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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zum Bedienen eines elektronischen Gerätes anhand von Körpermessdaten eines Nutzers, wobei die Anordnung das elektronische Gerät, eine Steuervorrichtung und eine Erfassungseinheit für Körpermessdaten umfasst.
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Bei dem elektronischen Gerät kann es sich beispielsweise um einen Rundfunkempfänger oder um eine sogenannte Multimedia-Infotainment-Box handeln, die zur Wiedergabe von Audio- und Videoinhalten eingerichtet sind, die über verschiedene Übertragungswege, wie Kabel, Satellit und Internet bereitgestellt werden. Zu den Rundfunkempfängern zählen unter anderem eine ‚Settopbox‘, die mit dem Fernsehempfänger oder einer separaten Audio- und Videowiedergabeeinrichtung, wie einer Lautsprechereinheit oder einem Bildschirm, verbunden ist. Zu den elektronischen Geräten zählen auch Radiogeräte, die nur Audiosignale empfangen und wiedergeben können und Haushaltsgeräte, wie ein Kaffeeautomat. Das elektronische Gerät kann ferner als eine Beleuchtungseinrichtung oder eine Heizungsanlage für ein Gebäude oder einen Gebäudebereich, wie einen Wohnraum, eine Wohnung oder einen Arbeitsraum, eingerichtet sein.
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Aktuell muss jedes der elektronischen Geräte in einem Haushalt oder im Geschäftsumfeld separat ein oder ausgeschaltet werden, also von einem ersten Betriebszustand in einen weiteren Betriebszustand versetzt werden, was zeitraubend und wenig komfortabel für einen Nutzer ist.
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Somit kann die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin gesehen werden, eine automatische Steuervorrichtung zum Bedienen eines elektronischen Gerätes oder mehrerer elektronischer Geräte bereitzustellen, wobei das mindestens eine elektronische Gerät ohne ein Eingreifen des Nutzers von einem ersten in einen weiteren Betriebszustand versetzt werden soll.
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Die vorliegende Aufgabe wird mit einem Verfahren und einer Anordnung zum Bedienen eines elektronischen Gerätes anhand von Körpermessdaten gelöst. Das Verfahren wird von der Anordnung, welche eine Steuervorrichtung, eine Erfassungseinheit für Körpermessdaten eines Nutzers und das elektronische Gerät aufweist, ausgeführt. Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst die nachstehenden Schritten zum:
- • Ermitteln der Körpermessdaten des Nutzers,
- • Weiterleiten der Körpermessdaten von der Erfassungseinheit an die Steuervorrichtung,
- • Auswerten der Körpermessdaten zum Erkennen eines räumlichen Eindringens des Nutzers in einen definierten Annäherungsbereich des elektronischen Gerätes und
- • Generieren eines Steuersignales zum Versetzen des elektronischen Gerätes von einem ersten Betriebszustand in einen zweiten Betriebszustand.
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Die Erfassungseinheit kann als ein tragbarer Aktivitätsmonitor, der auch unter dem Begriff ‚Fitness-Tracker‘ bekannt ist, ausgebildet sein. Der Aktivitätsmonitor kann am Arm getragen werden, somit wie eine Uhr ausgebildet sein, in die Kleidung des Nutzers integriert sein oder durch Adhäsion an der Körperoberfläche des Nutzers haften.
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Ein elektronischer Aktivitätsmonitor kann zum Auswerten, Speichern und Visualisieren der Körpermessdaten ausgebildet sein und eine Auswerteeinheit, eine Anzeige und einen Speicherbereich aufweisen. Es können die Körpermessdaten zum Auswerten, Speichern und Visualisieren auch an ein elektronisches Gerät weitergeleitet werden, das mit dem Aktivitätsmonitor gekoppelt ist.
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Diese Fitness-Tracker oder Aktivitätsmonitore sind weit verbreitet, mit diesen wollen die Nutzer, ihre täglichen Aktivitäten erfassen und kontrollieren, um gestellte Ziele zu erreichen. Somit ist es sinnvoll diesen Aktivitätsmonitor zu nutzen, um elektronische Geräte automatisch ohne weiteres Zutun des Nutzers zu steuern und zu bedienen.
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Das Ermitteln von Körpermessdaten erfolgt während des Tragens des Aktivitätsmonitors und umfasst bei dem vorliegenden Verfahren solche Daten, mit denen Körperfunktionen des Nutzers erfasst und analysiert werden. Zu diesen Körpermessdaten zählen beispielsweise gesundheitsrelevante Daten, wie eine Anzahl von zurückgelegten Schritten oder Höhenmetern, ein Energieumsatz, eine Atemfrequenz, eine Körpertemperatur, eine Herzschlag- oder Pulsfrequenz des Nutzers. Diese Parameter können permanent oder in bestimmten zeitlichen Abständen von der Erfassungseinheit ermittelt werden.
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Zum Weiterleiten der Körpermessdaten können die Erfassungseinheit und die Steuervorrichtung beispielsweise über eine drahtlose Schnittstelle, wie ‚Bluetooth‘ verfügen. Diese Schnittstelle kann zum Weiterleiten, Senden und Empfangen von unterschiedlichen Daten eingerichtet sein. Sie ermöglicht auch ein Empfangen von Daten mit dem Aktivitätsmonitor, welche eine Gerätekonfiguration des elektronischen Gerätes definieren und in einem Speicher der Erfassungseinheit gespeichert werden können. Bevor die Erfassungseinheit und die Steuervorrichtung miteinander kommunizieren können, müssen diese eine Erstkopplung oder Konfiguration durchlaufen. Dazu wird der Aktivitätsmonitor am elektronischen Gerät oder der Steuervorrichtung angemeldet, um sicher zu stellen, dass das elektronische Gerät nur von einer registrierten Erfassungseinheit beeinflusst werden kann.
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Der definierte Annäherungsbereich kann durch eine Reichweite der drahtlosen Daten- oder Signalweiterleitung zwischen der Erfassungseinheit und der Steuervorrichtung definiert sein. Im Fall einer sogenannten ‚Bluetooth‘-Schnittstelle kann die Reichweite zwischen einem Meter und hundert Metern betragen. Ferner kann der Annäherungsbereich ein Bereich um das elektronische Gerät, ein Gebäudebereich, wie ein Wohnraum oder das Gebäude selbst sein.
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Ein Auswerten der weitergeleiteten Körpermessdaten, das von einer Auswerteeinheit der Steuervorrichtung des Nutzers durchgeführt werden kann, dient beispielsweise zum
- • Erkennen eines räumlichen Eindringens in den definierten Annäherungsbereich des elektronischen Gerätes,
- • Erkennen eines räumlichen Verlassens des definierten Annäherungsbereiches,
- • Erkennen des Verweilens des Nutzers im definierten Annäherungsbereich,
- • Erkennen des räumlichen Eindringens eines weiteren Nutzers in den definierten Annäherungsbereich und
- • Erkennen eines Schlafzustands oder eines Wachzustands des Nutzers, der im Annäherungsbereich verweilt.
Das Verlassen des Nutzers kann daran erkannt werden, dass keine Körpermessdaten mehr an die drahtlose Schnittstelle der Steuervorrichtung weitergeleitet werden.
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Ist das elektronische Gerät ein Rundfunkempfänger und wenn das Verlassen des Annäherungsbereiches erkannt wurde, kann beispielsweise ein Steuersignal generiert werden, um eine Funktion zum ‚zeitversetzten Fernsehen‘ zu starten. Beim zeitversetzten Fernsehen kann ein Programm auf ein Speichermedium des Rundfunkempfängers gleichzeitig aufgenommen und wiedergegeben werden. Muss der Nutzer während der Wiedergabe einer Fernsehsendung den Annäherungsbereich verlassen, wird über die erfindungsgemäße Anordnung, die Fernsehsendung scheinbar gestoppt, jedoch im Hintergrund weiter aufgezeichnet. Bei einem erneuten Annähern an das elektronische Gerät, kann die Fernsehsendung am selben Punkt wiedergegeben werden, an dem diese gestoppt wurde.
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Zum Erkennen des Wachzustandes oder des Schlafzustandes werden relevante Körpermessdaten, wie eine Anzahl von Pulsschlägen oder einer ermittelten Herzfrequenz von der Erfassungseinheit über einen längeren Zeitraum erfasst. Sinken diese unter einen definierten Grenzwert, kann ein Steuersignal generiert werden, der den Wechsel vom zweiten Betriebszustand in den ersten nach sich zieht. Ferner kann eine Schlummerfunktion mithilfe eines Steuersignals aktiviert werden, welche bei dem Rundfunkempfänger ein Absenken der Lautstärke, nach und nach, sowie die Reduktion der Beleuchtungsintensität einer Beleuchtungseinrichtung beinhalten. Steigen die relevanten Körpermessdaten zum Zeitpunkt des Aufwachens wieder an, kann der Rundfunkempfänger aus einem Standby in einem Betriebszustand versetzt werden, in dem eine Darstellung mit einer Schlafstatistik des Nutzers wiedergegeben wird.
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Ein Erkennen des räumlichen Eindringens eines weiteren Nutzers in den definierten Annäherungsbereich basiert darauf, dass zusätzlich zu den bereits weitergeleiteten Körpermessdaten weitere Körpermessdaten von einer weiteren Erfassungseinheit zur Verfügung stehen. Die zweite Erfassungseinheit muss auch die Erstkopplung und Konfiguration durchlaufen haben.
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Das elektronische Gerät kann in verschiedene Betriebszustände versetzt werden. In einem Betriebszustand einem sogenannten Bereitschaftsmodus oder ‚Standby-Modus‘ ist die eigentliche Nutzfunktion deaktiviert. Die Nutzfunktion lässt sich jedoch kurzfristig beenden. In einem weiteren Betriebszustand in dem das elektronische Gerät versetzt wird, können beispielsweise bei dem Fernsehempfänger Videoinhalte wiedergegeben werden, die aktuell zum Empfang bereitstehen oder solche die auf einem Speichermedium gespeichert sind.
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Ist das elektronische Gerät als eine Heizungsanlage für ein Gebäude oder einen Gebäudebereich ausgebildet, kann diese in einem Betriebszustand ausgeschaltet sein, sich in einer Nachtabsenkung befinden und in einem weiteren Betriebszustand eine vorher definierte, höhere Temperatur für den Gebäudebereich bereitstellen.
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Ist das elektronische Gerät eine Beleuchtungseinrichtung, wie beispielsweise eine Decken- oder Stehlampe, ist diese in einem ersten Betriebszustand ausgeschaltet und in einem weiteren Betriebszustand eingeschaltet, in dem sie die volle oder eine reduzierte Helligkeit abgeben kann, wie beim Dimmen.
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Ist das elektronische Gerät ein Fernsehempfänger, so kann der erste Betriebszustand ein Bereitschaftszustand und der zweite Betriebszustand durch ein Wiedergeben von Audio- oder Videosignalen gekennzeichnet sein.
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Ferner können im zweiten Betriebszustand die von der Erfassungseinheit weitergeleiteten und ausgewerteten Körpermessdaten an einem Bildschirm des Fernsehempfängers wiedergegeben werden. Beim Erkennen des Betretens des Annäherungsbereiches generiert die Steuereinheit ein Steuersignal, welches über eine Steuerleitung an den Fernseher übertragen wird, um ein Versetzen vom ersten in den zweiten Betriebszustand zu erzielen. In diesem Fall erfolgt im zweiten Betriebszustand ein Öffnen einer Startseite mit einer Informationsgrafik, mit der die ausgewerteten Körpermessdaten sowie deren zeitlicher Verlauf visualisiert werden.
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Dazu werden die mit dem Aktivitätsmonitor erfassten Körpermessdaten bei räumlicher Annäherung an das elektronische Gerät ausgelesen und beispielsweise mit Körpermessdaten, die auf einem zentralen Speicher gespeichert sind, verglichen. Die Speicherung der Körpermessdaten kann entweder auf einer Netzwerkspeichereinrichtung, einer Speichereinrichtung des elektronischen Gerätes oder einer entfernten Speichereinrichtung, wie einer sogenannten Wolke (engl. Cloud.) erfolgen.
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In einem der Betriebszustände kann eine Schlafunktion oder eine Weckfunktion in Abhängigkeit von den Körpermessdaten aktiviert werden, Ferner können die Körpermessdaten, zu denen auch eine Qualität und Quantität des Schlafs eines Nutzers gehören kann, zum Zeitpunkt des Aufwachens als Grafik wiedergegeben werden.
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Die Erfassungseinheit und die Steuervorrichtung sind zum Weiterleiten der Körpermessdaten mit einer Schnittstelle, die zur kabellosen Datenübertragung über eine kurze Distanz mittels Funktechnik eingerichtet ist, verbunden.
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Wird mit dem Verfahren erkannt, dass der Nutzer den definierten Annäherungsbereich verlassen hat, so kann in einer Ausführungsform der Erfindung erst nach Ablauf einer definierten Zeitspanne ein Steuersignal zum Versetzen des elektronischen Gerätes von einem in den anderen Betriebszustand generiert werden, beispielsweise von dem zweiten Betriebszustand in den ersten. Damit wird verhindert, dass ständig zwischen den Betriebszuständen gewechselt wird, wenn der Nutzer nur für einen kurzen Zeitraum in den Annäherungsbereich eintritt oder diesen verlässt. Diese Zeitspanne kann beispielsweise eine Minute betragen.
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Wird erkannt, dass ein zweiter Nutzer mit einer weiteren Erfassungseinheit in den Annäherungsbereich eindringt, so führt das nicht zum Versetzen des elektronischen Gerätes von dem zweiten in einen anderen Betriebszustand, somit hat der erste Nutzer Priorität, der Betriebszustand wird nicht gewechselt.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner durch eine Anordnung zum Bedienen eines elektronischen Gerätes anhand von Körpermessdaten gelöst, wobei die Anordnung eine Steuervorrichtung, eine Erfassungseinheit für Körpermessdaten eines Nutzers und das elektronische Gerät aufweist und eingerichtet ist zum Ausführen des vorherstehend beschriebenen Verfahrens.
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Bei der Anordnung kann das elektronische Gerät als Rundfunkempfänger für Audio- oder Videosignale eingerichtet sein und die Steuervorrichtung aufweisen. Die Steuervorrichtung zum Bedienen des elektronischen Gerätes kann aber auch als zentrale Steuervorrichtung für mehrere elektronische Geräte ausgebildet sein.
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Die Erfassungseinheit die als tragbarer Aktivitätsmonitor ausgebildet ist, kann einen Speicher zum Speichern der Körpermessdaten und weiterer Daten aufweisen.
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Durch die Kopplung zwischen der Erfassungseinheit und der Steuervorrichtung, können Daten mit Informationen auf der Erfassungseinheit zwischengespeichert werden, wenn der Nutzer seinen Standort verändert. Das bedeutet, dass der Aktivitätsmonitor nicht nur zum Weiterleiten oder Senden der Körpermessdaten sondern auch zum Empfangen von Daten eingerichtet sein kann. Zu diesen Daten können persönliche Einstellungen, wie die Einstellungen des elektronischen Gerätes, im Falle des Rundfunkempfängers, ein zuletzt eingestellter Sender, ein gerade gesehenes Programm oder eine Bild- oder Lautstärkeeinstellung sein. Ferner können dieses Daten Musikdaten aufweisen, die bei einem Standortwechsel des Nutzers auf der Erfassungseinheit gespeichert und mitgeführt werden.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert, wobei nur die für die Erfindung wesentlichen Elemente gezeigt werden. In den Figuren werden für gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet. In der 1 wird eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung 100 zum Bedienen eines elektronischen Gerätes 103 anhand von Körpermessdaten gezeigt. Die Anordnung 100 weist eine Steuervorrichtung 102, eine Erfassungseinheit 101 für Körpermessdaten eines Nutzers und das elektronische Gerät 103 auf. Die Erfassungseinheit 101 ist als tragbarer Aktivitätsmonitor ausgebildet, den der Nutzer um das Handgelenk trägt. Das elektronische Gerät 103 ist ein digitaler Fernsehempfänger, der einem Raum der Nutzerwohnung aufgestellt ist. Die Erfassungseinheit 101 ist ein Aktivitätsmonitor, der die Pulsfrequenz des Nutzers während des Tragens ermittelt. Die Anordnung 100 ist zum Ausführen des vorherstehend beschriebenen Verfahrens eingerichtet, bei dem anhand der ermittelten Körpermessdaten der Fernsehempfänger, ohne ein aktives Eingreifen des Nutzers, automatisch gesteuert wird,
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Die Steuervorrichtung 102 kann Bestandteil des elektronischen Gerätes 103 sein, aber auch als separate Steuervorrichtung 102 mit dem elektronischen Gerät 103 mit einer Steuerleitung 104 elektrisch verbunden sein. In der vorliegenden Ausführungsform ist die Steuervorrichtung 102 in den Fernsehempfänger integriert. Die Steuervorrichtung 102 und die Erfassungseinheit 101 weisen eine nicht dargestellte Schnittstelle auf, die zur kabellosen Übertragung von Daten zwischen Geräten über kurze Distanz mittels Funktechnik, wie ‚Bluetooth’, oder ‚Z-Wave‘ eingerichtet ist.
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Die Steuervorrichtung 102 kann zum Auswerten und Speichern der Daten eine nicht dargestellte Recheneinheit und eine Speichereinheit aufweisen oder mit derartigen Elementen elektrisch verbunden sein.
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Bevor vom Aktivitätsmonitor erfasste Körpermessdaten an die Steuervorrichtung 102 weitergeitet werden können, muss dieser an der Steuervorrichtung 102 angemeldet sein. Dazu werden Identifizierungsdaten des Aktivitätsmonitors in einem Menü, welches über den Fernsehempfänger aufgerufen werden kann eingetragen. Der Fernsehempfänger befindet sich im ersten Betriebszustand im Bereitschaftsmodus. Der Annäherungsbereich ist als gedachter Bereich mit einem Durchmesser von drei Metern um den Fernsehempfänger definiert. Dringt der Nutzer in den definierten Aktivitätsbereich ein, so werden die erfassten Körpermessdaten an die Steuervorrichtung 102 weitergeleitet. Die Anordnung erkennt somit, dass sich der Nutzer angenähert hat und die Steuervorrichtung 102 generiert ein Steuersignal, damit der Fernsehempfänger vom ersten Betriebszustand in den zweiten versetzt wird. Im zweiten Betriebszustand wird vom Fernsehempfänger ein zuletzt eingestelltes Fernsehprogramm wiedergegen. Somit musste der Nutzer selbst nicht eingreifen um den Fernsehempfänger zu bedienen.
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Die 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung 200, die eine zentrale Steuervorrichtung 202, ein elektronisches Gerät 103, ein weiteres elektronisches Gerät 202, eine Beleuchtungsrichtung 205 und eine Heizungseinrichtung 206 aufweist. Die Anordnung 200 ermöglicht das nahezu zeitgleiche Bedienen der vorstehend benannten elektronischen Geräte durch ein Erfassen und Auswerten der Körpermessdaten, die von der Erfassungseinheit 101, 207 weitergeleitet werden. Die Körpermessdaten können eine erfasste Pulsfrequenz des Nutzers sein. Das elektronische Gerät 103 kann als Fernsehempfänger, das zweite elektronische Gerät 203 als ein modernes Haushaltsgerät, welches täglich Verwendung findet, wie ein Kaffeeautomat, ausgebildet sein. Die zentrale Steuereinrichtung 202 kann beispielsweise eine komplexe Gebäudesteuerung oder in eines der elektronischen Geräte 101, 202 integriert sein und mit diesen über eine Steuerleitung 204 elektrisch verbunden oder über ein drahtloses lokales Netzwerk, auch als ‚WLAN‘ bekannt (engl. Wireless Local Area Network) gekoppelt sein.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Erfassungseinheit 101 und das elektronische Gerät 103 derart gekoppelt, dass ein Datensatz, der eine Konfiguration des Fernseherempfängers definiert, an die Erfassungseinheit 101 weitergeleitet werden kann. Verlagert der Nutzers seinen Aufenthaltsort vom z.B. Wohnzimmer ins Schlafzimmer, indem er den Annäherungsbereich des elektronischen Gerätes 103 verlässt, sendet das elektronische Gerät 103 einen Datensatz an die Erfassungseinheit 101, die den Datensatz in einem nicht gezeigten Speicher zwischenspeichert, welcher bei Annähern an ein weiteres elektronisches Gerät gleicher Bauart an dieses weitergeleitet und ausgelesen werden kann. Der Datensatz kann persönliche Einstellungen, wie z.B. eine Konfiguration des Fernsehers, ein gerade gesehenes Programm, eine eingestellte Lautstärke umfassen. Somit ist die Erfassungseinheit dazu eingerichtet, mehrere elektronische Geräte zu steuern.
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Der Vorteil der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen, dass ein nahezu zeitgleiches Bedienen von verschiedenen elektronischen Geräten 103, 203, 205, 206 ermöglicht wird, indem ein Annähern eines Nutzers mithilfe des Aktivitätsmonitors von der Steuervorrichtung erkannt wird. Das zeitgleiche Bedienen umfasst das Versetzen der elektronischen Geräte von einem ersten Betriebszustand in einen zweiten Betriebszustand.
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Welches Funktionen das elektronische Gerät beim Annähern oder Verlassen des Annäherungsbereiches ausführen soll, kann im Rahmen der Erstkonfiguration in den Geräteeinstellungen des elektronischen Gerätes, beispielsweise des Fernsehempfängers ausgewählt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Anordnung zum Bedienen eines elektronischen Gerätes
- 101
- Erfassungseinheit
- 102
- Steuervorrichtung
- 103
- elektronisches Gerät
- 104
- Steuerleitung
- 200
- Anordnung zum Bedienen eines elektronischen Gerätes
- 202
- zentrale Steuervorrichtung
- 203
- elektronisches Gerät
- 204
- Steuerleitung
- 205
- Beleuchtungseinrichtung
- 206
- Heizungseinrichtung
- 207
- Erfassungseinheit