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Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung zwischen zwei Rohren, insbesondere zwischen zwei Abgasrohren einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges.
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Rohrverbindungen zwischen zwei Rohren, insbesondere zwischen zwei Abgasrohren einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges, sind in der Praxis hinlänglich bekannt. Hierbei werden die zu verbindenden Rohrenden der beiden Rohre üblicherweise durch entsprechend ausgebildete Rohrschellen oder Flansche miteinander verbunden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Rohrschellen zunehmend Leckagen aufweisen, durch welche die mittlerweile gestiegenen, insbesondere gesetzlichen, Anforderungen bezüglich der Dichtheit der Abgasanlage nur unzureichend zu erfüllen sind. Außerdem erweist es sich bei den üblicherweise verwendeten Flanschen als nachteilig, dass ein axialer Toleranzausgleich zwischen den zu verbindenden Rohren nicht möglich ist.
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Eine derartige Rohrschelle zur Verbindung von zwei Abgasrohren ist bereits aus der
DE 10 2010 037 318 A1 bekannt. Die Rohrschelle besteht aus einer Außenschale und einer Innenschale, welche jeweils einen Längsschlitz aufweisen, wobei der Längsschlitz der Außenschale gegenüber dem Längsschlitz der Innenschale in Umfangsrichtung versetzt angeordnet ist. Mittels an der Außenschale angeordneter Druckklammern, wird eine Klemmkraft in die Außenschale eingeleitet, welche die an der Außenschale und der Innenschal bestehende Rohrschelle kraftschlüssig an den zu verbindenden Abgasrohren fixiert.
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Die
US 2006/0175837 A1 beschreibt ebenfalls bereits eine Vorrichtung zur Verbindung von zwei Abgasrohren einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges. Hierbei greifen die Rohrenden der Abgasrohre ineinander ein und im Überlappungsbereich zwischen den beiden Rohrenden ist eine mit einer Dichtung ausgestatte Rohrschelle angeordnet. Hierbei müssen die Rohrenden der Abgasrohre und die mit der Dichtung ausgestattete Rohrschelle in einer definierter Position bzw. Stellung relativ zueinander angeordnet sein, um eine Verbindung zwischen den Abgasrohren herstellen zu können. Hierfür weisen die Abgasrohre in ihren jeweiligen Endabschnitten Profilierungen und/oder Aussparungen auf, welcher bei ineinander gesteckten Abgasrohren ineinander greifen müssen. Bei nicht ordnungsgemäß angeordneten Abgasrohren ist die Dichtheit der Verbindung nicht gewährleistet, schon geringe Abstandstoleranzen, insbesondere zu große Abstände zwischen den Rohrenden, sorgen dafür, dass Rohrverbindung Leckagen aufweist.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gasdichte Rohrverbindung zur Verfügung zu stellen, mittels welcher gleichzeitig axiale Abstandstoleranzen zwischen den Rohrenden der zur verbindenden Rohre ausgeglichen werden können.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Rohrverbindung gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1. Die jeweiligen Unteransprüche betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß ist also eine Rohrverbindung zwischen zwei Rohren, insbesondere zwischen zwei Abgasrohren einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges vorgesehen, mit einem umlaufend geschlossenen geraden Verbindungsrohr in überlappender Anordnung mit den zu verbindenden, axial beabstandeten und koaxial angeordneten Rohrenden der beide Rohre, wobei ein Ringspalt zwischen dem jeweiligen Rohrende und dem Verbindungsrohr jeweils durch eine an einer äußeren Mantelfläche des Verbindungsrohres und/oder an einer äußeren Mantelfläche des jeweiligen Rohrendes anliegende umlaufende Dichtung abgedichtet ist. Hierdurch wird eine gasdichte Rohrverbindung zwischen zwei Rohren ohne Leckagen zur Verfügung gestellt, welche einfach und kostengünstig montierbar ist. Darüber können mittels des geraden Verbindungsrohres und den zugeordneten Dichtungen sowie eines daraus resultierenden variablen Überlappungsbereiches zwischen dem Verbindungsrohr und den jeweiligen Rohrenden Abstandtoleranzen zwischen den Rohrenden ausgeglichen werden, ohne dass Leckagen in der Rohrverbindung entstehen. Dadurch wird die Dichtheit der Rohrverbindung auch bei unterschiedlichen axialen Abständen zwischen den beiden Rohrenden der zu verbindenden Rohre gewährleistet ist. Vorzugsweise besteht das Verbindungsrohr aus dem gleichen Material wie die zu verbindenden Rohrenden bzw. Rohre, insbesondere aus einem geeigneten Stahl, sodass das Verbindungsrohr und die Rohrenden den gleichen Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweisen. Die Dichtung besteht vorzugsweise aus einem, insbesondere elastisch, verformbaren Graphit. Die erfindungsgemäße Rohrverbindung kann in Abgasanlagen von Kraftahrzeugen und überall dort verwendet werden, wo, insbesondere heiße, Medien bzw. Fluide durch Rohre geleitet werden. Beispielhaft seien hier Kraftwerke, Schwimmbäder, Heizungsanlagen, etc. genannt.
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Zur Fixierung des Verbindungsrohres und der Dichtung an der Rohrenden ist eine zumindest einen Längsschlitz aufweisende rohrförmige Außenschale vorgesehen, welche das Verbindungsrohr, die Dichtungen und die beiden Rohrenden umschließt, wobei die Außenschale durch eine Reduzierung des Durchmessers an den Rohrenden fixierbar ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass das Verbindungsrohr und die Dichtungen in einer definierten Position relativ zu den Rohrenden bzw. zu dem Ringspalt zwischen dem Verbindungsrohr und dem jeweiligen Rohrenden angeordnet sind. Der sich über die gesamte axiale Länge der Außenschale erstreckende und als durchgehender Spalt ausgebildete Längsschlitz in der Außenschale gewährleistet die Montierbarkeit der Außenschale um die zu verbindenden Rohrenden, sowie um das das Verbindungrohr und die Dichtungen. Gleichzeitig wird durch eine Durchmesserreduzierung der Außenschale, bei welcher die Abmessungen des Längsschlitzes reduziert werden, eine prozesssichere Fixierung der Außenschale an der Rohrenden und ein definierte Anordnung der Dichtungen im Bereich des Ringspaltes zwischen dem Verbindungsrohr und dem jeweiligen Rohrende sichergestellt. Vorzugsweise ist die Außenschale als gebogenes Stahlblech ausgebildet.
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Eine alternative Ausgestaltung der Außenschale sieht dagegen vor, dass der Längsschlitz als Überlappschlitz ausgebildet ist. Hierbei überlappen sich die Endbereiche der Außenschale, wobei bei einer Durchmesserreduzierung zur Fixierung der Außenschale an den Rohrenden ein Überlappungsbereich vergrößert wird.
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Eine wiederum abgewandelte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Außenschale zwei oder mehr Längsschlitze aufweist. Die Außenschale ist dadurch zwei- oder mehrteilig ausgebildet und besteht aus mehreren Segmenten, welche zusammen an den Rohrenden fixierbar sind und gemeinsam das Verbindungsrohr und die Dichtungen umschließen.
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Es ist außerdem vorgesehen, dass die Außenschale einen das Verbindungsrohr umschließenden Mittelabschnitt, zwei zur Fixierung an den jeweiligen Rohrenden vorgesehene Außenabschnitte und zwei sich zwischen dem Mittelabschnitt und den Außenabschnitten erstreckende, die Dichtungen umschließende Dichtabschnitte aufweist. Hierbei ist der Durchmesser in den Außenabschnitten auf den Durchmesser der zu verbindenden Rohrenden, in den Dichtabschnitten auf den Außendurchmesser der Dichtungen und im Mittelabschnitt auf den Durchmesser des Verbindungrohrs abgestimmt, sodass die Außenschale mehrere Abstufungen aufweist. Durch die Unterteilung der Außenschale in unterschiedliche Abschnitte ist sichergestellt, dass die Dichtungen im Kraftnebenschluss angeordnet sind, also nicht in den Abschnitten angeordnet sind, in welchen die Fixierung der Außenschale an den Rohrenden vorgesehen ist.
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Zur Gewährleistung einer prozesssicheren Fixierung der Außenschale an den Rohrenden sind die beiden Außenabschnitte der Außenschale und die jeweiligen Rohrenden kraftschlüssig miteinander verbindbar, wobei die die kraftschlüssige Verbindung zwischen den Außenabschnitten der Außenschale und den jeweiligen Rohrenden durch eine den jeweiligen Außenabschnitt umgreifende Rohrschelle erfolgt. Durch Betätigung der Rohrschellen wird der Innendurchmesser der Rohrschellen und dadurch auch der Durchmesser der Außenabschnitte der Außenschale sukzessive reduziert bis sich eine prozesssichere kraftschlüssige Verbindung ausbildet.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung wird auch dadurch erreicht, dass die Dichtabschnitte der Außenschale jeweils eine Kammer zur Aufnahme der umlaufenden Dichtung aufweisen, wobei die Kammer derart ausgestaltet ist, dass eine Reduzierung des Durchmessers der Außenschale zu einer Reduzierung des Volumens der Kammer führt. Hierdurch werden die Dichtungen derart verformt bzw. verlagert, dass sie zur Anlage an dem Übergang zwischen den geraden Rohr und den jeweiligen Rohrenden kommen und den Ringspalt dadurch abdichten. Die Dichtwirkung wird dadurch verstärkt, dass die Dichtungen in diesem Übergang mit einer definierten Kraft gegen die äußere Mantelfläche des Verbindungsrohres und die äußere Mantelfläche des jeweiligen Rohrendes gepresst werden.
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Weiterhin erweist es sich als besonders zweckmäßig, dass der Mittelabschnitt der Außenschale einen Überlappungsbereich zwischen dem Verbindungsrohr und den Rohrenden berührungslos umschließt. Durch einen umlaufenden ringförmigen Freiraum zwischen dem Mittelabschnitt der Außenschale und dem Überlappungsbereich wird eine Anlage des Mittelabschnittes der Außenschale am Verbindungsrohr bzw. an den Rohrenden im Überlappungsbereich verhindert. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine Klemmwirkung der Rohrschellen optimal auf die zu verbindenden Rohrenden wirkt und damit eine optimale Kraft- und Momentenübertragung zwischen den zu verbindenden Rohrenden bzw. Rohren und der Außenschale erfolgt.
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Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal besteht darin, dass das Verbindungsrohr, die Dichtungen, die Außenschale und die Rohrschellen ein vormontierbares und gemeinsam handhabbares Verbindungselement bilden. Die Dichtungen, das Verbindungsrohr und die Rohrschellen sind dabei, insbesondere verliersicher in der der einteilig ausgebildeten Außenschale integriert bzw. an dieser fixiert, so dass das Verbindungselement zur Herstellung der Rohrverbindung als eine Baueinheit zwischen den zu verbindenden Rohrenden angeordnet werden kann. Hierdurch wird eine einfache prozesssichere Montage des Verbindungselementes ermöglicht. Gleichzeitig wird die Montagezeit zur Herstellung der gasdichten Rohrverbindung optimiert.
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In diesem Falle erweist es sich als besonders zweckmäßig, dass die zu verbindenden Rohrenden jeweils in das Verbindungsrohr eingreifen. Hierdurch wird die Montage des Verbindungelementes bzw. die Herstellung der Rohrverbindung wesentlich vereinfacht. Die Rohrenden müssen bei der Montage in das von der Außenschale umschlossene Verbindungsrohr eingeführt werden, sodass sich ein Überlappungsbereich zwischen dem jeweiligen Rohrende und dem Verbindungsrohr ausbildet. Selbstverständlich kann in einer alternativen Ausgestaltung auch vorgesehen sein, dass das Verbindungsrohr in die jeweiligen Rohrenden eingreift.
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Eine wiederum abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rohrverbindung wird auch dadurch geschaffen, dass das Verbindungsrohr durch jeweils eine Flanschverbindung, insbesondere kraftschlüssig, an dem jeweiligen Rohrende fixiert ist.
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Dabei ist ein erster Flansch der jeweiligen Flanschverbindung an dem Verbindungrohr fixiert und ein zweiter Flansch der Flanschverbindung jeweils an einer einen Längsschlitz aufweisenden rohrförmigen Außenschale fixiert, wobei die jeweilige Außenschale das jeweilige Rohrende längsverschiebbar umgreift und durch eine Reduzierung des Durchmessers an dem jeweiligen Rohrende fixierbar ist. Die Fixierung des ersten Flansches an dem Verbindungsrohr und des zweiten Flansches auf der jeweiligen Außenschale erfolgt beispielsweise durch eine Schweißverbindung. Durch die Längsverschiebbarkeit der Außenschale auf dem jeweiligen Rohrende können die zweiten Flansche stufenlos auf dem jeweiligen Rohrende verschoben und in der gewünschten Position relativ zum ersten Flansch des Verbindungsrohres fixiert werden, sodass Abstandstoleranzen zwischen den Rohrenden ausgeglichen werden können. Die Fixierung der jeweilige Außenschale an den Rohrenden erfolgt kraftschlüssig durch eine die Außenschale außenseitig umgreifende Rohrschelle.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung wird auch dadurch erreicht, dass jeweils eine Dichtung in einer Kammer zwischen den zu verbindenden Flanschen der jeweiligen Flanschverbindung angeordnet ist, wobei die Dichtung und die Kammer derart ausgestaltet und angeordnet sind, dass eine Herstellung der kraftschlüssigen Flanschverbindung zu einer Reduzierung eines Volumens der Kammer führt. Die kraftschlüssige Flanschverbindung wird durch ein oder mehrerer beide Flansche durchgreifende, beispielsweise als Schrauben, ausgebildete Befestigungsmittel erzeugt, wobei die Dichtung im Kraftnebenschluss angeordnet ist. Durch die Volumenreduzierung der Kammern werden die in dieser angeordneten Dichtungen derart verformt bzw. verlagert, dass sie zur Anlage an der Mantelfläche der jeweiligen Rohrenden kommen und den Ringspalt zwischen dem Verbindungrohr und dem jeweiligen Rohrende gasdicht abdichten. Die Dichtwirkung wird dadurch verstärkt, dass die Dichtungen mit einer definierten Kraft gegen die äußere Mantelfläche der Rohrenden gepresst werden.
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Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzipes ist eine davon in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
- 1 eine erste Ausführungsform einer Rohrverbindung zwischen zwei Rohren in einer Prinzipdarstellung;
- 2 eine zweite Ausführungsform einer Rohrverbindung zwischen zwei Rohren in einer Prinzipdarstellung.
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1 zeigt eine erste Ausführungsform einer gasdichten Rohrverbindung zwischen zwei Rohren 1, 2, insbesondere zwischen zwei Abgasrohren einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges. Die Rohrenden 3, 4 der koaxial angeordneten Rohre 1, 2 sind mit einem Verbindungselement 5 gasdicht miteinander verbunden.
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Das als vormontierte und gemeinsam handhabbare Baueinheit bestehende Verbindungelement 5 umfasst ein starres, umlaufend geschlossenes und gerades Verbindungsrohr 6, zwei umlaufende Dichtungen 7, eine einteilig ausgebildete rohrförmige Außenschale 8, sowie zwei Rohrschellen 9.
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Die rohrförmige Außenschale 8 weist einen Längsschlitz 10 auf und umschließt das Verbindungsrohr 6 und die beiden Dichtungen 7, während die Rohrschellen 9 die Außenschale 8 umschließen. Das Verbindungsrohr 6 und die Dichtungen 7 sind also innerhalb der Außenschale 8 angeordnet bzw. in dieser fixiert. Die Außenschale 8 umfasst einen das Verbindungsrohr 6 umschließenden Mittelabschnitt 11, zwei zur Fixierung an den jeweiligen Rohrenden 3, 4 vorgesehene Außenabschnitte 12 und zwei sich zwischen dem Mittelabschnitt 11 und den beiden Außenabschnitten 12 erstreckende Dichtabschnitte 13.
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Im Bereich der Außenabschnitte 12 sind die Rohrschellen 9 verliersicher an der Außenschale 8 angeordnet und umgreifen dieses außenseitig. Im Bereich der Dichtabschnitte 13 weist die Außenschale 8 umlaufende Kammern 14 auf, in welche die Dichtungen 7 eingelegt sind.
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Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Rohrverbindung werden die Rohrenden 3, 4 der Rohre 1 ,2 und das Verbindungselement 5 derart relativ zueinander bewegt und angeordnet, dass sich eine überlappende Anordnung zwischen dem Verbindungsrohr 6 und den beiden zu verbindenden Rohrenden 3, 4 ausbildet. Dabei werden die Rohrenden 3, 4 in das Verbindungsrohr 6 eingeschoben, und zwar derart, dass sich zwischen dem jeweiligen Rohrende 3, 4 und dem umschließenden Verbindungsrohr 6 ein Überlappungsbereich 15 und dass sich zwischen den Stirnseiten 16 der Rohrenden 3, 4 ein axialer Abstand 17 ausbildet. Der axiale Abstand 17 sollte derart gewählt sein, dass sich die in das Verbindungrohr 6 eingreifenden bzw. hineinragenden Rohrenden 3, 4 nicht berühren. Hierdurch können axiale Abstandstoleranzen zwischen den Rohrenden 3, 4 der Rohre 1, 2 ausgeglichen werden.
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Anschließend wird ein Durchmesser 18 bzw. eine lichte Weite der Außenschale 8 durch die in den Außenabschnitten 12 der Außenschale 8 angeordneten Rohrschellen 9 verringert. Die Reduzierung des Durchmessers 18 wird durch den in der Außenschale 8 vorgesehenen Längsschlitz 10 ermöglicht. Im Bereich der Außenabschnitte 12 wird die Außenschale 8 von den Rohrschellen 9 kraftschlüssig an den Rohrenden 3, 4 fixiert. Gleichzeitig führt ein Reduzierung des Durchmessers 18 der Außenschale 8 auch zu einer Reduzierung des Volumens der die Dichtungen 7 aufnehmende Kammern 14 in den Dichtabschnitten 13. Das Volumen der Kammer 14 bzw. der Querschnitt der Dichtungen 7 ist dabei derart ausgelegt, dass sich die Dichtungen 7 durch die Änderung des Volumens der Kammern 14 an eine äußere Mantelfläche 19 des Verbindungsrohres 6 und an einer äußere Mantelfläche 20 des jeweiligen Rohrendes 3, 4 anlegen, sodass dass ein Ringspalt 21 zwischen dem jeweiligen Rohrende 3, 4 und dem Verbindungsrohr 6 jeweils durch eine umlaufende Dichtung 7 gasdicht verschlossen ist. Hierbei sind die beiden Dichtungen 7 im Kraftnebenschluss angeordnet und werden mit einer definierten Kraft an die Mantelflächen 19, 20 angedrückt.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Mittelabschnitt 11 der Außenschale 8 das Verbindungsrohr 6 berührungslos umschließt, also dass sich ein umlaufender ringförmiger Freiraum 22 zwischen dem Verbindungsrohr 6 und der Außenschale 8 im Bereich des Mittelabschnittes 11 ausbildet. Dadurch, dass der Mittelabschnitt 11 der die Außenschale 8 nicht am Verbindungsrohr 6 zur Anlage kommt, wird sichergestellt, dass die Klemmwirkung der Rohrschellen 9 optimal auf die zu verbindenden Rohrenden 3, 4 wirkt und damit eine optimale Kraft- und Momentenübertragung zwischen den zu verbindenden Rohrenden 3, 4 bzw. Rohren 1, 2 durch das Verbindungselement 5 erfolgt.
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Eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rohrverbindung zwischen zwei Rohrenden 3, 4 ist in 2 dargestellt. Die jeweiligen Rohrenden 3, 4 sind in das umlaufend geschlossene gerade Verbindungsrohr 6 eingesteckt, sodass sich dieses in überlappender Anordnung mit den beiden Rohrenden 3, 4 befindet. Das die beiden Rohrenden 3, 4 umschließende Verbindungsrohr 6 ist durch jeweils eine Flanschverbindung 23 an dem jeweiligen Rohrende 3, 4 fixiert ist. Dabei ist an den einander abgewandten Endabschnitten des Verbindungsrohres 6 jeweils ein erster Flansch 24 insbesondere durch eine Schweißverbindung fixiert. Ein zweiter Flansch 25 der jeweiligen Flanschverbindung 23 ist jeweils an einer Außenschale 26 fixiert, welche jeweils eines der beiden Rohrenden 3, 4 umgreifen. Die beiden Außenschalen 26 weisen jeweils einen Längsschlitz 27 auf und sind längsverschiebbar auf den jeweiligen Rohrende 3, 4 angeordnet. Der Längsschlitz 27 in den Außenschalen 26 kann bis durch den jeweiligen zweiten Flansch 25 hindurch verlaufen. Durch die die Außenschalen 26 umgreifenden Rohrschellen 28 kann der Durchmesser 29 der Außenschalen 26 reduziert werden, sodass die jeweiligen Außenschalen 26 unabhängig voneinander kraftschlüssig in den gewünschten Positionen an dem jeweiligen Rohrende 3, 4 fixierbar sind. Dabei sind die Außenschalen 26 derart an dem jeweiligen Rohrende 3, 4 fixiert, dass die beiden Flansche 24, 25 der jeweiligen Flanschverbindungen 23 aneinander anliegen und dass sich zwischen den einander zugewandten Stirnseiten 30 der Rohrenden 3, 4 ein axialer Abstand 31 ausbildet. Der axiale Abstand 31 sollte derart gewählt sein, dass sich die beiden Stirnseiten 30 der Rohrenden 3, 4 nicht berühren. Zwischen den beiden aneinander anliegenden Flanschen 24, 25 der Flanschverbindungen 23 bildet sich jeweils eine umlaufende Kammer 32 aus, in welcher jeweils eine Dichtung 7 angeordnet ist. Die Kammer 32 wird durch eine umlaufende Aussparung 33 im ersten Flansch 24 und eine dieser Aussparung 33 gegenüberliegende Wandfläche 34 des zweiten Flansches 25 gebildet.
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Zur Herstellung der Flanschverbindung 23 werden die beiden aneinander anliegenden Flansche 24, 25 jeweils durch ein oder mehrerer in 2 durch gestrichelte Linien nur angedeutete Befestigungsmittel 35 kraftschlüssig miteinander verbunden. Hierbei sind die Kammer 32 und die Dichtung 7 zwischen den Flanschen 24 ,25 im Kraftnebenschluss angeordnet und derart ausgestaltet, dass es bei der Herstellung der Flanschverbindung 23 zur einer Reduzierung des Volumens der jeweiligen Kammer 32 kommt. Hierdurch kommen die Dichtungen 7 jeweils zur Anlage an einer äußeren Mantelfläche 20 des jeweiligen Rohrendes 3, 4 und verschließen einen Ringspalt 21 zwischen dem Verbindungsrohr 6 und dem jeweiligen Rohrende 3, 4 gasdicht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rohr
- 2
- Rohr
- 3
- Rohrende
- 4
- Rohrende
- 5
- Verbindungselement
- 6
- Verbindungsrohr
- 7
- Dichtung
- 8
- Außenschale
- 9
- Rohrschelle
- 10
- Längsschlitz
- 11
- Mittelabschnitt
- 12
- Außenabschnitt
- 13
- Dichtabschnitt
- 14
- Kammer
- 15
- Überlappungsbereich
- 16
- Stirnseite
- 17
- Abstand
- 18
- Durchmesser
- 19
- Mantelfläche Verbindungsrohr
- 20
- Mantelfläche Rohrende
- 21
- Ringspalt
- 22
- Freiraum
- 23
- Flanschverbindung
- 24
- erster Flansch
- 25
- zweiter Flansch
- 26
- Außenschale
- 27
- Längsschlitz
- 28
- Rohrschelle
- 29
- Durchmesser
- 30
- Stirnseite
- 31
- Abstand
- 32
- Kammer
- 33
- Aussparung
- 34
- Wandfläche
- 35
- Befestigungsmittel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010037318 A1 [0003]
- US 2006/0175837 A1 [0004]