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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Informationsgewinnung, der Informationsverarbeitung und -weitergabe innerhalb von Parksystemen mit einer Vielzahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, insbesondere von Parkhäusern. Der Stand der Technik stellt sich sehr vielfältig dar. Üblicherweise werden als Mindeststandard, vor allem in mehrgeschossigen Parkhäusern, vor der Haupteinfahrt die Anzahl der gesamt verfügbaren freien Stellplätze zumeist mittels elektrischer bzw. elektronischer Leuchtmittel angezeigt, wobei die freien Stellplätze durch kontinuierliche Differenzbildung der Summen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge in Echtzeit ermittelt werden. Innerhalb des Parkhauses können weitere Anzeigen pro Parkdeck die darin, nach derselben Methode ermittelte, noch verfügbaren freien Stellplätze anzeigen, so dass der Fahrer bzw. die Fahrerin sich für die Einfahrt entscheiden kann. Innerhalb der Parkebene wird dann solange gefahren bis ein geeigneter Stellplatz gefunden ist – oder auch nicht –, so dass das nächste oder noch weitere Parkdecks angefahren werden müssen. Mit zunehmender Verkehrsdichte und somit steigendem Bedarf an Stellplätzen ist der beschriebene Mindeststandard nicht mehr befriedigend, so dass in Firmenschriften und der Patentliteratur weiterführende Vorschläge zu finden sind. Die Firma MSR-Traffic GmbH beschreibt ein System mit Einzelplatzerfassung: ”Mit Ultraschall-Sensoren wird die Verfügbarkeit jedes einzelnen Parkplatzes erfasst und mittels Controller/Leitrechner verwaltet. Der resultierende Belegungsstatus wird an LED-Displays am Eingang und je Ebene angezeigt. So können Kunden direkt zum nächsten freien Parkplatz geleitet werden.” Zitat aus dem MSR-Katalog: PERFECT SOLUTIONS FOR TRAFFIC SYSTEMS, S. 10 (Version 2.0 2016 DE) Dabei sind die dynamischen LED-Displays ortsfest installierte Anzeigetafeln, zumeist mit Pfeilsymbolen zur Anzeige der empfohlenen Fahrtrichtung. Je nach Aufwand und baulicher Gegebenheit bleibt dann doch noch eine letzte Fahr- bzw. Suchstrecke zu einem freien und geeigneten Parkplatz.
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In der Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2015 104 709 U1 wird eine mobile Kommunikationseinrichtung, insbesondere mit Hilfe eines Mobilfunktelefons, als ein Parkleitsystem vorgeschlagen. Voraussetzung ist eine entsprechende onboard-Ausstattung jedes KFZ mit Hard- und spezieller Software (Apps) das in das Parkhaus einfahren will, um das Parkleitsystem nutzen zu können, wobei gespeicherte Fahrzeugdaten mit den aktuellen, über Sensoren ermittelten freien Parkplätzen verglichen und ein Parkplatz zugewiesen und über die dynamische Darstellung auf dem Display des Mobilfunktelefons, angesteuert werden kann. Bei der dazu erforderlichen drahtlosen Kommunikation über eine Infrastruktur-Schnittstelle zwischen der onboard-Ausstattung und einem Gebäuderechner ist die Kompatibilität der KFZ zu verschiedenen Parkhäusern sowie unterschiedlichster mobiler Kommunikationseinrichtungen problematisch. Die Mehrzahl der die Parkeinrichtung nutzenden Fahrzeuge, ohne diese technische Zusatz-Aufrüstung, sind eher benachteiligt und auf den Mindeststandard angewiesen der zusätzlich im Parkhaus installiert sein muss.
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Neben der zunehmenden Anzahl von Parkplatz suchenden Fahrzeugen hat auch die Typenvielfalt der KFZ sehr zugenommen, vom Kleinwagen (Zweisitzer) bis zum übergroßen SUV oder auch Kleinbus bzw. Familienvan, bei zumeist gleichen Parkplatzabmessungen pro Einzelparkplatz ohne dass bisherige Parkhäuser oder ähnliche Einrichtungen, vor allem auf die größeren KFZ, dem neuen Trend angepasst werden können. Aus den 1970er Jahren stammt die Empfehlung/Festlegung (Garagenordnungen der Bundesländer) einer Parkplatzbreite von 2,30 m für den Standardparkplatz, allein der VW-Golf ist seit seiner Einführung 1974 um ca. 20 cm in der Breite gewachsen. Die Sachverständigen des BVS (Bundesverband vereidigter Sachverständiger), wie auch der ADAC, fordern aufgrund der größeren Fahrzeugbreiten eine Mindestbreite von 2,50 m, noch besser wären 2,70 m, was das Problem verdeutlicht, da vorhandene Parkhäuser überwiegend den für heutige Verhältnisse zu schmalen Parkplatz von 2,30 m vorweisen. Es besteht also die hohe Wahrscheinlichkeit, dass besonders bei größeren KFZ, der gemeldete und zugewiesene, nach Definition ”ein freier” Parkplatz nicht ausreichend ist oder die Einparkrangierfläche nicht genügend Freiraum lässt für ein gefahrloses Einparken. Genauso ist es möglich, dass Nachbarparkplätze nicht korrekt beparkt sind, so dass auch hierdurch der zugewiesene, eigentlich ”freie” Parkplatz von dem neu Ankommenden nicht genutzt werden kann. Ist der zugewiesene Parkplatz nicht nutzbar, so ist der KFZ-Fahrer gezwungen nach der herkömmlichen Suchmethode weiterzufahren, wobei er unter Umständen bei dichter Belegung der Parkflächen, durch die bis dato erfolgte fremdbestimmte Führung, die Übersicht und Orientierung verloren hat.
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Es ist Aufgabe der Erfindung eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Anordnung so weiterzuentwickeln, dass der Fahrer oder die Fahrerin jedes KFZ einen freien, für das KFZ geeigneten, Stellplatz auffinden kann, sofern vorhanden. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass an der Parkeinrichtungs-Einfahrt, insbesondere Parkhaus, die KFZ-Außen-Abmessungen, zumindest Breite und Länge, erfasst und mit den tatsächlichen, aktuell gemessenen Maßen, zumindest der freien Breiten zwischen den parkenden Fahrzeugen, unbelegter Stellflächen verglichen und vorzugsweise der nächste erreichbare Parkplatz mit der mindestens ausreichenden Freifläche für das aktuelle KFZ, auch bei Berücksichtigung der notwendigen Rangierfläche des Zufahrtsbereichs, vom Zentralrechner ausgewählt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass der erreichte Parkplatz immer nutzbar ist und in der Folge angenommen wird, wodurch weitere zeit- und umweltschädliche Suchfahrten nicht stattfinden. Gleichzeitig wird erreicht, dass die Belegung der Parkeinrichtung bestmöglich und ohne Platzverlust organisiert wird, d. h. eine höchstmögliche Belegungsdichte ist realisiert. Die Erfassung der Fahrzeugabmessungen kann durch eine ortsfeste Scan- oder sonstige Messeinrichtung z. B. vor der Einfahrtschranke, erfolgen. Die Ermittlung der freien Parkplatzbreiten zwischen den parkenden Fahrzeugen kann über bewegliche Scaneinrichtungen, die z. B. an den Decken der Fahrgassen entlang geführt werden, erfolgen. Es sind weitere, auch ortsfeste Messsysteme, wie z. B. Lichtschrankenbänder o. ä. möglich. Es genügt lediglich auch die Abstandüberwachung bzw. Messung der von den PKW gebildeten Zwischenräume, die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlich vertretbaren Messsystems ist bauwerks- und systemabhängig.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass der Fahrer/die Fahrerin durch ein dynamisch automatisches, bauseitiges Lotsensystem, vorzugsweise optisch erkennbar, individuell bis zum ausgewählten Parkplatz gelotst bzw. geführt wird. Dadurch ist gewährleistet, dass der ausgewählte optimale Parkplatz in kürzester Zeit und für den Fahrer/die Fahrerin ohne unnötigen Stress eindeutig erkannt und angefahren werden kann. Das optische Leitsystem kann z. B. mittels in Zielrichtung laufender LED-Lichtbänder mit farblicher Kennzeichnung pro Nutzer ausgeführt sein. Es sind aber auch vorauseilende Projektionspfeile, z. B. auf dem Fahrweg, in automatischer Abstimmung mit der tatsächlichen KFZ-Geschwindigkeit des aktuellen Fahrzeugs, realisierbar.
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In Weiterbildung der Erfindung erfolgt die dynamische Fahrer-Einweisung über mobil autonome, vorauseilende Lotsenfahrzeuge mit optischen Anzeigen, die sich entweder an der Decke an Führungselementen oder auf dem Fahrweg vorausbewegen und dabei über drahtlose Abstandsmessung zum KFZ Kontakt zu demselben halten. Dadurch wird der Fahrer/die Fahrerin eindeutig geführt und in kürzest möglicher Zeit zum optimal ausgewählten Stellplatz zielgerichtet geleitet.
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In besonders vorteilhafter Ausbildung der Erfindung ist der Lotse ein mobiler Roboter fahrend, rollend oder als Fluggerät z. B. Drohne, ebenfalls mit optischer Anzeige und drahtloser Fesselung an das einzuweisende KFZ, ausgeführt. Dabei steht die Bezeichnung Drohne für automatisch, über den bauseitigen Zentralrechner, drahtlos gesteuerte Fluggeräte die nach dem heutigen Stand der Technik auch unter den Begriffen wie Copter, Multicopter, Quadrocopter oder Cobot bekannt sind. Das ergibt den weiteren Vorteil der geringsten baulichen Infrastrukturanforderungen an die Fahrwege. Die Ausstattung mit nicht Spur gebundenen mobilen Robotern, fahrend, rollend oder fliegend, erlaubt weitgehend auf Nutzungsänderungen der Parkeinrichtung mit geringstem Aufwand einzugehen, im Prinzip lediglich durch entsprechende Softwareausbildung.
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In weiterer Ausbildung sind die mobilen Roboter aller Bauarten mit Scaneinrichtungen ausgestattet zur gleichzeitigen Messung und Rückmeldung der Parklückenbreiten an den Zentralrechner während der Einweisungsfahrten bzw. Einweisungsflüge, um somit die Echtzeitdaten aufzubereiten. Die automatische, selbsttätige Rückführung der mobilen Roboter zur Start-Warte- und Versorgungs- wie z. B. Ladestation im Einfahrtbereich kann in einfacher Weise über die Ausfahrwege organisiert werden.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass an der Einfahrt beim Halt vor der Einfahrschranke unterschiedliche, parkplatzspezifische Eingabemittel vom Fahrer/der Fahrerin für die individuelle Betätigung erreichbar sind. Der Ruf bzw. die Eingabe kann manuell durch Tasten oder auch Touchscreen, sowie alternativ akustisch erfolgen. Dadurch kann die Kapazitätsberechnung und Zielanfahrt auch auf Sonderparkplätze mit ausreichenden Freimaßen, wie z. B. für Rollstuhlfahrer, Frauen- oder Familienparkplätze, Elektro-Aufladestationen oder auch VIP-Bereiche o. ä. ausgerichtet werden.
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Vorteilhafterweise wird die Bezeichnung oder der Code des zugewiesenen Stellplatzes auf dem Parkschein o. ä. bereits ausgedruckt oder ein Chip entsprechend codiert und bei der Bezahlung der Parkgebühr die ortsübliche Parkplatzbezeichnung des angemieteten Parkplatzes im Klartext angezeigt bzw. ausgedruckt. Dadurch wird auch das Widerfinden des KFZ erleichtert und das Parkleitsystem ermöglicht dadurch auch ein stressfreies Verlassen bzw. Ausfahren der Parkeinrichtung.
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Der Grundgedanke für die Erfindung ist, dass gemessene IST-Abmessungen der einfahrenden Fahrzeuge mit den IST-Abmessungen, mit bauseitigen Echtzeitdaten, zumindest der freien Parkplatzbreiten, in einem bauseitigen Zentralrechner verglichen und daraus der für das aktuell einfahrbereite KFZ gewünschte und bestgeeignete Parkplatz ermittelt wird und anschließend, z. B. nach der Zufahrtfreigabe durch die öffnende Schranke, über geeignete, optisch erkennbare Anzeigen, dem Fahrzeug vorauseilend, die Zufahrt zum gewählten Parkplatz dynamisch in der vom Fahrer/der Fahrerin gewählten Fahrgeschwindigkeit angezeigt und dadurch zum Zielparkplatz gelotst wird.
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Wie vorgeschlagen, sind mehrere Varianten der aktiv dynamischen Leitsysteme möglich, wobei allen gemeinsam ist, dass die, die Parkeinrichtung nutzende Fahrzeuge keine zusätzlichen, parkhausspezifischen, Sonderausstattungen benötigen und somit keinerlei Einschränkungen für eine allgemeine Nutzung bestehen. Weitere Vorteile und Ausführungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1...2, in der Form schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele, näher erläutert, es zeigt:
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1 Anordnung des Parkleitsystems mit Signalflussplan
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2 Optimierte Parkplatzbelegung
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1 zeigt ein einfahrbereites KFZ in der Einfahrt 1 einer Parkeinrichtung P, z. B. ein mehrstöckiges Parkhaus, die geometrische Daten B/L des KFZ werden automatisch erfasst und in dem Einfahrterminal 1.1 zwischengespeichert. Das Einfahrterminal 1.1 enthält weiterhin die notwendigen Eingabe-Ausgabe-Bedienelemente mit der Kommunikationsschnittstelle 1.2 für den Fahrer des KFZ. Die erzeugten Daten, Abmessungen B/L des einfahrbereiten KFZ, sowie die Wunscheingabe des Fahrers z. B. Parkplatztyp, werden an den bauseitigen Zentralrechner 2 der Parkeinrichtung übertragen, Eingabe E1. Im Zentralrechner 2 sind die geometrischen Grunddaten der Parkeinrichtung, zumeist statisch, gespeichert. Im dargestellten Beispielsfall sind mehrere Parkebenen mit 2.u...2.m...2.o, von der untersten über mittlere bis zur obersten, bezeichnet und als Daten-Matrix dargestellt. Die Raster-Schnittpunkte 2.1 stellen dabei die vorhandenen Parkplätze dar – im Beispielsfall 20 Stck. pro Parkebene. Mit der Eingabe E2 der freien, verfügbaren Parkplatzbreiten Bi pro Parkebene 2.u, 2.m und 2.o in den Zentralrechner 2, symbolisch durch unterschiedliche Kreisdurchmesser 2.2, analog der Parkplatzbreite, dargestellt, wird der IST-Zustand der Parkplatzbelegung gespeichert. Diese dynamisch und somit ständig sich ändernde, zwischengespeicherten Daten sind nur für die freien Parkplätze notwendig und werden kontinuierlich über einen Rechneralgorithmus mit E1 verglichen, um daraus die Ausgabeinformationen A zu bilden: Mit A1 die Rückmeldung des ermittelten, optimalen Zielparkplatzes für das einfahrbereite KFZ an das Einfahrterminal 1.1 zur Ausgabe der Information über die Kommunikationsschnittstelle 1.2 an den Fahrer bzw. die Fahrerin als Ausdruck oder kodiert auf dem Parkbeleg. Mit A2 entweder an eine Lotsenstation 3 zur Auswahl und Startsignal eines Lotsen 3.1 oder an die rechnerinterne Signalauslösung einer projizierten Signalanzeige 3.2. Mit A3 die Ziel-Wegführung des Lotsen 3.1 bzw. des vorauseilenden Signalzeichens 3.2, z. B. Pfeil über Laserprojektion. Der Lotse 3.1 kommuniziert über eine drahtlose Verbindung 3.11 mit dem zugeordneten, einfahrbereiten KFZ kontinuierlich bis zur Erreichung des Zielparkplatzes. In der 2 sind die Parkebenen 2.u, 2.m und 2.o analog zum Rechnermodell 2 gezeigt, wobei zur Erklärung der Erfindung die obere Parkebene 2.o in einem beispielhaften Belegungszustand dargestellt ist. Von den 20 möglichen Parkplätzen sind noch 5 frei, mit unterschiedlichen Breiten B1...B5, wobei die freien Abstände zwischen den angrenzenden KFZ, bzw. einer äußeren Markierungslinie 4 ermittelt werden. B1 ist dabei ein enger Parkplatz, B5 mit größerer Breite – dies ist symbolhaft in der Rechnermatrix in 1 an den kleineren oder größeren Durchmessern der Kreise 2.2 in den Schnittpunkten 2.1 erkennbar. Die Länge L des KFZ kann dabei, je nach Bausituation der Parkeinrichtung, bei der Zielwegführung des pilotierten KFZ im Algorithmus ausgewertet und entsprechend berücksichtigt werden.
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Das Parkleitsystem gemäß der Erfindung besteht aus einer bauseitigen Anordnung von Erfassungs-, Rechner- und Leiteinrichtungen, einschließlich einem darauf ausgelegten Algorithmus zur gezielten, individuellen Führung parkplatzsuchender Fahrzeuge, wobei durch die Erfindung erreicht ist, dass fahrzeugbezogen, ein Parkplatz mit ausreichender Breite zugewiesen wird, wodurch auch die Parkraumorganisation bzw. -belegung optimiert ist. Durch die Erfindung ist eine Parkraumorganisation ohne zusätzliche Sonderausrüstungen an den Fahrzeugen ermöglicht, so dass jedes die Parkeinrichtung nutzendes Fahrzeug einfahren und das Parkleitsystem vorteilhaft nutzen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202015104709 U1 [0002]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- MSR-Katalog: PERFECT SOLUTIONS FOR TRAFFIC SYSTEMS, S. 10 (Version 2.0 2016 DE) [0001]