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Gebiet der Technik
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Die Erfindung betrifft einen Staubsauger, insbesondere einen handgeführten Akkusauger, mit einem Filterraum und einem Gebläse, wobei der Filterraum bezogen auf einen Saugbetrieb des Staubsaugers zum Fördern von Sauggut von einer zu reinigenden Fläche in den Filterraum mit dem Gebläse verbunden ist, und wobei der Filterraum bezogen auf einen Regenerationsbetrieb zum Entleeren des Filterraumes mit einem Sammelraum verbindbar ist.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung ein System aus einem solchen Staubsauger und einer Basisstation mit einem Sammelraum zur Aufnahme des in dem Filterraum des Staubsaugers enthaltenen Sauggutes während eines Regenerationsbetriebs.
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Schließlich betrifft die Erfindung noch ein Verfahren zum Betrieb eines Staubsaugers, wobei während eines Saugbetriebs Sauggut mittels eines Gebläses des Staubsaugers von einer zu reinigenden Fläche in einen Filterraum des Staubsaugers gefördert wird, und wobei während eines Regenerationsbetriebs das in dem Filterraum enthaltene Sauggut in einen an den Staubsauger angeschlossenen Sammelraum, insbesondere einen Sammelraum einer Basisstation, gefördert wird.
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Stand der Technik
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Staubsauger sowie Basisstationen der vorgenannten Art sind im Stand der Technik bekannt. Die Staubsauger weisen üblicherweise einen Filterraum mit einem sogenannten Dauerfilter auf, der bei vollständiger Belegung mit Sauggut nicht ausgewechselt wird, sondern mittels eines der üblichen Saugrichtung entgegengesetzten Luftstroms von Sauggut befreit wird. Zu diesem Zweck wird der Staubsauger üblicherweise an die Basisstation angeschlossen, wobei das Gebläse des Staubsaugers oder ein externes Gebläse, beispielsweise ein Gebläse der Basisstation, verwendet wird, um in dem Filterraum vorhandenes Sauggut in die Basisstation zu fördern.
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Die Druckschrift
EP 12 43 218 B1 offenbart beispielsweise einen Staubsauger und eine Basisstation zum Reinigen eines Filterraumes des Staubsaugers, bei welchem der Filterraum mittels eines Gebläses der Basisstation geleert wird. Der Filterraum ist zu diesem Zweck über eine Saugleitung an einen zwischen dem Filterraum und dem Gebläse angeordneten Entsorgungsbehälter angeschlossen. Die Saugleitung weist senkrecht zu ihrer Längserstreckung eine Querschnittsfläche auf, welche deutlich kleiner ist als eine Querschnittsfläche des Filterraumes.
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Die Druckschrift
WO 00/54644 A1 offenbart beispielsweise einen Staubsauger mit einer Basisstation, bei welchem das in dem Filterraum gesammelte Sauggut in die Basisstation hineingeblasen wird. Der Filterraum verjüngt sich in Entleerungsrichtung zu einem Sammelraum hin, so dass das Sauggut während der Regeneration des Filterraumes eine kleiner werdende Querschnittsfläche zwischen dem Filterraum und dem Sammelraum überwinden muss.
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Nachteilig dabei ist in beiden Fällen, dass das in Entleerungsrichtung geförderte Sauggut sich verjüngende Querschnittsflächen überwinden muss, wobei sich Sauggutanteile vor einer Entleerungsöffnung des Filterraumes verkeilen und eine Verstopfung herbeiführen können, wodurch die Regeneration behindert oder gar unmöglich gemacht wird.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Staubsauger zu schaffen, welcher eine optimale Regeneration des Filterraumes ermöglicht.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass der Filterraum in eine Entleerungsrichtung betrachtet, insbesondere zwischen einem zwischen dem Filterraum und dem Gebläse angeordneten Filter und einer mit dem Sammelraum verbindbaren Entleerungsöffnung, im Wesentlichen konstante oder sich vergrößernde Querschnittsflächen aufweist, wobei eine in Entleerungsrichtung erste Querschnittsfläche senkrecht zu der Entleerungsrichtung nicht oder nicht mehr als 5 mm über eine in Entleerungsrichtung hinter der ersten Querschnittsfläche liegende zweite Querschnittsfläche hinausragt.
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Kern der Erfindung ist es somit, den Filterraum inklusive der Entleerungsöffnung so auszugestalten, dass sich dieser in Entleerungsrichtung im Wesentlichen aufweitet. Dies bewirkt, dass der Filterraum in Entleerungsrichtung betrachtet keinerlei Verjüngungen aufweist, an welchen Sauggut bei der Förderung von dem Filter durch die Entleerungsöffnung in Richtung des Sammelraumes hängen bleiben kann, was zu einer nicht vollständigen Regeneration des Filterraumes führen könnte bzw. schlimmstenfalls zu einer Verstopfung des Filterraumes, insbesondere der Entleerungsöffnung, was eine Regeneration unmöglich machen würde. Erfindungsgemäß sind die Querschnittsflächen entlang der Längserstreckung des Filterraumes somit im Wesentlichen konstant oder vergrößern sich gar. Zusätzlich ragt eine in Entleerungsrichtung zuerst von dem Sauggut durchströmte Querschnittsfläche nicht oder nicht mehr als 5 mm über eine dahinter angeordnete Querschnittsfläche hinaus. Somit korrespondieren nicht nur die Größen der Querschnittsflächen, sondern ist der Filterraum zusätzlich auch so ausgebildet, dass sich die Querschnittsflächen entweder gar nicht oder nur minimal, d. h. weniger als 5 mm senkrecht zu der Entleerungsrichtung, überschneiden. So sind beispielsweise auch Ausführungsformen umfasst, bei welchen die Querschnittsflächen zwar konstant sind oder sich in Entleerungsrichtung vergrößern, jedoch aufgrund unterschiedlicher Querschnittsformen eine der Querschnittsflächen in einem Teilbereich über eine andere Querschnittsfläche hinausragt, so dass in Entleerungsrichtung minimale Anlagerungsflächen für das geförderte Sauggut entstehen. In Bezug auf die konstante bzw. sich vergrößernde Querschnittsfläche bedeutet der Ausdruck „im Wesentlichen“, dass im Sinne der Erfindung auch eine geringfügige Verjüngung des Filterraumes in Entleerungsrichtung zulässig ist. Diese Verjüngung ist dabei jedoch so gering, und vorzugsweise in Entleerungsrichtung stetig, dass keine die Regeneration nennenswert beeinträchtigenden Anlagerungsflächen für das Sauggut entstehen. Insgesamt ist der Filterraum gemäß der Erfindung somit so ausgebildet, dass auch in einem Fall, in welchem der Filterraum mit einer zusammenhängenden Ansammlung von Sauggut gefüllt ist, das Sauggut optimal in den Sammelraum abgeführt werden kann.
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Insbesondere wird vorgeschlagen, dass der Filterraum in eine Entleerungsrichtung betrachtet hinter einem zwischen dem Filterraum und dem Gebläse angeordneten Filter ausschließlich im Wesentlichen konstante oder sich vergrößernde Querschnittsflächen aufweist, wobei eine in Entleerungsrichtung erste Querschnittsfläche senkrecht zu der Entleerungsrichtung nicht oder nicht mehr als 5 mm über eine in Entleerungsrichtung betrachtet hinter der ersten Querschnittsfläche liegende weitere Querschnittsfläche hinausragt.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass sich die Querschnittsflächen begrenzende Umfangslinien in Entleerungsrichtung betrachtet nicht schneiden. Dadurch ist gewährleistet, dass eine in Entleerungsrichtung zuerst angeordnete Querschnittsfläche innerhalb der Umfangslinie, d. h. Kontur, einer in Entleerungsrichtung dahinterliegenden Querschnittsfläche liegt. Dies ist besonders einfach dadurch erreicht, dass der Filterraum über seine gesamte Längserstreckung eine konstante Querschnittsfläche und Querschnittsform aufweist oder unter anderem auch dadurch, dass sich der Filterraum kontinuierlich aufweitet. Die Aufweitung kann dabei stetig erfolgen oder auch unstetig, d. h. stufenförmig. Von Bedeutung ist nur, dass für das in Entleerungsrichtung strömende Sauggut keine Anlagerungsflächen entstehen. Hierzu gehören beispielsweise auch Teilbereiche einer Wandung des Filterraums, welche zwar nicht senkrecht zu der Entleerungsrichtung stehen, aber beispielsweise in einem 45 Grad Winkel dazu.
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Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Querschnittsflächen des Filters, des Filterraums und/oder der Entleerungsöffnung eine korrespondierende geometrische Form aufweisen. Die geometrische Form der Querschnittsflächen des Filterraumes ist grundsätzlich nicht alleine ausschlaggebend für den Erfolg der Regeneration des Filterraumes. Die geometrische Form kann somit beispielsweise eine Kreisform, eine Dreieckform, eine Viereckform oder ähnliches sein. Empfehlenswert ist es jedoch, dass die Querschnittsflächen des Filters und/oder des Filterraums und/oder der Entleerungsöffnung so zueinander korrespondieren, dass in Entleerungsrichtung keine Hinterschneidungen an dem Filter, in dem Filterraum oder an der Entleerungsöffnung entstehen. Dabei ist es auch möglich, dass beispielsweise die geometrische Form einer Querschnittsfläche des Filters eine andere ist als die geometrische Form einer Querschnittsfläche des Filterraumes, so dass der Filter beispielsweise eine kreisrunde Querschnittsfläche aufweisen kann, während der Filterraum eine viereckige Querschnittsfläche aufweist, ohne dass es zu einem Überschneiden der Umfangslinien kommt.
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Es wird vorgeschlagen, dass der Filter ein rückspülbarer Filter mit einem einen Reinluftraum von dem Filterraum trennenden Filterelement ist, welches während des Saugbetriebs von zu reinigender Luft aus Richtung des Filterraums in Richtung des Reinluftraums durchströmt wird und während des Regenerationsbetriebs von Spülluft aus Richtung des Reinluftraums in Richtung des Filterraums durchströmt wird. Ein solcher rückspülbarer Filter ist vorzugsweise zylindrisch ausgebildet und wird während des Saugbetriebs von außen nach innen durchströmt, so dass in dem Luftstrom enthaltenes Sauggut auf der Außenwandung des Filters, insbesondere des Filterelementes, angelagert wird und nicht durch das Filterelement in den Innenraum des zylindrischen Filters, nämlich in den Reinluftraum, gelangen kann. Der rückspülbare Filter kann des Weiteren auch eine im Wesentlichen konische Form aufweisen, welche sich ausgehend von dem Gebläse in Richtung des Filterraumes verjüngt, so dass eine optimale Ablösung des Sauggutes von der Außenseite des Filters bzw. Filterelementes durch den Filterraum hindurch möglich ist.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Filter ein Reinigungselement zur Rückspülung des Filterelementes aufweist, welches Reinigungselement zumindest teilweise in einem von dem Filter begrenzten Teilbereich des Reinluftraumes angeordnet ist, und wobei das Reinigungselement ausgebildet ist, an der dem Filterraum zugewandten Seite des Filterelementes angelagertes Sauggut zu lösen. Das Reinigungselement kann beispielsweise eine rotierende Luftdüse sein, welche in dem von dem Filter begrenzten Teilbereich des Reinluftraumes rotiert und dabei das Filterelement mit Spülluft beaufschlagt, welche den Filter von innen nach außen durchsetzt und dabei auf der Außenwandung des Filters abgelagertes Sauggut ablöst. Vorzugsweise rotiert das Reinigungselement dabei um eine Längsachse des Filters, so dass eine Umfangsfläche des Filters homogen abgereinigt werden kann. Die Form des Reinigungselementes ist vorteilhaft an die Form des Filters angepasst, wobei beispielsweise sowohl der Filter als auch das Reinigungselement eine zylindrische Form oder Kegelstumpfform aufweisen können. Während des Saugbetriebs des Staubsaugers wird eingesaugte Luft von außen nach innen durch das Filterelement gesaugt, wobei das Sauggut auf der Außenwandung des Filterelementes gesammelt wird und ausschließlich gereinigte Luft in den Filter eindringen kann. Die gereinigte Luft gelangt zwischen der Innenwandung des Filters und der Außenwandung des Reinigungselementes zu dem Gebläse des Staubsaugers. Für einen Regenerationsbetrieb des Staubsaugers wird der Luftweg innerhalb des Reinluftraumes so umgeschaltet, dass von dem Gebläse oder einem Nebenlufteinlass ausgehende Spülluft ausschließlich in das Reinigungselement gelangen kann und von diesem, beispielsweise über Düsen, auf die Innenwandung des Filterelementes strömt. Die Spülluft durchsetzt den Filter von innen nach außen und löst dabei auf der Außenwandung des Filters abgelagertes Sauggut.
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Des Weiteren wird ein Staubsauger mit einem Filterraum und einem Gebläse vorgeschlagen, wobei der Filterraum bezogen auf einen Saugbetrieb des Staubsaugers zum Fördern von Sauggut von einer zu reinigenden Fläche in den Filterraum mit dem Gebläse verbunden ist, und wobei der Filterraum bezogen auf einen Regenerationsbetrieb zum Entleeren des Filterraumes mit einem Sammelraum verbindbar ist, wobei der Filterraum in einem Längsschnitt in Richtung einer Hauptströmungsrichtung durch den Filterraum so ausgebildet ist, dass der Filterraum während eines Regenerationsbetriebs in Hauptströmungsrichtung oder konvergierend dazu durchsetzt wird. Insbesondere weist der Filterraum und/oder der Filter in Regenerationsrichtung des Luftstroms keinen Hinterschnitt auf, an welchem sich Sauggut ablagern könnte.
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Neben dem zuvor erläuterten Staubsauger wird mit der Erfindung ebenso ein System aus einem solchen Staubsauger und einer Basisstation mit einem Sammelraum zur Aufnahme des in dem Filterraum des Staubsaugers enthaltenen Sauggutes während eines Regenerationsbetriebs vorgeschlagen, welche Basisstation derart zur Halterung des Staubsaugers, insbesondere zur Verbindung der Entleerungsöffnung mit einer korrespondierenden Sammelraumöffnung des Sammelraumes, ausgebildet ist, dass die Entleerungsrichtung während eines Regenerationsbetriebs des Staubsaugers im Wesentlichen parallel zu der Gravitationskraft steht. Erfindungsgemäß sind der Staubsauger und die Basisstation somit korrespondierend zueinander so ausgebildet, dass der Staubsauger in an der Basisstation angeordnetem Zustand räumlich so orientiert ist, dass die Entleerungsrichtung des Filterraumes parallel zu der Gravitationskraft steht und die Gravitationskraft die Regeneration des Filterraumes unterstützt. Dadurch kann bereits ein Anteil des Sauggutes alleine aufgrund der an dem Sauggut angreifenden Gravitationskraft aus dem Filterraum in den Sammelraum der Basisstation fallen, so dass das zur Regeneration verwendete Gebläse gegebenenfalls in einer geringeren Leistungsstufe betrieben werden kann. Eine optimale Reinigung ist somit mit geringerem Aufwand möglich. Der Sammelraum der Basisstation kann beispielsweise eine auswechselbare Filtertüte oder ein starrer Behälter sein. Grundsätzlich kann es sich auch um einen Zyklonfilter oder dergleichen handeln. Die Erfindung bleibt davon unberührt.
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Neben dem zuvor erläuterten Staubsauger und dem System aus einem Staubsauger und einer Basisstation wird zudem ein Verfahren zum Betrieb eines Staubsaugers, insbesondere eines handgeführten Akkusaugers, vorgeschlagen, wobei während eines Saugbetriebs Sauggut mittels eines Gebläses des Staubsaugers von einer zu reinigenden Fläche in einen Filterraum des Staubsaugers gefördert wird, und wobei während eines Regenerationsbetriebs das in dem Filterraum enthaltene Sauggut in einen an den Staubsauger angeschlossenen Sammelraum, insbesondere einen Sammelraum einer Basisstation, gefördert wird, wobei die Leistung des Gebläses während des Saugbetriebs geringer ist als eine während des Regenerationsbetriebs zur Förderung des Sauggutes in den Sammelraum verwendete Leistung. Das Fördern des Sauggutes von einer zu reinigenden Fläche in den Filterraum erfolgt somit mit geringerer Leistung als das Fördern des Sauggutes von dem Filterraum in den Sammelraum während der Regeneration. Damit wird die Reinigung des Filterraumes optimiert, da das Sauggut während des Saugbetriebs weniger stark in den Filterraum gepresst wird. Beispielsweise kann das Gebläse des Staubsaugers während des Saugbetriebs mit einer Leistung von 300 Watt betrieben werden, während das Gebläse zur Regeneration des Filterraumes mit einer Leistung größer als 300 Watt, beispielsweise 400 Watt, betrieben wird.
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Schließlich kann vorgesehen sein, dass das Sauggut während des Regenerationsbetriebs mittels des Gebläses des Staubsaugers oder mittels eines externen Gebläses, insbesondere eines Gebläses einer Basisstation, aus dem Filterraum ausgeblasen oder ausgesaugt wird. Die Bewegung des Sauggutes in Entleerungsrichtung während des Regenerationsbetriebs kann somit durch ein Ansaugen oder ein Ausblasen aus dem Filterraum erfolgen. Hierzu kann zum einen das eigene Gebläse des Staubsaugers, über eine entsprechende Strömungsumlenkung, verwendet werden, oder ein externes Gebläse wie beispielsweise ein Gebläse einer Basisstation.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
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1 einen erfindungsgemäßen Staubsauger in einer perspektivischen Ansicht,
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2 einen Längsschnitt durch einen Filterraum des Staubsaugers,
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3 einen Längsschnitt durch den Filterraum des Staubsaugers mit daran angeschlossener Basisstation,
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4 eine Draufsicht auf den Filterraum in eine Entleerungsrichtung (bezogen auf 3 von oben).
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Beschreibung der Ausführungsformen
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1 zeigt einen Staubsauger 1, welcher hier als akkubetriebener Handstaubsauger ausgebildet ist. Der Staubsauger 1 weist ein Gehäuse 14 auf, welches einen Filterraum 2 mit einer Entleerungsöffnung 6, ein Gebläse 3 (siehe 2 und 3) sowie einen Handgriff 16 mit einem Schalter 17, hier beispielsweise einen Ein- und Ausschalter, aufweist. An dem den Filterraum 2 aufweisenden Teilbereich des Gehäuses 14 ist eine abnehmbare Saugdüse 15 angeordnet, welche während eines Saugbetriebs des Staubsaugers 1 üblicherweise über eine zu reinigende Fläche geführt wird. Dabei wird auf der zu reinigenden Fläche befindliches Sauggut aufgrund eines von dem Gebläse 3 erzeugten Unterdruckes durch die Saugdüse 15 und die Entleerungsöffnung 6 in den Filterraum 2 geführt, wo das Sauggut gesammelt wird, so dass anschließend ausschließlich gereinigte Luft zu dem Gebläse 3 gelangt.
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Die 2 und 3 zeigen einen Längsschnitt des den Filterraum 2 aufweisenden Teilbereiches des Gehäuses 14 ohne (2) bzw. mit (3) einer an den Filterraum 2 angeschlossenen Basisstation 8.
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In dem Filterraum 2 ist ein Filter 4 angeordnet, welcher hier als dreidimensionaler rückspülbarer Filter 4 ausgebildet ist. Der Filter 4 weist eine wirksame Filterfläche 7 zur Filterung der sauggutbeladenen Luft während des Saugbetriebs des Staubsaugers 1 auf. Der Filter 4 ist zylindrisch ausgebildet und weist in Richtung der Entleerungsöffnung 6 des Filterraumes 2 gleich große Querschnittsflächen 11 auf, wobei eine den Filter 4 mit der Entleerungsöffnung 6 verbindende Gerade eine Entleerungsrichtung r des Filterraumes 2 definiert.
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Der Filter 4 ist hier beispielsweise ein Feinfilter mit einem Filterelement 19, wobei in Kombination auch ein zusätzlicher Grobgutfilter vorgesehen sein kann, welcher in eine Richtung von der Entleerungsöffnung 6 zu dem Gebläse 3 vor dem Filter 4 angeordnet ist. Dieser Grobgutfilter könnte beispielsweise als ebener Filter ausgebildet sein. Das Filterelement 19 des Filters 4 trennt einen Reinluftraum 18 von dem Filterraum 2. Der Reinluftraum 18 ist dabei zumindest teilweise von dem zylindrischen Filter 4 begrenzt. Innerhalb des Filters 4, d.h. innerhalb des Reinluftraumes 18, ist des Weiteren ein Reinigungselement 20 angeordnet, welches hier als rotierende Luftdüse ausgebildet ist. Das Reinigungselement 20 rotiert hier um eine Zylinderlängsachse des Filters 4. Das Reinigungselement 20 weist eine zu der Form des Filters 4 korrespondierende zylindrische Form auf. Das Reinigungselement 20 kann insbesondere an einer Stirnseite eine Spüllufteintrittsöffnung und auf der Umfangsfläche mindestens eine Spülluftaustrittsöffnung aufweisen. In Kombination mit der dargestellten ebenfalls zylindrischen Ausbildung des Filters 4 lässt sich eine koaxiale Anordnung des Reinigungselementes 20 innerhalb des Filters 4 erreichen. Der Filterraum 2 ist inklusive der Entleerungsöffnung 6 so ausgebildet, dass dieser ausgehend von einer Querschnittsfläche 11 des Filters 4 bis zu der Entleerungsöffnung 6 ausschließlich konstant große Querschnittsflächen aufweist.
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Gemäß 3 ist während der Regeneration des Filterraumes 2 ein Sammelraum 9 einer Basisstation 8 an die Entleerungsöffnung 6 angeschlossen. Die Querschnittsfläche 13 der Entleerungsöffnung 6 ist dabei kleiner als die Sammelraumöffnung 10. Während des Regenerationsbetriebs ist der Staubsauger 1 parallel zu der an dem Sauggut angreifenden Gravitationskraft g über der Basisstation 8 angeordnet. Dafür sind der Staubsauger 1 und die Basisstation 8 korrespondierend so zueinander ausgebildet, dass der Staubsauger 1 für einen ordnungsgemäßen Regenerationsbetrieb nur so in der Basisstation 8 gehalten werden kann, dass die Entleerungsrichtung r parallel zu der Gravitationskraft g ausgerichtet ist. Somit stehen im hier gezeigten Beispiel auch der Filter 4 und die Entleerungsöffnung 6 übereinander.
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4 zeigt eine Draufsicht auf den Filterraum 2 beginnend mit der in 3 dargestellten Ebene der Querschnittsfläche 11 des Filterraums 2. In Entleerungsrichtung r betrachtet liegen die Umfangslinien 5 der Querschnittsflächen 11, 12 des Filterraums 2 und der Querschnittsfläche 13 der Entleerungsöffnung 6 über einander. Die Querschnittsflächen 11, 12, 13 sind jeweils gleich groß und weisen die geometrische Form eines Kreises auf, so dass die jeweiligen Umfangslinien 5 einen Kreis mit identischem Durchmesser beschreiben. Durch die in Entleerungsrichtung r gleich großen Querschnittsflächen 11, 12, 13 und die jeweils kreisrunde Form der Umfangslinien 5 (sowie die konzentrische Anordnung) schneiden sich die Umfangslinien 5 in Entleerungsrichtung r betrachtet nicht. Dadurch existieren in Entleerungsrichtung r keine Hinterschneidungen, d. h. Anlagerungsflächen innerhalb des Filterraumes 2, an welchen sich Sauggut ablagern kann.
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Die Erfindung funktioniert nun so, dass während eines Saugbetriebs des Staubsaugers 1 zunächst Sauggut mittels des Gebläses 3 des Staubsaugers 1 von der zu reinigenden Fläche in den Filterraum 2 gefördert wird. Dabei lagert sich das Sauggut an der Außenwandung des Filters 4, insbesondere der wirksamen Filterfläche 7 des Filterelementes 19, als auch in den übrigen Bereichen des Filterraumes 2 ab. Somit gelangt ausschließlich von Sauggut befreite Luft durch das Filterelement 19 in den Reinluftraum 18 und strömt zwischen der Innenwandung des Filters 4 und der Außenwandung des Reinigungselementes 20 ohne Durchströmen des Reinigungselementes 20 zu dem Gebläse 3. Für eine Regeneration des Filterraumes 2 schließt ein Nutzer des Staubsaugers 1 den Staubsauger 1 an die Basisstation 8 an, wobei die Entleerungsöffnung 6 des Filterraumes 2 mit der Sammelraumöffnung 10 des Sammelraumes 9 verbunden wird. Dazu ist vorher gegebenenfalls die an dem Filterraum 2 angeordnete Saugdüse 15 zu entfernen.
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Während des Regenerationsbetriebs wird hier das Gebläse 3 des Staubsaugers 1 entgegen der für den Saugbetrieb verwendeten Strömungsrichtung betrieben, so dass das Gebläse 3 einen Luftstrom durch den Filter 4 in den Filterraum 2 bewirkt und das abgelagerte Sauggut in Richtung der Basisstation 8 fördert. Während des Regenerationsbetriebs wird das Gebläse 3 mit einer Leistung von hier beispielsweise 400 Watt betrieben, welche höher ist als eine Leistung des Gebläses 3 während des Saugbetriebs (beispielsweise 300 Watt).
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Der von dem Gebläse 3 erzeugte Luftstrom strömt aufgrund einer hier nicht näher dargestellten Luftwegsumschaltung ausschließlich in das als Rotationsluftdüse ausgebildete Reinigungselement 20. Dabei gelangt die Luft durch die an der Stirnseite des Reinigungselementes 20 ausgebildete Spüllufteintrittsöffnung in den Innenraum des Reinigungselementes 20. Ausgehend davon tritt die Spülluft durch Spülluftaustrittsöffnungen an der Umfangswandung des Reinigungselementes 20 in Richtung des Filterelementes 19 aus. Da die Spülluftaustrittsöffnungen in eine von einer radialen Richtung abweichende Luftaustrittsrichtung weisen, gerät das Reinigungselement 20 in Rotation, so dass die Innenwandung des Filters 4 über den gesamten Umfang mit Spülluft angeströmt wird. Die Spülluft durchsetzt das Filterelement 19 von innen nach außen und löst dabei das an der wirksamen Filterfläche 7 abgelagerte Sauggut ab, welches sich dadurch in Entleerungsrichtung r weiter in den Filterraum 2 und damit auch in Richtung der Entleerungsöffnung 6 und in Richtung des Sammelraumes 9 der Basisstation 8 bewegt. Dadurch kann der Filterraum 2 optimal regeneriert werden.
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Obwohl die Erfindung hier beispielhaft nur eine bestimmte Anordnung des Filters 4 und der Entleerungsöffnung 6 innerhalb des Filterraumes 2 sowie ausschließlich kreisrunde Querschnittsflächen 11, 12, 13 des Filters 4 und der Entleerungsöffnung 6 zeigt, kann der Staubsauger 1, insbesondere der Filterraum 2, auch auf viele andere Arten und Weisen ausgestaltet sein. Beispielsweise können sich die Querschnittsflächen 11, 12, 13 in Bezug auf ihre geometrische Form und Größe unterscheiden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich die Umfangslinien 5 der Querschnittsflächen 11, 12, 13 in Entleerungsrichtung r betrachtet schneiden, wobei eine in Entleerungsrichtung r erste Querschnittsfläche 11, 12, 13 nicht mehr als 5 mm über eine dahinter angeordnete Querschnittsfläche 11, 12, 13 hinausragen sollte. Beispielsweise kann sich der Filterraum 2 auch in Entleerungsrichtung r verjüngen. Wesentlich ist dabei nur, dass sich im Sinne der Erfindung keine nennenswerten Anlagerungsflächen für das Sauggut während des Regenerationsbetriebs ergeben, so dass eine optimale Leerung des Filterraumes 2 gewährleistet ist.
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Daneben sind auch Ausführungsformen denkbar, bei welchen die Entleerungsrichtung r nicht parallel zu der Gravitationskraft g verläuft, oder bei welchen der Filter 4 und die Entleerungsöffnung 6 nicht parallel zu einer Längserstreckung des Filterraumes 2 angeordnet sind, sondern beispielsweise um einen Winkel ungleich 0 Grad zueinander versetzt, so dass sich die Flächennormalen der Querschnittsflächen 11, 12, 13 schneiden.
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Auch kann der Regenerationsbetrieb in Bezug auf das verwendete Gebläse 3 variieren. Alternativ zu dem eigenen Gebläse 3 des Staubsaugers 1 kann beispielsweise ein Gebläse der Basisstation 8 zur Regeneration verwendet werden. Darüber hinaus kann das Sauggut auch alternativ zu dem Ausblasen aus dem Filterraum 2 aus dem Filterraum 2 herausgesaugt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Staubsauger
- 2
- Filterraum
- 3
- Gebläse
- 4
- Filter
- 5
- Umfangslinie
- 6
- Entleerungsöffnung
- 7
- Wirksame Filterfläche
- 8
- Basisstation
- 9
- Sammelraum
- 10
- Sammelraumöffnung
- 11
- Querschnittsfläche
- 12
- Querschnittsfläche
- 13
- Querschnittsfläche
- 14
- Gehäuse
- 15
- Saugdüse
- 16
- Handgriff
- 17
- Schalter
- 18
- Reinluftraum
- 19
- Filterelement
- 20
- Reinigungselement
- g
- Gravitationskraft
- r
- Entleerungsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1243218 B1 [0005]
- WO 00/54644 A1 [0006]