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Der Gegenstand der Erfindung bezieht sich auf ein Röntgensystem, insbesondere auf ein Röntgensystem zur Röntgenuntersuchung für die Brust eines Patienten.
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Unterschiedlich ausgeprägte Röntgensysteme ermöglichen dem behandelnden Arzt von ausgewählten Körperregionen eines Patienten Röntgenaufnahmen anzulegen. Aufgrund der angelegten Röntgenaufnahmen können gezielt geeignete Maßnahmen zur Vorsorge oder Heilung eingeleitet werden. So werden unter anderem mittels geeigneter Röntgensysteme Brüche, Verschiebungen oder Krümmungen entlang der Wirbelsäule, Veränderungen in der Lunge oder weiteren Organen sowie maligne Veränderungen in der Brust mittels einer Röntgenaufnahme lokalisiert und deren Umfang sichtbar gemacht. Zum Erkennen der Veränderungen bedarf es jedoch unterschiedlich ausgestalteter Röntgensysteme. Diese vielfältig ausgebildeten Röntgensysteme bringen jedoch den Nachteil mit sich, das diese jeweils nur für bestimmte Aufgabenstellungen Verwendung finden. Dies bedeutet für eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus, dass hohe Investitionen für die Bereitstellung bzw. Vorhaltung von einer Mehrzahl von Röntgensystemen für unterschiedliche Aufgabenstellungen aufzubringen sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein weiteres Röntgensystem anzugeben, bei dem der oben aufgeführte Nachteil einer mehrmaligen Anschaffung von Röntgensystemen vermeidbar ist.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Gegenstand der Erfindung ist ein Röntgensystem mit einer Röntgen- und mindestens einer Detektoreinheit, wobei ein zweites Röntgensystem in Verbindung mit einer Kompressionseinheit zur Fixierung einer Brust eines Patienten mit der Röntgeneinheit und/oder der mindestens einen Detektoreinheit eines ersten Röntgensystems ausbildbar sind, sodass Röntgenaufnahmen von der Brust eines Patienten angelegt werden können.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass eine Röntgen- und Detektoreinheit eines beispielsweise für Rad- bzw. Fluoroskopieanwendung ausgebildeten ersten Röntgensystems für ein zweites, insbesondere für eine Brustuntersuchung, ausgebildete zweites Röntgensystem einsetzbar sind.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass es bei einem eine mobile Röntgeneinheit und einem mobilen Detektor aufweisenden ersten Röntgensystem es lediglich eines mit einer patientenindividuell anpassbaren Kompressionseinheit ausgebildeten Vorrichtung für die Ausbildung eines zweiten Röntgensystems für eine Mammographieuntersuchung bedarf.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass die Umrüstzeiten von einem ersten zu einem zweiten oder von einem zweiten zu einem ersten Röntgensystem sehr gering sind.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass es als Grundausrüstung für ein zweites Röntgensystem, insbesondere eines Mammographiesystems, lediglich einer Vorrichtung mit einer Kompressionseinheit bedarf um nach einer Positionierung einer in einem ersten Röntgensystem verwendeten Röntgen- und Detektoreinheit einzelne oder eine Mehrzahl von Röntgenaufnahmen von der Brust eines Patienten anzulegen.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass ein Einschubfach im Mittelteil einer Vorrichtung des zweiten Röntgensystems sowohl zur Integration einer mobilen Detektoreinheit als auch deren Deckfläche als Auflagefläche für die Brust ausgebildet ist.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass vor Beginn einer Mammographieuntersuchung mit dem zweiten Röntgensystem lediglich ein mobiler Detektor unterhalb der Kompressionseinheit in ein hierfür vorgesehenes Einschubfach eingebracht und eine Röntgeneinheit eines ersten Röntgensystems mit Ausrichtung auf die Detektoreinheit oberhalb der Kompressionseinheit positioniert zu werden braucht.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass eine deckengehängte an einem höhenverstell- und drehbaren Stativ befestigte erste Röntgeneinheit an Schienen verfahrbar ist und mittels einer zwischen Stativende und Detektoreinheit integrierten mehrere Freiheitsgerade aufweisenden Koppeleinheit auf eine dazugehörige Detektoreinheit ausrichtbar ist.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass die Röntgeneinheit auf einer beispielsweisen kreisförmigen Trajektorie um die komprimierte bzw. fixierte Brust verfahrbar ist und Röntgenaufnahmen für die Erstellung eines 3D-Datensatzes anlegbar sind.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass bei einer Deckenstativanordnung für die Röntgen- und Detektoreinheit diese zu einer Kompressionsplatte derart positionierbar sind, so dass z.B. für eine Biopsie ebenso zwei Röntgenbilder anlegbar sind und aus den Bilddaten die Positionierung bzw. Ausrichtung der Biopsienadel für eine Gewebeentnahme exakt ermittelbar ist.
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Nachfolgend wird der Gegenstand der Erfindung anhand von Figuren näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine räumliche Anordnung eines ersten und zweiten Röntgensystems und
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2 eine Einzeldarstellung des zweiten Röntgensystems.
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In diesem Röntgensystem ist ein erstes und zweites Röntgensystem derart ausgebildet, das Komponenten des ersten Röntgensystems für das zweite, insbesondere für eine Mammographieuntersuchung ausgebildete, Röntgensystem Verwendung finden.
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Bei dieser Ausprägung des Gegenstandes der Erfindung ist es möglich eine Röntgen- und Detektoreinheit eines für Röntgen- oder für Flouroskopieaufnahmen ausgebildetes erstes Röntgensystem an einem beispielsweise mit einer Kompressionseinheit ausgebildeten Stativ derart anzuordnen bzw. auszurichten, dass ein zweites Röntgensystem, insbesondere ein Röntgensystem für eine Mammographieuntersuchung, entsteht und Röntgenbilder von der Brust eines Patienten anlegbar sind.
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1 zeigt einen Untersuchungsraum UR in dem ein erstes Röntgensystem ER und ein Teil eines zweiten Röntgensystems ZR, wobei das zweite Röntgensystem ZR bei Gebrauch zumindest mit der Röntgeneinheit RE des ersten Röntgensystems ER ergänzbar ist. An der Decke DE des Untersuchungsraumes UR weist das flexibel für eine Röntgenuntersuchung oder eine Flouroskopieanwendung einsetzbare erste Röntgensystem ER an einer ersten und zweiten Querdeckenschiene DQ1, DQ2 verfahrbare erste und zweite Längsdeckenschienen DL1, DL2 auf. An den ersten und zweiten Längsdeckenschienen DL1, DL2 ist ebenfalls ein verfahrbarer beliebig entlang der Längsdeckenschienen positionierbarer Schlitten S eingehängt. Dieser Schlitten S kann entsprechend der Länge der ersten und zweiten Querschienen DQ1, DQ2 im gesamten Untersuchungsraum UR positioniert werden. An dem Schlitten S hängt ein als Deckenstativ ausgebildetes erstes Stativ SR zur Befestigung einer ausrichtbaren Röntgeneinheit RE. Das erste Stativ SR ist derart ausgebildet, dass es sowohl Höhenverstellbar als auch um seine Längsachse drehbar ist. Der Übergang zwischen erstem Stativ SR und Röntgeneinheit RE ist mit einer mindestens einen Freiheitsgrad aufweisenden Koppeleinheit ausgebildet. Das erste Stativ SR kann aus mehreren einander verfahrbaren zylindrischen Elementen bestehen. Die einzelnen zylinderförmigen Elemente sind in derart einzeln ansteuer- und ausfahrbar, dass die am Ende des ersten Stativs SR über eine Koppeleinheit ausrichtbare Röntgeneinheit RE in beliebiger Höhe und Ausrichtung positionierbar ist. Die Röntgeneinheit RE des ersten Röntgensystems ER kann beispielsweise entweder auf eine unterhalb einer Liegeeinheit L oder an einem Wandstativ WS positionierbare Detektoreinheit D ausgerichtet werden. Desweiteren sind auch Teile des zweiten Röntgensystems ZR, das auch als Mammographieröntgensystem M bezeichnet werden kann, abgebildet. Das zweite Röntgensystem ZR, ebenfalls im Untersuchungsraum UR angeordnet, ist beispielsweise durch einen Raumteiler RT vom ersten Röntgensystem ER getrennt. Dieses zweite Röntgensystem ZR ist aus einem säulenförmigen zweiten Stativ MS mit einem in unterschiedlicher Höhe positionierbaren Mittelteil MT gebildet. Dieses Mittelteil MT weist eine Einschubeinheit EFDM für eine beispielsweise eine mobile Detektoreinheit D auf. Die Einschubeinheit EFDM dient während einer Mammographieuntersuchung als Auflagefläche für die Brust. In dem vom Patienten abgewandten Bereich der Einschubeinheit EFDM ist eine Kompressionseinheit KE angeordnet. Die Kompressionseinheit KE weist eine in der Höhe verstellbare Führungseinheit auf an der eine auswechselbare Kompressionsplatte KP fixierbar ist. Das in der Höhe verstellbare Mittelteil MT des zweiten Röntgensystems ZR ist ebenso um eine Achse die waagerecht zur Bodenfläche des Untersuchraumes UR bzw. zum Zentrum des Mittelteils MT verläuft drehbar. Diese waagerecht liegende Achse um die das Mittelteil MT drehbar ist, fällt mit einer vom Patienten ausgehenden Brustachse zusammen und ist oberhalb der Auflagefläche für die Brust des Patienten angeordnet. Die Brust des Patienten liegt auf der Oberfläche OD der Einschubeinheit EFDM oder auf der Detektoreinheit D. Die Einschubeinheit EFDM ist derart ausgebildet, dass ein für eine Detektoreinheit D ausgebildetes Einschubfach so ausgebildet ist, dass die Detektoreinheit D sowohl seitlich bzw. frontal einfüg- bzw. einsteckbar ist. Ein Einschub der Detektoreinheit D von der Rückseite des Mittelteils MT in die Einschubeinheit EFDN ist ebenfalls möglich. Diese in die Einschubeinheit EFDM einsteckbare Detektoreinheit D kann aus einer Ladestation oder einer Einschubeinheit unterhalb der Liegeeinheit L oder des Wandstatives WS des ersten Röntgensystems entnommen werden. Des Weiteren können in dem Untersuchungsraum UR Dockingstationen angeordnet sein die unterschiedliche Größen von Detektoreinheiten aufweisen. Eine der in den Dockingstationen eingesteckten portablen Detektoreinheiten kann dann beispielsweise in der Einschubeinheit EFDM des zweiten Röntgensystems ZR oder in den weiteren in dem Operationsraum UR angeordneten Schubfächern des ersten Röntgensystems ER eingesteckt werden bzw. aktiv Verwendung finden.
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Ist eine Mammographieuntersuchung durchzuführen, so wird die an dem ersten Stativ SR des Schlittens S angeordnete Röntgeneinheit RE über das an der Decke DE angebrachte Schienensystem, bestehend aus Querdeckenschienen und Längsdeckenschienen DQ1, DQ2, DL1, DL2, mit Hilfe des Schlittens S derart verfahrbar, dass der Schlitten S mit dem ersten Stativ SR und die an diesem angeordnete Röntgeneinheit RE oberhalb des Bodenstatives MS positioniert wird. Das Verfahren des Schlittens S sowie die Positionierung der Röntgeneinheit RE des ersten Röntgensystems ER oberhalb der am Mittelteil MT des Stativs MS angeordneten Kompressionseinheit KE des zu bildenden zweiten Röntgensystems ZR erfolgen rechnergesteuert sowie überwacht durch Kollisionssensoren. Die Ausrichtung der Röntgeneinheit RE erfolgt zu der in der Einschubeinheit EFDM des zweiten Stativs MS angeordneten Detektoreinheit D. Die Ausrichtung kann entsprechend der einen die Geräte steuernden Recheneinheit zugrunde liegenden Örtlichkeit der Detektoreinheit D in der Einschubeinheit EFDM erfolgen. Die Ausrichtung des Röntgenstrahls der Röntgeneinheit RE wird dabei durch die an der Röntgeneinheit RE angeordnete Röntgenblendeneinheit derart ausgerichtet, dass auch insbesondere der Brustansatz am Oberkörper des Patienten exakt erfassbar ist. Wird zu einer CC-Aufnahme von der Brust des Patienten auch eine MLO Aufnahme oder weitere Röntgenaufnahmen angelegt, so öffnet die Kompressionseinheit KE, das drehbare Mittelteil MT des zweiten Stativs MS dreht sich in die jeweilige gewünschte Position und die Kompressionseinheit KE komprimiert die Brust vor der nächsten Röntgenaufnahme. Die an dem Schlitten S angeordnete und über das höhenverstellbare erste Stativ SR befestigte Röntgeneinheit RE kann um das Mittelteil MT des zweiten Stativs MS des zweiten Röntgensystems M in einer Trajektorie T derart verfahren werden, so dass die aus der Röntgeneinheit RE austretenden Röntgenstrahlen ausgerichtet auf die in dem Einschubeinheit EFDM angeordnete Detektoreinheit MD treffen. Eine dem ersten und zweiten Röntgensystem ER, ZR zugeordnete Recheneinheit steuert die exakte Ausrichtung der Röntgeneinheit RE auf die Detektoreinheit D. Eine Nachjustierung der Detektoreinheit D auf die Röntgeneinheit RE ist möglich. Soll ein 3D-Bild von der Brust des Patienten erstellt werden, so wird die Detektoreinheit D des ersten Röntgensystems ER in das Einschubfach EFDM des zweiten Stativs MS eingeführt und die Brust auf der Oberfläche des Einschubfachs EFDM mit der über ihr angeordneten Kompressionsplatte KP fixiert sowie die Röntgeneinheit RE auf einer Trajektorie T um die Brust des Patienten verfahren und währenddessen die Röntgenbilder für ein 3D-Datnsatz angelegt.
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In 2 ist ein Ausschnitt aus 1 wiedergegeben. Es zeigt das zweite Röntgensystem ZR mit einem als Bodenstativ ausgebildeten zweiten Stativ MS an dem ein mit einer Einschubeinheit EFDM ausgebildetes Mittelteil MT angeordnet ist. Zu dieser Geräteanordnung wird nachdem die an einem Schlitten S befestigte Röntgeneinheit RE entlang der Querdeckenschienen DQ1, DQ2 und Längsdeckenschienen DL1, DL2 derart verfahren, dass die Röntgeneinheit RE des ersten Röntgensystems ER oberhalb der Detektoreinheit D positioniert und auf diese ausgerichtbar ist. An dem Schlitten S ist das verlängerbare und beweglich ausgebildete erste Stativ SR mit einer mit mindestens einem Freiheitsgrad ausgebildeten Koppeleinheit zur Befestigung und/oder Verkippung und/oder Verschwenkung der Röntgeneinheit RE angeordnet. In dieser Position ist die Röntgeneinheit RE senkrecht zu einer in der Einschubeinheit EFDM positionierbaren Detektoreinheit D ausrichtbar. Diese Einschubeinheit EFDM ist an einem drehbaren auch in der Höhe verstellbaren Mittelteils MT befestigt. An der dem Patienten abgewandten Seite der Einschubeinheit EFDM ist eine zur Fixierung und Kompression der Brust ausgebildete Kompressionseinheit KE angeordnet. Soll nun ein 3D-Datensatz von der in der Kompressionseinheit fixierten Brust des Patienten erstellt werden, so verfährt die Röntgeneinheit RE entlang einer Trajektorie T um die komprimierte Brust des Patienten. Die Detektoreinheit D wird während der Röntgenaufnahmen für den 3D-Datensatz waagerecht gehalten. Durch eine hier nicht näher abgebildete Recheneinheit wird die Position der Röntgenquelle RE derart auf die Detektoreinheit D ausgerichtet, dass das von der Röntgeneinheit RE ausgehende Röntgenfeld exakt auf die Detektoreinheit D trifft. Blendenanordnungen in einer der Röntgenquelle nachgeordneten Blendeneinheit können das Röntgenfeld entsprechend den Erfordernissen eine Mammographieuntersuchung eingrenzen. Das Verfahren der Röntgeneinheit RE durch Ansteuern des Schlittens S mit einer Variation der Länge des ersten Stativs SR und einem Nachführen der Röntgeneinheit RE je nach Vorgabe einer Trajektorie T wird durch eine Recheneinheit gesteuert. Eine Röntgenaufnahme bei einem Stillstand oder unter ständigem Verfahren der Röntgeneinheit RE ist ebenfalls möglich. Das als Bodenstativ ausgebildete zweite Stativ MS kann auch als deckengehängtes zweites Stativ ausgebildet sein. In einer weiteren Ausführungsvariante könnten die Röntgen- und Detektoreinheit beispielsweise an Deckenstativen verfahrbar angeordnet sein und für eine Mammographieuntersuchung an einer an einem Stativ angeordneten Kompressionseinheit für eine oder einer Vielzahl von Röntgenbildern ausgerichtet werden. In einer weiteren Ausführungsvariante könnten die Röntgen- und/oder Detektoreinheit an einer Vielzahl mit Freiheitsgraden ausgebildeten Roboterarmen befestigt und je nach Bedarf ein erstes oder zweites Röntgensystem ER, ZR bestimmter Ausprägung bilden.
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Bezugszeichenliste
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- UR
- Untersuchungsraum
- DQ1
- erste Querdeckenschiene
- DQ2
- zweite Querdeckenschiene
- DL1
- erste Längsdeckenschiene
- DL2
- zweite Längsdeckenschiene
- S
- Schlitten
- SR
- erstes Stativ
- WS
- Wandstativ
- L
- Liege
- D
- Detektoreinheit
- ER
- Erstes Röntgensystem
- RE
- Röntgeneinheit
- RT
- Raumteiler
- ZR
- Zweites Röntgensystem
- MS
- zweites Stativ
- MT
- Mittelteil
- KE
- Kompressionseinheit
- KP
- Kompressionsplatte
- EFDM
- Einschubeinheit
- T
- Trajektorie
- OD
- Oberfläche Detektor bzw. Einschubeinheit