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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und Verfahren zum Unterteilen von Kabinen und/oder Laderäumen, insbesondere von Fahrzeugen, in eine Anzahl von Unterabschnitten. Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einer derartigen Vorrichtung, welche mit dem Verfahren betrieben wird.
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Bei der Temperierung von Kabinen und/oder Laderäumen von Fahrzeugen, Flugzeugen, Zügen, Schiffen und/oder dergleichen ist der Energieverbrauch, der von den hierzu verwendeten Klimaanlagen verursacht wird, insbesondere dann sehr hoch, wenn die Temperaturunterschiede zwischen der Innentemperatur und der Außentemperaturen besonders hoch sind. Je nach transportierter Ladung kann es zudem notwendig sein, auch diese auf ein relativ niedriges Temperaturniveau herunter zu kühlen, was insbesondere bei hohen Außentemperaturen zu einem hohen Energieverbrauch führt. Bei elektrisch versorgten Klimatisierungen wird aufgrund des hohen Energieverbrauchs der Entladevorgang von Batterien, welche die elektrische Energie für die Klimaanlagen vorhalten, beschleunigt. Werden Verbrennungsmotoren zum Antrieb verwendet, können die Batterien wieder aufgeladen werden, was aber zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führt. Der beschleunigte Entladevorgang der Batterien aufgrund des bei der Temperierung anfallenden Energieverbrauchs führt zu einer Verringerung der Reichweite. Insbesondere im Falle von Elektrofahrzeugen spielt die Reichweite eine entscheidende Rolle für ihre Marktakzeptanz, welche eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass sich Elektrofahrzeuge am Markt durchsetzen können und einen Beitrag zur Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen, beispielsweise CO2- und Stickoxidemissionen, leisten können.
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In vielen Fällen ist es jedoch nicht notwendig, die gesamte Kabine und/oder den Laderaum zu temperieren, insbesondere dann, wenn die Kabine nur teilweise besetzt ist. Beispielsweise bei Kombis oder SUVs ist der Laderaum räumlich nicht von der Kabine getrennt, so dass beispielsweise dann, wenn der Fahrer der einzige Insasse eines derartigen Fahrzeugs ist, ein deutlich höheres Volumen von Luft, nämlich die gesamte in der Kabine und des Laderaums befindliche Luft, temperiert wird als es für das Wohlbefinden des Fahrers notwendig ist. Aufgrund des hohen Volumens der zu temperierenden Luft nimmt die Temperierung eine vergleichsweise lange Zeitdauer ein.
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Aufgabe einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher der Energieverbrauch beim Temperieren von Kabinen und/oder Laderäumen insbesondere eines Fahrzeugs gegenüber bekannten Fahrzeugen reduziert werden kann.
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Diese Aufgabe wird mit den in den Ansprüchen 1, 12 und 13 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Ausführungsform der Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Unterteilen von Kabinen und/oder Laderäumen, insbesondere von Fahrzeugen, in eine Anzahl von Unterabschnitten, umfassend eine Anzahl von verformbaren Wandungen, und eine Antriebseinheit, mit welcher die Wandungen zwischen einer Offenstellung, in welcher die Wandungen die Kabine und/oder den Laderaum nicht unterteilen, und einer Schließstellung, in welcher die Wandungen die Kabine und/oder den Laderaum in die Unterabschnitte unterteilen, bewegbar sind, wobei die Wandungen beim Bewegen zwischen der Schließstellung und der Offenstellung verformt werden.
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Im einfachsten Fall können die Wandungen mittels einer manuell betätigbaren Antriebseinheit, die beispielsweise einen Flaschenzug aufweist, zwischen der Offenstellung und der Schließstellung bewegt werden. Ansonsten bietet es sich an, die Antriebseinheit mittels eines Stellmotors, insbesondere eines Elektromotors zu betreiben. Wenn sich die Wandungen in der Schließstellung befinden, unterteilen sie die Kabine und/oder den Laderaum in eine entsprechende Anzahl von Unterabschnitten, welche ein im Vergleich zur gesamten Kabine oder zum gesamten Laderaum deutlich geringeres Volumen an Luft aufweisen. Idealerweise sind die Wandungen so ausgestaltet, dass sie in der Schließstellung die Unterabschnitte vollständig abschließen, so dass kein oder nahezu kein Luftaustausch zwischen den verschiedenen Unterabschnitten stattfinden kann. Je nach Gestaltung der Kabine und/oder des Laderaums kann dies jedoch mitunter nicht mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden, so dass Durchgangsöffnungen in der Schließstellung der Wandungen gebildet werden, über welche ein Luftaustausch zwischen den Unterabschnitten möglich ist. Dieser Luftaustausch ist aber im Vergleich zur Offenstellung oder zu bekannten Kabinen und/oder Laderäumen deutlich minimiert. Der deutlich minimierte oder nicht vorhandene Luftaustausch sorgt dafür, dass das Volumen, welches temperiert werden muss, deutlich verringert wird. Aufgrund des verringerten Volumens sinkt gleichzeitig auch die für die Temperierung notwendige Energiemenge, wodurch die Reichweite insbesondere der Elektrofahrzeuge gesteigert oder der Kraftstoffverbrauch von konventionell betriebenen Fahrzeugen gesenkt werden kann. Zudem kann die Zeitdauer bis zum Erreichen der gewünschten Temperatur verkürzt werden, was den Komfort erhöht.
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Die Möglichkeit, den Luftaustausch zwischen den verschiedenen Unterabschnitten zu reduzieren, kann auch in folgenden Situationen vorteilhaft genutzt werden: Sollte sich in der Kabine eines Fahrzeugs oder im Laderaum eines SUVs oder eines Kombis ein geruchsintensiver Gegenstand (wie z.B. ein Käseprodukt) befinden, so reduziert der verminderte Luftaustausch die Geruchsbelastung für die übrigen Passagiere. Selbiges gilt auch für ein Haustier, beispielsweise einen Hund, der beispielsweise bei feuchtem Wetter ein geruchsintensives Fell aufweisen kann. Entsprechend kann auch ein Unterabschnitt für Raucher vorgesehen werden, so dass aufgrund des bereits erläuterten verminderten Luftaustauschs die Belastung des beim Tabakkonsum entstehenden Rauchs für die übrigen Passagiere vermindert wird. Ebenfalls bedingt durch den verminderten Luftaustausch kann die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von ansteckenden Infektionen auf die übrigen Passagiere für den Fall verringert werden, dass eine erkrankte Person in der Kabine transportiert wird. Hierzu wird die erkrankte Person in einem eigenen Unterabschnitt untergebracht.
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Aufgrund der Verformbarkeit der Wandungen kann das von den Wandungen eingenommene Volumen in der Offenstellung im Vergleich zu starren Wandungen deutlich reduziert werden, so dass die Wandungen in der Offenstellung nur wenig Raum beanspruchen. Spezielle Formen der Kabine und/oder des Laderaums, beispielsweise Vorsprünge oder Ausnehmungen, können aufgrund der Verformbarkeit berücksichtigt werden, so dass die Wandungen auch bei relativ stark zerklüfteten Kabinen und/oder Laderäumen eingesetzt werden können. Hieraus wird deutlich, dass die Verformbarkeit die entscheidende Eigenschaften ist, die es möglich macht, Kabinen und/oder Laderäume in Unterabschnitte zu unterteilen, was mit starren Wandungen nicht oder nur sehr bedingt möglich wäre.
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Nach Maßgabe einer weiteren Ausführungsform sind die Wandungen biegbar und/oder faltbar. Insbesondere für den Fall, dass die Wandungen faltbar sind, kann das Volumen der Wandungen in der Offenstellung besonders stark reduziert werden. Selbiges gilt auch für die biegbaren Wandungen, wobei das Volumen umso stärker reduziert werden kann, je kleiner der Biegeradius ist. Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz der vorschlagsgemäßen Vorrichtung umso einfacher ist, je weniger Bauraum sie benötigt.
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In einer weitergebildeten Ausführungsform können die Wandungen aus biegbarem und/oder faltbarem Glas bestehen. Biegbares und/oder faltbares Glas bietet sich insbesondere aus folgenden Gründen an: Aufgrund der Transparenz des Glases wird die Sicht innerhalb der Kabine und/oder des Laderaums auch dann nicht vermindert, wenn sich die Wandungen in der Schließstellung befinden, so dass auch dort Wandungen angebracht werden können, wo nicht durchsichtige Wandungen die aufgrund von Vorschriften der Verkehrssicherheit erforderliche Sicht versperren würden. Da der Lichtfluss nicht beeinträchtigt wird, ist es im Gegensatz zu undurchsichtigen Wandungen nicht notwendig, zusätzliche Beleuchtungen einzusetzen, so dass auch hierdurch Energie eingespart werden kann. Darüber hinaus sorgen die transparenten Wandungen dafür, dass das Raumgefühl gegenüber der Offenstellung oder gegenüber bekannten Kabinen und/oder Laderäumen nicht verändert wird. Die Passagiere nehmen die transparenten Wandungen kaum zur Kenntnis und empfinden sie daher nicht als Beeinträchtigung. Es wird quasi ein "unsichtbarer Zaun" erzeugt.
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Bei einer weitergebildeten Ausführungsform kann die Antriebseinheit einen Aufnahmeabschnitt aufweisen oder mit dem Aufnahmeabschnitt zusammen wirken, wobei die Wandungen in der Offenstellung vollständig oder nahezu vollständig in den Aufnahmeabschnitt aufgenommen sind. Der Aufnahmeabschnitt kann beispielsweise an der Decke des Fahrzeugs oder in der Fahrzeugtür oder überall dort, wo ein Hohlraum vorhanden ist, angeordnet werden. Optional kann der Aufnahmeabschnitt eine mit einer Klappe oder dergleichen verschließbare Öffnung aufweisen, so dass die Vorrichtung für den Fall, dass sich die Wandungen in der Offenstellung befinden, optisch so gut wie nicht auffallen und folglich das Design der Kabine und/oder des Laderaums so gut wie nicht beeinflussen.
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Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Antriebseinheit eine drehbare Welle aufweisen, auf welche die Wandungen aufrollbar und von welcher die Wandungen abrollbar sind. In dieser Ausführungsform ist es möglich, die Wandungen auf technisch einfache Weise auf sehr geringem Raum unterzubringen, wodurch es möglich ist, die vorgeschlagene Vorrichtung auch dort einzusetzen, wo nur ein geringer Bauraum zur Verfügung steht.
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Eine weitergebildete Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Antriebseinheit eine Anzahl von Seilzügen umfasst, mit welcher die Wandungen zwischen der Offenstellung und der Schließstellung bewegbar ist. Seilzüge ermöglichen es, eine Zugkraft über eine relativ große Entfernung auch an schwer zugängliche Stellen der Kabine und/oder des Laderaums zu übertragen. Es ist daher möglich, die Antriebseinheit deutlich beabstandet von den Wandungen anzuordnen, wodurch wiederum der üblicherweise sehr begrenzte Bauraum einer Kabine und/oder eines Laderaums flexibel genutzt werden kann. Weiterhin kann die faltbare Wandung ähnlich wie eine Jalousie mit Hilfe des Seilzugs zwischen der Offenstellung und der Schließstellung bewegt werden.
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Nach Maßgabe einer weiteren Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Führungseinrichtung zum Führen der Wandungen innerhalb der Kabine und/oder des Laderaums auf. Aufgrund der Führungen ist der Weg der Wandungen zwischen der Offenstellung und der Schließstellung eindeutig vorgegeben, wodurch verhindert wird, dass die Wandungen beim Bewegen zwischen der Offenstellung und der Schließstellung beschädigt oder gar zerstört werden. Zudem verhindern die Führungen, dass die Wandungen während der Fahrt unkontrollierte Bewegungen ausführen, beispielsweise infolge von Beschleunigungs- und/oder Verzögerungsvorgängen. Aufgrund dieser unkontrollierten Bewegungen können die Wandungen ebenfalls beschädigt oder zerstört und der Fahrer abgelenkt werden, wozu wodurch es zu einer Verkehrsgefährdung kommen kann.
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Eine weitergebildete/weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung eine oder mehrere Umlenkrollen aufweist, mit welchen die Wandungen um einen oder mehrere wählbare Winkel biegbar sind. Die Umlenkrollen eignen sich insbesondere, um Bestandteile der Kabine wie Befestigungen der Anschnallgurte oder Armlehnen zu umgehen. Hierdurch ist es möglich, die Unterabschnitte ohne größeren technischen Aufwand möglichst vollständig abzuschließen, wenn sich die Wandungen in der Schließstellung befinden. Infolgedessen kann der Luftaustausch mit den oben bereits erwähnten vorteilhaften Wirkungen verringert oder ganz unterbunden werden.
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In einer weiteren Ausführungsform kann die Vorrichtung eine Verstelleinrichtung aufweisen, mit welcher die Umlenkrollen innerhalb der Kabine und/oder des Laderaums verstellbar sind. Die Verstelleinrichtung erhöht die Flexibilität des Einsatzes der vorschlagsgemäßen Vorrichtung beispielsweise in dem Fall, dass die Vordersitze längs verstellt werden. In diesem Fall können die Wandungen entsprechend der Stellung der Vordersitze mitverstellt werden, so dass das Volumen des Unterabschnitts, in welchem sich der Fahrer und eventuell auch der Beifahrer befinden, reduziert werden kann. Wie bereits oben erläutert, führt ein reduziertes Volumen zu einer Verringerung der Energiemenge, die für die Temperierung des betreffenden Unterabschnitts notwendig ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Antriebseinheit mittels einer Steuereinheit betätigbar. Die Steuereinheit kann so ausgestaltet werden, dass sie die Wandungen dann in die Offenstellung oder die Schließstellung bewegt, wenn hierdurch ein besonders hohes Maß an Energie eingespart werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Anzahl von Sensoren, welche den Zustand der Kabine, des Laderaums und/oder des Fahrzeugs charakterisierende Daten aufnimmt, in entsprechende Signale umwandelt und an die Steuereinheit übermittelt, wobei die Steuereinheit die Antriebseinheit in Abhängigkeit von den Signalen betätigt. Die den Zustand der Kabine, des Laderaums und/oder des Fahrzeugs charakterisierenden Daten können beispielsweise die tatsächliche und die gewünschte Temperatur in der Kabine, die Außentemperatur, die Anzahl der Personen in der Kabine, der Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs, die noch vorhandene Kraftstoffmenge im Tank und/oder die Entfernung bis zum über ein Navigationssystem eingegebenen Ziel sein. Da moderne Fahrzeuge über eine Vielzahl von Sensoren verfügen, können weitere verfügbare Daten verwendet werden. Aufgrund dieser Daten kann die Steuereinheit die Wandungen so zwischen der Schließstellung und der Offenstellung bewegen, dass ein besonders hohes Maß an Energie bei der Temperierung eingespart werden kann.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Unterteilen einer Kabine oder eines Laderaums in eine Anzahl von Unterabschnitten mit einer Vorrichtung nach einem der vorherigen Ausführungsformen, wobei die Antriebseinheit mittels einer Steuereinheit betätigbar ist und die Vorrichtung eine Anzahl von Sensoren umfasst, welche den Zustand der Kabine, des Laderaums und/oder des Fahrzeugs charakterisierende Daten aufnimmt, in entsprechende Signale umwandelt und an die Steuereinheit übermittelt, umfassend folgende Schritte:
- – Auswerten der von den Sensoren übermittelten Signale, und
- – Ansteuern der Antriebseinheit derart, dass diejenigen Wandungen in die Schließstellung bewegt werden, mit welchen das Volumen der Unterabschnitte, in welchen sich Passagiere aufhalten, minimal ist.
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Eine Ausführung der Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugkabine und/oder eines Laderaums, umfassend eine Vorrichtung nach einem der vorher erörterten Ausführungsformen, welche nach einem Verfahren nach der zuvor angegebenen Ausgestaltung betrieben wird.
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Die technischen Effekte und Vorteile, die sich mit dem vorschlagsgemäßen Verfahren sowie für das vorschlagsgemäße Fahrzeug erreichen lassen, entsprechen denjenigen, die für die vorliegende Vorrichtung erörtert worden sind. Zusammenfassend sei darauf hingewiesen, dass es die Wandungen ermöglichen, das Volumen der Unterabschnitte zu minimieren. Hierdurch wird die Energiemenge zum Temperieren der Luft in diesem Unterabschnitt ebenfalls minimiert. Als Resultat hieraus wird die Reichweite des vorschlagsgemäßen Fahrzeugs erhöht, unabhängig davon, ob es sich hierbei um ein konventionelles, mit einem Verbrennungsmotor angetriebenes Fahrzeug oder um ein Elektrofahrzeug handelt. Für den Fall, dass das Fahrzeug ein Elektrofahrzeug ist, treten die hier beschriebenen technischen Effekte und Vorteile besonders deutlich zu Tage. In jedem Fall wird ein Beitrag zum ressourcenschonenden Umgang mit Energieträgern geleistet.
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Beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
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1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Unterteilen von Kabinen und/oder Laderäumen in eine Anzahl von Unterabschnitten,
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2 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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3 ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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4 bis 6 verschieden gewählte Unterabschnitte eines Fahrzeugs, und
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7 eine Kabine eines Busses, eines Zugs oder eines Flugzeugs, die in mehrere Unterabschnitte unterteilt ist.
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In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 anhand einer Prinzipskizze gezeigt, mit welcher eine Kabine 12 und/oder ein Laderaum 12 in eine Anzahl von Unterabschnitten 14 unterteilt werden kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel soll es sich um die Kabine 12 eines nicht näher dargestellten Fahrzeugs handeln, welches als SUV oder als Kombi ausgestaltet ist. Der Begriff "Kabine" wird üblicherweise für umschlossene Räume verwendet, in dem sich Personen aufhalten können, während ein Laderaum 12 zur Aufnahme von Gütern dient, wobei der Übergang fließend ist, da Güter auch in der Kabine 12 transportiert werden. Im Fall von SUVs oder Kombis geht die Kabine 12 nahtlos in den Laderaum 12 über, so dass eine strenge Trennung zwischen der Kabine 12 und dem Laderaum 12 nicht möglich ist. Auf eine zeichnerische Unterscheidung ist daher verzichtet worden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 umfasst in diesem Fall eine verformbare erste Wandung 16 1 und eine verformbare zweite Wandung 16 2, die aus biegbarem Glas hergestellt sind. Weiterhin umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 eine Antriebseinheit 18, mit welcher die Wandungen 16 1, 16 2 zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung bewegbar sind. Die erste Wandung 16 1 befindet sich in der Schließstellung, in welcher sie die Kabine 12 und/oder den Laderaum 12 in einen ersten Unterabschnitt 14 1 und einen zweiten Unterabschnitt 14 2 unterteilt. Die zweite Wandung 16 1 befindet sich in der Offenstellung, in welcher sie die Kabine 12 nicht in weitere Unterabschnitte 14 unterteilt. Die Antriebseinheit 18 befindet sich in einem Aufnahmeabschnitt 20, der im dargestellten Beispiel in einem Hohlraum einer Decke 22 des Fahrzeugs angeordnet ist. Die Antriebseinheit 18 kann einen Stellmotor 24, beispielsweise einen Elektromotor aufweisen, mit welchem ein Seilzug 26 auf eine nicht dargestellte Winde aufgerollt und von dieser wieder abgerollt werden kann, wodurch die Wandungen 16 zwischen der Offenstellung und der Schließstellung bewegt werden.
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Wie aus 1 ersichtlich, erstreckt sich der Aufnahmeabschnitt 20 entlang der Decke 22 des Fahrzeugs, wohingegen sich die Wandung 16 in der Schließstellung in etwa senkrecht hierzu erstreckt. Um die Wandungen 16 in der Offenstellung in den Aufnahmeabschnitt 20 einbringen zu können, weist die Vorrichtung 10 eine Anzahl von Rollen 28 auf, welche derart mit den Wandungen 16 zusammen wirken, dass sie beim Bewegen zwischen der Offenstellung und der Schließstellung um einen Winkel, in diesem Fall um 90°, gebogen werden. Folglich kann der Hohlraum, der in der Decke 22 zur Verfügung steht, zur Aufnahme der Wandungen 16 im in der Offenstellung genutzt werden, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 keinen oder nur einen sehr geringen zusätzlichen Bauraum benötigt.
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Die Decke 22 weist Durchbrüche 30 auf, welche von den Wandungen 16 beim Bewegen in die Schließstellung durchlaufen werden. Die Vorrichtung 10 weist Klappen 32 auf, mit welcher die Durchbrüche 30 verschließbar sind, wenn sich die Wandung 16 in der Offenstellung befindet. Die Optik der Kabine und/oder des Laderaums 12 wird daher insbesondere dann, wenn sich die Wandungen 16 in der Offenstellung befinden, nicht oder nur in vernachlässigbarem Umfang beeinflusst.
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Weiterhin umfasst die Vorrichtung 10 eine Steuereinheit 34 und eine Anzahl von Sensoren 36, welche den Zustand der Kabine, des Laderaums 12 und/oder des Fahrzeugs charakterisierende Daten aufnimmt, in entsprechende Signale umwandelt und an die Steuereinheit 34 übermittelt. Die den Zustand der Kabine 12, des Laderaums 12 und/oder des Fahrzeugs charakterisierenden Daten können beispielsweise die tatsächliche und die gewünschte Temperatur in der Kabine, die Außentemperatur, die Anzahl der Personen in der Kabine 12, der Ladezustand der Batterie des Elektrofahrzeugs, die noch vorhandene Kraftstoffmenge im Tank und/oder die Entfernung bis zum über ein Navigationssystem eingegebenen Ziel sein. Je nachdem, welche Werte diese Daten annehmen, steuert die Steuereinheit 34 die Antriebseinheit 18 an, wodurch die Wandungen 16 zwischen der Schließstellung und der Offenstellung bewegt werden. Im ersten Ausführungsbeispiel hat die Steuereinheit 34 nur die erste Wandung 16 in die Schließstellung bewegt, wohingegen die zweite Wandung 16 in der Offenstellung belassen wurde. Die Übertragung der Signale zwischen der Steuereinheit 34, den Sensoren 36 und der Antriebseinheit 18 erfolgt über elektrische Leitungen 38. Das Vorhandensein der Steuereinheit 34 schließt die Möglichkeit nicht aus, dass die Passagiere eine oder mehrere Wandungen 16 entsprechend ihrer Wünsche in die Schließstellung oder die Offenstellung bewegen können, beispielsweise durch eine Betätigung eines Knopfes oder durch die Anwahl eines entsprechenden Menüpunktes des Bordcomputers.
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In 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ebenfalls anhand einer Prinzipskizze dargestellt. Wiederum befindet sich der Aufnahmeabschnitt 20 in der Decke 22 der Kabine. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst die Vorrichtung 10 drei Wandungen 16 1 bis 16 3. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel weist die Antriebseinheit 18 eine drehbare Welle 40 pro Wandung 16 auf, auf welche die Wandungen 16 aufgerollt bzw. von welcher die Wandungen 16 abgerollt werden kann. Die dritte Wandung 16 3 ist vollständig auf die Welle 40 aufgerollt und befindet sich daher in der Offenstellung. Weiterhin weist die Vorrichtung 10 eine Führungseinrichtung 42 auf, mit welcher die erste und die zweite Wandung 16 1, 16 2 innerhalb der Kabine und/oder des Laderaums 12 geführt werden können. Im dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel umfasst die Führungseinrichtung 42 hierzu zwei Umlenkrollen 44, die wiederum mit einer Verstelleinrichtung 46 in ihrer Position verstellt werden können. Die Verstelleinrichtung 46 weist Schienen 48 auf, entlang welcher die Umlenkrollen 44 verschoben werden können. Im dargestellten Beispiel umfasst die Vorrichtung 10 weiterhin eine Verschlusseinrichtung 50, mit welcher die erste und die zweite Wandung 16 1, 16 2 im der Schließstellung fixiert werden können. Auch die Verschlusseinrichtung 50 ist auf Schienen 48 gelagert, entlang welcher sie verschiebbar ist. Hierdurch ist es möglich, die Wandungen 16 sehr flexibel auf die räumlichen Gegebenheiten innerhalb der Kabine und/oder des Laderaums 12 anzupassen. Während die erste Wandung 16 1 in etwa senkrecht innerhalb der Kabine 12 verläuft, verläuft die zweite Wandung 16 2 mit einem bestimmten Winkel geneigt zur Senkrechten. Mit der gewählten Neigung kann beispielsweise ein Gegenstand wie ein Sitz umgangen werden.
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In 3 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 wiederum anhand einer Prinzipskizze dargestellt. In diesem Fall besteht die bestehen die Wandungen 16 1, 16 2 aus einem faltbarem Glas. Die Wandungen 16 werden von Faltkanten 52 in eine entsprechende Anzahl von Segmenten unterteilt. Folglich können die Wandungen 16 ähnlich wie eine Jalousie zwischen der Offenstellung und der Schließstellung bewegt werden. Hierzu ist der Seilzug 26 mit dem freien Ende der Wandung 16 verbunden. Wird der Seilzug 26 von der Antriebseinheit 18 angezogen, falten sich die Segmente der Wandung 16 zusammen, wie es bei der zweiten Wandung 16 2 der Fall ist. Um die Wandung 16 von der Offenstellung in die Schließstellung bewegen zu können, muss der Seilzug 26 einfach nur entspannt werden. Um zu gewährleisten, dass sich die Wandung 16 auch in Richtung der Schließstellung bewegt, kann diese ein nicht dargestelltes Massestück aufweisen, welches am freien Ende befestigt ist. Alternativ kann ein ebenfalls nicht dargestellter weiterer Seilzug 26 vorgesehen sein, welcher so geführt ist, dass er dann, wenn er angezogen wird, die Wandung 16 in Richtung der Schließstellung bewegt.
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In den 4 bis 6 ist ein Fahrzeug 54 anhand einer prinzipiellen Draufsicht gezeigt, dessen Kabine mittels einer nicht näher gezeigten vorschlagsgemäßen Vorrichtung 10 in unterschiedlich große Unterabschnitte 14 aufgeteilt worden ist. Es soll angenommen werden, dass es sich beim Fahrzeug 54 um einen SUV oder um einen Kombi handelt, welche über eine vordere und eine hintere Sitzreihe verfügt (nicht dargestellt).
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In 4 ist das Fahrzeug 54 mit zwei Personen P besetzt, die sich auf den Sitzen der vorderen Sitzreihe niedergelassen haben. Folglich ist diejenige Wandung 16 auf Veranlassung der hier nicht dargestellten Steuereinheit 34 in die Schließstellung überführt worden, welche sich unmittelbar hinter der vorderen Sitzreihe befindet, um das Volumen des Unterabschnitts, in welchem sich die Personen befinden, zu minimieren.
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In 5 befindet sich ein Haustier T, beispielsweise ein Hund, im Laderaum 12. In diesem Fall ist diejenige Wandung 16 in die Schließstellung überführt worden, welche sich hinter der hinteren Sitzreihe befindet, wodurch verhindert werden soll, dass vom Hund abgesonderte Gerüche in die Kabine übertragen werden können. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn das Fell des Hundes durch Regenwetter feucht ist. Zudem kann verhindert werden, dass der Hund über die Sitze der hinteren Sitzreihe springt und diese verschmutzt und/oder ggf. einen Fahrer des Fahrzeugs stört oder ablenkt. In diesem Fall ist die entsprechende Wandung 16 nicht auf Veranlassung der Steuereinheit 34, sondern auf Veranlassung der Passagiere in die Schließstellung verfahren worden.
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In 6 ist das Fahrzeug 54 nur mit dem Fahrer F besetzt. In diesem Fall sind zwei Wandungen 16 auf Veranlassung der Steuereinheit 34 in die Schließstellung bewegt worden, wobei eine erste Wandung 16 quer zur Fahrtrichtung verläuft und sich nur in etwa bis zur Mitte der Kabine erstreckt, wohingegen eine zweite Wandung 16 parallel zur Fahrtrichtung verläuft. Das Volumen des Unterabschnitts, in welchem sich der Fahrer F befindet, wird hierdurch minimiert.
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In 7 ist die Kabine 12 eines Busses, eines Zugs, eines Flugzeugs oder dergleichen dargestellt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Kabine insgesamt sechs Sitzreihen A bis F auf. Zudem sind die Sitze so angeordnet, dass ein Mittelgang gebildet wird. Zwischen jeder Sitzreihe ist eine Wandung 16 vorgesehen. Weiterhin ist je eine hierzu senkrecht und an den Seiten des Mittelgangs verlaufende Wandung 16 P, 16 Q vorgesehen, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit nur diejenigen Wandungen 16 dargestellt sind, die sich in der Schließstellung befinden.
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Wie ersichtlich, sind nur die Sitzreihen A bis C der einen Seite und die Sitzreihen A bis D der anderen Seite besetzt. Um das Volumen des Unterabschnitts, in welchem sich die Personen befinden, zu minimieren, sind auf der einen Seite die Wandung 16 CD, die sich zwischen der Sitzreihe C und D befindet, und auf der anderen Seite die Wandung 16 DE, die sich zwischen der Sitzreihe D und E befindet, in die Schließstellung bewegt worden. Weiterhin sind diejenigen Wandungen 16 P, 16 Q, die an den Seiten des Mittelgangs verlaufen, in die Schießstellung bewegt worden, so dass sie die nicht besetzten Sitzreihen der betreffenden Seite abschließen, den Zugang zu den besetzten Sitzreihen jedoch nicht versperren, wobei der Mittelgang frei bleibt, beispielsweise, um den Zugang zu den Toiletten oder zum Hinterausgang zu gewährleisten.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Kabine, Laderaum
- 14
- Unterabschnitt
- 16
- Wandung
- 18
- Antriebseinheit
- 20
- Aufnahmeabschnitt
- 22
- Decke
- 24
- Stellmotor
- 26
- Seilzug
- 28
- Rollen
- 30
- Durchbruch
- 32
- Klappe
- 34
- Steuereinheit
- 36
- Sensoren
- 38
- elektrische Leitungen
- 40
- Welle
- 42
- Führungseinrichtung
- 44
- Umlenkrolle
- 46
- Verstelleinrichtung
- 48
- Schienen
- 50
- Verschlusseinrichtung
- 52
- Faltkante
- 54
- Fahrzeug
- F
- Fahrer
- P
- Personen, Passagiere
- T
- Haustier