DE102016121936A1 - Vorrichtung zum Beseitigen von Brennbärten an Brammenkanten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Beseitigen von Brennbärten an Brammenkanten, die beim Längs- oder Querteilen einer Bramme mittels Brennschneiden entstanden sind, mittels eines rotierenden Schleifwerkzeuges, das an der Brammenkante entlang geführt wird. Um die Brennbärte in einem einzigen Arbeitsgang ohne größeren Aufwand zu entfernen, wird bei der genannten Vorrichtung vorgeschlagen, dass das Schleifwerkzeug aus einer Schleifscheibe besteht, die um eine parallel zur Brammenlängsrichtung liegende Drehachse rotiert und dass die Schleifscheibe mittels eines Hydraulikzylinders in Richtung der Schleifebene bewegbar, vorzugsweise schwenkbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Beseitigen von Brennbärten an Brammenkanten, die beim Längs- oder Querteilen einer Bramme mittels Brennschneiden entstanden sind, mittels eines rotierenden Schleifwerkzeuges, das an der Brammenkante entlang geführt wird.
- Brammen, die eine Überbreite oder eine Überlänge haben, müssen vor der Weiterverarbeitung längs- oder quergeteilt werden. Verwendet man zum Längsteilen eine Brenn-Schneideinrichtung, bildet sich beim Schneidprozess Schmelze, die, soweit sie nicht abtropft, unter einer Bartbildung an der unteren Brammenkante erkaltet. Solche Brammenbärte müssen vor der Weiterverarbeitung der Bramme in einem Walzwerk entfernt werden, um die Maßgenauigkeit des Walzproduktes gewährleisten zu können. Es besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, solche Brammenbärte durch Flämmen der Kanten zu entfernen, jedoch führen solche Flämmarbeiten zu einer Bildung weiterer Schlacke, die bei unzureichender Abführung zu einer erneuten Bartbildung führt. Abgesehen von den zusätzlichen Arbeitsaufwand verteuert der zu leistende Energieaufwand die Verarbeitungskosten.
- Um ein einwandfreies und rationelles Beseitigen der Brennbärte, insbesondere den unteren Trennschnittkanten von ungeteilten Brammen zu gewährleisten, wird in der
DE 34 14 824 C2 ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem zunächst die Kontaktstelle zwischen Bramme und Brennbart durch spanabhebende Bearbeitung getrennt, danach der noch an der Bramme anhaftende Brennbart in kurze Stücke gespalten und dann stückweise von der Bramme abgescharbt wird. Die Brennbartentfernung soll somit in mehreren Arbeitsstufen erfolgen. Die Trennung der Kontaktstelle soll durch Schleifen, Hobeln oder Fräsen erfolgen. - Allerdings ist ein solches Verfahren relativ aufwendig.
- In der ersten Trennstation dient eine an die Bramme andrückbare Schleifmaschine mit abstandshaltenden Führungsrollen als Trennwerkzeug, wobei die Schleifmaschine auf einer Schlinge gelagert und mittels eines Supports gegen die Bramme anstellbar ist. Die Schleifscheibe rotiert um eine Drehachse, die vertikal zur Brammenlängskante liegt. Hierin liegt auch der Grund, weshalb das Schleifverfahren nur der erste von mehreren Arbeitsschritten ist, das heißt, dass nach der Schleifarbeit der noch an der Bramme anhaftende Brennbart in kürze Stücke gespalten und dann stückweise von der Bramme abgescharbt werden muss.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, mit der Brennbärte in einem einzigen Arbeitsgang ohne größeren Aufwand entfernt werden können.
- Die Aufgabe wird durch die Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Schleifwerkzeug aus einer Schleifscheibe besteht, die um eine parallel zur Brammenlängsrichtung liegende Drehachse rotiert und dass die Schleifscheibe mittels eines Hydraulikzylinders in Richtung der Schleifebene bewegbar, vorzugsweise schwenkbar ist. Beim Abschleifen der Brennbärte muss, abgesehen von der Rotationsbewegung der Schleifscheibe, die Schleifscheibe auch relativ zu der Bramme bzw. relativ zu dem abzuschleifenden Brammenbart bewegt werden. Dies kann durch eine Längsbewegung der Bramme über Rollengänge bei feststehenden Schleifwerkzeug erfolgen oder bei einer ortsfest angeordneten Bramme durch eine Längsbewegung des Schleifwerkzeugs.
- In jedem Fall schafft die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, dass die gesamte Schleifvorrichtung als leicht transportable Einheit zu den zu schleifenden Brammen transportiert wird. Liegen die Brammen bereits auf Rollengängen, können diese zur Längsbewegung der Bramme verwendet werden. In diesem Fall muss die Schleifscheibe lediglich in die geeignete Höhenposition und in hierzu senkrechter Richtung zum Abschleifen des Brammenbartes ausgerichtet und verschwenkt werden. Umgekehrt kann bei fehlendem Rollengang die Bramme, deren Brammenbart zu entfernen ist, auf einem feststehenden Tisch abgelegt werden, wonach die Schleifvorrichtung unterhalb der Bramme positioniert und das Schleifwerkzeug ausgerichtet wird, bevor mit dem Abschleifen des Brammenbartes begonnen wird. Um den Brammenbart entlang der Längskante komplett abzuschleifen, wird die Schleifvorrichtung bewegt, zum Beispiel auf einem fahrbaren Gestellt.
- Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. So ist vorzugsweise die Schleifscheibe endseitig eines schwenkbaren Hebelarmes, auf den ein Hydraulikzylinder einwirkt, angeordnet. Der Hydraulikzylinder sowie der Hebelarm sind mit ihren Längsachsen spitzwinkelig oder vertikal zueinander angeordnet. Zur optimalen Positionierung der Höhenlage der Schleifscheibe kann der schwenkbare Hebelarm als Hydraulikzylinder-Kolbeneinrichtung ausgebildet sein. Hierdurch wird eine höhen- und längenverstellbare gelagerte Schleifscheibe geschaffen, so dass die Schleifscheibe sowohl in waagerechter als auch in senkrechter Richtung zur Brammenunterseite bewegbar ist.
- Wie bereits angesprochen, kann das Schleifwerkzeug nach einer vorzugsweisen Ausführung mitsamt den das Schleifwerkzeug haltenden und führenden Maschinenbauteilen (insbesondere den Hydraulikzylinder-Kolben-Einheiten) auf einem Gestell verfahrbar angeordnet und entlang der zu bearbeitenden ortsfest angeordneten Bramme bewegbar sein.
- Alternativ ist die schwenkbare und höhenverstellbare Schleifscheibe in Bezug auf die Längsrichtung der Bramme ortsfest montiert, wobei die Bramme auf einem Tisch über Rollengänge bewegt wird.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 und2 jeweils Prinzipskizzen unterschiedlicher Ausführungsvarianten mit ortsfest gelagerter Bramme (1 ) und verfahrbarem Gestell mit der Schleifeinrichtung oder mit längsaxial beweglich führbarer Bramme und ortsfester Schleifeinrichtung (2 ). - In jedem Fall dient die Schleifeinrichtung
10 oder11 dazu den Brammenbart, der sich entlang einer Längskante einer Bramme12 an der Unterseite erstreckt, abzuschleifen. Als Schleifwerkzeug dient eine zu einer Rotation antreibbare Schleifscheibe14 , die durch Ein- und Ausfahren der beiden Hydraulik-Kolben-Zylindereinheiten15 und16 durch Verschwenken (siehe Doppelpfeil17 ) in die entsprechende waagerechte und senkrechte Position bewegt werden kann. In dem in1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Hydraulikzylinder-Kolben-einheiten 15 und 16 auf einem fahrbaren Gestell18 montiert, das senkrecht zur Zeichenblattebene bewegbar ist, zum Beispiel, indem das Gestellt18 mit Rädern oder Rollen, gegebenenfalls schienengeführt, ausgebildet ist. Die Bramme12 ist auf einem feststehenden Tisch19 abgelegt. Im Unterschied dazu ist nach2 die Schleifeinrichtung11 ortsfest angeordnet, hingegen die Bramme12 auf einem Rollengang20 abgelegt, auf dem sie mittels einer Treibrolle21 senkrecht zur Zeichenblattebene verfahrbar ist. In beiden Ausführungsvarianten wird nach erster Positionierung der Bramme12 das Schleifwerkzeug14 durch entsprechendes Ausfahren der Hydraulikkolben22 ,23 so ausgefahren, dass die Schleifscheibe14 in Bezug auf den Brammenbart13 die korrekte Höhen und seitliche Ausrichtung zum Schleifen einnimmt. Die Bewegung der Kolben ist durch Doppelpfeil24 und25 angedeutet. Die Schleifscheibe selbst wird in einer Gabel26 rotierbar gelagert. Während des Schleifens wird nach1 das fahrbare Gestell18 bewegt, nach2 die Bramme12 auf dem Rollengang. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 3414824 C2 [0003]
Claims (5)
- Vorrichtung zum Beseitigen von Brennbärten an Brammenkanten, die beim Längs- oder Querteilen einer Bramme (12) mittels Brennschneiden entstanden sind, mittels eines rotierenden Schleifwerkzeuges (14), das an der Brammenkante entlanggeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifwerkzeug (14) aus einer Schleifscheibe besteht, die um eine parallel zur Brammenlängsrichtung liegende Drehachse rotiert und dass die Schleifscheibe mittels eines Hydraulikzylinders (16, 23) in Richtung der Schleifebene bewegbar, vorzugsweise schwenkbar ist.
- Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifscheibe endseitig eines schwenkbaren Hebelarmes, auf den ein Hydraulikzylinder einwirkt, angeordnet ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifscheibe höhen- und längenverstellbar gelagert ist, so dass die Schleifscheibe auch in senkrechter Richtung zur Brammenunterseite bewegbar ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifwerkzeug (14) mitsamt den das Schleifwerkzeug haltenden und führenden Maschinenbauteilen auf einem Gestell (18) verfahrbar angeordnet ist und entlang der zu bearbeitenden ortsfest angeordneten Bramme (12) bewegbar ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bramme (12) auf einem Tisch (20) über Rollengänge an dem rotierenden Schleifwerkzeug (14) vorbeibewegt wird.
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