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Die Erfindung betrifft einen Achsträger für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, mit einem ersten Längsträger, einem zweiten Längsträger und wenigstens einem den ersten Längsträger und den zweiten Längsträger miteinander verbindenden Querträger.
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Der Achsträger dient insbesondere der Anbindung eines Radträgers an das Kraftfahrzeug, insbesondere an eine Karosserie des Kraftfahrzeugs. An dem Radträger ist das Rad des Kraftfahrzeugs drehbar gelagert, insbesondere in einem an dem Radträger angeordneten beziehungsweise befestigten Radlager. Die Anbindung des Radträgers erfolgt über wenigstens einen Querlenker, vorzugsweise jedoch über mehrere Querlenker. Der Querlenker beziehungsweise jeder der Querlenker greift einerseits an dem Radträger und andererseits an dem Achsträger, insbesondere einem der Längsträger, an. Die Karosserie ist vorzugsweise als selbsttragende Karosserie ausgeführt.
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Der Achsträger kann auch als Fahrschemel oder als Hilfsrahmen bezeichnet werden. Er ist beispielsweise starr mit der Karosserie verbunden, beispielsweise verschraubt. In diesem Fall kann er als Integralträger bezeichnet werden. Alternativ kann er schwingungsdämpfend an der Karosserie befestigt sein. An dem Achsträger beziehungsweise Hilfsrahmen kann wenigstens eine weitere Einrichtung befestigt sein, beispielsweise ein Antriebsaggregat oder eine Getriebeeinrichtung des Kraftfahrzeugs, insbesondere ein Verteilungsgetriebe beziehungsweise Differentialgetriebe.
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Der Achsträger ist für das mehrspurige Kraftfahrzeug vorgesehen. Entsprechend bietet er die Möglichkeit, mehrere Radträger anzubinden, wobei wenigstens zwei der Radträger derselben Radachse des Kraftfahrzeug zugeordnet sind, beispielsweise einer Vorderachse oder einer Hinterachse. Sofern im Rahmen dieser Beschreibung auf einen Radträger eingegangen wird, so ist es selbstverständlich, dass die entsprechenden Ausführungen stets auf mehrere, insbesondere alle Radträger übertragbar sind, die an den Achsträger angebunden sind.
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Die beiden Längsträger können sich zumindest näherungsweise in Hauptfahrrichtung des Kraftfahrzeugs erstrecken. Beispielsweise sind sie zumindest näherungsweise oder genau parallel zueinander angeordnet. Beispielsweise sind sie spiegelbildlich bezüglich einer Längsmittelachse des Achsträgers angeordnet und/oder ausgebildet, wobei die Längsmittelachse parallel zu der Hauptfahrrichtung vorliegen oder mit dieser zusammenfallen kann. Die beiden Längsträger, nämlich der erste Längsträger und der zweite Längsträger, sind über den wenigstens einen Querträger miteinander verbunden, vorzugsweise starr. Besonders bevorzugt sind mehrere voneinander beabstandete Querträger vorgesehen, wobei jeder der Querträger die beiden Längsträger miteinander verbindet. Die Querträger liegen beispielsweise zumindest näherungsweise senkrecht zu der Hauptfahrrichtung des Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Längsmittelachse des Achsträgers vor. Die Querträger sind vorzugsweise in axialer Richtung bezüglich der Längsmittelachse voneinander beabstandet angeordnet.
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Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise die Druckschrift
DE 10 2013 106 085 A1 bekannt. Diese beschreibt einen Lagerrahmen für ein elektrisch angetriebenes Kraftfahrzeug, mit zwei in einer Längsrichtung des Kraftfahrzeugs ausgerichteten Rahmenträgern, wobei an den Rahmenträgern eine elektrische Antriebseinheit zum Antreiben des Kraftfahrzeugs gelagert ist und mit einer elektrischen Komponente, die separat von der elektrischen Antriebseinheit ausgebildet ist, wobei die elektrische Komponente in einem biegesteifen Gehäuse aufgenommen ist, das an dem Lagerrahmen gelagert ist, wobei die Rahmenträger eine in der Längsrichtung nach außen offene Rahmenanordnung bilden und das Gehäuse der elektrischen Komponente mit beiden Rahmenträgern mechanisch fest verbunden ist, um zusammen mit den Rahmenträgern einen geschlossenen Rahmenabschnitt zu bilden.
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Die
DE 10 2014 206 739 A1 zeigt ein Schubfeld für einen Vorderwagen einer Fahrzeugkarosserie eines Fahrzeugs, wobei das aus Metall bestehende Schubfeld einen Aufnahmebereich mit Befestigungsmitteln zur mechanischen Befestigung einer Sekundärspule eines induktiven Energieübertragungssystems zur Ladung eines elektrischen Energiespeichers des Fahrzeugs aufweist.
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Die
DE 10 2012 109 728 A1 offenbart eine Batterietemperiereinrichtung mit mehreren Temperiermodulen zur Temperierung einer Batterie, insbesondere einer Traktionsbatterie, wobei die Temperiermodule zur Anordnung an Außenflächen der Batterie ausgeführt sind.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Achsträger für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug vorzuschlagen, welcher gegenüber bekannten Achsträgern Vorteile aufweist, insbesondere um sinnvolle Zusatzfunktionen erweitert ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Ein Achsträger für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug hat einen ersten Längsträger, einen zweiten Längsträger und wenigstens einen den ersten Längsträger und den zweiten Längsträger miteinander verbindenden Querträger, wobei an dem Achsträger wenigstens eine wärmeerzeugende elektrische Einrichtung sowie eine Piezolamellen aufweisende Temperiereinrichtung zur Temperierung der elektrischen Einrichtung angeordnet sind.
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Die elektrische Einrichtung kann grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein. Beispielsweise ist die elektrische Einrichtung an dem Achsträger angeordnet, um Bauraum in einem Kraftfahrzeuginnenraum einzusparen, welche ansonsten für die elektrische Einrichtung vorzuhalten wäre. Es kann jedoch auch der Fall sein, dass eine Anordnung der elektrischen Einrichtung an dem Achsträger beziehungsweise allgemein im Bereich eines Unterbodens des Kraftfahrzeugs notwendig ist, um eine zufriedenstellende Funktion der elektrischen Einrichtung sicherzustellen.
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Letzteres ist beispielsweise der Fall, falls die elektrische Einrichtung für ein induktives Laden eines Energiespeichers des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, in welchem elektrische Energie zwischenspeicherbar ist. In diesem Fall liegt die elektrische Einrichtung beispielsweise in Form einer Empfängeranordnung für eine berührungslose Energieübertragung beziehungsweise in Form einer Spuleneinrichtung der Empfängeranordnung vor. Während eines Stillstands des Kraftfahrzeugs kann nun mit Hilfe einer Senderanordnung drahtlos sowie berührungslos Energie an die Empfängeranordnung übertragen werden, sofern das Kraftfahrzeug entsprechend angeordnet ist, beispielsweise also derart, dass die Empfängeranordnung im Bereich der Senderanordnung, insbesondere über dieser, vorliegt.
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Während des Betriebs der elektrischen Einrichtung fällt Wärme an, welche die elektrische Einrichtung aufheizt, also ihre Temperatur erhöht. Weil die elektrische Einrichtung vorzugsweise lediglich während eines Stillstands des Kraftfahrzeugs eingesetzt wird, besteht nicht die Möglichkeit, die elektrische Einrichtung mit Hilfe von Fahrtwind zu kühlen, der durch die Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs induziert wird. Aus diesem Grund kann es, insbesondere bei hohen Außentemperaturen, notwendig sein, die elektrische Einrichtung zu kühlen und/oder zur Begrenzung ihrer Temperatur ihre Leistung zu reduzieren. Weil letzteres üblicherweise nicht gewünscht ist, soll die elektrische Einrichtung mit Hilfe der Temperiereinrichtung temperiert beziehungsweise gekühlt werden.
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Die Temperiereinrichtung kann beispielsweise wenigstens ein Gebläse aufweisen, welches einen Luftstrom über die Einrichtung beziehungsweise Teile der Einrichtung erzeugt um diese zu kühlen. Ein derartiges Gebläse kann beispielsweise in Form eines Ventilators vorliegen, insbesondere in Form eines Axialventilators oder eines Radialventilators. Auch andere Arten von Strömungsmaschinen können realisiert sein. Die Verwendung eines derartigen Gebläses beziehungsweise Ventilators hat jedoch Nachteile. So ist zum einen der Energieverbrauch vergleichsweise hoch und zum anderen ist die Lebensdauer begrenzt.
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Aus diesem Grund soll die Temperiereinrichtung zur Kühlung der elektrischen Einrichtung mehrere Piezolamellen aufweisen. Diese sind durch Anlegen eines elektrischen Stroms, insbesondere eines elektrischen Wechselstroms, in Schwingung versetzbar. Befinden sich die Piezolamellen in Schwingung, so erzeugen sie einen Luftstrom, der der Kühlung der elektrischen Einrichtung dient. Insbesondere überstreicht der erzeugte Luftstrom die elektrische Einrichtung oder zumindest einen Teil der elektrischen Einrichtung.
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Die Piezolamelle liegt vorzugsweise in Form einer dünnen Platte vor, welche quaderförmig sein kann. Die Platte weist in einem orthogonalen beziehungsweise kartesischen Koordinatensystem mit drei senkrecht aufeinander stehenden Richtungen in einer der Richtungen wesentlich kleinere Abmessungen auf als in den anderen beiden der Richtungen. Während beispielsweise die Abmessungen in den beiden größeren der Richtungen zumindest in derselben Größenordnung liegen, sind die Abmessungen in der erstgenannten Richtung deutlich kleiner und betragen beispielsweise höchstens 10%, höchstens 5%, höchstens 2,5%, höchstens 1%, höchstens 0,5% oder höchstens 0,1% der Abmessungen der anderen beiden Richtungen.
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Die Piezolamellen können grundsätzlich auf beliebige Art und Weise ausgestaltet sein, solange sie durch Ausnutzung des piezoelektrischen Effekts bei Anliegen des elektrischen Stroms zur Erzeugung des Luftstroms in Schwingung versetzbar sind. Beispielsweise ist es möglich, ein Strömungsführungselement, welches vorzugsweise plattenförmig ist, über einen Piezoaktor an den Achsträger anzubinden. Bei Anliegen des elektrischen Stroms wird das Strömungsführungselement in Schwingung versetzt, sodass der Luftstrom vorliegt. In diesem Fall kann der Piezoaktor beispielsweise als Dickenschwinger oder als Querdehnelement ausgestaltet sein. Es ist jedoch auch möglich, das Strömungsführungselement selbst als Piezoaktor auszuführen, beispielsweise als Biegeelement, insbesondere als Bimorph-Biegeelement.
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In jedem Fall kann es vorteilhaft sein, wenn die Piezolamellen eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweisen oder mit einer Wärmeleitbeschichtung versehen sind. In diesem Fall können die Piezolamellen beziehungsweise die Wärmeleitbeschichtung wärmeübertragend beziehungsweise kalorisch mit dem Achsträger beziehungsweise der elektrischen Einrichtung gekoppelt sein. Bei einer derartigen Ausgestaltung dient nicht lediglich der von den Piezolamellen erzeugte Luftstrom dem Kühlen der elektrischen Einrichtung, sondern vielmehr wird durch die Piezolamellen die wärmeabgebende Oberfläche der elektrischen Einrichtung vergrößert, wobei sich der von den Piezolamellen gebildete Teil dieser Oberfläche in Schwingung befinden kann, wodurch Wärme besonders effektiv abgegeben wird.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die elektrische Einrichtung in einem zwischen den beiden Längsträgern liegenden Zwischenraum angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist die elektrische Einrichtung bezüglich der Längsachse beziehungsweise Längsmittelachse des Kraftfahrzeugs mittig angeordnet. Entsprechend kann sie in dem Zwischenraum vorliegen, welcher in seitlicher beziehungsweise lateraler Richtung von den beiden Längsträgern begrenzt ist. Der Zwischenraum zwischen den Längsträgern ist üblicherweise ansonsten ungenutzt, sodass die elektrische Einrichtung dort besonders platzsparend angeordnet werden kann.
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Im Rahmen einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die elektrische Einrichtung eine Empfängeranordnung für eine berührungslose Energieübertragung ist. Hierauf wurde vorstehend bereits hingewiesen. Mit Hilfe der Empfängeranordnung kann elektrische Energie aufgenommen werden, welche beispielsweise mit Hilfe einer korrespondierenden Senderanordnung ausgestrahlt wird. Derartige Vorgehensweisen sind grundsätzlich bekannt. Die berührungslose Energieübertragung wird in dem vorliegenden Fall zur Bereitstellung von elektrischer Energie verwendet, die zunächst in einem Energiespeicher zwischengespeichert und nachfolgend zur Durchführung eines Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs herangezogen wird. Die in dem Zwischenspeicher zwischengespeicherte elektrische Energie wird also zum Betreiben einer Traktionsmaschine des Kraftfahrzeugs herangezogen, mittels welcher das Kraftfahrzeug angetrieben werden kann. Die Traktionsmaschine ist entsprechend dazu eingerichtet, ein auf das Antreiben des Kraftfahrzeugs gerichtetes Drehmoment zu erzeugen.
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Empfängeranordnung eine plattenförmige Spuleneinrichtung aufweist. Die Spulenanordnung ist plattenförmig ausgestaltet, weist also in einem kartesischen beziehungsweise orthogonalen Koordinatensystem, welches sich durch drei aufeinander senkrecht stehenden Richtungen auszeichnet, in einer der Richtungen deutlich kleinere Abmessungen auf als in den beiden anderen der Richtungen. Die Abmessungen für die anderen beiden Richtungen liegend beispielsweise in derselben Größenordnung, während die Abmessungen in der erstgenannten Richtung deutlich kleiner sind, beispielsweise um wenigstens eine Größenordnung. Die plattenförmige Spuleneinrichtung ist dabei vorzugsweise zumindest näherungsweise parallel zu einem Untergrund des Kraftfahrzeugs angeordnet, um eine möglichst effektive Energieübertragung zu gewährleisten. Die Spuleneinrichtung kann genau eine oder auch mehrere Spulen aufweisen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die beiden Längsträger und/oder der Querträger und/oder ein weiterer Querträger mittels wenigstens eines Schubfelds miteinander verbunden sind. Das Schubfeld dient der Versteifung des Achsträgers. Das Schubfeld ist hierzu mit weiteren Elementen des Achsträgers, also zumindest einem der beiden Längsträger, vorzugsweise jedoch beiden Längsträgern dem Querträger und/oder dem weiteren Querträger flächig verbunden. Darunter ist zu verstehen, dass nicht lediglich eine punktuelle Verbindung zwischen dem Schubfels und dem weiteren Element vorliegt, sondern vielmehr zahlreiche Befestigungsstellen oder alternativ ein durchgehender Befestigungstreifen vorliegt. Der weitere Querträger ist vorzugsweise in axialer Richtung beabstandet von dem Querträger angeordnet. Beispielsweise liegt er im Wesentlichen parallel zu dem Querträger vor.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Spuleneinrichtung und das Schubfeld beabstandet voneinander angeordnet sind, insbesondere parallel beabstandet, sodass zwischen der Spuleneinrichtung und dem Schubfeld ein Luftspalt vorliegt. Vorzugsweise ist die Spuleneinrichtung in Einbaulage des Achsträgers unterhalb des Schubfelds angeordnet, also auf der dem Untergrund zugewandten Seite des Schubfelds. Auf diese Art und Weise werden Einbußen in der Effizienz der berührungslosen Energieübertragung durch die Anordnung des Schubfelds zwischen der Spuleneinrichtung und der Sendereinrichtung vermieden.
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Die Spuleneinrichtung und das Schubfeld sind derart zueinander angeordnet, dass zwischen ihnen der Luftspalt vorliegt. Beispielsweise wird der zwischen der Spuleneinrichtung und dem Schubfeld angeordnete Luftspalt wenigstens einseitig von einem der beiden Längsträger, besonders bevorzugt jedoch beidseitig von den beiden Längsträgern begrenzt und verschlossen. Dies erfolgt beispielsweise derart, dass der Luftspalt lediglich über einen Lufteinlass und einen Luftauslass jeweils mit einer Außenumgebung in Strömungsverbindung steht. Das bedeutet, dass dem Luftspalt durch den Lufteinlass Luft zugeführt werden kann, welche nachfolgend durch den Luftauslass wieder aus ihm in die Außenumgebung austreten kann.
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Der Lufteinlass und der Luftauslass sind vorzugsweise in axialer Richtung bezüglich der Längsachse des Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Längsmittelachse des Achsträgers voneinander beabstandet angeordnet. Durch eine derartige Ausgestaltung des Luftspalts kann durch Erzeugen einer Luftströmung in dem Luftspalt eine effektive Kühlung der elektrischen Einrichtung erzielt werden, weil die Luftströmung die Spuleneinrichtung über einen großen Teil ihrer Längserstreckung, vorzugsweise über ihre gesamte Längserstreckung hinweg, überströmt.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mittels der Piezolamellen eine Luftströmung über die elektrische Einrichtung, insbesondere durch den Luftspalt, erzeugbar ist. Hierauf wurde bereits hingewiesen, sodass auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen wird.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Piezolamellen mittels eines Halters befestigt sind. Der Halter dient beispielsweise der Beabstandung der Piezolamellen von der Spuleneinrichtung und/oder dem Schubfeld. Besonders bevorzugt sind die Piezolamellen zumindest in etwa mittig in dem Luftspalt angeordnet. Eine derartige Platzierung wird durch entsprechende Ausgestaltung des Halters erreicht. Über den Halter sind die Piezolamellen an weiteren Elementen des Achsträgers befestigt, beispielsweise an dem Querträger, dem weiteren Querträger und/oder dem Schubfeld.
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Eine bevorzugte weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Halter derart angeordnet ist, dass zwischen ihm und dem Schubfeld ein in den Luftspalt einmündender Einströmspalt vorliegt, in dem die Piezolamellen vorliegen. Der Halter bildet insoweit den Einströmspalt gemeinsam mit dem Schubfeld aus. Auch für den Einströmspalt gilt vorzugsweise, dass dieser vorzugsweise wenigstens einseitig von einem der Längsträger, bevorzugt beidseitig von den Längsträgern, begrenzt ist. Der Einströmspalt kann als Bestandteil des Luftspalts vorliegen oder sich strömungstechnisch an diesen anschließen.
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Dem Luftspalt ist der Lufteinlass zugeordnet. In dem Einströmspalt sind zudem die Piezolamellen angeordnet, sodass diese vor Umgebungseinflüssen geschützt sind. Insbesondere liegt der Lufteinlass in Einbaulage des Achsträgers auf einer Oberseite des Achsträgers vor, beispielsweise also zwischen dem Schubfeld und dem Querträger oder dem weiteren Querträger. Dagegen liegt die Spuleneinrichtung in Einbaulage des Achsträgers zwischen der Temperiereinrichtung beziehungsweise dem Piezolamellen und dem Untergrund des Kraftfahrzeugs vor, sodass aus dieser Richtung keine Beeinträchtigungen der Piezolamellen durch Umgebungseinflüsse, beispielsweise durch Steinschlag oder dergleichen, auftreten kann.
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Schließlich kann im Rahmen einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass die Piezolamellen in ihrer Ausgangsstellung parallel zu einer den Einströmspalt begrenzenden Strömungsführungsfläche des Halters angeordnet sind. Die Strömungsführungsfläche begrenzt den vorstehend bereits erwähnten Einströmspalt. Hierzu liegt sie beabstandet von dem Schubfeld vor, welcher den Einströmspalt auf der der Strömungsführungsfläche gegenüberliegenden Seite begrenzt. Die Strömungsführungsfläche ist beispielsweise Bestandteil eines ebenen Strömungsführungselements, welches parallel zu der elektrischen Einrichtung, insbesondere der Spuleneinrichtung, vorliegt oder auf diese zu verläuft. Bevorzugt liegt das Strömungsführungselement an der Spuleneinrichtung an.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt:
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1 eine schematische Darstellung eines Achsträgers für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, welches eine wärmeerzeugende elektrische Einrichtung sowie eine Temperiereinrichtung aufweist, sowie
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2 eine Schnittdarstellung durch den Achsträger.
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Die 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Achsträgers 1 für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, welcher zwei Längsträger 2 und 3 sowie wenigstens einen Querträger 4 aufweist. Über den Querträger 4 sind die beiden Längsträger 2 und 3 miteinander verbunden. In der hier dargestellten Ausführungsform ist zusätzlich zu dem Querträger 4 ein weiterer Querträger 5 vorgesehen. Auch über diesen sind die Längsträger 2 und 3 miteinander verbunden. Zu Versteifung des Achsträgers 1 verfügt dieser über ein Schubfeld 6, welches im Wesentlichen plattenartig ausgestaltet ist und in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel an beiden Längsträgern 2 und 3 und den beiden Querträgern 4 und 5 angreift und dort befestigt ist.
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In Einbaulage des Achsträgers 1 unterhalb des Schubfelds 6 ist eine elektrische Einrichtung 7 angeordnet, welche in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Empfängeranordnung für eine berührungslose Energieübertragung vorliegt. Die elektrische Einrichtung 7 erzeugt während ihres Betriebs Wärme, welche eine Temperaturerhöhung der elektrischen Einrichtung 7 verursachen kann. Um dieser Temperaturerhöhung entgegenzuwirken, also die von der elektrischen Einrichtung 7 erzeugte Wärme zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, abzuführen, ist an dem Achsträger eine Temperiereinrichtung 8 zur Temperierung der elektrischen Einrichtung 7 vorgesehen.
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Die Temperiereinrichtung 8 verfügt über zahlreiche Piezolamellen 9, von welchen hier lediglich einige beispielhaft gekennzeichnet sind. Die Piezolamellen 9 können durch Anlegen eines elektrischen Stroms in Schwingung versetzt werden, wodurch eine Luftströmung über die elektrische Einrichtung 7 erzeugt wird. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Piezolamellen 9 zumindest teilweise zwischen dem Schubfeld 6 und der elektrischen Einrichtung 7 beziehungsweise einer Spuleneinrichtung 10 der elektrischen Einrichtung 7 vorliegen. Hierzu ragen sie in einen Luftspalt 11 hinein, der zwischen dem Schubfeld 6 und der Spuleneinrichtung 10 ausgebildet ist.
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Der Luftspalt 11 ist vorzugsweise in seitlicher Richtung verschlossen, beispielsweise durch die Längsträger 2 und 3 oder – was hier beispielsweise der Fall ist – durch ein zusätzliches Element. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Schubfeld 6 derart ausgestaltet ist, dass es an seinen seitlichen Rändern derart an der Spuleneinrichtung 10 anliegt, dass der Luftspalt 11 in seitlicher Richtung verschlossen ist.
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Bei einer derartigen Ausgestaltung ist der Luftspalt 11 lediglich über eine Einlassöffnung 12 und eine Auslassöffnung 13 mit einer Außenumgebung strömungsverbunden. Mit Hilfe der Piezolamellen 9 kann nun beispielsweise eine Luftströmung durch den Luftspalt 11 erzeugt werden, bei welcher Luft durch die Einlassöffnung 12 in den Luftspalt 11 eintritt und durch die Auslassöffnung 13 wieder aus diesem in die Außenumgebung austritt. Hierzu sind die Piezolamellen 9 mittels eines Halters 14 entsprechend angeordnet, beispielsweise in einem Einströmspalt 15, der dem Luftspalt 11 zugeordnet ist oder sich an diesen anschließt. In jedem Fall ist die Einlassöffnung 12 dem Einströmspalt 15 zugeordnet sodass dieser über die Einlassöffnung 12 mit der Außenumgebung in Strömungsverbindung steht.
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Die 2 zeigt eine Schnittdarstellung des Achsträgers 1. Es wird deutlich, dass die Piezolamellen 9 in den Einströmspalt 15 und zumindest teilweise auch in den Luftspalt 11 hineinragen. Dabei ist der Halter 14 derart ausgestaltet, dass zwischen ihm und dem Schubfeld 6 der Einströmspalt 15 ausgebildet ist. Der Einströmspalt 15 ist dabei von einer Strömungsführungsfläche 16 des Halters 14 auf der dem Schubfeld 6 gegenüberliegenden Seite begrenzt. In ihrer hier dargestellten Ausgangsstellung liegen die Piezolamellen 9 parallel zu der Strömungsführungsfläche 16 vor.
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Der hier dargestellte Achsträger 1 ermöglicht eine besonders vorteilhafte Anordnung von weiteren Komponenten, nämlich insbesondere der elektrischen Einrichtung 7. Durch das Vorsehen der Temperiereinrichtung 8 kann zudem während des Betriebs der elektrischen Einrichtung 7 anfallende Wärme abgeführt werden, sodass der durch die anfallende Wärme hervorgerufene Temperaturanstieg begrenzt werden kann. Beispielsweise ist es vorgesehen, die Temperatur in der elektrischen Einrichtung 7, insbesondere der Spuleneinrichtung 10, mittels eines Temperatursensors zu messen. Überschreitet die Temperatur eine festgelegte Temperaturschwelle, so wird die Temperiereinrichtung 8 zum Erzeugen des Luftstroms durch den Luftspalt in Betrieb genommen. Besonders vorteilhaft ist die Temperiereinrichtung 8 elektrisch an die elektrische Einrichtung 7 direkt angeschlossen, sodass keine zusätzliche Stromversorgung für die Temperiereinrichtung 8 notwendig ist.