Die Streckung selber erfolgt im Normalfall in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird der Prefilm über mehrere beheizte Walzen geführt. Dabei muss bei PET die Temperatur über der Glastemperatur liegen. Die jetzt aufgewärmte Folie wird durch schneller laufende Walzen im folgenden Teil in die Länge gezogen. So eine Folie wird auf das drei bis vierfache der ursprünglichen Länge gedehnt und wieder abgekühlt. Für die zweite Streckung benutzt man eine sogenannte Kluppenkette. Damit wird die Folie an den Folienrändern gehalten, noch einmal erwärmt und in die Breite gestreckt. Der Streckfaktor ist ähnlich der Längsstreckung in der Größenordnung zwischen drei und vier. Diese so gedehnte Folie wird in einem letzten Verfahrensschritt fixiert. Dies geschieht noch in der eingespannten Kluppenkette bei PET bei zirka 220°C. Anschließend wird die Folie wieder auf Zimmertemperatur gekühlt und die dicken Folienränder, an der die Folie in der Kluppenkette eingespannt war, werden abgeschnitten. Das Abkühlen zwischen den einzelnen Verfahrensschritten ist notwendig, um eine unnötige Kristallisation von PET zu vermeiden, die die folgenden Verfahrensschritte verhindern würden. Durch die Streckung erhält die Folie ihre endgültigen Eigenschaften wie Reißfestigkeit, Dehnung, Schrumpf. Durch Coextrusion kann eine Folie aus mehreren Granulaten mit nichtverwandten Materialien hergestellt werden.
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Gemäß einer weiteren Ausführung weist die Kunststofffolie, insbesondere die Polypropylen-Folie, welche das die Dachwand bildende Tiefziehteil aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband innenseitig kaschiert, eine Foliendicke von 180 bis 240 μm, vorzugsweise von 190 bis 230 μm, insbesondere von 200 bis 220 μm, auf.
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Gemäß einer weiteren Ausführung ist die Kunststofffolie, insbesondere die Polypropylen-Folie, welche das die Dachwand bildende Tiefziehteil aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband innenseitig kaschiert, mittels eines Hotmelt-Klebers auf die Oberfläche des die Dachwand bildenden Tiefziehteils aufgeklebt. Dies erbringt den Vorteil eines einfachen Aufbringungsprozesses, welcher problemlos in die Bandherstellung integriert sein kann. Bei der Fertigung des Spülbehälters wirkt die kaschierte Polypropylen-Folie zudem als Dichtung beim Bördelprozess zwischen dem Behältermantel aus Cr-Stahl und der Dachplatine aus foliertem Weißblech, wobei die Folienseite im Behälter liegt.
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Die Folie ist bevorzugt eine zirka 180 bis 240 μm starke Coex-Folie aus Polypropylen, welche mittels eines Hotmelt-Klebers auf die verzinnte Oberfläche der Dachplatine aufgeklebt ist. Hierdurch entsteht ein diffusionsdichter Korrosionsschutz, welcher auch selbst nach einer mechanischen Belastung durch einen Umformprozess sichergestellt ist. Der Vorteil einer Coex-Folie aus Polypropylen ist die gute Resistenz gegenüber der Spülchemie und allen organischen beziehungsweise anorganischen Stoffen im Spülbetrieb. Bei der Fertigung des Spülbehälters wirkt die Coex-Folie aus Polypropylen zudem als Dichtung beim Bördelprozess zwischen dem Behältermantel aus Cr-Stahl und der Dachplatine aus foliertem Weißblech, wobei die Folienseite im Behälter liegt.
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Gemäß einer weiteren Ausführung bestehen die rechte Seitenwand, die Rückwand und die linke Seitenwand, welche ein einstückiges und liegendes „U” aus Metall ausbilden, aus einem Cr-Stahl, insbesondere einem Cr-Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4016. Ein brillianter Cr-Stahl ist insbesondere hinsichtlich der Belastungsbewertung und der optischen Ansprüche an das Bauteil von Vorteil.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer Geschirrspülmaschine.
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Die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine kann insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine sein.
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Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale oder Ausführungsformen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Aspekte der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung. Im Weiteren wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert.
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Es zeigen
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1 eine schematische Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines Spülbehälters einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine von schräg vorne;
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2 eine schematische Frontansicht des in der 1 dargestellten Spülbehälters der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine;
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3 eine schematische Seitenansicht des in der 1 dargestellten Spülbehälters der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine; und
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4 eine schematische Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie S-S der Dachwand des in der 1 dargestellten Spülbehälters der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen worden, sofern nichts anderes angegeben ist.
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Die 1 zeigt eine schematische Perspektivansicht eines Spülbehälters 2 einer Geschirrspülmaschine 1 von schräg vorne. Die Geschirrspülmaschine 1 kann insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine sein.
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Der Spülbehälter 2 der Geschirrspülmaschine 1 umfasst mehrere Wandungsteile 3, 4, 5, 7 und 8 und ist zur Beschickung mit Spülgut frontseitig mit einer Beschickungsöffnung B versehen, welche durch eine nicht dargestellte, dem Fachmann jedoch bekannte Behältertür zumindest zeitweise verschließbar ist. Dabei bilden die rechte Seitenwand 3 aus Metall, die Rückwand 4 aus Metall und die linke Seitenwand 5 aus Metall ein einstückiges und liegendes „U” 6 aus, welches im gestreckten Zustand ein vorzugsweise flaches Pressenteil ausbildete und anschließend U-förmig gebogen wurde. An dem einstückigen und liegenden „U” 6 ist unterseitig ein muldenförmiger Boden 7 angeordnet, welcher ein aus einer Duplexstahllegierung 7.L gefertigtes Tiefziehteil ist. Und oberseitig ist an dem einstückigen und liegenden „U” 6 eine Dachwand 8 angeordnet, welche ein aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband 8.6 gefertigtes Tiefziehteil ist, welches innenseitig mit einer Kunststofffolie 9, insbesondere mit einer Polyproyplen-Folie, kaschiert ist. Die Wandungsteile 3, 4, 5, 7 und 8 sind mittels mechanischen Fügeverfahren, insbesondere mittels Falzen oder Bördeln, verbunden.
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Das den muldenförmigen Boden 7 bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung 7.L weist eine Güte 7.G mit einem Ni-Gehalt im Bereich von 1,2 bis 1,6%, vorzugsweise von 1,2 bis 1,5%, insbesondere von 1,3 bis 1,4%, und/oder eine Güte 7.G gemäß EN 1.4162 oder gemäß EN 1.4062 auf.
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Weiterhin umfasst das den muldenförmigen Boden 7 bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung 7.L ein zweiphasiges Gefüge 7.FM aus einer Ferrit-Matrix, gemischt mit Inseln aus Austenit in Kombination mit Stickstoff-Zugabe.
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Das den muldenförmigen Boden 7 bildende Tiefziehteil aus einer Duplexstahllegierung 7.L weist weiterhin eine Materialstärke 7.d von 0,30 bis 0,35 mm, vorzugsweise von 0,31 bis 0,34 mm, insbesondere von 0,32 bis 0,33 mm, auf.
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Ferner ist das die Dachwand 8 bildende Tiefziehteil aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband 8.B ein durch Kaltwalzen auf eine Materialstärke 8.d von 0,10 bis 0,499 mm, vorzugsweise von 0,20 bis 0,40 mm, insbesondere von 0,22 bis 0,25 mm, reduziertes Weißblech 8.W, vorzugsweise des Typs TS 245, TS 260, TS 275 oder TS 290.
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Das Weißblech 8.W weist eine 0,2%-Streckgrenze Rp von 230 bis 650 N/mm2 +/–50 N/mm2, vorzugsweise von 300 bis 550 N/mm2, insbesondere von 350 bis 500 N/mm2, und/oder eine Zugfestigkeit Rm von 245 bis 340 N/mm2, vorzugsweise von 260 bis 320 N/mm2, insbesondere von 270 bis 310 N/mm2, auf und ist vorzugsweise als „Stone Finish” aufgeführt.
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Und letztlich bestehen die rechte Seitenwand 3, die Rückwand 4 und die linke Seitenwand 5, welche das einstückige und liegende „U” 6 aus Metall ausbilden, aus einem Cr-Stahl, insbesondere einem Cr-Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4016.
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Die 2 zeigt eine schematische Frontansicht des in der 1 dargestellten Spülbehälters 2 der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine 1, wohingegen die 3 eine schematische Seitenansicht des in der 1 dargestellten Spülbehälters 2 der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine 1 zeigt. Die beiden Ansichten der 2 und der 3 sind, wie auch die Ansicht der 1, im Prinzip eine Art einer Explosionszeichnung.
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Der Spülbehälter 2 der Geschirrspülmaschine 1 umfasst mehrere Wandungsteile 3, 4, 5, 7 und 8 und ist zur Beschickung mit Spülgut frontseitig mit einer Beschickungsöffnung B versehen, welche durch eine nicht dargestellte, dem Fachmann jedoch bekannte Behältertür zumindest zeitweise verschließbar ist. Dabei bilden die rechte Seitenwand 3 aus Metall, die Rückwand 4 aus Metall und die linke Seitenwand 5 aus Metall ein einstückiges und liegendes „U” 6 aus, welches im gestreckten Zustand ein vorzugsweise flaches Pressenteil ausbildete und anschließend U-förmig gebogen wurde. An dem einstückigen und liegenden „U” 6 ist unterseitig ein muldenförmiger Boden 7 angeordnet, welcher ein aus einer Duplexstahllegierung 7.L gefertigtes Tiefziehteil ist. Und oberseitig ist an dem einstückigen und liegenden „U” 6 eine Dachwand 8 angeordnet, welche ein aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband 8.B gefertigtes Tiefziehteil ist, welches innenseitig mit einer Kunststofffolie 9, insbesondere mit einer Polyproyplen-Folie, kaschiert ist. Die Wandungsteile 3, 4, 5, 7 und 8 sind mittels mechanischen Fögeverfahren, insbesondere mittels Falzen oder Bördeln, verbunden.
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Die 4 zeigt eine schematische Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie S-S der Dachwand 8 des in der 1 dargestellten Spülbehälters 2 der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine 1, wobei die schematische Schnittdarstellung nicht maßstäblich ist.
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Die Kunststofffolie 9, insbesondere die Polypropylen-Folie, welche das die Dachwand 8 bildende Tiefziehteil aus einem vorzugsweise beidseitig verzinnten oder verchromten C-Stahlband 8.B innenseitig kaschiert, ist eine Kunststofffolie 9, insbesondere eine Coex-Folie 9.C. Sie weist eine Foliendicke 9.d von 180 bis 240 μm, vorzugsweise von 190 bis 230 μm, insbesondere von 200 bis 220 μm, auf und ist vorzugsweise mittels eines Hotmelt-Klebers 10 auf die Oberfläche des die Dachwand 8 bildenden Tiefziehteils aufgeklebt.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, ist sie vielfältig modifizierbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Geschirrspülmaschine; Haushaltsgeschirrspülmaschine
- 2
- Spülbehälter
- 3
- Rechte Seitenwand; Wandungsteil
- 4
- Rückwand; Wandungsteil
- 5
- Linke Seitenwand; Wandungsteil
- 6
- Einstückiges und liegendes „U”
- 7
- Muldenförmiger Boden
- 7.d
- Materialstärke
- 7.G
- Güte
- 7.L
- Duplexstahllegierung
- 7.FM
- Gefüge
- 8
- Dachwand
- 8.B
- C-Stahlband
- 8.d
- Materialstärke
- 8.W
- Weißblech
- 9
- Kunststofffolie
- 9.C
- Coex-Folie
- 9.d
- Foliendicke
- 10
- Hotmelt-Kleber
- B
- Beschickungsöffnung
- Rm
- Zugfestigkeit
- Rp
- 0,2%-Streckgrenze
- S-S
- Schnittlinie