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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Laderaum.
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Kraftfahrzeuge mit Sitzen zum Befördern von Personen weisen auch einen Kofferraum bzw. Laderaum zum Befördern von Ladegut innerhalb des Kofferraumes auf. Der Kofferraum ist dabei im Allgemeinen in einer Längsrichtung des Kraftfahrzeuges vorderseitig von einem Rückenteil eines Rücksitzes begrenzt und rückseitig in Längsrichtung von einer Heckklappe und eines Teiles der Karosserie und/oder der Innenverkleidung des Kraftfahrzeuges begrenzt. Seitlich ist der Kofferraum von Seitenverkleidungen an der Karosserie des Kraftfahrzeuges begrenzt. Untenseitig ist der Kofferraum von einem Laderaumboden begrenzt und der Laderaumboden dient zur Auflage von Ladegut auf einer Oberseite des Laderaumbodens. Der Laderaumboden umfasst einen steifen plattenförmigen Ladebodenträger und einen an dem Ladebodenträger befestigten Bezug, im Allgemeinen als ein Teppichboden oder eine Filzauflage ausgebildet. Der Laderaumboden ist von dem übrigen Kraftfahrzeug entfernbar und/oder ist verschwenkbar, um ein unterhalb des Laderaumbodens in einer Reserveradmulde angeordnetes Reserverad oder andere Gegenstände entnehmen zu können. Der Laderaumboden überbrückt damit die Reserveradmulde.
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Ein oder mehrere Anschlagelemente dienen als ein Anschlag an einem vorderen Ende des Laderaumbodens, um eine Bewegung des Laderaumbodens in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges nach vorne zu blockieren. Ein hinteres Ende des Laderaumbodens ist in der Bewegung nach hinten durch ein hinteres Anschlagelement blockiert. Das hintere Anschlagelement ist von der Karosserie oder einem gesonderten Bauteil, beispielsweise einer Verkleidung, gebildet. Klappergeräusche aufgrund einer Bewegung des Laderaumbodens zwischen den Anschlagelementen sollen vermieden werden, um unnötige Geräuschbelästigungen zu verhindern.
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Die
DE 27 30 913 B1 zeigt ein federndes Befestigungselement zur Verriegelung von schwenkbaren oder abnehmbaren Bauteilen, insbesondere Ladeboden für Kombinationskraftwagen, wobei das Befestigungselement aus einer aus einem ebenen Blechzuschnitt hergestellten einteiligen Feder besteht, wobei das Befestigungselement in eine Befestigungsplatte und drei nebeneinander verlaufende, von der Befestigungsplatte abragende Federstreifen aufgegliedert ist, von denen der mittlere, im wesentlichen U-förmig gebogene Federstreifen im Bereich der – von der Befestigungsplatte ausgehend – zweiten Umbiegung eine aus diesem Federstreifen ausgedrückte Haltezunge zur Arretierung des Bauteils (Ladebodens) an einem auf der Unterseite des Bauteils abragenden Riegel aufweist und von denen die äußeren Federstreifen bei arretiertem Bauteil sich an diesem unter Vorspannung abstützen, und dass die erste Umbiegung des mittleren Federstreifens gegenüber der zweiten weicher ausgebildet ist und als Drehachse beim Niederdrücken eines am freien Schenkelende des mittleren Federstreifens vorgesehenen, die Aufhebung der Arretierung bewirkenden Drückers dient.
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Die
DE 39 32 128 C1 zeigt ein Steckscharnier für einen abnehmbaren Ladebodendeckel in Kraftfahrzeugen mit einer am Ladebodendeckel festgelegten Befestigungsplatte mit einer nach unten ragenden federnden Zunge, die mit einer Öffnung in einer senkrechten Wandung eines Karosserieaufnahmerahmens scharnierartig zusammenwirkt und wobei sich der Ladebodendeckel auf einer horizontalen Schulter im Karosserieaufnahmerahmen abstützt, wobei das Steckscharnier als ein Kunststoffformteil mit einer mittleren, oberen Zunge mit einer inneren Rastnase und einem unteren Vorsprung und zwei seitlichen unteren Zungen ausgebildet ist, die mit einer oberen Öffnung in einer horizontalen Wandung und mit einer unteren Öffnung in einer senkrechten Wandung des Karosserieaufnahmerahmens zusammenwirken und an den unteren Zungen angeformte Abstütznocken vorgesehen sind, die auf einer horizontalen Schulter im Karosserieaufnahmerahmen aufliegen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Kraftfahrzeug mit einem Laderaum zur Verfügung zu stellen, bei dem Klappergeräusche des Laderaumbodens preiswert mit einem geringen technischen Aufwand vermieden werden können.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Kraftfahrzeug, umfassend eine Karosserie, wenigstens einen Antriebsmotor, insbesondere einen Verbrennungsmotor und/oder einen Elektromotor, einen Laderaum zur Aufnahme von Ladegut, einen beweglichen Laderaumboden zur unteren Begrenzung des Laderaumes und zur Auflage von Ladegut auf dem Laderaumboden mit einem Ladebodenträger und einem Bezug auf dem Ladebodenträger, wenigstens ein vorderhalb des Laderaumbodens angeordnetes Anschlagelement zur Begrenzung einer in Längsrichtung nach vorne gerichteten Bewegung des Laderaumbodens, wobei zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement ein Abschnitt des Bezuges angeordnet ist. Der Laderaumboden liegt an einen hinteren Endbereich und/oder hinteren Ende an wenigstens einem hinteren Anschlagelement auf und an einem vorderen Endbereich und/oder vorderen Ende des Laderaumbodens liegt der Laderaumboden, insbesondere der Ladebodenträger, mittelbar auf dem wenigstens einen Anschlagelement auf. Zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement ist der Bezug angeordnet. Dadurch fungiert der Bezug zusätzlich auch als Klapperschutz für den Laderaumboden. Der Laderaumboden ist zwischen dem wenigstens einen Anschlagelement am vorderen Endbereich des Laderaumbodens und dem wenigstens einen hinteren einen Anschlagelement am hinteren Endbereich des Laderaumbodens ohne ein Spiel oder eine Bewegungsmöglichkeit angeordnet. Dadurch können Klappergeräusche, insbesondere verursacht durch ein Verrutschen zwischen dem wenigstens einen Anschlagelement am vorderen Endbereich und dem wenigstens einen hinteren Anschlagelement am hinteren Endbereich des Laderaumbodens, in vorteilhafter Weise vermieden werden. Ein gesondertes elastisches Teil, beispielsweise ein Schaumstoffmaterial zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement, kann dadurch in vorteilhafter Weise vermieden werden. Die Kosten für die Herstellung des Kraftfahrzeugs können dadurch reduziert werden, weil der ohnehin vorhandene Bezug an dem Ladebodenträger zusätzlich auch als Klapperschutz zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement eingesetzt ist. Bei der Herstellung des Bezugs kann der Abschnitt einfach beispielsweise beim Ausstanzen aus einem Rohbezug entsprechend in der notwendigen Geometrie preiswert mit hergestellt werden.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung fungiert das wenigstens eine Anschlagelement als das wenigstens eine vordere Anschlagelement zusätzlich zur Auflage einer Unterseite des Laderaumbodens, insbesondere des Ladebodenträgers, an dem vorderen Ende und/oder dem vorderen Endbereich des Laderaumbodens, insbesondere des Ladebodenträgers.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform ist das wenigstens eine Anschlagelement hakenförmig und/oder U-förmig ausgebildet. Das wenigstens eine Anschlagelement kann dadurch in vorteilhafter Weise einerseits neben der Funktion als Anschlag zur Begrenzung der Bewegung des Laderaumbodens in Längsrichtung nach vorne zusätzlich auch als ein Scharnier zum Verschwenken des Laderaumbodens eingesetzt werden. Außerdem verhindert aufgrund der hakenförmigen Geometrie des wenigstens einen Anschlagelements das wenigstens eine Anschlagelement eine vertikal nach oben gerichtete Bewegung des vorderen Endbereichs des Laderaumbodens aufgrund der entsprechenden formschlüssigen Verbindung mit dem hakenförmigen wenigstens einen Anschlagelement.
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In einer ergänzenden Variante ist der Abschnitt des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement elastisch, so dass der wenigstens eine Abschnitt des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement als ein Klapperschutz fungiert. Aufgrund der elastischen Eigenschaften kann dadurch der Abschnitt des Bezugs zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement als ein besonders effektiver Klapperschutz fungieren. Vorzugsweise ist dabei aufgrund der Geometrie des wenigstens einen Anschlagelements und des wenigstens einen hinteren Anschlagelements sowie des Laderaumbodens der Bezug ständig elastisch vorgespannt bei einer horizontalen Anordnung des Laderaumbodens. Dadurch können Klappergeräusche, verursacht von horizontalen Vertuschungen des Laderaumbodens, vermieden werden. Aufgrund des fehlenden Spiels bzw. Abstandes des Ladebodenträgers zu dem wenigstens einen vorderen Anschlagelement und dem hinteren Anschlagelement und der elastischen Vorspannung des Bezugs treten horizontale Bewegungen des Laderaumbodens in der Normalposition als der horizontalen Ausrichtung des Laderaumbodens zum Auflegen von Ladegut auf dem Laderaumboden nicht auf.
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In einer ergänzenden Ausgestaltung ist der wenigstens eine Abschnitt des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement als wenigstens eine streifenförmige Lasche ausgebildet. Eine streifenförmige Lasche ist besonders optimal in ihrer Geometrie ausgebildet zur Anordnung zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement als Mittel zur Verhinderung des Klappergeräuschs und eine streifenförmige Lasche kann bei der Herstellung des Bezugs, insbesondere beim Ausstanzen, besonders einfach hergestellt werden.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform ist der wenigstens eine Abschnitt des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement einteilig mit dem übrigen Bezug ausgebildet. Der wenigstens eine Abschnitt kann dadurch besonders einfach bei der Herstellung des Bezugs hergestellt werden, beispielsweise indem aus einem Rohbezug ein einteiliger Bezug für einen Ladebodenträger hergestellt, insbesondere ausgestanzt, wird, sodass dadurch für den Abschnitt keine zusätzlichen Herstellungsaufwendungen notwendig sind.
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In einer zusätzlichen Variante ist der Bezug stoffschlüssig, insbesondere mit Klebstoff, an dem Ladebodenträger befestigt. Vorzugsweise ist der Bezug an einer Oberseite und vorzugsweise an einer Unterseite und/oder seitlich stoffschlüssig, insbesondere mit Klebstoff, an dem Ladebodenträger befestigt.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung ist das wenigstens eine Anschlagelement aus Metall und/oder Kunststoff ausgebildet ist, insbesondere ist das wenigstens eine Anschlagelement von der Karosserie gebildet oder ein gesondertes Bauteil in Ergänzung zu der Karosserie. An dem wenigstens einen Anschlagelement ist vorzugsweise eine Verbindungsplatte befestigt und die Verbindungsplatte zusammen mit dem Anschlagelement fungiert beispielsweise als Halterung, insbesondere Metallhalterung, zur Befestigung von Verzurrösen. Diese Halterung dient somit einerseits zur Befestigung von Verzurrösen und andererseits weist diese das Anschlagelement auf.
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In einer ergänzenden Ausgestaltung ist der wenigstens eine Abschnitt des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement stoffschlüssig, insbesondere mit Klebstoff, an dem Ladebodenträger befestigt. Der Abschnitt ist damit zuverlässig wie der gesamte Bezug stoffschlüssig und sicher an dem Ladebodenträger befestigt.
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In einer ergänzenden Variante ist der gesamte Bezug einteilig ausgebildet. Der Bezug für den Ladebodenträger kann dadurch besonders einfach, beispielsweise mittels Ausstanzen, aus einem Rohbezug hergestellt werden. Der Rohbezug wird beispielsweise von einer Rolle abgerollt.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform ist der Bezug an einer Oberseite und Unterseite des Ladebodenträger befestigt und der wenigstens eine Abschnitt des Bezuges ist zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement als ein Fortsatz des an der Unterseite des Ladebodenträgers befestigten Bezuges ausgebildet.
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In einer ergänzenden Ausgestaltung umfasst das Kraftfahrzeug zwei Anschlagelemente und zwei Abschnitte des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und den zwei Anschlagelementen. Die zwei Anschlagelemente können dadurch besonders gut zusätzlich als Scharnier zum Anheben eines hinteren Endbereichs des Ladebodens fungieren und die Schwenkachse dieses Scharniers ist in Querrichtung des Kraftfahrzeugs durch die beiden Anschlagelemente ausgerichtet.
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Zweckmäßig sind die zwei Anschlagelemente im Bereich des seitlichen vorderen Endes des Ladebodenträgers ausgebildet.
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In einer zusätzlichen Ausgestaltung ist an dem Ladebodenträger wenigstens eine Ausnehmung oberseitig an dem vorderen Ende des Ladebodenträgers ausgebildet und ein Endbereich des wenigstens einen Anschlagelementes und ein Endbereich des Abschnitts des Bezuges ist zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement innerhalb der wenigstens einen Ausnehmung angeordnet.
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In einer ergänzenden Variante überdeckt der Bezug die wenigstens eine Ausnehmung, so dass der Endbereich des wenigstens einen Anschlagelementes und der Endbereich des Abschnitts des Bezuges zwischen dem Ladebodenträger und dem wenigstens einen Anschlagelement zwischen der von dem Ladebodenträger gebildeten unterseitigen Begrenzung der wenigstens einen Ausnehmung und dem Bezug, welcher die wenigstens ein Ausnehmung überdeckt, angeordnet ist.
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In einer weiteren Ausführungsform ist der Bezug als ein Teppich, Stoff, Filz oder eine Folie ausgebildet. Der Teppich, Stoff, Filz oder die Folie weist vorzugsweise untenseitig eine elastische Kunststoffschicht auf.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist der Ladebodenträger aus Metall und/oder Holz und/oder Kunststoff ausgebildet.
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Zweckmäßig ist der Ladebodenträger plattenförmig und/oder steif ausgebildet.
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In einer ergänzenden Variante ist der Laderaumboden um eine Schwenkachse im Bereich des wenigstens einen Anschlagelementes verschwenkbar und/oder der Laderaumboden ist von dem übrigen Kraftfahrzeug entfernbar.
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In einer weiteren Ausgestaltung umfasst das Kraftfahrzeug wenigstens ein hinteres Anschlagelement zur Begrenzung von Bewegungen des Laderaumbodens in Längsrichtung nach hinten und zur Auflage einer Unterseite des Laderaumbodens, insbesondere des Ladebodenträgers, an dem hinteren Ende und/oder dem hinteren Endbereich des Laderaumbodens, insbesondere des Ladebodenträgers.
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Im Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
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Es zeigt:
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1 einen Längsschnitt bzw. Seitenansicht eines Kraftfahrzeuges,
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2 eine Draufsicht eines Ladebodenträgers eines Laderaumbodens des Kraftfahrzeuges gemäß 1,
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3 eine perspektivische Ansicht eines Anschlagelementes des Kraftfahrzeuges gemäß 1,
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4 eine perspektivische Ansicht eines Teilbereiches eines vorderen Endes des Laderaumbodens des Kraftfahrzeuges gemäß 1,
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5 einen Längsschnitt durch den Teilbereich des vorderen Endes des Laderaumbodens und des Anschlagelementes des Kraftfahrzeuges gemäß 1,
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Ein in 1 dargestelltes Kraftfahrzeug 1 weist eine Karosserie 2 aus Stahl und/oder Aluminium und/oder Kunststoff auf. Mittels eines Antriebsmotors 3, nämlich einem Elektromotor 4 und/oder einem Verbrennungsmotor 5, wird das Kraftfahrzeug 1 angetrieben. Die Karosserie 2 begrenzt einen Innenraum innerhalb dessen Sitze 6, nämlich Vordersitze 7 und Rücksitze 8, angeordnet sind zur Aufnahme von Passagieren bzw. Personen. Sitze 6 weisen je ein Sitzteil 9 und ein Rückenteil 10 auf. Hinter den Rücksitzen 8 ist ein Kofferraum 11 zwischen dem Rücksitz 8 und einer verschwenkbaren Heckklappe 15 ausgebildet. Der Kofferraum 11 bzw. Laderaum 11 ist untenseitig von einem bewegbaren Laderaumboden 12 begrenzt. Unterhalb des Laderaumbodens 12 ist eine Reserveradmulde 17 aus der Karosserie 2 ausgebildet. Innerhalb eines Aufnahmeraums zwischen dem Laderaumboden 12 und der Reserveradmulde 17 ist ein Reserverad 16 und ein fahrzeugeigener Werkzeugkasten (nicht dargestellt) angeordnet. Die Begriffe Kofferraum 11 und Laderaum 11 werden als gleichbedeutend angesehen.
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Der Laderaumboden 12 dient zur Auflage von Ladegut auf einer Oberseite des Laderaumbodens 12. Bei der Verwendung als Laderaumboden 12 ist der Laderaumboden 12 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Die Oberseite ist dabei von einem Bezug 19 als Teppich 20 gebildet und der Bezug 19 ist an einer Oberseite 13 eines steifen, ebenen und plattenförmigen Ladebodenträgers 18 stoffschlüssig mit einer Klebeverbindung an dem Ladebodenträger 18 befestigt.
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Die Geometrie des Bezuges 12 ist dabei dahingehend auch ausgebildet, dass der Bezug 19 zusätzlich auch an einer Unterseite 14 des Ladebodenträgers 18 zusätzlich teilweise stoffschlüssig befestigt ist und außerdem auch an einem seitlichen Bereich des Ladebodenträgers 18 zusätzlich stoffschlüssig befestigt ist (4). Die Geometrie des Bezugs 19 ist somit so ausgebildet, dass die Oberseite 13 des Ladebodenträgers 18 vollständig von dem Bezug 19 abgedeckt ist und die Unterseite 14 lediglich an einem Teilbereich abgedeckt ist und auch die beiden seitlichen Enden bzw. seitlichen Flanken des Ladebodenträgers 18 nur teilweise von dem Bezug 19 abgedeckt sind. Der Bezug 19 wird somit nach dem Auflegen auf die Oberseite 13 aufgrund seiner Geometrie in einem Umbugprozess um den Ladebodenträger 18 umgebugt, sodass dadurch die beiden seitlichen Enden des Ladebodenträgers 18 und die Unterseite 14 teilweise von dem Bezug 19 abgedeckt sind. Die Befestigung des Bezugs 19 an dem Ladebodenträger 18 erfolgt mittels Kaschieren, das heißt, dass der Bezug 19, insbesondere stoffschlüssig mittels Klebstoff, an dem Ladebodenträger 18 befestigt wird.
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Der Ladebodenträger 18 (2) weist ein vorderes Ende 27 bzw. einen vorderen Endbereich 27 und ein hinteres Ende 28 bzw. einen hinteren Endbereich 28 auf. Im Eckbereich an dem vorderen Endbereich 27 sind zwei Ausnehmungen 29 an der Oberseite 13 ausgebildet, sodass die Dicke des Ladebodenträgers 19 im Bereich dieser Ausnehmungen 29 geringer ist als außerhalb der Ausnehmungen 29. Die Unterseite 14 ist von den Ausnehmungen 29 nicht betroffen, lediglich die Oberseite 13.
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An dem hinteren Ende 28 bzw. dem hinteren Endbereich 28 des Ladebodenträgers 18 oder des Laderaumbodens 12 liegt wenigstens ein nicht dargestelltes hinteres Anschlagelement auf zur Begrenzung von Bewegungen des Laderaumbodens 12 in Längsrichtung nach hinten und zur Auflage der Unterseite 14 des Laderaumbodens 12, insbesondere des Ladebodenträgers 18. Ferner sind im Bereich des vorderen Endes 27 zwei vordere Anschlagelemente 24 ausgebildet zur Begrenzung einer Bewegung des Laderaumbodens 12 in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs 1 nach vorne und zur Auflage einer Unterseite 14 des Ladebodenträgers 18 an dem vorderen Endbereich 27 des Ladebodenträgers 18. Die beiden vorderen Anschlagelemente 24 (3 bis 5) sind von einem Haken 25 aus Metall gebildet und der Haken 25 ist an einer Verbindungsplatte 26 befestigt. Die Verbindungsplatte 26 mit dem Haken 25 bildet damit auch eine Metallhalterung zur Befestigung nicht dargestellter Verzurrösen. Das Kraftfahrzeug 1 weist zwei Metallhalterungen auf. Die Verbindungsplatte 26 ist mittels nicht dargestellter Verbindungselemente, beispielsweise Schrauben oder Nieten, mit der Karosserie 2 verbunden. Das vordere Anschlagelement 24 kann in Abwandlung hiervon (nicht dargestellt) auch an der Karosserie 2, insbesondere einteilig mit der Karosserie 2, ausgebildet sein.
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Der Bezug 19 ist an der Oberseite 13 des Ladebodenträgers 19 als ein Teilabschnitt 30 des Bezugs 19 an der Oberseite 13 stoffschlüssig befestigt und ein weiterer Teilabschnitt 31 des Bezugs 19 ist an der Unterseite 14 des Ladebodenträgers 18 stoffschlüssig befestigt (4 und 5). An dem Teilabschnitt 31 des Bezugs 19 ist ein zusätzlicher Abschnitt 21 ausgebildet als eine streifenförmige Lasche 22 und die streifenförmige Lasche 22 ist als ein Fortsatz 23 des Teilabschnitts 31 an der Unterseite 14 des Ladebodenträgers 18 ausgebildet. Der Abschnitt 21 ist stoffschlüssig auf dem Ladebodenträger 18 an der Ausnehmung 29 befestigt, das heißt der Abschnitt 21 bzw. die streifenförmige Lasche 22 erstreckt sich in die Ausnehmung 29 hinein. Zwischen dem Haken 25 und dem hinteren Ende 28 des Ladebodenträgers 18 ist der Abschnitt 21 als die streifenförmige Lasche 22 des Bezugs 19 angeordnet (5). Die innerhalb der beiden Ausnehmungen 29 teilweise angeordneten Haken 25 dienen damit als Anschlag zur Begrenzung einer Bewegung des Laderaumbodens 12 in Längsrichtung nach vorne, unten und oben. Der Bezug 19 als der Teppich 20 an dem Abschnitt 21 ist außerdem elastisch ausgebildet. Die Geometrie des Laderaumbodens 12 und der Abstand zwischen den beiden vorderen Anschlagelementen 24 sowie dem wenigstens einem hinteren Anschlagelement (nicht dargestellt) ist dahingehend ausgebildet, dass der Ladebodenträger 18 an dem vorderen Ende 27 und dem hinteren Ende 28 ohne Spiel bzw. Abstand an den beiden vorderen Anschlagelementen 24 und dem wenigstens einen hinteren Anschlagelement angeordnet ist und zusätzlich die beiden Abschnitte 21 elastisch vorgespannt sind, wobei an dem vorderen Ende 27 nur hierfür der Abschnitt 21 des Bezuges 19 als fiktiver Bestandteil des Ladebodenträgers 18 betrachtet wird. Dadurch ist eine Bewegung des Ladebodenträgers 12 in der Normalposition, das heißt bei einer horizontalen Ausrichtung des Laderaumbodens 12 zur Auflage von Ladegut, ausgeschlossen. An dem hinteren Ende 28 des Ladebodenträgers 18 kann der Ladebodenträger 18 bzw. der Laderaumboden 12 angehoben werden und aufgrund der Geometrie der beiden Haken 25 fungieren diese zusätzlich als Scharnier. Der Laderaumboden 12 kann dadurch um eine Schwenkachse, ausgerichtet horizontal in Querrichtung des Kraftfahrzeugs 1 durch die beiden Haken 25 bzw. die Ausnehmungen 29, verschwenkt werden.
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Insgesamt betrachtet sind mit dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug 1 wesentliche Vorteile verbunden. Ein elastisches Bauteil zur Verminderung oder zum Ausschließen von Klappergeräuschen des Laderaumbodens 12 zwischen dem vorderen Ende 27 des Ladebodenträgers 18 und den beiden Anschlagelementen 24 als die Haken 25 ist von dem Bezug 19 gebildet. In vorteilhafter Weise ist dadurch kein zusätzliches Bauteil zwischen dem Anschlagelement 24 und dem Ladebodenträger 18 notwendig. Bei der Herstellung des Bezugs 19 kann die Geometrie entsprechend bereits mit der Lasche 22 und dem Teilabschnitt 31 mit ausgebildet werden, beispielsweise beim Ausstanzen, sodass dadurch lediglich der Bezug 19 stoffschlüssig beim Kaschieren entsprechend auf dem Ladebodenträger 18 zu befestigen ist und damit bereits ein Klapperschutz als die streifenförmige Lasche 22 einfach ohne entsprechende Kosten zur Verfügung gestellt ist. Ohne Ausbildung der streifenförmigen Lasche 22 würde dieser Abschnitt 21 des Bezugs 19 als Abfall nicht mehr verwendet werden können. Dadurch können die Kosten für die Herstellung des Kraftfahrzeugs 1 wesentlich reduziert werden bei einem optimalen Klapperschutz für den Ladebodenträger 18.
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Es wurde wenigstens ein Ausführungsbeispiel beschrieben, wobei zu beachten ist, dass eine große Anzahl an Varianten hierzu existieren. Es sollte auch wahrgenommen werden, dass das Ausführungsbeispiel oder die Ausführungsbeispiele nur Beispiele sind und damit nicht beabsichtigt ist, den Schutzumfang, die Anwendbarkeit bzw. Ausführbarkeit oder den Aufbau in irgendeiner Weise zu beschränken. Die oben stehende Beschreibung vermittelt den Fachmann mit einer geeigneten Anleitung zur Ausführung von wenigstens einem Ausführungsbeispiel. Es ist zu verstehen, dass verschiedene Veränderungen gemacht werden können in der Funktion und der Anordnung der beschriebenen Komponenten in einer beispielhaften Ausführungsform ohne vom Schutzumfang der nachstehenden Ansprüche und sowie den Äquivalenten der nachstehenden Ansprüche abzuweichen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Karosserie
- 3
- Antriebsmotor
- 4
- Elektromotor
- 5
- Verbrennungsmotor
- 6
- Sitz
- 7
- Vordersitz
- 8
- Rücksitz
- 9
- Sitzteil
- 10
- Rückenteil
- 11
- Kofferraum, Laderaum
- 12
- Laderaumboden
- 13
- Oberseite Ladebodenträger
- 14
- Unterseite Ladebodenträger
- 15
- Heckklappe
- 16
- Reserverad
- 17
- Reserveradmulde
- 18
- Ladebodenträger
- 19
- Bezug auf Ladebodenträger
- 20
- Teppich auf Ladebodenträger
- 21
- Abschnitt des Bezuges
- 22
- Streifenförmige Lasche
- 23
- Fortsatz
- 24
- Anschlagelement
- 25
- Haken
- 26
- Verbindungsplatte für Anschlagelement
- 27
- Vorderes Ende des Ladebodenträgers
- 28
- Hinteres Endes des Ladebodenträgers
- 29
- Ausnehmung
- 30
- Teilabschnitt des Bezuges an Oberseite des Ladebodenträgers
- 31
- Teilabschnitt des Bezuges an Unterseite des Ladebodenträgers
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2730913 B1 [0004]
- DE 3932128 C1 [0005]