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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit Frontwarnleuchten nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Viele heutige Einsatzfahrzeuge unterschiedlichster Einsatzkräfte, wie beispielsweise der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste, weisen eine Frontwarnleuchte auf, die im Fahrzeuginnenraum an einer Frontscheibe des Einsatzfahrzeugs angebracht ist. Derartige Frontwarnleuchten senden im Falle eines Einsatzes Lichtsignale durch die Frontscheibe hindurch in Fahrtrichtung nach vorne aus. Sie verbessern so die schnelle Erkennbarkeit des Einsatzfahrzeugs.
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Solche Frontwarnleuchten können im Zubehörhandel erworben werden und weisen meist Saugnäpfe zur Befestigung an der Frontscheibe auf. Saugnäpfe stellen zwar eine einfache, aber nicht sehr zuverlässige Befestigungsmethode da. Daher sind diese Frontwarnleuchten üblicherweise entweder auf einer Instrumententafel aufliegend oder nur geringfügig oberhalb der Instrumententafel an der Frontscheibe angebracht, sodass möglichst wenig passiert, wenn sich die Saugnäpfe unerwünschterweise lösen sollten.
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Eine so befestigte Frontwarnleuchte beeinträchtigt das Ausströmverhalten der Luftauslässe direkt unterhalb der Frontscheibe. Dadurch kann es bei kalten Außentemperaturen zu einer Vereisung der Frontscheibe in diesem Bereich kommen. Auch befindet sich eine solche Frontwarnleuchte im direkten Sichtfeld des Fahrers und / oder Beifahrers.
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Aus der
US 3 665 392 A ist bereits ein Kraftfahrzeug mit zumindest einer Frontwarnleuchte bekannt, die im Fahrzeuginnenraum an einer Frontscheibe des Kraftfahrzeugs angebracht ist. Dabei ist die Frontwarnleuchte in eine Befestigungsvorrichtung zur Anbringung eines Innenrückspiegels an die Fronscheibe integriert.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit optimierten Frontwarnleuchten zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird mit einem Kraftfahrzeug mit Frontwarnleuchten mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß weist ein Kraftfahrzeug Frontwarnleuchten auf, die im Fahrzeuginnenraum an einer Frontscheibe des Kraftfahrzeugs angebracht sind. Diese Frontwarnleuchten sind in eine Befestigungsvorrichtung zur Anbringung eines Innenrückspiegels an die Frontscheibe integriert. Bevorzugt umfasst die Befestigungsvorrichtung zumindest einen Haltearm, an dessen einem Endbereich der eigentliche Innenrückspiegel angebracht ist, und zumindest eine Abdeckung, die die Anbindung des anderen Endbereichs des Haltearms an die Frontscheibe verkleidet. Üblicherweise ist der Haltearm mit einer Halterung verbunden, die mit der Frontscheibe verklebt ist, sodass eine sehr stabile, sichere Anbindung des Haltearms an der Frontscheibe gewährleistet ist. Die Frontwarnleuchten sind bevorzugt in Fahrzeuglängsrichtung gesehen von vorne vom Fahrzeugäußeren frei sichtbar. Auf der Frontscheibe sind zumindest im Bereich der Frontwarnleuchten in regelmäßigen Abständen angeordnete undurchsichtige Punkte als Fritte aufgebracht sind, die den Austritt von Lichtsignalen der Frontwarnleuchten durch die Frontscheibe hindurch teilweise beeinträchtigen.
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Die Anbindung des Innenrückspiegels erfolgt üblicherweise im oberen Bereich der Frontscheibe, sodass durch die Integration der Frontwarnleuchten in die Befestigungsvorrichtung des Innenrückspiegels auch die Frontwarnleuchten im oberen Bereich der Frontscheibe angeordnet sind. Dadurch sind die Frontwarnleuchten in Fahrzeughöhenrichtung gesehen deutlich weiter oben angebracht, als dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten Frontwarnleuchten der Fall ist, die direkt oberhalb der Instrumententafel an der Frontscheibe angebracht sind. Diese höhere Positionierung der Frontwarnleuchten erhöht die Sichtbarkeit der Frontwarnleuchten für die anderen Verkehrsteilnehmer, wenn die Frontwarnleuchten eingeschaltet sind. Damit erhöht sich die Sicherheit sowohl für die Personen in dem Kraftfahrzeug als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Diese höhere Positionierung ist möglich, da durch die Integration der Frontwarnleuchten in die Befestigungsvorrichtung des Innenrückspiegels eine sehr sichere Befestigung der Frontwarnleuchten gegeben ist und keinerlei Gefahr besteht, dass sich die Frontwarnleuchten unerwünschterweise von der Frontscheibe lösen. Auch befinden sich die erfindungsgemäßen Frontwarnleuchten aufgrund der höheren Positionierung außerhalb des direkten Sichtfeldes des Fahrers und trägt so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
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Bevorzugt schirmt die Abdeckung die Frontwarnleuchten vollständig gegenüber dem Fahrzeuginnenraum ab, sodass das Licht der Frontwarnleuchten nicht in den Fahrzeuginnenraum gelangen kann. So kann eine Blendung oder Irritation des Fahrers des Kraftfahrzeugs durch die eingeschalteten Frontwarnleuchten ausgeschlossen werden.
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Das Kraftfahrzeug weist zwei Frontwarnleuchten auf. Idealerweise sind die beiden Frontwarnleuchten in Fahrzeugquerrichtung gesehen beidseitig des Haltearms angeordnet. Je mehr Frontwarnleuchten zum Einsatz kommen und je größer die eingesetzten Frontwarnleuchten sind, desto mehr erhöht sich die Wahrnehmbarkeit der eingeschalteten Frontwarnleuchten. Die Zahl und Größe der Frontwarnleuchten konkurriert allerdings mit dem freien Sichtfeld für den Fahrer und der sicheren Anbringbarkeit. Auch sollen die Frontwarnleuchten möglichst unauffällig sein, wenn sie nicht eingeschaltet sind, da derartige Frontwarnleuchten insbesondere bei getarnten Einsatzfahrzeugen zum Einsatz kommen. Derartige getarnte Einsatzfahrzeuge sind von gewöhnlichen Kraftfahrzeugen praktisch nicht unterscheidbar, wenn sie nicht im Einsatz sind. Zu viele und zu große Frontwarnleuchten wären hierbei hinderlich. Als Optimum hat sich der Einsatz von zwei Frontwarnleuchten herausgestellt.
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Idealerweise sind die Frontwarnleuchten dunkel gestaltet, sodass sie vom Fahrzeugäußeren nur schwer erkennbar ist, wenn sie nicht eingeschaltet ist. Sowohl die eigentliche Frontwarnleuchten, als auch ein Gehäuse der Frontwarnleuchten wie auch die Abdeckung der Befestigungsvorrichtung sind optimalerweise möglichst dunkel und in einer einheitlichen Farbe gehalten, sodass die Frontwarnleuchten an der Frontscheibe vom Fahrzeugäußeren kaum wahrnehmbar sind, wenn sie nicht eingeschaltet sind.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Frontwarnleuchten als Blitzer verwendbar. Ein Blitzer sendet mehrere aufeinander folgende kurze Lichtsignale aus, während eine Warnleuchte entweder kontinuierlich leuchtet oder in sehr viel längeren Zeitintervallen ein- und ausgeschaltet wird. Häufig sind die Lichtsignale eines Blitzers auch sehr viel heller als die einer Warnleuchte. Das kurze, helle Aufblitzen eines Blitzers zieht aufgrund der sich ändernden Lichtreize in besonders hohem Maße die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer auf sich und erhöht so die Wahrnehmbarkeit der zumindest einen Frontwarnleuchte bzw. des Kraftfahrzeugs.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, anhand dessen die Erfindung im Folgenden näher beschrieben wird. Die einzelnen Figuren zeigen in schematischer Darstellungsweise:
- 1 einen Längsschnitt durch ein Kraftfahrzeug im Bereich eines Innenrückspiegels und
- 2 eine Frontalansicht des Kraftfahrzeugs im Bereich des Innenrückspiegels vom Fahrzeugäußeren.
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In 1 ist in einem Längsschnitt durch ein Kraftfahrzeug ein Innenrückspiegel 1 zu sehen, der über eine Befestigungsvorrichtung an einer Frontscheibe des Kraftfahrzeugs angebracht ist. Die Befestigungsvorrichtung umfasst zumindest einen nicht dargestellten Haltearm, eine Halterung 2 und eine Abdeckung 4. Der Innenrückspiegel 1 ist über den in 1 nicht dargestellten Haltearm mit einer Halterung 2 verbunden. Die Halterung 2 ist an einer ebenfalls nicht gezeigten Frontscheibe angeklebt. Die Halterung 2 dient zugleich zur Aufnahme einer Kamera 3, die durch die Frontscheibe hindurch erfassen kann, was in Fahrtrichtung gesehen vor dem Fahrzeug geschieht. Die Halterung 2, die Kamera 3 und ein Teil des Haltearms, der den Innenrückspiegel 1 hält, ist mit einer Abdeckung 4 verkleidet, sodass die Halterung 2, die Kamera 3 und der verkleidete Teil des Haltearms vom Fahrzeuginnenraum nicht sichtbar ist.
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In die Befestigungsvorrichtung für den Innenrückspiegel 1 sind zusätzlich zwei nebeneinander angeordnete Frontwarnleuchten 5 integriert. Dabei sind die Frontwarnleuchten 5 oberhalb der Halterung 2 angeordnet und können - wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Frontwarnleuchten - durch die Frontscheibe hindurch in Fahrzeuglängsrichtung x nach vorne optische Warnsignale aussenden. Die Abdeckung 4 bildet die Aufnahme für die Frontwarnleuchten 5 und verkleidet diese zugleich, sodass sie vom Fahrzeuginnenraum aus nicht sichtbar sind. Die Abdeckung 4 besteht aus einem vollständig lichtdichten Material, sodass bei eingeschalteten Frontwarnleuchten 5 aufgrund der Abdeckung 4 kein Licht von den Frontwarnleuchten 5 direkt in den Fahrzeuginnenraum austreten kann. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die eingeschalteten Frontwarnleuchten 5 die Insassen des Kraftfahrzeugs in keinster Weise irritieren oder gar blenden können.
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Der in Fahrzeughöhenrichtung z gesehen oberste und in Fahrzeuglängsrichtung x gesehen hinterste Randbereich der Abdeckung 4 grenzt an einen Dachhimmel 6 an, der im Fahrzeuginnenraum ein Fahrzeugdach des Kraftfahrzeugs verkleidet. Der erforderliche elektrische Anschluss der Frontwarnleuchten 5 erfolgt durch eine elektrische Leitung 7, die oberhalb des Dachhimmels 6 verläuft und durch eine Ausnehmung in der Abdeckung 4 im an den Dachhimmel 6 angrenzenden Bereich direkt zu den Frontwarnleuchten 5 hin verläuft. Auf diese Weise ist die elektrische Leitung 7 vom Fahrzeuginnenraum aus nicht sichtbar, da sie vom Dachhimmel 6 und von der Abdeckung 4 verdeckt ist.
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Die Frontwarnleuchten 5 weisen als Leuchtmittel mehrere Leuchtdioden (LED) auf. Leuchtdioden weisen bei einer vergleichsweise geringen Stromaufnahme eine hohe Lichtausbeute auf. Es ist so also möglich, eine sehr lichtstarke Frontwarnleuchte zu realisieren, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Batterie des Kraftfahrzeugs durch die Frontwarnleuchten 5 schnell entladen wird, wenn die Batterie nicht durch einen laufenden Motor kontinuierlich nachgeladen wird. Zudem können Leuchtdioden gut als Blitzer verwendet werden, da ein schnelles, wiederholtes Ein- und Ausschalten die Lebensdauer von Leuchtdioden nicht beeinträchtigt. Auch liegt die Lebensdauer von Leuchtdioden weit oberhalb der Lebensdauer anderer Leuchtmittel, sodass die Frontwarnleuchten 5 mit Leuchtdioden als Leuchtmittel außerordentlich zuverlässig und wartungsarm sind.
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Die Integration der Frontwarnleuchten 5 in die Befestigungsvorrichtung für den Innenrückspiegel 1 hat den Vorteil, dass eine sichere Befestigung der Frontwarnleuchten 5 an die Frontscheibe möglich ist. Zugleich könnrn auf diese Weise die Frontwarnleuchten 5 im oberen Bereich der Frontscheibe angeordnet werden. Sie sind damit in Fahrzeughöhenrichtung z gesehen weiter oben angebracht, als dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten Frontwarnleuchten der Fall ist. Aufgrund der höheren Anbringung sind die Frontwarnleuchten 5 für andere Verkehrsteilnehmer besser und damit auch früher sichtbar. Dies erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Auch können die Frontwarnleuchten 5 sowohl als klassische Leuchte als auch als Blitzer verwendet werden. Im Betrieb als Blitzer erhöht sie gegenüber dem Betrieb als Leuchte noch einmal die frühe Erkennbarkeit, da sich verändernde Lichtsignale deutlich besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können, als eine konstante oder sich in der Leuchtkraft nur langsam ändernde Leuchte.
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Solche Frontwarnleuchten 5 werden häufig bei getarnten Einsatzfahrzeugen verwendet. Getarnte Einsatzfahrzeuge sollen sich von normalen Kraftfahrzeugen möglichst wenig unterscheiden, sodass sie nicht als Einsatzfahrzeuge erkennbar sind, wenn sie sich nicht im Einsatz befinden. Umgekehrt ist es wichtig, dass die getarnten Einsatzfahrzeuge möglichst leicht als Einsatzfahrzeuge erkennbar sind, wenn sie sich im Einsatz befinden. Dazu tragen die Frontwarnleuchten 5 bei. In 2 ist eine Frontansicht des Kraftfahrzeugs gezeigt.
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Die Frontscheibe ist im Bereich der Befestigungsvorrichtung zumindest teilweise mit einer sogenannten Fritte 8 bedruckt. Eine Fritte besteht aus einem meist schwarzen Pulver, das beim Herstellen der Frontscheibe auf die noch heiße Frontscheibe aufgebracht wird und somit dieser leicht verschmilzt. Die Halterung 2 ist im Bereich der Fritte 8 an die Frontscheibe angeklebt, sodass vom Fahrzeugäußeren nur die Fritte 8 als schwarze Fläche zu sehen ist, die die Halterung 2 verdeckt. Die Fritte 8 erstreckt sich nach oben bis zum oberen Randbereich der Frontscheibe. Die beiden neben einander angeordneten Frontwarnleuchten 5 sind so positioniert, dass die erste Frontwarnleuchte 5' links und die andere Frontwarnleuchte 5" rechts neben der Fritte 8 ungehindert ihre Lichtsignale nach vorne durch die Frontscheibe hindurch aussenden kann. Alle nicht durch die Fritte 8 verdeckten Bauteile innerhalb des Raums zwischen Frontscheibe, Dachhimmel 6 und der Abdeckung 4, die vom Fahrzeugäußeren eventuell sichtbar sind, sind in möglichst dunklen Tönen gehalten, sodass sie sehr unauffällig sind. Auch die Frontwarnleuchten 5 sind möglichst dunkel gestaltet, sodass die durch die Frontscheibe hindurch sichtbaren Bereiche bei ausgeschalteten Frontwarnleuchten 5 nur bei sehr genauem Hinsehen erkennbar sind.
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Erfindungsgemäß sind im Bereich der beiden Frontwarnleuchten 5 in regelmäßigen Abständen angeordnete Punkte als Fritte auf die Frontscheibe aufgebracht. Diese Frittenpunkte beeinträchtigen in geringem Maße den freien Austritt der Lichtsignale der Frontwarnleuchten 5 durch die Frontscheibe hindurch. Umgekehrt sind die Frontwarnleuchten 5 auf diese Weise vom Fahrzeugäußeren aufgrund der Frittenpunkte kaum mehr erkennbar, wenn die Frontwarnleuchten 5 ausgeschaltet sind.