-
Die Erfindung betrifft eine Brandschutzvorrichtung für vorgehängte hinterlüftete Fassaden, mit einem Schließelement, das im Brandfall zum Verschließen eines Spalts in einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade ausgelegt ist und das zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung verlagerbar ist, wobei ein Spannelement vorgesehen ist, welches das Schließelement in die Schließstellung beaufschlagt und zwischen einer Vorspannlage und einer Schließlage verlagerbar ist, wobei das Schließelement mittels eines Sicherungselements, in der Vorspannlage gehalten wird, wobei das Sicherungselement derart ausgelegt ist, dass es das Schließelement bei Überschreiten eines Temperaturgrenzwertes freigibt.
-
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden werden immer öfter dazu verwendet, um an Gebäuden, insbesondere an großen Bürogebäuden, eine ansprechende Außenfassade zu generieren. Dazu sind die vorgehängten hinterlüfteten Fassaden einer Gebäudewand derart vorgelagert, dass sich zwischen der Gebäudewand und der vorgehängten hinterlüfteten Fassade bzw. zwischen einer an der Gebäudewand angeordneten Wärmedämmschicht und der vorgehängten hinterlüfteten Fassade ein Spalt ausbildet. Dieser sogenannte Hinterlüftungsspalt kann sich oftmals über mehrere Stockwerke erstrecken. Im Brandfall besteht dabei die Möglichkeit, dass sich ein Brandherd über den Hinterlüftungsspalt von einem Stockwerk zu einem anderen Stockwerk ausbreitet. Um im Brandfall eine Flammenverlängerung und somit eine Ausbreitung des Feuers bei Eintritt einer Flamme in den Hinterlüftungsspalt zu verhindern, sind aus dem Stand der Technik Brandschutzvorrichtungen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
-
Die
DE 20 2014 102 196 U1 zeigt eine solche Brandschutzvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Das Schließelement ist in der
DE 20 2014 102 196 U1 als Klappe ausgebildet, die an der Vorhangfassade angeordnet ist. Diese Klappe ist in einer Offenstellung entweder durch eine als Schnur ausgebildete Klappenbefestigung oder alternativ dazu durch ein zusätzliches Vorspannelement gesichert, wobei die Klappenbefestigung bei einer vorgegebenen Temperatur schmilzt, so dass die Klappe freigegeben wird.
-
Dabei hat es sich jetzt als nachteilig an der aus der
DE 20 2014 102 196 U1 bekannten Vorrichtung herausgestellt, dass die Brandschutzvorrichtung einerseits nur auf komplizierte Weise an der Vorhangfassade befestigt werden kann und dass die Brandschutzvorrichtung aufgrund des Klappenaufbaus andererseits einen komplizierten Aufbau aufweist. Ferner ist es nicht möglich, die Brandschutzvorrichtung in eine an einer Gebäudewand angeordnete Wärmedämmschicht zu intergieren, so dass hieraus insgesamt ein größerer und komplizierterer Aufbau der gesamten Vorhangfassade resultiert.
-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Brandschutzvorrichtung für vorgehängte hinterlüftete Fassaden bereitzustellen, die einerseits einfach zu montieren und in eine Wärmedämmschicht zu integrieren ist und andererseits einen einfachen Aufbau aufweist und kostengünstig herstellbar ist.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Brandschutzvorrichtung für vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Eine derartige Brandschutzvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Befestigungselement vorgesehen ist, das zur Befestigung an einer Gebäudewand ausgelegt ist, und dass das Schließelement zur Befestigung eines Isolierungselements an der Gebäudewand ausgelegt ist, wobei das Befestigungselement und das Schließelement koaxial zu einer Mittellängsachse der Brandschutzvorrichtung angeordnet sind, wobei das Schließelement axial zwischen der Offenstellung und der Schließstellung verlagerbar ist. Mittels einer derartigen Brandschutzvorrichtung kann ein Isolierungselement, insbesondere ein brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement an einer Gebäudewand befestigt werden, wobei das Schließelement bei Überschreiten eines Temperaturgrenzwerts in die Schließstellung bewegt werden kann und so ein am Schließelement befestigtes brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement ebenfalls derart in die Schließstellung bewegt wird, dass ein sogenannter Hinterlüftungsspalt einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade verschlossen werden kann. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn ein länglich ausgebildetes Isolierungselement auf einer vollen Breite einer Gebäudewand mittels einer Mehrzahl von Brandschutzvorrichtungen befestigt wird, so dass beim Verlagern der Brandschutzvorrichtungen in ihre jeweilige Schließstellung der Hinterlüftungsspalt auf der gesamten Breite der Gebäudewand verschlossen werden kann. Somit kann eine Brandschutzvorrichtung bereitgestellt werden, die einfach und kostengünstig herstellbar ist und die einfach zu montieren und in eine Wärmedämmschicht zu integrieren ist.
-
Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn das Spannelement das Schließelement in der Schließlage axial beaufschlagt. Wenn das Spannelement das Schließelement in seiner Schließlage axial beaufschlagt kann somit das Schließelement in seine Schließstellung bewegt werden, wenn das Sicherungselement bei Überschreiten eines Temperaturgrenzwerts, bspw. in einem Brandfall, das Schließelement freigibt.
-
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Brandschutzvorrichtung sieht vor, dass das Schließelement das Befestigungselement radial zumindest abschnittsweise umgibt. Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn das Befestigungselement im Bereich, an dem das Schließelement am Befestigungselement angeordnet ist, kreiszylindrisch ausgebildet ist. Somit kann das Schließelement am Befestigungselement auf einfache Art und Weise axial beweglich geführt werden.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Brandschutzvorrichtung kann vorgesehen sein, dass das Sicherungselement als Zündschnur oder als Kunststoffschnur ausgebildet ist, die bei Überschreiten des Temperaturgrenzwertes aufschmilzt oder dass das Sicherungselement als flüssigkeitsbefüllte Glasampulle ausgebildet ist, die eine Luftblase enthält und bei Überschreiten des Temperaturgrenzwertes platzt, oder dass das Sicherungselement als Schmelzlot ausgebildet ist. Wenn das Sicherungselement als flüssigkeitsbefüllte Glasampulle ausgebildet ist kann aufgrund der Korrosionsbeständigkeit der Glasampulle eine besonders lange Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtung, auch von über 50 Jahren, gewährleistet werden.
-
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass das Schließelement einen helixförmigen Spiralbefestigungsabschnitt aufweist, der zum Einschrauben in ein brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement ausgelegt ist.
-
Besonders bevorzugt ist dabei, wenn der helixförmige Spiralbefestigungsabschnitt eine Helixsteigung aufweist, wobei am Befestigungselement ein Gewinde vorgesehen ist, das eine Gewindesteigung aufweist, die der Helixsteigung entspricht. Somit kann zunächst das brandhemmende und/oder nicht brennbare Isolierungselement an einer Gebäudewand angeordnet werden und dann die Brandschutzvorrichtung durch eine Drehbewegung gleichzeitig mittels des Befestigungselements einerseits mit der Gebäudewand verbunden werden und mittels des helixförmigen Spiralbefestigungsabschnitts andererseits in das brandhemmende und/oder nicht brennbare Isolierungselement eingebracht werden.
-
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Brandschutzvorrichtung sieht vor, dass das Befestigungselement einen Anschlag aufweist, wobei das Spannelement zwischen dem Anschlag und dem Schließelement angeordnet ist. Somit kann das Spannelement sich einerseits am Anschlag des Befestigungselements und andererseits am Schließelement abstützen und dieses axial in die Schließstellung beaufschlagen.
-
Um die Brandschutzvorrichtung einfach an einer Gebäudewand befestigen zu können hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Befestigungselement einen Befestigungsabschnitt und einen Schaftabschnitt aufweist, wobei der Befestigungsabschnitt zur Anordnung in einer Gebäudewand ausgelegt ist. Der Befestigungsabschnitt kann dabei beispielsweise als in eine Gebäudewand einzementierbarer Anker, als Gewinde oder ähnliches ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das Befestigungselement im Bereich des Schaftabschnitts kreiszylindrisch ausgebildet ist.
-
Um für das Spannelement eine möglichst große Anlagefläche bereitstellen zu können hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, wenn der Anschlag als flanschartiger Ringbund ausgebildet ist, der zwischen dem Befestigungsabschnitt und dem Schaftabschnitt des Befestigungselements angeordnet ist.
-
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Anschlag als Schraubenmutter ausgebildet ist, wobei das Befestigungselement ein Außengewinde aufweist, wobei die Schraubenmutter auf das Außengewinde aufgeschraubt ist. Somit kann der Anschlag bzw. die Schraubenmutter besonders einfach und kostengünstig mit dem Befestigungselement verbunden werden.
-
Um das Befestigungselement möglichst einfach an einer Gebäudewand zu montieren bzw. zu befestigen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Befestigungselement an seinem dem Befestigungsabschnitt abgewandten Ende am Schaftabschnitt einen Drehmomentantriebsabschnitt aufweist. Über diesen Drehmomentantriebsabschnitt kann dann bspw. mittels einer Schraub- oder Schlagwerkzeugs ein Antriebsdrehmoment in das Befestigungselement eingeleitet werden, so dass dieses in eine Rotation versetzt werden kann, wobei ein bspw. am Befestigungsabschnitt vorgesehenes Gewinde bspw. in einen in der Gebäudewand bspw. angeordneten Dübel und/oder Bohrloch eingeschraubt oder eingeschlagen werden kann.
-
Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Brandschutzvorrichtung sieht vor, dass der Schaftabschnitt in Richtung der Mittellängsachse der Brandschutzvorrichtung eine Länge aufweist und dass das Schließelement in Richtung der Mittellängsachse der Brandschutzvorrichtung eine Länge aufweist, wobei die Länge des Schaftabschnitts größer ist als die Länge des Schließelements.
-
Dabei ist es insbesondere möglich, dass der Schaftabschnitt das Schließelement axial überragt und im Bereich seines dem Befestigungsabschnitt abgewandten Endes eine Querbohrung aufweist, die zur Anordnung des Sicherungselements ausgelegt ist. Somit kann in der Querbohrung ein Sicherungselement derart angeordnet werden, dass das Schließelement in der Offenstellung gesichert werden kann, wobei beim Überschreiten eines Temperaturgrenzwertes das Sicherungselement bspw. aufschmilzt und das Schließelement entsprechend freigibt, so dass das Schließelement vom Spannelement in die Schließstellung verlagert wird. Dabei ist es denkbar, dass das Sicherungselement als Zündschnur oder als Kunststoffschnur ausgebildet ist, die bei einem entsprechenden Temperaturgrenzwert aufschmilzt.
-
Um ein an dem Schließelement befestigtes brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement einfach in die Schließstellung bewegen zu können, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Schließelement an einem ersten Ende eine scheibenartige Druckplatte aufweist und wenn das Schließelement an einem zweiten Ende eine Druckhülse aufweist, wobei die Druckhülse am zweiten Ende des Schließelements einen ersten zylindrischen Hülsenabschnitt aufweist und wobei zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende des Schließelements ein zweiter Hülsenabschnitt vorgesehen ist, wobei sich das Schließelement im Bereich des zweiten Hülsenabschnitts radial aufweitet und wobei die Druckplatte mit der Druckhülse am ersten Ende im Bereich des zweiten Hülsenabschnitts verbunden ist. Die Druckplatte ist dabei vorteilhafterweise kreisförmig ausgebildet.
-
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das Spannelement im Bereich des zweiten Hülsenabschnitts zumindest teilweise innerhalb der Druckhülse angeordnet ist. Somit kann das Spannelement vor äußeren Einflüssen wie bspw. vor dem Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden.
-
In einer kostengünstigen und zuverlässigen Weiterbildung der Brandschutzvorrichtung hat es sich dabei als vorteilhaft erwiesen, wenn das Spannelement als Schraubendruckfeder ausgebildet ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Spannelement als Tellerfederpaket oder federndes Spannelement ausgebildet ist.
-
Die eingangs genannte Aufgabe wird ferner gelöst durch eine Brandschutzeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 17. Eine derartige Brandschutzeinrichtung umfasst wenigstens eine Brandschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16 und wenigstens ein brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement.
-
Um das Sicherungselement außerhalb des brandhemmenden und/oder nicht brennbaren Isolierungselements anordnen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Druckhülse in Richtung der Mittellängsachse der Brandschutzvorrichtung eine Länge aufweist, die größer ist als eine Dicke des Isolierungselements. Somit überragt die Druckhülse ein Isolierungselement auch dann, wenn dieses an dem Schließelement befestigt ist.
-
Vorteilhafterweise ist eine Mehrzahl von Brandschutzvorrichtungen vorgesehen, wobei die Brandschutzvorrichtungen ein gemeinsames Sicherungselement aufweisen. Somit können beim Überschreiten des Temperaturgrenzwertes alle Schießelemente der Brandschutzvorrichtungen gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig in die Schließlage verlagert werden.
-
Die eingangs genannte Aufgabe wird darüber hinaus gelöst durch ein Brandschutzverfahren für vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit den Merkmalen des Anspruchs 20. Ein derartiges Verfahren umfasst die folgenden Schritte: horizontales Anordnen wenigstens eines brandhemmenden und/oder nicht brennbaren Isolierungselements mittels einer Brandschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16. Vorteilhafterweise werden die Isolierungselemente mit den jeweiligen Brandschutzvorrichtungen auf einer horizontalen Linie angeordnet, so dass ein Hinterlüftungsspalt auf einer gesamten Breite einer Gebäudewand im Brandfall verschlossen werden kann.
-
Es hat sich für eine einfache Montage als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn zunächst die Brandschutzvorrichtung an der Gebäudewand und danach das brandhemmende und/oder nicht brennbare Isolierungselement angebracht wird.
-
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen, anhand derer die in den Figuren dargestellte Ausführungsform der Erfindung näher beschrieben und erläutert ist.
-
1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung in einer Offenstellung;
-
2 einen Schnitt durch die Brandschutzvorrichtung gemäß 1 entlang der Linie A-A;
-
3 eine als Teil einer Brandschutzeinrichtung an einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade angeordnete Brandschutzvorrichtung gemäß der 1 und 2 in der Offenstellung; und
-
4 die Brandschutzeinrichtung gemäß 3 mit der Brandschutzvorrichtung gemäß der 1 und 2 in einer Schließstellung.
-
In den 1 und 2 ist insgesamt eine erfindungsgemäße Brandschutzvorrichtung 10 gezeigt, wobei die Brandschutzvorrichtung 10 in 1 in einer Offenstellung dargestellt ist. 2 zeigt die Brandschutzvorrichtung 10 gemäß 1 im Schnitt entlang der Linie A-A.
-
In den 3 und 4 ist die Brandschutzvorrichtung 10 als Teil einer Brandschutzeinrichtung 12 gezeigt, wobei die Brandschutzvorrichtung 10 in 3 in der Offenstellung und in 4 in einer Schließstellung dargestellt ist.
-
Die Brandschutzvorrichtung 10 ist als Brandschutzvorrichtung 10 für vorgehängte hinterlüftete Fassaden 13 ausgelegt und weist ein Schließelement 14 auf, das im Brandfall zum Verschließen eines in den 3 und 4 gezeigten Spalts 16 in einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade ausgelegt ist und das zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung verlagerbar ist. Das Schließelement 14 ist zur Befestigung eines Isolierungselements 18 an einer Gebäudewand 20 (vgl. 3 und 4) ausgelegt.
-
Die Brandschutzvorrichtung 10 weist ferner ein Befestigungselement 22 auf, das zur Befestigung an einer Gebäudewand 20 (vgl. 3 und 4) ausgelegt ist. Das Befestigungselement 22 und das Schließelement 14 sind koaxial zu einer Mittellängsachse 24 der Brandschutzvorrichtung 10 angeordnet, wobei das Schließelement 14 axial, d.h. in Richtung der Mittellängsachse 24 zwischen der Offenstellung und der Schließstellung verlagerbar ist.
-
Das Schließelement 14 umgibt das Befestigungselement 22 radial (d.h. senkrecht zur Mittellängsachse 24) zumindest abschnittsweise. Das Befestigungselement 22 weist einen Befestigungsabschnitt 26 und einen Schaftabschnitt 28 auf, wobei der Befestigungsabschnitt 26 zur Anordnung in einer Gebäudewand 20 (vgl. 3 und 4) ausgelegt ist. Der Befestigungsabschnitt 26 kann dabei beispielsweise als in eine Gebäudewand 20 einzementierbarer Anker, als Gewinde oder ähnliches ausgebildet sein. Dabei ist das Befestigungselement 22 im Bereich, an dem das Schließelement 14 am Befestigungselement 22 angeordnet ist, d.h. am Schaftabschnitt 28, kreiszylindrisch ausgebildet. Somit kann das Schließelement 14 am Befestigungselement 22 bzw. am Schaftabschnitt 28 auf einfache Art und Weise axial beweglich geführt werden.
-
Das Befestigungselement 22 weist einen Anschlag 30, der als flanschartiger Ringbund ausgebildet ist und zwischen dem Befestigungsabschnitt 26 und dem Schaftabschnitt 28 des Befestigungselements 22 angeordnet ist. Im vorliegenden Fall ist der Anschlag 30 als Schraubenmutter 32 ausgebildet, wobei das Befestigungselement 22 ein in den Figuren nicht gezeigtes Außengewinde aufweist, wobei die Schraubenmutter 32 auf das Außengewinde aufgeschraubt ist. Somit kann der Anschlag 30 bzw. die Schraubenmutter 32 besonders einfach und kostengünstig mit dem Befestigungselement 22 verbunden werden.
-
Um das Befestigungselement 22 möglichst einfach an einer Gebäudewand 20 zu montieren bzw. zu befestigen, weist das Befestigungselement 22 an seinem dem Befestigungsabschnitt 26 abgewandten Ende am Schaftabschnitt 28 einen Drehmomentantriebsabschnitt 34 auf. Über diesen Drehmomentantriebsabschnitt 34 kann dann bspw. mittels einer Bohrmaschine oder eines Akkuschraubers ein Antriebsdrehmoment in das Befestigungselement 22 eingeleitet werden, so dass dieses in eine Rotation versetzt werden kann, wobei ein am Befestigungsabschnitt 26 vorgesehenes Gewinde bspw. in einen in der Gebäudewand 20 angeordneten Dübel zur Befestigung des Befestigungselements 22 in der Gebäudewand 20 eingeschraubt werden kann.
-
Das Schließelement 14 weist an einem ersten Ende 36 eine scheibenartige Druckplatte 38 auf. Ferner weist das Schließelement 14 an einem zweiten Ende 40 eine Druckhülse 42 auf. Die Druckhülse 42 weist am zweiten Ende 40 des Schließelements 14 einen ersten zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen Hülsenabschnitt 44 auf. Darüber hinaus weist die Druckhülse 42 zwischen dem ersten Ende 36 und dem zweiten Ende 40 des Schließelements 14 einen zweiten Hülsenabschnitt 46 auf, wobei sich das Schließelement 14 im Bereich des zweiten Hülsenabschnitts 46 radial, d.h. senkrecht zur Mittellängsachse 24 aufweitet. Die Druckplatte 38 ist mit der Druckhülse 42 am ersten Ende 36 im Bereich des zweiten Hülsenabschnitts 46 verbunden. Die Druckplatte 38 ist dabei kreisförmig ausgebildet und weist einen Durchmesser im Bereich von etwa 20mm bis etwa 100mm auf.
-
Die Brandschutzvorrichtung 10 weist ferner ein als Schraubendruckfeder ausgebildetes Spannelement 48 auf, welches das Schließelement 14 in die Schließstellung beaufschlagt und zwischen einer Vorspannlage und einer Schließlage verlagerbar ist, wobei das Schließelement 48 mittels eines Sicherungselements 50 in der Vorspannlage gehalten wird, wobei das Sicherungselement 50 derart ausgelegt ist, dass es das Schließelement 14 bei Überschreiten eines
-
Temperaturgrenzwertes freigibt. Das Spannelement 48 beaufschlagt das Schließelement 14 in der Schließlage axial. Hierzu ist das Spannelement 48 zwischen dem Anschlag 30 bzw. der Schraubenmutter 32 und dem Schließelement 14 angeordnet. Somit kann das Spannelement 48 sich einerseits am Anschlag 30 des Befestigungselements 22 und andererseits am Schließelement 14 abstützen und dieses axial in die Schließstellung beaufschlagen.
-
Das Spannelement 48 ist im Bereich des zweiten Hülsenabschnitts 46 zumindest teilweise innerhalb der Druckhülse 42 angeordnet. Somit kann das Spannelement 48 vor äußeren Einflüssen wie bspw. vor dem Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden.
-
Der Schaftabschnitt 28 weist in Richtung der Mittellängsachse 24 der Brandschutzvorrichtung 10 eine Länge 52 auf, wobei das Schließelement 14 in Richtung der Mittellängsachse 24 der Brandschutzvorrichtung 10 eine Länge 54 aufweist. Die Länge 52 des Schaftabschnitts 28 ist dabei größer als die Länge 54 des Schließelements 14, so dass der Schaftabschnitt 28 bei am Schaftabschnitt 28 angeordneten Schließelement 14 das Schließelement 14 axial überragt. Der Schaftabschnitt 28 weist dabei im Bereich seines dem Befestigungsabschnitt 26 abgewandten Endes eine Querbohrung 56 auf, die zur Anordnung des Sicherungselements 50 ausgelegt ist. Somit kann in der Querbohrung 56 ein Sicherungselement 50 derart angeordnet werden, dass das Schließelement 14 in der Offenstellung gesichert werden kann, wobei beim Überschreiten eines Temperaturgrenzwertes das Sicherungselement 50 bspw. aufschmilzt und das Schließelement 14 entsprechend freigibt, so dass das Schließelement 14 vom Spannelement 48 in die Schließstellung verlagert wird. Dabei ist es denkbar, dass das Sicherungselement 50 als Zündschnur oder als Kunststoffschnur ausgebildet ist, die bei einem entsprechenden Temperaturgrenzwert aufschmilzt.
-
Die in den 3 und 4 gezeigte Brandschutzeinrichtung 14 umfasst wenigstens eine Brandschutzvorrichtung 10 sowie wenigstens ein brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement 18. An der Gebäudewand 20 ist eine Wärmedämmschicht 58 angeordnet, wobei zwischen der Wärmedämmschicht 58 ein länglich ausgebildetes brandhemmendes und/oder nicht brennbares Isolierungselement 18 mittels einer Mehrzahl von Brandschutzvorrichtungen 10 befestigt ist.
-
Dabei weist die Druckhülse 42 in Richtung der Mittellängsachse 24 der Brandschutzvorrichtung 10 eine Länge 60 auf, die größer ist als eine Dicke 62 des Isolierungselements 18 bzw. der Wärmedämmschicht 58. Somit überragt die Druckhülse 42 das Isolierungselement 18 auch dann, wenn dieses am Schließelement 14 der Brandschutzvorrichtung 10 befestigt ist. Somit kann das Sicherungselement 50 außerhalb des brandhemmenden und/oder nicht brennbaren Isolierungselements 18 angeordnet werden.
-
Bei Überschreiten eines Temperaturgrenzwerts kann dann das Sicherungselement 50 bspw. aufgeschmolzen werden, so dass das Schließelement 14 vom Spannelement 48 in die Schließstellung bewegt wird und so das am Schließelement 14 befestigte brandhemmende und/oder nicht brennbare Isolierungselement 18 ebenfalls derart in die Schließstellung bewegt wird, dass ein sogenannter Hinterlüftungsspalt 16 einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade 13 verschlossen werden kann. Somit kann durch das längliche brandhemmende und/oder nicht brennbare Isolierungselement 18 der Hinterlüftungsspalt 16 auf einer gesamten Breite der Gebäudewand 20 verschlossen werden kann. Im Brandfall kann daher verhindert werden, dass sich ein Brandherd über den Hinterlüftungsspalt 16 von einem Stockwerk eines Gebäudes zu einem anderen Stockwerk des Gebäudes ausbreitet.
-
Somit kann eine Brandschutzvorrichtung 10 bereitgestellt werden, die einfach und kostengünstig herstellbar ist und die einfach zu montieren und in eine Wärmedämmschicht 58 zu integrieren ist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 202014102196 U1 [0003, 0003, 0004]