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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines stehenden Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein solches Verfahren ist aus der
DE 10 2007 036 079 A1 bekannt. Konkret wird bei dem Verfahren mittels Sensoren die Umgebung des Kraftfahrzeugs überwacht und bei einem bestehenden Kollisionsrisiko durch ein Hindernis mit einer Fahrzeugtür ein Warnsignal abgegeben, sobald ein Öffnen der Fahrzeugtür beabsichtigt ist. Das Warnsignal kann als optisches, akustisches oder auch als haptisches Signal ausgebildet sein. Zusätzlich zur Ausgabe eines Warnsignals kann das Öffnen einer gefährdeten Tür blockiert oder verzögert werden. Um Fehlalarme zu vermeiden und möglichst nur diejenigen Türen zu überwachen, die tatsächlich kollisionsgefährdet sind, wird zusätzlich die Besetzung der Fahrzeugsitze überwacht.
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In der
DE 195 37 619 A1 ist ebenfalls ein solches Verfahren zum Betrieb eines stehenden Kraftfahrzeugs bekannt. Auch hierbei werden durch geeignete Sensoren sich dem Kraftfahrzeug nähernde Personen oder Fahrzeuge detektiert. Bei einer Annäherung eines solchen potentiellen Hindernisses wird die Öffnung einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs blockiert. Zusätzlich kann ein optisches und/oder akustisches Signal auf die Annäherung eines Kollisionshindernisses aufmerksam machen.
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Bei den oben genannten Verfahren wird bei Auftreten eines Kollisionsrisikos und einer bestehenden Öffnungsabsicht einer Tür lediglich eine automatische (selbsttätige) Verriegelung der entsprechenden Tür durchgeführt. Eine selbsttätige Entriegelung findet nicht statt. Nach Entfall des Kollisionsrisikos muss die einmal verriegelte Tür bei einem Öffnungswunsch des Fahrzeuginsassen daher manuell von diesem entriegelt werden.
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Dies kann bei einem Fahrzeuginsassen, je nach Alter oder gesundheitlichem Zustand, unter Umständen Hilflosigkeit oder gar Panik auslösen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die bekannten Verfahren diesbezüglich zu verbessern und einem Fahrzeuginsassen dadurch ein Mehr an Hilfestellung zu bieten.
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Die vorliegende Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen des Verfahrens sind den jeweils abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Betrieb eines stehenden Kraftfahrzeugs, bei dem durch ein Umgebungsüberwachungssystem wenigstens ein Erfassungsbereich in der Umgebung des Kraftfahrzeugs überwacht wird. Bei einem auftretenden Kollisionsrisiko wenigstens einer Fahrzeugtür mit einem potentiellen Kollisionshindernis wird eine selbsttätige, d. h. automatische Verriegelung der wenigstens einen Tür initiiert.
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Unter einem stehenden Kraftfahrzeug im Sinne der Erfindung soll auch ein solches Kraftfahrzeug verstanden werden, welches nicht absolut still steht, welches also durchaus noch eine geringfügig über 0 km/h liegende Geschwindigkeit aufweisen kann.
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Zur Überwachung ist das Umgebungsüberwachungssystem mit geeigneten Sensoren ausgestattet. Derartige Sensoren können beispielsweise als Ultraschall-, Radar-, Infrarotsensoren und/oder auch als Videokameras ausgebildet sein. Die Aufzählung soll nicht als abschließend betrachtet werden.
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Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, dass nach einem Entfallen des Kollisionsrisikos eine automatische Entriegelung der wenigstens einen Fahrzeugtür erfolgt.
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Hierdurch wird einem Fahrzeuginsassen in Verbindung mit einem auftretenden Kollisionsrisiko ein hohes Maß an Hilfestellung an die Hand gegeben. Insbesondere wird vermieden, dass der Fahrzeuginsasse auf Grund einer noch blockierten Tür in eine unangenehme Situation gerät.
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Eine Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, dass nach einer initiierten Verriegelung der wenigstens einen Fahrzeugtür ein Hinweis abgegeben wird. Dies trägt zu einer umfassenden Information und Beruhigung des Fahrzeuginsassen in einem solchen Fall bei.
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Es ist jedoch insbesondere auch zweckmäßig, wenn nach einem Entfallen des Kollisionsrisikos ebenfalls ein Hinweis erfolgt. Der Fahrzeuginsasse fühlt sich somit sicherer, wenn er wieder beabsichtigt, aus dem Kraftfahrzeug auszusteigen.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens wird bei Auftreten eines Kollisionsrisikos und nach Überschreiten einer bestimmten Zeitspanne ohne ein Entfallen des Kollisionsrisikos ein Hinweis abgegeben.
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Es kann beispielsweise die Situation auftreten, dass ein Fahrzeugführer das Kraftfahrzeug neben einem fest stehenden Hindernis, wie beispielsweise einem Absperrpoller, einem Baum oder einem großen Stein parkt, ohne dies gleich zu bemerken. Im Rahmen des Verfahrens wird zwar zumindest die kollisionsgefährdete Tür jeweils verriegelt, aber eine länger andauernde Verriegelung kann für den Fahrzeuginsassen ebenfalls zu einer unangenehmen Gemütssituation führen.
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Daher ist in einem solchen Fall ein Hinweis sehr zweckmäßig, welcher auf ein eventuell fest stehendes Hindernis hinweist, welches sich schon längere Zeit im Erfassungsbereich des Umgebungsüberwachungssystems befindet.
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Ein Fahrzeuginsasse bzw. Fahrzeugführer kann beispielsweise aufgefordert werden, zu überprüfen, durch welches Hindernis ein länger bestehendes Kollisionsrisiko denn überhaupt verursacht wird. Er kann dann beispielsweise entscheiden, das Kraftfahrzeug ein paar Meter nach vorne oder zurück zu verfahren, um das Kollisionsrisiko zu beseitigen.
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Es kann auch hilfreich sein, wenn im Fall einer bestehenden Verriegelung der wenigstens einen Fahrzeugtür bei bestehendem Kollisionsrisiko ein Hinweis erst bei einer beabsichtigten Öffnung der wenigstens einen Fahrzeugtür von innen abgegeben wird. Allerdings setzt dies in der Regel einen höheren Ausstattungsaufwand eines Kraftfahrzeugs beispielsweise in Form von Näherungssensoren oder einer Innenraum-Überwachungskamera voraus, die detektieren können, ob sich ein Bedienwerkzeug einer Entriegelungsvorrichtung einer Fahrzeugtür nähert oder nicht. Denkbar ist auch der Einsatz von berührungssensitiven Sensoren, die lediglich bei Berührung einer Entriegelungsvorrichtung einen entsprechenden Hinweis auslösen.
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Um bei einem bestehenden Kollisionsrisiko einem Fahrzeuginsassen dennoch ein hohes Gefühl an Entscheidungsfreiheit geben zu können, ist es sehr zweckmäßig, wenn im Fall einer bestehenden Verriegelung der wenigstens einen Fahrzeugtür ein entsprechender Hinweis mit der Möglichkeit verbunden wird, die Verriegelung der wenigstens einen Fahrzeugtür manuell zu desaktivieren. Vorzugsweise kann dies mit einem Gebot verbunden werden, besondere Umsicht und Vorsicht beim Öffnen der Tür walten zu lassen.
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Eine andere Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, dass im Fall einer bestehenden Verriegelung der wenigstens einen Fahrzeugtür der entsprechende Hinweis zumindest auch haptisch als Straffung eines Gurtstraffers erfolgt. Eine solche Straffung erfolgt vorzugsweise mit einem reversiblen Gurtstraffer, wobei die Straffung leicht, aber dennoch spürbar für den Fahrzeuginsassen durchgeführt wird. Eine solche Straffung kann einmalig oder mehrmals in einem kurzen Zeitabstand hintereinander wiederholt durchgeführt werden. Durch einen solchen haptischen Hinweis wird ein Fahrzeuginsasse sehr gut auf die veränderte Situation aufmerksam gemacht.
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Zusätzlich oder alternativ kann es auch sinnvoll sein, den haptischen Hinweis als Bewegung eines bewegbaren Elementes eines Fahrzeugsitzes auszubilden. Ein solches bewegbares Element kann beispielsweise ein Massageelement oder eine Lordosenstütze sein. Auch dies eignet sich sehr gut dazu, dem Fahrzeuginsassen die veränderte Situation "einfühlbar" zu machen.
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Abweichend oder zusätzlich dazu ist es auch durchaus denkbar, dass der Hinweis optisch als Hinweis in einem Kombiinstrument erfolgt. Ein optischer Hinweis in einem Kombiinstrument ist insbesondere für einen Fahrzeugführer zentral erkennbar.
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Ein optischer Hinweis kann ferner zusätzlich oder alternativ in wenigstens einem Außenspiegel des Kraftfahrzeugs erscheinen.
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Dies ist zweckmäßig, weil die Außenspiegel sowohl von den Fahrzeuginsassen als auch von außerhalb des Kraftfahrzeugs befindlichen Personen gut einsehbar sind. Auf diese Weise kann eine Person, welche gegebenenfalls das potentielle Kollisionshindernis darstellt, zusätzlich in erhöhte Aufmerksamkeit versetzt werden.
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Es kann sehr zweckmäßig sein, wenn bei einer initiierten Verriegelung einer Fahrzeugtür und bei dennoch bestehendem, manuellem Entriegelungs- und Öffnungswunsch nach außen ein kurzzeitiges optisches und/oder akustisches Signal an die Umgebung abgegeben wird. Dies kann beispielsweise durch kurzzeitiges, selbsttätiges Aktivieren der Warnblinklichtanlage und/oder des Signalhorns vom Kraftfahrzeug erfolgen.
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Auf diese Weise wird eine Person, welche ein potentielles Kollisionshindernis darstellt, optimal vorgewarnt.
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Zusätzlich oder alternativ kann ein Hinweis jedoch auch optisch durch eine Ambientebeleuchtung oder zumindest einem Teil einer Ambientebeleuchtung erfolgen. Eine Ambientebeleuchtung hat in der Regel die Eigenschaft, sich über einen größeren Teil des Fahrzeuginnenraums (also nicht nur punktuell) hinzuziehen. Ein derartiger optischer Hinweis kann somit Fahrzeuginsassen besonders leicht erreichen.
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Schließlich wird noch vorgeschlagen, dass der Hinweis zusätzlich oder alternativ akustisch als sprachlicher Hinweis ausgegeben wird. Dies hat den großen Vorteil, dass ein Hinweis unmissverständlich und eindeutig ausgegeben werden kann. In einer solchen Sprachausgabe können auch beruhigende Formulierungen für den Fahrzeuginsassen ausgegeben werden.
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Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ein solches Kraftfahrzeug ist mit einem aus geeigneten Sensoren bestehenden Umgebungsüberwachungssystem ausgestattet. Durch das Umgebungsüberwachungssystem sind in Erfassungsbereichen befindliche, potentielle Kollisionshindernisse erfassbar. Mit wenigstens einer Auswerte- und Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs sind das Auftreten und das Entfallen eines Kollisionsrisikos bewertbar, wobei die Auswerte- und Steuereinrichtung signaltechnisch mit den Sensoren des Umgebungsüberwachungssystems verbunden ist. Bei Auftreten und Entfallen eines Kollisionsrisikos sind durch die Auswerte- und Steuereinrichtung Steuersignale zur Ansteuerung wenigstens einer Türverriegelungseinrichtung, mit der die Auswerte- und Steuereinrichtung ebenfalls signaltechnisch verbunden ist, erzeugbar. Die Steuersignale erfolgen derart, dass bei einem Auftreten eines Kollisionsrisikos die Türverriegelungseinrichtung aktivierbar und bei einem Entfallen des Kollisionsrisikos die Türverriegelung desaktivierbar ist. Ein Kollisionsrisiko im Sinne der Erfindung tritt immer dann auf, wenn ein potentielles Kollisionshindernis in einen Schwenkbereich einer Fahrzeugtür hineingerät oder aufgrund einer absehbaren Bewegungstrajektorie in einen solchen hineinzugeraten droht.
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Die wenigstens eine Türverriegelungseinrichtung kann beispielsweise eine Zentralverriegelung eines Kraftfahrzeugs sein. Es ist aber auch denkbar, die Auswerte- und Steuereinrichtung mit einer Türverriegelungseinrichtung einer jeden Fahrzeugtür signaltechnisch zu verbinden. Dies erhöht zwar den Steuerungsaufwand, führt jedoch auch zu einer maximalen Flexibilität im Verfahren. Insbesondere wird dadurch ermöglicht, nur eine solche Fahrzeugtür zu verriegeln, bei der ein Kollisionsrisiko tatsächlich besteht.
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Das Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens kann dadurch weiter gebildet sein, dass bei Auftreten und/oder Entfallen eines Kollisionsrisikos durch die Auswerte- und Steuereinrichtung Steuersignale zur Ansteuerung wenigstens eines Gurtstraffers und/oder wenigstens eines beweglichen Bauteils eines Fahrzeugsitzes erzeugbar sind, mit denen die Auswerte- und Steuereinrichtung ebenfalls signaltechnisch verbunden ist. Auf diese Weise sind haptische Hinweise beziehungsweise Warnsignale sehr gut erzeugbar.
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Alternativ oder zusätzlich ist es auch vorstellbar, dass durch die Auswerte- und Steuereinrichtung Steuersignale zur Ansteuerung wenigstens einer Anzeigevorrichtung in einem Kombiinstrument und/oder wenigstens einer Anzeigevorrichtung in einem Außenspiegel und/oder wenigstens einem Teil einer Ambientebeleuchtung erzeugbar sind. Durch eine derartige Ausgestaltung wird die Ausbildung von optischen Hinweisen auf effektive Weise realisiert.
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Schließlich können durch die Auswerte- und Steuereinrichtung alternativ oder zusätzlich auch Steuersignale zur Ansteuerung wenigstens einer Sprachausgabeeinrichtung erzeugbar sein. Somit wird ermöglicht, auch sprachliche Hinweise beziehungsweise exakte sprachliche Anweisungen für Fahrzeuginsassen auszugeben.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt und wird anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich werden. Dabei beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
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Es zeigen, jeweils sehr schematisch
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1 ein Kraftfahrzeug, welches zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgestattet ist, von oben,
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2 das Kraftfahrzeug von der Seite,
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3 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens und
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4 ein Ablaufdiagramm, welches einen Teilbereich des erfindungsgemäßen Verfahrens bildet.
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Zunächst wird auf die 1 und 2 Bezug genommen.
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In diesen Figuren ist ein Kraftfahrzeug K ersichtlich. Das Kraftfahrzeug K ist mit Sensoren 1 ausgestattet, welche als Ultraschallsensoren und zum Teil auch als Radarsensoren ausgebildet sind. Wie erkennbar ist, befinden sich die Sensoren 1 in der vorderen Stoßfängerverkleidung, der hinteren Stoßfängerverkleidung und auch an den Seiten des Kraftfahrzeugs K, und zwar im Bereich der Schweller. Durch die Sensoren 1 werden Erfassungsbereiche E1, E2, E3 und E4 ausgebildet.
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Zusätzlich sind Sensoren 2 in Form von Videokameras vorhanden, durch die Erfassungsbereiche E5 und E6 ausgebildet werden. Die Erfassungsbereiche E5 und E6 überschneiden sich zum Teil mit den Erfassungsbereichen E2 und E1.
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Des Weiteren ist ein Sensor 3 im Dachhimmelbereich in Form einer Innenraum-Überwachungskamera vorhanden. Ferner sind beispielhaft zwei als kapazitive Näherungssensoren ausgebildete Sensoren 4 ersichtlich. Die Sensoren 4 sind im Bereich von Entriegelungsschaltern von Fahrzeugtüren T1 und T2 der Fahrer- beziehungsweise Beifahrerseite sowie von Fahrzeugtüren T3 und T4 im Fondbereich des Kraftfahrzeugs K angeordnet.
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Wie insbesondere aus der 2 erkennbar ist, weist das Kraftfahrzeug K ferner an seinen Rädern Sensoren 5 auf, welche als Raddrehzahlsensoren ausgebildet sind. Mittels der Sensoren 5 kann eine Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs ermittelt werden.
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Ferner ist eine Auswerte- und Steuereinrichtung 11 vorhanden, die unter anderem Eingangssignale der Sensoren 1 bis 5, mit denen diese signaltechnisch verbunden ist, empfangen kann.
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Die Auswerte- und Steuereinrichtung 11 ist signaltechnisch ferner mit Verriegelungseinrichtungen 12-1 bis 12-4 beziehungsweise mit einer diese gleichzeitig ansteuernde, zentralen Verriegelungseinrichtung 12 verbunden. Mit den genannten Verriegelungseinrichtungen sind die Fahrzeugtüren T1 bis T4 verriegelbar oder entriegelbar.
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Die Auswerte- und Steuereinrichtung 11 ist des Weiteren signaltechnisch mit folgenden ersichtlichen Komponenten verbunden:
- • mit einem reversiblen Gurtstraffer 6 für einen Gurt 10
- • mit einem Motor (nicht dargestellt) für ein bewegliches Teil 8 in einem Fahrzeugsitz 7
- • mit einer Anzeigevorrichtung in einem Kombiinstrument 9
- • mit jeweils einer Anzeigevorrichtung in Außenspiegeln 14
- • mit einer Sprachausgabevorrichtung 13 (z.B. Lautsprecher) und
- • mit einer linienartig ausgebildeten Ambientebeleuchtung 15
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In Abhängigkeit von Eingangssignalen der Sensoren 1 bis 5 und bekannter Abmessungen der Fahrzeugtüren T1 bis T4, bewertet die Auswerte- und Steuereinrichtung 11 das Auftreten oder das Entfallen eines Kollisionsrisikos mit einem potentiellen Kollisionshindernis.
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Ein Kollisionshindernis KH1 kann beispielsweise durch einen am Kraftfahrzeug K vorbeigehenden Fußgänger gebildet sein. Es ist auch denkbar, dass ein Kollisionshindernis KH2 durch ein neben dem Kraftfahrzeug K befindliches, fest stehendes Hindernis (Baum, Poller oder dergleichen) gebildet wird.
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Bei einem auftretenden Kollisionsrisiko sendet die Auswerte- und Steuereinrichtung 11 Steuersignale S zumindest an eine der Verriegelungseinrichtungen 12-1 bis 12-4, derart, dass wenigstens eine der Fahrzeugtüren T1 bis T4, welche konkret kollisionsgefährdet ist, verriegelt wird. Zum Beispiel können bei Auftreten eines Kollisionsrisikos gleich alle Fahrzeugtüren (T1 und T3 oder T2 und T4) verriegelt werden, auf deren Fahrzeugseite ein potentielles Kollisionshindernis auch entdeckt wurde. Es ist aber auch denkbar, dass durch die Auswerte- und Steuerrichtung 11 ein Signal S an die zentrale Verriegelungseinrichtung 12 gesendet wird, so dass zeitgleich alle Fahrzeugtüren T1 bis T4 verriegelt werden.
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Zusätzlich können bei einem auftretenden Kollisionsrisiko durch die Auswerte- und Steuereinrichtung 11 Steuersignale S generiert werden, durch die unterschiedlichste optische, haptische und/oder akustische Hinweise H generierbar sind.
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Als optische Hinweise H sind beispielsweise Meldungen im Kombiinstrument 9, insbesondere als Klartext, ferner optische Anzeigen in zumindest einem der Außenspiegel 14 oder auch eine Aktivierung der Ambientebeleuchtung 15 in irgendeiner Form denkbar.
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Als haptische Hinweise bieten sich insbesondere die Aktivierung des reversiblen Gurtstraffers 6 an, durch den der Gurt 10 in einer ruckartigen Bewegung B1 leicht, aber spürbar gestrafft wird. Auch kann als haptischer Hinweis eine Bewegung B2 des beweglichen Teils 8 im Fahrzeugsitz 7 generiert werden. Das bewegliche Teil 8 kann beispielsweise eine Lordosenstütze oder eine Massagevorrichtung sein.
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Schließlich kann durch das Steuersignal S auch die Ansteuerung einer Sprachausgabevorrichtung 13 erfolgen. Die Sprachausgabevorrichtung 13 kann beispielsweise ein ohnehin im Kraftfahrzeug K vorhandener Lautsprecher sein, der gewöhnlich beispielsweise als HiFi-Ausgabegerät oder als Freisprecheinrichtung dient.
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Anhand der 3 und 4 soll nunmehr ein möglicher Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens skizziert werden.
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Die dargestellte Logik läuft allerdings erst dann ab, wenn durch die Sensoren 5 festgestellt wird, dass die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs Null km/h oder zumindest annähernd Null km/h beträgt.
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So wird in einer Abfrage A1 zunächst abgefragt, ob ein Kollisionsrisiko aufgetreten ist beziehungsweise besteht. Falls nein wird die Abfrage 1 zyklisch wiederholt.
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Falls eine Kollisionsgefahr vorliegt, so wird in einem Verfahrensschritt V1 in beschriebener Weise eine selbsttätige Verriegelung wenigstens einer Fahrzeugtür initiiert.
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In einem Verfahrensschritt V2 erfolgt in beschriebener Weise wenigstens einer der bereits beschriebenen Hinweise auf eine erfolgte Verriegelung der Fahrzeugtüren.
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In einer Abfrage A3 wird überprüft, ob die aufgetretene Kollisionsgefahr wieder entfallen ist oder nicht.
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Falls ja, wird in einem Verfahrensschritt V3 von der Auswerte- und Steuereinrichtung 11 ein Steuersignal S generiert, welches zu einer Entriegelung einer verriegelten Fahrzeugtür beziehungsweise der verriegelten Fahrzeugtüren führt.
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In einem Verfahrensschritt V4 erfolgt anschließend ein Hinweis auf die erfolgte Entriegelung.
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Sollte die Abfrage A3 jedoch zu dem Ergebnis führen, dass eine aufgetretene Kollisionsgefahr noch nicht vorüber ist, so wird in einer Abfrage A4 überprüft, ob ein bestimmtes (vorzugsweise einstellbares) Zeitlimit überschritten ist oder nicht.
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Die gewöhnliche Lebenserfahrung zeigt, dass auftretende Kollisionshindernisse, die beispielsweise durch einen Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht werden, in aller Regel innerhalb kurzer Zeit von wenigen Sekunden wieder entfallen.
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Der Entfall eines von dem Kollisionshindernis KH1 verursachten Kollisionsrisikos könnte beispielweise dann bejaht werden, wenn das zunächst im Erfassungsbereich E2 erfasste Kollisionshindernis KH1 anschließend in den Erfassungsbereich E1 der Sensoren 1 gelangt (vgl. 1).
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Falls ein solches Zeitlimit noch nicht überschritten ist, so werden eine Verriegelung und gegebenenfalls ein entsprechender Hinweis darauf aufrechterhalten.
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Bei Überschreiten eines solchen Zeitlimits gelangt das Verfahren in einen Teil II, welcher anhand der 4 noch näher erläutert wird.
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Zunächst soll erwähnt werden, dass nach der Abfrage A1 optional noch eine Abfrage A2 erfolgen kann, ob überhaupt die Öffnung einer (kollisionsgefährdeten) Fahrzeugtür beabsichtigt ist oder nicht. Eine solche Überprüfung kann mittels der erwähnten Sensoren 4 und/oder mittels des Sensors 3 erfolgen. Falls keine Öffnung geplant ist, besteht im Grunde auch kein echtes Kollisionsrisiko, so dass die Verriegelung einer Tür nicht unbedingt erfolgen muss.
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Zurückkommend auf den Teil II des Verfahrens, wird in einem Verfahrensschritt V5 ein optischer und/oder akustischer Hinweis ausgegeben, der einem Fahrzeuginsassen darauf aufmerksam machen soll, dass es sich bei dem Kollisionshindernis eventuell um ein feststehendes Kollisionshindernis (z. B. KH2) handelt und daher das aufgetretene Kollisionsrisiko nach wie vor besteht. Dies kann auch mit dem optischen oder akustischen Hinweis verbunden sein, dass es zweckmäßig ist, durch ein Manövrieren des Kraftfahrzeugs den Kollisionsbereich zu verlassen.
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Alternativ oder zusätzlich kann der Hinweis mit einer Abfrage A6 verbunden sein, ob ein manuelles Desaktivieren der durchgeführten Verriegelung gewünscht ist oder nicht.
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Falls dies nicht gewünscht ist gelangt das Verfahren zur Abfrage A3 zurück.
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Wird allerdings eine manuelle Entriegelung gewünscht, so gelangt das Verfahren zu einem Verfahrensschritt V6, in dem durch ein Steuersignal S der Auswerte- und Steuereinrichtung 11 eine Entriegelung zuvor verriegelter Fahrzeugtüren erwirkt wird.
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Die Entriegelung kann in einem Verfahrensschritt V7 mit einem optischen und/oder akustischen Hinweis verbunden sein, dass die Fahrzeugtüren nunmehr entriegelt sind und beim Öffnen besondere Vorsicht zu walten ist.
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Dem Verfahrensschritt V5 kann eine Abfrage A5 vorgeschaltet sein, in der wiederum überprüft wird, ob tatsächlich ein Öffnen einer Fahrzeugtür trotz bestehender Kollisionsgefahr beabsichtigt ist oder nicht. Auch hierfür können Eingangssignale der Sensoren 3 und/oder 4 dienen. Falls keine Öffnung beabsichtigt ist, gelangt das Verfahren ebenfalls zur Abfrage A3 zurück.
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Sollte zwischenzeitlich eine Kollisionsgefahr entfallen sein, so wird in einem Verfahrensschritt V3 ebenfalls ein Steuersignal S zur Entriegelung von Türen in beschriebener Weise ausgegeben.
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In einem Verfahrensschritt V4 kann zudem ein Hinweis über die erfolgte Entriegelung ausgegeben werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1–5
- Sensoren
- 6
- Gurtstraffer
- 7
- Fahrzeugsitz
- 8
- bewegliches Teil im Fahrzeugsitz
- 9
- Kombiinstrument
- 10
- Gurt
- 11
- Auswerte- und Steuereinrichtung
- 12
- zentrale Verriegelungseinrichtung
- 12-1 bis 12-4
- Verriegelungseinrichtungen
- 13
- Sprachausgabevorrichtung
- 14
- Außenspiegel
- 15
- Ambientebeleuchtung
- A1–A6
- Abfragen
- B1, B2
- Bewegungen
- E1–E6
- Erfassungsbereiche
- H
- Hinweise
- K
- Kraftfahrzeug
- KH1, KH2
- Kollisionshindernisse
- S
- Steuersignale
- T1–T4
- Fahrzeugtüren
- V1–V7
- Verfahrensschritte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007036079 A1 [0002]
- DE 19537619 A1 [0003]