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Die Erfindung betrifft eine Orthese mit einem Anlageelement, das in einem angelegten Zustand der Orthese an einem Rumpf eines Trägers der Orthese anliegt, einem Führungselement mit einer Erstreckungsrichtung, einem Armstützelement, das im angelegten Zustand einen Arm des Trägers stützt, und einem Gelenk, durch das das Führungselement relativ zu dem Anlageelement bewegbar ist.
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Eine derartige Orthese ist beispielsweise in Form einer Armstützorthese aus der
US 2011/0164949 A1 bekannt. Durch die Orthese wird im genannten Dokument ein Unterarm des Trägers gestützt, um beispielsweise den Einfluss der Schwerkraft und die zur Überwindung der Schwerkraft nötige Kraft auszugleichen. Über verschiedene Aktoren können unterschiedliche Gelenke bewegt werden, so dass den Bewegungen des Arms gefolgt werden kann.
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Aus der
WO 2012/099995 A2 ist eine weitere Armstütz-Orthese bekannt, bei der permanent eine Kraft auf den Oberarm des Trägers ausgeübt werden soll, um den Einfluss der Schwerkraft auszugleichen und so beispielsweise Arbeiten über Kopf zu erleichtern.
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Eine Orthese für eine ähnliche Aufgabe ist aus der
JP 2014-113317 A bekannt. Auch hier soll eine Kraft auf den Oberarm des Trägers ausgeübt werden, um den Einfluss der Schwerkraft auszugleichen.
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Aus der
DE 20 2013 009 698 U1 ist eine Parallel-Kinematik für ein Exo-Skelett oder eine Orthese bekannt, die beispielsweise die vollständige Bewegung eines Armes inklusive Oberarm und Unterarm ermöglichen soll. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die Rotationsachen der Gelenke der Orthese oder des Exo-Skelettes nicht koaxial mit den Gelenkachsen des natürlichen menschlichen Gelenkes übereinstimmen.
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Zu diesem Zweck verfügen die genannten Orthesen über wenigstens ein Gelenk, durch das Bewegungen der Schulter nachgebildet werden können. Nachteilig ist jedoch, dass diese Gelenke und/oder das wenigstens eine Führungselement im angelegten Zustand der Orthese seitlich neben dem Schultergelenk angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass eine Gelenkachse so positioniert werden kann, dass sie möglichst gut mit der natürlichen Gelenkachse des Schultergelenkes, um die der Oberarm relativ zur Schulter in der Sagittalebene, also nach vorn und hinten, verschwenkt werden kann, zusammenfällt. Nachteilig ist jedoch, dass dadurch die Bewegungsfreiheit in andere Richtungen eingeschränkt werden kann und zudem die Orthese seitlich auf den Körper des Trägers aufbaut. Die Gesamtbreite des Trägers mit Orthese ist folglich größer als die Breite des Trägers ohne die Orthese.
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Der Träger der Orthese muss sich folglich im angelegten Zustand der Orthese daran gewöhnen, eine größere Breite aufzuweisen und somit beispielsweise durch enge Türen oder Zwischenräume nicht oder nur in bestimmten Orientierungen und Richtungen hindurchzupassen. Insbesondere wenn die Orthese als Arbeitsunterstützung verwendet wird, um beispielsweise Arbeiten, die über Kopf ausgeführt werden müssen, zu erleichtern, kann dies deutliche Nachteile aufweisen, da diese Arbeiten oftmals in räumlich beengten Situationen, beispielsweise unter einem Kraftfahrzeug, ausgeführt werden müssen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Orthese gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiter zu entwickeln, dass die Bewegungsfreiheit des Schultergelenkes nicht oder nur wenig eingeschränkt wird und die Orthese eine höhere Akzeptanz insbesondere als Arbeitsunterstützung erfahren kann.
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Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch eine Orthese gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, die sich dadurch auszeichnet, dass im angelegten Zustand das Gelenk oberhalb, also kranial, einer Schulter des Trägers angeordnet ist und das Armstützelement relativ zu dem Führungselement entlang der Erstreckungsrichtung verschoben oder eine Länge des Führungselementes in Erstreckungsrichtung verändert wird, wenn das Führungselement relativ zu dem Anlageelement bewegt wird.
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Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird das wenigstens eine Gelenk folglich nicht neben, also lateral des Schultergelenkes des Trägers angeordnet, sondern oberhalb, also in kranialer Richtung. Dadurch wird die benötigte Breite der Orthese verringert und der Träger der Orthese passt mit angelegter Orthese durch die gleichen Zwischenräume, wie ohne angelegte Orthese. Dadurch wird die Eingewöhnungsphase deutlich reduziert und die Unfallgefahr stark verringert. Dadurch wird die Akzeptanz der Orthese deutlich erhöht. Zudem wird vorteilhafterweise auch das Führungselement oberhalb des Arms, insbesondere oberhalb des Oberarmes, eines Trägers der Orthese angeordnet. Damit trägt die Orthese auch seitlich am Arm nicht auf, so dass die Breite des Trägers ohne Orthese genauso groß ist wie die Breite des Trägers mit Orthese.
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Durch diese Anordnung des Gelenkes oberhalb der Schulter des Trägers kann es jedoch bei bestimmten Bewegungen des Oberarms relativ zur Schulter zu Inkongruenzen kommen. Dies betrifft insbesondere ein Anheben und Absenken des Oberarms in einer Sagittalebene, also nach vorne oder hinten. Bei dieser Art von Bewegung fällt die Rotationsachse des wenigstens einen Gelenkes nicht mehr mit der Rotationsachse des Schultergelenkes zusammen. Um dies auszugleichen kann der Abstand des Armstützelementes vom Rest der Orthese, also insbesondere vom Gelenk, verändert werden, indem das Abstützelement relativ zu dem Führungselement entlang der Erstreckungsrichtung verschoben wird oder sich die Länge des Führungselementes in dieser Richtung ändert. Dies geschieht bevorzugt ohne zusätzliche Aktuatoren dadurch, dass der Arm des Trägers angehoben oder abgesenkt wird. Eine Detektion einer entsprechenden Bewegung beispielsweise über Sensoren und eine aktive Betätigung des Armstützelementes oder des Führungselementes ist möglich, jedoch nicht notwendig.
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Bei einer erfindungsgemäßen Orthese ist das Anlageelement folglich ausgebildet, um es am Rumpf des Trägers der Orthese anzulegen. Dies geschieht vorteilhafterweise in einem Bereich des Rückens oder der Schulter, so dass eine sichere und dennoch bequeme Anlage und Abstützung möglich ist. Das Armstützelement ist eingerichtet, den Arm des Trägers zu stützen. Durch die besondere Positionierung des Gelenkes wird dabei verhindert, dass im belasteten Zustand ein Verkippen der Vorrichtung zu einer Fehlbelastung und gegebenenfalls unkomfortabler Lagerung führt. Das Gelenk befindet sich, anders als im Stand der Technik, vorteilhafterweise in der gleichen Sagittalebene, in der sich auch der Oberarm im unbelasteten, von der Schulter herabhängenden Zustand befindet. In dieser Sagittalebene erfolgt auch die bereits beschriebene Auf- und Abwärtsbewegung.
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Das Anlageelement, das Führungselement, das Armstützelement und das Gelenk sind folglich so relativ zueinander angeordnet, dass das Gelenk im angelegten Zustand kranial der Schulter positioniert wird und zudem die gewünschten Bewegungen des Armstützelementes bzw. des Führungselementes erreicht werden.
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Vorteilhafterweise ist das Armstützelement eingerichtet, einen Oberarm des Trägers zu stützen. Auf diese Weise muss die Orthese auf Bewegungen, die der Unterarm relativ zum Oberarm des Trägers ausführt, keine Rücksicht nehmen und eine komplizierte Gelenkausbildung, wie dies aus dem Stand der Technik teilweise bekannt ist, wird nicht benötigt.
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Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das Führungselement eine Schiene ist, an der das Armstützelement verschiebbar angeordnet ist. In einer bevorzugten Ausgestaltung dieser Schiene verfügt die Schiene über eine Vertiefung, in der ein korrespondierend ausgebildeter Vorsprung des Armstützelementes oder ein Schlitten, an dem das Armstützelement angeordnet ist, verschiebbar ist. Die Vertiefung kann dabei beispielsweise schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein oder eine andere Form aufweisen. Der Schlitten kann ebenfalls mit einem entsprechenden Vorsprung ausgestattet sein, der in die Vertiefung eingreift. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Schlitten auch über ein Befestigungselement verfügen, das die Schiene teilweise oder vollständig umfasst, und entlang der Schiene verschieblich angeordnet ist. Die Lagerung erfolgt vorzugsweise über aus dem Stand der Technik prinzipiell bekannte Lagereinrichtungen, wie beispielsweise Gleit- oder Kugellager.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Führungselement auch aus mehreren über wenigstens ein Gelenk miteinander verbundenen Stäben oder Stangen bestehen oder diese aufweisen. Diese sind gelenkig mit dem Gelenk und dem Armstützelement verbunden, so dass eine Bewegung des Armstützelementes relativ zum Gelenk über eine Verformung des Führungselementes, das in dieser Weise ausgestaltet ist, erfolgen kann, wobei sich der Abstand des Armstützelementes von dem Gelenk und damit die Länge des Führungselementes ändern kann.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung verfügt das Armstützelement oder der Schlitten über mehr als ein Kontaktelement, mit dem der Schlitten oder das Armstützelement an der Schiene anliegt. So kann das Armstützelement beispielsweise zwei Schlitten aufweisen, die beide in die gleiche Ausnehmung der Schiene eingreifen oder die gleiche Schiene umgreifen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für einen Vorsprung, den das Armstützelement aufweist. Auch hier können zwei, in Erstreckungsrichtung hintereinander angeordnete Vorsprünge vorhanden sein, wie dies bei den Schlitten ebenfalls der Fall ist. Selbstverständlich kann auch ein in Erstreckungsrichtung ausgedehnter Vorsprung oder Schlitten vorhanden sein. Auf diese Weise wird verhindert, dass bei der Bewegung des Oberarms relativ zur Schulter, die zu einer Bewegung des Gelenkes und damit zu einer Veränderung der Position des Armstützelementes relativ zum Gelenk führt, das Armstützelement an oder in der Schiene verkippt und so die weitere Bewegung blockiert und gegebenenfalls unmöglich macht. Auch dadurch wird die Handhabbarkeit, der Komfort und die Akzeptanz der Vorrichtung weiter erhöht.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Führungselement und das Armstützelement jeweils wenigstens ein Schlittenelement aufweisen, die so aneinander angeordnet sind, dass sie aneinander entlanggleiten können. Hier können vorzugsweise Luftkissen- oder Gellagerungen verwendet werden.
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Alternativ oder zusätzlich dazu ist das Führungselement als Teleskopstange ausgebildet. Eine Bewegung des Gelenkes, also eine Verschiebung des Oberarmes des Trägers der Orthese relativ zur Schulter führt in diesem Fall dazu, dass die Teleskopstange ausgezogen oder eingeschoben wird, so dass sich die wirksame Länge der Teleskopstange bis zu dem Punkt, an dem das Armstützelement an dem Führungselement angeordnet ist, verändert. Auch dadurch kann die Inkongruenz zwischen den Drehpunkten des Gelenkes und des Schultergelenkes des Trägers ausgeglichen werden.
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Vorzugsweise handelt es sich bei dem Gelenk um ein Kugelgelenk. Auf diese Weise können auch andere Bewegungen der Schulter, die nicht ausschließlich eine Bewegung des Oberarmes in der bereits benannten Sagittalebene zur Folge haben, ausgeführt werden. Selbstverständlich können zu diesem Zweck auch mehrere separate Gelenke vorhanden sein, von denen jeweils eines verwendet wird, um eine Bewegung des Armstützelementes in die jeweilige Schwenkrichtung zu ermöglichen. Der Vorteil eines Kugelgelenkes liegt jedoch darin, dass eine Bewegung in alle Richtungen bei einem Gelenk möglich ist, dessen Rotationsachsen für die jeweilige Bewegung alle durch den gleichen Punkt, nämlich den Mittelpunkt des Kugelgelenkes, verlaufen.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist ein Widerstand, der einer Bewegung des Gelenkes entgegensteht, einstellbar und das Gelenk insbesondere blockierbar. Selbstverständlich kann der Widerstand auch für unterschiedliche Bewegungsrichtungen des Gelenkes unterschiedlich ausgebildet sein. Auch eine variable Anpassung beispielsweise an einen Bewegungszustand des Gelenkes, also beispielsweise einen zwischen den Schenkeln des Gelenkes eingeschlossenen Gelenkwinkel, ist für bestimmte Anwendungen von Vorteil. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, eine Bewegung des Gelenkes, die dazu führt, dass der Oberarm relativ zur Schulter abgesenkt wird, zu verhindern, solange der Träger der Orthese eine Arbeit über Kopf ausführt. Eine Bewegung in die entgegengesetzte Richtung, die einem weiteren Anheben des Oberarms relativ zur Schuler entspricht, sollte jedoch frei möglich sein.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann auch ein Widerstand, der einer Verschiebung des Armstützelementes relativ zu dem Führungselement entgegensteht, und/oder ein Widerstand, der einer Veränderung der Länge des Führungselementes entgegensteht, einstellbar sein. Das Armstützelement kann insbesondere relativ zum Führungselement blockierbar und/oder die Länge des Führungselementes fixierbar ausgestaltet werden. Auch hier können selbstverständlich unterschiedliche Richtungen der Bewegung oder der Veränderung der Länge mit unterschiedlichen Widerständen beaufschlagt werden. Auch eine Veränderung des jeweiligen Widerstandes in Abhängigkeit der Position der beiden Bauteile zueinander oder der momentan eingestellten Länge des Führungselementes ist denkbar.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung verfügt die Orthese über eine elektrische oder elektronische Steuerung, die eingerichtet ist, diesen Widerstand in Abhängigkeit einer Position des Kopfes des Trägers einzustellen. Legt der Träger der Orthese den Kopf beispielsweise in den Nacken, um den Blick nach oben zu richten, kann dies über einen Sensor oder ein Positionselement, das am Kopf anliegt, detektiert werden. Das auf diese Weise erreichte Signal, das auch mechanisch übertragen werden kann, wird dann vorzugsweise dazu verwendet, eine Bewegung des Gelenkes in die Richtung, die einer Absenkung des Oberarms entspricht, zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Damit ist es auch möglich, lediglich den Einfluss der Schwerkraft auf den jeweiligen Arm des Trägers der Orthese auszugleichen.
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Insbesondere für die Verwendung der Orthese als Arbeitsunterstützung bei an sich gesunden Trägern ist es von Vorteil, wenn die Orthese möglichst schnell und ohne großen Aufwand anlegbar ist. Dazu verfügt das Armstützelement vorteilhafterweise über eine Schaleneinrichtung, die in eine geschlossene Stellung bringbar ist, indem der Arm des Trägers der Orthese in die Schaleneinrichtung eingelegt wird. Über ein Betätigungselement, beispielsweise einen innerhalb der Schaleneinrichtung verlaufenden Gurt, kann bereits durch das Einlegen des Armes die Schaleneinrichtung geschlossen werden, so dass die Orthese ohne die Betätigung einer weiteren Hand angelegt werden kann. Je einfacher insbesondere die als Arbeitshilfsmittel verwendete Orthese angelegt werden kann, desto größer ist die Akzeptanz beim jeweiligen Träger.
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Zusätzliche Verschlusselemente der Schaleneinrichtung sind selbstverständlich möglich.
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Vorteilhafterweise ist die Orthese geeignet, beide Arme des Trägers abzustützen. Sie verfügt dabei über zwei Armstützelemente, zwei Führungselemente und zwei Gelenke. Selbstverständlich können die jeweiligen Elemente für die unterschiedlichen Arme unterschiedlich ausgebildet sein, so dass beispielsweise die Widerstände der einzelnen Gelenke unabhängig voneinander gesteuert werden können.
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Mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
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1 – die schematische Darstellung einer Orthese im angelegten Zustand,
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2 – einen Ausschnitt aus der in 1 gezeigten Orthese,
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3a und 3b – die schematische Darstellung einer angelegten Orthese in zwei unterschiedlichen Positionen,
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4 und 5 – einen schematischen Ausschnitt einer Orthese gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung und
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6 und 7 – die schematische Darstellung einer angelegten Orthese gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in unterschiedlichen Positionen.
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1 zeigt eine Orthese 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im angelegten Zustand. Sie verfügt über mehrere Anlageelemente 2, die im gezeigten Ausführungsbeispiel im Schulterbereich sowie im Bereich der Hüfte eines Trägers 4 der Orthese 1 anliegen. Über ein verstellbares Gestänge 6 sind die verschiedenen Anlageelemente 2 miteinander verbunden. Auf diese Weise kann die Orthese 1 an den jeweiligen Körperbau des Trägers 4 angepasst werden. Die Verteilung der Anlageelemente 2 in der gezeigten Form insbesondere in unterschiedlichen Höhen an einem Rumpf 8 des Trägers 4 erlaubt insbesondere eine stabile Lagerung im belasteten Zustand.
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Die in 1 gezeigte Orthese 1 verfügt zudem über ein Armstützelement 10, das im gezeigten Ausführungsbeispiel an einem Führungselement 12 befestigt ist. Das Führungselement 12 ist über ein Gelenk 14 mit dem Rest der Orthese gekoppelt. Ein Oberarm 16 des Trägers 4 der Orthese 1 kann in das Armstützelement 10 eingelegt und daran befestigt werden. Durch das Gelenk 14 ist eine Bewegung des Oberarms 16 relativ zur Schulter des Trägers 4 möglich, die sich in der Sagittalebene, also nach vorne oder hinten, erstreckt. Die Drehpunkte des Gelenkes 14 sowie des Schultergelenkes des Trägers 4 der Orthese 1 liegen jedoch nicht auf einer Linie, so dass es zu einer Inkongruenz kommt. Wird das Führungselement 12 relativ zum Rest der Orthese durch das Gelenk 14 verschwenkt, indem beispielsweise der Träger 4 seinen Oberarm 16 in das Armstützelement 10 eingeführt hat und anhebt, verschiebt sich das Armstützelement 10 entlang des Führungselementes 12, um diese Inkongruenz auszugleichen.
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Über ein weiteres Gelenk 18 ist eine Bewegung des Armstützelementes 10 relativ zu den Anlageelementen 2 auch in einer Schwenkrichtung in der Transversalebene möglich, die senkrecht auf der beschriebenen Sagittalebene steht. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das Gelenk 14 und das weitere Gelenk 18 möglichst nah beieinander angeordnet werden, um die Inkongruenzen der unterschiedlichen Bewegungen möglichst klein werden zu lassen.
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2 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt aus der in der 1 gezeigten Orthese 1. Man erkennt einen Teil des Gestänges 6 sowie das weitere Gelenk 18 und das Gelenk 14. An diesen befindet sich das Führungselement 12, das im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Schiene 20 beinhaltet, an der ein Schlittenelement 22 verschieblich befestigt ist. An diesem Schlittenelement 22 ist das Armstützelement 10 angeordnet. Um Bewegung des Oberarmes, der in 2 nicht dargestellt ist, auszugleichen, die nicht ausschließlich in der Sagittalebene erfolgen, ist zwischen dem Schlittenelement 22 und dem Armstützelement 10 ein Zusatzgelenk 24 vorhanden.
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In der in den Figuren gezeigten vorteilhaften Ausführungsformen ist das Gelenk 14 arretierbar ausgebildet. Es verfügt über einen Rastmechanismus 26 durch den eine Bewegung in zumindest eine Richtung des Gelenkes eingeschränkt, erschwert oder völlig unterbunden werden kann. So ist es beispielsweise möglich, eine Bewegung des Führungselementes 12 im gezeigten Ausführungsbeispiel nach oben, also eine Verschwenkung im Urzeigersinn, zu ermöglichen, während eine Verschwenkung in die entgegengesetzte Richtung nicht möglich oder erschwert ist. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Orthese 1 von einem Träger 4 getragen wird, der Arbeiten über Kopf ausführen muss. Dadurch werden die Arme entlastet.
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3a zeigt den Träger 4 der Orthese 1 mit gesenktem Oberarm 16. Das Gestänge 6 verbindet die Anlageelemente 2, die sich im Bereich der Schulter und der Taille bzw. Hüfte befinden. Auf diese Weise ist eine sichere Lagerung der Orthese 1 am Rumpf 8 des Trägers 4 gewährleistet. Das Armstützelement 10 ist über eine Stange 27 an dem Führungselement 12 befestigt und kann in Längsrichtung des Führungselementes 12, also entlang der Längsrichtung des Oberarms 16, verschoben werden.
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In der in 3a gezeigten Situation ist der Oberarm 16 gesenkt und daher die Stange 27 weiter in Richtung distal, also in Richtung auf den Ellenbogen 30 verschoben. 3b zeigt die gleiche Orthese 1 mit dem Unterschied, dass der Träger 4 den Oberarm 16 angehoben hat. Das Armstützelement 10 liegt dabei noch immer an derselben Position am Oberarm 16 an, wird jedoch über die Stange 27 nun deutlich mehr nach proximal, also zur Schulter hin, am Führungselement 12 gelagert. Eine Verlagerung des Armstützelementes 10 relativ zum Oberarm 16 findet nicht statt. Diese Verschiebung des Armstützelementes 10 relativ zum Führungselement 12 wird dabei allein dadurch hervorgerufen, dass der Träger 4 seinen Oberarm 16 bewegt.
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4 zeigt einen Teil der Orthese 1. Man erkennt das Gelenk 14 sowie das weitere Gelenk 18 und das am Gelenk 14 angeordnete Führungselement 12. Dieses ist im Vergleich beispielsweise zu 2 anders ausgebildet und umfasst mehrere Verschiebeelemente 28, die relativ zueinander verschiebbar sind. Am vorderen Ende befindet sich ein Befestigungselement 30, an dem ein Armstützelement angeordnet werden kann.
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5 zeigt das in 4 geteilte Bauteil, wobei nun die einzelnen Verschiebeelemente 28 relativ zueinander verschoben sind, sodass der Abstand zwischen dem Befestigungselement 30 und dem Gelenk 14 deutlich zugenommen hat. Auch auf diese Weise lässt sich folglich ein Armstützelement 10, das an dem Befestigungselement 30 befestigt ist, relativ zum Gelenk 14 und damit auch relativ zu den Anlageelementen 2, die in 4 und 5 nicht dargestellt sind, verschieben.
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Die Darstellung in 6 zeigt die von einem Träger 4 angelegte Orthese 1, wobei sich die Darstellung der 6 von der in 3b gezeigten Ausführungsform lediglich durch das Führungselement 12 unterscheidet. In 6 verfügt das Führungselement 12 über zwei Stäbe 32, die durch Verbindungsgelenke 34 miteinander und mit der Stange 27 sowie dem Gelenk 14 verbunden sind.
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7 zeigt die in 6 gezeigte Orthese in einer Situation, in der der Träger 4 den Oberarm 16 senkt. Man erkennt, dass die von den jeweiligen Verbindungsgelenken 34 eingenommenen Winkel sich verändern und so die Länge des Führungselementes 12, das durch die in den 6 und 7 zwei gezeigten Stäbe 32 gebildet wird, verändert wird. Die Erstreckungsrichtung dieses Führungselementes 12 erstreckt sich dabei immer vom Gelenk 14 zum Stab 27. Der Abstand zwischen diesen beiden Bauteilen verändert sich je nach Armposition des Trägers 4, so dass diese Länge, wie in den 6 und 7 gezeigt, verändert wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Orthese
- 2
- Anlageelement
- 4
- Träger
- 6
- Gestänge
- 8
- Rumpf
- 10
- Armstützelement
- 12
- Führungselement
- 14
- Gelenk
- 16
- Oberarm
- 18
- weiteres Gelenk
- 20
- Schiene
- 22
- Schlittenelement
- 24
- Zusatzgelenk
- 26
- Rastmechanismus
- 27
- Stange
- 28
- Verschiebeelement
- 30
- Befestigungselement
- 32
- Stab
- 34
- Verbindungsgelenk
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2011/0164949 A1 [0002]
- WO 2012/099995 A2 [0003]
- JP 2014-113317 A [0004]
- DE 202013009698 U1 [0005]