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DE102016107857B4 - Kraftfahrzeugheck - Google Patents

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DE102016107857B4 DE102016107857.3A DE102016107857A DE102016107857B4 DE 102016107857 B4 DE102016107857 B4 DE 102016107857B4 DE 102016107857 A DE102016107857 A DE 102016107857A DE 102016107857 B4 DE102016107857 B4 DE 102016107857B4
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Abstract

Kraftfahrzeugheck (10), mit einer Karosseriestruktur (11) und mit einer an der Karosseriestruktur (11) montierten Heckblende (12), dadurch gekennzeichnet, dassdie Heckblende (12) mindestens einen Positionierdorn (13) und die Karosseriestruktur (11) mindestens eine Ausnehmung (14) zur Aufnahme eines jeweiligen Positionierdorns (13) der Heckblende (12) aufweist,mindestens eine Sicherungsklammer (15), die einerseits mit dem jeweiligen Positionierdorn (13) der Heckblende (12) und anderseits mit der Karosseriestruktur (11) zusammenwirkt, die Heckblende (12) an der Karosseriestruktur (11) diebstahlsicher fixiert,der jeweilige Positionierdorn (13) der Heckblende (12), der sich durch die jeweilige Ausnehmung (14) der Karosseriestruktur erstreckt, an einem freien Ende (17) eine Kontur (16) aufweist, die formschlüssig mit einem ersten Abschnitt (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) zusammenwirkt,die jeweilige Sicherungsklammer (15) über einen zweiten Abschnitt (19) derselben, an der Karosseriestruktur (11) derart befestigt ist, dass der zweite Abschnitt (19) der Sicherungsklammer (15) zwischen zwei Baugruppen (11a, 11b) der Karosseriestruktur (11) des Kraftfahrzeughecks (10) über Verschrauben fixiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugheck nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der Praxis sind Kraftfahrzeuge mit einem Kraftfahrzeugheck bekannt, wobei an einer Karosseriestruktur des Kraftfahrzeughecks eine Heckblende montiert ist. Dabei kann die Heckblende zum Beispiel an einer als Heckklappe ausgebildeten Karosseriestruktur des Kraftfahrzeughecks montiert sein. Bei aus der Praxis bekannten Kraftfahrzeugen mit einem solchen Kraftfahrzeugheck besteht die Gefahr, dass die Heckblende entwendet wird. Es besteht daher Bedarf daran, die Heckblende vor Diebstahl zu sichern.
  • DE 15 80 075 A offenbart ein Fahrzeug mit einer Kotflügelanordnung, nämlich Details, die der Befestigung eines Kotflügels an einer Hauptkarosserie dienen.
  • US 4 899 262 A betrifft die Befestigung einer Lampenanordnung an einem heckseitigen Träger eines Fahrzeugs. Auf Vorsprünge der Lampenanordnung ist eine Montageklammer aufgesteckt, wobei sich durch die Montageklammer eine Befestigungsschraube erstreckt.
  • DE 197 11 166 C1 und FR 2 816 577 A1 offenbaren weiteren Stand der Technik.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Kraftfahrzeugheck mit einem effektiven Diebstahlschutz für eine Heckblende zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeugheck gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Im Sinne der Erfindung weist die Heckblende des Kraftfahrzeughecks mindestens einen Positionierdorn und die Karosseriestruktur des Kraftfahrzeughecks mindestens eine Ausnehmung zur Aufnahme eines jeweiligen Positionierdorns der Heckblende auf, wobei mindestens eine Sicherungsklammer, die einerseits mit einem jeweiligen Positionierdorn der Heckblende und anderseits mit der Karosseriestruktur zusammenwirkt, die Heckblende des Kraftfahrzeughecks an der Karosseriestruktur des Kraftfahrzeughecks diebstahlsicher fixiert. Über die Sicherungsklammer kann die Heckblende einfach und diebstahlsicher an der Karosseriestruktur des Kraftfahrzeughecks fixiert werden, sodass dieselbe vor Diebstahl gesichert ist.
  • Nach der Erfindung weist der jeweilige Positionierdorn der Heckblende, der sich durch die jeweilige Ausnehmung der Karosseriestruktur erstreckt, an einem freien Ende eine Kontur auf, die formschlüssig mit einem ersten Abschnitt der jeweiligen Sicherungsklammer zusammenwirkt, wobei die jeweilige Sicherungsklammer über einen zweiten Abschnitt derselben an der Karosseriestruktur befestigt ist. Dies erlaubt eine einfache und zuverlässige Diebstahlsicherung für die Heckblende.
  • Der zweite Abschnitt der Sicherungsklamme ist zwischen zwei Baugruppen der Karosseriestruktur des Kraftfahrzeughecks über Verschrauben fixiert.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der erste Abschnitt der jeweiligen Sicherungsklammer U-förmig ausgebildet und weist Schenkel aufweist, die formschlüssig mit der an dem freien Ende des jeweiligen Positionierdorns der Heckblende ausgebildeten Kontur zusammenwirken. Der zweite Abschnitt der Sicherungsklammer ist vorzugsweise gegenüber dem ersten Abschnitt der Sicherungsklammer abgewinkelt. Dies ermöglicht eine besonders einfache und effektive Diebstahlsicherung für die Heckblende.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ragt der erste Abschnitt der jeweiligen Sicherungsklammer in einen von der Karosseriestruktur definierten Spalt hinein und ist in diesem Spalt geführt, wobei sich eine Einführrichtung des ersten Abschnitts der jeweiligen Sicherungsklammer in den Spalt der Karosseriestruktur vorzugsweise senkrecht oder in etwa senkrecht zu einer Einführrichtung des jeweiligen Positionierdorns der Heckblende in die jeweilige Ausnehmung der Karosseriestruktur erstreckt.
  • Durch die Führung des ersten Abschnitts der Sicherungsklammer im Spalt der Karosseriestruktur kann die Sicherungsklammer definiert und besonders genau in Eingriff mit der Kontur am jeweiligen Positionierdorn der Heckblende gebracht werden, um so einfach und zuverlässig den Diebstahlschutz für die Heckblende bereitzustellen.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der jeweilige Positionierdorn der Heckblende Rippen aufweist, die sich durch die jeweilige Ausnehmung der Karosseriestruktur erstecken und die Kontur des jeweiligen Positionierdorns, die formschlüssig mit einem ersten Abschnitt der jeweiligen Sicherungsklammer zusammenwirkt, zumindest abschnittsweise definieren. Die Rippen erlauben eine besonders vorteilhafte Ausrichtung und Befestigung der Heckblende an der Karosseriestruktur.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
    • 1 einen Ausschnitt aus einem Kraftfahrzeugheck;
    • 2 das Detail II des Ausschnitts der 1; und
    • 3 den Ausschnitt der 1 in teilweiser Explosionsdarstellung.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt aus einem Kraftfahrzeugheck 10 eines Kraftfahrzeugs, wobei in 1 eine Karosseriestruktur 11 des Kraftfahrzeughecks sowie eine an der Karosseriestruktur 11 montierte Heckblende 12 gezeigt sind.
  • Die Erfindung betrifft solche Details des Kraftfahrzeughecks 10, mit Hilfe derer die Heckblende 12 einfach und zuverlässig vor Diebstahl gesichert werden kann, also solche Details, die eine diebstahlsichere Montage der Heckblende 12 an der Karosseriestruktur 11 des Kraftfahrzeughecks 10 ermöglichen.
  • Die Heckblende 12 verfügt über mindestens einen Positionierdorn 13. Der jeweilige Positionierdorn 13 erstreckt sich von der eigentlichen Heckblende 12 aus gesehen in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne.
  • Die Karosseriestruktur 11 verfügt über mindestens eine Ausnehmung 14 zur Aufnahme eines jeweiligen Positionierdorns 13 der Heckblende 12. Der jeweilige Positionierdorn 13 erstreckt sich durch die jeweilige Ausnehmung 14 hindurch und ragt in Fahrzeuglängsrichtung gesehen mit einem freien Ende 17 aus der Ausnehmung 14 nach vorne heraus.
  • Zur diebstahlsicheren Fixierung der Heckblende 12 an der Karosseriestruktur 11 dient mindestens eine Sicherungsklammer 15. Die jeweilige Sicherungsklammer 15 wirkt einerseits mit dem jeweiligen Positionierdorn 13 der Heckblende 12 und andererseits mit der Karosseriestruktur 11 zusammen, um die Heckblende 12 diebstahlsicher an der Karosseriestruktur 11 zu fixieren bzw. zu montieren.
  • Der jeweilige Positionierdorn 13 der Heckblende 12, der sich durch die jeweilige Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 hindurch erstreckt, weist an seinem freien Ende 17, mit welchem er aus der Ausnehmung 14 herausragt, ein Kontur 16 auf, die formschlüssig mit einem ersten Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 zusammenwirkt. An einem zweiten Abschnitt 19 ist die jeweilige Sicherungsklammer 15 an der Karosseriestruktur 11 befestigt.
  • Der erste Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 ist U-förmig ausgebildet und weist Schenkel 20 auf, die einen Schlitz 21 zwischen denselben begrenzen. In montiertem Zustand des Kraftfahrzeughecks ist das freie Ende 17 des jeweiligen Positionierdorns 13 der Heckblende 12 vom Schlitz 21 zwischen den Schenkeln 20 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 aufgenommen, wobei die Schenkel 20 am ersten Abschnitt 19 der Sicherungsklammer 15 in die an dem freien Ende 17 des jeweiligen Positionierdorns 13 der Heckblende 12 ausgebildete Kontur 16 eingreifen.
  • Die mit dem ersten Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 zusammenwirkende Kontur 16 am freien Ende 17 des jeweiligen Positionierdorn 13 der Heckblende 12 ist dabei vorzugsweise als Nut oder als Vorsprung oder als Hinterschnitt oder dergleichen gebildet und/oder begrenzt.
  • Im montierten Zustand des Kraftfahrzeughecks ist der erste Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 in einem von der Karosseriestruktur 11 definierten Spalt 22 geführt, wobei die jeweilige Sicherungsklammer 15 mit ihrem ersten Abschnitt 18, an dem die Schenkel 20 ausgebildet sind, in den jeweiligen von der Karosseriestruktur 11 bereitgestellten Spalt 22 hineinragt.
  • Eine Einführrichtung X des jeweiligen Positionierdorns 13 der Heckblende 12 in die jeweilige Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 erstreckt sich in etwa senkrecht oder vorzugsweise exakt senkrecht zu einer Einführrichtung Z des ersten Abschnitts 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 in den jeweiligen von der Karosseriestruktur 11 definierten Spalt 22.
  • Über den Spalt 22 wird der zweite Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 exakt zum freien Ende 17 des jeweiligen Positionierdorns 13 ausgerichtet und so definiert in Eingriff mit der Kontur 16 des Positionierdorns 13 gebracht.
  • Während also der erste Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 mit dem jeweiligen Positionierdorn 13 der zu sichernden Heckklappe 12 definiert in formschlüssigem Eingriff steht, und zwar mit einer entsprechenden Kontur 16 an dem aus der Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 herausragenden freien Ende 17 des jeweiligen Positionierdorns 13, ist die jeweilige Sicherungsklammer 15 über ihren zweiten Abschnitt 19 mit der Karosseriestruktur 11 verbunden, vorzugsweise verschraubt, wobei dieser zweite Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 gegenüber dem ersten Abschnitt 18 in Fahrzeuglängsrichtung gesehen nach vorne abgewinkelt ist, vorzugsweise um 90°.
  • In montiertem Zustand des Kraftfahrzeughecks ist dieser zweite Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 zwischen zwei Baugruppen 11a, 11b der Karosseriestruktur 11 positioniert und mit diesen beiden Baugruppen 11a, 11b der Karosseriestruktur 11 verschraubt, wobei es sich bei der Baugruppe 11a insbesondere um eine Abdeckung für die insbesondere als Heckklappe ausgebildete Baugruppe 11a der Karosseriestruktur 11 handelt.
  • An der Karosseriestruktur 11, nämlich an der Baugruppe 11a derselben, ist ein Anschlag 23 ausgebildet, an dem der zweite Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 zur Anlage kommt und welcher die Einführtiefe des ersten Abschnitts 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 in den entsprechenden Spalt 22 der Karosseriestruktur 11, nämlich der Baugruppe 11a der Karosseriestruktur 11, begrenzt.
  • Vorzugsweise weist der jeweilige Positionierdorn 13 der Heckblende 12 benachbart zu dem freien Ende 17 derselben Rippen 24 auf, die sich durch die jeweilige Ausnehmung 14 in der Karosseriestruktur 11 hindurch erstrecken und die Kontur 16 des jeweiligen Positionierdorns 13, die formschlüssig in Eingriff mit dem ersten Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 steht, zumindest abschnittsweise definieren.
  • Der jeweilige Positionierdorn 13 der Heckblende 12 weist dabei an zwei sich gegenüberliegenden Seiten jeweils eine derartige Rippe 24 auf, welche zusammen mit dem freien Ende 17 des jeweiligen Positionierdorns 13, nämlich zusammen mit einem am freien Ende 17 desselben ausgebildeten wulstartigen Vorsprung 25, nutartige Konturen 16 definieren, die formschlüssig mit den am ersten Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 ausgebildeten Schenkeln 20 zusammenwirken.
  • Zur Montage der Heckblende 12 an der Karosseriestruktur 11 wird zunächst die Heckblende 12 an der Baugruppe 11a der Karosseriestruktur 11 positioniert, und zwar derart, dass der oder jeder Positionierdorn 13 durch die entsprechende Ausnehmung 14 in der Baugruppe 11a der Karosseriestruktur 11 eingeführt wird, und zwar derart, dass der jeweilige Positionierdorn 13 der Heckblende 12, in Fahrzeuglängsrichtung gesehen nach vorne gegenüber der Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 vorsteht.
  • Der Pfeil X in 3 verdeutlicht dabei die Einführrichtung des jeweiligen Positionierdorns 13 der Heckblende 12 in die jeweilige Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 parallel zu einer Fahrzeuglängsachse von hinten nach vorne.
  • Anschließend wird die Heckblende 12 an der Karosseriestruktur 11, nämlich an der Baugruppe 11a derselben, über mindestens eine Sicherungsklammer 15 gesichert, wobei die Sicherungsklammer 15 in Richtung des Pfeils Z in den Spalt 22 der Karosseriestruktur 11 eingeführt wird, und zwar so weit, bis der zweite Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 an dem entsprechenden Anschlag 23 der Baugruppe 11a der Karosseriestruktur 11 zur Anlage kommt. Der Pfeil Z erstreckt sich senkrecht zum Pfeil X in vertikaler Richtung. Hierbei werden die am ersten Abschnitt 18 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 ausgebildeten Schenkel 20 in formschlüssigem Eingriff mit der Kontur 16 des jeweiligen Positionierdorns 13 gebracht, die benachbart zum freien Ende 17 des jeweiligen Positionierdorns 13 ausgebildet ist und vorzugsweise zumindest abschnittsweise von den Rippen 24 begrenzt ist.
  • Die Rippen 24 können derart dimensioniert sein, dass dann, wenn sich der jeweilige Positionierdorn 13 durch die jeweilige Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 im montierten Zustand des Kraftfahrzeughecks erstreckt, die Rippen 24 an einem die jeweilige Ausnehmung 14 der Karosseriestruktur 11 begrenzenden Rand der Karosseriestruktur 11 anliegen, um so eine Relativbewegung zwischen Positionierdorn 13 und Karosseriestruktur 11 zu beschränken.
  • Im Anschluss an das Einführen der jeweiligen Sicherungsklammer 15 in den Spalt 22 der Baugruppe 11a der Karosseriestruktur 11 sowie im Anschluss an das formschlüssige in Eingriff bringen des ersten Abschnitts 18 der Sicherungsklammer 15 mit der Kontur 16 des jeweiligen Positionierdorns 13, wird die Baugruppe 11b der Karosseriestruktur 11 auf der Baugruppe 11a derselben platziert.
  • Hierbei wird der zweite Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 zwischen den beiden Baugruppen 11a, 11b der Karosseriestruktur 11 positioniert und fixiert, und zwar wie in 1 gezeigt.
  • Im Sinne des in 3 gezeigten Pfeils Z2 wird dann vorzugsweise diese Anordnung über eine Schraube aneinander befestigt, wobei sich diese Schraube durch die beiden Baugruppen 11a, 11b der Karosseriestruktur sowie den zweiten Abschnitt 19 der jeweiligen Sicherungsklammer 15 erstreckt.
  • Mit der Erfindung kann einfach und zuverlässig eine Heckblende 12 eines Kraftfahrzeughecks vor Diebstahl gesichert werden.

Claims (9)

  1. Kraftfahrzeugheck (10), mit einer Karosseriestruktur (11) und mit einer an der Karosseriestruktur (11) montierten Heckblende (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Heckblende (12) mindestens einen Positionierdorn (13) und die Karosseriestruktur (11) mindestens eine Ausnehmung (14) zur Aufnahme eines jeweiligen Positionierdorns (13) der Heckblende (12) aufweist, mindestens eine Sicherungsklammer (15), die einerseits mit dem jeweiligen Positionierdorn (13) der Heckblende (12) und anderseits mit der Karosseriestruktur (11) zusammenwirkt, die Heckblende (12) an der Karosseriestruktur (11) diebstahlsicher fixiert, der jeweilige Positionierdorn (13) der Heckblende (12), der sich durch die jeweilige Ausnehmung (14) der Karosseriestruktur erstreckt, an einem freien Ende (17) eine Kontur (16) aufweist, die formschlüssig mit einem ersten Abschnitt (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) zusammenwirkt, die jeweilige Sicherungsklammer (15) über einen zweiten Abschnitt (19) derselben, an der Karosseriestruktur (11) derart befestigt ist, dass der zweite Abschnitt (19) der Sicherungsklammer (15) zwischen zwei Baugruppen (11a, 11b) der Karosseriestruktur (11) des Kraftfahrzeughecks (10) über Verschrauben fixiert ist.
  2. Kraftfahrzeugheck (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) U-förmig ausgebildet ist und Schenkel (20) aufweist, die formschlüssig mit der an dem freien Ende (17) des jeweiligen Positionierdorns (13) der Heckblende (12) ausgebildeten Kontur (16) zusammenwirken.
  3. Kraftfahrzeugheck (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem ersten Abschnitt (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) zusammenwirkende Kontur (16) von einer Nut oder einem Vorsprung oder einem Hinterschnitt gebildet und/oder begrenzt ist.
  4. Kraftfahrzeugheck (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) in einen von der Karosseriestruktur (11) definierten Spalt (22) hineinragt und in diesem Spalt (22) geführt ist.
  5. Kraftfahrzeugheck (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Einführrichtung des ersten Abschnitts (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) in den Spalt (22) senkrecht zu einer Einführrichtung des jeweiligen Positionierdorns (13) der Heckblende (12) in die jeweilige Ausnehmung (14) der Karosseriestruktur (11) erstreckt.
  6. Kraftfahrzeugheck (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (19) der Sicherungsklammer (15) gegenüber dem ersten Abschnitt (18) der Sicherungsklammer (15) abgewinkelt ist.
  7. Kraftfahrzeugheck (10) nach Anspruch 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der abgewinkelte zweite Abschnitt (19) der Sicherungsklammer (15) an einem von der Karosseriestruktur (11) des Kraftfahrzeughecks bereitgestellten Anschlag (23) anliegt, welcher eine Einführtiefe des ersten Abschnitts (18) der Sicherungsklammer (15) in den Spalt (22) der Karosseriestruktur (11) begrenzt.
  8. Kraftfahrzeugheck (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Positionierdorn (13) der Heckblende (12) Rippen (24) aufweist, die sich durch die jeweilige Ausnehmung (14) der Karosseriestruktur erstecken und die Kontur (16) des jeweiligen Positionierdorns (13), die formschlüssig mit einem ersten Abschnitt (18) der jeweiligen Sicherungsklammer (15) zusammenwirkt, zumindest abschnittsweise definieren.
  9. Kraftfahrzeugheck (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionierdorn (13) an zwei sich gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Rippe (24) aufweist, welche zusammen mit dem Positionierdorn (13) am freien Ende (17) desselben nutartige Konturen (16) definieren, die formschlüssig mit am ersten Abschnitt (18) der Sicherungsklammer (15) ausgebildeten Schenkeln (20) zusammenwirken.
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