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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überführung eines Bettes, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte Position und zum Neigen eines Patienten im Bett.
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Bei bettpflichtigen Patienten, die für eine längere Zeit bettlägerig sind, insbesondere bei schwerbetroffenen Intensiv-Patienten, sind oft physiotherapeutische Maßnahmen zur Muskelerhaltung, zum Muskelaufbau und/oder zur Verbesserung der Mobilität notwendig. Abhängig von ihrem jeweiligen Gesundheitszustand müssen viele der Patienten während dieser physiotherapeutischen Maßnahmen (auch als „Mobilisierung“ bezeichnet) in ihren Betten verbleiben. Zur Steigerung der Effektivität der Bewegungstherapie sollte der Patient allerdings möglichst in der Vertikalen stehen, da dies im Körper Prozesse beeinflusst, welche den Genesungsprozess unterstützen, wie beispielsweise eine Verminderung des Abbaus der Muskelmasse, eine Verminderung des Knochenabbaus oder auch ein verminderter Abbau der kardiovaskulären Ausdauer etc..
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Schwerbetroffene Patienten, insbesondere auch Patienten, deren Bewusstsein teilweise oder vollkommen eingeschränkt ist, können ihr Bett jedoch oft nicht oder nur unter großen Risiken für Ihre Gesundheit verlassen. Idealerweise sollten Patienten in einem solchen Fall in einem Bett therapiert werden können, welches vorzugsweise aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte Position überführt, insbesondere vertikalisiert, werden kann. Bekannte Im-Bett-Übungsmaschinen gestatten jedoch insbesondere keine Übungen in einer vertikalisierten Position. Damit aber die Füße ganz oder teilweise mit dem Druck des eigenen Körpergewichts belastet werden, was den Heilungsprozess, z. B. nach Gelenkersatz oder Knochenbruch, beschleunigen kann, ist es notwendig, den bettpflichtigen Patienten ganz oder teilweise in eine vertikalisierte Lage bringen zu können (vgl.
DE 10 2015 117 596 B3 ).
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In der
DE 20 2012 908 U1 und in der
DE 94 20 429 U1 werden Vorrichtungen zum Transportieren von Betten, insbesondere von Krankenhausbetten offenbart. Die Vorrichtungen, welche beide näherungsweise „karrenartig“ bzw. „hubwagenartig“ ausgebildet sind, heben dabei jeweils eine Seite des Bettes leicht vom Boden ab, so dass zwei der gewöhnlich vier Laufrollen des Bettes frei in der Luft hängen, wohingegen die anderen zwei Laufräder weiterhin den Boden berühren. Das Bett kann dann, leicht geneigt, mit Hilfe der jeweiligen Vorrichtung einfach transportiert werden.
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Die Druckschriften
US 2 821 722 A und
US 3 310 289 A beschreiben jeweils Vorrichtungen zum einseitigen Anheben eines Bettes beispielsweise zur erhöhten Lagerung der Beine bzw. des Oberkörpers eines Patienten in einem Bett. Beide Vorrichtungen heben jeweils eine Querseite eines Bettes an, wobei die Bettpfosten der jeweils gegenüberliegenden Querseite auf dem Boden verbleiben. Die dabei erzielten Neigungswinkel sind so gering, dass keinerlei Sicherungs- und/oder Stabilisierungseinrichtungen für den Patienten während des Neigevorgangs vorgesehen sind, um ein Rutschen zu verhindern. Die offenbarten Vorrichtungen erlauben darüber hinaus wiederum keinen so sicheren Stand während der Neigung des Bettes, dass ein Patient im Bett physiotherapeutische Übungen durchführen könnte.
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Zudem sei auf die ältere Patentanmeldung
WO 2015/158664 A1 sowie auf das ältere Patent der Anmelderin
DE 10 2015 117 596 B3 verwiesen, auf welche im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung vollumfänglich Bezug genommen werden, und welche bereits einen Rehabilitationsmechanismus für bettpflichtige Patienten und Verfahren zu dessen Ansteuerung sowie ein den Rehabilitationsmechanismus umfassendes Bett, insbesondere: Pflegebett, Krankenbett, Spitalbett oder Intensivbett, offenbart, der den vorstehenden Anforderungen Rechnung trägt.
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Jedoch muss das aus diesen Druckschriften bekannte Bett bzw. Stehbrett einen eigenen Vertikalisierungsmechanismus umfassen, damit eine Rehabilitation mit dem Rehabilitationsmechanismus effektiv durchgeführt werden kann. Folglich sind, je nach Anzahl bettpflichtiger Patienten einer Pflege- und/oder Krankeneinrichtung weitere, zum Teil enorme Investitionen notwendig, da Betten mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus, insbesondere Pflegebett, Krankenbett, Spitalbett oder Intensivbett, in der Anschaffung deutlich teurer sind als vergleichbare handelsübliche Betten ohne eigenem Vertikalisierungsmechanismus.
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Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte, insbesondere preiswertere, Vorrichtung zur Überführung eines Bettes, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseite horizontalen in eine geneigte, vorzugsweise vertikalisierte, Position bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Überführung eines Bettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte Position, baut auf gattungsbildenden Vorrichtungen dadurch auf,
- - dass die Vorrichtung
- - eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme des Bettes,
- - sowie eine Standeinrichtung zur Gewährleistung eines stabilen Stands der Vorrichtung
aufweist, - - und dass Aufnahmeeinrichtung und Standeinrichtung über wenigstens einen Verstellmechanismus miteinander wirkverbunden sind, welcher die Aufnahmeeinrichtung gegenüber der Standeinrichtung neigt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt vorteilhaft die Überführung handelsüblicher Betten ohne eigenen Vertikalisierungsmechanismus, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte, vorzugsweise vertikalisierte, Position. Dies erspart vorteilhaft die Anschaffung und damit die diesbezüglichen Kosten für ein spezielles Bett mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt zudem das Neigen, vorzugsweise das Vertikalisieren, eines bettpflichtigen Patienten in seinem (eigenen) Bett. Der mit großen Risiken für die Gesundheit des Patienten und mit großem Aufwand für das Personal verbundene Transfer des Patienten in ein separates Gerät mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus bzw. von seinem eigenen auf ein spezielles Bett mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus, wird dadurch vorteilhaft vermieden.
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Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander einsetzbar sind, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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In einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist dabei bevorzugt, dass die Aufnahmeeinrichtung und/oder die Standeinrichtung zumindest abschnittsweise entlang beider Längsseiten des Bettes, vorzugsweise im Wesentlichen U-förmig, ausgebildet sind. Die Ausgestaltung der Aufnahme- und/oder Standeinrichtung zumindest abschnittsweise entlang beider Längsseiten des Bettes kann vorteilhaft ein Aufnehmen des Bettes nahe seines Schwerpunkts auch bei räumlicher Enge, wie sie in Kranken- und/oder Pflegeeinrichtungen mitunter anzutreffen ist, ermöglichen. Speziell auf Intensivstationen können Intensivbetten so positioniert sein, dass das Kopfteil des Bettes nur schwer erreichbar ist, da dort gewöhnlich Apparaturen zur Überwachung der Vitalparameter sowie zur Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen angeordnet sind. Eine im Wesentlichen U-förmig ausgebildete Aufnahme- und/oder Standeinrichtung kann hier vorteilhaft die Aufnahme eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes durch Heranfahren an das Bett über dessen Fußende oder Hineinfahren des Bettes in die durch die U-Form gebildete Lücke ermöglichen. Darüber hinaus trägt eine Querverstrebung, wie vorzugsweise durch den U-förmigen Aufbaus realisiert, zur Versteifung der Aufnahme- und/oder Standeinrichtung beim Greifen an den Längsseiten des Bettes bei. Zudem kann eine Querverstrebung vorteilhaft einen Anlenkpunkt für einen Stabilisierungsmechanismus zur Halterung und/oder Stabilisierung eines bettpflichtigen Patienten bereitstellen.
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Demnach ist in einer bevorzugten Ausgestaltung ein solcher Stabilisierungsmechanismus zur, vorzugsweise die Gewichtskraft eines bettpflichtigen Patienten ganz oder teilweise aufnehmenden, Halterung und/oder Stabilisierung eines Patienten vorgesehen. Dies ermöglicht vorteilhaft Therapieanwendungen, bei denen der Patient kontrolliert unter Last seines gesamten oder nur eines Teils seines Körpergewichts trainiert.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung hat sich bewährt, dass der Verstellmechanismus wenigstens einen Sensor zur Erfassung des Neigungswinkels und/oder der Neigungsgeschwindigkeit zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Standeinrichtung umfasst. Ein derartiger Sensor kann vorteilhaft Ist-Werte eines Neigungswinkels zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Standeinrichtung liefern.
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Darüber hinaus ist eine Ausgestaltung erfindungsgemäß bevorzugt, bei der wenigstens eine Steuereinrichtung zur Wechselwirkung mit dem Verstellmechanismus, insbesondere zur Einstellung von Steuerparametern, wie insbesondere eines Neigungswinkels zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Standeinrichtung und/oder einer Neigegeschwindigkeit, vorgesehen ist. Dies hat zum Vorteil, dass der Betrieb des Verstellmechanismus kontrolliert, über eine Regelschleife zum Abgleich von Ist-Werten des Neigungswinkels mit den gewünschten, über die Steuereinrichtung vorgebbaren, Soll-Werten des Neigungswinkels zwischen Aufnahme- und Standeinrichtung, erfolgen kann, wobei vorzugsweise alle Zwischenstufen mit 0° ≤ α ≤ 90° angefahren werden können. Außerdem können vorteilhaft verschiedene Neigegeschwindigkeiten über die Steuereinrichtung gewählt werden, z. B. eine schnelle Bewegung im leeren Betrieb zur Wartung oder Reinigung, sowie zur schnellen Horizontalisierung in der Notfallsituation einer Reanimation und eine langsame Bewegung zur sicheren und komfortablen Bewegung des bettpflichtigen Patienten.
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Dazu ist zudem bevorzugt, dass der Verstellmechanismus wenigstens einen Antrieb, insbesondere einen pneumatischen, hydraulischen und/oder bevorzugt elektromechanischen Antrieb, zur Bewegung der Aufnahmeeinrichtung gegenüber der Standeinrichtung aufweist. Insbesondere ein elektromechanischer Antrieb gewährleistet dabei eine gut regelbare Bewegung zur Überführung des Bettes aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte Position, welche vorteilhaft an die jeweiligen Bedürfnisse des bettpflichtigen Patienten angepasst werden kann.
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In einer weiteren erfindungsgemäß bevorzugten Ausgestaltung sind an der Standeinrichtung Last- und/oder Lenkrollen zum Verfahren der Vorrichtung in beliebige Richtungen parallel zum Boden und Stützelemente zum standfesten Abstützen der Vorrichtung auf dem Boden vorgesehen. Alternativ dazu weist die Standeinrichtung erfindungsgemäß bevorzugt Befestigungsmittel auf, welche eine Befestigung der Vorrichtung an einem Boden- und/oder Wandabschnitt ermöglichen. Last- und/oder Lenkrollen an der Standeinrichtung ermöglichen vorteilhaft eine mobile Ausgestaltung der Vorrichtung, welche flexibel mehrere Betten mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus ersetzen und damit die Auslastung der Ressourcen verbessern kann. Aus Sicherheitsgründen sind dann bei der mobilen Ausgestaltung der Erfindung Stützelemente vorgesehen, welche vorteilhaft die Vorrichtung während des Betriebs am Boden fixieren. In der Variante als festinstalliertes Gerät, weist die Standeinrichtung bevorzugt Befestigungsmittel auf, welche wiederum vorteilhaft eine Befestigung der Vorrichtung an einem Boden- und/oder Wandabschnitt (diesmal im Wesentlichen dauerhaft) ermöglichen. Die festinstallierte Variante der Erfindung eignet sich insbesondere zur mittel- und langfristigen Therapie eines bettpflichtigen Patienten. So kann ein beliebiges Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivzimmer für die Dauer der Therapie mit einer oder mehreren festinstallierten Varianten der Erfindung ausgerüstet und auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Patienten hin optimiert werden.
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Darüber hinaus hat sich bewährt, dass die Vorrichtung einen Rehabilitationsmechanismus zur Wechselwirkung mit einem bettpflichtigen Patienten aufweist, wenigstens umfassend eine Tragplatte, ein Fußmodul und/oder ein Kniemodul. Es ist bekannt, dass bettpflichtige Patienten, insbesondere Intensivpatienten, von physiotherapeutischen Maßnahmen, welche allerdings personal- und zeitintensiv sind, stark profitieren. Weist die Vorrichtung in einer bevorzugten Ausgestaltung einen solchen Rehabilitationsmechanismus auf, so kann im Bett eine Frühmobilisierung von Intensivpatienten bei gleichzeitiger Entlastung des Pflegepersonals vorteilhaft ermöglicht werden.
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Physiotherapeutisches Training unter zumindest einem Teil der Gewichtskraft des eigenen Körpergewichts kann bei bettpflichtigen Patienten vorteilhaft Muskelschwund vorbeugen und/oder den Muskelaufbau fördern. Außerdem ist bekannt, dass körperliche Stimuli sich auch vorteilhaft auf die kognitiven Fähigkeiten insbesondere von Komapatienten auswirken können. Die tatsächliche körperliche Belastung eines Patienten sollte jedoch, um sich auf den Genesungsprozess positiv auswirken zu können, patientenspezifisch gut angepasst bzw. dosiert sein.
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Dazu hat sich in einer Ausgestaltung der Erfindung bewährt, dass die Tragplatte und/oder ein auf dieser angeordnetes Fußmodul in Wirkverbindung mit den Füßen und/oder den Fußsohlen eines bettpflichtigen Patienten bringbar am Bett angeordnet sind, wobei die Tragplatte vorzugsweise bezüglich der Längsseiten des Bettes einsteckbar oder verfahrbar ausgebildet sein kann. Darüber hinaus hat sich in einer Ausgestaltung bewährt, dass der Rehabilitationsmechanismus wenigstens ein horizontales Verfahrmittel, insbesondere wenigstens eine Schiene oder einen Spindeltrieb, zum Verfahren der Tragplatte, aufweist. Zudem ist bevorzugt, dass der Rehabilitationsmechanismus wenigstens einen Gewichtssensor und/oder einen Motor zur Gewährleistung einer kontrollierten Verfahrbewegung der Tragplatte umfasst. Bei der Überführung eines Bettes aus einer bezüglich seiner Längsseite horizontalen in eine geneigte Position nimmt die Hangabtriebskraft auf einen, auf dem Bett befindlichen, bettpflichtigen Patienten mit zunehmendem Neigungswinkel zu. Bei fußseitigem Kontakt mit einem Rehabilitationsmechanismus, insbesondere mit einer Tragplatte, steigt demnach auch mit zunehmendem Neigungswinkel die Belastung des Bewegungsapparats des Patienten durch die Gewichtskraft. Eine über einen Gewichtssensor kontrollierte und beispielsweise über wenigstens eine, vorzugsweise zwei an den Längsseiten des Bettes angeordnete, horizontale Schiene geführte Bewegung der Tragplatte, beispielsweise manuell oder mittels eines Motors, kann dabei einerseits vorteilhaft die Verfahrbewegung der Tragplatte bezüglich des Patienten steuern und andererseits, zumindest teilweise, vorteilhaft eine Dosierung der tatsächlich auf den Bewegungsapparat des Patienten wirkenden Gewichtskraft ermöglichen.
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Dabei ist eine Ausgestaltung bevorzugt, bei der die Vorrichtung wenigstens eine Schnittstelle zur Verbindung des Rehabilitationsmechanismus mit der Steuereinrichtung aufweist und/oder bei der bevorzugt die Steuereinrichtung zur Steuerung des Zusammenwirkens von Rehabilitationsmechanismus und Verstellmechanismus, mit dem Gewichtssensor und/oder mit dem Motor, vorzugsweise mit beiden, wirkverbunden ist. Dies hat zum Vorteil, dass mittels der Steuereinrichtung sowohl der Rehabilitationsmechanismus als auch der Verstellmechanismus über die Steuereinrichtung angesteuert und alle Steuerparameter (Soll-Werte) mit aktuellen Ist-Werten des Sensors zur Erfassung des Neigungswinkels und/oder des Gewichtssensors abgeglichen werden können.
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Schließlich hat sich eine Ausgestaltung der Erfindung bewährt, bei der die Vorrichtung ein Transportmittel, insbesondere einen Trolley, zum Transport und/oder Wirkverbindung des Rehabilitationsmechanismus mit dem Bett umfasst. Insbesondere in der Variante als festinstallierte Vorrichtung kann der Rehabilitationsmechanismus mit Hilfe eines Transportmittels, insbesondere eines Trolleys, bequem zum Bett hin und/oder vom Bett weg transportiert werden, was dem Pflegepersonal vorteilhaft sowohl die Zuführung des Bettes in die Vorrichtung als auch die Ankopplung des Rehabilitationsmechanismus am Bett erleichtert.
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Die vorliegende Erfindung stellt sowohl eine mobile als auch eine stationäre Vorrichtung zur Überführung eines Bettes, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseite horizontalen in eine geneigte, vorzugsweise vertikalisierte, Position bereit. Sie entkoppelt dabei vorteilhaft den Vertikalisierungsprozess vom jeweils vorliegenden Bett und ermöglicht auf diese Weise, insbesondere durch ihre Multifunktionalität, eine große Flexibilität für das Pflegepersonal im Therapiealltag einer Pflege- und/oder Krankeneinrichtung und damit eine sichere und komfortable Therapie für einen bettpflichtigen Patienten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich sowohl zur Neuinstallation als auch zur Nachrüstung des Inventars von Kranken- und/oder Pflegeeinrichtungen und spart vorteilhaft die sonst erforderlichen Investitionen in Betten mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus ein. Insbesondere wird, aufgrund der Flexibilität der Erfindung gleich ob als mobile oder als eine stationäre Vorrichtung ausgebildet, eine geringere Anzahl an erfindungsgemäßen Vorrichtungen gegenüber einer ansonsten benötigten Anzahl zu erwerbender Betten mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus benötigt, was zusätzlich Kosten spart.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen werden nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele, sowie in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben.
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Darin zeigen schematisch:
- 1 eine mobile Ausgestaltung einer Vorrichtung zur Überführung eines Bettes, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte Position, mit einem Rehabilitationsmechansimus mit Fuß- und Kniemodul bei einem Neigungswinkel zwischen einer Aufnahmeeinrichtung und einer Standeinrichtung von 0° < α < 90° in einer perspektivischen Seitenansicht;
- 2 die Vorrichtung aus 1 bei einem Neigungswinkel von α = 0°, sowie ein Bett, hier ein Standard-Krankenhausbett, beim Heranfahren der Vorrichtung an das Bett;
- 3 einen bettpflichtigen, mittels eines Stabilisierungsmechanismus im Bett stabilisierten, Patienten bei herangefahrener Vorrichtung bei einem Neigungswinkel von α = 0°;
- 4 die Vorrichtung aus 1 mit Bett bei einem Neigungswinkel von 0° < α < 90° in einer perspektivischen Seitenansicht;
- 5 eine Ausgestaltung der Vorrichtung, bei der der Rehabilitationsmechansimus als Tragplatte ohne Fuß- und Kniemodel ausgebildet ist, mit gehaltenem Bett wie in 3;
- 6 die Ausgestaltung der Vorrichtung aus 5 bei einem Neigungswinkel von 0° < α < 90°;
- 7 den festinstallierten Teil einer stationären Ausgestaltung der Vorrichtung zur Überführung eines Bettes, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten horizontalen in eine geneigte Position, bei einem Neigungswinkel von α = 0° in einer perspektivischen Seitenansicht;
- 8 den festinstallierten Teil einer stationären Ausgestaltung der Vorrichtung aus 7 mit gehaltenem Bett, sowie ein Transportmittel, hier einen Trolley, nebst transportiertem Rehabilitationsmechanismus mit Tragplatte, Fuß- und Kniemodul vor der Ankopplung an das Bett;
- 9 eine vergrößerte Ansicht des als Trolley ausgebildeten Transportmittels aus 8 nebst damit transportiertem Rehabilitationsmechanismus mit Tragplatte, Fuß- und Kniemodul;
- 10 eine Seitenansicht einer stationären Ausgestaltung der Vorrichtung mit gehaltenem Bett und herangefahrenem Rehabilitationsmechansimus vor der Verbindung des Rehabilitationsmechanismus mit einer Steuereinrichtung über wenigstens eine Schnittstelle;
- 11 einen bettpflichtigen, mittels eines Stabilisierungsmechanismus stabilisierten, Patienten in dem Bett aus 10, gehalten durch eine stationäre Ausgestaltung der Vorrichtung nach Verbindung des Rehabilitationsmechanismus mit der Vorrichtung und Entfernung des Transportmittels bei einem Neigungswinkel von α = 0°;
- 12 die Vorrichtung aus 11 mit Bett bei einem Neigungswinkel von 0° < α < 90° in einer perspektivischen Seitenansicht;
- 13 eine Ausgestaltung der Vorrichtung aus 11, bei der der Rehabilitationsmechansimus als Tragplatte ohne Fuß- und Kniemodul ausgebildet ist, mit gehaltenem Bett; und
- 14 die Ausgestaltung der Vorrichtung aus 13 bei einem Neigungswinkel von 0° < α < 90°.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
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1 zeigt eine mobile Ausgestaltung einer Vorrichtung 1 zur Überführung eines Bettes 10 (hier nicht dargestellt), insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten 12 horizontalen in eine geneigte Position, mit einem Rehabilitationsmechansimus 30 mit Fuß- 40 und Kniemodul 50 bei einem Neigungswinkel α zwischen einer Aufnahmeeinrichtung 2 und einer Standeinrichtung 3 von 0° < α < 90° in einer perspektivischen Seitenansicht. Die dargestellte Vorrichtung 1 weist erfindungsgemäß eine Aufnahmeeinrichtung 2 zur Aufnahme des Bettes 10, sowie eine Standeinrichtung 3 zur Gewährleistung eines stabilen Stands der Vorrichtung 1 auf, wobei erfindungsgemäß bevorzugt an der Standeinrichtung 3 Last- 301 und/oder Lenkrollen 302 zum Verfahren der Vorrichtung 1 in beliebige Richtungen parallel zum Boden und Stützelemente 303 zum standfesten Abstützen der Vorrichtung 1 auf dem Boden vorgesehen sind. Die Aufnahmeeinrichtung 2 und die Standeinrichtung 3 sind zudem erfindungsgemäß über wenigstens einen Verstellmechanismus 70 miteinander wirkverbunden, wobei der Verstellmechanismus 70 die Aufnahmeeinrichtung 2 gegenüber der Standeinrichtung 3 neigen kann. Erfindungsgemäß bevorzugt umfasst der Verstellmechanismus 70 zudem wenigstens einen Sensor 71 zur Erfassung des Neigungswinkels α und/oder der Neigungsgeschwindigkeit zwischen der Aufnahmeeinrichtung 2 und der Standeinrichtung 3. Außerdem weist der Verstellmechanismus 70 vorzugsweise wenigstens einen Antrieb 72, insbesondere einen pneumatischen, hydraulischen und/oder bevorzugt elektromechanischen Antrieb 72, zur Bewegung der Aufnahmeeinrichtung 2 gegenüber der Standeinrichtung 3 auf. Es hat sich dabei bewährt, dass wenigstens eine Steuereinrichtung 5 zur Wechselwirkung mit dem Verstellmechanismus 70, insbesondere zur Einstellung von Steuerparametern, wie insbesondere des Neigungswinkels α zwischen der Aufnahmeeinrichtung 2 und der Standeinrichtung 3 und/oder der Neigungsgeschwindigkeit, vorgesehen ist.
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In 2 sind die Vorrichtung 1 aus 1 bei einem Neigungswinkel α von α = 0°, sowie ein Bett 10, hier beispielhaft ein Standard-Krankenhausbett, beim Heranfahren der Vorrichtung 1 an das Bett 10 gezeigt. Zu sehen ist, dass die Aufnahmeeinrichtung 2 und/oder die Standeinrichtung 3, vorzugsweise wie hier dargestellt beide, zumindest abschnittsweise entlang beider Längsseiten 12 des Bettes 10, vorzugsweise im Wesentlichen U-förmig, ausgebildet sein können, was vorteilhaft ein Heranfahren und Aufnehmen des Bettes 10 über dessen Fußende ermöglicht. Insbesondere die in 2 gezeigte fußseitige Querseitenbegrenzung 15 des Bettes 10 kann vor dem Heranfahren der Vorrichtung 1 entfernt werden, um den Rehabilitationsmechansimus 30 der Vorrichtung 1 nicht zu behindern. Das Heranfahren an das Bett 10 kann vorteilhaft durch die an der Standeinrichtung 3 vorgesehenen Last-301 und Lenkrollen 302 ermöglicht werden, wobei währenddessen etwaige Stützelemente 303 (siehe 3) zum standfesten Abstützen der Vorrichtung 1 auf dem Boden in einer Position ohne Bodenberührung an der Standeinrichtung 3 angeordnet sind.
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3 zeigt sodann einen bettpflichtigen, mittels eines Stabilisierungsmechanismus 80 auf einer Matratze 20 im Bett 10 stabilisierten, Patienten 90 bei herangefahrener Vorrichtung 1 bei einem Neigungswinkel α von α = 0°. Dargestellt ist die Situation unmittelbar vor Beginn einer Therapie, also vor Beginn der Überführung des Bettes 10 aus einer bezüglich seiner Längsseiten 12 horizontalen in eine geneigte Position. Wie zu sehen ist, sind die Stützelemente 303 ausgefahren und können den Boden berühren, um die Vorrichtung 1 standfest auf dem Boden abzustützen. Das Bett 10 kann vorzugsweise mittels Fixierblöcken 201, welche insbesondere mit dem Bettrahmen 11 wechselwirken, durch die Aufnahmeeinrichtung 2 aufgenommen werden. Der bettpflichtige Patient 90 wird mittels eines Stabilisierungsmechanismus 80, hier beispielsweise mittels eines über eine Halterung 202 an der kopfseitigen Querseitenbegrenzung 15 des Bettes 10 befestigten Gewichtsentlastungsmittels 81, gehaltert und ist bereits über die Fußsohlen 95 seiner Füße 94 in Wirkverbindung mit einem Fußmodul 40 eines Rehabilitationsmechanismus 30. Alternativ dazu kann der Stabilisierungsmechanismus 80 auch durch wenigstens ein, vorzugsweise durch mehrere, quer verlaufende Haltebänder (hier nicht dargestellt) zur Halterung und/oder Stabilisierung des Patienten 90 gebildet werden. In 3 ferner zu erkennen ist, dass die Wirkverbindung zwischen den Füßen 94 und/oder den Fußsohlen 95 des bettpflichtigen Patienten 90 und der Tragplatte 32 und/oder einem auf dieser angeordneten Fußmodul 40, vorzugsweise durch das Verfahren der Tragplatte 32 bezüglich der Längsseiten 12 des Bettes 10 hergestellt werden kann. Dazu weist der Rehabilitationsmechanismus 30 vorzugsweise wenigstens ein horizontales Verfahrmittel, insbesondere wenigstens eine oder vorzugsweise wie dargestellt zwei Führungsschienen 45 zum Verfahren der Tragplatte 32 auf. Alternativ kann die Tragplatte 32 auch insbesondere über einen an der Tragplatte 32 angeordneten Spindeltrieb bezüglich der Längsseiten 12 des Bettes 10 verfahren werden. Die Verfahrbewegung der Tragplatte 32 kann einerseits manuell und/oder durch einen vorzugsweise am Rehabilitationsmechanismus 30 angeordneten Motor 46, realisiert sein, wobei es sich zudem bewährt hat, dass der Rehabilitationsmechanismus 30 zur Gewährleistung einer kontrollierten Verfahrbewegung der Tragplatte 32 einen Gewichtssensor umfasst. In der in 3 dargestellten mobilen Ausgestaltung weist die Vorrichtung 1 erfindungsgemäß bevorzugt darüber hinaus wenigstens eine Schnittstelle 203 (hier nicht zu sehen) zur Verbindung des Rehabilitationsmechanismus 30 mit der Steuereinrichtung 5 auf, welche insbesondere in der mobilen Ausgestaltung eine dauerhafte Verbindung bereitstellen kann. Somit ist die Steuereinrichtung 5 zur Steuerung des Zusammenwirkens von Rehabilitationsmechanismus 30 und Verstellmechanismus 70 dann in einer bevorzugten Ausgestaltung mit dem Gewichtssensor und/oder mit dem Motor 46, vorzugsweise mit beiden, wirkverbunden.
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4 zeigt die Vorrichtung
1 aus
1 mit Bett
10 nun bei einem Neigungswinkel α von 0° < α < 90° in einer perspektivischen Seitenansicht. Im Unterschied zu
3 befindet sich hier die Tragplatte
32 samt Rehabilitationsmechansimus
30 in der bezüglich des Patienten
90 (hier nicht mehr dargestellt) nächsten Position. Das Verfahren der Tragplatte
32 erfolgt insbesondere mittels zweier Führungsschienen
45 und kann im hier dargestellten Fall die Therapie von Patienten
90 von vergleichsweise geringer Körpergröße ermöglichen. Zudem kann auf diese Weise der Rehabilitationsmechanismus
30 vorteilhaft an den Patienten
90 herangefahren werden, was im Falle einer Überführung eines Bettes
10 aus einer bezüglich seiner Längsseiten
12 horizontalen in eine geneigte Position (0° < α < 90°) verhindert, dass der Patient
90 in Richtung Fußende rutscht. In dieser Position mit einem Neigungswinkel α von 0° < α < 90° zwischen der Aufnahmeeinrichtung
2 und der Standeinrichtung
3 wirkt auf den bettpflichtigen Patienten
90 zumindest ein Teil der Gewichtskraft seines eigenen Körpergewichts. Eine derart geneigte Position kann die Effektivität eines physiotherapeutischen Trainings mittels insbesondere des Rehabilitationsmechanismus mit einem Fußmodul
40 und/oder einem Kniemodul
50, wie im älteren Patent der Anmelderin
DE 10 2015 117 596 B3 bereits offenbart, vorteilhaft erhöhen. Bezüglich der Funktionsweise eines Rehabilitationsmechanismus
30, mit insbesondere einer Tragplatte
32, einem Fußmodul
40 und/oder einem Kniemodul
50, wird vollumfänglich auf die zitierte Patentschrift
DE 10 2015 117 596 B3 verwiesen.
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Die 5 und 6 zeigen eine weitere Ausgestaltung der Vorrichtung 1, bei der der Rehabilitationsmechansimus 30 als Tragplatte 32 ohne Fuß- 40 und Kniemodel 50 ausgebildet ist, mit gehaltenem Bett 10 wie in 3 bei einem Neigungswinkel α von α = 0° (5), sowie bei einem Neigungswinkel α von 0° < α < 90° (6). In dieser Ausgestaltung kann der bettpflichtige Patient 90, gehaltert und/oder stabilisiert durch den, hier als Gewichtsentlastungsmittel 81 ausgebildeten, Stabilisierungsmechanismus 80 unter Belastung durch zumindest eines Teil der Gewichtskraft seines eigenen Körpergewichts auf der Tragplatte 32 stehen und insbesondere eigenständig oder unterstützt durch Pflegepersonal trainieren.
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7 zeigt beispielhaft den festinstallierten Teil einer stationären Ausgestaltung der Vorrichtung 1 zur Überführung eines Bettes 10, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseiten 12 horizontalen in eine geneigte Position, bei einem Neigungswinkel α von α = 0° in einer perspektivischen Seitenansicht. Im Gegensatz zur mobilen Ausgestaltung, beispielhaft dargestellt in den 1 bis 6, weist die Standeinrichtung 3 in der stationären Variante der Erfindung Befestigungsmittel 304 auf, welche eine Befestigung der Vorrichtung 1 an einem Boden- und/oder Wandabschnitt ermöglichen. Als Befestigungsmittel 304 können insbesondere Schrauben zur mechanischen Befestigung und/oder ein an der Standeinrichtung 3 angeordnetes Gegengewicht zur Erniedrigung des Schwerpunkts und Erhöhung des Eigengewichts der Vorrichtung 1 vorgesehen sein. In der in 7 gezeigten Ausgestaltung ist zudem die Halterung 202 für das Gewichtsentlastungsmittel 81 beispielsweise an der Aufnahmeeinrichtung 2 angeordnet. In 7 ist außerdem die Schnittstelle 203 zur Verbindung des Rehabilitationsmechanismus 30 mit der Steuereinrichtung 5 erkennbar, welche in der stationären Ausgestaltung der Erfindung vorzugsweise lösbar ausgebildet sein kann. Im Gegensatz zur mobilen Ausgestaltung der Vorrichtung 1, ist der Rehabilitationsmechansimus 30 darüber hinaus erfindungsgemäß bevorzugt separat ausgestaltet und wird vorzugsweise nach dem Einfahren des Bettes 10 in den festinstallierten Teil der Vorrichtung 1 mittels eines Transportmittels 4 zum Bett 10 transportiert und dann daran angekoppelt.
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8 zeigt eine erfindungsgemäß bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung mit dem festinstallierten Teil einer stationären Ausgestaltung der Vorrichtung 1 aus 7 mit gehaltenem Bett 10, sowie ein Transportmittel 4, hier einen Trolley, nebst transportiertem Rehabilitationsmechanismus 30 mit Tragplatte 32, Fuß- 40 und Kniemodul 50 vor der Ankopplung an das Bett 10.
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9 zeigt eine vergrößerte Ansicht des als Trolley ausgebildeten Transportmittels 4 aus 8 nebst damit transportiertem Rehabilitationsmechanismus 30 mit Tragplatte 32, Fuß- 40 und Kniemodul 50. Wie dargestellt weist der Trolley Rollen 401 zur Fortbewegung, sowie wenigstens eine vertikale Schiene 402 zur Realisierung einer vertikalen Bewegung des Rehabilitationsmechansimus 30 auf.
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10 zeigt nun eine Seitenansicht einer stationären Ausgestaltung der Vorrichtung 1 mit gehaltenem Bett 10 und herangefahrenem Rehabilitationsmechansimus 30 vor der Verbindung des Rehabilitationsmechanismus 30 mit der Steuereinrichtung 5 über wenigstens eine Schnittstelle 203. Zu sehen ist, dass der Rehabilitationsmechanismus 30 noch am Transportmittel 4 angebunden ist und sich in einer höheren vertikalen Position an der vertikalen Schiene 402 des Transportmittels 4 befindet.
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11 zeigt sodann einen bettpflichtigen, mittels eines Stabilisierungsmechanismus 80 stabilisierten, Patienten 90 auf einer Matratze 20 in dem Bett 10 aus 10, gehalten durch eine stationäre Ausgestaltung der Vorrichtung 1 nach Verbindung des Rehabilitationsmechanismus 30 mit der Vorrichtung 1 und Entfernung des Transportmittels 4 bei einem Neigungswinkel α von α = 0°. Der Rehabilitationsmechanismus 30 ist nun abgesenkt und über die Schnittstelle 203 mit der Steuereinrichtung 5 verbunden. Wie in 3 ist der Patient 90 bereits über die Fußsohlen 95 seiner Füße 94 mit einem Fußmodul 40 eines Rehabilitationsmechanismus 30 in Wirkverbindung und kann nach Einstellung eines Neigungswinkels α mit 0° < α < 90°, wie in 12 gezeigt, analog zu 4 therapiert werden.
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Die 13 und 14 zeigen schließlich eine Ausgestaltung der Vorrichtung 1 aus 11, bei der der Rehabilitationsmechansimus 30 als Tragplatte 32 ohne Fuß- 40 und Kniemodel 50 ausgebildet ist, mit gehaltenem Bett 10 bei einem Neigungswinkel α von α = 0° (13), sowie bei einem Neigungswinkel α von 0° < α < 90° (14).
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Die vorliegende Erfindung stellt sowohl eine mobile als auch eine stationäre Vorrichtung 1 zur Überführung eines Bettes 10, insbesondere eines Pflege-, Kranken-, Spital- oder Intensivbettes, aus einer bezüglich seiner Längsseite 12 horizontalen in eine geneigte, vorzugsweise vertikalisierte, Position bereit. Sie entkoppelt dabei vorteilhaft den Vertikalisierungsprozess vom jeweils vorliegenden Bett 10 und ermöglicht auf diese Weise, insbesondere durch ihre Multifunktionalität, eine große Flexibilität für das Pflegepersonal im Therapiealltag einer Pflege- und/oder Krankeneinrichtung und damit eine sichere und komfortable Therapie für einen bettpflichtigen Patienten 90.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 eignet sich sowohl zur Neuinstallation als auch zur Nachrüstung des Inventars von Kranken- und/oder Pflegeeinrichtungen und spart vorteilhaft die sonst erforderlichen Investitionen in Betten mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus 70 ein. Insbesondere wird, aufgrund der Flexibilität der Erfindung gleich ob als mobile oder als eine stationäre Vorrichtung 1 ausgebildet, eine geringere Anzahl an erfindungsgemäßen Vorrichtungen 1 gegenüber einer ansonsten benötigten Anzahl zu erwerbender Betten 10 mit eigenem Vertikalisierungsmechanismus 70, was zusätzlich Kosten spart.
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Bezugszeichenliste
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| 1 |
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Vorrichtung |
| 2 |
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Aufnahmeeinrichtung |
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201 |
Fixierblock |
| |
202 |
Halterung für Gewichtsentlastungsmittel |
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203 |
Schnittstelle |
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| 3 |
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Standeinrichtung |
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301 |
Lastrollen |
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302 |
Lenkrollen |
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303 |
Stützelement |
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304 |
Befestigungsmittel |
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| 4 |
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Transportmittel (insbesondere ein Trolley) |
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401 |
Laufrollen |
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402 |
vertikale Schiene |
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| 5 |
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Steuereinrichtung |
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| 10 |
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Bett, insbesondere: Pflegebett, Krankenbett, Spitalbett oder Intensivbett |
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11 |
Bettrahmen |
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12 |
Längsseite |
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13 |
Querseite |
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14 |
Längsseitenbegrenzung |
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15 |
Querseitenbegrenzung |
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16 |
Rollbeine |
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| 20 |
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Matratze |
| 30 |
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Rehabilitationsmechanismus |
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32 |
am Bett- 11 festsetzbare Tragplatte für Rehabilitationsmechanismus 30 |
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| 40 |
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Fußmodul |
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45 |
horizontale Schiene |
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46 |
Motor |
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| 50 |
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Kniemodul |
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| 70 |
Verstellmechanismus, insbesondere Vertikalisierungsmechanismus |
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71 |
Sensor zur Erfassung des Neigungswinkels α |
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72 |
Antrieb |
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| 80 |
Stabilisierungsmechanismus |
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81 |
Gewichtsentlastungsmittel |
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82 |
Halteband |
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| 90 |
Patient |
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94 |
Fuß |
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95 |
Fußsohle |
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| α |
Neigungswinkel |