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DE102016002577A1 - Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung mit Funktionsmittel zum Bewegen einer beweglich gelagerten Klappe und elektrischen Verbinden von zwei elektrischen Schnittstellen - Google Patents

Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung mit Funktionsmittel zum Bewegen einer beweglich gelagerten Klappe und elektrischen Verbinden von zwei elektrischen Schnittstellen Download PDF

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DE102016002577A1
DE102016002577A1 DE102016002577.8A DE102016002577A DE102016002577A1 DE 102016002577 A1 DE102016002577 A1 DE 102016002577A1 DE 102016002577 A DE102016002577 A DE 102016002577A DE 102016002577 A1 DE102016002577 A1 DE 102016002577A1
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DE
Germany
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motor vehicle
flap
vehicle body
electrical interface
electrical
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English (en)
Inventor
Marco Haupt
Heiko BETZEN
Marcus Frommann
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung mit einem Karosserieelement (1), an dem eine Klappe (2) beweglich (3) gelagert ist, und einem Funktionsmittel (4A, 4B) zum Bewegen der Klappe (2), wobei das elektrisch leitfähige Funktionsmittel (4A, 4B) in wenigstens einer Klappenstellung elektrisch leitend mit einer karosserieelementseitigen ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) und einer klappenseitigen zweiten elektrischen Schnittstelle (6A, 6B) verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung mit einem elektrisch leitfähigen Funktionsmittel sowohl zum Bewegen einer beweglich gelagerten Klappe der Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung als auch zum elektrischen Verbinden einer karosserieelementseitigen und einer klappenseitigen elektrischen Schnittstelle, ein Kraftfahrzeug mit der Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung sowie ein Verfahren zum elektrischen Verbinden der ersten elektrischen Schnittstelle und der zweiten elektrischen Schnittstelle.
  • Kraftfahrzeuge weisen häufig beweglich gelagerte Klappen auf. Sind an diesen elektrische Verbraucher und/oder Signalgeber, insbesondere Sensoren, angeordnet, kann es vorteilhaft sein, diese mit einer bordseitigen elektrischen Schnittstelle zu verbinden, wobei diese elektrische Verbindung dann weiterhin die Bewegung der Klappe ermöglichen sollte.
  • Eine Aufgabe einer Ausführung der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ansprüche 14, 15 stellen ein Kraftfahrzeug mit einer hier beschriebenen Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung sowie ein Verfahren zum elektrischen Verbinden einer hier beschriebenen ersten und zweiten elektrischen Schnittstelle unter Schutz. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung weist eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung, insbesondere eine Kraftfahrzeugkarosserie, für ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, insbesondere eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung, insbesondere eine Kraftfahrzeugkarosserie, eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, ein Karosserieelement und eine Klappe auf, die an dem Karosserieelement beweglich gelagert ist bzw. wird.
  • In einer Ausführung ist die Klappe eine Tankklappe zum Abdecken einer Einfüllöffnung für Kraftstoff und/oder eines elektrischen Anschlusses zum Aufladen eines elektrischen Energiespeichers des Kraftfahrzeugs bzw. deckt in einer geschlossenen Stellung eine Einfüllöffnung für Kraftstoff und/oder einen elektrischen Anschluss zum Aufladen eines elektrischen Energiespeichers des Kraftfahrzeugs ab bzw. ist hierzu vorgesehen bzw. eingerichtet. Entsprechend kann das Karosserieelement in einer Ausführung insbesondere eine Tankmulde aufweisen, insbesondere sein.
  • Hierdurch können in einer Ausführung elektrische Verbraucher und/oder Signalgeber an Tankklappen angeordnet und in vorteilhafter Weise elektrisch mit einer karosserieelementseitigen Energiequelle bzw. einem karosserieelementseitigen Signalempfänger verbunden sein bzw. werden. In einer anderen Ausführung kann die Klappe auch eine Front- oder Heckklappe oder Seitentür des Kraftfahrzeugs sein.
  • Nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung weist die Kraftfahrzeugkarosserie bzw. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung ein ein- oder mehrteiliges bzw. -elementiges, insbesondere mechanisches, Funktionsmittel zum Bewegen der Klappe auf.
  • Das ein- oder mehrteilige Funktionsmittel zum Bewegen der Klappe kann in einer Ausführung Teil eines Gelenks bzw. einer Kinematik eines Gelenks sein oder (kinematisch bzw. konstruktiv) ein Gelenk bilden, insbesondere eine oder mehrere Funktions-, insbesondere Gleitflächen eines Gelenks aufweisen, das die Klappe beweglich an dem Karosserieelement lagert bzw. durch das die Klappe beweglich an dem Karosserieelement gelagert ist bzw. wird, insbesondere ein(es) Dreh- bzw. Schwenk- und/oder Schubgelenk(s).
  • In einer Ausführung weist das ein- oder mehrteilige Funktionsmittel eine oder mehrere, insbesondere mechanische bzw. elastisch deformierbare, Federn zum Vorspannen der Klappe in eine Stellung auf, die in einer Weiterbildung die Klappe in diese Stellung vorspannt bzw. vorspannen bzw. hierzu vorgesehen bzw. eingerichtet ist bzw. sind. Diese Stellung wird vorliegend ohne Beschränkung der Allgemeinheit auch als erste Klappenstellung bezeichnet. In einer Weiterbildung besteht das ein- oder mehrteilige Funktionsmittel aus einer bzw. der oder mehreren bzw. den Feder(n).
  • In einer Ausführung ist die (erste Klappen)Stellung eine, insbesondere teilweise oder vollständig bzw. maximal, geöffnete Stellung der Klappe. Hierdurch kann das Funktionsmittel in einer Ausführung ein Öffnen der Klappe unterstützen und/oder die geöffnete Stellung, insbesondere nachgiebig, sichern. In einer anderen Ausführung ist die (erste Klappen)Stellung eine, insbesondere teilweise oder vollständig bzw. maximal, geschlossene Stellung der Klappe oder eine Stellung zwischen einer (vollständig) geöffneten und einer (vollständig) geschlossenen Stellung der Klappe. Hierdurch kann das Funktionsmittel in einer Ausführung ein Schließen der Klappe unterstützen und/oder eine bzw. die Zwischenstellung, insbesondere nachgiebig, sichern.
  • In einer Ausführung sind bzw. werden die bzw. eine oder mehrere der Federn in wenigstens einer Klappenstellung elastisch verformt bzw. deformiert, insbesondere (auch noch) in der ersten Klappenstellung und/oder wenigstens einer hiervon verschiedenen bzw. weiteren Klappenstellung. Hierdurch wird bzw. ist in einer Ausführung die Vorspannung aufgeprägt bzw. die Klappe in die (erste Klappen)Stellung vorgespannt.
  • In einer Ausführung sind bzw. werden wenigstens zwei der Federn (mechanisch) parallel geschaltet bzw. angeordnet. Zusätzlich oder alternativ sind bzw. werden in einer Ausführung wenigstens zwei der Federn (mechanisch) in Serie geschaltet bzw. angeordnet. Hierdurch kann in einer Ausführung insbesondere eine vorteilhafte Federcharakteristik erreicht werden.
  • In einer Ausführung weist das Funktionselement ein oder mehrere Funktionselemente auf, das bzw. die in einer Weiterbildung (jeweils) aus einer oder mehreren Federn des Funktionsmittels bestehen.
  • Nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung ist das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere Funktionselemente des Funktionsmittels, insbesondere die Feder bzw. eine oder mehrere der Federn, (jeweils), elektrisch leitfähig und in einer oder mehreren Klappenstellungen, insbesondere der ersten und/oder wenigstens einer hiervon verschiedenen Klappenstellung, elektrisch leitend mit einer karosserieelementseitigen ersten elektrischen Schnittstelle und einer klappenseitigen zweiten elektrischen Schnittstelle verbunden.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung das(selbe) Funktionsmittel eine Bewegungsfunktion(alität), insbesondere eine Gelenk- oder Vorspannfunktion(alität), und eine elektrische Verbindungsfunktion(alität) vorteilhaft miteinander integrieren. Insbesondere können somit in einer Ausführung ein, insbesondere ohnehin zum Bewegen, insbesondere Vorspannen, der Klappe vorgesehenes bzw. vorhandenes, Funktionsmittel, insbesondere eine oder mehrere Federn, (zusätzlich) zum elektrischen Verbinden einer karosserieelementseitigen und einer klappenseitigen elektrischen Schnittstelle verwendet werden bzw. sein. Durch die Verwendung einer oder mehrerer Federn zum elektrisch leitenden Verbinden der ersten und zweiten Schnittstelle können in einer Ausführung vorteilhaft hierfür, insbesondere material- und/oder abmessungsmäßig, besonders geeignete, ohnehin vorhandene und/oder kompakte Elemente genutzt werden.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung die Gefahr eines Kabelbruches reduziert werden. Zusätzlich oder alternativ können in einer Ausführung Bauraum und/oder Kosten reduziert werden.
  • In einer Ausführung weist das Funktionsmittel zwei oder mehr, insbesondere nebeneinander angeordnete und/oder voneinander beabstandete, insbesondere kinematisch parallel geschaltete, Funktionselemente, insbesondere Federn, auf, die in einer oder mehreren Klappenstellungen, insbesondere in jeder Klappenstellung oder auch nur in einem Teil bzw. einigen der Klappenstellungen, jeweils elektrisch leitend mit einem elektrischen Kontakt der ersten elektrischen Schnittstelle und einem elektrischen Kontakt der zweiten elektrischen Schnittstelle verbunden sind.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung insbesondere ein geschlossener Stromkreis realisiert werden bzw. sein. Entsprechend ist in einer Weiterbildung ein erster elektrischer Kontakt der ersten elektrischen Schnittstelle und/oder ein damit durch ein erstes Funktionselement des Funktionsmittels verbundener erster elektrischer Kontakt der zweiten elektrischen Schnittstelle ein elektrisch positiver Kontakt bzw. Pluspol bzw. elektrischer Anschluss bzw. Kontakt für ein bzw. eines ersten elektrischen Potential(s) und ein zweiter elektrischer Kontakt der ersten elektrischen Schnittstelle und/oder ein damit durch ein zweites Funktionselement des Funktionsmittels verbundener zweiter elektrischer Kontakt der zweiten elektrischen Schnittstelle ein elektrisch negativer Kontakt bzw. Minuspol bzw. elektrischer Anschluss bzw. Kontakt für ein bzw. eines anderen zweiten elektrischen Potential(s). Mit anderen Worten kann in einer Ausführung ein (erstes) Funktionselement des Funktionsmittels, insbesondere eine erste Feder, eine elektrische Hin- und ein (zweites) Funktionselement des Funktionsmittels, insbesondere eine zweite Feder, eine elektrische Rückleitung eines Stromkreises bilden bzw. hierzu vorgesehen bzw. ausgebildet sein bzw. werden.
  • Hierdurch können in einer Ausführung vorteilhaft verschiedene Potentiale an verschiedenen Kontakten der zweiten elektrischen Schnittstelle angelegt werden.
  • Somit können in einer Ausführung insbesondere zwei oder mehr Funktionselemente elektrisch unter Zwischenschaltung der zweiten elektrischen Schnittstelle in Serie miteinander geschaltet sein bzw. werden. Zusätzlich oder alternativ können in einer Ausführung zwei oder mehr Funktionselemente der Federelementanordnung elektrisch parallel geschaltet sein bzw. werden. Hierdurch kann in einer Ausführung eine redundante elektrische Verbindung zur Verfügung gestellt werden.
  • In einer Ausführung ist das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, in jeder Klappenstellung bzw. stellungsunabhängig bzw. stets elektrisch leitend mit der ersten und der zweiten elektrischen Schnittstelle verbunden. Hierdurch kann in einer Ausführung insbesondere die Zuverlässigkeit und/oder Verfügbarkeit der Verbindung verbessert werden.
  • In einer Ausführung ist wenigstens ein Funktionselement des Funktionsmittels, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, in wenigstens einer Klappenstellung elektrisch leitend mit der ersten und der zweiten elektrischen Schnittstelle verbunden und in wenigstens einer anderen Klappenstellung mit der ersten und/oder der zweiten elektrischen Schnittstelle nicht elektrisch leitend verbunden, insbesondere hiervon beabstandet. Hierdurch kann in einer Ausführung eine bedarfsweise elektrische Verbindung zur Verfügung gestellt und/oder die elektrische Verbindung zur Erfassung der einen und/oder anderen Klappenstellung genutzt werden.
  • In einer Ausführung verbinden das bzw. ein oder mehrere Funktionselemente des Funktionsmittels, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, die erste und zweite elektrische Schnittstelle (jeweils) schub- und/oder drehgelenkfrei, insbesondere (jeweils) einteilig und/oder elastisch, miteinander. Hierdurch kann in einer Ausführung die elektrische Verbindung verbessert werden. Insbesondere können in einer Ausführung eine oder mehrere Federn einen sich bei Bewegung der Klappe verändernden Abstand zwischen der ersten und zweiten elektrischen Schnittstelle vorteilhaft kompensieren.
  • In einer Ausführung kann das Funktionsmittel, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, Metall, insbesondere Stahl, aufweisen, insbesondere hieraus bestehen.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung eine vorteilhafte elektrische Leitfähigkeit und zugleich eine vorteilhafte mechanische Funktions-, insbesondere Federcharakteristik zur Verfügung gestellt werden.
  • In einer Ausführung weist das elektrisch leitfähige Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, (jeweils) eine elektrisch isolierende bzw. nicht leitfähige Ummantelung, auf, insbesondere auf wenigstens 50% seiner bzw. seines bzw. ihrer, insbesondere von außen und/oder manuell zugänglichen, Oberfläche. In einer Weiterbildung kann die Ummantelung Kunststoff aufweisen, insbesondere hieraus bestehen.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung die Wahrscheinlichkeit einer unerwünschten, insbesondere manuellen, elektrischen Interaktion mit der Umgebung reduziert werden.
  • Zusätzlich oder alternativ können das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, in einer Ausführung in einem, insbesondere elektrisch isolierten bzw. nicht leitfähigen, Gehäuse angeordnet, insbesondere teilweise oder vollständig aufgenommen, sein. Auch hierdurch kann in einer Ausführung eine unerwünschte elektrische Interaktion mit der Umgebung vermieden werden.
  • In einer Weiterbildung wird bzw. ist das Funktionsmittel in einem Gelenk angeordnet, insbesondere teilweise oder vollständig aufgenommen, durch das die Klappe beweglich an dem Karosserieelement gelagert ist.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung eine kompakte Bauform erreicht werden.
  • In einer Ausführung weist das Funktionsmittel eine oder mehrere Drehfedern und/oder eine oder mehrere Druckfedern, in einer Weiterbildung eine oder mehrere Schenkelfedern und/oder eine oder mehrere Schraubenfedern auf, die in wenigstens einer Klappenstellung (jeweils) elektrisch leitend mit der ersten und zweiten elektrischen Schnittstelle verbunden sind. In einer Weiterbildung besteht das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere das Funktionsmittel, (jeweils) aus einer oder mehreren Drehfedern und/oder einer oder mehreren Druckfedern, in einer Weiterbildung aus einer oder mehreren Schenkelfedern und/oder einer oder mehreren Schraubenfedern.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung eine vorteilhafte mechanische Federcharakteristik und/oder -kinematik und/oder eine vorteilhafte Baugröße zur Verfügung gestellt werden.
  • In einer Ausführung ist das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, gegen die erste elektrische Schnittstelle und/oder gegen die zweite elektrische Schnittstelle beweglich (gelagert) und vorgespannt.
  • Hierdurch können in einer Ausführung die Montage verbessert und/oder Toleranzen ausgeglichen werden.
  • In einer Ausführung ist bzw. wird das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, an der ersten elektrischen Schnittstelle und/oder an der zweiten elektrischen Schnittstelle befestigt.
  • Hierdurch kann in einer Ausführung der elektrische Kontakt verbessert und/oder das Funktionsmittel (verlier)gesichert werden.
  • In einer Weiterbildung ist bzw. wird das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, zerstörungsfrei lösbar, insbesondere form- und/oder reibschlüssig, an der ersten und/oder zweiten elektrischen Schnittstelle befestigt, insbesondere mittels Schraub-, Klemm- oder Rastverbindung. Hierdurch kann in einer Ausführung die Montage verbessert werden.
  • In einer Weiterbildung ist bzw. wird das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, nicht-zerstörungsfrei-lösbar, insbesondere form-, reib- und/oder stoffschlüssig, an der ersten und/oder zweiten elektrischen Schnittstelle befestigt, insbesondere mittels Niet-, Schweiß- oder Klebeverbindung. Hierdurch kann in einer Ausführung die Festigkeit der Verbindung verbessert werden.
  • Somit kann das Funktionsmittel, insbesondere das bzw. ein oder mehrere der Funktionselemente, insbesondere die bzw. eine oder mehrere der Federn, in einer Ausführung (jeweils) gegen die erste und zweite elektrische Schnittstelle beweglich und vorgespannt oder gegen die erste elektrische Schnittstelle beweglich und vorgespannt und an der zweiten elektrischen Schnittstelle befestigt oder gegen die zweite elektrische Schnittstelle beweglich und vorgespannt und an der ersten elektrischen Schnittstelle befestigt sein bzw. werden.
  • In einer Ausführung sind bzw. werden an, insbesondere in, der Klappe ein oder mehrere elektrische Verbraucher, insbesondere ein oder mehrere Leuchtmittel, insbesondere LEDs, und/oder ein oder mehrere Elektromotoren und/oder -magneten, insbesondere zum Verriegeln der Klappe, und/oder ein oder mehrere elektrische Signalgeber, insbesondere Schalter und/oder Sensor(en), angeordnet, insbesondere zerstörungsfrei lösbar oder nicht-zerstörungsfrei-lösbar, befestigt, und mit der zweiten elektrischen Schnittstelle elektrisch leitend verbunden, insbesondere zerstörungsfrei lösbar oder nicht-zerstörungsfrei-lösbar und/oder über ein oder mehrere Kabel. In einer Weiterbildung ist ein mit der zweiten elektrischen Schnittstelle elektrisch leitend verbundener Verbraucher und/oder Signalgeber, insbesondere ein Leuchtmittel, klappen- bzw. fahrzeuginnenseitig angeordnet und dient somit in einer Ausführung zur Beleuchtung, insbesondere einer Information und/oder eines Arbeitsfeldes, bei geöffneter Klappe. Zusätzlich oder alternativ ist in einer Weiterbildung ein mit der zweiten elektrischen Schnittstelle elektrisch leitend verbundener Verbraucher und/oder Signalgeber, insbesondere ein Leuchtmittel, klappen- bzw. fahrzeugaußenseitig angeordnet und dient somit in einer Ausführung zur Beleuchtung, insbesondere einer Information und/oder eines Arbeitsfeldes, bei geschlossener Klappe.
  • Hierdurch können in einer Ausführung Verbraucher bzw. Signalgeber vorteilhaft an der Klappe angeordnet werden bzw. sein.
  • In einer Ausführung sind bzw. werden eine oder mehrere elektrische Energiequellen, insbesondere über ein oder mehrere Kabel, mit der ersten elektrischen Schnittstelle elektrisch leitend verbunden. Zusätzlich oder alternativ sind bzw. werden in einer Ausführung ein oder mehrere Signalempfänger zum Empfangen und/oder Verarbeiten von elektrischen Signalen, insbesondere über ein oder mehrere Kabel, mit der ersten elektrischen Schnittstelle elektrisch leitend verbunden. In einer Weiterbildung ist bzw. wird die erste elektrische Schnittstelle mit einem elektrischen Bordnetz des Kraftfahrzeugs elektrisch leitend verbunden. In einer Ausführung werden bzw. sind ein oder mehrere Kabel zerstörungsfrei lösbar oder nicht-zerstörungsfrei-lösbar mit der ersten elektrischen Schnittstelle verbunden bzw. an dieser befestigt. Hierdurch kann in einer Ausführung insbesondere die Montage und/oder elektrische Verbindung verbessert werden.
  • In einer Ausführung ist die Klappe an dem Karosserieelement in einem oder mehreren Freiheitsgraden dreh- bzw. verschwenkbar und/oder in einem oder mehreren Freiheitsgraden verschiebbar gelagert, insbesondere durch ein bzw. in einem Schub- und/oder Dreh-, insbesondere Scharniergelenk.
  • Hierdurch können in einer Ausführung eine vorteilhafte Öffnungskinematik der Klappe zur Verfügung gestellt und dabei in vorteilhafter Weise Verbraucher bzw. Signalgeber an der Klappe elektrisch mit der karosserieelementseitigen ersten elektrischen Schnittstelle verbunden sein bzw. werden.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungen. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
  • 1 eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung eines Kraftfahrzeugs nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Ansicht;
  • 2 die Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung ohne Klappe;
  • 3A die Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung von fahrzeuginnen;
  • 3B eine Ausschnittvergrößerung der 3A; und
  • 4 ein Funktionsmittel der Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung.
  • 1 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung eines Kraftfahrzeugs nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung.
  • Die Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung weist ein Karosserieelement in Form einer Tankmulde 1 auf, an der eine Tankklappe 2 mittels eines Schub- und Scharniergelenks 3 verschieb- und -schwenkbar gelagert ist.
  • Eine Öffnungsbewegung der Tankklappe 2 bzw. des Schub- und Scharniergelenks 3 in eine in 1 dargestellte vollständig geöffnete Klappenstellung wird durch ein Funktionsmittel unterstützt, das die Tankklappe 2 bzw. das Schub- und Scharnierelement 3 hierzu mechanisch vorspannt.
  • Das Funktionsmittel besteht, wie insbesondere in 2 und 4 erkennbar, aus zwei Federn in Form von Druck-Schraubfedern 4A, 4B aus Stahl, die jeweils in dem Schub- und Scharnierelement 3 aufgenommen und gegen eine Kontaktfläche 5A bzw. 5B einer karosserieelementseitigen ersten elektrischen Schnittstelle und eine Kontaktfläche 6A bzw. 6B einer klappenseitigen zweiten elektrischen Schnittstelle beweglich und vorgespannt sind. Hierdurch sind die Federn 4A, 4B stets elektrisch leitend mit der karosserieelementseitigen ersten elektrischen Schnittstelle 5A, 5B und der klappenseitigen zweiten elektrischen Schnittstelle 6A, 6B verbunden.
  • Die klappenseitige zweite elektrische Schnittstelle 6A, 6B ist mit elektrischen Verbrauchern in Form von klappen- bzw. fahrzeuginnenseitigen LEDs 7 zur Beleuchtung über Kabel 8 elektrisch verbunden.
  • Dabei bilden die elektrisch unter Zwischenschaltung der zweiten elektrischen Schnittstelle 6A, 6B bzw. Verbraucher 7 in Serie geschalteten Federn 4A, 4B zusammen mit der ersten elektrischen Schnittstelle 5A, 5B einen geschlossenen Stromkreis.
  • Die beiden Kontakte 5A, 5B der ersten elektrischen Schnittstelle sind, wie in 3 angedeutet, über Kabel 9 mit einem nur teilweise dargestellten Bordnetz 10 des Kraftfahrzeugs elektrisch verbunden.
  • Obwohl in der vorhergehenden Beschreibung exemplarische Ausführungen erläutert wurden, sei darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Abwandlungen möglich ist.
  • So können insbesondere die Stahlfedern 4A, 4B in Bereichen, die nicht in elektrisch leitendem Kontakt mit den Kontakten bzw. Anschlüssen 5A6B stehen, eine elektrische Isolierung, insbesondere eine Kunststoffummantelung, aufweisen.
  • Außerdem sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den exemplarischen Ausführungen lediglich um Beispiele handelt, die den Schutzbereich, die Anwendungen und den Aufbau in keiner Weise einschränken sollen. Vielmehr wird dem Fachmann durch die vorausgehende Beschreibung ein Leitfaden für die Umsetzung von mindestens einer exemplarischen Ausführung gegeben, wobei diverse Änderungen, insbesondere in Hinblick auf die Funktion und Anordnung der beschriebenen Bestandteile, vorgenommen werden können, ohne den Schutzbereich zu verlassen, wie er sich aus den Ansprüchen und diesen äquivalenten Merkmalskombinationen ergibt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Tankmulde (Karosserieelement)
    2
    (Tank)Klappe
    3
    Schub- und Scharniergelenk
    4A, 4B
    Feder
    5A, 5B
    Kontakt (erste elektrische Schnittstelle)
    6A, 6B
    Kontakt (zweite elektrische Schnittstelle)
    7
    LED (Verbraucher)
    8, 9
    Kabel
    10
    Bordnetz

Claims (15)

  1. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung mit einem Karosserieelement (1), an dem eine Klappe (2) beweglich (3) gelagert ist, und einem Funktionsmittel (4A, 4B) zum Bewegen der Klappe (2), wobei das elektrisch leitfähige Funktionsmittel (4A, 4B) in wenigstens einer Klappenstellung elektrisch leitend mit einer karosserieelementseitigen ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) und einer klappenseitigen zweiten elektrischen Schnittstelle (6A, 6B) verbunden ist.
  2. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Klappe eine Tankklappe (2) zum Abdecken einer Einfüllöffnung für Kraftstoff und/oder eines elektrischen Anschlusses zum Aufladen eines elektrischen Energiespeichers des Kraftfahrzeugs ist.
  3. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionsmittel wenigstens eine Feder zum Vorspannen der Klappe in eine, insbesondere geöffnete, Stellung, aufweist.
  4. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei wenigstens eine Feder des Funktionsmittels eine Drehfeder oder eine Druckfeder (4A, 4B), insbesondere eine Schenkel- oder Schraubenfeder (4A, 4B), ist.
  5. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionsmittel wenigstens zwei Funktionselemente (4A, 4B) aufweist, die in wenigstens einer Klappenstellung jeweils elektrisch leitend mit einem elektrischen Kontakt (5A, 5B) der ersten elektrischen Schnittstelle und einem elektrischen Kontakt (6A, 6B) der zweiten elektrischen Schnittstelle verbunden sind.
  6. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionsmittel (4A, 4B) eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweist und/oder in einem Gehäuse, insbesondere Gelenk (3), angeordnet ist.
  7. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionsmittel (4A, 4B) Metall, insbesondere Stahl, aufweist, insbesondere hieraus besteht.
  8. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionsmittel (4A, 4B) gegen die erste und/oder zweite elektrische Schnittstelle (5A, 5B, 6A, 6B) beweglich und vorgespannt ist.
  9. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionsmittel (4A, 4B) an der ersten und/oder zweiten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B, 6A, 6B) zerstörungsfrei lösbar oder nicht-zerstörungsfrei-lösbar und/oder form-, reib- und/oder stoffschlüssig befestigt ist.
  10. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an, insbesondere in, der Klappe (2) wenigstens ein elektrischer Verbraucher, insbesondere ein Leuchtmittel (7) und/oder ein Elektromotor, und/oder wenigstens ein elektrischer Signalgeber, insbesondere Sensor und/oder Schalter, angeordnet und mit der zweiten elektrischen Schnittstelle (6A, 6B) elektrisch leitend (8) verbunden ist.
  11. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einer elektrischen Energiequelle (10), die, insbesondere über wenigstens ein Kabel (9), mit der ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) elektrisch leitend verbunden ist und/oder wenigstens einem Signalempfänger zum Empfangen und/oder Verarbeiten von elektrischen Signalen, der, insbesondere über wenigstens ein Kabel (9), mit der ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) elektrisch leitend verbunden ist.
  12. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Klappe (2) an dem Karosserieelement (1) verschwenk- und/oder verschiebbar (3) gelagert ist.
  13. Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das elektrisch leitfähige Funktionsmittel (4A, 4B) in jeder Klappenstellung elektrisch leitend mit der ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) und/oder der zweiten elektrischen Schnittstelle (6A, 6B) verbunden ist.
  14. Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen, mit einer Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Verfahren zum elektrischen Verbinden der ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) und der zweiten elektrischen Schnittstelle (6A, 6B) einer Kraftfahrzeugkarosserieelementanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mittels elektrischem Verbinden der ersten elektrischen Schnittstelle (5A, 5B) und der zweiten elektrischen Schnittstelle (6A, 6B) mit dem Funktionsmittel (4A, 4B) in wenigstens einer, insbesondere in jeder, Klappenstellung.
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