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Die Erfindung betrifft eine Blisterverpackung, die eine Blisterkarte und wenigstens eine Blisterhaube umfasst.
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Beispielsweise aus der
EP 0 903 405 A2 ist eine solche Blisterverpackung bekannt. Die Blisterhaube bildet zusammen mit einer Abdeckschicht der Blisterkarte eine geschlossene Produktkammer für jeweils eine Tablette. Zwecks Entnahme lässt sich die Tablette mittels einer gewissen Druckkraft, die üblicherweise durch den Daumen von oben auf die Blisterhaube aufgebracht wird, durch die Abdeckschicht drücken. Dabei wird die Blisterhaube eingebeult oder verformt und die Druckkraft lastet dann auf der Tablette, die gegen die Abdeckschicht drückt, bis diese schließlich einreißt. Die Tablette kann durch die so entstandene Öffnung in der Abdeckschicht entnommen werden.
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Blisterverpackungen werden verbreitet für pharmazeutische Tabletten verwendet. Diese sind vergleichsweise klein und weisen oft eine rundliche oder elliptische Unterseite auf, sodass die beim Durchdrücken der Tablette auf die Abdeckschicht wirkenden Kräfte eher punktuell sind. Die zum Aufreißen der Abdeckschicht notwendigen Kräfte zur Entnahme einer pharmazeutischen Tablette können daher vergleichsweise leicht ohne jegliche Hilfsmittel aufgebracht werden.
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Die Entnahme größerer Tabletten beispielsweise in Form von Wasch- oder Spülmitteltabletten aus einer Blisterverpackung erfordert durch die größeren Maße der Tabletten grundsätzlich höhere Absolutkräfte. Auch weisen solche Tabletten oft eine ebene Unterseite auf, die beim Durchdrücken der Tablette vollflächig gegen die Blisterkarte bzw. die Abdeckschicht der Blisterkarte drückt. Aufgrund der größeren Auflagefläche sind höhere Kräfte erforderlich, um die Abdeckschicht einreißen zu lassen. Dies kann dazu führen, dass eine Blisterverpackung mit vergleichsweise großen Wasch- oder Spülmitteltabletten sich nur mit großen Kraftaufwand öffnen lässt.
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Auch ist zu bedenken, dass die Tablette praktisch die gesamte, für das Einreißen der Abdeckschicht notwendige Kraft aufnehmen muss. Sie muss also eine gewisse Produktfestigkeit aufweisen, die nicht durch jede Produktrezeptur einer Wasch- oder Spülmitteltablette erreicht werden kann. Es besteht also die Gefahr, dass bei zu hohen Kräften die Wasch- oder Spülmitteltablette zerbricht.
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Die für die Entnahme der Tablette erforderliche Druckkraft kann zwar dadurch reduziert werden, dass die Blisterkarte bzw. deren Abdeckschicht entsprechend schwächer ausgelegt wird, damit sie einfacher einreißt. Doch muss auf der anderen Seite die Blisterkarte die Produktkammer sicher und ausreichend dicht abschließen, sodass die daraus resultierende Materialstärke der Blisterkarte nicht beliebig klein werden kann.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Blisterverpackung, insbesondere eine Blisterverpackung für Wasch- oder Spülmitteltabletten, bereit zu stellen, durch die die Tabletten sicher und dicht aufbewahrt werden können und die eine einfache Entnahme der Tabletten ermöglicht.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird mit Anspruch 1 gelöst. Ausführungsbeispiele der Erfindung können den von Anspruch 1 abhängigen Unteransprüchen entnommen werden.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Blisterhaube asymmetrisch ausgebildet ist, wobei eine erste Seitenwand und eine zweite Seitenwand zur Ebene der Blisterkarte unterschiedlich geneigt sind. Eine Differenz zwischen einem ersten Neigungswinkel der ersten Seitenwand und einem zweiten Neigungswinkel der zweiten Seitenwand kann größer als 2° sein. In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung liegt diese Differenz zwischen 2 und 20°. Die Differenz zwischen dem ersten Neigungswinkel und dem zweiten Neigungswinkel beträgt bevorzugt 2 bis 8° oder 3 bis 5°, beispielsweise 4° (4 Grad).
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Erstreckt sich die erste Seitenwand senkrecht zur Ebene der Blisterkarte, so soll der zugehörige erste Neigungswinkel 0° betragen. Beträgt der erste Neigungswinkel beispielsweise 4°, so schließt die erste Seitenwand mit der Ebene der Blisterkarte einen Winkel von 86° ein.
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Die erste Seitenwand erstreckt sich vorzugsweise geradlinig von der Ebene der Blisterkarte. Die erste Seitenwand kann auch gekrümmt sein. Eine Gerade, die einen Fußpunkt der ersten Seitenwand und einen Kopfpunkt der ersten Seitenwand schneidet, stellt für die Berechnung des ersten Neigungswinkels einen Schenkel dar, der zusammen mit der Normalen der Ebene der Blisterkarte den ersten Neigungswinkel einschließt. Der Fußpunkt der ersten Seitenwand liegt in der Ebene der Blisterkarte, während der Kopfpunkt der ersten Seitenwand davon beabstandet ist. Der vertikale Abstand zwischen Fußpunkt und Kopfpunkt entspricht der Höhe der ersten Seitenwand.
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Die Blisterhaube kann im Querschnitt, also in einer Schnittebene, der parallel zur Ebene der Blisterkarte liegt, beliebige Formen einnehmen. Beispielsweise kann der Querschnitt kreisförmig sein, sodass die Blisterhaube im Wesentlichen die Form eines Zylinders aufweist. Die Mantelfläche des Zylinders setzt sich dabei gedanklich aus einer Vielzahl sehr kleiner Seitenwände zusammen, sodass auch eine zylindrisch geformte Blisterhaube mehrere Seitenwände aufweist.
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Die erste Seitenwand und die zweite Seitenwand können gegenüberliegende Seitenwände der Blisterhaube darstellen. In einem Ausführungsbeispiel umfasst die Blisterhaube eine dritte Seitenwand und eine vierte Seitenwand. Die Blisterhaube weist dabei bevorzugt eine rechteckige Grundform auf: der Querschnitt der Blisterhaube ist entsprechend rechteckig. Der rechteckige Querschnitt kann abgerundete Ecken aufweisen.
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Eine Differenz zwischen einem dritten Neigungswinkel der dritten Seitenwand ein vierter Neigungswinkel der vierten Seitenwand kann größer als 2° sein. Beispielsweise kann die Differenz in einem Bereich zwischen 2 und 20° liegen. Ein bevorzugter Bereich reicht von 2 bis 8° oder von 3 bis 5°.
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In einer Ausführung der Erfindung weisen die erste Seitenwand und die dritte Seitenwand eine gemeinsame Kante auf, wobei die erste Seitenwand und die dritte Seitenwand zur Ebene der Blisterkarte mehr geneigt sind als die zweite Seitenwand und die vierte Seitenwand. Beispielsweise können der erste Neigungswinkel und der dritten Neigungswinkel jeweils 4 bis 8° betragen, während der zweite Neigungswinkel und der vierte Neigungswinkel jeweils 0 bis 4° betragen. Bei der gemeinsamen Kante kann es sich um eine abgerundete Kante oder einen Abrundungsbereich handeln. Vorzugsweise ist die Kante zwischen der ersten Seitenwand und der dritten Seitenwand stärker abgerundet als wenigstens zwei der übrigen drei Kanten der viereckigen Blisterhaube. Somit wird hinsichtlich der Aufnahme von Vertikalkräften der Bereich „erste Seitenwand, Kante, dritte Seitenwand“ weiter geschwächt, da die verstärkende oder versteifende Wirkung von scharfkantigen Materialstrukturen nicht gegeben ist oder geringer ausfällt.
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Die Seitenwände der Blisterhaube können sich bis zu einem Haubendeckel erstrecken. So wird die Produktkammer seitlich begrenzt durch die Seitenwände, nach oben hin durch den Haubendeckel und nach unten durch die Abdeckschicht der Blisterkarte. Es wird bei der Verwendung von der Begriffe „seitlich, oben, unten, vertikal etc.“ davon ausgegangen, dass die Blisterkarte in der Horizontalen liegt und die Blisterhauben sich von der Blisterkarte vertikal nach oben erstrecken. Bei einer anderen Ausrichtung oder Lage der Blisterverpackung ändern sich diese Bezüge entsprechend.
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Durch deren unterschiedlich starke Neigungen ist der Knickwiderstand von erster Seitenwand und zweiter Seitenwand der Blisterhaube unterschiedlich, wenn zum Zwecke der Entnahme der Tablette eine Druckkraft von oben, also in vertikaler Richtung, auf die Blisterhaube wirkt. Die Seitenwand, die stärker zur Vertikalen geneigt ist, wird eher einknicken oder versagen als die Seitenwand, die weniger geneigt zur Vertikalen ist. Knickt die erste Seitenwand ein, während die zweite Seitenwand noch nicht eingeknickt ist, wirkt auf die Seite oder Kante der Tablette, die der ersten Seitenwand zugewandet ist, eine größere Kraft, da die eingeknickte Seitenwand praktisch keine Kräfte mehr aufnehmen kann. Dies führt zu einer asymmetrischen Belastung der Tablette und somit auch zu einer asymmetrischen Belastung der Abdeckschicht, die unterhalb der Tablette liegt. Die Tablette drückt nicht vollflächig gegen die Abdeckschicht, sondern zumindest näherungsweise nur mit einer unteren Kante oder auch nur mit einer unteren Ecke gegen die Abdeckschicht. Dies führt zu Spannungsspitzen in dem Material der Abdeckschicht, so dass die Abdeckschicht im Vergleich zu einer gleichverteilten Belastung ohne örtliche Spitzen schneller einreißt.
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Vorzugsweise ist der Haubendeckel im Wesentlichen parallel zur Ebene der Blisterkarte. Der Haubendeckel kann dabei eine Erhebung, eine Vertiefung oder eine vorzugsweise profilierte Fingerauflagefläche aufweisen. Beispielsweise kann die profilierte Fingerauflagefläche in der Nähe der gemeinsamen Kante oder der gemeinsam Abrundung zwischen der ersten Seitenwand und der dritten Seitenwand vorgesehen sein, die zur Ebene der Blisterkarte mehr geneigt sind als die zweite und vierte Seitenwand. Wird nun durch einen Finger oder durch den Daumen Druck von oben auf den Haubendeckel gegeben, so gibt die Blisterhaube aufgrund der größeren Neigung der ersten Seitenwand und der dritten Seitenwand in diesem (Eck-)Bereich leichter nach als an einer anderen Stelle. Dies führt, wie oben ausgeführt, zu einer im Idealfall punktuellen Belastung der Abdeckschicht, da die in der Produktkammer befindliche Tablette nun nicht mehr vollflächig und gerade, sondern schräg verkantet gegen die Abdeckschicht gedrückt wird.
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Die Abdeckschicht kann unterhalb der Blisterhaube eine Sollbruchstelle aufweisen. Durch diese Sollbruchstelle kann ein einfacheres und/oder kontrolliertes Aufreißen der Abdeckschicht begünstigt werden. Vorzugsweise befindet sich die Sollbruchstelle dabei in der Nähe der ersten Seitenwand, weil in diesem Bereich die Blisterhaube einem Durchdrücken der Tablette aufgrund der stärkeren Neigung der Seitenwand weniger Widerstand entgegengesetzt bzw. leichter einknickt.
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Die erste Seitenwand kann eine Materialstärke aufweisen, die kleiner ist als die Materialstärke der zweiten Seitenwand. Hinsichtlich der Fähigkeit, Vertikalkräfte aufzunehmen, kann somit die erste Seitenwand gegenüber der zweiten Seitenwand weiter geschwächt werden.
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Die Ausführungen zu der ersten Seitenwand hinsichtlich ihrer Ausgestaltung (gerade, gekrümmt, Fußpunkt etc.) lassen sich auch auf die anderen Seitenwände übertragen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass sich die Seitenwände nicht nur im Neigungswinkel, sondern auch hinsichtlich weiterer Merkmale unterscheiden können. Beispielsweise können die erste Seitenwand gerade und die zweite Seitenwand gekrümmt sein.
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Das Volumen der Wasch- oder Spülmitteltablette kann 5 bis 20 cm3 betragen, vorzugsweise 10 bis 15 cm3. Das Gewicht kann 7,5 bis 30 g betragen, vorzugsweise 15 bis 25 g. Die Tablette kann mehrere Komponenten aufweisen. Vorzugsweise weist die Tablette eine quaderförmige Grundform auf. So ist auch ein Gebinde offenbart, das die erfindungsgemäße Blisterverpackung und wenigstens eine darin befindliche Wasch- oder Spülmitteltablette umfasst.
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Anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
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1 schematisch eine Blisterverpackung von oben;
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2 schematisch eine Blisterhaube von oben (2a) und in zwei Schnittansichten (2b und 2c);
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3 schematisch eine Blisterhaube vor Entnahme einer Tablette (3a) und die Blisterhaube bei Entnahme der Tablette (3c);
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4 diverse Ansichten eines ersten Ausführungsbeispiels für die Blisterhaube;
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5 diverse Ansichten eines zweiten Ausführungsbeispiels für die Blisterhaube; und
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6 diverse Ansichten eines dritten Ausführungsbeispiels für die Blisterhaube.
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1 zeigt schematisch eine Blisterverpackung, die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnet ist. Die Blisterverpackung 1 weist eine im Wesentlichen rechteckige, ebene Blisterkarte 10 und mehrere, auf der Blisterkarte 10 verteilt angeordnete Blisterhaube 20 auf. Insgesamt umfasst die Blisterverpackung 1 fünf Blisterhauben 20, die in zwei Reihen angeordnet sind.
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Die ebene Blisterkarte 10 weist vier abgerundete Ecken 11 auf, wobei ein Rundungsradius einer jeden Ecke 11 hier gleich groß ist. Die Rundungsradien der einzelnen Ecken 11 können auch unterschiedlich groß sein. Beispielsweise kann der Rundungsradius von zwei diagonal gegenüberstehenden Ecken deutlich größer sein als der Rundungsradius der übrigen zwei Ecken der Blisterkarte 10. Die Blisterkarte 10 weist zudem eine Grifföffnung 12 auf, um die Handhabung der Blisterverpackung 1 zu vereinfachen.
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2 zeigt schematisch verschiedener Ansichten der Blisterhaube 20. Gegenüber der Blisterhaube 20 im Ausführungsbeispiel der 1 weist die Blisterhaube 20 der 2 keine abgerundeten Ecken auf.
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2a zeigt die Blisterhaube 20 in der Draufsicht, während die 2b und 2c jeweils Längsschnitte der Blisterhaube 20 darstellen. Der Längsschnitt der 2b entspricht dabei dem Schnitt entlang der Geraden bb in 2a. Dazu senkrecht verläuft ein Schnitt entlang der Linie cc, welcher dem Längsschnitt in 2c entspricht.
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Die 2b und 2c zeigen zudem einen Teil der Blisterkarte 10. Die Blisterkarte 10 weist eine Abdeckschicht 13 auf, die eine Produktkammer 21, die durch die Blisterhaube 20 gebildet wird, verschließt. Die Blisterhaube 20 und ein Trägerteil 14 der Blisterkarte 10 sind als einstückiges Bauteil ausgeführt, das vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt ist. Die Blisterhaube 20 wird bevorzugt durch Thermoformen wie beispielsweise Tiefziehen hergestellt. Die Abdeckschicht 13 ist fest mit dem Trägerteil 14 verbunden. Beispielsweise kann die Abdeckschicht 13 eine Abdeckfolie aus Aluminium sein, die auf den Trägerteil 14 aufkaschiert ist.
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Die Blisterhaube 20 weist eine erste Seitenwand 22 auf, die sich im Wesentlichen senkrecht von der Ebene der Blisterkarte 10 nach oben erstreckt. Zur Vertikalen (siehe die gestrichelten Linien 2) weist sie jedoch einen Neigungswinkel α auf. Gegenüberliegend zur ersten Seitenwand 22 weist die Blisterhaube 20 eine zweite Seitenwand 23 auf, die ebenfalls zur Vertikalen (siehe Linien 2) geneigt ist. Ein zweiter Neigungswinkel, also der Winkel zwischen der Vertikalen und der zweiten Seitenwand, ist mit β bezeichnet und erkennbar kleiner als der erste Neigungswinkel α der ersten Seitenwand 22. Beispielsweise kann der zweite Neigungswinkel β 0 bis 4° betragen, während der erste Neigungswinkel α 4 bis 8° betragen kann. Die Neigungswinkel α, β sind in der 2b leicht überhöht dargestellt. Grundsätzlich können sie aber auch Werte deutlich über 10° annehmen.
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Die in ihrer Grundform rechteckige Blisterhaube 20 weist zudem eine dritte Seitenwand 24 und eine vierte Seitenwand 25 auf. Die dritte Seitenwand 24 und die vierte Seitenwand 25 liegen sich gegenüber und stehen jeweils im rechten Winkel zu den Seitenwänden 22, 23. Wie insbesondere der 2c zu entnehmen ist, sind auch die dritte Seitenwand 24 und auch die vierte Seitenwand 25 zur Vertikalen geneigt. Ein dritter Neigungswinkel (Winkel zwischen der Vertikalen und der dritten Seitenwand 24) ist mit γ bezeichnet, während ein vierter Neigungswinkel mit δ bezeichnet ist. Der dritte Neigungswinkel γ soll mindestens um 2° (2 Grad) größer als der vierte Neigungswinkel δ sein.
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Die Seitenwände 22, 23, 24, 25 erstrecken sich von der Ebene der Blisterkarte 10 bis zu einem zur Blisterkarte 10 parallel ausgebildeten Haubendeckel 26, der mit einer kreisrunden, leicht erhobenen Fingerauflagefläche 27 versehen ist. Die Fingerauflagefläche 27, die außermittig angeordnet ist, kann eine profilierte Oberfläche aufweisen, sodass ein auf ihr aufgesetzter Finger oder Daumen guten Halt findet. Über die Fingerauflagefläche 27 lässt sich eine vertikale Druckkraft F auf die Blisterhaube 20 aufbringen, um eine in der Produktkammer 21 befindliche Tablette (in 2 nicht dargestellt) hinaus zu drücken.
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Aus 3 gehen die grundsätzlichen Zusammenhänge der Entnahme der Tablette hervor, die in 3 durch ein schraffiertes Rechteck dargestellt und mit 30 bezeichnet ist. 3a entspricht dabei im Wesentlichen dem Längsschnitt der 2b, wobei im Ausführungsbeispiel der 3 der Haubendeckel 26 keine gesonderte Fingerauflagefläche 27 aufweist. Wird nun von oben in vertikaler Richtung nach unten die Druckkraft F auf die Blisterhaube 20 aufgebracht, verteilt sich diese Druckkraft F auf die einzelnen Seitenwände 22, 23, 24, 24 sowie auf die Tablette 30, da der ebene Haubendeckel 26 leicht nach innen eingebeult werden kann und dann ein direkter Kontakt zwischen Haubendeckel 26 und Tablette 30 besteht.
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Da der erste Neigungswinkel α der Seitenwand 22 größer ist als der zweite Neigungswinkel β der zweiten Seitenwand 23, kann die erste Seitenwand 22 weniger Vertikalkräfte aufnehmen als die zweite Seitenwand 23. Dadurch bedingt knickt die erste Seitenwand 22 eher ein als die zweite Seitenwand 23. Dies führt dazu, dass die Tablette 30 nicht gleichmäßig und vollflächig, sondern eher linienförmig mit einer in der Darstellung der 3b linken unteren Kante 31 gegen die Abdeckschicht 13 gedrückt wird. Dies führt zu entsprechenden Spannungsspitzen in der Abdeckschicht 13, sodass diese leichter einreißt. Durch die unterschiedlich geneigten Seitenwände 22, 23 wird gezielt eine asymmetrische Belastung der Tablette 30 hervorgerufen. Insgesamt führt dies zu einer kleineren Druckkraft F, die notwendig ist, damit die Abdeckschicht 13 einreißt.
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Die durch die unterschiedlich geneigten Seitenwände 22, 23 hervorgerufene asymmetrische Belastung der Tablette 30 gilt auch im Hinblick auf die gegenüberliegenden Seitenwände 24, 25 der Blisterhaube 20. Da die erste Seitenwand 22 und die dritte Seitenwand 24 gegenüber den übrigen Seitenwänden 23, 25 stärker geneigt sind, und da die erste Seitenwand 22 und die dritte Seitenwand 24 eine gemeinsame Kante 28 aufweisen (siehe 2a), knickt die Blisterhaube 20 in der Nähe dieser gemeinsamen Kante 28 zuerst ein, so dass die Tablette 30 nicht mit der linienförmigen Kante 31, sondern hauptsächlich mit nur einer unteren Ecke gegen die Abdeckschicht 13 drückt. Diese auf einen Punkt konzentrierte Kraft zwischen Tablette 30 und Abdeckschicht 13 lässt die Abdeckschicht schnell einreißen. Dazu ist nur eine geringe Druckkraft F notwendig, die von oben auf die Blisterhaube 20 wirkt.
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Die 4 zeigt diverse Ansichten einer konkret ausgebildeten Blisterhaube 20. 4a zeigt dabei die Blisterhaube 20 von oben, während die 4b und 4c Seitenansichten darstellen. 4d ist ein Längsschnitt, der im Wesentlichen dem Längsschnitt der 2b bzw. 3 entspricht. Die 4g und 4f sind perspektivische Ansichten der Blisterhaube 20.
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Die Seitenwände 22, 23, 24, 25 sind jeweils zur Vertikalen leicht geneigt, wobei die entsprechenden Neigungswinkel wiederum unterschiedlich groß ausgebildet sind. Im Gegensatz zu den in den ersten Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen weist das Ausführungsbeispiel der 4 eine mittig angeordnete Erhebung 29 auf, die die Form einer Kuppel aufweist. Die Seitenwände 22, 24 sind am stärksten zur Vertikalen geneigt. Da die Kante 28 zwischen den Seitenwänden 22, 24 zudem stark abgerundet ist, wird die versteifende oder verstärkende Wirkung einer scharfen Kante gering gehalten. Somit ist der gesamte Bereich der Blisterhaube 20, der die erste und stärker geneigte Seitenwand 22, die abgerundete Kante 28 und die dritte und stärker geneigte Seitenwand 24 umfasst, hinsichtlich der Aufnahme von Vertikalkräften schwach ausgebildet. Dies begünstigt die beabsichtigte asymmetrische und punktuelle Belastung der Tablette 30 bzw. der Abdeckschicht 13. Der Umstand, dass die diametral gegenüberliegende Kante der Blisterhaube 20 ebenfalls stärker abgerundet ist als die übrigen Kanten zwischen den einzelnen Seitenwänden, ist nicht der erfindungsgemäßen Asymmetrie, sondern dem Design der Blisterhaube 20 geschuldet.
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Auch die in den 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiele der quaderförmigen Blisterhaube 20 weisen zur Vertikalen geneigte Seitenwände 22, 23, 24, 25 auf. Beim Ausführungsbeispiel der 5 sind zwei zueinander diametral angeordnete Fingerauflageflächen 27 vorgesehen, wobei eine wieder in dem Bereich der Kante 28 liegt, an der die zwei stärker geneigten Seitenwände 22, 24 aufeinander laufen. Das Ausführungsbeispiel gemäß 6 weist hingegen nur eine Fingerauflagefläche 27 auf, wobei diese, ähnlich zu den Ausführungsbeispielen der 1, 2, 3, außermittig angeordnet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Blisterverpackung
- 2
- Linie (Vertikale)
- 10
- Blisterkarte
- 11
- Ecke
- 12
- Grifföffnung
- 13
- Abdeckschicht
- 14
- Trägerteil
- 20
- Blisterhaube
- 21
- Produktkammer
- 22
- erste Seitenwand
- 23
- zweite Seitenwand
- 24
- dritte Seitenwand
- 25
- vierte Seitenwand
- 26
- Haubeldeckel
- 27
- Fingerauflagefläche
- 28
- Kante
- 29
- Erhebung
- 30
- Tablette
- 31
- untere Kante
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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