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DE102016009077A1 - Vorrichtung zur flexiblen Abtrennung eines Raums innerhalb eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zur flexiblen Abtrennung eines Raums innerhalb eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102016009077A1
DE102016009077A1 DE102016009077.4A DE102016009077A DE102016009077A1 DE 102016009077 A1 DE102016009077 A1 DE 102016009077A1 DE 102016009077 A DE102016009077 A DE 102016009077A DE 102016009077 A1 DE102016009077 A1 DE 102016009077A1
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Stephan Schweiger
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Audi AG
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Audi AG
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Abstract

Eine Vorrichtung (3) zur flexiblen Abtrennung eines Raums (2) innerhalb eines Kraftfahrzeugs weist ein Trennelement (4) und ein Aufnahmeelement (5) auf, in dem das Trennelement (4) entnehmbar aufgenommen ist. Das Trennelement (4) weist ein in dem Aufnahmeelement (5) aufgenommenes Rahmenteil (6a) und ein gegenüber dem Rahmenteil (6a) verdrehbares Schließteil (7) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur flexiblen Abtrennung eines Raums innerhalb eines Kraftfahrzeugs, mit einem Trennelement und mit einem Aufnahmeelement nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Ein Kofferraum eines Kraftfahrzeugs ist in seitlicher Richtung meist durch die Verkleidung der Radhäuser, nach unten durch einen Laderaumboden und nach oben durch eine Hutablage oder ähnliches begrenzt. Bei neueren Fahrzeugen ist es teilweise möglich, den Laderaumboden in der Höhe zu verstellen, beispielsweise um eine mit der hinteren Kante des Kofferraums ebene Ladefläche herzustellen, so dass ein besonders bequemes Be- und Entladen des Kofferraums möglich ist. In diesem Fall entstehen im seitlichen Bereich hinter den Radkästen jeweilige Räume, die Teile des Kofferraums sind und die einen Zugang zu dem Bereich unterhalb des Laderaumbodens ermöglichen. Um zu verhindern, dass Gegenstände aus dem Kofferraum in den Bereich unterhalb des sich in der oberen Position befindenden Laderaumbodens gelangen können, werden teilweise Trennelemente eingesetzt, die in entsprechende Aufnahmeelemente eingesteckt werden.
  • In dem oberen Zustand der Hutablage sind solche Trennelemente somit sehr nützlich. Problematisch werden die Trennelemente dann, wenn sich der Laderaumboden, beispielsweise zur Vergrößerung des Ladevolumens des Kofferraums, in seinem unteren Zustand befindet. Dann stehen sie nämlich nach oben in den Kofferraum, wo sie zum einen eine Störung darstellen und zum anderen das Ladevolumen des Kofferraums verkleinern. Zum Beispiel kann zum Transport von Golftaschen oder ähnlichem die gesamte Breite des Kofferraums benötigt werden. Auch zum Verstauen der Hutablage unter dem Laderaumboden, wenn sich dieser in der obersten Position befindet, ist die gesamte Breite des Kofferraums erforderlich. In diesem Fall müssen die Trennelemente entnommen werden, um die Hutablage entsprechend verstauen zu können.
  • Für den Benutzer des Kraftfahrzeugs stellt sich in diesem Fall die Frage, wo er die Trennelemente unterbringt. Zwar könnten sie in der heimischen Garage gelagert werden, dann sind sie jedoch in dem Fall, in dem der Laderaumboden in seiner oberen Position montiert wird, möglicherweise nicht verfügbar. Bei einer Unterbringung im Kraftfahrzeug werden sie meist als störend empfunden, zumal sie während der Fahrt nicht unbedingt an dem für sie vorgesehenen Platz verbleiben und dann Geräusche verursachen können.
  • Die FR 2 876 329 A1 beschreibt einen Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, der in einer seitlichen Verkleidung gelagerte, in denselben schwenkbare Behälter aufweist.
  • Eine Innenraumverkleidung mit einem an der Karosserie befestigten, die Innenraumverkleidung unterstützenden Trägerelement, an dem Halteeinrichtungen für Zubehörteile gebildet sind, ist in der DE 102 41 925 A1 beschrieben.
  • Aus der DE 10 2012 004 283 A1 ist eine Laderaumvorrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeuges bekannt, bei der Funktionseinheiten zum Beispiel klappbar an einer Seitenwand des Laderaums angeordnet sind.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur flexiblen Abtrennung eines Raums innerhalb eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, bei welcher ein den Raum abtrennendes Trennelement in seinem Nichtgebrauchszustand keine Störung darstellt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
  • Durch das Rahmenteil und das gegenüber dem Rahmenteil verdrehbare Schließteil des erfindungsgemäßen Trennelements ist es möglich, den größten Teil des Trennelements, nämlich das verdrehbare Schließteil, aus der vertikalen Stellung, in der es eine Abtrennung gegenüber dem Raum erzeugt, in eine horizontale oder sogar noch weiter nach unten geklappte Stellung zu bewegen, so dass das Trennelement keine Störung innerhalb des Kofferraums des Kraftfahrzeugs mehr darstellt. Vielmehr wird in dieser nach unten geklappten Stellung des Trennelements bzw. des Schließteils desselben die maximale Breite des Kofferraums freigegeben.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass das Trennelement zur Freigabe der gesamten Breite des Kofferraums nicht aus dem Aufnahmeelement entnommen werden muss, so dass es nicht erforderlich ist, einen alternativen Ort zur Unterbringung des Trennelements in seiner Nicht-Gebrauchsstellung zu suchen. Dennoch ist durch die entnehmbare Anordnung des Trennelements in dem Aufnahmeelement eine vollständige Entnahme des Trennelements jederzeit möglich, beispielsweise wenn der Kofferraum so beladen werden müsste, dass die nach unten geklappten Schließteile eine Störung darstellen würden. Das erfindungsgemäße Trennelement kann also gleichermaßen verdreht wie auch gesteckt werden, wodurch sich eine hohe Variabilität und ein damit verbesserter Nutzen für den Kunden ergibt, zumal die Funktionsweise zum Verdrehen bzw. Umklappen des Schließteils selbsterklärend ist.
  • Wenn in einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung das Schließteil eine Drehachse aufweist und das Rahmenteil Lagerstellen zur Aufnahme der Drehachse aufweist, ergibt sich eine sehr einfache Realisierung der Verdrehbarkeit des Schließteils gegenüber dem Rahmenteil.
  • Um möglichst viel Raum in vertikaler Richtung freizugeben, kann des Weiteren vorgesehen sein, dass die Drehachse sich an einem unteren Rand des Schließteils befindet.
  • Wenn das Schließteil in seinem in dem Aufnahmeelement aufgenommenen, den Raum abtrennenden Zustand wenigstens annähernd vertikal ausgerichtet ist, so ist eine besonders gute Abtrennung des Raums gegeben.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, dass das Trennelement eine Verriegelungseinrichtung zur Verriegelung des Schließteils gegenüber dem Rahmenteil aufweist. Dies ermöglicht eine Fixierung des Schließteils an dem Rahmenteil, so dass ein versehentliches Verdrehen des Schließteils ausgeschlossen werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Trennelement in seiner Gebrauchsstellung;
  • 2 eine detailliertere Vorderansicht des Trennelements aus 1;
  • 3 eine Rückansicht des Trennelements aus 2;
  • 4 eine vergrößerte Darstellung der Lagerung des Schließteils an dem Rahmenelement;
  • 5 eine schematische Seitenansicht des Trennelements in seinen beiden Zuständen; und
  • 6 eine Prinzipdarstellung einer Verriegelungseinrichtung zur Verriegelung des Schließteils an dem Rahmenteil.
  • 1 zeigt in einer sehr schematischen Darstellung ein Innenverkleidungsteil 1 für ein in seiner Gesamtheit nicht dargestelltes Kraftfahrzeug. Bei dem Innenverkleidungsteil 1 handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Seitenwand 1a eines ebenfalls in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kofferraums. In einem seitlichen Bereich des Kofferraums ist hinter dem Radkasten, der im vorliegenden Fall mit dem Innenverkleidungsteil 1 verkleidet ist, ein Raum 2 vorhanden, der mittels einer nachfolgend näher beschriebenen Vorrichtung 3 von dem Kofferraum abgetrennt werden kann. Hierzu weist die Vorrichtung 3 ein Trennelement 4 auf, das zur Abtrennung des Raums 2 in einem mit dem Innenverkleidungsteil 1 verbundenen oder einteilig mit demselben ausgebildeten Aufnahmeelement 5 aufnehmbar ist. Das Aufnahmeelement 5 kann beispielsweise ein einfacher Schlitz sein.
  • Des Weiteren weist die Vorrichtung 3 eine in 3 dargestellte Verbindungseinrichtung 6 zur Verbindung des Trennelements 4 mit dem Aufnahmeelement 5 auf. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dieser Verbindungseinrichtung 6 um ein an dem Aufnahmeelement 5 angebrachtes Rahmenteil 6a, das Teil des Trennelements 4 ist.
  • In 2 ist erkennbar, dass das Trennelement 4 neben dem in dem Aufnahmeelement 5 aufgenommenen Rahmenteil 6a ein gegenüber dem Rahmenteil 6a verdrehbares Schließteil 7 aufweist. Das Trennelement 4 ist demnach zweiteilig mit dem Rahmenteil 6a und dem Schließteil 7 ausgebildet. Während sich das Rahmenteil 6a an der Vorderseite des Trennelements 4 lediglich im unteren Bereich befindet, erstreckt es sich im hinteren Bereich des Trennelements 4, der in 3 dargestellt ist, an beiden Seiten seitlich nach oben.
  • Zur Verdrehbarkeit gegenüber dem Rahmenteil 6a weist das Schließteil 7 eine Drehachse 8 auf. Die Drehachse 8 ist im vorliegenden Fall durch zwei Zapfen 8a gebildet, die in Lagerstellen 9 des Rahmenteils 6a gelagert sind, um so die Drehachse 8 in dem Rahmenteil 6a aufzunehmen. Wie sich ebenfalls aus 3 ergibt, ist die Drehachse 8 an einem unteren Rand des Schließteils 7 vorgesehen, so dass bei der Verdrehung des Schließteils 7 ein großer Raum in vertikaler Richtung freigegeben wird. In 4 ist die Drehachse 8 des Schließteils 7 mit einem der Zapfen 8a sowie das Rahmenteil 6a mit einer der Lagerstellen 9 nochmals dargestellt. Die in den Lagerstellen 9 gelagerte Drehachse 8 des Schließteils 7 bildet gleichzeitig eine Fixierung des Schließteils 7 in vertikaler Richtung.
  • Aus der sehr schematischen Darstellung von 5 ergibt sich, dass das Schließteil 7 in seinem in dem Aufnahmeelement 5 bzw. in dem Innenverkleidungsteil 1 aufgenommenen, den Raum 2 abtrennenden Zustand wenigstens annähernd vertikal ausgerichtet ist. In seinem verdrehten bzw. geklappten Zustand ist das Schließteil 7 des Trennelements 4 im Wesentlichen horizontal oder leicht nach unten geneigt angeordnet. Dies ist in 5 durch die gestrichelte Linie und das mit dem Bezugszeichen 7' bezeichnete Schließteil erkennbar. Der genaue Winkel des Schließteils 7 in seinem nach unten geklappten Zustand hängt auch von dem Abstand des Trennelements 4 von dem nicht dargestellten Boden des Kofferraums ab, da das Schließteil 7 auf demselben aufliegt.
  • In 6 ist erkennbar, dass das Trennelement 4 des Weiteren eine Verriegelungseinrichtung 10 zur Verriegelung des Schließteils 7 gegenüber dem Rahmenteil 6 aufweist. Im vorliegenden Fall ist die Verriegelungseinrichtung 10 an einem den Lagerstellen 9 gegenüberliegenden Rand des Rahmenteils 6a, also an dem oberen Rand desselben, vorgesehen, es ist jedoch auch möglich, die Verriegelungseinrichtung 10 an einem anderen Ort vorzusehen. Beispielsweise könnte die Verriegelungseinrichtung 10 auch in die Verbindung der Drehachse 8 mit den Lagerstellen 9 integriert sein.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Verriegelungseinrichtung 10 eine Nut 11 an dem Rahmenteil 6a und einen in die Nut 11 eingreifenden Vorsprung 12 an dem Schließteil 7 auf. Vorzugsweise sind auf beiden Seiten des Schließteils 7 jeweilige Vorsprünge 12 vorgesehen. Dasselbe gilt für die Nuten 11 des Rahmenteils 6a, die mit den Vorsprüngen 12 korrespondieren. Durch Einführen der Vorsprünge 12 in die Nuten 11 kann das Schließteil 7 an dem Rahmenteil 6a fixiert werden. Durch ein entsprechendes Ziehen an dem Schließteil 7 können die Vorsprünge 12 aus den Nuten 11 gelöst und das Schließteil 7 um die Drehachse 8 gedreht werden, um es von der wenigstens annähernd vertikalen in die umgeklappte Position zu bringen. Selbstverständlich sind auch vollkommen andere Ausführungsformen der Verriegelungseinrichtung 10 zur Verriegelung des Schließteils 7 gegenüber dem Rahmenteil 6a denkbar. Die Verriegelungseinrichtung 10 könnte zum Beispiel auch so ausgeführt sein, dass eine Verrastung des Schließteils 7 an dem Rahmenteil 6a statt in horizontaler Richtung in vertikaler Richtung erfolgt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • FR 2876329 A1 [0005]
    • DE 10241925 A1 [0006]
    • DE 102012004283 A1 [0007]

Claims (7)

  1. Vorrichtung (3) zur flexiblen Abtrennung eines Raums (2) innerhalb eines Kraftfahrzeugs, mit einem Trennelement (4) und mit einem Aufnahmeelement (5), in dem das Trennelement (4) entnehmbar aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (4) ein in dem Aufnahmeelement (5) aufgenommenes Rahmenteil (6a) und ein gegenüber dem Rahmenteil (6a) verdrehbares Schließteil (7) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (7) eine Drehachse (8) aufweist, und dass das Rahmenteil (6a) Lagerstellen (9) zur Aufnahme der Drehachse (8) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (8) sich an einem unteren Rand des Schließteils (7) befindet.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließteil (7) in seinem in dem Aufnahmeelement (5) aufgenommenen, den Raum (2) abtrennenden Zustand wenigstens annähernd vertikal ausgerichtet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (4) eine Verriegelungseinrichtung (10) zur Verriegelung des Schließteils (7) gegenüber dem Rahmenteil (6a) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (10) an einem den Lagerstellen (9) gegenüberliegenden Rand des Rahmenteils (6a) vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (10) wenigstens eine Nut (11) an dem Rahmenteil (6a) und wenigstens einen Vorsprung (12) an dem Schließteil (7) aufweist.
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