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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Lagervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Lagervorrichtung ist demnach zum Lagern einer Welle mit einer Wellenachse geeignet. Auf der Welle ist ein Panzer eines Rolltors oder eines Rollladens aufwickelbar. Im Folgenden werden die Merkmale der Erfindung meist auf ein Rolltor bezogen, die Merkmale können aber auch einen Rollladen oder ein Folientor oder ein anderes aufwickelbares Medium betreffen, etwa ein Textil (Rollo, Vorhang, Leinwand). Das aufwickelbare Flächenmaterial zum Verschließen/Abdecken der Gebäudeöffnung (Tor, Tür, Fenster) wird im Folgenden als Torblatt oder Torpanzer bezeichnet, womit auch das aufwickelbare Flächenmaterial eines Rollladens, eines Rollos, oder eines Folientors bezeichnet werden soll.
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Die Lagervorrichtung respektive zumindest eine Komponente der Lagervorrichtung kann an einer (Gebäude-)Wand, etwa im Bereich des Sturzes über oder neben oder an einer Gebäudeöffnung befestigbar oder befestigt sein. Das Tor respektive der Torpanzer hat – neben der Panzer-Breite und der Panzer-Höhe als weitere Abmessung eine gegebene Panzerstärke oder Panzer-Dicke. Beispielsweise bei einem Folientor kann die Stärke der Folie, also des Panzers, zwischen etwa 0,2 mm und etwa 50 mm liegen, vorzugsweise kann die Panzerstärke etwa 10 mm betragen. Die Höhe eines Tors kann zwischen etwa 2 m und etwa 20 m liegen, vorzugsweise kann die Tor- oder Panzer-Höhe etwa 5 m betragen. Die Breite des Panzers kann zwischen etwa 1 m und etwa 15 m liegen, beispielsweise kann die Panzer-Breite etwa 6 m betragen. Die Panzerstärke wird im Wesentlichen durch die Dicke der Tor- oder Rollladensegmente oder durch die Dicke des Materials des Panzers respektive des verwendeten Flächenmaterials bestimmt. Der Panzer des Tors oder des der Rollladens ist innerhalb einer festgelegten Panzerebene anhebbar und/oder absenkbar. Beim Anheben/Absenken erfolgt der Tor- oder Rollladenverlauf in dieser festgelegten respektive ausgezeichneten Ebene. Vorzugsweise können seitliche, den seitlichen Panzerrand führende Panzerführungselemente vorgesehen sein. Die Panzerebene bildet diejenige Ebene, in der das geschlossene respektive abgesenkte Tor bzw. der abgesenkte Rollladen angeordnet ist. Der Gesamtdurchmesser der Welle nimmt beim Aufwickeln des Panzers aufgrund der Panzerstärke zu. Der Gesamtdurchmesser der Welle nimmt beim Abwickeln des Panzers dementsprechend ab. Bei vollständig geschlossenem Panzer entspricht der Gesamtdurchmesser der Welle (nahezu) dem Durchmesser der Welle. Bei (zumindest teilweise) aufgewickeltem Panzer, d. h. bei (zumindest teilweise) angehobenen Tor/Rollladen, entspricht der Gesamtdurchmesser der Welle der Summe aus Wellendurchmesser und Vielfachen der Panzerstärke, d. h. der Gesamtdurchmesser ist abhängig von der Anzahl der Wicklungen des Panzers auf der Welle, insbesondere der Torsegmente respektive der Rollladensegmente.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Tor gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9. Demnach kann das Tor insbesondere als Roll-Tor gebildet sein. Das Tor umfasst einen Panzer, welcher – neben Breite und Höhe als weiterer Abmessung – (zumindest) eine Panzerstärke aufweist. Der Panzer ist auf einer Welle auf- und abwickelbar. Die Welle umfasst eine Wellenachse. Der Panzer ist in einer Panzerführung beim Aufwickeln aufwärts und beim Abwickeln abwärts bewegbar.
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Die Erfindung betrifft auch einen Rollladen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10. Der Rollladen umfasst zumindest ein eine Panzerstärke aufweisenden Panzer, welcher auf einer eine Wellenachse aufweisenden Welle auf- und abwickelbar ist, und welcher in einer Panzerführung beim Aufwickeln aufwärts bewegbar ist und beim Abwickeln abwärts bewegbar.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12, d. h. ein Verfahren zum Montieren eines, insbesondere hierin beschriebenen, Tors oder Rollladens. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13, d. h. ein Verfahren zum Lager einer Wellenachse einer Welle eines in einer torpanzerrandseitigen Panzerführung anhebbaren und/oder absenkbaren Panzers eines Tors oder Rollladens, insbesondere eines hierin beschriebenen Tors/Rollladens.
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TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
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Eingangs beschriebene Rolltore oder Rollläden bedürfen regelmäßig einer seitlichen Führung des (Tor- oder Rollladen-)Panzers. Dies dient einerseits der Sicherheit aber auch einem möglichst dichten Verschluss der Gebäudeöffnung. Derartige seitliche Führungen umfassen meist ein Führungsprofil, in welchem die Ränder des Panzers beim Abwickeln hineinlaufen und aus dem die seitlichen Ränder des Panzers beim Aufwickeln herauslaufen. Insofern bedarf es beim Auf- und Abwickeln, insbesondere beim Abwickeln (Absenken), des Tors/Rollladens einer genauen Führung des Panzers.
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Indem sich jedoch beim Aufwickeln und Abwickeln des Panzers von der Welle der Gesamtdurchmesser der Welle ändert, ändert sich auch die Position des Umfangs relativ zu dem starren seitlichen Führungsprofil für die Panzerränder. Dies verdeutlichen die 1A und 1B. Gemäß 1A ist das Torblatt (13) respektive der Torpanzer (13) nahezu vollständig auf der Welle (20) aufgewickelt. Das Torblatt (13) und der Eintritt (30) in das Führungsprofil (12) fluchten gemäß 1A, da der Umfang der Welle (20) mit aufgewickeltem Torblatt (13) aufgrund des großen Gesamtdurchmessers der Welle (20) eine gedachte Verlängerung des Führungsprofils (12) im Wesentlichen tangiert. Gemäß 1B ist das Tor (10) nahezu vollständig abgewickelt, wodurch der Gesamtdurchmesser der Welle (20) deutlich geringer ist. Der Umfang der Welle (20) gemäß 1B befindet sich nunmehr außerhalb der Flucht des Führungsprofils (12). Dies kann zu Behinderungen und Beeinträchtigungen beim Torbeitrieb führen. Hier setzt die Erfindung ein.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der Erfindung aus dem Vermeiden und Reduzieren von Beeinträchtigungen beim Betrieb eines (Roll-)Tors respektive eines Rollladens. Diese Aufgabe wird durch eine Lagervorrichtung für eine Welle nach Anspruch 1 gelöst. Die Lagervorrichtung umfasst zumindest ein, vorzugsweise zwei, Führungsmittel. So kann ein erstes Führungsmittel für das eine (rechte) Wellenende und ein zweites Führungsmittel für das andere (linke) Wellenende vorgesehen sein. In oder auf dem Führungsmittel ist die Wellenachse endseitig bewegbar gelagert. Bei dem Führungsmittel kann es sich um eine Schiene handeln, bevorzugt kann eine Kulissenführung für den Endbereich der Wellenachse vorgesehen sein. Die Lagervorrichtung umfasst ferner zumindest ein, insbesondere an der Lagervorrichtung, starr befestigtes (befestigbares) Zwängungsmittel. Das Zwängungsmittel kontaktiert ein Gegenelement der Welle. Das Gegenelement der Welle kann an der Welle angeordnet sein. Bevorzugt bildet das auf der Welle, zumindest teilweise, aufgewickelte Tor, d. h. der Umfang der Welle (respektive der Welle mit darauf aufgewickeltem Tor/Rollladen), dieses Gegenelement, welches das Zwängungsmittel mechanisch kontaktiert. Das Zwängungsmittel ist in der Lagervorrichtung relativ zur Position der Torebene (Rollladenebene, Panzerebene) angeordnet.
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Das Zwängungsmittel verursacht eine Zwängung, durch welche die Bewegbarkeit der Wellenachse in/auf dem Führungsmittel einschränkbar ist, insbesondere in einer bestimmten Richtung. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Welle respektive das auf der Welle aufgewickelte Tor am Zwängungsmittel anliegt. Führungsmittel in Verbindung mit dem Zwängungsmittel legen den Freiheitsgrad oder die Freiheitsgrade der Bewegung der Wellenachse innerhalb der Lagervorrichtung fest. Das Zwängungsmittel kann dabei an der Lagervorrichtung angeordnet sein oder an der Wand, an der die Lagervorrichtung montiert ist.
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Der Abstand der in oder auf dem Führungsmittel geführten Wellenachse ist mittels Zwängungsmittel beim Auf- und/oder Abwickeln des Tors veränderbar. Die Welle ist mit einer rückstellenden Kraft beaufschlagbar, die die Wellenachse in Richtung Zwängungsmittel führt, so dass der Abstand der Wellenachse vom Zwängungsmittel einen von der Tor-/Rollladenstellung abhängigen Minimalwert einnimmt. Das Zwängungsmittel bewirkt demnach, dass die Wellenachse in oder auf dem Führungsmittel nicht beliebig, sondern innerhalb eines festgelegten Grenzbereichs bewegbar ist. So kann die Wellenachse entlang der Führung in einer Richtung an dem Zwängungsmittel anschlagen, so dass nur ein Bewegen in der entgegengesetzten Richtung möglich ist. Die Welle kann zumindest eine Trommel umfassen, auf der das Tor oder der Rollladen aufwickelbar ist.
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Pro(Tor-/Rollladen-)Welle können, jeweils außen, d. h. insgesamt zwei, Lagerstellen vorgesehen sein. Die Lagervorrichtungen für links- und/oder rechtsseitiges Lagern der Welle können sich demnach unterscheiden. Es kann aber auch eine Lagervorrichtung vorgesehen sein, die universell ist, d. h. links- oder rechtsseitig einsetzbar ist. Eine Ausgestaltung der Lagervorrichtung kann mehrere Lagerkomponenten umfassen, wobei eine rechtsseitige Komponente und eine linksseitige Komponente vorgesehen sind, oder zwei universelle Komponenten zum links- oder rechtsseitigen Anordnen.
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Der Verlauf der Tor- oder Rollladenbewegung beim Anheben/Absenken erfolgt in einer festgelegten respektive ausgezeichneten Ebene, nämlich in der Panzerebene respektive Torebene. Vorteilhaft dabei ist eine Führungseinrichtung, welche geeignet ist, die seitlichen Tor- oder Rollladen-Panzerränder zu führen. Die Führungseinrichtung kann Profile umfassen, die an der seitlichen Begrenzung der Gebäudeöffnung für den Panzer angeordnet sein können. Die Lagervorrichtung respektive zumindest eine Komponente der Lagervorrichtung kann an einer (Gebäude-)Wand, etwa im Bereich des Sturzes über eine Gebäudeöffnung oder daneben oder daran befestigbar respektive befestigt sein.
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Durch die hier beschriebene Lagervorrichtung wird erreicht, dass der Panzer stets in einer definierten Ebene bewegbar ist, wobei die Lage der (Panzer-)Ebene nicht davon abhängig ist, ob das Tor oder ein Torabschnitt auf der Welle aufgewickelt sind. Durch diese definierte und bei der Torbewegung beibehaltene Tor- bzw. Panzerebene wird das Führen der Ränder des Tors respektive des Panzers in einem Führungsprofil erheblich vereinfacht, wodurch Beeinträchtigungen beim Betrieb des Tor- bzw. Rollladenantriebs vermieden werden. Ein Verklemmen des Panzers im Bereich der Enden der Führungsprofile wird vermieden, ebenso ein Verschleiß der Ränder des Panzers durch starke Reibung am Profil infolge einer Schrägstellung des Panzers relativ zum Profil.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Lagervorrichtung kann vorgesehen sein, dass die rückstellende Kraft eine Federkraft umfasst oder daraus gebildet ist, wobei ein Federkraft erzeugendes Federelement an der Wellenachse greift. Das Federelement kann an der Wand und/oder an der (starren) Lagervorrichtung befestigt sein. Beim Aufwickeln wird die Wellenachse gegen die Wirkung der Feder bewegt, beim Abwickeln des Panzers erfolgt ein Bewegen der Wellenachse in oder auf dem Führungselement der Lagervorrichtung aufgrund der Federkraft des Federelements.
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Die rückstellende Kraft kann eine Gewichtskraft oder eine, insbesondere entlang dem Führungsmittel wirkende, Gewichtskraftkomponente umfassen oder daraus gebildet sein. Die Gewichtskraft entspricht dem Gewicht der Welle, insbesondere der Welle mit, zumindest teilweise, aufgewickeltem Panzer.
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Das Führungsmittel kann zumindest eine Führungsfläche mit zumindest einer Führungsneigung umfassen, wodurch die Wellenachse sich beim Aufwickeln des Panzers vom Zwängungsmittel gegen die Wirkung der rückstellenden Kraft wegbewegt und beim Abwickeln des Panzers aufgrund der Wirkung der rückstellenden Kraft auf das Zwängungsmittel hinzu bewegt. Sofern die Führungsfläche zumindest abschnittsweise schräg verläuft oder einen gekrümmten Abschnitt aufweist, umfasst die auf die Wellenachse resultierende wirkende Kraft eine senkrecht abwärts gerichtete Gewichtskraftkomponente und – dadurch verursacht – eine entlang der Führung gerichtete Kraftkomponente.
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Das Zwängungsmittel kann als Distanzstange oder Distanzrolle oder Distanzbolzen gebildet sein, an der die Welle oder der darauf, zumindest teilweise, aufgewickelte Panzer, insbesondere im Bereich des seitlichen Tor- respektive Panzer-Randes, berührend anlegbar ist.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Führungsmittel, zumindest abschnittsweise, eine gerade Schiene umfasst oder daraus gebildet ist, wobei das Bewegen der Wellenachse in oder auf der Schiene nahezu senkrecht zur Wellenachse erfolgt. Die Schiene kann, zumindest abschnittsweise, eine Neigung umfassen. Die Schiene kann, zumindest abschnittsweise, einen gekrümmten Verlauf aufweisen. Das Führungsmittel kann, zumindest abschnittsweise, eine gebogene Schiene umfassen oder daraus gebildet sein, wobei eine Tangente der gebogenen Schiene senkrecht oder nahezu senkrecht zur Wellenachse verläuft.
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Im Hinblick auf das Nachrüsten oder Umrüsten eines bereits montierten Tors kann eine Lagervorrichtung vorgesehen sein, die gegen eine bereits montierte Vorrichtung zum Lagern der Welle austauschbar ist.
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Beeinträchtigungen beim Betrieb eines (Roll-)Tors werden auch durch ein Tor nach Anspruch 9 vermieden respektive reduziert. Das Tor umfasst ein Torblatt respektive einen Torpanzer mit zumindest einer Panzerstärke. Das in einer Panzerführung auf- und abwärts bewegbare Torblatt ist auf einer Welle auf- und abwickelbar. Das Tor umfasst eine hierin beschriebene Lagervorrichtung, in der die Wellenachse der Welle gelagert ist. Bevorzugt ist die Führung bezogen auf das Tor randseitig, insbesondere an beiden Tor-respektive Torpanzer-Randseiten, angeordnet.
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Beeinträchtigungen beim Betrieb eines Rollladens werden ferner durch einen Rollladen nach Anspruch 10 vermieden respektive reduziert. Der Rollladen umfasst demnach eine hierin beschriebene Lagervorrichtung, in der die Wellenachse der Rollladen-Welle gelagert ist.
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Beeinträchtigungen beim Betrieb eines (Roll-)Tors respektive eines Rollladens werden ferner durch ein Verfahren nach Anspruch 12 vermieden, zumindest jedoch reduziert. Bei diesem Verfahren zum Montieren eines Tors oder Rollladens ist vorgesehen, dass eine Wellenachse einer Welle des Tors/Rollladens in einer, insbesondere hierin beschriebenen, Lagervorrichtung angeordnet wird. Die beweglich gelagerte Wellenachse der Welle wird mit einer rückstellenden Kraft so beaufschlagt, dass die Wellenachse zu dem Zwängungsmittel der Lagervorrichtung den geringstmöglichen Abstand einnimmt. Der Abstand zwischen dem Zwängungsmittel und der Wellenachse entspricht (nahezu) der Hälfte des durch die Welle und dem auf der Welle zumindest abschnittsweise aufgewickelten Panzer des Tors gebildeten Gesamtdurchmessers der Welle. Der Gesamtdurchmesser nimmt beim Aufwickeln des Panzers um Vielfache der Panzerstärke des aufgewickelten Panzers zu und beim Abwickeln des Panzers entsprechend ab. Der Gesamtdurchmesser entspricht demnach dem Durchmesser der Welle zuzüglich (ganzzahligen, insbesondere gerad-ganzzahligen) Vielfachen der Panzerstärke, abhängig davon wieviel von dem Panzer auf der Welle aufgewickelt ist. Wenn der Panzer zum Beispiel nicht aufgewickelt ist, entspricht der Gesamtdurchmesser im Wesentlichen dem der Welle. Wenn beispielsweise ein Teil des Panzers aufgewickelt ist, so dass auf der Welle umfangsseitig mehrere Segmente oder Elemente des Panzers angeordnet sind, entspricht der Gesamtdurchmesser der Summe aus Wellendurchmesser zuzüglich dem 2-fachen, 4-fachen, 6-fachen, 8-fachen, oder mehr-fachen der Panzerstärke.
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Beeinträchtigungen beim Betrieb eines (Roll-)Tors respektive Rollladens werden schließlich auch durch ein Verfahren nach Anspruch 13 vermieden/reduziert, d. h. durch ein Verfahren zum Lagern einer Wellenachse einer Welle eines in einer torpanzerrandseitigen Torführung anhebbaren und/oder absenkbaren Tors oder Rollladens. Bei dem Tor handelt es sich insbesondere um ein hierin beschriebenes Tor; sofern das Verfahren einen Rollladen betrifft, kann es sich insbesondere um einen hierin beschriebenen Rollladen handeln. Die Wellenachse wird mittels einer, insbesondere hierin beschriebenen, Lagervorrichtung mit einer rückstellenden Kraft beaufschlagt. Unabhängig von der Torstellung fluchtet eine zur Panzerebene parallel orientierte Tangente am Umfang der Welle (samt zumindest teilweise aufgewickeltem Panzer) mit der (Richtung der) Torführung.
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Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung, in der – beispielhaft und schematisch – ein Ausführungsbeispiel einer Lagervorrichtung für ein Rolltor dargestellt ist. Auch einzelne Merkmale der Ansprüche oder der Ausführungsformen können mit anderen Merkmalen anderer Ansprüche und Ausführungsformen kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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In der Zeichnung zeigen
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1A/B Ein Tor in schematischer seitlicher Ansicht (Stand der Technik),
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2A/B ein Tor mit Lagervorrichtung in schematischer, seitlicher Ansicht und
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3 ein Tor mit einer Variante einer Lagervorrichtung in schematischer, seitlicher Ansicht.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
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Wie eingangs bereits vorweggenommen, können den 1A und 1B schematische seitliche Ansichten eines Tors gemäß dem Stand der Technik entnommen werden. Die 1A und 1B dienen der Verdeutlichung der Problematik, die der Erfindung zu Grunde liegt. 1A zeigt eine Welle 20 mit einem aufgewickelten Rolltor 10. Die Segmente 11 des Rolltors 10 werden in einer Torführung 12 geführt. Die Torführung 12 ist an der Gebäudeöffnung angeordnet. In der Torführung 12 wird der Torrand 14 des Torblatts respektive Torpanzers 13 geführt. In seitlicher Richtung begrenzt die Torführung 12 diejenige Ebene, in der das Tor 10 auf- und abbewegbar ist, d. h. die Tor- bzw. Panzerebene.
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Gemäß 1A verlaufen die parallel zur Torebene (Panzerebene) orientierte Tangente an der Welle 20 mit (teilweise) aufgewickeltem Tor 10 sowie die Tor- oder Panzerführung 12 in einer Flucht, die gemäß 1A senkrecht verläuft. Gemäß 1B ist das nicht der Fall. Demnach ist das Tor 10 nahezu vollständig von der Welle 20 abgewickelt. Die an der Welle 20 parallel zum Panzer 13 verlaufende Tangente weist in eine Richtung, die von der durch die Führung 12 definierten (senkrechten) Richtung abweicht. Dadurch tritt das Tor 10 unter einem Winkel α in die Torführung 12 ein. Dieser Winkel α zwischen Tor 10 und Torführung 12 kann dazu führen, dass die Torbewegung im Bereich des Eintritts 30 in die Führung 12 beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung kann soweit gehen, dass das Tor 10 klemmt, sich verkantet und dadurch beschädigt wird.
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Durch die Verwendung der in den 2A/B und 3 gezeigten Lagervorrichtung 400, 400' zum Lagern der Welle (200) wird die anhand der 1A/B beschriebene Beeinträchtigung vermieden.
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Gemäß der in den 2A/B gezeigten Lagervorrichtung 400 ist die Wellenachse 210 der Welle 200 des Tors 100 in einem schräg verlaufenden Führungsmittel 300 angeordnet. Das Führungsmittel 300 ist schematisch dargestellt und kann beispielsweise als Schiene 310 gebildet sein, in der die Wellenachse 210 beweglich gelagert ist. Die Beweglichkeit der Wellenachse 210 in der Lagervorrichtung 400 wird zum einen durch die Schiene 310 vorgegeben respektive beschränkt. Zum anderen wird die Beweglichkeit der Wellenachse 210 durch das Zwängungsmittel 410 beschränkt. Der Torpanzer 130 mit der Panzerstärke s berührt das Zwängungsmittel 410, welches beispielsweise als Bolzen 420 oder Stange gebildet sein kann. In Verbindung mit der Schräge 320 der Führung 300, d. h. mit der Führungsneigung, wird erreicht, dass der auf der Welle 200 aufgewickelte Panzer 130 an dem Bolzen 420 anliegt. So wird erreicht, dass der Abstand a zwischen Wellenachse 210 und Bolzen 420 aufgrund rückstellender Kräfte stets minimal ist – unabhängig von der Stellung des Panzers 130.
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Gemäß 2A ist das Tor 100 fast vollständig auf der Welle 200 aufgewickelt. Dadurch ist der Gesamtdurchmesser d der Welle größer, er wird durch den Wellendurchmesser und durch Vielfache der Panzerstärke s des aufgewickelten Panzers 130 gebildet. Der äußere Umfang der Welle 200 mit aufgewickeltem Panzer 130 liegt an dem Bolzen 420 an, da die Wellenachse 210 durch die Gewichtskraft der Welle 200 auf der Schräge 320 abwärts bewegt wird. Gemäß 2B ist das Tor 100 nahezu vollständig abgewickelt und der Gesamtdurchmesser d der Kombination aus Welle 200 und (aufgewickeltem) Panzer 130 ist deutlich geringer. Insofern ist auch der Abstand a zwischen Wellenachse 210 und Bolzen 420 geringer, die Wellenachse 210 hat durch die Gewichtskraft der Welle 200 auf der Schräge 320 der Führung 300 eine tiefere Position eingenommen, respektive eine Position näher am Bolzen 420.
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Die Gewichtskraft der Welle 200 mit Panzer 130 verursacht eine in Richtung der Schrägfläche 320 weisende Kraftkomponente, die die Welle 200 in Richtung Bolzen 420 drückt. Auf diese Weise nimmt die Wellenachse 210 stets eine Position in der Lagervorrichtung 400 ein, durch die sicher gestellt ist, dass die parallel zur Panzerebene verlaufende Tangente an der Welle 200 und die Führungsrichtung gemäß Führung 120 (nahezu) fluchten, so dass der Panzer 130 stets entlang der Führungsrichtung gemäß Torführung 120 in die Torführung 120 hineingelangt respektive aus ihr herausgelangt. Das Tor 100 wird demnach an einer Position von der Welle 200 abgewickelt (auf die Welle 200 aufgewickelt), die sich (nahezu) lotrecht oberhalb des Eintritts 125 in die Führung 120 befindet. Diese Position wird im Wesentlichen durch die Position des Bolzens 420 bestimmt.
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In 3 ist schematisch eine seitliche Ansicht einer Variante der Lagervorrichtung 400' gezeigt. Die Welle 200 ist auf der Führungsschiene 310' angeordnet, wobei die Führungsfläche 330 der Führungsschiene 310' im Wesentlichen horizontal verläuft. Um die Wellenachse 210 mit einer Kraft zu beaufschlagen, die die Welle 200 (samt Torpanzer 130) in Richtung Zwängungsmittel drückt, ist ein als Feder 500 gebildetes rückstellendes Mittel vorgesehen. Die Feder 500 drückt die Welle 200 gemäß der Darstellung der 3 nach links, insbesondere wenn das Tor 100 abgesenkt wird. Beim Anheben drückt das sich auf der Welle 200 aufwickelnde Tor 100 gegen den Bolzen 420 und bewegt die Welle 200 gegen die Kraft der Feder 500.
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Die in den 2A/B und 3 gezeigte Lagervorrichtung 400, 400' kann an einem montierten Tor oder an einem Rollladen nachgerüstet werden. Die Lagervorrichtung 400, 400' kann dazu so beschaffen sein, dass sie sowohl an der linken Torseite als auch an der rechten Torseite montierbar ist. Das Zwängungsmittel kann auch als Führungskulisse oder Führungskanal für das Tor oder für einen Torabschnitt gebildet sein (nicht dargestellt in den 2A/B und 3).
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Anhand der 2A/B und 3 wird auch das hierin beschriebene Verfahren zum Montieren eines, insbesondere hierin beschriebenen, Tors 100 veranschaulicht werden. Die Wellenachse 210 der Welle 200 des Tors 100 wird in der Lagervorrichtung 400, 400' angeordnet. Die Wellenachse 210 wird mit einer rückstellenden Kraft beaufschlagt, so dass die Wellenachse 210 zu dem Zwängungsmittel 410 der Lagervorrichtung 400, 400' den geringstmöglichen Abstand a einnimmt. Die Position des Zwängungsmittels 410 sollte so gewählt werden, dass es im Wesentlichen lotrecht über dem Eintritt 125 in die Torführung 120 angeordnet ist. Um dies insbesondere bei einem Nachrüst-Kit für Tore 100 mit vorgegebener Position der Torführung 120 gewährleisten zu können, kann vorgesehen sein, dass das Zwängungsmittel 410 an verschiedenen Positionen innerhalb der Lagervorrichtung 400, 400' positionierbar ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass Zwängungsmittel 410 nicht an der Lagervorrichtung 400, 400' angeordnet wird, sondern in geeigneter Position an der Gebäudewand neben der Gebäudeöffnung. Der Abstand a zwischen dem Zwängungsmittel 410 und der Wellenachse 210 entspricht (nahezu) der Hälfte des durch die Welle 200 und dem auf der Welle 200 zumindest abschnittsweise aufgewickelten Tor 100 gebildeten Gesamtdurchmessers d der Welle 200. Der Gesamtdurchmesser d nimmt beim Aufwickeln des Tors 100 durch die Torstärke s (Panzerstärke) des aufgewickelten Tors 100 (Panzers 130) zu, beim Abwickeln des Tors 100 nimmt d ab.
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Anhand der 2A/B und 3 kann auch ein Verfahren zum Lagern der Wellenachse 210 veranschaulicht werden. Die Wellenachse 210 wird mittels der Lagervorrichtung 400, 400' mit einer rückstellenden Kraft beaufschlagt, wodurch die Torführung 120 zu einer parallel zur Torebene verlaufenden Tangente am Umfang der Welle (der Welle mit, zumindest teilweise, aufgewickeltem Panzer) unabhängig von der Torstellung in einer Flucht angeordnet.
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Die 1 bis 3 dienen auch der Veranschaulichung einer hierin beschriebenen Lagervorrichtung für einen Rollladen bzw. eines hierin beschriebenen Rollladens. Tor und Rollladen umfassen jeweils einen Panzer (13, 130).
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Bezugszeichenliste
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- 10
- (Roll-)Tor
- 11
- Segment
- 12
- Torführung/Panzerführung
- 13
- Torblatt/Torpanzer
- 14
- Torrand/Panzerrand
- 20
- Welle
- 21
- Wellenachse
- 30
- Eintritt
- 100
- Tor
- 120
- Panzerführung/Torführung
- 125
- Eintritt
- 130
- Torblatt/Torpanzer
- 200
- Welle
- 210
- Wellenachse
- 300
- Führungsmittel
- 310, 310'
- Schiene
- 320
- Schrägfläche
- 330
- Führungsfläche
- 400, 400'
- Lagervorrichtung
- 410
- Zwängungsmittel
- 420
- Bolzen
- 500
- Feder
- a
- Abstand
- d
- Gesamtdurchmesser
- s
- Torstärke/Panzerstärke
- α
- Winkel