DE102016001275A1 - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis 1 mit einem zumindest eine Radachse 2 mit zugeordneten Rädern umfassenden Fahrgestellrahmen 4 mit einem relativ zu dem Fahrgestellrahmen 4 in dessen Längsrichtung entlang von Längstraversen beweglichen und mit Verriegelungselementen 15 versehenen Laderahmen 5, wobei auf dem Laderahmen 5 und/oder auf dem Fahrgestellrahmen 4 verriegelbar eine Nutzlast 10 wie insbesondere ein Container abstützbar ist. Um z. B. bei mittiger Transportposition einer Nutzlast diese mit einfachen Mitteln für einen Entladevorgang in eine heckbündige Position zu bewegen, ist vorgesehen, dass an dem Fahrgestellrahmen 4 eine Hebevorrichtung 11 vorgesehen ist, mit der die Nutzlast 10 in einer mit dem Laderahmen 5 verriegelten Stellung in eine gegenüber dem Fahrgestellrahmen 4 erhöhte Verschiebestellung überfürbar ist, in der die Nutzlast 10 von dem Laderahmen 5 relativ zu dem Fahrgestellrahmen 4 translatorisch aus einer zum Nutzfahrzeugchassisheck beabstandeten Position in eine mit dem Nutzfahrzeugchassisheck im Wesentlichen bündig abschließende Entladeposition bewegbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis mit einem zumindest eine Radachse mit zugeordneten Rädern umfassenden Fahrgestellrahmen und mit einem relativ zu dem Fahrgestellrahmen in dessen Längsrichtung entlang von Längstraversen beweglichen und mit Verriegelungselementen versehenen Laderahmen, wobei auf dem Laderahmen und/oder auf dem Fahrgestellrahmen verriegelbar eine Nutzlast wie insbesondere ein Container abstützbar ist.
- Für den Containertransport sind längenverstellbar Nutzfahrzeugchassis bekannt, um Container in unterschiedlichen Containergrößen transportieren zu können. Bekannte Container sind ISO-Container und High-Cube-Container (HC). Container können beispielsweise eine Länge von 20', aber auch 30' Fuß, 40' oder 45' aufweisen. In verschiedenen Ländern sind auch maximale Fahrzeugabmessungen unter Einschluss von Nutzlasten wie Container oder Tanks gesetzlich geregelt, was Nutzfahrzeughersteller bei der Konstruktion eines Nutzfahrzeugchassis zu berücksichtigen haben.
- Darüber hinaus hat ein Fahrzeugführer eines Nutzfahrzeuges zu berücksichtigen, dass beim Transport eines beladenen Nutzfahrzeuges mit einer Nutzlast mindestens ein Viertel der Gewichtskraft des Nutzfahrzeugchassis inklusive dem Fahrgestell, dem Fahrgestellrahmen und der Nutzlast auf der Hinterachse des Zugfahrzeuges abgestützt sein muss, um z. B. eine hinreichende Traktion für ein sicheres Fahrverhalten zu erreichen. Darüber hinaus ist jedoch auch ein Mindestmaß an Achslast zu beachten, so dass sich beim Transport einer Nutzlast mit unterschiedlichen Längen auch unterschiedliche Anordnungen der Nutzlast auf dem Nutzfahrzeugchassis ergeben können.
- Um verschieden lange Nutzlasten transportieren zu können, ist es daher bekannt (
EP 2 090 462 B1 ), längenverstellbare Nutzfahrzeuge der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei denen der Laderahmen gegenüber dem Fahrgestellrahmen zu verstellen ist, was zu einer unterschiedlichen Gesamtlänge des Nutzfahrzeuges und demzufolge dessen Nutzfahrzeugchassis führt. Dies ermöglicht, mit ein und demselben Nutzfahrzeugchassis beispielsweise einen 20'-Container aber auch einen 40'-Container oder gar zwei 20'-Container auf ein und demselben Nutzfahrzeugchassis transportieren zu können. - Soll beispielsweise jedoch nur ein 20'-Container transportiert werden, ist für eine optimale Lastverteilung auf die Achsen des Fahrzeuges der kleine Container von 20' auf einer mittigen Ladungsposition auf dem Fahrzeug zu platzieren. Dazu ist der Laderahmen des längenverstellbaren Nutzfahrzeuges gegenüber dem Fahrgestellrahmen in eine bestimmte aus dem Fahrgestellrahmen herausgezogene Position zu überführen, so dass die Nutzlast zum Heck des Nutzfahrzeugchassis einen Abstand aufweist.
- Durch diesen Abstand ist jedoch ein Entladen der Nutzlast, beispielsweise ein Entladen eines transportierten Containers an einer Laderampe, wesentlich erschwert, da eine heckbündige Positionierung des Containers beziehungsweise der Nutzlast an einer Laderampe nicht erreicht werden kann, was zusätzliche zeit- und kostenintensive Arbeitsvorgänge erfordert.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Nutzfahrzeugchassis zur Verfügung zu stellen, das mit baulichen einfachen Mitteln ermöglicht, eine Nutzlast sicher zu transportieren, jedoch auch einfach und zeitoptimiert entladen werden kann.
- Zu dieser Lösung zeichnet sich das längenverstellbare Nutzfahrzeugchassis der eingangs genannten Art dadurch aus, dass an dem Fahrgestellrahmen eine Hebevorrichtung vorgesehen ist, mit der die Nutzlast in einer mit dem Laderahmen verriegelten Stellung in eine gegenüber dem Fahrgestellrahmen erhöhte Verschiebestellung überfürbar ist, in der die Nutzlast von dem Laderahmen relativ zu dem Fahrgestellrahmen translatorisch aus einer zum Nutzfahrzeugchassisheck beabstandeten Position in eine mit dem Nutzfahrzeugchassisheck im Wesentlichen bündig abschließende Entladeposition bewegbar ist.
- Damit ist ein Nutzfahrzeugchassis geschaffen, bei dem in herkömmlicher Weise dieses teleskopierbar ausgebildet ist, indem der Laderahmen gegenüber dem Fahrgestellrahmen relativ bewegbar ist, und aus dem Fahrgestellrahmen herausgezogen und in diesen wieder hineingeschoben werden kann bei einer Längenveränderung des Nutzfahrzeugchassis insgesamt. Durch das Vorsehen der Hebevorrichtung, die mit einfachen baulichen Mitteln bereitgestellt werden kann, ist das Nutzfahrzeugchassis jedoch so ausgebildet, dass auch bei einer annähernd mittigen Transportposition zum Beispiel eines Containers dieser für einen Entladevorgang vor einer Laderampe von dem Laderahmen relativ zum Fahrgestellrahmen bewegbar ist, indem er gegenüber dem Fahrgestellrahmen in eine heckbündige Entladeposition auf dem Nutzfahrzeugchassis verschoben wird. Dies kann über den Laderahmen durch ein Zugfahrzeug erfolgen, so dass die Bedienperson eines derartigen Transportfahrzeuges dies mit den Mitteln des Fahrzeuges bewerkstelligen kann, ohne dass sie dazu fremde Einrichtungen oder Personen benötigt.
- Für einen translatorischen relativen Bewegungsvorganges der Nutzlast kann die Nutzlast mit dem Laderahmen gekoppelt bleiben beziehungsweise an diesem verriegelt werden, wobei die Nutzlast von dem Fahrgestellrahmen entkoppelt beziehungsweise entriegelt wird. Über die Hebeeinrichtung wird die Nutzlast in die erhöhte Verschiebeposition überführt. In dieser Verschiebeposition bleibt jedoch die Nutzlast mit dem Laderahmen gekoppelt. Da der Laderahmen von dem Fahrgestellrahmen entriegelt wird, lässt sich der Laderahmen relativ bis zu dem Fahrgestellrahmen bewegen, so dass die mit dem Laderahmen gekoppelte Nutzlast in ihrer erhöhten, von der Hebeeinrichtung getragenen Verschiebestellung in die gewünschte heckbündige Entladeposition bewegt beziehungsweise verschoben werden kann. Dazu sind die Räder des Nutzfahrzeugchassis eingebremst, also blockiert. Dabei wird das Chassis verkürzt.
- Bevorzugtermaßen ist die Hebevorrichtung hydraulisch oder pneumatisch auszubilden. In einfacher Weise kann ein Nutzfahrzeugchassis herkömmlicher Bauart dahingehend baulich erweitert werden, dass an den Längstraversen des Fahrgestellrahmens zum Beispiel wannenförmige metallische Halter angebaut werden, die einen Luftbalg beziehungsweise einen Luftschlauch aufnehmen, der seinerseits kufenartige Stützbalken bedient.
- Während einer Transportfahrt liegt der Luftschlauch flach in der Wanne, so dass ein Metallträger und die Kufen sich in einer Höhenposition befinden unterhalb der Längstraversen des Fahrgestellrahmens, die ganz oder teilweise die Nutzlast während einer Transportfahrt tragen. Soll dieser aus einer mittigen Transportposition in eine heckbündige Entladeposition überführt werden, wird der Luftbalg aufgeblasen, wodurch sich ein Hub entstellt, der die von dem Luftbalg getragenen Kufen in eine erhöhte Stützposition überführen, in der diese die Nutzlast gegenüber dem Fahrgestellrahmen anheben und diese abstützen. In dieser Position kann dann ein Nutzfahrzeug über den Laderahmen die Nutzlast in die Entladeposition bringen, und zwar relativ zu dem eingebremsten Fahrgestellrahmen. In der Entladeposition des Containers wird die Luft aus dem Luftbalg abgelassen und damit der Container abgesenkt, so dass sich die Gleitkufen mit der Nutzlast wieder in ihre zurückgefahrene Ruhestellung bewegen.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergeben sich aus weiteren Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
-
1 : in einer perspektivischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines längenverstellbaren Nutzfahrzeuges ohne Nutzlast; - die
2 bis8 : Darstellungen unterschiedlicher Transportfahrzeuge mit einem längenverstellbaren Nutzfahrzeugchassis für eine 20'-Container, 30'-Container, zweimal 20'-Container, 40'-Container, 45'-Container (High Cube) und einen 13,6 United Container und einen Tankcontainer. -
9 : eine Schnittdarstellung der Längstraverse des Fahrgestellrahmens mit einem Ausführungsbeispiel einer Hebeeinreichung in Gestalt eines Luftbalges und einer Kufe mit Darstellung der Kufe in der erhöhten Betriebsstellung; -
10 : eine zu9 analoge Darstellung mit Darstellung der Kufe in der Ruhestellung, -
11 : eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Containers während der Transportfahrt; -
12 : das Ausführungsbeispiel nach11 zu Beginn eines Verschiebevorganges; -
13 : das Ausführungsbeispiel nach12 während eines Anhebevorganges; und -
14 : das Ausführungsbeispiel nach den11 bis13 am Ende des Verschiebevorganges (heckbündige Anordnung des Containers). - In der Zeichnung sind grundsätzlich übereinstimmende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern versehen.
- In
1 ist allgemein mit1 ein längenveränderbares Fahrgestell beziffert, das insgesamt drei Radachsen2 mit Rädern3 aufweist. - Das Nutzfahrzeugchassis
1 hat des Weiteren einen Fahrgestellrahmen4 , an dem die Radachsen2 mit den Rädern3 abgestützt sind. Des Weiteren ist ein relativ zu dem Fahrgestellrahmen4 längsverstellbarer Laderahmen5 vorgesehen, der entlang von Längstraversen6 des Fahrgestellrahmens vor und zurück zu bewegen ist, wie dies durch die Doppelpfeile7 angedeutet ist. Heckseitig weist das Nutzfahrzeugchassis1 noch ein längenverstellbares Hecktraverse8 auf, das entsprechend den Doppelpfeilen vor und zurück zu bewegen ist. - In
2 ist das Nutzfahrzeug1 dargestellt mit einem Container10 , der in diesem Ausführungsbeispiel ein relativ kleiner 20-Fuß-Container sein soll. Die Hecktraverse8 ist eingefahren genauso wie der Laderahmen5 , so dass der rückwärtige Bereich des Laderahmens5 in den Fahrgestellrahmen4 eingefahren ist. Der Container10 schließt heckbündig mit dem Fahrzeugchassis1 ab und kann be- und entladen werden. -
3 zeigt wiederum das Nutzfahrzeugchassis1 mit einem 20'-Container, bei dem Laderahmen5 um einen gewissen Bereich aus dem Fahrgestellrahmen4 nach vorne herausgezogen ist, so dass der Container10 nicht heckbündig abschließt, um einen gesetzkonformen Transport zu ermöglichen. Die4 ,6 ,7 und8 zeigen wiederum verschiedene Containerarten verschiedene Beladungssituationen, die sich in der Praxis einstellen können, wobei die Ausführung nach3 verdeutlicht, dass in diesem Fall eine Entladung des Containers10 nicht unmittelbar an einer Laderampe erfolgen kann. -
9 zeigt ein mit der Hebevorrichtung ausgerüstetes Nutzfahrzeugchassis. Hier ist die Hebevorrichtung als Luftschlauch angeordnet und über eine Befestigungswanne12 an der Längstraverse6 befestigt. Auf dem Luftbalg als Hebevorrichtung ist ein Metallträger13 abgestützt, der seinerseits eine Kufe14 aus z. B. einem Kunststoffmaterial trägt. In2 ist der Luftbalg aufgeblasen, so dass die Kufe14 über die Längstraverse6 emporragt. - In
10 ist das Beispiel nach9 dargestellt, wobei der Luftschlauch nicht aufgeblasen ist, so dass er flach in der Metallwanne12 anliegt und mithin die Oberfläche der Kufe14 unterhalb der Oberfläche der Längsstrebe6 erstreckt. In diesem Fall ist die normale Transportstellung eingenommen, so dass sich die Nutzlast10 auf den Längsträgern6 abstützt. Für einen Ladevorgang wird der Luftbalg11 aufgeblasen, so dass die Kufen die Abstützfunktion im Bereich des Fahrgestellrahmens4 übernehmen, so dass sich die Nutzlast10 auf den Kufen14 und nicht mehr auf den Längstraversen6 abstützen. -
11 verdeutlicht diese Situation. Es ist das Beispiel, wie dieses auch in3 dargestellt ist. Die Hecktraverse8 ist eingefahren und der 20'-Container weist einen entsprechenden Abstand zum Heck des Nutzfahrzeugchassis auf. Es ist der an der Quertraverse abgestützte Luftbalg11 zu erkennen, der nun die Aufgabe übernehmen soll, den Container10 im Bereich des Fahrgestellrahmens4 anzuheben. Der Laderahmen hat entsprechende Verriegelungen15 . Diese Verriegelungen15 bleiben geschlossen, wobei die Heckverriegelungen16 des Containers am Fahrgestellrahmen4 gelöst werden. Gleichzeitig werden die Räder3 eingebremst, also blockiert. Das Nutzfahrzeugchassis1 wird mit einem Zugfahrzeug Z verbunden und der Luftbalg11 aufgeblasen, wie dies in13 verdeutlicht ist. Dabei bewegt sich aufgrund der Verriegelung des Containers10 an den Verriegelungsstellen15 am Laderahmen5 der Container10 entsprechend Pfeilrichtung17 in13 nach oben. - Nunmehr kann, wie dies in
14 angedeutet ist, das Nutzfahrzeug Z nach Verbindung mit dem Laderahmen4 in das Fahrgestell5 einfahren und gleichzeitig den Container10 entlang des Fahrgestellrahmens5 nach hinten schieben. Zuvor wurde die Verriegelung zwischen Laderahmen5 und Fahrgestellrahmen4 gelöst. Die Räder2 sind weiterhin eingebremst.14 zeigt den Endzustand. Der Container10 ist vollständig bis an das Heck des Fahrzeuges verschoben durch die Fahrbewegung des Zugfahrzeuges und das Einteleskopieren des Laderahmens4 . Nun kann der Container entsprechend Pfeilrichtung19 durch Ablassen der Luft im Luftbalg11 wieder abgesenkt werden. Laderahmen4 und Fahrgestellrahmen5 werden durch die Verriegelung18 wieder aneinander verriegelt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 2090462 B1 [0004]
Claims (11)
- Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) mit einem zumindest eine Radachse (R) mit zugeordneten Rädern (3 ) umfassenden Fahrgestellrahmen (4 ) und mit einem relativ zu dem Fahrgestellrahmen (4 ) in dessen Längsrichtung entlang von Längstraversen (6 ) des Fahrgestellrahmens (4 ) beweglichen und mit Verriegelungselementen (15 ) versehenen Laderahmen (5 ), wobei auf dem Laderahmen (5 ) und/oder auf dem Fahrgestellrahmen (4 ) verriegelbar eine Nutzlast (10 ) wie insbesondere ein Container abstützbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Fahrgestellrahmen (4 ) eine Hebevorrichtung (11 ) vorgesehen ist, mit der die Nutzlast (10 ) in einer mit dem Laderahmen (5 ) verriegelten Stellung in eine gegenüber dem Fahrgestellrahmen (4 ) erhöhte Verschiebestellung überfürbar ist, in der die Nutzlast (10 ) von dem Laderahmen (5 ) relativ zu dem Fahrgestellrahmen (4 ) translatorisch aus einer zum Nutzfahrzeugchassisheck beabstandeten Position in eine mit dem Nutzfahrzeugchassisheck im Wesentlichen bündig abschließende Entladeposition bewegbar ist. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzlast (10 ) für eine translatorische Relativbewegung zu dem Fahrgestellrahmen (4 ) bewegungsfest mit dem Laderahmen (5 ) verriegelt und von dem Fahrgestellrahmen (4 ) entriegelt ist. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für eine translatorische Relativbewegung der Nutzlast (10 ) gegenüber dem Fahrgestellrahmen (4 ) die Räder (3 ) des Fahrgestellrahmens (4 ) blockierbar sind. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (11 ) pneumatisch oder hydraulisch aktivierbar ist. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (11 ) einen aufblasbaren Luftschlauch umfasst, der aus einer nicht aufgeblasenen ersten Betriebsstellung mit einer vorgebbaren Hubhöhe in eine zweite Betriebsstellung überführbar ist, wobei der aufblasbare Luftschlauch sich bereichsweise entlang einer Längstraverse (6 ) des Fahrgestellrahmens (4 ) erstreckt. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Luftschlauch (11 ) zumindest eine Gleitkufe (14 ) oder Rollelemente abstützbar ist. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitkufe (14 ) oder die Rollelemente und der Luftschlauch an der Längstraverse (6 ) in einer des Fahrgestellrahmens (4 ) montierten Wanne (12 ) oder dgl. Stütztraverse abgestützt sind. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufe (14 ) oder die Rollelemente an einem Metallträger (13 ) festgelegt ist, der in der Wanne angeordnet ist. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufe (14 ) oder die Rollemeente von dem Luftschlauch (11 ) in eine gegenüber der eine Nutzlast (10 ) während einer Transportfahrt abstützenden Längstraverse (6 ) erhöhte Betriebsstellung überführbar ist, in der die Kufe (14 ) oder die Rollelemente die Nutzlast (10 ) abstützt, und nach Ablassen der Luft aus dem Luftschlauch (11 ) die Nutzlast (10 ) auf dem Fahrgestellrahmen (4 ) aufliegt. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzlast (10 ) während einer Transportfahrt sowohl am Fahrgestellrahmen (4 ) als auch an dem Laderahmen (5 ) arretierbar sind. - Längenverstellbares Nutzfahrzeugchassis (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Fahrgestellrahmens (4 ) mit Abstand zueinander Verriegelungselemente für die Nutzlast (10 ) vorgesehen sind und zumindest zwei Verriegelungselemente vorgesehen sind, um die Nutzlast (10 ) mit dem Fahrgestellrahmen (4 ) in einer heckbündigen Position zu verriegeln.
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- 2016-02-04 DE DE102016001275.7A patent/DE102016001275B4/de active Active
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