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Technisches Gebiet
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Filterelement, insbesondere zur Gasfiltration, beispielsweise für einen Luftfilter, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Stand der Technik
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Aus der
DE 10 2010 025 971 B4 ist ein Luftfilter bekannt, der zur Filtration der Ansaugluft von Brennkraftmaschinen verwendet wird. Der Luftfilter umfasst einen Filtermediumkörper, der als Faltenfilter ausgebildet ist und Klebstoffraupen zur Separierung der Roh- von der Reinseite aufweist. Die Klebstoffraupen füllen den Faltenzwischenraum im Seitenbereich des Faltenfilters aus und erstrecken sich zwischen den an der Roh- und Reinseite liegenden Faltenspitzen des Faltenfilters.
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Das Filterelement ist in einem Filtergehäuse aufgenommen, das von einem Gehäusedeckel verschließbar ist. An der Deckelinnenseite befindet sich in einer umlaufenden Nut eine Gehäusedichtung, die im Randbereich das Filterelement an der Reinseite beaufschlagt und dieses in seinen Sitz im aufnehmenden Filtergehäuse drückt.
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Offenbarung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen konstruktiven Maßnahmen ein Filterelement stabil auszubilden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
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Das erfindungsgemäße Filterelement wird vorzugsweise zur Gasfiltration eingesetzt, beispielsweise als Luftfilter im Ansaugtrakt einer Brennkraftmaschine, zum Beispiel für einen Lastkraftwagen. Es kommt aber auch eine Verwendung des Filterelementes zur Flüssigkeitsfiltration in Betracht.
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Das Filterelement umfasst einen Filtermediumkörper, das aus einem Filtermaterial gefertigt ist und an dem die Filtration stattfindet. An dem Filtermediumkörper ist mindestens eine Klebstoffraupe angeordnet, beispielsweise eine Leimraupe, die sich am Filtermediumkörper befindet, beispielsweise an oder benachbart zur Außenseite des Filtermediumkörpers, und sich zwischen den gegenüberliegenden Anström- und Abströmseiten des Filtermediumkörpers erstreckt. Sowohl an der Anströmseite als auch an der Abströmseite ist jeweils ein Dichtungs- bzw. Stützelement am Filtermediumkörper angeordnet. Die mindestens eine Klebstoffraupe bildet ein sich zwischen den gegenüberliegenden Dichtungs- bzw. Stützelementen erstreckendes Kraftübertragungsteil.
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Diese Ausführung hat den Vorteil, dass der Filtermediumkörper von Kräften entlastet ist, die beispielsweise beim Einsetzen des Filterelementes in ein aufnehmendes Filtergehäuse und dem Aufsetzen eines Gehäusedeckels auf das Filterelement einwirken. Damit das Filterelement spielfrei im Filtergehäuse sitzt und insbesondere Fehlströme zwischen Roh- und Reinseite unter Umgehung des Filterelementes verhindert werden, wird üblicherweise mit dem Aufsetzen des Gehäusedeckels auf das Filtergehäuse eine das Filterelement in seinen Sitz im Filtergehäuse hineinpressende Klemmkraft erzeugt. Diese Klemmkraft kann über das Dichtungs- bzw. Stützelement an einer Seite des Filterelementes und die mindestens eine Klebstoffraupe zum gegenüberliegenden Dichtungs- bzw. Stützelement am Filterelement geleitet werden.
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Die Dichtungs- bzw. Stützelemente liegen ihrerseits direkt oder über ein weiteres Bauteil am Filtergehäuse bzw. am Gehäusedeckel an, so dass eine Kraftübertragung zwischen Gehäusedeckel, am Gehäusedeckel anliegenden Dichtungs- bzw. Stützelement, Klebstoffraupe, am Filtergehäuse anliegenden Dichtungs- bzw. Stützelement und Filtergehäuse gewährleistet ist. Auf diese Weise wird der Filtermediumkörper des Filterelementes von Kräften entlastet, so dass auch die Gefahr einer Schädigung reduziert und die Lebensdauer des Filterelementes erhöht ist.
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Ein weiterer Vorteil liegt in der Stabilisierung des Filtermediumkörpers durch die mindestens eine Klebstoffraupe. Diese weist insbesondere eine höhere Festigkeit als das Filtermaterial des Filtermediumkörpers auf. Außerdem kann die Struktur des Filtermediumkörpers, insbesondere in der Ausführung als ein Faltenfilter, durch die Klebstoffraupe stabilisiert werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführung steht die Klebstoffraupe zumindest an einer Seite, beispielsweise an der Anströmseite, mit dem dort angeordneten Dichtungs- bzw.
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Stützelement in direktem Kontakt, wodurch die Kraftübertragung verbessert wird. Zudem ist eine verbesserte Dichtigkeit gegeben, da Fehlluftströme im Übergang zwischen dem Dichtungs- bzw. Stützelement von der Klebstoffraupe ausgeschlossen sind. In einer alternativen Ausführung ist es auch möglich, dass ein weiteres Bauteil zwischen dem Dichtungs- bzw. Stützelement und der Klebstoffraupe liegt, über das die Kraftübertragung von Dichtungs- bzw. Stützelement zur Klebstoffraupe erfolgt.
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Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist mindestens ein Dichtungs- bzw. Stützelement an dem Filterelement umlaufend ausgebildet. Bei einem beispielsweise quaderförmigen Filterelement ist entsprechend das Dichtungs- bzw. Stützelement rechteckförmig ausgeführt. In einer alternativen Ausführung ist das Dichtungs- bzw. Stützelement nicht umlaufend ausgebildet, sondern erstreckt sich entlang der betreffenden Anström- bzw. Abströmseite nur über einen Teilbereich entlang des Außenumfangs des Filtermediumkörpers. Auch in diesem Fall liegt jedoch das Dichtungs- bzw. Stützelement in axialer Verlängerung der Klebstoffraupe, um die gewünschte Kraftübertragung zwischen dem Dichtungs- bzw. Stützelement und der Klebstoffraupe zu ermöglichen. Die Dichtungs- bzw. Stützelemente an der Anströmseite und der Abströmseite können jeweils umlaufend oder jeweils nicht-umlaufend ausgebildet sein oder nur an einer Seite umlaufend und an der gegenüberliegenden Seite nicht-umlaufend.
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Das Dichtungs- bzw. Stützelement übt auch in der Ausführung als Dichtungselement eine Stützfunktion aus. Zusätzlich ist eine Abdichtung insbesondere zu den angrenzenden Gehäusewandungen des aufnehmenden Filtergehäuses gegeben. Im Falle eines Stützelementes spielt die Dichtfunktion keine oder nur eine untergeordnete Rolle; auch in diesem Fall erfolgt aber eine Abstützung des Filterelementes gegenüber dem Filtergehäuse bzw. dem Gehäusedeckel und entsprechend eine Kraftübertragung zur Klebstoffraupe am Filtermediumkörper. Vorteilhafterweise ist das Element an der Anströmseite als ein Dichtungselement ausgeführt, um die Roh- von der Reinseite zu separieren, wohingegen das Element an der Abströmseite wahlweise als Dichtungselement oder nur als Stützelement ausgebildet ist.
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Die Dichtungs- bzw. Stützelemente an der Anström- und der Abströmseite sind fest mit dem Filtermediumkörper verbunden. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, dass bei der Herstellung des Filterelementes das Dichtungs- bzw. Stützelement aus einem gieß- oder spritzfähigen Material, wie zum Beispiel PUR, an den Randbereich des Filtermediumkörpers angegossen oder angespritzt wird.
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Gemäß noch einer weiteren vorteilhaften Ausführung ragt mindestens ein Dichtungs- bzw. Stützelement über die Außenseite des Filtermediumkörpers hinaus. Dies ermöglicht es, den hinausragenden Abschnitt für die Verbindung zum Filtergehäuse oder zum Gehäusedeckel zu verwenden und/oder zur Aufnahme einer Dichtung, beispielsweise in einer Nut, die in das Dichtungs- bzw. Stützelement im Bereich des hinausragenden Abschnittes eingebracht ist. Die Nut im Dichtungs- bzw. Stützelement kann auch zur Aufnahme eines gehäuse- oder deckelseitigen Vorsprungs dienen.
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Gemäß noch einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist an gegenüberliegenden Außenseiten bzw. benachbart zu jeder gegenüberliegenden Außenseite des Filtermediumkörpers jeweils eine Klebstoffraupe angeordnet, die sich zwischen den Dichtungs- bzw. Stützelementen an der Anströmseite und der Abströmseite erstrecken. Hierdurch ist eine gleichmäßige Kraftübertragung an gegenüberliegenden Außenseiten des Filtermediumkörpers gewährleistet, die winklig zur Anström- und Abströmseite liegen, insbesondere rechtwinklig.
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Die Klebstoffraupe wird vorzugsweise unmittelbar auf das Filtermaterial des Filtermediumkörpers aufgebracht und ist durch Verklebung mit dem Filtermediumkörper fest mit diesem verbunden.
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Gemäß noch einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist der Filtermediumkörper als ein Faltenfilter ausgebildet, dessen Faltenspitzen an der Anströmseite und der Abströmseite liegen. Dementsprechend erstrecken sich die Stirnkanten der Falten unter einem Winkel von vorzugsweise 90° zur Anström- und Abströmseite des Filtermediumkörpers. Die Klebstoffraupe füllt vorteilhafterweise mehrere Faltenzwischenräume aus und erstreckt sich entsprechend über mehrere Stirnkanten des Faltenfilters, insbesondere über sämtliche Stirnkanten des Faltenfilters. In dieser Ausführung bildet die Klebstoffraupe eine Stirnkantenverleimung, wodurch zusätzlich zur Kraftübertragung zwischen den Dichtungs- bzw. Stützelementen an der Anström- bzw. Abströmseite auch eine Stabilisierung der Falten erreicht wird. Es kommt sowohl ein Einbringen der Stirnkantenverleimung ausschließlich in die der Anströmseite zugewandten Faltenzwischenräume als auch ein Einbringen der Stirnkantenverleimung in die der Anströmseite sowie die der Abströmseite zugewandten Faltenzwischenräume als auch ein Einbringen der Stirnkantenverleimung ausschließlich in die der Abströmseite zugewandten Faltenzwischenräume in Betracht.
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In einer alternativen Ausführung ist der Filtermediumkörper als ein Blockfilter ohne Filterfalten ausgebildet. Auch in diesem Fall erstrecken sich an oder benachbart zur Außenseite des Filtermediumkörpers eine oder mehrere Klebstoffraupen zwischen den Dichtungs- bzw. Stützelementen an der Anströmseite und der Abströmseite.
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Gemäß einer zweckmäßigen Ausführung liegt entweder die Anströmseite oder die Abströmseite in einer Ebene, wohingegen die gegenüberliegende Seite mindestens zwei Abschnitte mit unterschiedlichem Abstand zu der in einer Ebene liegenden Anström- bzw. Abströmseite aufweist. Dementsprechend gibt es bei dem Filtermediumkörper eine geradflächige Seite, die entweder die Anströmseite oder die Abströmseite bildet, und gegenüberliegend eine Seite mit verschiedenen Abschnitten, die entsprechend entweder die Abström- oder die Anströmseite bildet. Beispielsweise befindet sich die Anströmseite in einer Ebene und weist die Abströmseite mindestens zwei Abschnitte mit unterschiedlichem Abstand zur Anströmseite auf. In dieser Ausführung kann das Filterelement insbesondere an unterschiedliche Einbausituationen im Filtergehäuse in optimaler Weise angepasst werden. Es können beispielsweise Ausnehmungen an eine Seite des Filtermediumkörpers eingebracht werden, zum Beispiel mit teilkreisförmiger Querschnittsfläche, um die Anströmseite oder die Abströmseite beispielsweise an die Form eines Rohres anzupassen, über das Fluid zu- bzw. abgeleitet wird.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 in perspektivischer Ansicht ein Filterelement mit einem als Faltenfilter ausgeführten Filtermediumkörper, der sowohl an der Anströmseite als auch an der Abströmseite jeweils ein Dichtungs- bzw. Stützelement aufweist, wobei an der Außenseite des Filtermediumkörpers Klebstoffraupen in die Filterfalten eingebracht sind, die sich zwischen den gegenüberliegenden Dichtungs- bzw. Stützelementen erstrecken,
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2 eine Filtereinrichtung mit einem Filtergehäuse und einem Gehäusedeckel, wobei im Filtergehäuse ein Filterelement gemäß 1 aufgenommen ist,
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3 ein Filterelement in einer alternativen Ausführung, bei der die Abströmseite aus zwei Ebenen parallel zur Anströmseite, jedoch in unterschiedlichem Abstand, und einem zwischenliegenden, teilkreisförmig gekrümmten Abschnitt besteht,
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4 eine Filtereinrichtung mit dem Filterelement gemäß 3 im Schnitt,
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5 eine Filtereinrichtung mit den verschiedenen Bauteilen in Explosionsdarstellung,
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6 eine Filtereinrichtung mit einem Filterelement in einer weiteren Ausführungsvariante, bei der Anström- und Abströmseite jeweils geradflächig ausgebildet sind, jedoch winklig zueinander ausgerichtet sind,
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7 einen Schnitt durch den Seitenbereich eines Filterelementes in einer weiteren Ausführung.
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In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Ausführungsform(en) der Erfindung
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In 1 ist ein Filterelement 1 dargestellt, das beispielsweise zur Luftfiltration der einer Brennkraftmaschine zuzuführenden Verbrennungsluft in einem Fahrzeug wie zum Beispiel einem Lastkraftwagen eingesetzt werden kann. Das Filterelement 1 umfasst einen Filtermediumkörper 2 aus einem Filtermaterial, an dem die Filtration stattfindet. Die Durchströmung des Filterelementes 1 erfolgt über die in der Darstellung gemäß 1 oben liegende Anströmseite 3 in Richtung der unten liegenden Abströmseite 4.
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Der Filtermediumkörper 2 ist als Faltenfilter ausgebildet und weist eine Reihe von Filterfalten auf, deren Faltenspitzen 5 an der Anströmseite 3 und der gegenüberliegenden Abströmseite 4 liegen und deren Stirnkanten den seitlichen Außenseiten 6 und 7 des Filtermediumkörpers zugewandt sind. Benachbart zu den seitlichen Außenseiten 6, 7 sind Klebstoffraupen 8 am Filtermediumkörper 2 angeordnet, die die Filterfalten ausfüllen, welche zur Anströmseite 3 hin offen sind. Die seitlichen Klebstoffraupen 8 verschließen die Filterfalten an den Außenseiten 6 bzw. 7 und stellen eine axiale Durchströmung des Filtermediumkörpers 2 von der Anströmseite 3 zur Abströmseite 4 sicher. Zudem stabilisieren die Klebstoffraupen 8 die Falten des Filtermediumkörpers.
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An der Anströmseite 3 befindet sich ein erstes Dichtungs- bzw. Stützelement 9, das umlaufend ausgebildet ist und im Randbereich angeordnet ist, so dass die gesamte, in einer Ebene liegende Anströmseite 3 von dem Dichtungs- bzw. Stützelement 9 eingefasst ist. Auch an der gegenüberliegenden Abströmseite 4 befindet sich ein Dichtungs- bzw. Stützelement 10, das ebenfalls im Randbereich angeordnet und umlaufend ausgebildet ist. Die beiden Dichtungs- bzw. Stützelemente 9, 10 erstrecken sich jeweils im Randbereich an die Anströmseite 3 bzw. 4 und überdecken die jeweilige Stirnkante jeder Klebstoffraupe 8. Auf diese Weise ist eine axiale Kraftübertragung zwischen Anström- und Abströmseite 3, 4 zwischen den Dichtungs- bzw. Stützelementen 9, 10 über die seitlich verlaufenden Klebstoffraupen 8 gewährleistet. Insbesondere in der Einbaulage im aufnehmenden Filtergehäuse und einem aufgesetzten Gehäusedeckel, der mit Druck auf dem Filterelement 1 lastet, ist eine Aufnahme der Haltekräfte über die gegenüberliegenden Dichtungs- bzw. Stützelemente 9, 10 und die zwischenliegenden Klebstoffraupen 8 gewährleistet, so dass das Filtermaterial des Filtermediumkörpers 2 von diesen Haltekräften entlastet ist.
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Vorteilhafterweise sind die Dichtungs- bzw. Stützelemente 9, 10 unmittelbar auf den Filtermediumkörper 2 aufgebracht, beispielsweise durch Angießen oder Anspritzen. Die Dichtungs- bzw. Stützelemente 9, 10 bestehen beispielsweise aus einem PUR-Material. Beide Dichtungs- bzw. Stützelemente 9, 10 liegen unmittelbar in Kontakt mit den jeweiligen Stirnkanten der Klebstoffraupen 8 und erstrecken sich außerdem bis zu den Außenseiten 6 und 7, an denen die Klebstoffraupen 8 anliegen, sowie den vorne und hinten liegenden Außenseiten des insgesamt quaderförmigen Filtermediumkörpers 2. Sowohl die Anströmseite 3 als auch die Abströmseite 4 sind jeweils eben bzw. flächig ausgebildet, Anström- und Abströmseite liegen parallel zueinander.
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In das an der Anströmseite 3 liegende Dichtungs- bzw. Stützelement 9 ist eine umlaufende Aufnahmenut 11 für eine Dichtung eingebracht. Die Aufnahmenut 11 befindet sich in einem Abschnitt des Dichtungs- bzw. Stützelementes 9, der seitlich über die Außenseiten des Filtermediumkörpers 2 hinausragt. Die Aufnahmenut 11 ist in Richtung der gegenüberliegenden Abströmseite 4 hin offen ausgebildet.
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Zwischen den außen liegenden Klebstoffraupen 8 befinden sich am Filtermediumkörper 2 weitere Klebstoffraupen 12, die parallel zu den außen liegenden, eine Stirnkantenverleimung bildenden Klebstoffraupen 8 verlaufen und die Filterfalten des Filtermediumkörpers 2 in Kammern unterteilen. Die Klebstoffraupen 12 können durchgehend oder ggf. unterbrochen ausgeführt sein.
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Anstelle einer Dichtung kann in die Aufnahmenut 11 an dem Dichtungs- bzw. Stützelement 10 auch ein Vorsprung am aufnehmenden Filtergehäuse einragen.
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In 2 ist eine Filtereinrichtung 13 mit einem Filtergehäuse 14 und dem im Filtergehäuse 14 aufgenommenen Filterelement 1 dargestellt. Das Filtergehäuse 14 ist von einem Gehäusedeckel 15 verschlossen, wobei zur Abdichtung zwischen Filtergehäuse 14 und Gehäusedeckel 15 ein Dichtungselement angeordnet ist. Das Filterelement 1 stützt sich mit seinem untenliegenden Dichtungs- bzw. Stützelement 10 am Boden des aufnehmenden Filtergehäuses 14 ab, wohingegen das gegenüberliegende, obere Dichtungs- bzw. Stützelement 9 von dem Gehäusedeckel 15 kraftbeaufschlagt wird. Die hierbei ausgeübte Haltekraft wird über das oben liegende Dichtungs- bzw. Stützelement 9 und die Klebstoffraupen 8 in das unten liegende Dichtungs- bzw. Stützelement 10 und weiter in das aufnehmende Filtergehäuse 14 geleitet.
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3 zeigt das Filterelement 1 in einer Ausführungsvariante, bei der sich die Abströmseite 4 des Filtermediumkörpers 2 im Vergleich zu der Ausführung gemäß 1 unterscheidet. Auch bei 3 ist der Filtermediumkörper 2 als Faltenfilter ausgebildet und es erstrecken sich Klebstoffraupen, die eine Stirnkantenverleimung bilden, an den Außenseiten zwischen dem Dichtungs- bzw. Stützelement 9 an der Anströmseite 3 und dem Dichtungs- bzw. Stützelement 10a, 10b an der Anströmseite 4. Die Anströmseite 3 ist eben ausgeführt, die Abströmseite 4 weist dagegen zwei außen liegende, ebene Abschnitte 4a und 4b und einen zwischenliegenden, nach innen gekrümmten Abschnitt 4c auf. Die beiden außen liegenden Abschnitte 4a, 4b liegen in unterschiedlicher Höhe und weisen somit einen unterschiedlichen Abstand zu der Anströmseite 3 auf, zu der die außen liegenden, abströmseitigen Abschnitte 4a, 4b parallel verlaufen. Der mittlere, gekrümmte Abschnitt 4c ist insbesondere teilkreisförmig ausgebildet und dient dazu, wie insbesondere 4 zu entnehmen, ein gehäuseseitiges Abströmrohr 16 aufzunehmen. Dies erlaubt es, wie in 4 dargestellt, den Aufnahmeraum im Filtergehäuse 14 in optimaler Weise auszufüllen, so dass gehäuseseitig keine ungenutzten Leerräume entstehen. Aufgrund der Krümmung ändert sich innerhalb des mittleren Abschnittes 4c der Abströmseite 4 der Abstand zur gegenüberliegenden Anströmseite 3 in Abhängigkeit der aktuellen Position zwischen den außen liegenden, ebenen Abschnitten 4a und 4b.
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An der Abströmseite ist das Dichtungs- bzw. Stützelement zweiteilig mit einem ersten Teil 10a an dem abströmseitigen Abschnitt 4a und einem zweiten Teil 10b an dem abströmseitigen Abschnitt 4b ausgeführt. Jeder Teil 10a, 10b ist U-förmig ausgebildet und fasst die Abschnitte 4a, 4b an den drei außen liegenden Seiten ein. Im Übergang zwischen den außen liegenden Abschnitten 4a und 4b entlang des mittleren, gekrümmt ausgeführten Abschnittes 4c befindet sich dagegen kein Dichtungs- bzw. Stützelement.
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Die Klebstoffraupen an der Außenseite erstrecken sich zwischen dem oberen Dichtungs- bzw. Stützelement 9 und den beiden unten liegenden, abströmseitigen Dichtungs- bzw. Stützelementen 10a und 10b. Auf diese Weise ist trotz der Mehrteiligkeit des abströmseitigen Dichtungs- bzw. Stützelementes eine Kraftübertragung zwischen Anström- und Abströmseite über die an den Außenseiten liegenden Klebstoffraupen gewährleistet.
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In 5 ist eine Filtereinrichtung 1 mit ihren Bauteilen in Explosionsdarstellung gezeigt. Die Filtereinrichtung 13 entspricht derjenigen aus 4 und umfasst ein Filterelement 1 gemäß 3 mit einer ebenen Anströmseite 3 und einer Abströmseite 4 mit ebenen, jedoch höhenversetzten Abschnitten 4a und 4b und einem zwischenliegenden, gekrümmten Abschnitt 4c. Der Gehäusedeckel 15 wird über Schrauben 17 mit dem Filtergehäuse 14 verschraubt, der zu diesem Zweck Gehäuseaugen 18 aufweist, in die die Schrauben 17 eingeschraubt werden.
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In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einem in ein Filtergehäuse 14 eingesetzten Filterelement 1 dargestellt, das zwei geradflächige, in sich ebene Anströmseiten und Abströmseiten 3, 4 aufweist, die jedoch zueinander winklig angeordnet sind. Die Anströmseite 3 liegt, bezogen auf die Einschubrichtung in das Filtergehäuse 14, orthogonal zum Filtergehäuse, wohingegen die Abströmseite 4 unter einem von 90° abweichenden Winkel zur Einschubrichtung verläuft. Der Filtermediumkörper 2 des Filterelementes 1 ist als Faltenfilter ausgeführt, der im oberen und unteren Randbereich jeweils von einem Dichtungs- bzw. Stützelement 9 bzw. 10 eingefasst ist, wobei über seitliche Klebstoffraupen Haltekräfte zwischen dem Gehäusedeckel 15 und dem Filtergehäuse 14 übertragen werden. Zu erkennen sind in 6 außerdem ein Anströmrohr für die Zufuhr von Rohluft im Gehäusedeckel 15 und ein Abströmrohr zur Ableitung gereinigter Luft am Boden des Filtergehäuses 14.
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Im Ausführungsbeispiel gemäß 7 steht das Dichtungs- bzw. Stützelement 9 an der Anströmseite 3 des Filtermediumkörpers 2 nicht in einem direkten Kontakt mit der Stirnkante der Klebstoffraupe 8. Vielmehr befindet sich zwischen der Stirnkante der Klebstoffraupe 8 und dem Dichtungs- bzw. Stützelement 9 eine Dichtung 21, die sich über den Randbereich des Filtermediumkörpers 2 erstreckt und unmittelbar in Kontakt steht mit der Klebstoffraupe 8. Das Dichtungs- bzw. Stützelement 9 übergreift die Dichtung 21, so dass Haltekräfte, die auf das Dichtungs- bzw. Stützelement 9 wirken, über die Dichtung 21 auf die Klebstoffraupe 8 übertragen werden.
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Zu erkennen ist außerdem in 7, dass der über die Außenseite des Filtermediumkörpers 2 hinausragende Teil des Dichtungs- bzw. Stützelementes 9 die Aufnahmenut 11 aufweist, in die eine weitere Dichtung 22 eingesetzt ist. Im montierten Zustand liegt die Dichtung 22 an einem Absatz im Filtergehäuse an.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010025971 B4 [0002]