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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren zum Anpassen einer Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs an eine jeweilige Geschwindigkeitsklasse zumindest eines Rads des Kraftfahrzeugs.
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Die Geschwindigkeitsklasse oder der Geschwindigkeitsindex gibt bei einem Rad die aufgrund der Bereifung maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an. Die Geschwindigkeitsklasse ist als Bestandteil der Reifenbezeichnung angegeben. Je geringer eine Geschwindigkeitsklasse ist, desto geringer ist auch die zulässige maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit. Bei Verwendung von Reifen mit einer Geschwindigkeitsklasse, die kleiner als die motorseitig bedingte maximale Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs ist, wird in der Regel mit der Montage der Räder, die mit diesen Reifen bereift sind, ein Aufkleber mit der reifenbedingten Höchstgeschwindigkeit im Kraftfahrzeug angebracht. Ein Fahrer muss dann selbst darauf achten, dass er diese reifenbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht während einer Fahrt überschreitet. Der Aufkleber ist aber teils verdeckt angebracht und damit nicht gut sichtbar, besonders bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs durch mehrere Fahrer, die sich mit der Innenraumoptik des Kraftfahrzeugs nicht auskennen. Zudem wird ein Aufkleber von Nutzern eines Kraftfahrzeugs oftmals als optisch störend empfunden.
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Um das Ermitteln der Geschwindigkeitsklasse zu vereinfachen, sieht die
DE 10 2012 216 577 A1 vor, Reifeninformationen in einem Reifensensor eines Reifens zu speichern. Der Reifen umfasst hierzu einen passiven RFID-Transponder (RFID - Radio Frequency Identification), in welchem unter anderem der Geschwindigkeitsindex des Reifens gespeichert ist. Fahrzeugseitig kann dieser Reifensensor per Funk zum Aussenden der Reifeninformationen angeregt werden und das somit erzeugte Funksignal des Reifensensors im Kraftfahrzeug empfangen und ausgewertet werden. Somit steht der Geschwindigkeitsindex oder die Geschwindigkeitsklasse eines Reifens im Kraftfahrzeug digital bereit.
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Auch aus der
EP 2 390 859 A1 ist bekannt, einen Rad-Sensor als RFID-Transponder bereitzustellen und über diesen eine Geschwindigkeitsklasse des Rades auszusenden.
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Aus der
DE 10 2011 084 088 A1 ist bekannt, aus Radsensoren den Reifendruck, die Reifentemperatur, eine Radwinkelstellung, eine Signalnummer, einen Batterielebensdauerzähler, ein Herstellungsdatum eines Reifens, ein Produktionsdatum, eine Latschlänge, eine Drehrichtung, Beschleunigungswerte, einen Reibkoeffizienten und/oder eine Ist-Reifendimension auszulesen und daraus eine Warnung herzuleiten, falls das Kraftfahrzeug eine für einen verbauten Reifen zu hohe Geschwindigkeit aufweist. Diese Lösung weist den Nachteil auf, dass sich dann das Kraftfahrzeug bereits mit einer unzulässigen Geschwindigkeit bewegt und hierdurch der Fahrer in Gefahr ist.
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Aus der
DE 198 54 176 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, das aus Reifen mittels eines RFID-Transponders Reifendaten auslesen und auf deren Grundlage das Kraftfahrzeug konfigurieren kann. Eine Höchstgeschwindigkeit kann an ein Terminal übermittelt werden, sodass das Fahrzeug nicht schneller als die für den Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit fahrbar ist. Es kann auch eine Warnung an einen Fahrer ausgegeben werden.
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Aus der
DE 103 18 025 A1 ist eine Begrenzungseinrichtung für eine Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei welcher man in Abhängigkeit von einer aktuellen Bereifung einen Wert für die Höchstgeschwindigkeit einstellen kann. Den Wert für die Höchstgeschwindigkeit muss ein Benutzer einstellen. Ein Fahrer kann die Begrenzungseinrichtung ausschalten, wodurch eine Beschleunigung des Kraftfahrzeugs über die Höchstgeschwindigkeit hinaus möglich wird.
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Aus der
DE 10 2014 210 946 A1 ist eine Vorrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs in Abhängigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für ein montiertes Notrad oder ein repariertes Rad bekannt. Die Begrenzung kann von einem Fahrer ausgeschaltet werden, wenn er dies wünscht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Kraftfahrzeug dessen Fahrgeschwindigkeit an die im Kraftfahrzeug bereitgestellte Bereifung zumindest eines Rades anzupassen.
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Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der abhängigen Patentansprüche, die folgende Beschreibung sowie die Figur gegeben.
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Durch die Erfindung ist ein Kraftfahrzeug bereitgestellt. Das Kraftfahrzeug weist eine Empfangseinrichtung zum Empfangen eines jeweiligen Funksignals aus einer jeweiligen Sendeeinrichtung zumindest eines Rads des Kraftfahrzeugs auf. Eine Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs ist dazu eingerichtet, aus dem jeweiligen Funksignal jeder Sendeeinrichtung jeweils eine Geschwindigkeitsklasse zu ermitteln, die durch die jeweilige Bereifung des jeweiligen Rades festgelegt ist. Die Geschwindigkeitsklasse kann eine standardisierte oder normierte Angabe sein, welche wiederum eine für die Bereifung oder den Reifen des Rades zulässige Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs angibt. Die Geschwindigkeitsklasse kann aber auch unmittelbar ein Geschwindigkeitswert sein, welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Reifen des Rades angibt. Die Geschwindigkeitsklasse eines Rades entspricht der besagten Geschwindigkeitsklasse der Bereifung des Rades. Die Formulierungen sind hier als Synonyme zu verstehen.
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Um nun ausgehend von der ermittelten Geschwindigkeitsklasse einem Fahrer des Kraftfahrzeugs Schutz vor einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Bereifung zu geben, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dem Kraftfahrzeug eine Blockiereinrichtung bereitgestellt ist, bei der ein Höchstgeschwindigkeitswert veränderbar und einstellbar ist. Es gibt also zumindest einen veränderbaren und einstellbaren Parameterspeicher, in welchem der Höchstgeschwindigkeitswert gespeichert ist. Die Blockiereinrichtung ist dazu eingerichtet, eine Maßnahme zum Verhindern einer Beschleunigung des Kraftfahrzeugs einzuleiten, falls eine aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs dem aktuellen Höchstgeschwindigkeitswert entspricht. Durch diese Maßnahme wird also verhindert, dass das Kraftfahrzeug mittels seines Motors, beispielsweise eines Verbrennungsmotors, und/oder durch eine Bergabfahrt weiter beschleunigt werden kann, falls das Kraftfahrzeug bereits mit der Höchstgeschwindigkeit rollt oder fährt. Die besagte Steuereinrichtung ist des Weiteren dazu eingerichtet, den Höchstgeschwindigkeitswert der Blockiereinrichtung in Abhängigkeit von der jeweils ermittelten Geschwindigkeitsklasse des zumindest einen Rades derart einzustellen, dass das zumindest eine Rad ausschließlich gemäß seiner Geschwindigkeitsklasse betrieben wird. Der Höchstgeschwindigkeitswert kann also auf die Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden, wie sie durch die Geschwindigkeitsklasse angegeben ist. Es kann aber auch beispielsweise ein Toleranzwert vorgesehen sein, sodass der Höchstgeschwindigkeitswert der Blockiereinrichtung kleiner ist als die durch die Geschwindigkeitsklasse angegebene Höchstgeschwindigkeit.
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Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass nach einer Montage zumindest eines Rades an dem Kraftfahrzeug sich das Kraftfahrzeug selbst dahingehend konfiguriert oder parametriert, dass eine Maßnahme zum Verhindern einer Beschleunigung des Kraftfahrzeugs eingeleitet wird, falls das Kraftfahrzeug mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt. Damit ist ein Fahrer davor geschützt, versehentlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß der Geschwindigkeitsklasse zu überschreiten.
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Die Erfindung sieht vor, dass die Blockiereinrichtung zumindest teilweise durch eine Fahrerassistenzeinrichtung bereitgestellt ist. Es handelt sich bei dieser Fahrerassistenzeinrichtung um einen sogenannten Geschwindigkeitsbegrenzer oder Speed-Limiter. Über eine solche Fahrerassistenzeinrichtung ist durch den Benutzer des Kraftfahrzeugs eine Geschwindigkeitsschwelle einstellbar. Oberhalb dieser Geschwindigkeitsschwelle wird eine weitere Beschleunigung des Kraftfahrzeugs, wenn dieses also mit einer Fahrgeschwindigkeit entsprechend der Geschwindigkeitsschwelle fährt, während einer Fahrt nur durch eine vorbestimmte Freigabehandlung des Fahrers ermöglicht. Durch die Geschwindigkeitsschwelle wird der Fahrer also daran erinnert, dass er vorhatte, lediglich bis zur Geschwindigkeitsschwelle zu beschleunigen. Zusätzlich oder alternativ dazu kann die Geschwindigkeitsschwelle vorsehen, dass oberhalb der Geschwindigkeitsschwelle die Erzeugung eines Warnsignals vorgesehen ist, wenn also das Kraftfahrzeug mit einer Fahrgeschwindigkeit größer als die Geschwindigkeitsschwelle fährt. Diese Geschwindigkeitsschwelle ist nun als der besagte Höchstgeschwindigkeitswert der Blockiereinrichtung einstellbar. Die Steuereinrichtung ist entsprechend dazu eingerichtet, die Geschwindigkeitsschwelle in Abhängigkeit von der jeweils ermittelten Geschwindigkeitsklasse des zumindest einen Rades einzustellen. Die Fahrerassistenzeinrichtung kann also dazu ausgelegt sein, ein weiteres Beschleunigen des Kraftfahrzeugs so lange zu blockieren, bis der Fahrer die besagte Freigabehandlung ausgeführt hat, beispielsweise eine vorbestimmte Bewegung mit dem Gaspedal ausführt oder eine vorbestimmte Stellung des Gaspedals einstellt. Als das besagte Warnsignal kann beispielsweise ein akustisches Signal, beispielsweise ein Piepen, vorgesehen sein.
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Zu der Erfindung gehören auch optionale Weiterbildungen, durch deren Merkmale sich zusätzliche Vorteile ergeben.
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Zwei Weiterbildungen betreffen die Frage, wie die Blockiereinrichtung konkret auszugestalten ist.
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Eine Weiterbildung nutzt als Blockiereinrichtung ein Motorsteuergerät. Die Blockiereinrichtung ist also zumindest teilweise durch ein Motorsteuergerät des Kraftfahrzeugs bereitgestellt. Hierbei ist das Motorsteuergerät aber in einer speziellen Weise ausgestaltet. Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass das Motorsteuergerät einen Abregelgeschwindigkeitswert für eine Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung aufweist. Beispielsweise regeln deutsche Fahrzeughersteller ihre Kraftfahrzeuge bei einer Fahrgeschwindigkeit von 250 km/h ab. Dies ist auch durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs nicht beeinflussbar. Bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug ist nun bei dem Motorsteuergerät der Abregelgeschwindigkeitswert veränderbar oder einstellbar, aber dabei immer noch für den Benutzer des Kraftfahrzeugs während einer Fahrt unbeeinflussbar. Der Benutzer des Kraftfahrzeugs kann also die Abregelgeschwindigkeit nicht durch weiteres Betätigen beispielsweise des Gaspedals überschreiten oder überwinden. Bei dieser Weiterbildung ist also als der Höchstgeschwindigkeitswert der Blockiereinrichtung eben der einstellbar ausgestaltete Abregelgeschwindigkeitswert bereitgestellt, durch welchen eine für den Benutzer des Kraftfahrzeugs während der Fahrt unbeeinflussbare Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung konfiguriert oder gesteuert ist. Die besagte Steuereinrichtung, welche die Geschwindigkeitsklasse ermittelt, ist dazu eingerichtet, den Abregelgeschwindigkeitswert in Abhängigkeit von der jeweils ermittelten Geschwindigkeitsklasse des zumindest einen Rades einzustellen. Somit wird also in dem Motorsteuergerät in Abhängigkeit von der zumindest einen vorliegenden oder ermittelten Geschwindigkeitsklasse die Abregelgeschwindigkeit eingestellt. Damit ist es einem Benutzer in vorteilhafter Weise unmöglich, schneller mit dem Kraftfahrzeug zu fahren.
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Gemäß einer Weiterbildung ist die Blockiereinrichtung zumindest teilweise durch eine Bremssteuereinrichtung bereitgestellt ist, die dazu eingerichtet ist, einen Bremseingriff vorzusehen oder durchzuführen, um zum Beispiel bei einer Bergabfahrt ein Überschreiten des Höchstgeschwindigkeitswerts zu verhindern. Das wird insbesondere bei sehr geringer Geschwindigkeitsschwelle und starkem Gefälle greifen. Die Bremssteuereinrichtung kann z.B. mittels eines Bremssteuergeräts bereitgestellt werden.
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Eine Weiterbildung betrifft den Fall, dass durch die Empfangseinrichtung Funksignale aus mehreren Rädern empfangen werden und diese Räder unterschiedliche Bereifungen aufweisen. Bei dieser Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, beim Einstellen des Höchstgeschwindigkeitswerts der Blockiereinrichtung die geringste Geschwindigkeitsklasse zugrunde zu legen, falls mehrere Geschwindigkeitsklassen ermittelt sind. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass alle Räder des Kraftfahrzeugs sicher betrieben werden.
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Bevorzugt umfasst die besagte Empfangseinrichtung zumindest einen RFID-Transponder, welcher dazu eingerichtet ist, das Funksignal aus einem jeweiligen RFD-Chip der Sendeeinrichtung des zumindest einen Rads auszulesen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass auf eine bekannte Technologie aufgesetzt werden kann, um die Geschwindigkeitsklasse zu ermitteln.
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Eine Weiterbildung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, für den Fall, dass die jeweilige ermittelte Geschwindigkeitsklasse des zumindest einen Rads geringer als eine vorbestimmte Mindestklasse ist, ein optisches Warnsignal an einen Fahrer des Kraftfahrzeugs über eine selbstleuchtende Ausgabeeinrichtung des Kraftfahrzeugs auszugeben. Dies kann mittels eines Bildschirms erfolgen. Die vorbestimmte Mindestklasse kann beispielsweise dadurch festgelegt werden, dass die durch die beschriebene Höchstgeschwindigkeit der Bereifung geringer als eine motorseitig in dem Kraftfahrzeug erreichbare Höchstgeschwindigkeit oder maximale Fahrgeschwindigkeit ist. Hierdurch ist der Fahrer davor gewarnt, dass durch Gas geben eine Überschreitung der für die Bereifung zugelassene Höchstgeschwindigkeit mittels des Motors des Kraftfahrzeugs möglich ist.
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Eine Weiterbildung betrifft den Fall, dass die Maßnahme zum Verhindern der Beschleunigung des Kraftfahrzeugs tatsächlich eingeleitet worden ist. Diese Weiterbildung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, für den Fall, dass die Maßnahme zum Verhindern der Beschleunigung des Kraftfahrzeugs eingeleitet ist, ein Hinweissignal an den Fahrer des Kraftfahrzeugs auszugeben. Mit anderen Worten ist bei aktiver Maßnahme zum Verhindern der Beschleunigung ein Hinweis im Kraftfahrzeug dargeboten oder vorhanden. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass der automatisierte Eingriff in die Beschleunigung des Kraftfahrzeugs durch das Hinweissignal dem Fahrer kenntlich gemacht ist. Es kann sich beispielsweise um eine optische Anzeige und/oder ein akustisches Signal bei diesem Hinweissignal handeln.
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Zu der Erfindung gehört auch ein Verfahren zum Anpassen einer Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs an eine jeweilige durch eine Bereifung vorgegebene Geschwindigkeitsklasse zumindest eines Rads des Kraftfahrzeugs. In der beschriebenen Weise empfängt eine Empfangseinrichtung ein jeweiliges Funksignal aus einer jeweiligen Sendeeinrichtung des zumindest einen Rads des Kraftfahrzeugs. Eine Steuereinrichtung ermittelt eine jeweilige Geschwindigkeitsklasse des jeweiligen Rads aus dem jeweiligen Funksignal, wobei die Geschwindigkeitsklasse in der beschriebenen Weise durch eine Bereifung des Rads festgelegt ist. Das erfindungsgemäße Verfahren stellt in besonderer Weise in dem Kraftfahrzeug eine Blockiereinrichtung mit einem veränderbaren und einstellbaren Höchstgeschwindigkeitswert bereit, das heißt es ist eine Blockiereinrichtung vorhanden, die einen solchen Höchstgeschwindigkeitswert speichert oder bereitstellt. Die Blockiereinrichtung leitet eine Maßnahme zum Verhindern einer Beschleunigung des Kraftfahrzeugs ein, falls eine aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs dem aktuell eingestellten Höchstgeschwindigkeitswert entspricht. Die Steuereinrichtung stellt diesen Höchstgeschwindigkeitswert der Blockiereinrichtung in Abhängigkeit von der jeweiligen ermittelten Geschwindigkeitsklasse des zumindest einen Rads derart ein, dass das zumindest eine Rad ausschließlich gemäß seiner Geschwindigkeitsklasse betrieben wird. Falls die Geschwindigkeitsklasse einen Höchstgeschwindigkeitswert direkt angibt, kann dieser durch die Steuereinrichtung als Höchstgeschwindigkeitswert der Blockiereinrichtung eingestellt werden oder ein um ein Toleranzmaß verringerter Höchstgeschwindigkeitswert in der Blockiereinrichtung eingestellt werden. Falls die Geschwindigkeitsklasse eine standardisierte Beschreibung einer Höchstgeschwindigkeit darstellt, wird durch die Steuereinrichtung entsprechend ein daraus hergeleitete Höchstgeschwindigkeitswert für die Blockiereinrichtung ermittelt.
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Die besagte Steuereinrichtung kann beispielsweise auf der Grundlage eines Steuergeräts des Kraftfahrzeugs bereitgestellt sein. Die Steuereinrichtung kann also beispielsweise einen Mikrocontroller und/oder Mikroprozessor aufweisen. Um die Steuereinrichtung in der beschriebenen Weise einzurichten, um die jeweils angegebene Wirkung zu erzielen, ist bei der Steuereinrichtung entsprechend auch ein Steuerprogramm oder ein Programmmodul bereitgestellt, welches durch die besagte Prozessoreinrichtung ausgeführt wird, wodurch sich in seinem Betrieb die jeweils angegebenen Verfahrensschritte ergeben.
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Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens hier nicht noch einmal beschrieben.
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Im Folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt die einzige Figur (Fig.) eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs.
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Bei dem im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. Bei dem Ausführungsbeispiel stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsform jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden und damit auch einzeln oder in einer anderen als der gezeigten Kombination als Bestandteil der Erfindung anzusehen sind. Des Weiteren ist die beschriebene Ausführungsform auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
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Die Figur zeigt ein Kraftfahrzeug 1, bei dem es sich beispielsweise um einen Kraftwagen, insbesondere einen Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen, handeln kann. Das Kraftfahrzeug 1 befindet sich in der in der Figur dargestellten Situation auf einer Fahrt und wird hierbei durch einen Motor 2 des Kraftfahrzeugs 1 angetrieben, sodass sich das Kraftfahrzeug 1 mit einer Fahrgeschwindigkeit V bewegt. Das Kraftfahrzeug 1 weist Räder 3 auf, die eine Bereifung oder Reifen 4 aufweisen, durch welche eine zulässige maximale Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 festgelegt ist. Beispielsweise kann der Motor 2 das Kraftfahrzeug 1 theoretisch mit einer Fahrgeschwindigkeit V bis zu 250 km/h antreiben, während aber die Reifen 4 der Räder 3 nur eine Fahrgeschwindigkeit V bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h ermöglichen oder zulassen, da bei einer größeren Fahrgeschwindigkeit V die Gefahr einer Beschädigung der Reifen 4 allein aufgrund der wirkenden Kräfte möglich ist. An den Rädern 3 oder einigen der Räder 3 kann jeweils eine Sendeeinrichtung 5 bereitgestellt sein, durch welche jeweils ein Funksignal 6 erzeugt wird, das in dem Kraftfahrzeug 1 durch eine Empfangseinrichtung 7 des Kraftfahrzeugs 1 empfangen werden kann. Das jeweilige durch die Empfangseinrichtung 7 empfangene Funksignal 6 jeder Sendeeinrichtung 5 kann als Empfangssignal 8 einer Steuereinrichtung 9 des Kraftfahrzeugs 1 bereitgestellt werden. Die Steuereinrichtung 9 kann beispielsweise durch ein Steuergerät des Kraftfahrzeugs 1 realisiert sein. Die Steuereinrichtung 9 kann insbesondere eine Prozessoreinrichtung, beispielsweise einen Mikrocontroller und/oder Mikroprozessor, umfassen oder aufweisen. Durch die Steuereinrichtung 9 kann aus den empfangenen Funksignalen 8 eine Information über eine Geschwindigkeitsklasse 10 der Bereifung oder Reifen 4 der Räder 3 ermittelt werden. Die Sendeeinrichtungen 5 können beispielsweise RFID-Chips sein. Entsprechend kann die Empfangseinrichtung 7 auf der Grundlage von RFID-Transpondern 6' bereitgestellt sein.
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Im Kraftfahrzeug 1 ist ein Fahrer (nicht dargestellt) davor geschützt, versehentlich oder unwissentlich durch Beschleunigen des Kraftfahrzeugs 1 mittels des Motors 2 eine Fahrgeschwindigkeit V zu erreichen, die größer als die für die Reifen 4 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist. Dies wird mittels der Steuereinrichtung 9 auf der Grundlage der Geschwindigkeitsklasse 10 verhindert. Im Kraftfahrzeug 1 ist hierzu eine Blockiereinrichtung 11 bereitgestellt, die eine Maßnahme zum Verhindern einer Beschleunigung des Kraftfahrzeugs einleitet, falls die aktuelle Fahrgeschwindigkeit V des Kraftfahrzeugs 1 einem aktuellen Höchstgeschwindigkeitswert 12 entspricht, der in der Blockiereinrichtung 11 einstellbar ist.
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Die Blockiereinrichtung 11 kann ein Motorsteuergerät 13 des Motors 2 umfassen. Durch das Motorsteuergerät 13 ist beispielsweise eine Kraftstoffpumpe oder eine Kraftstoffeinspritzung des Motors 2 steuerbar. Die Steuereinrichtung 9 stellt bei dem Motorsteuergerät 13 in Abhängigkeit von der ermittelten Geschwindigkeitsklasse 10 einen Abregelgeschwindigkeitswert 14 ein, welcher einen Höchstgeschwindigkeitswert 12 der Blockiereinrichtung 11 realisiert oder darstellt. Erreicht das Kraftfahrzeug 1 mit seiner Fahrgeschwindigkeit V den Abregelgeschwindigkeitswert 14, so wird durch das Motorsteuergerät 13 blockiert oder verhindert, dass mittels des Motors 2 die Fahrgeschwindigkeit V durch Beschleunigen des Kraftfahrzeugs 1 weiter vergrößert werden kann. Hierzu kann beispielsweise die Kraftstoffpumpe oder die Kraftstoffeinspritzung des Motors 2 entsprechend durch das Motorgerät 13 eingestellt oder gesteuert werden.
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Die Blockiereinrichtung 11 kann zusätzlich oder alternativ dazu auch ein Speed-Limiter oder eine Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung 15 umfassen, die beispielsweise in einem Steuergerät des Kraftfahrzeugs 1 beispielsweise als Programmmodul bereitgestellt sein kann. Auch in der Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung 15 ist ein Höchstgeschwindigkeitswert 12 bereitgestellt, und zwar als eine Geschwindigkeitsschwelle 16, bei deren Überschreiten durch die Fahrgeschwindigkeit V beispielsweise mittels eines Lautsprechers 17 ein akustisches Warnsignal 18 in einem Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs 1 erzeugt werden kann, sodass der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Fahrgeschwindigkeit V nicht vergrößert werden darf. Auch dies ist eine Maßnahme zum Verhindern einer weiteren Beschleunigung des Kraftfahrzeugs 1 auf eine Fahrgeschwindigkeit V größer als durch die Geschwindigkeitsklasse 10 zugelassen. Zusätzlich oder alternativ dazu kann die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung 15 auch vorsehen, dass eine weitere Beschleunigung des Kraftfahrzeugs 1 mittels des Motors 2 beispielsweise durch Verändern oder Begrenzen eines Gaspedalsignals verhindert wird, solange der Fahrer nicht eine vorbestimmte Freigabehandlung durchführt, beispielsweise das Gaspedal in einer vorbestimmten Weise betätigt, beispielsweise mittels eines sogenannten Kick-Downs.
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Falls die Geschwindigkeitsklasse 10 geringer als eine vorbestimmte Mindestgeschwindigkeitsklasse ist, kann durch die Steuereinrichtung 9 auch beispielsweise ein visuelles oder optisches Warnsignal 19 in dem Fahrgastraum erzeugt werden, sodass der Fahrer bereits bei einer Fahrgeschwindigkeit V kleiner als die durch die Geschwindigkeitsklasse 10 angegebene Höchstgeschwindigkeit bereits erkennt, dass die Blockiereinrichtung 11 aktiviert werden kann.
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Falls die Blockiereinrichtung 11 aktiviert ist, kann durch ein Hinweissignal 20 (Limit - Begrenzung), beispielsweise ein Leuchtsignal, der Fahrer darüber informiert werden. So wird dem Fahrer unmittelbar klar, weshalb das Kraftfahrzeug 1 nicht auf einen Beschleunigungswunsch reagiert.
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Somit ist insgesamt bei dem Kraftfahrzeug 1 eine zuverlässige Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit V auf eine durch die Geschwindigkeitsklasse 10 der Reifen 4 vorgegebene Höchstgeschwindigkeit bereitgestellt. Es findet eine automatische oder automatisierte Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit V des Kraftfahrzeugs 1 beispielsweise durch Abregelung im Motorsteuergerät 13 anhand der von den Sendeeinrichtungen 5 übertragenen Geschwindigkeitsklasse 10 statt. Zusätzlich oder alternativ zu einer Abregelung kann eine automatische Einstellung der Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung 15, das heißt des Speed-Limiters, erfolgen, sodass ein Fahrer bei Überschreitung der Geschwindigkeitsschwelle 16 zumindest gewarnt wird.
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Somit ist eine zuverlässige Einhaltung der begrenzten Höchstgeschwindigkeit sichergestellt und damit die Sicherheit im Kraftfahrzeug 1 erhöht und zudem ein Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 davon entlastet, beispielsweise die Geschwindigkeitsschwelle 16 manuell einzustellen.
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Mindestens ein Reifen 4 muss hierzu einen entsprechenden Funkchip als Sendeeinrichtung 5 aufweisen, durch welchen die Information über die zulässige Geschwindigkeit an das Kraftfahrzeug 1 übertragen wird. Das Kraftfahrzeug 1 nimmt die Information mittels geeigneter Empfängereinrichtung 7 auf und gibt diese an das Motorsteuergerät 13 beziehungsweise an die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung 15 weiter. Dort erfolgt dann die entsprechende Abregelung beziehungsweise Ausgabe der Geschwindigkeitswarnung.
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Insgesamt zeigt das Beispiel, wie durch die Erfindung eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung und/oder eine automatische Einstellung des Speed-Limiters auf den Speed-Index der am Kraftfahrzeug montierten Reifen bereitgestellt werden kann.