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DE102016000521A1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Messern oder anderen Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme von Messern oder anderen Gegenständen Download PDF

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DE102016000521A1
DE102016000521A1 DE102016000521.1A DE102016000521A DE102016000521A1 DE 102016000521 A1 DE102016000521 A1 DE 102016000521A1 DE 102016000521 A DE102016000521 A DE 102016000521A DE 102016000521 A1 DE102016000521 A1 DE 102016000521A1
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DE102016000521.1A
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Anmelder Gleich
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Fischer Martina Magdalena De
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/16Stands, or holders for kitchen articles

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  • Food Science & Technology (AREA)
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Abstract

Vorrichtung (10, 20, 30, 40) zur Aufnahme von mindestens einem Messer oder anderen Gegenständen in Form eines Blocks (10, 20, 30, 40) mit mindestens einem Einschubloch (13, 22, 31 41) für das Messer oder den mindestens einen Gegenstand, wobei der Block (10, 20, 30, 40) an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand befestigbar ist, wobei der Block (10, 20, 30, 40) einen oder mehrere Ausstellfüße (14, 24, 33, 43) zur zeitweisen Vergrößerung der Standfläche aufweist, wobei der Ausstellfuß (14, 24, 33, 43), bzw. die Ausstellfüße (14, 24, 33, 43), jeweils durch eine Drehachse drehbar mit dem Block (10, 20, 30, 40) verbunden ist, bzw. sind, sowie ein oder mehrere Führungselemente (11, 21, 32, 42) zur nur zeitweisen abnehmbaren Befestigung des Blocks (10, 20, 30, 40) an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Messer oder anderen Gegenständen in Form eines Blocks mit mindestens einem Einschubloch für das Messer oder den mindestens einen Gegenstand, wobei der Block an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand befestigbar ist.
  • Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind bisher als stellbare Ausführungen – insbesondere zur Aufnahme von Messern bekannt. Man stellt sie beispielsweise auf eine Küchenarbeitsplatte, um im Bedarfsfall das gewünschte Messer zu entnehmen. Die stellbaren Vorrichtungen haben jedoch den Nachteil, dass diese auf der Arbeitsfläche den anderweitig benötigten Platz zustellen und einen somit behindern. Auch beim Wegräumen in Schränke oder Schubladen benötigen sie zusätzlichen Platz, was unter Umständen sehr hinderlich sein kann.
  • Jene Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind dauerhaft im Arbeitsbereich einer Küche aufgestellt zu sein, bringen auch während ihrer Nichtbenutzung eine permanente Platzinanspruchnahme im Arbeitsbereich mit sich. Die Breite dieser Vorrichtungen entspricht oftmals auch der Länge, d. h. diese permanent aufgestellten Vorrichtungen weisen eine vergleichsweise große Breite auf, und haben daher ein blockartiges Aussehen. Auf dieses blockartige Aussehen ist auch die allgemein übliche Bezeichnung „Messerblock” zurückzuführen.
  • Ein erster wesentlicher Nachteil dieser allgemein bekannten Messerblöcke besteht jedoch darin, dass die darin gelagerten Messer auch während ihrer Nichtbenutzung für Kinder leicht zugänglich sind. Ist ein solcher Messerblock neben der Kochstelle positioniert so verschmutzt die Vorrichtung sowie die Griffe der in der Vorrichtung aufbewahrten Messer schnell durch eine beim Reinigen eher schwer entfernbare Kombination aus Fettspritzern und Staub.
  • Um die vorgenannte Verschmutzung zu vermeiden, sind neben den dauerhaft im Arbeitsbereich positionierten Vorrichtungen auch solche Messerhalter bekannt, die fest einem zur Kücheneinrichtung gehörenden Möbelstück oder an einer zur Kücheneinrichtung gehörenden Schubvorrichtung befestigt sind.
  • Aus Dokument DE 298 22 877 U1 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme von Messern bekannt, die sich durch eine besonders schmale Bauart auszeichnet, wobei die Vorrichtung mittels Schrauben nur zur dauerhaften Montage an einem zur Kücheneinrichtung gehörenden Möbelstück vorgesehen. Aufgrund der schmalen Bauart erfolgt die bevorzugte Montage der Vorrichtung an der Innenseite einer Schranktür – die Breite der aus Dokument DE 298 22 877 U1 bekannten Vorrichtung ist so bemessen, dass die mit der Seitenfläche an der Innenseite der Schranktür anliegende Vorrichtung, beim Schließen der Schranktür zwischen den in den Schrank eingelegten Regalböden und der Innenseite der Schranktür positioniert werden kann. Dokument DE 298 22 877 U1 offenbart keine Ausstellfüße oder anderen technischen Merkmale, die der zeitweisen Vergrößerung der Standfläche des Messerhalters dienen könnten, da der aus DE 298 22 877 U1 bekannte Messerhalter ausschließlich zur dauerhaften Montage vorgesehen ist.
  • Aus DE 10 2004 018 274 A1 und US 5,655,672 A sind ebenfalls dauerhaft an der Innenseite einer Schranktür oder an einer seitlichen im Bereich einer Küchenarbeitsplatte liegenden Wand befestigbare Vorrichtungen zur Aufbewahrung von Messern bekannt. Der Nachteil der vorgenannten Vorrichtungen, besteht aufgrund der Dauerhaftigkeit der Montage jedoch ebenfalls darin, dass die Messer im Moment ihrer Nutzung nicht in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes griffbereit sind.
  • Aus US 2005/0258115 A1 ist ein Messerhalter bekannt, der über ein Kupplungselement, das eine Rotation des Messerhalters ermöglicht, lösbar an einem Küchenmöbel befestigbar ist. Der am Messerblock angeordnete Teil des Kupplungselements weist schienenartige Führungselemente auf. In diese Führungselemente wird der an einem Küchenmöbel oder an einer Wand montierte komplementäre Teil der Kupplung bei der Nutzung des Kupplungselements eingeführt. Allerdings weist der vorgenannte Messerblock keine schmale Bauart auf, d. h. eine Montage der Vorrichtung an der Innenseite einer Schranktür, so wie aus DE 298 282 887 U1 bekannt, ist bei der in US 2005/0258115 A1 offenbarten Vorrichtung nicht vorgesehen.
  • Der aus US 2005/0258115 A1 bekannte Messerhalter weist zudem einen bügelartigen Ausstellfuß, der ausklappbar ist, auf. Bei Nutzung des Messerhalters wird der Ausstellfuß ausgeklappt, so dass der im Wesentlichen auf einer abgeschrägten Seitenfläche stehende Messerhalter durch den ausgeklappten Bügel in einer schräg liegenden Position, bei querliegenden und somit schlecht zu greifenden Messergriffen, gestützt wird.
  • Dokument US 4,575,939 A offenbart einen Messerhalter, dessen Messeraufnahme im Wesentlichen aus seiner Vielzahl von parallel angeordneten Papierblättern besteht, die in dem Halter in gebündelter und verdichteter Form bereitgestellt werden. Der Standfläche des Halters wird durch zwei Ausstellfüße, welche permanent seitlich über die Breite des Halters hinausragen, verbessert. Die Verstaubarkeit des Halter, d. h. die vorübergehende raumsparende Positionierung an der Innenseite einer Schranktür oder an einem ähnlich beengten Raum ist bei der aus US 4,575,939 A bekannten Vorrichtung aufgrund der fest angeordneten Ausstellfüße nicht möglich.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe eine Vorrichtung zur Aufnahme von Messern oder anderen Gegenständen dahingehend zu verbessern, dass sie keinen unnötigen Platz wegnimmt. Insbesondere besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung einer Vorrichtung zur Aufnahme von Messern oder anderen Gegenständen, wobei die Vorrichtung während ihrer Nichtbenutzung eine besonders raumsparende Aufbewahrung, vorzugsweise in einem bereits eingeräumten Küchenschrank, gewährleisten soll und sich zugleich für den Zeitraum ihrer Benutzung auf einer Arbeitsfläche oder bei ihrem Einsatz auf einem Esstisch durch eine hohe Standfestigkeit auszeichnen soll.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Aufnahme von Messern oder anderen Gegenständen nach Anspruch 1.
  • Entsprechend betrifft der Erfindungsgegenstand eine Vorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Messer oder anderen Gegenständen in Form eines Blocks mit mindestens einem Einschubloch für das Messer oder den mindestens einen Gegenstand, wobei der Block an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand befestigbar ist, und wobei der Block der Vorrichtung
    • – einen oder mehrere Ausstellfüße zur zeitweisen Vergrößerung der Standfläche aufweist, wobei der Ausstellfuß, bzw. die Ausstellfüße, jeweils
    • – durch eine Drehachse drehbar mit dem Block verbunden ist, bzw. sind, sowie
    • – ein oder mehrere Führungselemente zur nur zeitweisen abnehmbaren Befestigung des Blocks an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand aufweist.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass diese jederzeit platzsparend aufgeräumt werden und kann nicht mehr durch unnötiges Herumstehen bei anderen Tätigkeiten hinderlich sein. Somit entfällt das ständige Hin- und Herräumen. Insbesondere dann, wenn man die Vorrichtung an die Innenseite von Oberschränken hängt, sind die Messer für Kinder unzugänglich aufbewahrt. Außerdem sind die Messer vor Kochspritzern geschützt und bleiben sauber. Durch das Anbringen der Vorrichtung an der Innenseite von Schranktüren sind die Messer beim Öffnen der Schranktüre immer sofort griffbereit. Dennoch besteht jederzeit die Möglichkeit die Vorrichtung mit wenigen Handgriffen einfach von der Türe abzunehmen. Die Vorrichtung kann zum Arbeiten auch herausgenommen werden, denn diese beinhaltet mit den drehbar angeordneten Ausstellfüßen technische Mittel, die es ermöglichen, den Block sicher auf der Arbeitsfläche abzustellen.
  • Der Kern der Erfindung betrifft die nutzerfreundliche Abnehmbarkeit, bzw. die nachfolgend leichte erneute Befestigung des vergleichsweise schmalen Messerblocks an einem engen Ort, bevorzugt in einem Möbel, wobei die Vorrichtung, die bei einer vergleichsweise geringen Breite dennoch zugleich eine sehr hohe Standfestigkeit aufweist.
  • Die nutzerfreundliche Abnehmbarkeit und umgekehrt die anwenderfreundliche Art der Befestigung der Vorrichtung, basiert auf dem Einsatz von Führungselementen, die im Bereich der Seitenflächen und/oder im Bereich der stirnseitigen Fläche der Vorrichtung vorgesehen sind. Die Führungselemente ermöglichen eine gleitende Einführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die hohe Standfestigkeit der Vorrichtung wird bewirkt durch Ausstellfüße, die im unteren Bereich der Vorrichtung zeitweise eine Verbreiterung der Standfläche erlauben, ohne die Vorrichtung permanent zu vergrößern.
  • Die bewegbaren Ausstellfüße ermöglichen, abhängig von ihrer Länge und dem Ausmaß mit dem diese in die Querstellung gedreht werden, eine sehr variable Verbreiterung der Standfläche. Gleichzeitig wird aufgrund der Drehbarkeit die Handhabbarkeit und die Verstaubarkeit der Vorrichtung nach deren Nutzung nicht eingeschränkt.
  • Die Breite der Vorrichtung ist so bemessen, dass diese in dem zwischen der Innenseite der Schränktür und der Vorderseite der Regalböden liegenden Bereich (ein Zwischenraum, der bei den meisten bestehenden Schrank ohnehin ungenutzt vorhanden ist oder durch eine nachträgliche geringfügige Kürzung der Regalböden nachträglich geschaffen werden kann) angeordnet werden kann.
  • Daher ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in Verbindung mit den bereits genannten Vorteilen (nutzerfreundliche Abnehmbarkeit und hohe Standfestigkeit) auch bei bestehenden Schränken einsetzbar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung weisen die Einschublöcher eine schräg nach unten geneigte Orientierung auf.
  • Aus Gründen der Ergonomie und auch um beim schnellen Öffnen der Schranktüre ein Herausfallen des mindestens einen Messers aus der Vorrichtung zu verhindern, kann das mindestens eine Einschubloch schräg nach unten geneigt sein.
  • In einer weiteren alternativen bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung weisen die Einschublöcher eine besondere Form auf.
  • Damit der von der Vorrichtung zu entnehmende Gegenstand von der Vorrichtung optimal gehalten wird, kann das mindestens eine Einschubloch eine dem aufzunehmenden Gegenstand angepasste Form aufweisen.
  • Bei den verschiedenen, oben erläuterten, Ausführungsformen der Erfindung kann der Hauptbestandteil der Vorrichtung dem Grundsatz nach unterschiedlichste Formen und Konturen umfassen.
  • Besonders bevorzugt sind jedoch Vorrichtungen, deren Seitenflächen die Kontur eines Dreiecks oder Vierecks oder eines Kreissegments aufweisen. Dies hat auch ergonomische Gründe.
  • Aus Gründen der Ergonomie kann die Kontur des Blocks rechteckig oder viereckig oder in Form eines Kreissegments ausgebildet sein.
  • Dem Kerngedanken der Erfindung entsprechend weist der Hauptbestandteil der Vorrichtung, d. h. der Messerblock als solcher, eine geringe Breite auf.
  • Um sicherzustellen, dass bei an der Innenseite der Schranktür montierter Vorrichtung die Schranktür geschlossen werden kann, kann der Block relativ schmal sein.
  • In Maßeinheiten angegeben kann Messerblock eine Breite (Stärke) im Bereich von 20 mm bis 70 mm aufweisen.
  • Eine Breite im vorgenannten Bereich erfüllt das bereits genannte Erfordernis, dass die Vorrichtung an der Innenseite einer Schranktür montierbar ist, wobei die Schranktür zugleich weiterhin vollständig schließbar ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Öffnung des mindestens einen Einschublochs in einer Senke des Blocks, um dem mindestens einen in dem Block steckenden Messer oder anderen Gegenstandes optimal Halt zu geben.
  • Die Führungselemente, welche der zeitweisen Befestigung des Messerblocks dienen, können entweder als
    • – Führungsschlitze, oder alternativ als punktuelle
    • – Ankerelemente.
    ausgebildet sein. Entsprechend ergeben sich zahlreiche alternative Ausführungsformen.
  • Falls die Führungselemente als Führungsschlitze ausgebildet sind, so ergeben sich im Hinblick auf den Ort der Anbringung der Führungsschlitze drei besonders bevorzugte Ausführungsformen, nämlich:
    • – die Führungsschlitze sind an einer oder an beiden seitlichen Flächen des Blocks angeordnet,
    • – die Führungsschlitze sind an der Stirnseite des Blocks,
    • – die Führungsschlitze sind an einer oder an beiden seitlichen Flächen des Blocks und an der Stirnseite des Blocks angeordnet.
  • Die Anbringung einer Mehrzahl von Führungsschlitzen an einem Block kann den Block auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Installationsarten vorbereiten, so dass dieser im Hinblick auf die Nachrüstung einer Küche besonders kompatibel ist.
  • Ein Führungsschlitz an der Stirnseite des Blocks erfordert am jeweiligen Anbringungsort allerdings genügend Raum nach oben, weil ein Messerblock mit stirnseitigem Führungsschlitz von oben in eine in vertikaler Richtung an der rückseitigen Innenwand eines Küchenschranks angeordnete Führungsschiene eingeführt werden muss.
  • Der Platzbedarf wird gesenkt, wenn die den stirnseitigen Führungsschlitz aufnehmende Ankerschiene nach vorne kippbar ist. Dadurch wird die Einführung des am Messerblocks geordneten Führungsschlitzes erleichtert. Das gleiche gilt für die Entnahme der Vorrichtung. Während der Lagerung wird die Ankerschiene zusammen mit dem Messerblock in die platzsparende Lagerposition bewegt. Der Messerblock kann bis zum nächsten Gebrauch z. B. durch einen Magneten in der Lagerposition gehalten werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die als Führungsschlitze ausgebildeten Führungselemente im Querschnitt ein Schwalbenschwanzprofil auf, wobei die Führungsschlitze in die Seitenfläche oder die Stirnseite des Blocks eingearbeitet sind. Dabei sind die Führungsschlitze so angeordnet, dass sich diese zur Blockmitte hin aufweiten.
  • Der Erfindungsgedanke umfasst auch Führungsschlitze, die kein Schwalbenschwanzprofil aufweisen. Den gleichen Zweck wie das vorgenannte Schwalbenschwanzprofil würde alternativ auch ein U-Profil erfüllen, dessen offene Seite zumindest teilweise verschlossen ist durch Verlängerungen der beiden Schenkel des U-Profils, wobei die Schenkelverlängerungen in Bezug auf die Schenkel des U-Profils rechtwinklig angeordnet sind.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform ist ein Führungsschlitz vorgesehen, dessen Querschnitt kein Schwalbenschwanzprofil aufweist, sondern aus einer in den Messerblock eingearbeiteten Nut mit parallel verlaufenden Seitenflächen besteht. Dabei ist die Nut abgedeckt durch ein Blech mit einer mittigen schlitzartigen Öffnung, wobei das Blech in die seitliche Oberfläche des Messerblocks eingelassen sein kann, so dass die obenseitigen Kanten des Blechs nicht störend sind bei der Handhabung des Blocks. Der vorbeschriebene Führungsschlitz kann im Zusammenwirken mit einem als Ankerschiene dienenden T-Profil eingesetzt werden.
  • Um die Einführung der vorgenannten Führungsschlitze in eine schrankseitig angeordnete Ankerschiene zu erleichtern, können die vorbeschriebenen Varianten der Führungsschlitze jeweils am Anfangsabschnitt des Führungsschlitzes eine trichterförmige Aufweitung aufweisen.
  • Aus US 3,743,372 A ist eine modulartig aufgebaute Lagervorrichtung für Kleinteile bekannt, wobei die einzelnen Module auf der einen Seite jeweils eine Schwalbenschwanznut und auf der gegenüberliegenden Seite eine zur Schwalbenschwanznut komplementär geformte Feder aufweise. Auf diese Weise sind die einzelnen Module lösbar miteinander verbindbar. Auf analoge Weise kann die Lagervorrichtung auch an einer Wand oder an einem ähnlichen Untergrund befestigt werden. Das Gleiche gilt für die erfindungsgemäße Vorrichtung. Auf die technische Ausführung der in US 3,743,372 A offenbarten Führungselement, d. h. die Schwalbenschwanzprofil wird im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Bezug genommen.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist denkbar, dass die Führungsschlitze nicht in dem Messerblock, sondern in einer zu einem Möbelstück gehörenden Oberfläche angeordnet sind.
  • Daher sind bei dieser Ausführungsform die Ankerelemente (Ankerschienen, Ankerleisten, Ankerprofile oder Einzelanker) jeweils auf einer Linie liegend
    • – auf mindestens einer Seitenfläche des Blocks, d. h. auf einer oder auf beiden Seitenflächen, oder
    • – auf der Stirnseite des Blocks so angeordnet, dass sie jeweils über dessen Seitenfläche oder dessen Stirnseite hinausragen.
  • Ein Einzelanker weist einen Hals und einen Kopf auf, wobei der Kopf einen größeren Durchmesser aufweist als der Hals.
  • In der einfachsten Ausführungsform kann ein solches Ankerelement aus einer Schraube bestehen, deren Gewinde in die Seitenfläche des Messerblocks oder in die Stirnfläche des Messerblocks eingedreht worden ist. Dabei ist denkbar, dass mehrere in einer Linie angeordnete Schrauben auf einer Seitenfläche oder der Stirnseite des Messerblocks angeordnet werden. Beim Fixieren des Messerblocks wird jeweils der Schraubenhals in den Schlitz einer wandseitig montierten Ankerschiene eingeführt. Da der Durchmesser des Schraubenkopfes größer ist als die Breite des Schlitzes, dienen die Schrauben als Ankerelemente und fixieren den Messerblock.
  • Dabei kann der runde Kopf des Einzelankers aufgrund seiner Rundung die Einführung in die Ankerschiene erleichtern und so auch das Hineingleiten eines auf den Einzelanker folgenden Einzelankers, bzw. alternativ einer auf den Einzelanker folgenden Ankerschiene, unterstützen.
  • Eine Kombination aus Einzelanker und Ankerschiene ist vorteilhaft, weil der Einzelanker die Einführung erleichtern kann, wobei zunächst keine formschlüssige Verbindung zwischen Einzelanker und Ankeschiene angestrebt werden muss.
  • Für eine formschlüssige Fixierung des Messerblocks kann eine zusätzliche, nachfolgend angeordnete, Ankerschiene sorgen.
  • Die Einführung des Einzelankers in die Ankerschiene kann in einer speziellen Ausführungsform zusätzlich unterstützt werden, wenn der Kopf des Einzelankers drehbar gelagert ist (z. B. durch eine zusätzliche auf dem Ankerkopf drehbar gelagerte Rolle) oder alternativ einen um den Ankerkopf angeordneten drehbaren Ring aufweist.
  • Die möbelseitig angeordneten Ankerelemente können entweder aus
    • – Ankerleisten (d. h. leistenartige Profile oder Profilabschnitte mit trapezförmigen Querschnitt (= Schwalbenschwanzprofil) oder T-förmigem Querschnitt, und/oder
    • – Einzelanker mit jeweils einem Hals und einem Kopf, der einen größeren Durchmesser aufweist als der Hals, bestehen, wobei
    • – die Ankerleisten mit der jeweils schmaleren Querschnittsseite an einer der Seitenflächen oder an der Stirnseite des Blocks angeordnet sind, und
    • – die Einzelanker jeweils durch den Hals (des Einzelankers) mit einer der Seitenflächen oder der Stirnseite des Blocks verbunden sind.
  • Der Vorteil dieser Ausführungsform, bei welcher die Ankerelemente möbelseitig angeordnet sind, besteht darin, dass die Fertigung des Messerblocks einfacher und damit kostengünstiger sein kann, weil das Einfräsen einer Schwalbenschwanznut in die Seitenfläche oder die Stirnseite des Messerblocks entfällt. Für die möbelseitig anzubringenden Ankerschienen können vorgefertigte und somit ebenfalls kostengünstige Ankerprofile (Ankerschienen) eingesetzt werden.
  • Bei einer weiteren besonders bevorzugten alternativen Ausführungsform sind die Ankerelemente als Ankerschienen (Ankerleisten) ausgeführt, wobei die Ankerleisten zumindest zum Teil aus einem magnetischen Material aufgebaut sind. Der Querschnitt der Ankerleisten kann einen viereckigen Querschnitt aufweisen, wobei die untere Seite der Leiste eine Auflagefläche bildet.
  • Bei dieser Ausführungsform ist möbelseitig, anstatt einer Führungsschiene, eine im Querschnitt L-förmige (d. h. winkelförmige) oder U-förmige in horizontaler Richtung angeordnete Auflage aus Metall angeordnet. In dieser Ausführungsform muss die Ankerleiste im Querschnitt keine Trapezform (Schwalbenschwanz) aufweisen, weil die seitliche Fixierung des Messerblocks durch die Wechselwirkung zwischen dem Magneten und der metallischen Schiene bewirkt wird.
  • Dabei liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass das magnetische Material alternativ nicht am Messerblock, sondern möbelseitig angeordnet ist, während das metallische Gegenstück zum Magneten am Messerblock angeordnet ist.
  • Die besonders hohe Standfestigkeit der Vorrichtung wird bewirkt durch einen Ausstellfuß zur zeitweisen/temporären Vergrößerung der Standfläche des Blocks ein bewegbares (d. h. ein drehbares oder ein ausklappbares) Element ist, wobei der Ausstellfuß Platz findet in
    • – einer Aussparung, die im unteren Abschnitt des Blocks angeordnet ist und in Form und Größe dem Ausstellfuß entspricht, und
    • – durch eine mittige Drehachse drehbar mit dem unteren Abschnitt des Blocks verbunden ist.
  • Bei der Drehachse kann es sich im Fall einer in technischer Hinsicht leicht zugänglichen Lösung z. B. um eine Schraube handeln, um deren Hals der Ausstellfuß drehbar gelagert ist. Falls der Ausstellfuß Holz besteht, kann der Schraubenhals zum Schutz des Holzes von einer Blechhülse umgeben sein.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Kombination von zwei Messerblöcken in einer der vorbeschriebenen Ausführungsformen.
  • Diese kombinierte Vorrichtung zur Aufnahme von mindestens zwei Messern oder anderen Gegenständen mit mindestens zwei Einschublöchern für das Messer oder den mindestens einen anderen Gegenstand zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorrichtung jeweils zwei Vorrichtungen in einer der vorgenannten Ausführungsformen umfasst, wobei die beiden Vorrichtungen bei paralleler (bzw. deckungsgleicher) Anordnung im Bereich ihrer Stirnseiten durch ein oder mehrere scharnierartige Elemente oder ein Klavierband bewegbar miteinander verbunden sind.
  • Der Vorteil einer solchen Kombination besteht neben der vergrößerten, d. h. der verdoppelten Aufnahmekapazität der Vorrichtung, darin, dass die Vorrichtung bei V-förmiger Anordnung bereits eine hohe Standfestigkeit aufweist, d. h. der Ausstellfuß, der zu jeder der beiden bewegbar miteinander verbundenen Vorrichtungen gehört, muss nicht zwingend genutzt werden, bzw. ist nicht erforderlich, weil die Vorrichtung bei V-förmiger Anordnung der beiden Hälften bereits eine ausreichend hohe Standfestigkeit aufweist.
  • Es ist vorgesehen, dass die beiden bewegbar miteinander verbundenen Vorrichtungen jeweils die gleiche Kontur aufweisen, d. h. die Kontur eines Dreiecks, eines Vierecks oder eines Kreissegments. Am meisten bevorzugt ist die Kontur eines Kreissegments, insbesondere die Kontur eines Viertelkreises.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen, die verschiedene Ausführungsbeispiele veranschaulichen. Alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale bilden für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüche und deren Rückbeziehung.
  • Im Einzelnen zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht einer Vorrichtung der eingangs genannten Art;
  • 2 eine Rückansicht einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung;
  • 3 eine Rückansicht einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung;
  • 4 eine Rückansicht einer vierten Ausführungsform der Vorrichtung;
  • 5 Seitenansicht Messerblock mit Einzelankern;
  • 6 Seitenansicht Messerblock mit Ankerschiene;
  • 7 Seitenansicht Messerblock mit Führungschlitzen;
  • 8 Seitenansicht Messerblock mit stirnseitigem Führungsschlitz;
  • 9 Räumliche Darstellung eines zweitteiligen Messerblocks im geöffneten Zustand;
  • 1 zeigt eine Vorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Messer oder anderen Gegenständen in Form eines Blocks 10. Die Vorrichtung weist eine oder mehrere Führungsschlitze 11 auf, die mittels einer Führungsschiene (Ankerschiene) 11c, die auf der Innenseite einer Schranktür montiert werden kann, befestigt wird – des weiteren einen Ausstellfuß 14 zum Aufstellen der Vorrichtung. Auf der Schmalseite der Vorrichtung befinden sich die Einschublöcher 13 in die beispielsweise Messer hineingesteckt werden können.
  • Die Einschublöcher 13 können schräg nach unten geneigt sein, damit hineingesteckte Messer beim ruckartigen Öffnen der Schranktüre nicht aus den Einschublöchern 13 herausgeschleudert werden können. Durch die schräg nach unten angeordneten Einschublöcher 13 sind die hier nicht näher dargestellten Messer außerdem ergonomisch in dem Block angeordnet. Die Einschublöcher 13 sind schlitzartig ausgebildet, können aber auch beliebige andere Formen aufweisen, die dem aufzunehmenden Gegenstand angepasst sind. Vorzugsweise kann die Vorrichtung aus Holz oder Kunststoff gefertigt sein.
  • 2 zeigt eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung 20. Die Vorrichtung weist eine oder mehrere Führungsschlitze 11 (wie bei 1) auf, die wie bei 1 mittels einer Führungsschiene (Ankerschiene) 21c (in 2 nicht gezeigt) auf der Innenseite einer Schranktüre montiert werden können – des weiteren einen oder mehrere Ausstellfüße 24 zum Aufstellen der Vorrichtung. Sie weist Einschublöcher 22, beispielsweise zur Aufnahme von Messern auf, die in einer Senke 23 angeordnet sind. Durch die Senke 23 können, die in die Einschublöcher 22 hineingesteckten, hier nicht näher dargestellten Messer, noch besser festgehalten werden.
  • 3 und 4 zeigen eine dritte und eine vierte Ausführungsform einer Vorrichtung 30 und einer Vorrichtung 40. Die Vorrichtung 30 und 40 weisen eine oder mehrere Führungsschlitze 11 (wie bei 1 auf, die mittels einer Führungsschiene 12 (wie bei 1) auf der Innenseite einer Schranktüre montiert werden können – des weiteren einen oder mehrer Ausstellfüße 33 und 43 zum Aufstellen der Vorrichtung. Durch die schräge Anordnung der Einschublöcher 31 und 41 sind die hier nicht näher dargestellten Messer ergonomisch in der Vorrichtung 30 und 40 angeordnet.
  • Die 5 bis 8 zeigen die erfindungsgemäße Vorrichtung jeweils in der vierten Ausführungsform, welche sich dadurch auszeichnet, dass der Block 40 die Kontur eines Kreissegments, nämlich die bevorzugte Kontur eines Viertelkreises aufweist.
  • Die Besonderheit bei der in 5 gezeigten Ausführungsform besteht darin, dass die Ankerelemente aus Einzelankern 42d bestehen, wobei mehrere in einer Linie angeordnete Einzelanker 42d auf der Seitenfläche der Vorrichtung 40 angeordnet sind.
  • Die zur Aufnahme der Einzelanker 42d vorgesehenen Führungsschlitze sind bei dieser Alternative in einer separaten Leiste (siehe 5 Querschnittbilder A und B) angeordnet. Die beiden Querschnittbilder A und B in 5 zeigen neben einer Leiste mit einer Schwalbenschwanzprofilnut (A) eine Leiste in die eine T-förmig hinterschnittene Nut (B) eingearbeitet ist. Beide Nutarten eignen sich zur Aufnahme der Einzelanker 42d.
  • Der Einzelanker 42d weist einen drehbaren Kopf 12 auf. Der drehbare Kopf 12 erleichtert die Einführung des Einzelankers in die Führungsschlitze 42a.
  • Bei der in 6 gezeigten Ausführungsform bestehen die Ankerelemente aus einer auf der Seitenfläche des Blocks 40 angeordneten Ankerschiene 42c.
  • Die in 7 gezeigte Vorrichtung 40 weist beidseitig Führungsschlitze 42a auf, wobei die Führungsschlitze 42a im Querschnitt ein Schwalbenschwanzprofil (A) oder alternativ eine hinterschnittene Nut (B) T-Nut aufweisen. Die Besonderheit bei der ersten Alternative A besteht darin, dass die eingesetzten Ankerelemente nicht an den Querschnitt des Führungsschlitzes 42a angepasst sind, d. h. die Ankerelemente, bei welchen es sich um Ankerschienen 42c oder um Einzelanker 42d, bzw. um eine Kombination aus Ankerschienen 42c und Einzelanker 42d handeln kann, weisen bei den in 7 gezeigten Beispielen im Querschnitt kein zum Führungsschlitz komplementäres Schwalbenschwanzprofil, auf.
  • 8 zeigt die Vorrichtung 40 mit einem stirnseitig angeordneten Führungsschlitz 42a, der von oben in die Ankerschiene 42c eingeführt wird. Die Ankerschiene 42c ist mit einer Montageplatte drehbar verbunden. Die Montageplatte dient der Montage der Ankerschiene 42c an der Rückwand eines Küchenmöbels.
  • Wird die Ankerschiene 42c nach vorne gekippt, so wird dadurch die Einführung des am Messerblocks 40 angeordneten Führungsschlitzes 42a in die Ankerschiene 42c erleichtert. Das Gleiche gilt für die Entnahme, d. h. die Entnahme wird durch das Kippen der Ankerschiene 42c erleichtert.
  • Zum Erreichen der Lagerposition wird die Ankerschiene 42c, zusammen mit dem Messerblock 40, in Richtung Montageplatte bewegt. Die vorübergehende Fixierung in dieser Lagerposition kann, falls die Montageplatte aus einem magnetischen Material aufgebaut ist, beispielsweise durch einen an der Stirnseite des Blocks 40 angeordneten Magneten bewirkt werden.
  • 9 zeigt zwei Vorrichtungen 40 mit der bevorzugten Kontur eines Viertelkreises, wobei die beiden Vorrichtungen stirnseitig durch ein Scharnier oder durch ein Klavierband (beides nicht gezeigt) drehbar miteinander verbunden sind und so einen Messerblock mit doppelter Aufnahmekapazität (DoubleX-Messerblock) ergeben.
  • In der gezeigten Ausführung wird deutlich, dass das Aufklappen der Vorrichtung die Standfestigkeit, in Ergänzung zu der von den Ausstellfüßen (in 8 nicht gezeigt) ausgehenden Erhöhung der Standfestigkeit eines einzelnen Messerblocks, zusätzlich verbessert.
  • Die beiden bewegbar miteinander verbundenen Messerblöcke 40 weisen auf den jeweils außen liegenden Seitenflächen Führungsschlitze 42a auf. Die Führungsschlitze 42a haben im gezeigten Beispiel im Querschnitt ein Schwalbenschwanzprofil. Als Ankerelemente sind in die Führungsschlitze 42d Einzelanker 42d oder Ankerschienen 42c (in 8 nicht gezeigt) einführbar.
  • Auch eine Kombination aus einem Einzelanker 42d, der einen drehbaren Kopf aufweisen kann, und einer nachfolgenden Ankerschiene 42c ist denkbar. Der Vorteil der vorgenannten Kombination besteht darin, dass die Einführung durch den mit einem drehbaren Kopf ausgestatteten Einzelanker unterstützt wird, während die auf den Einzelanker folgende Ankerschiene für eine formschlüssige Verbindung und dadurch für eine Fixierung der Lagerposition sorgt.
  • Bezugszeichenliste
  • 10, 20, 30, 40
    Vorrichtung zur Aufnahme von Messer oder anderen Gegenständen
    11, 21, 32, 42
    Führungselemente
    11a, 21a, 32a, 42a
    Führungsschlitze
    11b, 21b, 32b, 42b
    Ankerelement
    11c, 21c, 32c, 42c
    Ankerschiene
    11d, 21d, 32d, 42d
    Einzelanker
    12
    Drehbarer Kopf eines Einzelankers
    13, 22, 31, 41
    Einschubloch
    14, 24, 33, 43
    Ausstellfüße
    15
    Aussparung
    23
    Senke
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 29822877 U1 [0006, 0006, 0006, 0006]
    • DE 102004018274 A1 [0007]
    • US 5655672 A [0007]
    • US 2005/0258115 A1 [0008, 0008, 0009]
    • DE 298282887 U1 [0008]
    • US 4575939 A [0010, 0010]
    • US 3743372 A [0042, 0042]

Claims (15)

  1. Vorrichtung (10, 20, 30, 40) zur Aufnahme von mindestens einem Messer oder anderen Gegenständen in Form eines Blocks (10, 20, 30, 40) mit mindestens einem Einschubloch (13, 22, 31 41) für das Messer oder den mindestens einen Gegenstand, wobei der Block (10, 20, 30, 40) an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Block (10, 20, 30, 40) – einen oder mehrere Ausstellfüße (14, 24, 33, 43) zur zeitweisen Vergrößerung der Standfläche aufweist, wobei der Ausstellfuß (14, 24, 33, 43), bzw. die Ausstellfüße (14, 24, 33, 43), jeweils – durch eine Drehachse drehbar mit dem Block (10, 20, 30, 40) verbunden ist, bzw. sind, sowie – ein oder mehrere Führungselemente (11, 21, 32, 42) zur nur zeitweisen abnehmbaren Befestigung des Blocks (10, 20, 30, 40) an der Innenseite einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Einschubloch (13, 22, 31, 41) schräg nach unten geneigt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Einschubloch (13, 22, 31, 41) eine dem aufzunehmenden Gegenstand angepasste Form aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Block (10, 20, 30, 40) die Kontur eines Dreiecks oder Vierecks oder eines Kreissegements aufweist und der Block (10, 20, 30, 40) schmal ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung des mindestens einen Einschublochs (22) in einer Senke (23) des Blocks liegt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Messerblock (10, 20, 30, 40) in seiner Breite so bemessen ist, dass – die Breite des Messerblocks (10, 20, 30, 40) mindestens der Breite der Messergriffe der in den Messerblock (10, 20, 30, 40) eingesteckten Messer entspricht, und – die Breite des Messerblocks (10, 20, 30, 40) maximal der doppelten Breite der in den Messerblock (10, 20, 30, 40) eingesteckten Messer entspricht.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 21, 32, 42), welche der zeitweisen Befestigung des Blocks (10, 20, 30, 40) dienen, als Führungsschlitze (11a, 21a, 32a, 42a) ausgebildet sind, wobei – in mindestens einer der beiden seitlichen Flächen des Blocks (10, 20, 30, 40) Führungsschlitze (11a, 21a, 32a, 42a) angeordnet sind, und/oder – in der Stirnseite des Blocks (10, 20, 30, 40) mindestens ein Führungsschlitz (11a, 21a, 32a, 42a) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 21, 32, 42) als Führungsschlitze (11a, 21a, 32a, 42a) ausgebildet sind und im Querschnitt ein Schwalbenschwanzprofil aufweisen, wobei – die Führungsschlitze (11a, 21a, 32a, 42a) in die Seitenfläche oder in die Stirnseite des Blocks (10, 20, 30, 40) eingearbeitet sind, und wobei – der Querschnitt der Führungsschlitze (11a, 21a, 32a, 42a) sich zum Blockinneren hin aufweitet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 21, 32, 42), welche der zeitweisen Befestigung des Blocks (10, 20, 30, 40) an einer Schranktür oder an einem anderen Gegenstand dienen, als Ankerelemente (11c, 21c, 32c, 42c, 11d, 21d, 32d, 42d) ausgebildet sind, wobei die Ankerelemente (11c, 21c, 32c, 42c, 11d, 21d, 32d, 42d) jeweils – auf mindestens einer Seitenfläche des Blocks (10, 20, 30, 40), oder – auf der Stirnseite des Blocks (10, 20, 30, 40) angeordnet sind, und – die Ankerelemente (11c, 21c, 32c, 42c, 11d, 21d, 32d, 42d) jeweils über die Seitenfläche des Blocks (10, 20, 30, 40) oder dessen Stirnseite hinausragen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ankerelemente (11c, 21c, 32c, 42c, 11d, 21d, 32d, 42d) jeweils aus – Ankerschienen (11c, 21c, 32c, 42c) mit einem trapezförmigen Querschnitt (Schwalbenschwanzprofil) und/oder aus mindestens einem – Einzelanker (11d, 21d, 32d, 42d) mit jeweils einem Hals und einem Kopf, der einen größeren Durchmesser aufweist als der Hals, bestehen, wobei – die Ankerschienen (11c, 21c, 32c, 42c) mit der jeweils schmaleren Querschnittsseite an einer der Seitenflächen oder an der Stirnseite des Blocks (10, 20, 30, 40) angeordnet sind, und – die Einzelanker (11d, 21d, 32d, 42d) jeweils durch den Hals des Einzelankers (11d, 21d, 32d, 42d) mit der jeweiligen Seitenfläche oder der Stirnseite des Blocks (10, 20, 30, 40) verbunden sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ankerelemente (11c, 21c, 32c, 42c, 11d, 21d, 32d, 42d) zumindest zum Teil aus Ankerschienen (11c, 21c, 32c, 42c) mit viereckigem Querschnitt bestehen, wobei die Ankerschienen (11c, 21c, 32c, 42c) zumindest zum Teil aus einem magnetischen Material aufgebaut sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die drehbar mit dem unteren Abschnitt des Blocks (10, 20, 30, 40) verbundenen Ausstellfüße (14, 24, 33, 43) jeweils durch eine mittig angeordnete Drehachse mit dem unteren Abschnitt des Blocks (10, 20, 30, 40) verbunden sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Block (10, 20, 30, 40) in seinem unteren Abschnitt eine Aussparung (15) aufweist, die in Form und Größe dem jeweiligen Ausstellfuß (14, 24, 33, 43) entspricht.
  14. Vorrichtung (100) zur Aufnahme von mindestens zwei Messern oder anderen Gegenständen mit mindestens zwei Einschublöchern (13, 22, 31, 41) für das Messer oder den mindestens einen anderen Gegenstand, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (100) jeweils zwei Vorrichtungen (10, 20, 30, 40) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 umfasst, wobei die beiden parallel zueinander angeordnete Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 13 im Bereich ihrer Stirnseiten durch ein oder mehrere scharnierartige Elemente bewegbar miteinander verbunden sind.
  15. Vorrichtung (100) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden bewegbar miteinander verbundenen Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 12 jeweils beide die Kontur eines Dreiecks, eines Vierecks oder eines Kreissegments, insbesondere die Kontur eines Viertelkreises, aufweisen.
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