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DE102016204838A1 - Schlüsselloses Zugangssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zur Ortung eines Signalgebers des Zugangssystems - Google Patents

Schlüsselloses Zugangssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zur Ortung eines Signalgebers des Zugangssystems Download PDF

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DE102016204838A1
DE102016204838A1 DE102016204838.4A DE102016204838A DE102016204838A1 DE 102016204838 A1 DE102016204838 A1 DE 102016204838A1 DE 102016204838 A DE102016204838 A DE 102016204838A DE 102016204838 A1 DE102016204838 A1 DE 102016204838A1
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Abstract

Die Erfindung beschreibt ein schlüsselloses Zugangssystem (1) für ein Kraftfahrzeug (10), das einen tragbaren Signalgeber (20) für den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen des Kraftfahrzeugs (10) umfasst, wobei der Signalgeber (20) ein Freigabesignal an eine am Kraftfahrzeug (10) angebrachte Empfangseinheit (11) mittels einer kurzreichweitigen Funkverbindung überträgt. Die Empfangseinheit (11) gestattet den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen, wenn die Gültigkeit des Freigabesignals festgestellt und ein Abstandskriterium, das ein Abstandsmaß zwischen dem Signalgeber (20) und dem Kraftfahrzeug (10) repräsentiert, erfüllt ist. Das Abstandskriterium resultiert aus einem Vergleich einer gewichteten Empfangsfeldstärke der kurzreichweitigen Funkverbindung zwischen dem Signalgeber (20) und der Empfangseinheit (11) mit einem Schwellwert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein schlüsselloses Zugangssystem für ein Kraftfahrzeug, das einen tragbaren Signalgeber für den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen des Fahrzeugs umfasst, der ein Freigabesignal an eine am Fahrzeug angebrachte Empfangseinheit mittels einer kurzreichweitigen Funkverbindung überträgt, wobei die Empfangseinheit den Zugriff auf eine oder mehrere Türen oder Klappen gestattet, wenn die Gültigkeit des Freigabesignals festgestellt und ein Abstandskriterium, das ein Abstandsmaß zwischen dem Signalgeber und dem Kraftfahrzeug repräsentiert, erfüllt ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Ortung eines tragbaren Signalgebers eines solchen schlüssellosen Zugangssystems für ein Kraftfahrzeug.
  • Schlüssellose Zugangssysteme werden z.B. in Kraftfahrzeugen eingesetzt, um unbefugten Personen den Zugriff auf bzw. das Eindringen in das Fahrzeug zu erschweren oder um einen berechtigten Zugang sogar ganz zu unterbinden. Andererseits soll der Zugriff für berechtigte Personen möglichst einfach gestaltet sein, als dies beim Umgang mit herkömmlichen Schlüsseln der Fall ist.
  • Aus der EP 0 570 761 B1 ist ein passives schlüsselloses Zugangssystem bekannt. Dieses umfasst einen tragbaren Signalgeber, der einen Sensor zur Übertragung eines codierten Gebersignals aufweist. Das codierte Gebersignal enthält einen Taktcode, mit einem dem Fahrzeug zugeordneten Empfänger. Der Empfänger weist eine Antenne auf, um das codierte Gebersignal zu empfangen, wenn sich der tragbare Signalgeber innerhalb eines bestimmten Bereichs um das Fahrzeug befindet. Der Empfänger enthält Steuermittel zur Decodierung des Gebersignals und Aktivierung bestimmter Funktionen, nämlich der Öffnung bzw. Schließung der Fahrzeugtüren.
  • Bei solchen schlüssellosen Zugangssystemen ist es für manche Funktionen erforderlich, den Abstand des Signalgebers relativ zum Fahrzeug zu kennen. Nur dann, wenn sich der Signalgeber unterhalb einer bestimmten Grenzentfernung befindet, ist es möglich, bestimmte Funktionen durchzuführen. Solche Funktionen können beispielsweise ein Komfort-Schließen von Fenstern und/oder eines Schiebedachs des Kraftfahrzeugs mit Hilfe des Signalgebers sein. Aus Sicherheitsgründen ist die Grenzentfernung derart gewählt, dass eine Beobachtung des Fahrzeugs durch die den Signalgeber betätigenden Person sichergestellt ist.
  • Bei schlüssellosen Zugangssystemen, welche mit einer LF-Frequenz von 125 bzw. 130 kHz arbeiten, ist eine ausreichende Genauigkeit bei der Bestimmung der Entfernung des Signalgebers relativ zum Fahrzeug unter Verarbeitung einer gemessenen Feldstärke möglich, da die LF-Feldstärke in der dritten Potenz von der Entfernung abhängig ist.
  • Durch die zunehmende Verbreitung von Mobilfunktelefonen ist es erwünscht, diese als Signalgeber für ein schlüsselloses Zugangssystem zu verwenden. Der passive Zugang zu dem Fahrzeug kann z.B. mittels einer kurzreichweitigen Funkverbindung, beispielsweise basierend auf dem Bluetooth-Standard, zwischen dem Fahrzeug und dem Mobilfunktelefon durchgeführt werden. Aufgrund der höheren Frequenzen im Gigahertzbereich sowie der Ausbreitung als elektrisches Feld lässt sich durch die Bestimmung der RF-Feldstärke (RF, RSSI – Received Signal Strength Indicator) keine ausreichende Genauigkeit der Entfernung zwischen dem Mobilfunktelefon als Signalgeber und dem Fahrzeug ermitteln. Dies liegt daran, dass die RF-Feldstärke in der zweiten Potenz von der Entfernung abhängig ist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein funktional verbessertes schlüsselloses Zugangssystem zu schaffen, welches die Realisierung entfernungsabhängiger Funktionen mittels RF-Funkfernbedienungsstrecken unter Verwendung eines, eine kurzreichweitige Funkverbindung nutzenden Signalgebers ermöglicht. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Ortung eines tragbaren Signalgebers eines solchen schlüssellosen Zugangssystems anzugeben.
  • Diese Aufgaben werden gelöst durch ein schlüsselloses Zugangssystem gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 11. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Die Erfindung schlägt ein schlüsselloses Zugangssystem für ein Kraftfahrzeug vor, das einen tragbaren Signalgeber für den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen des Fahrzeugs umfasst, der ein Freigabesignal an eine am Kraftfahrzeug angebrachte Empfangseinheit mittels einer kurzreichweitigen Funkverbindung überträgt, wobei die Empfangseinheit den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen gestattet, wenn die Gültigkeit des Freigabesignals festgestellt und ein Abstandskriterium, das ein Abstandsmaß zwischen dem Signalgeber und dem Kraftfahrzeug repräsentiert, erfüllt ist. Erfindungsgemäß resultiert das Abstandskriterium aus einem Vergleich einer gewichteten Empfangsfeldstärke der kurzreichweitigen Funkverbindung zwischen dem Signalgeber und der Empfangseinheit mit einem Schwellwert.
  • Unter kurzreichweitigen Funkverbindungen sind solche Funkverbindungen zu verstehen, welche Frequenzen in einem Frequenzbereich zwischen 900 MHz und 2,5 GHz nutzen.
  • Durch die Gewichtung der Empfangsfeldstärke der kurzreichweitigen Funkverbindung ist es möglich, eine Ortung des Signalgebers, vergleichbar einem schlüssellosen Zugangssystem, zu erreichen, das eine LF-Feldstärkenmessung verwendet. Dadurch können die von schlüssellosen Zugangssystemen bekannten Funktionen, die LF-Feldstärken nutzen, ebenfalls bei RF-Kommunikationskanälen genutzt werden. Dies sind z.B. das Schließen von Fenstern und/oder eines Schiebedachs mit Hilfe des Signalgebers.
  • Bei dem tragbaren Signalgeber handelt es sich um ein mobiles Endgerät. Das mobile Endgerät ist insbesondere ein Mobilfunkendgerät, wie z.B. ein Smartphone. Ein solches mobiles Endgerät ist nicht nur in der Lage, mit der Empfangseinheit des Kraftfahrzeugs zu kommunizieren, sondern darüber hinaus auch eine Ortsbestimmung vorzunehmen, mit deren Hilfe das Abstandskriterium ermittelt werden kann. Als Signalgeber kann somit jedes mobile Endgerät genutzt werden, das einerseits über eine Schnittstelle zur kurzreichweitigen Funkverbindung mit der Empfangseinheit des Kraftfahrzeugs verfügt, sowie andererseits in der Lage ist, eine Positionsbestimmung durchzuführen.
  • In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Empfangsfeldstärke eines von dem Signalgeber ausgesendeten Signals durch die Empfangseinheit ermittelbar ist. Die Empfangsfeldstärke ist auch als „Received Signal Strength Indicator“ (RSSI) bekannt, die einen Indikator für die Empfangsfeldstärke kabelloser Kommunikationsanwendungen darstellt. Die Bestimmung der Empfangsfeldstärke ist von Mobilfunktelefonen bekannt, wobei dieser Indikator dazu verwendet wird, um einen für die Kommunikation brauchbaren Kanal zu finden. Da die Messung der Empfangsfeldstärke dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird auf eine eingehende Beschreibung der Ermittlung in dieser Beschreibung verzichtet. Bei dem vorliegenden schlüssellosen Zugangssystem wird die Empfangsfeldstärke, wie beschrieben, durch die Empfangseinheit ermittelt.
  • Zweckmäßigerweise ist die Empfangsfeldstärke mit einem Abstandswert, d.h. einer ermittelten Entfernung, zwischen dem Signalgeber und dem Kraftfahrzeug gewichtet. Der Abstandswert lässt sich aus ersten Positionsdaten des Signalgebers und zweiten Positionsdaten des Fahrzeugs errechnen, wobei die ersten und die zweiten Positionsdaten auf Laufzeitdifferenzen von Signalen von mehreren Satelliten zu einem jeweiligen GNSS(Global Navigation Satellite System)-Empfänger basieren. Wie dem Fachmann bekannt ist, wird der Umstand ausgenutzt, dass Entfernungsdifferenzen proportional zu den Zeitdifferenzen sind. In der Praxis ergeben sich dabei Ungenauigkeiten, weil die Signalgeschwindigkeit zu den Satelliten zeitlich und räumlich leicht variiert. Zudem sind die Bahnen- und Uhrenfehler der Satelliten dem Empfänger nicht genau bekannt. Allerdings ist der Einfluss dieser Effekte für eng benachbarte Empfänger, d.h. das Fahrzeug und den Signalgeber, genau gleich, so dass die Positionsdifferenz genau messbar ist. Damit ist auch eine präzise Bestimmung des Abstandswerts möglich.
  • In einer ersten Ausgestaltung kann der Signalgeber einen GNSS-Empfänger umfassen, durch den die ersten Positionsdaten und die zweiten Positionsdaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestimmbar sind. So kann beispielsweise die Position des Fahrzeugs durch die Messung des Signalgebers beim Ausschalten des Motors für die spätere Verwendung abgespeichert werden. Die Position des Signalgebers kann dann zu einem anderen Zeitpunkt ermittelt werden, wenn mit Hilfe des Signalgebers eine bestimmte Funktion des schlüssellosen Zugangssystems, zu deren Ausführung das Abstandsmaß erforderlich ist, aktiviert werden soll. Durch die Verrechnung der zuvor gemessenen Positionsdaten des Fahrzeugs und mit den ersten Positionsdaten des Signalgebers kann dann der Abstandswert ermittelt werden. Diese Ausgestaltung ermöglicht die Ermittlung des Abstandswertes auch dann, wenn das Fahrzeug über keinen eigenen GNSS-Empfänger verfügt oder dieser beispielsweise aufgrund ungünstiger Umstände, wie z.B. dem Parken in einem Parkhaus, temporär nicht funktionsfähig ist.
  • In einer alterativen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Signalgeber einen GNSS-Empfänger, durch den die ersten Positionsdaten des Signalgebers bestimmbar sind, und das Kraftfahrzeug einen GNSS-Empfänger, durch den die zweiten Positionsdaten des Kraftfahrzeugs bestimmbar sind, umfasst. Bei dieser Ausgestaltung werden die Positionsdaten sowohl von dem Fahrzeug als auch von dem Signalgeber durch unterschiedliche GNSS-Empfänger ermittelt.
  • Durch diese Vorgehensweise wird die Genauigkeit der Positionsbestimmung und damit der Bestimmung des Abstandswerts sichergestellt, da ähnlich wie bei einem differentiellen globalen Positionierungssystem (Differential Global Positioning System, DGPS) aufgrund der geringen Distanz von Kraftfahrzeug und Signalgeber zueinander Messfehler eliminiert werden. Die Genauigkeit der Positionsermittlung und damit der Ermittlung des Abstandswerts wird somit von dem Signalgeber und der von ihm durchgeführten Positionsbestimmung bereitgestellt.
  • Die Ermittlung des Abstandswerts kann beispielsweise durch eine Recheneinheit des Fahrzeugs erfolgen, wobei es hierzu erforderlich ist, dass der Signalgeber die von ihm ermittelten Positionsdaten an das Kraftfahrzeug zur Auswertung überträgt.
  • Die gewichtete Empfangsfeldstärke kann die durch den Abstandswert geteilte gemessene Empfangsfeldstärke sein. Ist die gemessene Empfangsfeldstärke der RSSI, so ist die gewichtete Empfangsfeldstärke RSSIgewichtet = RSSI/Abstandswert.
  • Wenn die gemessene Feldstärke RSSI eine logarithmische Darstellung der Feldstärke ist, ist die gewichtete Empfangsfeldstärke RSSIgewichtet die gemessene Empfangsfeldstärke RSSI abzüglich des Logarithmus des Abstandswerts log10(Abstandswert), d.h. RSSIgewichtet = RSSI – log10(Abstandswert).
  • Durch den Vergleich mit dem Abstandswert wird das Abstandskriterium als binäre Größe erhalten. Das Abstandskriterium macht somit lediglich eine Aussage darüber, ob die Entfernung zur Durchführung einer bestimmten Funktion des schlüssellosen Zugangssystems klein genug ist, d.h. ausgeführt werden kann, oder nicht. Eine absolute Entfernung wird durch dieses Verfahren nicht bereitgestellt.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung umfassen die Empfangseinheit und der Signalgeber Kommunikationsschnittstellen gemäß dem Standard 802.15 Bluetooth, wobei die Kommunikation zwischen der Empfangseinheit und dem tragbaren Signalgeber über diese Kommunikationsschnittstellen erfolgt. Die Verwendung von Bluetooth ist bevorzugt, da diese in als mobile Endgeräte ausgestalteten Signalgebern weit verbreitet ist.
  • Grundsätzlich können jedoch auch andere kurzreichweitige Funkstandards zum Einsatz kommen.
  • Die Erfindung schlägt ferner ein Verfahren zur Ortung eines tragbaren Signalgebers eines schlüssellosen Zugangssystems für ein Kraftfahrzeug vor, wobei der tragbare Signalgeber für den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen des Fahrzeugs dient. Bei dem Verfahren wird eine Empfangsfeldstärke eines von dem tragbaren Signalgeber ausgesendeten Signals über eine kurzreichweitige Funkverbindung durch eine am Kraftfahrzeug angebrachte Empfangseinheit gemessen. Die gemessene Empfangsfeldstärke wird gewichtet. Aus einem Vergleich der gewichteten Empfangsfeldstärke der kurzreichweitigen Funkverbindung zwischen dem Signalgeber und der Empfangseinheit mit einem Schwellwert wird ein Abstandskriterium ermittelt.
  • Die Empfangsfeldstärke wird insbesondere mit einem Abstandswert zwischen dem Signalgeber und dem Kraftfahrzeug gewichtet.
  • Insbesondere wird der Abstandswert aus ersten Positionsdaten des Signalgebers und zweiten Positionsdaten des Fahrzeugs errechnet, wobei die ersten und die zweiten Positionsdaten auf Laufzeitdifferenzen von Signalen von mehreren Satelliten zu einem jeweiligen GNSS-Empfänger basieren.
  • Die Erfindung wird nachfolgend näher anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen schlüssellosen Zugangssystems.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes schlüsselloses Zugangssystem 1. Das Zugangssystem 1 dient dem Zugriff auf ein oder mehrere, in 1 nicht näher dargestellte Türen oder Klappen oder dem Start eines im Detail nicht dargestellten Kraftfahrzeugs 10. Das schlüssellose Zugangssystem 1 umfasst darüber hinaus einen tragbaren Signalgeber 20, der in Gestalt eines mobilen Endgeräts 21 vorliegt. Das mobile Endgerät 21 kann beispielsweise ein Mobilfunkendgerät, wie z.B. ein Smartphone, sein. Dieses umfasst in einer für Smartphones typischen Weise beispielhaft ein Display 23 sowie ein Eingabemittel 24 in Gestalt einer oder mehrerer Tasten. Als mobiles Endgerät 21 kann darüber hinaus auch jedes andere, mobile elektronische Gerät genutzt werden, sofern dieses über die nachfolgend beschriebenen Schnittstellen und Eigenschaften verfügt.
  • Das mobile Endgerät 21 verfügt über eine Kommunikationsschnittstelle 26, welche zur Übertragung von Daten über eine kurze Reichweite ausgebildet ist. Die Kommunikationsschnittstelle 26 kann beispielsweise als Bluetooth-Schnittstelle ausgebildet sein. Darüber hinaus verfügt das Mobilfunkendgerät über einen GNSS-Empfänger 25, mit dessen Hilfe das mobile Endgerät basierend auf Laufzeitdifferenzen der Signale von mehreren Satelliten eine Positionsbestimmung durchführen kann. Wie dem Fachmann bekannt ist und daher nicht näher im Detail erläutert werden wird, wird bei der Positionsbestimmung vorausgesetzt, dass Entfernungsdifferenzen proportional zu den Zeitdifferenzen sind.
  • Unter der Annahme, dass das mobile Endgerät 21 ein Mobilfunkendgerät ist, umfasst dieses darüber hinaus eine weitere Kommunikationsschnittstelle 27, z.B. basierend auf dem bekannten GSM- oder UMTS-Standards. Da diese Kommunikationsschnittstelle 27 für die vorliegende Erfindung jedoch ohne Bedeutung ist, wird auf diese und weitere Funktionen des Mobilfunkendgeräts nicht näher eingegangen.
  • Das im Detail nicht näher dargestellte Kraftfahrzeug 10 verfügt über eine Empfangseinheit 11 mit einer Kommunikationsschnittstelle 12 für kurzreichweitige Kommunikation (z.B. Bluetooth) sowie über eine mit der Kommunikationsschnittstelle 12 verbundene Recheneinheit 13 zur Verarbeitung der von der Kommunikationsschnittstelle 12 empfangenen Signale sowie zur Bereitstellung von Signalen, welche über die Kommunikationsschnittstelle 12 ausgesendet werden sollen. Bei der Empfangseinheit 11 handelt es sich beispielsweise um einen Transceiver. Ferner verfügt die Empfangseinheit über ein Mittel zur Bestimmung der Empfangsfeldstärke 14 eines von dem mobilen Endgerät 21 ausgesendeten Signals. Darüber hinaus weist das Fahrzeug 10 einen optionalen GNSS-Empfänger auf.
  • Die Kommunikation zwischen der Kommunikationsschnittstelle 12 der Empfangseinheit 11 und der Kommunikationsschnittstelle 26 des mobilen Endgeräts 21 erfolgt über den Kommunikationspfad K1 über die kurzreichweitige Funkverbindung, vorzugsweise Bluetooth.
  • Zur Ortung des mobilen Endgeräts 21 wird durch das Mittel 14 die RF-Feldstärke (RSSI) des von dem mobilen Endgerät 21 ausgesendeten Signals gemessen. Zusätzlich wird ein Abstandswert, d.h. eine Entfernung, zwischen dem mobilen Endgerät 21 und dem Kraftfahrzeug 10 ermittelt. Dies kann durch die Bestimmung und Verrechnung der Positionen der jeweiligen GNSS-Empfänger 15 des Kraftfahrzeugs 10 und 25 des mobilen Endgeräts 21 erfolgen. Da die Positionsbestimmung mit Hilfe mehrerer Satelliten aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird dies hier nicht näher ausgeführt. Die von dem mobilen Endgerät 21 ermittelte Position kann zur Bestimmung des Abstandswerts über den Kommunikationspfad K1 an die Empfangseinheit 11 übertragen werden.
  • Verfügt das Kraftfahrzeug 10 über keinen GNSS-Empfänger 15, so kann die Positionsbestimmung des Kraftfahrzeugs 10 auch mit Hilfe des mobilen Endgeräts 11 vorgenommen werden. Hierzu erfolgt eine Positionsbestimmung z.B. beim Ausschalten des Motors des Kraftfahrzeugs, wobei die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Position für die spätere Verwendung abgespeichert wird. Bei dieser Vorgehensweise wird von der Annahme ausgegangen, dass sich das mobile Endgerät 21 zum Zeitpunkt des Ausschaltens des Motors des Kraftfahrzeugs 20 in dem Kraftfahrzeug 10 befindet und somit der Position des Kraftfahrzeugs 10 entspricht. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Abstandswert zwischen dem Kraftfahrzeug 10 und dem mobilen Endgerät 21 ermittelt werden soll, wird dann durch das mobile Endgerät 21 seine Position bestimmt und der Positionswert über den Kommunikationspfad K1 an die Empfangseinheit 12 des Kraftfahrzeugs 10 übertragen.
  • Zur Ortung des mobilen Endgeräts 21 wird die gemessene Feldstärke RSSI mit dem Abstandswert (d.h. der Entfernung zwischen dem Kraftfahrzeug 10 und dem mobilen Endgerät 21) gewichtet. Die Gewichtung kann beispielsweise wie folgt erfolgen:
    RSSIgewichtet = RSSI/Abstandswert. Wenn die gemessene RF-Feldstärke RSSI eine logarithmische Darstellung der Feldstärke ist, dann kann als gewichtete Feldstärke RSSIgewichtet = RSSI – log10(Abstandswert) verwendet werden.
  • Anschließend wird die gewichtete Feldstärke RSSIgewichtet zur qualitativen Entfernungsbestimmung verwendet. Hierzu erfolgt beispielsweise ein Vergleich mit einem vorher, z.B. durch Versuche festgelegten, Schwellwert. Das Ergebnis dieses Vergleichs ist lediglich binärer Natur, d.h. es liegt eine Information vor, ob die bestimmte Position des mobilen Endgeräts innerhalb eines Entfernungsgrenzwerts liegt oder nicht. Nur im ersteren Fall kann ein von dem mobilen Endgerät an das Kraftfahrzeug übertragenes Signal zur Ausführung einer bestimmten Funktion, wie z.B. dem Schließen eines Fensters oder Schiebedachs des Kraftfahrzeugs 10, führen.
  • Durch die Gewichtung der gemessenen RF-Feldstärke ist es möglich, die von herkömmlichen schlüssellosen Zugangssystemen bekannten Funktionalitäten zu nutzen, wobei unter herkömmlichen schlüssellosen Zugangssystemen solche Zugangssysteme verstanden werden, welche im Rahmen ihrer Kommunikation LF-Frequenzen nutzen.
  • Durch die beschriebene Vorgehensweise zur Ermittlung des Abstandswertes wird auch die Genauigkeit der GNSS-Messung im Verfahren berücksichtigt. Die ermittelte Fahrzeugposition sowie die Entfernung des mobilen Endgeräts zum Fahrzeug können darüber hinaus für weitere Funktionen, wie z.B. eine Fahrzeugsuche, verwendet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schlüsselloses Zugangssystem
    10
    Kraftfahrzeug
    11
    Empfangseinheit
    12
    Kommunikationsschnittstelle (z.B. Bluetooth)
    13
    Recheneinheit
    14
    Mittel zur Messung der Empfangsfeldstärke
    15
    GNSS-Empfänger
    20
    tragbarer Signalgeber
    21
    Sendeeinheit (Mobilfunkendgerät)
    23
    Display
    24
    Eingabemittel
    25
    GNSS-Empfänger
    26
    Kommunikationsschnittstelle (z.B. Bluetooth)
    27
    Kommunikationsschnittstelle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0570761 B1 [0003]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Standard 802.15 [0022]

Claims (13)

  1. Schlüsselloses Zugangssystem (1) für ein Kraftfahrzeug (10), das einen tragbaren Signalgeber (20) für den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen des Kraftfahrzeugs (10) umfasst, der ein Freigabesignal an eine am Kraftfahrzeug (10) angebrachte Empfangseinheit (11) mittels einer kurzreichweitigen Funkverbindung überträgt, wobei die Empfangseinheit (11) den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen gestattet, wenn die Gültigkeit des Freigabesignals festgestellt und ein Abstandskriterium, das ein Abstandsmaß zwischen dem Signalgeber (20) und dem Kraftfahrzeug (10) repräsentiert, erfüllt ist, wobei das Abstandskriterium aus einem Vergleich einer gewichteten Empfangsfeldstärke der kurzreichweitigen Funkverbindung zwischen dem Signalgeber (20) und der Empfangseinheit (11) mit einem Schwellwert resultiert.
  2. Schlüsselloses Zugangssystem nach Anspruch 1, wobei die Empfangsfeldstärke eines von dem Signalgeber (20) ausgesendeten Signals durch die Empfangseinheit (11) ermittelbar ist.
  3. Schlüsselloses Zugangssystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Empfangsfeldstärke mit einem Abstandswert zwischen dem Signalgeber (20) und dem Kraftfahrzeug (10) gewichtet ist.
  4. Schlüsselloses Zugangssystem nach Anspruch 3, wobei sich der Abstandswert aus ersten Positionsdaten des Signalgebers (20) und zweiten Positionsdaten des Kraftfahrzeugs (10) errechnen lässt, wobei die ersten und die zweiten Positionsdaten auf Laufzeitdifferenzen von Signalen von mehreren Satelliten zu einem jeweiligen GNSS-Empfänger (15, 25) basieren.
  5. Schlüsselloses Zugangssystem nach Anspruch 4, wobei der Signalgeber (20) einen GNSS-Empfänger (25) umfasst, durch den die ersten Positionsdaten und die zweiten Positionsdaten, insbesondere zu unterschiedlichen Zeitpunkten, bestimmbar sind.
  6. Schlüsselloses Zugangssystem nach Anspruch 4, wobei der Signalgeber (20) einen GNSS-Empfänger (25), durch den die ersten Positionsdaten des Signalgebers (20) bestimmbar sind, und das Kraftfahrzeug (10) einen GNSS-Empfänger (15), durch den die zweiten Positionsdaten des Kraftfahrzeugs (10) bestimmbar sind, umfasst.
  7. Schlüsselloses Zugangssystem nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei die gewichtete Empfangsfeldstärke die durch den Abstandswert geteilte gemessene Empfangsfeldstärke ist.
  8. Schlüsselloses Zugangssystem nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei, wenn die gemessene Empfangsfeldstärke eine logarithmische Darstellung der Feldstärke ist, die gewichtete Empfangsfeldstärke die gemessene Empfangsfeldstärke abzüglich des Logarithmus des Abstandswerts ist.
  9. Schlüsselloses Zugangssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Abstandskriterium eine binäre Größe ist.
  10. Schlüsselloses Zugangssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Empfangseinheit (11) und der Signalgeber (20) Kommunikationsschnittstellen (12, 26) gemäß dem Standard 802.15 Bluetooth umfassen, wobei die Kommunikation zwischen der Empfangseinheit (11) und dem tragbaren Signalgeber (20) über diese Kommunikationsschnittstellen (12, 26) erfolgt.
  11. Verfahren zur Ortung eines tragbaren Signalgebers (20) eines schlüssellosen Zugangssystems für ein Kraftfahrzeug (10), wobei der tragbare Signalgeber (20) für den Zugriff auf ein oder mehrere Türen oder Klappen des Kraftfahrzeugs dient, bei dem – eine Empfangsfeldstärke eines von dem tragbaren Signalgeber (20) ausgesendeten Signals über eine kurzreichweitige Funkverbindung durch eine am Kraftfahrzeug (10) angebrachte Empfangseinheit (11) gemessen wird; – die gemessene Empfangsfeldstärke gewichtet wird; – ein Abstandskriterium aus einem Vergleich der gewichteten Empfangsfeldstärke der kurzreichweitigen Funkverbindung zwischen dem Signalgeber (20) und der Empfangseinheit (11) mit einem Schwellwert ermittelt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem die Empfangsfeldstärke mit einem Abstandswert zwischen dem Signalgeber (20) und dem Kraftfahrzeug (10) gewichtet wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem der Abstandswert aus ersten Positionsdaten des Signalgebers (20) und zweiten Positionsdaten des Kraftfahrzeugs (10) errechnet wird, wobei die ersten und die zweiten Positionsdaten auf Laufzeitdifferenzen von Signalen von mehreren Satelliten zu einem jeweiligen GNSS-Empfänger (15, 25) basieren.
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