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Die Erfindung betrifft einen lösbaren Schnappmechanismus zum Verbinden von Gehäuseteilen.
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Gehäuseteile werden z.B. zur Abdeckung von elektrischen Geräten verwendet. Bei dem elektrischen Gerät kann es sich z.B. um ein Raumautomationsmodul mit Sensoren und/oder Aktoren zur Klimasteuerung in einem Gebäude handeln. Die elektrischen Geräte beinhalten üblicherweise elektronische Bauteile und Schaltungselemente, die auf einer Leiterplatte angeordnet sind.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 10 2009 008 527 A1 offenbart ein elektronisches Gerät mit einem Gehäuse, nämlich einem ersten Gehäuseteil, einem Gehäusedeckel, nämlich einem zweiten Gehäuseteil, und zumindest einer in diesem Gehäuse angeordneten Platte, insbesondere einer mit elektronischen Bauteilen bestückten Leiterplatte. Zur kostengünstigen und rüttelfesten und dauerhaften Fixierung der Leiterplatte im Gehäuse ist der Boden des Gehäuses am Rande des Bodens mit einer ersten Gruppe von zumindest einer stegförmigen zur Gehäuseöffnung gerichteten Ausformung versehen.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 10 2006 033 580 A1 offenbart ein Gehäuse zur Aufnahme von mindestens einer elektronischen Baueinheit, umfassend zwei Gehäuseteile, die mittels mindestens einer Rasteinrichtung miteinander lösbar verbunden sind, wobei die Schließposition der beiden Gehäuseteile mittels der Rasteinrichtung in oder entgegen der Schließrichtung ein- und/oder verstellbar ist, wobei die Rasteinrichtung aus einem von einem Führungselement zumindest teilweise umgebenden Rastelement besteht.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 10 2011 080 811 A1 offenbart eine elektrische Vorrichtung mit einer Leiterplatte und einem ersten Bauteil, wobei zumindest ein Verbindungselement vorgesehen ist, durch das die Leiterplatte mit dem ersten Bauteil mechanisch verbindbar und elektrisch kontaktierbar ist.
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Das amerikanische Patent
US 6 111 760 A offenbart ein Gehäuse für ein drahtloses Kommunikationsgerät, wobei mehrere Komponentenschichten von elektronischen Komponenten zwischen zwei verschiedenen Teilen des Gehäuses geklemmt werden, um eine vertikale Bewegung der Komponentenschichten innerhalb des Gehäuses zu verhindern.
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Die deutsche Patentschrift
DE 101 61 104 C1 offenbart ein elektrisches Steuergerät, insbesondere zum Einsatz in Kraftfahrzeugen, mit einem einseitig offenen Gehäuse und mindestens einer in dem Gehäuse angeordneten, eine elektrische Schaltung tragenden Leiterplatte, wobei das Gehäuse innerhalb einer Öffnung eine umlaufende bzw. unterbrochene Auflagekante zur Auflage der Leiterplatte aufweist und wobei die Leiterplatte mittels wenigstens eines elastischen Elements auf die Auflagekante gedrückt wird.
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Die Gehäuseteile, z.B. Kunststoffteile, können durch Schraub- oder Schnappmechanismen verbunden werden, wobei der Schnappmechanismus üblicherweise als alleinige Funktion das Verbinden von zwei Teilen hat.
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Für die Fixierung der elektronischen Bauteile bzw. der Leiterplatte innerhalb des Gehäuses sind weitere Mechanismen oder zusätzliche Fixierelemente nötig.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Schnappmechanismus bereitzustellen, der eine Verbindung von zwei Gehäuseteilen bewirkt bei gleichzeitiger Fixierung von Komponenten innerhalb des Gehäuses.
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Die Aufgabe wird gelöst durch einen Schnappmechanismus gemäss Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen. Dadurch ist insbesondere das Verbinden von zwei Gehäuseteilen ohne zusätzliche Teile oder Mechanismen (z.B. Schrauben) möglich. Weiterhin dient der Schnappmechanismus gleichzeitig als Fixierung (Niederhalter) einer dritten Komponente (z.B. Leiterplatte, Bauteil) im Gehäuseinneren. Ausserdem wird die Schnappbewegung von den beiden zusammenwirkenden Komponenten des Schnappmechanismus durchgeführt (z.B. Schnapphaken und Biegelasche). Dies ermöglicht ein effizientes Vorgehen beim Bewirken der Schnappverbindung. Durch die Verwendung eines elastischen Kunststoffes für die Gehäusewand (Biegelasche) der Gehäuseschale (d.h. des Gehäuseunterteils) wird ein Teil der Schnappbewegung durch die Gehäuseschale übernommen, ohne dabei die Gehäusewand zu brechen. Mit Vorteil weist die Leiterplatte die Aussparung seitlich, insbesondere an einem seitlichen Rand der Leiterplatte auf. Durch das Anschlagelement entsteht ein Schutz des Gehäuses vor Beschädigung bei der Herstellung der Verbindung, als auch beim Lösen der Verbindung (d.h. bei einer Demontage).
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Mit Vorteil weist das Gehäuseoberteil Aussparungen zur Aufnahme von Anschlussklemmen für elektrische Leiter zur Kontaktierung mit der Leiterplatte auf. Mit Vorteil weist das Gehäuseoberteil jeweils zwischen den Aussparungen für die Anschlussklemmen einen stegartig ausgebildeten Steckerkörper mit den Schnappelementen auf.
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Mit Vorteil weist der Steckerkörper eine Abschrägung auf, die im Wesentlichen in einer Ebene mit den Einstecköffnungen der Anschlussklemmen liegt. Der Steckerkörper (z.B. der Schenkel eines Schnapphakens) dient somit gleichzeitig als Abdeckung bzw. als Teil des Gehäuses.
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Mit Vorteil erfolgt eine Fixierung der Leiterplatte durch ein Fixierelement des Steckerkörpers, welches am Steckerkörper in Richtung Gehäuseinnenraum angebracht ist. Dadurch kann durch einfaches Niederhalten bzw. Niederdrücken eine effektive Fixierung der Leiterplatte erfolgen.
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Mit Vorteil erfolgt eine Fixierung der Leiterplatte durch seitliche Fixierelemente (z.B. Schultern) des Steckerkörpers. Auch dadurch kann durch einfaches Niederhalten bzw. Niederdrücken eine effektive Fixierung erfolgen der Leiterplatte. Mit Vorteil erfolgt eine Fixierung gleichzeitig durch ein Fixierelement, welches am Steckerkörper in Richtung Gehäuseinnenraum angebracht ist und durch seitliche Fixierelemente (z.B. Schultern).
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Mit Vorteil stellt der Steckerkörper auch eine Abdeckfunktion im Zusammenwirken mit den Gehäuseteilen dar. Dies ist insbesondere bei Gehäusen mit Aussparungen für Anschlussklemmen von Vorteil. Mit Vorteil wirkt der Steckerkörper auch als Trennelement zwischen zwei Blöcken von Anschlussklemmen.
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Mit Vorteil wird die Schnappbewegung zum Betätigen des Schnappmechanismus von den beiden zusammenwirkenden Komponenten des Schnappmechanismus durchgeführt (z.B. Schnapphaken und Biegelasche). Dies ermöglicht ein effizientes Vorgehen beim Bewirken der Schnappverbindung. Mit Vorteil wird durch die Verwendung eines elastischen Kunststoffes für die Gehäusewand (Biegelasche) der Gehäuseschale (d.h. des Gehäuseunterteils) ein Teil der Schnappbewegung übernommen, ohne dabei die Gehäusewand zu beschädigen.
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Mit Vorteil dient die Gehäuseteile zur Abdeckung eines elektrischen Gerätes, insbesondere eines Raumautomationsmoduls. Somit übernimmt der Schnappmechanismus gleichzeitig eine Abdeckfunktion für das elektrische Gerät. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn das elektrische Gerät Aussparungen für Anschluss-klemmen aufweist.
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Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungen der vorliegenden Erfindung werden am Beispiel der nachfolgenden Figuren erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine erste beispielhafte Prinzipdarstellung des noch geöffneten erfindungsgemässen Schnappmechanismus,
- 2 eine zweite beispielhafte Prinzipdarstellung des verschnappten erfindungsgemässen Schnappmechanismus,
- 3 eine dritte beispielhafte Prinzipdarstellung des verschnappten erfindungsgemässen Schnappmechanismus,
- 4 eine vierte beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus,
- 5 eine fünfte beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus, und
- 6 ein beispielhaftes Raumautomationsmodul mit zwei Gehäuseteilen, verbunden durch den erfindungsgemässen Schnappmechanismus.
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1 zeigt eine erste beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus zum Verbinden einer Gehäuseschale GT2, geeignet zur Aufnahme einer Leiterplatte LP mit Aussparungen AS und Anschlussklemmen AK1, AK2 für elektrische Leiter zur Kontaktierung mit der Leiterplatte LP, und eines Gehäuseoberteils GT1 wobei das Gehäuseoberteil GT1 einen stegartig ausgebildeten Steckerkörper SK mit Schnappelementen (z.B. Schnappnasen) SE1, SE2 aufweist, und wobei die Gehäuseschale GT2 zumindest eine entsprechende Aufnahmeöffnung AO für die Schnappelemente SE1, SE2 des jeweiligen Steckerkörpers SK aufweist, und wobei die Leiterplatte LP eine Aussparung AS aufweist, in die die jeweiligen Schnappelemente SE1, SE2 durchgreifen, wobei durch eine formschlüssige Verbindung eines Steckerkörpers SK mit der entsprechenden Aufnahmeöffnung AO eine Fixierung der Leiterplatte LP erfolgt.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Schnappmechanismus weist der Steckerkörper SK eine (mit Vorteil dachförmige) Abschrägung auf, die im Wesentlichen in einer Ebene mit den Einstecköffnungen der Anschlussklemmen AK1, AK2 liegt.
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Mit Vorteil erfolgt eine Fixierung der Leiterplatte LP durch ein Fixierelement FE1, FE2 des Steckerkörpers SK, welches am Steckerkörper SK in Richtung Gehäuseinnenraum angebracht ist. Mit Vorteil erstreckt sich das Fixierelement (z.B. Niederhalter) FE1, FE2 über die gesamte Breite des Steckerkörper SK auf dessen, dem Gehäuse-innenraum zugewandten, Innenseite. Mit Vorteil erfolgt eine Fixierung der Leiterplatte LP auch durch seitliche Fixierelemente (Schultern) des Steckerkörpers SK.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Schnappmechanismus weist der Steckerkörper SK ein Anschlagelement ANE auf, zur Begrenzung der Einstecktiefe des Steckerkörpers SK und zur Begrenzung der Einstecktiefe eines Werkzeugs (z.B. eines Schraubenziehers) zum Lösen der Verbindung.
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Der Steckerkörper SK kann z.B. als Schnapphaken ausgebildet sein und auch Abdeckfunktion im Zusammenwirken mit den Gehäuseteilen GT1, GT2 darstellen.
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Weitere beispielhafte Ausgestaltungen des Schnappmechanismus:
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Schnappmechanismus zum Verbinden von zwei Gehäuseteilen GT1, GT2, wobei das erste Gehäuseteil GT1 einen im Wesentlichen plattenförmig ausgebildeten Steckerkörper SK aufweist, und das zweite Gehäuseteil GT2 eine Öffnung AO zur Aufnahme des Steckerkörpers SK aufweist, wobei der Steckerkörper SK in Steckrichtung (Montagerichtung) MR am unteren Ende der Platte zwei zueinander beabstandet angebrachte Schnappnasen SE1, SE2 aufweist, wobei jede Schnappnase SE1, SE2 jeweils eine, in Steckrichtung MR oben und in einer gemeinsamen Ebene liegende, Fixierebene aufweist, wobei den beiden Schnappnasen SE1, SE2 gegenüberliegend auf derselben Seite der Platte ein Anschlagelement ANE angebracht ist, und wobei der Abstand zwischen dem in Steckrichtung MR unteren Ende des Anschlagelements ANE und der in der gemeinsamen Ebene liegenden Fixierebenen der Schnappnasen SE1, SE2 der Höhe einer Biegelasche BL des zweiten Gehäuseteils GT2 entspricht,
wobei die Öffnung AO des zweiten Gehäuseteils GT2 durch eine rechteckige Aussparung in der Gehäuseaussenwand, der über der Aussparung angebrachten Biegelasche BL und der Gehäuseinnenwand gebildet wird, und wobei die Schnappnasen SE1, SE2 des Steckerkörpers SK mit Spannung in die Öffnung AO einführbar sind, so dass eine formschlüssige Verbindung des Steckerkörpers SK mit dem zweiten Gehäuseteil GT2 entsteht, wobei die formschlüssige Verbindung gebildet wird durch:
- - eine Innenwand der Biegelasche BL,
- - eine rechteckige Aussenebene des im Wesentlichen plattenförmigen Steckerkörpers SK, die zwischen dem in Steckrichtung MR unteren Ende des Anschlagelements ANE und der Fixierebenen der Schnappnasen SE1, SE2 liegt,
- - eine in Steckrichtung MR untere ebene Kante des Anschlagelements ANE , und
- - den Fixierebenen der Schnappnasen SE1, SE2.
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Der Steckerkörper SK kann z.B. als Schnapphaken SH ausgebildet sein. Durch den Einsatz eines elastischen Kunststoffes kann die Biegelasche BL des Gehäuseunterteils GT2 einen Teil der Schnappbewegung übernehmen, ohne dabei zu brechen.
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Mit Vorteil wird die formschlüssige Verbindung weiterhin gebildet durch ein Innenelement (z.B. eine Leiterplatte) LP des zweiten Gehäuseteils GT2 , welches mit einer rechteckigen Innenebene des Steckerkörpers SK nach dem Schnappvorgang (d.h. nach der Herstellung der Verbindung) in einem formschlüssigen Kontakt steht.
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Mit Vorteil weist der plattenförmige Steckerkörper SK ein Fixierelement FE1, FE2 zum Fixieren des Innenelementes (z.B. Leiterplatte) LP auf.
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Mit Vorteil ist das Fixierelement FE1, FE2 in Richtung Gehäuseinnenteil angebracht.
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Mit Vorteil ist das Fixierelement FE1, FE2 in Steckrichtung MR senkrecht am plattenförmigen Steckerkörper SK angebracht.
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Mit Vorteil sind die zwei Schnappnasen SE1, SE2 zueinander beabstandet angebrachten und schliessen mit dem in Steckrichtung MR unteren Ende der Platte formschlüssig ab.
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Mit Vorteil ist das das Anschlagelement ANE im durch die Beabstandung der Schnappnasen SE1, SE2 gebildeten Bereich der Platte angeordnet.
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Mit Vorteil handelt es sich beim Innenelement um eine im Gehäuse befindliche Leiterplatte LP oder ein elektrisches Bauteil.
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Mit Vorteil ist die formschlüssige Verbindung durch ein, entgegen der Steckrichtung bei der Montage, zwischen den Schnappnasen SE1, SE2 einführbares Werkzeug (z.B. ein geeigneter Schraubenzieher), wieder lösbar.
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2 zeigt eine zweite beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus zum Verbinden von zwei Gehäuseteilen, wobei das erste Gehäuseteil einen im Wesentlichen plattenförmig ausgebildeten Steckerkörper SK aufweist, und das zweite Gehäuseteil GT2 eine Öffnung AO zur Aufnahme des Steckerkörpers SK aufweist. Die Darstellung gemäss 2 zeigt den Schnappmechanismus im geschlossenen Zustand, d.h. nach der Herstellung der Verbindung. In der Darstellung gemäss 2 ist nur das zweite Gehäuseteil (z.B. eine Gehäuseschale) GT2 sichtbar. Die Schnappelemente SE1, SE2 sind als Schnappnasen ausgebildet. Der Zwischenraum zwischen den beabstandet angebrachten Schnappelementen SE1, SE2 stellt eine Demontageöffnung DMO dar, in die ein Werkzeug (z.B. ein Schraubenzieher) einführbar ist, um die Schnappverbindung wieder zu lösen. Die Biegelasche BL (mit Vorteil aus elastischem Kunststoff hergestellt) kann mit dem Werkzeug dergestalt verbogen werden, dass der Steckerkörper SK mit den Schnappnasen SE1, SE2 wieder aus der Öffnung AO ausführbar ist. Das Anschlagelement ANE verhindert, dass das Werkzeug bei der Demontage zu tief eingeführt werden kann und beugt somit möglichen Beschädigungen am zweiten Gehäuseteil GT2 bei der Demontage vor. Die Darstellung gemäss 2 zeigt, dass der Stecker-körper SK auch als Trennelement zwischen zwei Anschluss-klemmen AK1, AK2 fungiert.
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3 zeigt eine dritte beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus, zum Verbinden von zwei Gehäuseteilen, wobei das erste Gehäuseteil einen im Wesentlichen plattenförmig ausgebildeten Steckerkörper SK aufweist, und das zweite Gehäuseteil GT2 eine Öffnung AO zur Aufnahme des Steckerkörpers SK aufweist. Die Darstellung gemäss 3 zeigt den Schnappmechanismus im geschlossenen Zustand in einer Schnittdarstellung. In der Darstellung gemäss 3 ist nur das zweite Gehäuseteil (z.B. eine Gehäuseschale) GT2 sichtbar. Die Schnappelemente SE1, SE2 sind als Schnappnasen ausgebildet, von denen nur eine in 3 sichtbar ist. Der in der Darstellung gemäss 3 nicht sichtbare Zwischenraum zwischen den beabstandet angebrachten Schnappelementen SE1, SE2 stellt eine Demontageöffnung DMO dar, in die ein Werkzeug (z.B. ein Schraubenzieher) einführbar ist, um die Schnappverbindung wieder zu lösen. Die Biegelasche BL (mit Vorteil aus elastischem Kunststoff hergestellt) kann mit dem Werkzeug dergestalt verbogen werden, dass der Steckerkörper SK mit den Schnappnasen SE1, SE2 wieder aus der Öffnung AO ausführbar ist. Das Anschlagelement ANE verhindert, dass das Werkzeug bei der Demontage zu tief eingeführt werden kann und beugt somit möglichen Beschädigungen am zweiten Gehäuseteil GT2 bei der Demontage vor. Durch nicht sichtbare Fixierelemente erfolgt eine Fixierung der Leiterplatte LP. In 3 sind Bewegungsrichtungspfeile BRPF1, BRPF2 dargestellt, die die Bewegungsrichtung von Schnappbewegungen illustrieren. Bewegungsrichtungspfeil BRPF1 illustriert die Schnappbewegung der Schnapperlasche, d.h. der Biegelasche BL. Bewegungsrichtungspfeil BRPF2 illustriert die Schnappbewegung der Schnapperzunge des Steckerkörpers SK, d.h. des elastischen Unterteils des Steckerkörpers SK.
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4 zeigt eine vierte beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus, zum Verbinden von zwei Gehäuseteilen, wobei das erste Gehäuseteil einen im Wesentlichen plattenförmig ausgebildeten Steckerkörper SK aufweist, und das zweite Gehäuseteil GT2 eine Öffnung AO zur Aufnahme des Steckerkörpers SK aufweist. Die Darstellung gemäss 3 zeigt den Schnappmechanismus im offenen Zustand, wobei sich das Unterteil des Steckerkörpers SK über der Öffnung AO des Gehäuseteils GT2 befindet. In Steckrichtung am unteren Ende des Unterteils des Steckerkörpers SK befinden sich die Schnappnasen SE1, SE2. Darüber ist das Anschlagelement ANE sichtbar. Für die Montage, d.h. für den Zusammenbau der Beiden Gehäuseteile wird das Unterteil des Steckerkörpers SK in die Aussparung AS der Leiterplatte LP eingeführt, die durch die Fixierelemente FE1, FE2 niedergedrückt, d.h. fixiert wird. Der Steckerkörper SK weist eine dachförmige Abschrägung auf, die im Wesentlichen in einer Ebene mit den Einstecköffnungen von nicht sichtbaren Anschlussklemmen liegt. Die Fixierelemente FE1, FE2 sind beispielhaft als seitliche Schultern des Steckerkörpers SK ausgebildet. In der Darstellung gemäss 4 ist nur das zweite Gehäuseteil (z.B. eine Gehäuseschale) GT2 sichtbar.
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5 zeigt eine fünfte beispielhafte Prinzipdarstellung des erfindungsgemässen Schnappmechanismus im geschlossenen Zustand, d.h. im Verbindungszustand mit Fixierung einer beispielhaften Leiterplatte LP. Der Steckerkörper SK ist in die Aussparung AS der Leiterplatte eingeführt. Durch das Fixierelement FE1 (in der Darstellung gemäss 5 ist das Fixierelement FE1 als seitliche Schulter am Steckerkörper SK ausgebildet. Das Anschlagelement ANE des Steckerkörpers SK wirkt im Verbindungszustand formschlüssig in einem entsprechenden Kontaktbereich auf das Gehäuseteil GT2.
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6 zeigt ein beispielhaftes Raumautomationsmodul EG mit zwei Gehäuseteilen GT1, GT2, verbunden durch den erfindungsgemässen Schnappmechanismus. Das Gehäuseteil GT1 weist Aussparungen für Anschlussklemmen AK1 - AK3 auf. Mit einer Anschlussklemme AK1 - AK3 können elektrische Leiter an ein elektrisches Gerät EG, insbesondere an eine Leiterplatte eines elektrischen Gerätes EG, elektrisch angeschlossen werden. Bei dem elektrischen Gerät EG kann es sich z.B. um ein Raumautomationsmodul mit Sensoren und/oder Aktoren zur Klimasteuerung in einem Gebäude handeln. Solche Raumautomationsmodule EG sind vorteilhafterweise über einen Bus (z.B. KNX-Bus) miteinander verbunden und werden zur Steuerung von Beleuchtung sowie zur Steuerung von Heizen, Lüften und Kühlen (HLK-Anwendungen) von Gebäuden verwendet.
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Die Darstellung gemäss 6 zeigt den erfindungsgemässen Schnappmechanismus mit jeweiligen Steckerkörpern SK1, SK1 und jeweiligen Anschlagselementen ANE1, ANE2. Die jeweiligen Steckerkörper SK1, SK1 werden zur Herstellung einer Verbindung der beiden Gehäuseteile GT1, GT2 in die jeweiligen Aufnahmeöffnungen AO1, AO2 am Gehäuseteil GT2 (z.B. eine Gehäuseschale) eingeführt.
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Lösbarer Schnappmechanismus zum Verbinden von zwei Gehäuseteilen (GT1, GT2), ausgebildet als Gehäuseschale (GT2) zur Aufnahme einer Leiterplatte (LP) und Gehäuseoberteil (GT1), wobei das Gehäuseoberteil (GT1) einen im Wesentlichen plattenförmig ausgebildeten Steckerkörper (SK, SK1, SK2) aufweist, und die Gehäuseschale (GT2) eine Öffnung (AO, A01, AO2) zur Aufnahme des Steckerkörpers (SK, SK1, SK2) aufweist, wobei der Steckerkörper (SK, SK1, SK2) in Steckrichtung (MR) am unteren Ende der Platte zwei zueinander beabstandet angebrachte Schnappelemente (SE1, SE2) aufweist, wobei jedes Schnappelement (SE1, SE2) jeweils eine, in Steckrichtung (MR) oben und in einer gemeinsamen Ebene liegende, Fixierebene aufweist, wobei den beiden Schnappelementen (SE1, SE2) gegenüberliegend auf derselben Seite der Platte ein Anschlagelement (ANE, ANE1, ANE2) angebracht ist, und wobei der Abstand zwischen dem in Steckrichtung (MR) unteren Ende des Anschlagelements (ANE, ANE1, ANE2) und der in der gemeinsamen Ebene liegenden Fixierebenen der Schnappelemente (SE1, SE2) der Höhe einer Biegelasche (BL, BL1, BL2) der Gehäuseschale (GT2) entspricht,
wobei die Öffnung (AO, A01, AO2) der Gehäuseschale (GT2) durch eine rechteckige Aussparung in der Gehäuseaussenwand, der über der Aussparung angebrachten Biegelasche (BL, BL1, BL2) und der Gehäuseinnenwand gebildet wird, und wobei die Schnappelemente (SE1, SE2) des Steckerkörpers (SK, SK1, SK2) mit Spannung in die Öffnung (AO, AO1, AO2) einführbar sind, so dass eine formschlüssige Verbindung des Steckerkörpers (SK, SK1, SK2) mit der Gehäuseschale (GT2) entsteht, wobei die Leiterplatte (LP) eine Aussparung (AS) aufweist, in die die Schnappelemente (SE1, SE2) durchgreifen, wobei durch eine formschlüssige Verbindung des Steckerkörpers (SK, SK1, SK2) mit der Aufnahmeöffnung (AO, AO1, AO2) eine Fixierung der Leiterplatte (LP) erfolgt,
wobei die formschlüssige Verbindung gebildet wird durch:
- - eine Innenwand der Biegelasche (BL, BL1, BL2),
- - eine rechteckige Aussenebene des im Wesentlichen plattenförmigen Steckerkörpers (SK, SK1, SK2), die zwischen dem in Steckrichtung (MR) unteren Ende des Anschlagelements (ANE, ANE1, ANE2) und der Fixierebenen der Schnappelemente (SE1, SE2) liegt,
- - eine in Steckrichtung (MR) untere ebene Kante des Anschlagelements (ANE, ANE1, ANE2), und
- - den Fixierebenen der Schnappelemente (SE1, SE2).
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Bezugszeichenliste
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- GT1, GT2
- Gehäuseteil
- GT1
- Gehäuseoberteil
- GT2
- Gehäuseschale
- SK, SK1, SK2
- Steckerkörper
- FE1, FE2
- Fixierelement
- ANE, ANE1, ANE2
- Anschlagelement
- MR
- Steckrichtung
- AK1 - AK3
- Anschlussklemme
- SE1, SE2
- Schnappelement
- LP
- Leiterplatte
- AS
- Aussparung
- BL, BL1, BL2
- Biegelasche
- AO, AO1, AO2
- Aufnahmeöffnung
- DMO
- Demontageöffnung
- EG
- Elektrisches Gerät
- SH
- Schnapphaken
- BRPF1, BRPF2
- Bewegungsrichtungspfeil