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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Klappspitzen-Anlenkstück und ein Verfahren zum Montieren einer Klappspitze.
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Bei einer bestimmten Art von Kranen ist es üblich, an den Rollenkopf eines teleskopierbaren Hauptauslegers einen Spitzenausleger zu befestigen. Dabei ist der Spitzenausleger typischerweise nicht teleskopierbar wie der Hauptausleger selbst. Vielmehr ist es während der Montage des Krans erforderlich, den Spitzenausleger an den Rollenkopf des Hauptauslegers anzuordnen. In einem Arbeitsbetrieb wird der Spitzenausleger gegenüber dem Hauptausleger geneigt.
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Aus dem Stand der Technik sind beispielsweise Mobilkrane bekannt, die in einer Transportstellung den Spitzenausleger seitlich neben einen waagrecht angeordneten Hauptausleger aufweisen. Um den Spitzenausleger am Rollenkopf des Hauptauslegers anzuordnen, wird der Spitzenausleger typischerweise mit dem Rollenkopf so verbolzt, dass er um eine vertikale Drehachse aus seiner Transportposition nach vorne verschwenkt werden kann. Nach dem Verschwenken sind die Längsrichtungen des Spitzenauslegers und des Hauptauslegers im Wesentlichen identisch. In diesem Zustand wird der Spitzenausleger an dem Rollenkopf des Hauptauslegers fest verbolzt. Für das typische Abkippen des Spitzenauslegers gegenüber dem Hauptausleger ist bei Klapp- bzw. Wippspitzen ein Verstellzylinder vorgesehen, der die Längsrichtung des Spitzenauslegers gegenüber dem Hauptausleger neigen kann. Nachteilig an der hier beispielhaft aufgeführten Montageart aus dem Stand der Technik ist, dass für das Schwenken des Spitzenauslegers um eine vertikale Drehachse ein großer Platzbedarf notwendig ist, der nicht zwangsläufig an jedem Einsatzort vorhanden ist.
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Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Klappspitzen-Anlenkstück zu schaffen bzw. ein Verfahren zum Montieren einer Klappspitze vorzusehen, das den vorstehend aufgeführten Nachteil überwindet.
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Dies gelingt mit einem Klappspitzen-Anlenkstück, das sämtliche Merkmale des Anspruchs 1 der Erfindung aufweist. Demnach umfasst das Klappspitzen-Anlenkstück zum Schwenken einer wippbaren Klappspitze in eine Arbeitsposition ein Grundgerüst, das lösbare Fixiermittel zum festen Anbringen an einen Hauptausleger aufweist, einen Verstellzylinder, der mit einem seiner Enden an dem Grundgerüst verschwenkbar verbunden ist, einen Zwischenrahmen, der an einem ersten Abschnitt verschwenkbar an dem Grundgerüst verbunden ist, wobei das andere Ende des Verstellzylinders mit einem zweiten Abschnitt des Zwischenrahmens verschwenkbar verbunden ist, und sämtliche verschwenkbare Verbindungen des Zwischenrahmens und des Verstellzylinders Schwenkachsen aufweisen, die parallel zueinander sind. Das Klappspitzenanlenkstück ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenrahmen mit einem Umlenkhebel verschwenkbar verbunden ist, an einem der beiden Endabschnitte des Umlenkhebels eine blockierbare Teleskopstange verschwenkbar angeordnet ist, die mit ihrem vom Umlenkhebel beabstandeten Ende verschwenkbar mit dem Grundgerüst verbunden ist, und das andere der beiden Endabschnitte des Umlenkhebels mit einer Gestängeanordnung verschwenkbar verbunden ist.
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Mit Hilfe eines so ausgebildeten Klappspitzen-Anlenkstücks ist es möglich, einen wippbaren Abschnitt einer Klappspitze (auch: Spitzenausleger) aus einer aus der Oberseite des Hauptauslegers angeordneten Position in eine Arbeitsstellung zu verfahren. Hierzu ist lediglich das Ansteuern des Verstellzylinders sowie das Setzen von Bolzenverbindungen zu geeigneten Zeitpunkten erforderlich. Weiter vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Klappspitzen-Anlenkstück ist, dass die gesamte Klappspitze beim Überführen in die Arbeitsposition lediglich in einer Vertikalebene bewegt wird. Der nach dem Stand der Technik erforderliche seitliche Raum bzw. das Schwenken um eine Vertikalachse muss nicht vorhanden sein.
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Nach einer Fortbildung des Klappspitzen-Anlenkstücks ist der Zwischenrahmen ferner über einer Schwenkverbindung mit einer wippbaren Klappspitze verbunden und der vom Umlenkhebel entfernte Abschnitt der Gestängeanordnung ist dazu ausgelegt, an einer wippbaren Klappspitze verschwenkbar verbunden zu sein.
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Nach einer optionalen Modifikation der Erfindung sind die verschwenkbaren Verbindungen des Umlenkhebels und des Verstellzylinders mit dem Zwischenrahmen in einem Bereich des Zwischenrahmens angeordnet, der der verschwenkbaren Verbindung des Zwischenrahmens mit dem Grundgerüst gegenüber liegt oder an einem davon entfernten Abschnitt vorgesehen ist.
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Vorzugsweise ist die verschwenkbare Verbindung des Umlenkhebels mit dem Zwischenrahmen in einem Mittelabschnitt des Umlenkhebels vorgesehen.
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Die Erfindung betrifft zudem ferner eine Klappspitze mit einem Klappspitzen-Anlenkstück, das nach einer der vorstehend dargelegten Varianten ausgeführt ist, wobei das Klappspitzen-Anlenkstück an dem Zwischenrahmen mit einem wippbaren Abschnitt einer Klappspitze verschwenkbar verbunden ist.
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Nach einer optionalen Modifikation der Erfindung ist der Verstellzylinder dazu ausgelegt, die Klappspitze von einer Transportstellung an einem Hauptausleger eines Mobilkrans in eine Arbeitsposition an einem Mobilkran und umgekehrt zu bringen.
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Dabei ist zu beachten, dass der Verstellzylinder, nachdem die Klappspitze in ihre Arbeitsposition gebracht worden ist, auch dazu dient, die Klappspitze in ihrer Winkelstellung zu dem Hauptausleger zu verändern, um die Wippfunktionalität des Spitzenauslegers zu ermöglichen.
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Vorzugsweise ist das Klappspitzen-Anlenkstück der Klappspitze durch Ausfahren des Verstellzylinders dazu auslegt, die Schwenkachse der Verbindung mit dem wippbaren Abschnitt der Klappspitze zu schwenken, vorzugsweise um einen Bereich von 160° bis 190°, bevorzugterweise einen Bereich von 175° bis 185°.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Montieren einer Klappspitze an einen Mobilkran, wobei in dem Verfahren die Klappspitze in ihrer Längsrichtung parallel zu der Längsrichtung eines Hauptauslegers des Mobilkrans angeordnet ist und über ein Schwenkgelenk aus einer zum Hauptausleger seitlich versetzten Position auf eine Oberseite des Hauptauslegers geschwenkt wird, sodass sich hierbei die Orientierung der Klappspitze entlang ihrer Längsrichtung um ca. 180° dreht, und ein wippbarer Abschnitt der Klappspitze um eine Schwenkachse, die senkrecht zur Längsrichtung des Hauptauslegers und senkrecht zu einer vertikalen ist, geschwenkt wird, sodass die Längsrichtung des Hauptauslegers und die Längsrichtung der Klappspitze im Wesentlichen identisch sind.
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Im Regelfall wird in einer Transportstellung die Klappspitze der Länge nach neben dem Hauptausleger transportiert. Über eine Befestigungsvorrichtung ist dabei die Klappspitze an dem Hauptausleger angeordnet. Mit Hilfe einer Gelenkanordnung wird nach der Erfindung die Klappspitze aus einer zur Seite hin versetzten Position zu dem Hauptausleger auf die Oberseite des Hauptauslegers geschwenkt. Dabei dreht sich die Klappspitze um ca. 180° um ihre Längsachse. In einer Transportstellung befinden sich die beiden Längsachsen der Klappspitze und des Hauptauslegers im wesentlichen parallel zueinander. Die vormals nach unten gerichtete Seite ist nun also bei der Anordnung auf der Oberseite des Hauptauslegers nach oben gerichtet. Dies kann über eine am Hauptausleger angeordnete Verschwenkeinrichtung vorgenommen werden, die über einen Zylinder verfügt. Befindet sich die Klappspitze auf der Oberseite des Hauptauslegers, erfolgt ein Verschwenken der Klappspitze um eine quer zur Längsrichtung des Hauptauslegers orientierte Schwenkachse, sodass der vordere Abschnitt des Hauptauslegers, an dem typischerweise ein Rollenkopf angeordnet ist, fest mit der Klappspitze verbindbar ist. Hierbei wird die Klappspitze lediglich in einer Vertikalebene bewegt, die durch die Längsrichtung des Hauptauslegers verläuft.
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Vorteilhaft hieran ist, dass die vormals im Stand der Technik notwendigen Raumerfordernisse seitlich des Mobilkrans entfallen.
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Die Arbeitsposition der Klappspitze ist erreicht, wenn die Längsrichtung des Hauptauslegers im Wesentlichen identisch ist zur Längsrichtung der Klappspitze. Dann kann aus dieser Stellung heraus je nach Bedarf und nach Stellung des Hauptauslegers ein Wippen der Klappspitze erfolgen.
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Nach einer optionalen Modifikation der Erfindung ist der wippbare Abschnitt der Klappspitze über ein Klappspitzen-Anlenkstück mit dem Hauptausleger verbunden, das nach dem Anordnen der Klappspitze auf der Oberseite des Hauptauslegers mit dem Hauptausleger verbunden wird, insbesondere mit dem Rollenkopf des Hauptauslegers, und das von der Oberseite des Hauptauslegers nach unten geklappt wird, sodass die Längsrichtung des Klappspitzen-Anlenkstücks im Wesentlichen identisch mit der Längsrichtung des Hauptauslegers ist, wobei während des Herunterklappens des Klappspitzen-Anlenkstücks der wippbare Abschnitt der Klappspitze in seiner Längsposition in Richtung eines Rollenkopfs des Hauptauslegers gezogen wird und an seinem mit dem Klappspitzen-Anlenkstück verbundenen Ende eine Auf- und Abbewegung auf der Oberseite des Hauptauslegers ausgeführt wird.
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Nach einer weiteren Fortbildung der Erfindung wird nach dem Verschwenken der wippbaren Klappspitze die wippbare Klappspitze um eine weitere Schwenkachse weiter nach unten geschwenkt, wodurch die vormals im Wesentlichen identisch angeordneten Längsrichtungen von Klappspitze und Hauptausleger aufgegeben werden. Nachdem die Klappspitze in eine Arbeitsposition gebracht worden ist, in der die Längsrichtungen von sowohl der Klappspitze als auch des Hauptauslegers im Wesentlichen identisch sind, ist es nach der Erfindung möglich, den wippbaren Teil der Klappspitze um eine weitere Schwenkachse zu verschwenken. Diese weitere Schwenkachse stellt dabei eine Verbindung zwischen dem Grundgerüst und dem Zwischenrahmen Teil der Klappspitze dar und ermöglicht das reguläre Wippen der Klappspitze in einem Arbeitsbetrieb. Nach der Erfindung wird diese Bewegung der wippbaren Klappspitze ebenfalls durch den Verstellzylinder aus dem Klappspitzen-Anlenkstück ausgeführt. Der Verstellzylinder dient also nicht nur dazu, die Klappspitze aus einer Transportposition in die Arbeitsstellung zu bringen, sondern auch dazu, das normale Wippen der Klappspitze zu ermöglichen.
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Vorzugsweise stellt dabei eine Bolzenverbindung zwischen Klappspitzen-Anlenkstück und Hauptausleger eine zur Längsachse des Hauptauslegers quer verlaufende Drehachse dar, um die das Klappspitzen-Anlenkstück von der Oberseite des Hauptauslegers nach unten klappt.
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Nach einer weiteren Fortbildung der Erfindung wird in einem Zustand, in dem die Längsrichtung des Klappspitzen-Anlenkstücks durch das nach-unten-Schwenken im Wesentlichen identisch zu der Längsachse des Hauptauslegers ist, das Klappspitzen-Anlenkstück starr an dem Hauptausleger befestigt.
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Durch dieses starre Befestigen des Klappspitzen-Anlenkstücks an dem Hauptausleger, insbesondere dem Rollenkopf des Hauptauslegers, wird es ermöglicht, dass durch den Verstellzylinder der wippbare Abschnitt der Klappspitze, der noch auf der Oberseite des Hauptauslegers angeordnet ist, in die Arbeitsposition überführt wird.
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Ferner umfasst das erfindungsgemäße Verfahren den Fall, wonach die Klappspitze ein Klappspitzen-Anlenkstück nach einer der vorstehend beschriebenen Varianten ist oder die Klappspitze eine der vorstehend beschriebenen Varianten ist.
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Die Erfindung umfasst darüber hinaus einen Mobilkran mit einer Klappspitze nach einer der vorherstehend beschriebenen Varianten oder mit einem Klappspitzen-Anlenkstück nach einer der vorherstehend beschriebenen Varianten.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht ausgehend von einer über einen Verstell-Zylinder verstellbaren Klappspitze, die über ein Montageverfahren an und abbaubar ist, eine Verbesserung des Montageverfahrens dadurch, dass die Energie, die der ohnehin vorhandene Verstell-Zylinder bereitstellen kann, zur Montage- bzw. Demontage der Klappspitze genutzt wird.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Details werden anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung der Figuren ersichtlich. Dabei zeigen:
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1a: eine Frontansicht eines Mobilkrans mit einer erfindungsgemäßen Klappspitze in einer Transportstellung,
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1b: eine Frontansicht eines Mobilkrans mit einer erfindungsgemäßen Klappstütze, die auf die Oberseite des Hauptauslegers geschwenkt worden ist,
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2a: eine schematische Darstellung einer Frontansicht zur Illustration der Transportstellung der erfindungsgemäßen Klappspitze,
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2b: eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Klappspitze, die sich in einem auf die Oberseite des Hauptauslegers geschwenkten Zustands befindet,
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3a: eine schematische Ansicht von oben, die die erfindungsgemäße Klappspitze in einer Transportstellung seitlich versetzt zu einem Hauptausleger zeigt,
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3b: eine perspektivische Darstellung einer Schwenkanordnung zum Schwenken der Klappspitze auf die Oberseite eines Hauptauslegers,
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4a: eine Seitenansicht eines Mobilkrans mit einer erfindungsgemäßen Klappspitze in einer Transportstellung,
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4b: eine Seitenansicht eines Mobilkrans mit einer erfindungsgemäßen Klappspitze, die auf eine Oberseite des Hauptauslegers geschwenkt worden, ist
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5a: eine Seitenansicht eines Mobilkrans in einem Übergangszustand der Klappspitze von einer Transportstellung in eine Arbeitsposition,
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5b: eine Seitenansicht der Klappspitze an einem Hauptausleger in einem Übergangszustand hin zu einer Arbeitsposition,
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5c: eine Seitenansicht der Klappspitze an einem Hauptausleger in einem Übergangszustand hin zu einer Arbeitsposition,
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5d: eine Seitenansicht der Klappspitze an einem Hauptausleger in einem Übergangszustand hin zu einer Arbeitsposition,
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5e: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Klappspitze in einer Arbeitsposition,
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6a: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Klappspitze in einer Wippstellung,
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6b: einen Mobilkran in einer Perspektivdarstellung, bei dem die Klappspitze eine Wippstellung einnimmt,
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7a–e: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Klappspitzen-Anlenkstücks mit einer unterschiedlichen Anzahl von nicht dargestellten Elementen, und
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8: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Klappspitzen-Anlenkstücks im Zustand einer gewippten Klappspitze.
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Im Folgenden wird anhand der Beschreibung einer Abfolge von Figuren die prinzipielle Abfolge einer Klappspitzenmontage erläutert. Gemäß der Erfindung ist dabei die Klappspitze durchgehend hydraulisch geführt, was zu einer verringerten Unfallwahrscheinlichkeit beiträgt. Zudem ist sie während eines Übergangs zwischen der Transport- und der Arbeitsstellung permanent über eine Gelenkverbindung (Konsole 41 oder Schwenkachse 33) mit dem Hauptausleger verbunden.
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In 1 erkennt man die Klappspitze 40, wie sie seitlich versetzt von dem Hauptausleger 30 eines Mobilkrans 100 angeordnet ist. Dabei hängt die Klappspitze 40 an zwei Konsolen 41, die die Klappspitze 40 um 180° nach oben schwenken und die Klappspitze 40 auf den Hauptausleger 30 legen. Der Hauptausleger 30 kann insbesondere ein teleskopierbarer Hauptausleger sein. Die Klappspitze 40 ist auch in der auf der Oberseite des Hauptauslegers 30 angeordneten Stellung durch die Konsolen 41 festgehalten. Die Konsolen 41, die die schwenkbare Verbindung zwischen dem Hauptausleger 30 und der Klappspitze 40 ermöglichen, befinden sich dabei am wippbaren Teil der Klappspitze 40. Das Klappspitzen-Anlenkstück ist demnach nicht direkt mit einer Konsole an dem Hauptausleger verbunden.
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1b zeigt den Zustand der Klappspitze 40, nachdem die Konsolen 41 diese aus der seitlich zu dem Hauptausleger 40 versetzten Position auf dessen Oberseite verschwenkt haben. Bei dem Verschwenkvorgang erfolgt eine Rotation der Klappspitze 40 um 180° um deren Längsachse herum.
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2b zeigt selbiges in einer reduzierten Darstellung, sodass der Aufbau der Konsole 41 besser ersichtlich ist. Man erkennt, dass die Konsole 41 einen Zylinder umfasst, der an einem seiner Enden verschwenkbar fest mit dem Hauptausleger 30 direkt verbunden ist und das andere seiner Enden mit zwei Gelenkstäben an einer Verschwenkachse verbunden ist, wovon einer direkt mit dem Hauptausleger und der andere mit einem Umlenkelement verbunden ist, das starr an der Klappspitze und gelenkig an dem Hauptausleger verbunden ist.
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3a zeigt eine Draufsicht auf einen Hauptausleger 30 und die in Transportstellung seitlich dazu versetzt angeordnete Klappspitze, welche einen wippbaren Abschnitt 20 und ein Klappspitzen-Anlenkstück 10 umfasst. Aus dieser Draufsicht erkennt man gut, dass die beiden Konsolen 41, die für ein Verschwenken der Klappspitze 40 auf die Oberseite des Hauptauslegers verantwortlich sind, am wippbaren Teil 20 der Klappspitze 40 angeordnet sind. Das Klappspitzen-Anlenkstück 10 besitzt dahingegen keine direkte Verbindung zu dem Hauptausleger 30 über eine Konsole 41. Die Funktionalität ist aber auch mit nur einer einzigen Konsole erfüllbar.
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3b zeigt eine perspektivische Ansicht der Konsole 41 aus der erneut die bereits im Zusammenhang mit 2b erläuterte Struktur der Konsole 41 ersichtlich ist. 4a und 4b zeigen das Verschwenken der Klappspitze 40 auf die Oberseite des Hauptauslegers 30 eines Mobilkrans 100 aus einer Seitenansicht.
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5a zeigt einen ersten Schritt, wie die auf der Oberseite des Hauptauslegers 30 angeordnete Klappspitze 40 in die Arbeitsposition gebracht wird.
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Die Klappspitze 40 ist in den Konsolen 41 immer noch verriegelt. Der Verstellzylinder 13 des Klappspitzen-Anlenkstücks 10 fährt ein kleines Stück aus, sodass sich das Klappspitzen-Anlenkstück 10 nach unten in Richtung der Oberseite des Hauptauslegers 30 in die erste Verbolzposition absenkt. Durch das Absenken des Klappspitzen-Anlenkstücks 10 fluchten obere Verbolzungspunkte des Anlenkstück 10 mit entsprechenden Verbolzungspunkten 33 eines Rollenkopfs 31 des Hauptauslegers 30. Die Achse der Bolzpunkte 33 ist dabei quer zur Fahrtrichtung bzw. quer zur Längsrichtung des Hauptauslegers 30 ausgerichtet. Nach dem Verbolzen der Verbolzungspunkte 33 wird der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 von den Konsolen 41 entriegelt und freigegeben. Der wippbare Teil 20 liegt jetzt nur noch auf der Oberseite des Hauptauslegers 30 auf. Er ist lediglich durch die am Rollenkopf 31 des Hauptauslegers 30 vorgenommene Verbolzung am Klappspitzen-Anlenkstück 10 befestigt.
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5b zeigt einen weiteren Zustand beim Übergang der Klappspitze in ihre Arbeitsposition. Wird nun der Verstellzylinder 13 in der nach 5a angeordneten Haltung der Klappspitze 40 ausgefahren, so schwenkt das Klappspitzen-Anlenkstück 10 bis vor den Rollenkopf 31 des Hauptauslegers 30. Der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 wird dabei auf der Oberseite des Hauptauslegers 30 nachgezogen. Über eine kleine Laufrolle 21 am Kopf des wippbaren Teils 20 der Klappspitze 40 erfolgt eine reibungsarme Bewegung entlang der Oberseite des Hauptauslegers 30.
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5c zeigt einen ausgefahrenen Zustand des Verstellzylinders 30, der dazu geführt hat, dass das Klappspitzen-Anlenkstück 10 vor den Rollenkopf 31 verschwenkt worden ist. Die Längsrichtung des Klappspitzen-Anlenkstücks 10 ist nun im Wesentlichen identisch zu der Längsrichtung des Hauptauslegers 30. Auch die Längsrichtung des wippbaren Teils 20 der Klappspitze 40 ist im Wesentlichen parallel zu der Längsrichtung des Hauptauslegers, liegt jedoch der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 noch auf der Oberseite des Hauptauslegers 30. Weiter kann man nun erkennen, dass nun auch untere Verbolzpunkte 32 des Klappspitzen-Anlenkstücks 10 mit Verbolzpunkten des Rollenkopfs 31 fluchten und es für das weitere Vorgehen erforderlich ist, auch hier beidseitig Bolzen einzustecken.
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Während der in den 5b und 5c beschriebenen Bewegung ist es durchgängig erforderlich, dass sich der Gesamtschwerpunkt der Klappspitze 40 hinter der Schwenkachse, also der oberen Verbolzachse 33, am Rollenkopf 31 befindet. Der Schwerpunkt ist demnach bei einer durch diese Schwenkachse verlaufenden Vertikalen auf der dem Hauptausleger 30 zugewandten Seite vorzusehen.
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Die unteren Verbolzpunkte 32 am Rollenkopf 31 sind nun genau wie die oberen Verbolzpunkte 33 fest mit dem Klappspitzen-Anlenkstück 10 verbolzt.
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5d zeigt einen weiteren Schritt zum Überführen der Klappspitze 40 in ihre Arbeitsposition. Ausgehend von dem Zustand der 5c fährt der Verstellzylinder 13 nun wieder ganz ein. Da das Klappspitzen-Anlenkstück 10 am Rollenkopf 31 bereits oben und unten fest verbolzt ist (vgl. untere Verbolzpunkte 32 und obere Verbolzpunkte 33) wird beim Einfahren des Verstellzylinders 13 der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 über die Senkrechte um ca. 180° geschwenkt und in eine Arbeitsposition vor dem Rollenkopf 31 in Verlängerung des Auslegers gebracht. Eine solche Darstellung ist in 5e gezeigt.
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Im abschließenden Schritt wird nun eine Bolzenverbindung zwischen dem wippbaren Teil 20 und dem Zwischenrahmen vorgenommen, um ein Wippen der wippbaren Klappspitze 20 zu ermöglichen. Die Bolzen werden vorzugsweise an einem dem Drehpunkt 111 naheliegenden Bereich angebracht, wobei ein Anbringen auch konzentrisch zu dem Drehpunkt 111 möglich wäre. Diese Position ist in der 5e mit dem Bezugszeichen 22 gekennzeichnet.
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Nun ist es möglich, den wippbaren Teil 20 der Klappspitze 40 mit demselben Verstellzylinder 30 für den Kranbetrieb zu neigen. Beispielsweise erfolgt hierbei eine Neigung um ca. –43°.
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6b zeigt eine perspektivische Ansicht eines Mobilkrans 100 in einem regulären Kranbetrieb. Man erkennt, dass die wippbare Klappspitze 20 nicht lediglich um 180° von der Oberseite des Hauptauslegers 30 sondern um einen darüber hinausgehenden Betrag verschwenkt worden ist. Das Klappspitzen-Anlenkstück 10 ist hingegen starr an dem Rollenkopf 31 angeordnet und kann im Arbeitsbetrieb auch nicht durch ein Verstellen des Verstellzylinders 13 geschwenkt werden. Hierzu wäre erforderlich, die wippbare Klappspitze 20 auf die Oberseite des Hauptauslegers 30 zu schwenken und die untere Bolzverbindung 32 zu lösen. Ansonsten wäre die Bedinung nicht erfüllt, dass der Schwerpunkt der Klappspitze 40 hinter dem Rollenkopf 31 liegt (vgl. Zustand, wie in 5e gezeigt).
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Nachfolgend wird anhand der 7a bis 7e und der 8 die Kinematik des Klappspitzen-Anlenkstücks 10 erläutert.
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7a zeigt das Klappspitzen-Anlenkstück 10 mit nur einem Teil seiner Bauteile. Man erkennt ein Grundgerüst 11, das starr sowohl an dem oberen Verbolzungspunkten 33 als auch den unteren Verbolzungspunkten 32 mit Hilfe von Fixiermitteln 12 befestigt ist. Die Befestigung des Grundgerüsts 11 an dem Rollenkopf 31 ist starr. Zudem erkennt man einen gelenkig an dem Grundgerüst 11 angeordneten Verstellzylinder 13, der an seinem vom Grundgerüst 11 entfernten Ende mit einem Zwischenrahmen 14 gelenkig verbunden ist. Dieser Zwischenrahmen 14 ist darüber hinaus auch gelenkig mit dem Grundgerüst 11 verbunden. Dies geschieht vorzugsweise an einem Abschnitt des Grundgerüsts 11, der von dem Rollenkopf 31 entfernt oder abgewandt ist. Der Verstellzylinder 13 ist wie bisher auch oben angelenkt und mit dem Grundgerüst 11 und einem Zwischenrahmen 14 verbolzt. Auch der Zwischenrahmen 14 ist mit dem Grundgerüst 11 verbolzt. Diese drei Bolzstellen werden nicht gelöst.
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7b zeigt das Verschwenken des Zwischenrahmens 14 bei einem Ausfahren des Verstellzylinders 13. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Zwischenrahmen bei einem vollständigen Hub des Verstellzylinders 13 beispielsweise ca. um 43° an seinem mit dem Grundgerüst 11 befestigten Gelenk verschwenkt wird. Der Verstellzylinder 13 bewegt beim Ein- und Ausfahren immer den Zwischenrahmen 14 um seinen unteren Drehpunkt 111.
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7c zeigt, dass der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 nicht direkt mit dem Grundgerüst 11 des Klappspitzen-Anlenkstücks verbunden ist, sondern ebenfalls mit dem Zwischenrahmen 14. Diese Bolzstelle 112 wird ebenfalls niemals gelöst. Diese Bolzstelle 112 befindet sich an einem distalen Abschnitt des Zwischenrahmens 14 gegenüber der gelenkigen Anbindung an das Grundgerüst 11.
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7d zeigt, dass an dem Zwischenrahmen 14 ferner ein zusätzlicher Umlenkhebel 15 angeordnet ist. Dieser Umlenkhebel 15 besitzt eine im Wesentlichen Boomerang förmige Erscheinung und ist in einem Mittenabschnitt mit dem Zwischenrahmen 14 gelenkig verbunden. An seinen beiden Endabschnitten weist der Umlenkhebel 15 gelenkige Verbindungsmöglichkeiten auf.
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7e zeigt, dass der Umlenkhebel 15 über in Gestänge 17 bzw. eine Gestängeanordnung der wippbaren Klappspitze verbunden ist. Darüber hinaus ist es an dem anderen Endabschnitt des Umlenkhebels 15 über eine blockierbare Teleskopstange mit dem Grundgerüst 11 verbunden. Das blockierbare Teleskopgestänge 16 ist abgesteckt und kann somit blockiert werden.
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Nachdem nun sämtliche Bauteile des Klappspitzen-Anlenkstücks 10 eingeführt worden sind, wird nun anhand der 5e bis 5a eine zurückschwenkende Klappspitze aus der Arbeitsposition erläutert.
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Um die Klappspitze 40 in ihre Transportposition zu bringen, muss die Verbindung zwischen dem Zwischenrahmen 14 und dem wippbaren Teil 20 der Klappspitze gelöst werden. In 5e ist die Bolzenverbindung mit dem Bezugszeichen 22 gekennzeichnet. Löst man nun hier die Bolzenverbindung, und steckt die hierbei gezogenen Bolzen in das blockierbare Teleskopgestänge, führt dies zu einer nicht mehr. möglichen Längenveränderung des Teleskopgestänges 16. Somit ist der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 vom Zwischenrahmen 14 entkoppelt und gleichzeitig das Teleskopgestänge 16 blockiert. Es kann demnach also nicht mehr austeleskopieren.
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Wird jetzt der Verstellzylinder 14 wieder ausgefahren (vgl. 5d) so bewegt sich der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 nach oben um seinen Drehpunkt 112 am Zwischenrahmen 14 um ca. 180°.
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5c zeigt, dass nun der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 auf der hinteren Rolle 21 auf der Oberseite des Hauptauslegers 30 ausliegt. Vorne wird der wippbare Teil 20 noch über die Gestängeanordnung 17 gehalten.
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Werden jetzt die unteren Bolzen aus der Bolzenverbindung 32 zwischen Klappspitzen-Anlenkstück 10 und Rollenkopf 31 gezogen und der Verstellzylinder 13 wieder eingefahren, so schwenkt auch das Klappspitzen-Anlenkstück der Klappspitze 40 nach oben auf den Teleskopausleger 30. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Schwerpunkt der gesamten Klappspitze 40 einer dem Hauptausleger 30 zugewandten Seite eine Ebene befindet, die durch die Verschwenkachse der Verbolzpunkte 33 und eine Vertikale definiert ist.
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Der Verstellzylinder 13 wird soweit eingefahren, bis der wippbare Teil 20 der Klappspitze 40 wieder mit den Konsolen 41 an der Oberseite des Hauptauslegers 30 in Berührung kommt. Dies ist beispielsweise in 5a dargestellt. Im Anschluss daran werden die Konsolen 41 mit dem wippbaren Teil 20 der Klappspitze 40 verriegelt, sodass die oberen Bolzen der Bolzenverbindung 33 entfernt werden können. Nach dem Ziehen dieser Bolzen, wird der Verstellzylinder vollständig eingefahren. Danach wird die Hydraulik des Verstellzylinders 13 von dem Rollenkopf 31 vollständig entkoppelt. Zu sehen ist dies in 4b.
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Abschließend sind die Konsolen 41 um 180° nach unten zu schwenken, sodas sich die Klappspitze 40 in ihrer Transportposition befindet (vgl. 4a).
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8 zeigt eine Ausschnittdarstellung der Klappspitze 40 in einem Klappspitzenbetrieb. Da das Teleskopgestänge 16 frei austeleskopierbar ist, ist der Umlenkhebel 15 außer Funktion. Ein Ausfahren des Verstellzylinders 13 führt demnach zu einem Verschwenken um den Bolzpunkt 111 mit dem Grundgerüst 11 des Klappspitzen-Anlenkstücks 10.