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Die Erfindung betrifft Verfahren zum Herstellen und zum Prüfen eines Sicherheitsdokuments sowie ein Sicherheitsdokument.
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Hintergrund
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Sicherheitsdokumente sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Hierzu gehören beispielsweise Reisepass, Führerschein, Personalausweis und andere Ausweise sowie andere Identitätsnachweise. Das Sicherheitsdokument kann zum Beispiel mit einer Plastikkarte ausgeführt sein.
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Das Sicherheitsdokument kann ein oder mehrere Sicherheitsmerkmale aufweisen. Zu den Sicherheitsmerkmalen gehören zum Beispiel Druck- und Farbeffekte, beispielsweise der Regenbogendruck (Irisdruck), sowie fluoreszierende Farben. Auch holographische Merkmale können ergänzend oder alternativ vorgesehen sein. Zum Beispiel in Verbindung mit dem Führerschein kann ein Sicherheitsmerkmal mittels Aufdrucken eines Strichcodes ausgebildet sein. Hierbei handelt es sich um einen 1D-Code, in welchem Informationen (Daten) mittels binärer Symbole kodiert sind. Daneben ist zum Beispiel der QR-Code als solcher bekannt, der einen (optischen) 2D-Code darstellt, in welchem die Informationen ebenfalls mit binären Symbolen kodiert sind.
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Des Weiteren sind Blickwinkel abhängige Sicherheitsmerkmale bekannt, bei denen sich die optisch auslesbare Erscheinung des Sicherheitsmerkmals in Abhängigkeit vom Blickwinkel zur Oberfläche eines Substrats des Sicherheitsdokuments ändert. Hierzu gehört optische variable Tinte, bei der ein auf das Sicherheitsdokument aufgebrachtes Sicherheitsmerkmal in Abhängigkeit vom Blickwinkel mit unterschiedlichen Farbtönen erscheinen kann. Weitere als solche bekannte Technologien für Blickwinkel abhängige Sicherheitsmerkmale sind CLI (Changeable Laser Image) sowie MLI (Multiple Laser Image), mit denen eine Art Kippbild auf dem Sicherheitsdokument bereitgestellt wird. Es entstehen hierbei Teilbilder, die je nach Blickwinkel (Kippen des Sicherheitsdokuments) optisch auslesbar sind.
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Zusammenfassung
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Aufgabe der Erfindung ist, verbesserte Technologien für ein Sicherheitsdokument anzugeben, mit denen verbesserte Sicherheitsmerkmale ausbildbar sind, um die Fälschungssicherheit weiter zu erhöhen. Nach einem Aspekt soll eine mobile Verifikation unter Nutzung maschinenauswertbaren Merkmalen ermöglicht sein.
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Zur Lösung der Aufgabe sind ein Verfahren zum Herstellen sowie ein Verfahren zum Prüfen eines Sicherheitsdokuments nach den unabhängigen Ansprüchen 1 und 8 sowie ein Sicherheitsdokument nach dem unabhängigen Anspruch 7 vorgeschlagen. Alternative Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen Unteransprüchen.
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Nach einem Aspekt ist ein Verfahren zum Herstellen eines Sicherheitsdokuments geschaffen. Bei dem Verfahren wird ein Substrat für ein Sicherheitsdokument bereitgestellt. Auf dem Substrat wird ein optisch auslesbares Sicherheitsmerkmal hergestellt, in welchem aus ersten und zweiten Informationen bestehende sicherheitsrelevante Informationen (Daten) kodiert sind. Hierbei werden mittels eines Codegenerators die ersten Informationen und die zweiten Informationen in einen ersten und einen zweiten Code codiert, in welchen die ersten und die zweiten Informationen jeweils mittels binärer Symbole kodiert sind. Mit Hilfe einer Bearbeitungsvorrichtung werden der erste und der zweite Code als ein erster und ein zweiter optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code auf dem Substrat in einem ersten und einem zweiten Auslesebereich aufgebracht, derart, dass der erste Code unter einem ersten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats und der zweite Code unter einem zweiten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch auslesbar sind, wobei der zweite Blickwinkel von dem ersten Blickwinkel verschieden ist.
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Nach einem weiteren Aspekt ist ein Sicherheitsdokument geschaffen, welches ein Substrat und ein auf dem Substrat optisch auslesbar aufgebrachtes Sicherheitsmerkmal aufweist. Das Sicherheitsmerkmal umfasst einen ersten Code und einen zweiten Code. Der erste Code ist als ein erster optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code in einem ersten Auslesebereich auf dem Substrat aufgebracht, derart, dass der erste Code unter einem ersten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch auslesbar ist. Der zweite Code ist ein zweiter optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code in einem zweiten Auslesebereich, welcher wahlweise mit dem ersten Auslesebereich zumindest teilweise überlappt, auf dem Substrat, welcher unter einem zweiten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch auslesbar ist, wobei der zweite Blickwinkel von dem ersten Blickwinkel verschieden ist. Der erste Code repräsentiert mittels binärer Symbole codierte erste Informationen. Der zweite Code repräsentiert mittels binärer Symbole codiert zweite Informationen.
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Die ersten und die zweiten Informationen bilden zusammen eine Gesamtinformation.
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Die sicherheitsrelevanten Informationen des Sicherheitsdokuments können zum Beispiel für eine Identitätsprüfung einer Person, welcher das Sicherheitsdokument zugeordnet ist, ausgelesen und geprüft werden.
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Ein weiterer Aspekt betrifft ein Verfahren zum Prüfen eines Sicherheitsdokuments. Bei dem Verfahren wird ein Sicherheitsdokument bereitgestellt, welches ein optisch auslesbares Sicherheitscodemerkmal aufweist. Das Sicherheitscodemerkmal wird optisch ausgelesen. Hierbei wird mittels einer optischen Leseeinrichtung ein erster Code in einem ersten Auslesebereich eines Substrats des Sicherheitsdokuments unter einem ersten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch ausgelesen, wobei der erste Code ein erster optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code ist. Mittels der optisches Leseeinrichtung wird ein zweiter Code in einem zweiten Auslesebereich des Substrats des Sicherheitsdokuments, welcher wahlweise mit dem ersten Auslesebereich zumindest teilweise überlappt, unter einem zweiten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch ausgelesen, wobei der zweite Blickwinkel von dem ersten Blickwinkel verschieden ist und der zweite Code ein zweiter optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code ist. Sicherheitsrelevante Informationen, die dem Sicherheitscodemerkmal zugeordnet sind und aus ersten und zweiten Informationen bestehen, werden bestimmt, wobei hierbei mithilfe einer Dekodiereinrichtung die ersten Informationen mittels Dekodieren des ausgelesenen ersten Codes und die zweiten Informationen mittels Dekodieren des ausgelesenen zweiten Codes bestimmt werden.
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Die sicherheitsrelevanten Informationen sind auf dem Sicherheitsdokument mittels des Sicherheitscodemerkmals in Form des ersten und zweiten Codes bereitgestellt, die jeweils optisch auslesbar sind, aber unter verschiedenen Blickwinkeln relativ zur Oberfläche des Substrats des Sicherheitsdokuments. Um sowohl den ersten wie auch den zweiten Code optisch auszulesen, muss die Relativlage des Substrats des Sicherheitsdokuments in Bezug zur optischen Leseeinrichtung verändert werden, beispielsweise mittels Kippen des Dokuments. Hierdurch ist insbesondere verhindert, dass das Sicherheitscodemerkmal beim Fälschen des Sicherheitsdokuments einfach kopiert werden kann.
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Die Bearbeitungsvorrichtung zum Aufbringen des ersten und des zweiten Codes kann eine Lasereinrichtung umfassen, mit der der Code auf das Substrat geschrieben wird, beispielsweise mittels Lasergravur. Es können die an sich bekannten Technologien CLI und MLI zum Einsatz kommen, um die 1D-, 2D- oder 3D-Codes auf dem Substrat aufzubringen.
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Die sicherheitsrelevanten Informationen können Informationen zu Daten aus einer maschinenlesbaren Zone des Sicherheitsdokuments umfassen.
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Bei dem Sicherheitsdokument kann es sich beispielsweise um einen Reisepass, einen Führerschein, einen Personalausweis oder eine Identitätskarte (ID-Karte) handeln, zum Beispiel in Form einer Plastikkarte. Technologien zum Ausbilden von 1D-, 2D- oder 3D-Codes an einer solchen Plastikkarte sind in verschiedenen Ausführungen als solche bekannt. Beispielsweise kann der Code auf einer Kunststofffolie hergestellt werden, die in einem laminierten Plastikkörper der Kunststoffkarte innenliegend angeordnet ist.
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Die Formulierung „Sicherheitsdokument“, das alternativ als Wert- oder Sicherheitsdokument bezeichnet werden kann, kann in der hier verwendeten Bedeutung insbesondere ein Dokument ausgewählt aus der folgenden Gruppe sein: ein Personalausweis, ein Führerschein, ein Zugangskontrollausweis oder ein anderes ID-Dokument, beispielsweise eine ID-Karte, ein Fahrzeugschein, eine Scheck-, Bank-, Kredit- oder Barzahlungskarte, Kundenkarte, Gesundheitskarte, ein Firmenausweis, Berechtigungsnachweis, Mitgliedsausweis, Fahrzeugschlüssel, Gesundheits- oder Fitness-Tracker, Banknote, Geschenk- oder Einkaufsgutschein oder ein sonstiger Berechtigungsnachweis oder noch ein anderes Dokument. Das Sicherheitsdokument kann insbesondere eine Smartcard sein, wenn das Dokument in Kartenform vorliegt. Das Sicherheitsdokument kann im Format ID-1, ID-2, ID-3 oder in einem anderen normierten oder nicht normierten Format vorliegen.
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Auf dem Substrat können der erste Auslesebereich mit einem ersten farblichen Hintergrund und der zweite Auslesebereich mit einem zweiten farblichen Hintergrund ausgebildet werden, wobei eine farbliche Erscheinung (Farbton) der ersten farblichen Hintergrunds und des zweiten farblichen Hintergrunds zumindest dann verschieden ist, wenn der erste Auslesebereich unter dem ersten Blickwinkel und der zweite Auslesebereich unter dem zweiten Blickwinkel betrachtet werden. Technologien zum Ausbilden eines farblichen Hintergrunds, der seinen Farbton in der Abhängigkeit vom Blickwinkel ändert, sind als solche bekannt. So ist sogenannte „Optical Variable Ink“ bekannt, also Tinte, die den Farbton in Abhängigkeit vom Blickwinkel auf die Oberfläche ändert, auf der mittels der Tinte Zeichen aufgebracht sind. In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass die beim optischen Auslesen der Codes mittels der optischen Leseeinrichtung erzeugten (digitalen) Bilder bei der anschließenden Dekodierung und Auswertung auch dahingehend geprüft werden, ob der durch die Änderung des Blickwinkels stattfindende Farbtonumschlag oder -wechsel detektiert wurde. Sollte bei der digitalen Bildauswertung festgestellt werden, dass beim optischen Auslesen des ersten und des zweiten Codes keine Änderung des Farbtons, insbesondere des Farbtons vom Hintergrund, detektiert wird, kann dies zum Fehler der Sicherheitsprüfung führen. Das Sicherheitsdokument wird also als nicht korrekt erkannt.
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Sicherheitsdokumente mit Sicherheitsmerkmalen, die ein Kipp-, einen Moire-, einen Bewegungs- und / oder einen 3D-Effekt aufweisen, sind als solche in verschiedenen Ausführungen bekannt.
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Es kann in einer Ausführung vorgehsehen sein, dass sich aufgrund der Änderung des Blickwinkels nicht nur der Farbton des Hintergrundes ändert, sondern sich auch der gesamte Hintergrund bewegt. Diese Ausführungsform kann zum Beispiel mittels Vorsehen eines Zylinderlinsenarrays (als flächige Anordnung von Zylinderlinsen) ausgeführt werden. Unter jeder Einzellinse sind beispielsweise Streifen oder Punkte als Hintergrundmuster mit einer oder mehr Farben als Hintergrund angeordnet. Bei beabstandeter Betrachtung durch das Linsenarray erscheint ein vergrößertes Moire-Bild, bei beidäugiger Betrachtung mit Tiefenwirkung. Das heißt, bei seitlichem Kippen bewegt sich der Hintergrund, und er wird „dreidimensional“ wahrgenommen, als läge er hinter der tatsächlichen Substratebene. Den Vordergrund bilden bei dieser Ausführung jeweils der erste und der zweite Code.
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Das Hintergrundmuster kann mittels Drucktechnik zusammen mit dem normalen Sicherheitsdruck hergestellt werden. Die darüber liegenden Linsen können mit Hilfe anschließender Lamination der Folienlagen mit speziellen Laminierblechen ausgeformt werden. In einen solchen Dokumentenrohling können die zwei Codes durch Laserpersonalisierung eingebracht werden.
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Die Überprüfung kann zum Beispiel mit einem Mobiltelefon erfolgen. Hier werden beim Kippen des Dokuments nicht nur die zwei Codes (Vordergrund) erfasst, sondern es wird auch das Hintergrundmuster geprüft. Es kann hierbei in mehreren Einzelbildern oder als Videosequenz die Relativbewegung des Vordergrundes zum Hintergrundmuster oder die Relativbewegung des Hintergrundmusters zum Dokumentenrand erfasst werden. Es können hierbei mehrere Parameter geprüft werden, zum Beispiel Farben, Streifenmusterbreite, Weg der Bewegung oder dergleichen.
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Der erste und / oder der zweite Code können als optischer Code binärer Symbol gemäß einer Codeart aus der folgenden Gruppe ausgebildet werden: ID-Strichcode, 2D-Stapelcode, 2D-Matrixcode, 2D-QR-Code und 3D-Farbcode. Beim ID-Strichcode sind die Informationen (Daten) mittels binärer Symbole in Form von Strichen codiert. Der 2D-Stapelcode kann übereinander gestapelte ID-Strichcodes aufweisen. Andere Formen oder Arten des optischen 2D-Codes, bei dem die Daten mittels binärer Symbole kodiert sind, weisen demgegenüber keine Striche auf, sondern binäre Pixel oder Punkte. Hierzu gehören beispielsweise der 2D-Matrixcode und der 2D-QR-Code. Beim optischen 3D-Code binärer Symbole tritt eine Farbgebung hinzu. Sämtlichen Arten des optischen Codes gemeinsam ist, dass die Informationen oder Daten mittels binärer Symbole (Striche, Pixel, Punkte) kodiert werden.
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Der erste und der zweite Code können unterschiedlichen Codearten entsprechend ausgebildet werden. Alternativ können der erste und der zweite Code derselben Codeart entsprechend hergestellt sein. So können der erste und der zweite Code, die unter unterschiedlichen Blickwinkel optisch auslesbar sind, jeweils als ID-Strichcode oder als 2D-QR-Code ausgeführt sein. Beide Codes enthalten Teilinformationen, die zusammen die sicherheitsrelevanten Informationen bilden, die dem Sicherheitscodemerkmal auf dem Sicherheitsdokument zugeordnet sind. Hierzu können personenbezogene und / nicht personenbezogene Daten gehören. Beim Prüfen des Sicherheitsdokuments kann vorgesehen sein, das Sicherheitscodemerkmal als ganzes optisch auszulesen und auszuwerten, also den ersten und den zweiten Code und damit die ersten und die zweiten Informationen berücksichtigend.
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Der erste und der zweite Auslesebereich können im Wesentlichen vollständig überlappend angeordnet werden. In einem Überlappungsbereich des ersten und des zweiten Auslesebereichs können der erste und der zweite Code in Abhängigkeit vom Blickwinkel in ein und demselben Abschnitt des Substrats sichtbar sein. Dieses kann für Teile oder den gesamten Code des ersten und des zweiten Codes zutreffen.
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Der erste und der zweite Code können auf dem Substrat unter einer flächigen Anordnung optischer Linsen angeordnet werden. Der erste und der zweite Code können in einer innenliegenden Kunststofffolie ausgebildet sein, wenn das Substrat als eine Plastikkarte ausgeführt ist, wobei mehrere Kunststofffolien übereinander laminiert sind, wie dieses an sich für Kunststoffkarten bekannt ist. Die flächige Anordnung optischer Linsen kann das Aufbringen der Codes beim Herstellen des Sicherheitsdokuments unterstützen, beispielsweise durch CLI oder MLI. Wahlweise kann hierdurch das Auslesen unter den verschiedenen Blickwinkeln unterstützt werden.
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In Verbindung mit dem Verfahren zum Prüfen des Sicherheitsdokuments können zum Beispiel die folgenden Ausgestaltungen vorgesehen sein.
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Beim Auslesen können mittels der Leseeinrichtung Bilder aufgenommen werden, welche ein Kippen des Substrats zwischen dem ersten und dem zweiten Blickwinkel relativ zur optischen Leseeinrichtung dokumentieren oder zeigen.
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Bei dieser oder anderen Ausführungsformen können der erste und der zweite Code mit einer tragbaren optischen Leseeinrichtung gelesen und ausgewertet werden, beispielsweise unter Verwendung eines Handscanners oder einer Scann-Einrichtung in einem Mobiltelefon. Die aufgenommenen digitalen Bilddaten werden mittels digitaler Bildbearbeitung oder -verarbeitung dekodiert, um die in dem ersten und dem zweiten Code enthaltenen Informationen zu bestimmen.
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Es kann vorgesehen sein, eine Folge von Bildern aufzunehmen, wenigstens zwei Bilder, die die Aufnahmen für den ersten und den zweiten Code unter den unterschiedlichen Blickwinkeln zeigen. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, das optische Auslesen des ersten und des zweiten Codes als Videofilms aufzunehmen, für den dann digitale Bilddaten ausgewertet werden können. Auf diese Weise kann das Verändern der Relativlage des Sicherheitsdokuments zum Verstellen des Blickwinkels zusätzlich dokumentiert werden.
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Bei der Auswertung der digitalen Bilddaten kann vorgesehen sein, eine Bestimmung dahingehend durchzuführen, ob die Bildaufnahmen, insbesondere der Videofilm, ein Kippen des Sicherheitsdokuments zeigen. Sollte festgestellt werden, dass das Kippen den Bildaufnahmen, wahlweise unter Berücksichtigung der Prüfung auf einen Farbwechsel, zum Beispiel des Hintergrunds, nicht zu entnehmen ist, kann die Prüfung des Sicherheitsdokuments als nicht korrekter (Fehler) bestimmt werden.
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Zum Prüfen des Dokuments kann auf der tragbaren optischen Leseeinrichtung eine Software-Applikation installiert sein, die der digitalen Bildauswertung dient, um die optisch ausgelesene Information zu prüfen. In diesem Zusammenhang kann in den verschiedenen Ausgestaltungen vorgesehen sein, dass die ausgelesenen sicherheitsrelevanten Informationen zusätzlich oder ausschließlich mit Referenzdaten verglichen werden, die in einer Datenbank hinterlegt sind.
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Beim optischen Auslesen können mittels der Leseeinrichtung Bilder aufgenommen werden, welche einen Hintergrundfarbwechsel beim Kippen des Substrats zwischen dem ersten und dem zweiten Blickwinkel relativ zur optischen Leseeinrichtung zeigen. In Verbindung mit dem Hintergrundfarbwechsel oder Hintergrundfarbtonwechsel kann ein Vorgehen vergleichbar der Prüfung des Kippens des Substrats vorgesehen sein. Auch in diesem Zusammenhang kann die Folge von Bildaufnahmen oder der Videofilm mittels digitaler Bildauswertung dahingehend bestimmt werden, ob der Farbwechsel aus den Aufnahmen bestimmt werden kann. Die Prüfung kann vorsehen, dass nur in diesem Fall die Echtheit des Sicherheitsdokuments bestimmt wird.
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Zum Prüfen des Sicherheitsdokuments können die ersten Informationen, die zweiten Informationen und / oder die sicherheitsrelevanten Informationen mit Referenzinformation (Referenzdaten) verglichen werden. Die Referenzinformationen können lokal in der optischen Leseeinrichtung und / oder entfernt in einer Datenbank vorliegen, zu der bedarfsweise eine Verbindung zur Datenkommunikation aufgebaut werden kann.
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Figurenliste
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Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf Figuren einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung zum Ablauf eines Verfahrens zum Herstellen einer Sicherheitsdokuments;
- 2 eine schematische Darstellung zum Ablauf eines Verfahrens zum Prüfen eines Sicherheitsdokuments; und
- 3 eine schematische Darstellung eines Sicherheitsdokuments, bei dem unter verschiedenen Blick- oder Betrachtungswinkeln optische Codes auslesbar sind.
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1 zeigt eine schematische Darstellung zum Ablauf eines Verfahrens zum Herstellen eines Sicherheitsdokuments. In einem Schritt 100 wird ein Substrat für das Sicherheitsdokument bereitgestellt. Bei dem Substrat kann es sich beispielsweise um eine Plastikkarte für das Sicherheitsdokument handeln, die zum Beispiel in Form eines Körpers laminierter Kunststofffolien ausgebildet ist. 3 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels hierfür.
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Zum Herstellen eines optisch auslesbaren Sicherheitscodemerkmals auf dem Substrat werden sicherheitsrelevante Informationen in Form elektronischer Daten in einem Codegenerator bereitgestellt (Schritt 110). Im Schritt 120 werden die sicherheitsrelevanten Informationen in erste und zweite Informationen aufgeteilt. Mithilfe des Codegenerators wird für die ersten Informationen ein erster Code erzeugt (Schritt 130), in welchem die ersten Informationen (Daten) mittels binärer Symbole kodiert sind. Der erzeugte Code ist ein optischer Code, der als 1D-, 2D- oder 3D-Code auf das Substrat aufgebracht werden kann. Im Schritt 140 wird für die zweiten Informationen (Daten) ein zweiter Code erzeugt, welcher von dem ersten Code verschieden ist und in welchem die zweiten Informationen mittels binärer Symbole codiert sind. Auch der zweite Code kann als optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code auf das Substrat aufgebracht werden.
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Die sicherheitsrelevanten Informationen können beliebige Informationen umfassen, wozu zum Beispiel personenbezogene Daten und / oder nicht personenbezogene Daten gehören. Es kann vorgesehen sein, dass die ersten Informationen einen elektronischen Schlüssel umfassen, der nutzbar ist, um elektronische Daten der zweiten Informationen zu entschlüsseln, beispielsweise beim Prüfen des herzustellenden Sicherheitsdokuments (vgl. weitere Erläuterungen unten).
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Im Schritt 150 wird der erste Code als ein erster optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code auf das Substrat in einem ersten Auslesebereich mittels einer Bearbeitungsvorrichtung aufgebracht, derart, dass der aufgebrachte erste Code unter einem ersten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch auslesbar ist. Die Bearbeitungsvorrichtung kann beispielsweise eine Lasereinrichtung umfassen, um den ersten Code auf das Substrat des Sicherheitsdokuments aufzubringen, beispielsweise in eine Kunststofffolienschicht der Plastikkarte.
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Im Schritt 160 wird vergleichbar der zweite Code als zweiter optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code mittels der Bearbeitungsvorrichtung auf dem Substrat in einem zweiten Auslesebereich, welcher wahlweise mit dem ersten Auslesebereich zumindest teilweise überlappt, aufgebracht, derart, dass der aufgebrachte zweite Code unter einem zweiten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch auslesbar ist, wobei der zweite Blickwinkel von dem ersten Blickwinkel verschieden ist.
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Hierdurch ist ein Sicherheitsdokument hergestellt, beispielsweise in Form einer Plastikkarte, bei dem der erste und der zweite Code, die die aufgeteilten sicherheitsrelevanten Informationen in codierter Form enthalten, unter verschiedenen Blick- oder Betrachtungswinkeln optisch auslesbar sind. Hierfür kann eine optische Leseeinrichtung genutzt werden. Derartige optische Leseeinrichtungen sind als solche in verschiedenen Ausführungsformen bekannt, zum Beispiel als tragbare Handgeräte. So sind Scanner bekannt, die eingerichtet sind, optische Codes auszulesen und die darin codierten Informationen (Daten) zu bestimmen, wobei der optisch auszulesende Code als 1D-, 2D- oder 3D-Code ausgeführt sein kann. Derartige Codescanner können auch in einem Mobiltelefon implementiert sein, welches über eine Kamera sowie eine entsprechende Software-Applikation zur digitalen Bild- und Codeauswertung ausgestattet ist.
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Optional kann das Sicherheitsdokument im Schritt 170 mit weiteren Sicherheitsmerkmalen versehen werden, wie sie für Sicherheitsdokumente in verschiedenen Ausführungsformen als solche bekannt sind. Hierzu gehören zum Beispiel ein Regenbogendruck (Irisdruck) oder das Aufdrucken von Zeichen mittels fluoreszierender Farbe wie auch das Herstellen holographischer Sicherheitsmerkmale.
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2 zeigt eine schematische Darstellung für einen Ablauf zum Prüfen des hergestellten Sicherheitsdokuments. Im Schritt 200 wird ein Sicherheitsdokument bereitgestellt, welches ein optisch auslesbares Sicherheitscodemerkmal aufweist. Das Sicherheitscodemerkmal wird im Schritt 210 mittels einer optischen Lasereinrichtung ausgelesen. Hierbei wird im Schritt 220 ein erster Code in einem ersten Auslesebereich eines Substrats des Sicherheitsdokuments unter einem ersten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats optisch ausgelesen. Der erste Code ist ein erster optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code, der mithilfe der optischen Leseeinrichtung ausgelesen werden kann. Im Schritt 230 wird vergleichbar ein zweiter in einem zweiten Auslesebereich des Substrats des Sicherheitsdokuments, welcher wahlweise mit dem ersten Auslesebereich zumindest teilweise überlappt, unter einem zweiten Blickwinkel relativ zur Oberfläche des Substrats mit der optischen Leseeinrichtung ausgelesen. Auch der zweite Code ist ein optischer 1D-, 2D- oder 3D-Code, welcher von dem ersten Code verschieden ist. Erster und zweiter Code können hinsichtlich der Dimensionalisirung der Codeausbildung verschieden oder gleich sein. Alternativ oder ergänzend können sich der erste und der zweite Code in der konkreten Ausbildung der binären Symbole unterscheiden. So kann beispielsweise einer der Codes ein Strichcode sein, wohingegen der andere Code binäre Symbole in Form von Punkten oder Pixeln aufweist. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass es sich bei dem ersten und dem zweiten Code um Strichcodes handelt.
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In den Schritten 240 und 250 werden der erste und der zweite ausgelesene Code dekodiert, um erste und zweite Informationen (Daten) zu bestimmen. Hierzu wird eine Decodiereinrichtung genutzt, die mit der optischen Leseeinrichtung, zum Beispiel einer Kamera, in einem Gerät kombiniert sein kann. Alternativ kann der ausgelesene Code an eine entfernt von der optischen Leseeinrichtung angeordnete Decodiereinrichtung übermittelt werden, um dort die ersten und die zweiten Informationen zu bestimmen. Die Decodiereinrichtung kann beispielsweise in einer zentralen Servereinrichtung gebildet sein. Die ersten und die zweiten Informationen bilden zusammen sicherheitsrelevante Informationen, welche für die Prüfung des Sicherheitsdokuments herangezogen wird (Schritt 260). Hierbei kann ein Vergleich mit Referenzinformationen / -daten aus einer zentralen Datenbank vorgesehen sein.
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Das Verfahren zum Prüfen des Sicherheitsdokuments kann im Rahmen der digitalen Bildauswertung, also der Auswertung der Bilddaten, die beim optischen Auslesen erzeugt werden, einen Schritt zum Prüfen für einen Farbtonwechsel beim Codeauslesen vorsehen. Es kann vorgesehen sein, dass das Sicherheitscodemerkmal auf dem Substrat des Sicherheitsdokuments einen Hintergrundfarbton verändert, wenn das Substrat unter dem ersten und dem zweiten Blickwinkel ausgelesen wird. Beim Prüfen des Sicherheitsdokuments kann dann vorgesehen sein, dieses nur als echt oder korrekt zu bestimmen, wenn bei der digitalen Bildauswertung ein solcher Farbtonwechsel festgestellt wird.
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In vergleichbarer Weise kann die digitale Bildauswertung alternativ oder ergänzend einen Schritt zum Prüfen dahingehend vorsehen, dass bestimmt wird, ob beim Auslesen des ersten und des zweiten Codes eine Kippbewegung für das Sicherheitsdokument (des Substrats) festgestellt wird. Es kann vorgesehen sein, das Sicherheitsdokument nur dann als korrekt oder echt zu bestimmen, wenn eine solche Kippbewegung in den Bildaufnahmen des optischen Auslesens festgestellt wird, wobei die Bildaufnahmen als eine Folge von Einzelbildern und / oder als ein Videofilm vorliegen können.
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3 zeigt eine schematische Darstellung eines Sicherheitsdokuments 300, welches als eine Plastikkarte ausgeführt ist. Gezeigt sind unterschiedliche Kippstellungen für das Sicherheitsdokument 300 (vgl. Seitenansichten). In den unterschiedlichen Kippstellungen sind ein erster optischer Code 301 in einem ersten Auslesebereich 302 sowie ein zweiter optischer Code 303 in einem zweiten Auslesebereich 304 gezeigt. Je nach Kippstellung des Sicherheitsdokuments 300 ist entweder der erste optische Code 301 oder der zweite optische Code 303, die in dem gezeigten Beispiel jeweils als ID-Strichcode ausgeführt sind, auslesbar.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der verschiedenen Ausführungsformen von Bedeutung sein.