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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftpumpe für ein Fahrrad gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Kombination einer Rechenvorrichtung mit einer derartigen Luftpumpe.
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Eine Luftpumpe der vorgenannten Art ist aus der
DE 10 2014 220 945 A1 bekannt. Die darin beschriebene Pumpe umfasst Druckmessmittel und Verbindungsmittel, die drahlos über einen Bluetooth-Standard eine Verbindung zu einem mobilen Endgerät wie beispielsweise einem Smartphone oder einem Tabletcomputer herstellen können. Wenn der Benutzer einen Reifen aufpumpt, kann der aktuelle Druck des Reifens auf dem Display des mobilen Endgeräts angezeigt werden.
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Als nachteilig hierbei erweist es sich, dass der Druck auf einem von der Pumpe verschiedenen Gerät angezeigt werden muss. Dies kann insbesondere bei schlechtem Wetter und in einer entsprechend verschmutzten Umgebung zu Verschmutzungen und gegebenfenfalls auch Beschädigungen eines beispielsweise hochpreisigen Smartphones führen.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die Schaffung einer Luftpumpe der eingangs genannten Art, mit der ein Benutzer einfacher über den Druck in dem aufzupumpenden Reifen informiert werden kann. Weiterhin soll eine Kombination einer Rechenvorrichtung mit einer derartigen Luftpumpe angegeben werden.
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Dies wird erfindungsgemäß durch eine Luftpumpe der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eine Kombination der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des Anspruchs 10 erreicht. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Luftpumpe Signalisierungsmittel umfasst, die signalisieren können, ob der gemessene Druck einem Solldruck entspricht. Auf diese Weise muss kein zusätzliches Gerät benutzt werden, um dem Benutzer zu signalisieren, dass ein gewünschter Solldruck erreicht wurde. Insbesondere in feuchter und verschmutzter Umgebung muss somit nicht das Risiko der Verschmutzung und Beschädigung eines hochpreisigen Endgeräts, beispielsweise eines Smartphones, eingegangen werden, um bei dem Aufpumpen mit der Luftpumpe den geeignet vorgegebenen Druck zu erreichen.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass die Signalisierungsmittel ein akustisches Signal und/oder ein optisches Signal und/oder ein Vibrationssignal erzeugen können. Jede dieser Signalisierungsarten ist allein oder zusammen mit einer oder mehreren anderen gut geeignet, den Benutzer über das Erreichen eines vorgegebenen Solldruck zu informieren.
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Es besteht die Möglichkeit, dass die Luftpumpe Speichermittel für die Speicherung einer dem Solldruck entsprechenden Information umfasst. Beispielsweise kann es sich um einen digitalen Speicher handeln, der einfach beschreibbar und auslesbar ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Luftpumpe Steuermittel umfasst, die den gemessenen Druck mit einem Solldruck vergleichen und die Signalisierungsmittel ansteuern können. Die Steuermittel können beispielsweise als Mikroprozessor ausgebildet sein.
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Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Steuermittel so gestaltet sind, dass sie aus Informationen, wie beispielsweise dem Gewicht des Fahrers, dem Typ des Reifens und des Fahrrads oder dergleichen, einen Solldruck berechnen können. Auf diese Weise kann ein für die konkrete Situation geeigneter Solldruck gewählt werden.
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Es besteht die Möglichkeit, dass die Luftpumpe Verbindungsmittel für die Verbindung mit einer externen Rechenvorrichtung, insbesondere einem Computer, einem Laptop, einem Tabletcomputer oder einem Smartphone, umfasst. Dabei können die Verbindungsmittel eine kabelbasierte Verbindung, beispielsweise nach einem USB-Standard, und/oder eine drahtlose Verbindung, beispielsweise nach einem Bluetooth-Standard, zu der externen Rechenvorrichtung ermöglichen. Die Verbindung mit einer externen Rechenvorrichtung ermöglicht es, dass eine dem Solldruck entsprechende Information oder eine für die Berechnung des Solldrucks verwendbare Information von einer externen Rechenvorrichtung über die Verbindungsmittel zu der Luftpumpe, insbesondere zu den Steuermitteln und/oder den Speichermitteln der Luftpumpe, übertragen werden kann. Der Benutzer kann somit bequem von einem externen Gerät den Solldruck der Luftpumpe vorgeben, über dessen Erreichen der Benutzer beim Aufpumpen des Reifens durch ein oder mehrere geeignete Signale informiert wird. Nach dem Übermitteln des Solldrucks oder der für die Berechnung des Solldrucks verwendbaren Information an die Luftpumpe wird das externe Gerät nicht mehr benötigt.
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Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Luftpumpe Eingabemittel umfasst, mit der ein Solldruck eingegeben werden kann, beispielsweise manuell durch Tasten oder einen Touchscreen. Auf diese Weise kann auch ohne ein externes Gerät ein geeigneter Solldruck ausgewählt werden.
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Anspruch 10 sieht eine Kombination einer Rechenvorrichtung, insbesondere einem Computer, einem Laptop, einem Tabletcomputer oder einem Smartphone, mit einer erfindungsgemäßen Luftpumpe vor.
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Dabei kann die Rechenvorrichtung eingerichtet sein, eine dem Solldruck entsprechende Information oder eine für die Berechnung des Solldrucks verwendbare Information über die Verbindungsmittel zu der Luftpumpe, insbesondere zu den Steuermitteln und/oder den Speichermitteln der Luftpumpe, zu übertragen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass eine für die Übertragung geeignete Anwendungssoftware (App) auf der Rechenvorrichtung gestartet wird, die eine Verbindung mit der Luftpumpe herstellt und die notwendigen Informationen an die Luftpumpe überträgt.
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Luftpumpe;
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2 eine Vorderansicht der Luftpumpe gemäß 1;
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3 ein Detail gemäß dem Pfeil III in 2;
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4 eine gegenüber 1 um 90° gedrehte Seitenansicht der Luftpumpe gemäß 1;
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5 eine Schnittansicht gemäß den Pfeilen V-V in 4;
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6 ein Detail gemäß dem Pfeil VI in 5;
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7 eine Seitenansicht der Luftpumpe gemäß 1 mit einem Laptop.
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In den Figuren sind gleiche und funktional gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die in den Figuren abgebildete Luftpumpe 1 ist als Handpumpe ausgebildet. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine erfindungsgemäße Luftpumpe alternativ als Fußpumpe ausgebildet ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine erfindungsgemäße Luftpumpe mit einer CO2-Kartusche oder eine Druckluftkartusche versehen ist.
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Die abgebildete Luftpumpe 1 weist in üblicher Weise einen Zylinder 2 auf, in dem ein Kolben 3 vermittels einer Handhabe 4 hin- und herbewegbar ist, um in einen nicht abgebildeten Reifen einbringbare Druckluft zu erzeugen (siehe 5). Die Luftpumpe 1 umfasst weiterhin Anschlussmittel 5, die ein Ventil des Reifens kontaktieren können.
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In dem an die Anschlussmittel 5 angrenzenden Bereich der Luftpumpe 1 ist ein Druckmessmittel 6 in Form eines Sensors vorgesehen. Wenn die Anschlussmittel 5 mit dem Ventil des Reifens verbunden werden, stellt sich in dem Bereich, in dem die Druckmessmittel 6 angeordnet sind, im Wesentlichen der gleiche Druck ein wie in dem Reifen. Mit den Druckmessmitteln 6 kann somit der Istdruck des Reifens bestimmmt werden.
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Die Druckmessmittel 6 sind über ein Kabel 7 mit Verbindungsmitteln 8 verbunden, über die kabelgebunden Informationen übertragen werden können. Die Verbindungsmittel 8 können als Mikro-USB-Anschluss ausgebildet sein (siehe auch 3). Anstelle des Mikro-USB-Anschlusses können auch andere geeignete Anschlusstypen vorgesehen sein, die eine kabelgebundene Informationsübertragung erlauben. 7 zeigt beispielhaft einen Laptop 9, der über ein USB-Kabel 10 mit der Luftpumpe 1 verbunden werden kann.
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Zwischen dem den gleichen Druck wie der Reifen aufweisenden Bereich, in dem die Druckmessmittel 6 angeordnet sind, und den Verbindungsmitteln 8 ist eine Trennwand 11 angeordnet, die verhindert, dass die unter Druck stehende Luft durch die beispielsweise als Mikro-USB-Anschluss ausgebildeten Verbindungsmittel 8 entweicht.
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Alternativ oder zusätzlich zu den beispielsweise als Mikro-USB-Anschluss ausgebildeten Verbindungsmitteln 8 können in der Luftpumpe 1 weitere Verbindungsmittel für die drahtlose Übertragung von Informationen beispielsweise nach einem Bluetooth-Standard vorgesehen sein.
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Die Luftpumpe 1 kann weiterhin nicht abgebildete Steuermittel sowie Speichermittel für die Speicherung von Informationen umfassen. Über die kabelgebundene und/oder drahtlose Verbindung mit dem externen Gerät, wie beispielsweise einem Computer, einem Laptop 9, einem Tabletcomputer oder einem Smartphone können an die Luftpumpe 1 Informationen übermittelt werden, die beispielsweise von den Steuermitteln in den Speichermitteln abgelegt werden können.
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Bei den Informationen kann es sich beispielsweise um einen Wert handeln, der einem Solldruck entspricht. Es kann sich aber auch um Informationen handeln, aus denen die Steuermittel einen Solldruck berechnen können. Derartige Informationen sind beispielsweise Angaben wie das Gewicht des Fahrers, der Typ des Reifens und des Fahrrads oder dergleichen.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Luftpumpe 1 nicht abgebildete Eingabemittel umfassen, mit der ein Solldruck eingegeben werden kann, beispielsweise manuell durch Tasten oder einen Touchscreen.
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Die Steuermittel können während des Aufpumpens des Reifens den von den Druchmessmitteln 6 gemessenen Druck, der im Wesentlichen dem Istdruck im Reifen entspricht, mit dem vorgegebenen oder berechneten Solldruck vergleichen.
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Die Luftpumpe umfasst weiterhin nicht abgebildete Signalisierungsmittel, die beispielsweise ein akustisches Signal und/oder ein optisches Signal und/oder ein Vibrationssignal erzeugen können. Wenn die Steuermittel feststellen, dass der Istdruck dem Solldruck entspricht, kann dies dem Beneutzer mit den Signalisierungsmitteln signalisiert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014220945 A1 [0002]