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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsöffnungsmaschine mit einer verbesserten Entsorgung von geöffneten Verpackungen.
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Verpackungsöffnungsmaschinen werden bspw. in Verbindung mit sogenannten Füllmaschinen, in welchen kleine Behältnisse, wie z. B. Vials oder Fläschchen oder dergleichen, insbesondere mit medizinischen Produkten, befüllt werden, wobei die zu befüllenden Behältnisse in größeren Einheiten in einer Verpackung zugeführt werden. Die zugeführten Verpackungen werden geöffnet, die kleinen Behältnisse aus der Verpackung entnommen und die geöffnete, leere Verpackung muss entsorgt werden. Hierbei ist neben der Öffnungsstation der Verpackung üblicherweise ein Container angeordnet, in welchen die geöffneten Verpackungen einfach eingeworfen werden. Wenn der Container voll ist, muss die Verpackungsöffnungsmaschine angehalten werden und der Container manuell ausgetauscht werden. Hierdurch wird ein kontinuierlicher Ablauf in der Verpackungsöffnungsmaschine gestört.
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Offenbarung der Erfindung
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Die erfindungsgemäße Verpackungsöffnungsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 weist demgegenüber den Vorteil auf, dass eine verbesserte Entsorgung von geöffneten und entleerten Verpackungen möglich ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass eine Entsorgungseinheit zum Entsorgen von leeren Verpackungen vorgesehen ist, welche eine Verdichtungsvorrichtung zum Komprimieren der leeren Verpackungen aufweist. Die Entsorgungseinheit umfasst ferner eine Sammeleinrichtung zum Sammeln der komprimierten Verpackungen. Durch die Entsorgungseinheit wird es insbesondere möglich, dass Verpackungen kontinuierlich entsorgt werden können, ohne dass hierbei ein Stillstand der Verpackungsöffnungsmaschine notwendig ist. Die Entsorgungseinheit übernimmt dabei eine Zwischenspeicherung von komprimierten Verpackungen, falls die Sammeleinrichtung vollständig gefüllt ist und ausgetauscht wird.
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Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Vorzugsweise umfasst die Verdichtungsvorrichtung einen Schneckenförderer mit einer Schnecke und einem Antrieb. Der Antrieb treibt die Schnecke an und die Schnecke bildet einen Zwischenspeicher für komprimierte Verpackungen, insbesondere wenn die gefüllte Sammeleinrichtung gegen eine leere Sammeleinrichtung ausgetauscht wird.
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Weiter bevorzugt umfasst die Sammeleinrichtung einen Beutel zur Aufnahme der komprimierten Verpackungen. Der Beutel kann dabei als separater Beutel vorgesehen werden. Besonders bevorzugt ist der Beutel jedoch ein sogenannter Schlauchbeutel, bei dem ein besonders schneller und einfacher Austausch eines gefüllten Beutelabschnitts möglich ist.
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Weiter bevorzugt ist eine Handhabungseinrichtung der Verpackungsöffnungsmaschine ein Roboterarm oder dergleichen. Der Roboterarm kann dabei leere Verpackungen greifen und zur Entsorgungseinheit zuführen. Der Roboterarm kann bspw. Sauger oder dergleichen für ein sicheres Greifen von Verpackungen ermöglichen. Besonders bevorzugt ist der Roboterarm auch noch als Öffnungsvorrichtung zum Öffnen der zugeführten Verpackung vorgesehen. Alternativ kann die Handhabungseinrichtung auch einen Saugrahmen umfassen.
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Weiter bevorzugt ist die Entsorgungseinheit in einer ersten Ebene angeordnet, welcher unterhalb einer zweiten Ebene liegt, in welcher eine Entnahmestation zum Öffnen und Entnehmen von z. B. Behältnissen aus der Verpackung liegt. Dadurch kann ein besonders kompakter Aufbau realisiert werden.
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Der Antrieb der Entsorgungseinheit ist vorzugsweise unter der Entnahmestation angeordnet. Somit kann ein Teil der Entsorgungseinheit unter der Entnahmestation vorgesehen werden, wodurch ein durch ein besonders kleinbauendes Konzept realisierbar ist.
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Besonders bevorzugt ist die Zufuhreinheit zum Zuführen von geschlossenen Verpackungen derart eingerichtet, dass die Zufuhreinheit in einer ersten Linearrichtung Verpackungen zuführt und die Entsorgungseinheit ist eingerichtet, die entleerten Verpackungen senkrecht zur ersten Linearrichtung abzuführen. Hierdurch wird ein übersichtliches Maschinenlayout erhalten.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst die Verpackungsöffnungsmaschine ferner eine Steuereinheit, welche eingerichtet ist, die Verdichtungsvorrichtung diskontinuierlich zu betreiben. Die Verdichtungsvorrichtung wird dabei besonders bevorzugt nur dann betrieben, wenn eine neue Verpackung mittels der Handhabungseinrichtung der Verpackungsöffnungsmaschine zur Entsorgungseinheit übergeben wird. Dadurch kann insbesondere eine Energieeinsparung erreicht werden, da die Entsorgungseinheit nicht kontinuierlich angetrieben werden muss.
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Weiter bevorzugt umfasst die Verpackungsöffnungsmaschine eine Rampe, welche über der Schnecke angeordnet ist. Die Rampe hat dabei den Zweck, die leere Verpackung zur Schnecke zuzuführen, wobei die leere Verpackung über die Rampe von oben in die Schnecke rutscht.
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Die Steuereinheit ist ferner bevorzugt auch eingerichtet, die Handhabungseinheit anzusteuern.
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Weiterhin betrifft die Erfindung eine Abfüllvorrichtung zum Abfüllen von medizinischen Produkten in Behältnisse, wobei eine Vielzahl von Behältnissen in einer Verpackung angeordnet sind, wobei die Abfüllvorrichtung eine erfindungsgemäße Verpackungsöffnungsmaschine mit verbessertem Entsorgungskonzept umfasst.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung im Detail beschrieben. In der Zeichnung ist:
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1 eine schematische Darstellung einer Verpackungsöffnungsmaschine gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
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2 eine teilweise geschnittene Ansicht der Verpackungsöffnungsmaschine von 1.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 1 und 2 eine erfindungsgemäße Verpackungsöffnungsmaschine 1 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung im Detail beschreiben.
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Wie insbesondere aus 1 ersichtlich ist, umfasst die Verpackungsöffnungsmaschine 1 eine Zufuhreinrichtung 6, z. B. ein Transportband, welches Verpackungen 3 zu einer Entnahmestation 5 zuführt.
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Die Verpackungen 3 sind verschlossen und enthalten bspw. eine Vielzahl von Vials oder anderen kleinen Behältnissen, welche in einer nachfolgenden Füllmaschine z. B. mit Medikamenten oder dergleichen befüllt werden.
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An der Entnahmestation 5 ist eine Handhabungseinrichtung 2 wie z. B. ein Roboterarm 20 angeordnet. Die Handhabungseinrichtung 2 kann ein Öffnungswerkzeug wie z. B. ein Messer oder dergleichen umfassen oder es ist eine andere separate Öffnungseinrichtung zum Öffnen der Verpackungen vorgesehen.
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Nachdem die Verpackung 3 geöffnet wurde, werden die darin enthaltenen leeren Behältnisse entnommen und zur nicht gezeigten Füllstation weitertransportiert. Zurück bleibt die geöffnete Verpackung 3, welche sich noch auf der Entnahmestation 5 befindet.
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Zur Entsorgung der leeren Verpackung 3 ist erfindungsgemäß nun eine Entsorgungseinheit 4 vorgesehen. Die Entsorgungseinheit 4 umfasst eine Verdichtungsvorrichtung 40 und eine Sammeleinrichtung 41.
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Wie im Detail aus 2 ersichtlich ist, umfasst die Verdichtungsvorrichtung 40 dabei einen Schneckenförderer 42 mit einer Schnecke 43 und einem Antrieb 44. Der Antrieb 44 treibt die Schnecke 43 über eine Welle 45 an.
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Nach dem Entnehmen der leeren Behältnisse aus der Verpackung 3 wird die leere Verpackung 3 durch die Handhabungseinrichtung 2 auf eine Rampe 7 zugeführt. Wie in 2 dargestellt, ist die Rampe 7 oberhalb der Schnecke 43 angeordnet. Dadurch rutscht die leere Verpackung 3 in die Zwischenräume zwischen der Schnecke 43.
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Der Antrieb 44 des Schneckenförderers 42 ist mit einer Steuereinheit 9 verbunden. Die Steuereinheit 9 ist nun eingerichtet, den Antrieb 44 diskontinuierlich zu betreiben. Hierdurch ergibt sich ein großes Energieeinsparpotenzial, welches genutzt werden kann, da die leeren Verpackungen 3 in gewissen Abständen anfallen. Bspw. werden sechs Verpackungen pro Minute in der Entnahmestation 5 gehandhabt. Hierbei kann bspw. ein Sensor oder dergleichen an der Rampe 7 oder an der Handhabungseinrichtung 2 angeordnet werden, welcher ein entsprechendes Signal an die Steuereinheit 9 abgibt, sodass diese den Antrieb 44 betreibt, um eine Komprimierung der leeren Verpackung 3 zu erreichen. Wie in 2 gezeigt, werden durch Bewegen der Schnecke 43 die leeren Verpackungen komprimiert. Am antriebsfernen Ende der Schnecke 43 ist eine Sammeleinrichtung 41 angeordnet. Die Sammeleinrichtung 41 umfasst einen Schlauch 8, in welchen die komprimierten leeren Verpackungen gesammelt werden. In 2 sind die komprimierten Verpackungen mit dem Bezugszeichen 3a bezeichnet. Die Förderrichtung der Schnecke 43 ist durch den Pfeil A gekennzeichnet.
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Zur Handhabung der leeren Verpackung 3 kann die Handhabungseinrichtung 2 neben dem Roboterarm 20 bspw. auch einen Saugrahmen umfassen, mit welchem die leere Verpackung angesaugt und zur Entsorgungseinheit 4 transportiert werden kann.
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Erfindungsgemäß entsteht somit durch den gefüllten Schlauch 8 ein Packgut, welches dann bei Erreichen einer gewünschten Packgutlänge durch einen Bediener verschlossen, abgetrennt und aus der Sammeleinrichtung 41 entnommen werden kann. Der Schlauch 8 ist dabei besonders bevorzugt als Endlosschlauch vorgesehen, sodass ein Wechsel des Packguts schnell vonstatten gehen kann.
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Durch das erfindungsgemäße Komprimieren der leeren Verpackungen und Zuführen in den Schlauch 8 kann somit ein häufiges Wechseln der bisher im Stand der Technik verwendeten Container entfallen. Insbesondere muss die Verpackungsöffnungsmaschine 1 nicht während eines Wechsels des Containers angehalten werden. Gemäß der Erfindung kann durch das Vorsehen der Verdichtungsvorrichtung 40 eine gewisse Anzahl leerer Verpackungen in der Verdichtungsvorrichtung 40 gespeichert werden. Somit ist ein kontinuierlicher Betrieb der Verpackungsöffnungsmaschine 1 möglich. Das erzeugte Packgut vereinfacht ferner auch ein Ausschleusen der leeren Verpackungen aus einem Reinraum. Die Verpackungsöffnungsmaschine wird besonders bevorzugt in Reinraumbedingungen zur Abfüllung von Medikamenten oder dergleichen verwendet.
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Wie aus 2 ersichtlich ist, kann ferner eine sehr kompakte Anordnung erhalten werden, da die Entsorgungseinheit 4 auf einer Achse Y-Y angeordnet ist, welche senkrecht zu einer Förderrichtung X-X ist.
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Wie weiterhin aus 2 ersichtlich ist, ist die Entsorgungseinheit 4 in einer ersten Ebene E1 angeordnet, welche unterhalb einer zweiten Ebene E2 liegt, in welcher die Entnahmestation 5 vorgesehen ist. Somit kann ein Teil der Entsorgungseinheit 4 unterhalb der Entnahmestation 5 angeordnet werden.
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Wie aus 2 ersichtlich ist, ist in diesem Ausführungsbeispiel der Antrieb 44 und die Steuereinheit 9 unterhalb der Entnahmestation 5 angeordnet. Somit kann insbesondere eine axiale Länge in Richtung der Achse Y-Y der Entsorgungseinheit 4 reduziert werden.
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Es sei weiterhin angemerkt, dass je nach gewünschtem Speichervolumen der Verdichtungsvorrichtung 40 zur Zwischenspeicherung von leeren Verpackungen eine Länge der Schnecke 43 entsprechend gewählt werden kann.
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Die Entsorgungseinheit 4 stellt somit eine Verdichtung der leeren Verpackungen 3 in horizontaler Richtung bereit, wobei die bisher im Stand der Technik notwendigen langen Wechselzeiten und Stillstandsperioden der Verpackungsöffnungsmaschine 1 vermieden werden können.
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Es sei ferner angemerkt, dass eine Entsorgungseinheit 4 auch problemlos bei schon bestehenden Maschinen nachgerüstet werden kann. Weiterhin kann die Entsorgungseinheit 4 als separates Modul vorgesehen werden, sodass ein Kunde bei Bestellung einer Verpackungsöffnungsmaschine wählen kann, ob eine derartige Entsorgungseinheit 4 vorgesehen sein soll oder nicht.