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DE102016007066A1 - Verfahren zur Absicherung von Wertdokumenten mit gedächtnisbehaftetem Merkmalssystem - Google Patents

Verfahren zur Absicherung von Wertdokumenten mit gedächtnisbehaftetem Merkmalssystem Download PDF

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DE102016007066A1
DE102016007066A1 DE102016007066.8A DE102016007066A DE102016007066A1 DE 102016007066 A1 DE102016007066 A1 DE 102016007066A1 DE 102016007066 A DE102016007066 A DE 102016007066A DE 102016007066 A1 DE102016007066 A1 DE 102016007066A1
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memory
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physical property
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DE102016007066.8A
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Inventor
Martin Stark
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Giesecke and Devrient Currency Technology GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient Currency Technology GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Prüfung eines Echtheitsmerkmals mit mindestens einem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sowie ein entsprechendes Wertdokument. Das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem weist mindestens eine messbare physikalische Eigenschaft auf. Die physikalische Eigenschaft ist von einer Messhistorie beeinflussbar, wobei die Messhistorie mindestens eine oder mehrere zeitlich zurückliegende Messungen der mindestens einen physikalischen Eigenschaft des gedächtnis-behafteten Merkmalssystems umfasst. In einem Schritt wird mindestens eine erste und eine zweite Messung der physikalischen Eigenschaft an dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem durchgeführt, wobei mindestens die erste Messung die physikalische Eigenschaft verändert. Jede Messung ermittelt mindestens einen Messwert der physikalischen Eigenschaft. Weiterhin wird eine Zeitreihe erstellt, umfassend wenigstens einen ersten Messwert und einen zweiten Messwert, wobei der erste Messwert aus der ersten Messung stammt und der zweite Messwert aus der zweiten Messung stammt. Die Zeitreihe wird zur Bestimmung eines charakteristischen dynamischen Verhaltens der physikalischen Eigenschaft ausgewertet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Echtheitsbewertungsverfahren. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zur Durchführung des Echtheitsbewertungsverfahrens, sowie gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme als Echtheitsmerkmal und Wertdokumente mit solchen Echtheitsmerkmalen.
  • Die Absicherung von Wertdokumenten gegen Fälschungen mittels Echtheitsmerkmalen ist bekannt. Es gibt Echtheitsmerkmale, die z. B. auf magnetischen, thermischen, elektrischen, und/oder optischen (z. B. Absorption und Emission) Effekten beruhen, durch welche eine spezifische Detektierbarkeit gewährleistet wird.
  • Beispiele für Merkmalssysteme und Prüfverfahren beruhen auf Photolumineszenz ( WO2006024530 ), Magnetisierung ( WO2012084143 ), Remissionseigenschaften ( WO2011072863 ) oder Leitfähigkeit ( WO9964251 ).
  • Gemeinsam ist den genannten Verfahren, dass im Nachweisverfahren eine (oder mehrere) der physikalischen Eigenschaften wie Photolumineszenz, Magnetisierung oder Leitfähigkeit robust gemessen wird (bzw. werden): die Merkmale und Nachweisverfahren sind so ausgelegt, dass unter wiederholter Messungen sich die gemessene Eigenschaft im Rahmen der Messgenauigkeit nicht ändert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein zweifelsfreies Erkennen von echten wie auch ein sicheres Zurückweisen von falschen Wertdokumenten möglich ist, ohne dass die Vorgeschichte des Wertdokuments eine signifikante Rolle spielt. In forensischen Nachweismethoden kann dieser Grundsatz sogar bis in die Situation fortgesetzt gelten, dass das Wertdokument nicht mehr als einheitliches Objekt, sondern beispielsweise nur noch als pulverförmige Asche vorliegt. In einer solchen Ausprägung lässt sich das Absicherungssystem, also Echtheitsmerkmal mit zugehörigem Nachweisverfahren, als gedächtnisfrei beschreiben, das heißt eine Messung im Nachweisverfahren ändert nicht das Ergebnis der nachfolgenden Messung.
  • Darüber hinaus werden schaltbare Systeme verwendet. Das dabei eingesetzte Echtheitsmerkmal verfügt über zwei oder mehrere definierte Zustände (die auch als Systemzustände bezeichnet werden), in denen das System mindestens eine robust messbare Eigenschaft besitzt (die auch als Zustandsgrößen bezeichnet wird). Zwischen den Zuständen kann das System über einen (oder mehreren) physikalischen oder chemischen Stimulus (bzw. Stimuli) kontrolliert geschaltet werden. Als Pfad wird die Abfolge an Stimuli bezeichnet, über die ein zweiter Zustand ausgehend von einem ersten Zustand erreicht wird. Auch für schaltbare Absicherungssysteme sind Merkmale und Nachweisverfahren so ausgelegt, dass unter wiederholter Messung sich die gemessene Eigenschaft nicht ändert, außer wenn ein schaltender Stimulus eingesetzt wird, um die Eigenschaft zu kontrollieren. Durch die kontrolliert schaltbaren und definierten Zustände wird sichergestellt, dass ein zweifelsfreies Erkennen von echten wie auch ein sicheres Zurückweisen von falschen Wertdokumenten möglich ist, ohne dass die Vorgeschichte des Wertdokuments eine signifikante Rolle spielt.
  • Insbesondere bedeutet dies für das Echtheitsmerkmal und das Nachweisverfahren, dass die definierten Zustände pfadunabhängig (d. h. unabhängig von der Abfolge der Stimuli, wie beispielsweise als Sättigungszustände bei der vollständigen Magnetisierung eines ferromagnetischen Stoffes oder die Sättigungsfarbe eines thermochromen Systems) festgelegt sind. Andernfalls ließen sich die Zustände nicht kontrollierbar einstellen und die Eigenschaften in diesen Zuständen nicht robust messen – ein stabiler Echtheitsnachweis wäre nicht möglich. Wenn aber die definierten Zustände keine Information mehr darüber tragen, von welcher Ausgangssituation und wie sie erreicht wurden, so ist auch das zugehörige schaltbare System (das heißt, Echtheitsmerkmal in Verbindung mit dem Nachweisverfahren) gedächtnisfrei. Mit dem schaltbaren System kann zwar ein Speicher realisiert werden (der eingenommene Zustand entspricht einem Speicherwert und kann über Zustandsgrößen bewertet werden), der dennoch (wegen der Pfadunabhängigkeit der definierten Systemzustände) gedächtnisfrei ist.
  • Erst die Unterscheidung zwischen Speicher und Gedächtnis ermöglicht beispielsweise, dass in digitalen Speichermedien Information zugriffsstabil, löschbar und wiederbeschreibbar abgelegt wird. Spielte in solchen Speichersystem das Gedächtnis die dominierende Rolle, würde sich bereits gespeicherte Information stark auf die aktuell eingelagerte Information auswirken.
  • Beispielsweise werden in DE 10 2009 038 356 definierte Zustände schaltbarer Systeme und in WO2008148523 magnetische Merkmalssysteme zur Echtheitsbewertung herangezogen.
  • Der Nachteil der Absicherung durch gedächtnisfreie Systeme liegt darin, dass auch ein Nachahmer das System durch übliche Messmethoden (z. B. Messmethoden der Spektroskopie) auch ohne präzise Kenntnis des Nachweisverfahrens charakterisieren kann und somit in die Lage versetzt wird, zahlreiche Informationen zu sammeln, die ihm eine Nachstellung des Stoffs erleichtern. Aus diesen Messinformationen kann es gelingen, den zur Absicherung verwendeten Stoff zu identifizieren und nachzuahmen. Dieser würde dann auch die Echtheitsprüfung bestehen, da die Eigenschaften der Zustandsgrößen nicht durch das Messverfahren beeinflusst werden.
  • Der Erfindung liegt die allgemeine Aufgabe zu Grunde, ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem für die Echtheitssicherung bzw. -bewertung eines Gegenstandes, insbesondere Wertdokuments bereitzustellen, das über die enge Verknüpfung mit den Prozessen der Echtheitsbewertung hochspezifisch ist, so dass es mit üblichen Messmethoden (z. B. der Spektroskopie) nicht identifiziert werden kann und somit eine erhöhte Sicherheit gegenüber Nachahmung bietet.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung bezieht sich auf die Bereitstellung eines Echtheitssicherungs- bzw. Bewertungsverfahren für eine Wertdokument auf Basis der Eigenschaften des Gedächtnisses der verwendeten Merkmale, das eine noch differenziertere Unterscheidung bzw. genauere Zuordnung ähnlicher Merkmale ermöglicht und somit eine erhöhte Sicherheit bietet.
  • Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens bereitzustellen.
  • Eine weitere Aufgabe betrifft die Bereitstellung eines in Bezug auf Fälschungssicherheit verbessertes Echtheitsmerkmal, sowie ein Wertdokument mit diesem Echtheitsmerkmal.
  • Eine zusätzliche Aufgabe betrifft ein Echtheitssicherungs- bzw. Bewertungsverfahren für eine ausgewählte Währung, so dass eine Chargennachverfolgung, eine Identifikation der Produktionsstätte oder eines Herstellers ermöglicht wird, um auf diese Weise eine verbesserte Rückverfolgbarkeit der zum Wertdokument beitragenden Echtheitsmerkmale zu gewährleisten.
  • Diese Aufgaben werden durch die in den Hauptansprüchen definierten Merkmalskombinationen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • [Zusammenfassung der Erfindung]
    • 1. (Erster Aspekt der Erfindung) Verfahren zum Prüfen eines Echtheitsmerkmals mit mindestens einem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mindestens eine messbare physikalische Eigenschaft aufweist, welche von einer Messhistorie beeinflussbar ist, wobei die Messhistorie mindestens eine oder mehrere zeitlich zurückliegende Messungen der mindestens einen physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems umfasst, und wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: a) Durchführen von mindestens einer ersten und einer zweiten Messung der physikalischen Eigenschaft an dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem, wobei mindestens die erste Messung die physikalische Eigenschaft verändert, wobei jede Messung mindestens einen Messwert der physikalischen Eigenschaft ermittelt; b) Erstellen einer Zeitreihe, umfassend wenigstens einen ersten Messwert und einen zweiten Messwert, wobei der erste Messwert aus der ersten Messung stammt und der zweite Messwert aus der zweiten Messung stammt; und c) Auswerten der Zeitreihe zur Bestimmung eines charakteristischen dynamischen Verhaltens der physikalischen Eigenschaft.
    • 2. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach Absatz 1, wobei das Merkmalssystem mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft aufweist, die dem charakteristischen dynamische Verhalten der physikalischen Eigenschaft zugeordnet ist.
    • 3. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach Absatz 2 wobei die charakteristische Gedächtniseigenschaft geeignet ist, das Merkmalsystem unterscheidbar zu charakterisieren.
    • 4. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 3, mit den zusätzlichen Schritten: d) Vergleichen des charakteristischen dynamischen Verhaltens mit mindestens einem Referenzverhalten und e) Bewertung der Echtheit des Echtheitsmerkmals anhand des Vergleichsergebnisses.
    • 5. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 4, mit den zusätzlichen Schritten: f) Bestimmung einer charakteristischen Gedächtniseigenschaft aus dem charakteristischen dynamischen Verhalten g) Vergleichen der charakteristischen Gedächtniseigenschaft mit mindestens einer Referenz und h) Bewertung der Echtheit des Echtheitsmerkmals anhand des Vergleichsergebnisses.
    • 6. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 5, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem vor der ersten Messung nicht in einen vordefinierten Zustand präpariert werden muss.
    • 7. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 6, wobei die mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft ausgewählt ist aus der Gruppe der Gedächtniseigenschaften: Persistenz, Gedächtnistiefe, Gedächtnisstärke, Sensitivität, Spezifität, Vertauschbarkeit, Assoziation, Kontinuität, Latenz, Sättigung, Isolation, Aufladegeschwindigkeit und Auslesegeschwindigkeit, wobei bevorzugt die mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft für das jeweilige Merkmalssystem einen bestimmten typisierenden Eigenschaftswert aufweist.
    • 8. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 7, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mehrere messbare physikalische Eigenschaften aufweist, welche jeweils von einer Messhistorie beeinflusst werden.
    • 9. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 8, wobei zur Prüfung des Echtheitsmerkmals mehrere charakteristische Gedächtniseigenschaften herangezogen werden.
    • 10. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 9, wobei zusätzlich mindestens eine dritte Messung der physikalischen Eigenschaft an dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem durchgeführt wird, die mindestens einen dritten Messwert der physikalischen Eigenschaft ermittelt; bevorzugt mehrere über drei Messungen hinausgehende Messungen durchgeführt.
    • 11. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 10, wobei die mindestens eine physikalische Eigenschaft ausgewählt ist aus der Gruppe: durch Temperaturänderungen modifizierbare Photolumineszenz, optisch stimulierte Lumineszenz (OSL), Thermolumineszenz, Photochromie, Thermochromie, Piezochromie, Magnetisierung und/oder elektrische Leitfähigkeit.
    • 12. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 11, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mindestens zwei unterschiedliche Teilsysteme aufweist, wobei mindestens ein Teilsystem mindestens eine messbare physikalische Eigenschaft aufweist, welche von einer Messhistorie beeinflusst wird; bevorzugt weist das Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems einen thermolumineszierenden Stoff und einen photolumineszierenden Stoff, einen magnetischen Stoff, oder einen photochromen, thermochromen und/oder piezochromen Stoff auf.
    • 13. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 12, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems einen Stoff mit einem thermischen Phasenübergang und/oder einen thermometrischen Stoff und/oder einen optischen Speicherleuchtstoff aufweist.
    • 14. (Bevorzugte Ausgestaltung) Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 13, wobei mindestens die erste und zweite Messung der physikalischen Eigenschaft mit technischen Hilfsmitteln und/oder automatisiert erfolgen.
    • 15. (Zweiter Aspekt der Erfindung) Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Absatz 1 bis 15, umfassend mindestens eine erste Messeinrichtung geeignet zur Messung der physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems, welche von einer Messhistorie beeinflussbar ist.
    • 16. (Bevorzugte Ausgestaltung) Vorrichtung nach Absatz 15, weiterhin umfassend eine zweite Messeinrichtung geeignet zur Messung derselben physikalischen Eigenschaft oder einer weiteren physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems, wobei die zweite Messeinrichtung auf einem anderen Wirkprinzip als die erste Messeinrichtung beruht.
    • 17. (Bevorzugte Ausgestaltung) Vorrichtung nach einem der Absätze 15 oder 16, weiterhin umfassend, ein Hintergrundsystem mit Datenspeicher zur Auswertung der Zeitreihe und/oder zur Auswertung der charakteristischen Gedächtniseigenschaften.
    • 18. (Dritter Aspekt der Erfindung) Wertdokument mit einem Echtheitsmerkmal, umfassend ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem zum Einsatz in einem Verfahren nach einem der Absätze 1 bis 14, bevorzugt eine Banknote, insbesondere bevorzugt das das Wert-dokument ein Substrat aus Papier und/oder Kunststoff aufweist, ganz besonders bevorzugt das das Echtheitsmerkmal in das Volumen des Wertdokuments eingebracht und/oder aufgebracht ist.
  • [Ausführliche Beschreibung der Erfindung]
  • Wertdokumente im Rahmen dieser Erfindung sind Gegenstände wie Banknoten, Schecks, Aktien, Wertmarken, Ausweise, Passe, Kreditkarten, Urkunden und andere Dokumente, Etiketten, Siegel und zu sichernde Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck, CDs, Verpackungen und ähnliches. Bei dem Wertdokumentsubstrat muss es sich nicht zwangsläufig um ein Papiersubstrat handeln, es könnte auch ein Kunststoffsubstrat sein oder ein Substrat, das sowohl Papier-Bestandteile als auch Kunststoffbestandteile aufweist. Das bevorzugte Anwendungsgebiet sind Banknoten, die insbesondere auf einem Papiersubstrat beruhen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Eigenschaften des dynamischen Zeitverhaltens gedächtnisbehafteter Merkmalssysteme für den Echtheitsnachweis eines Wertdokuments heranzuziehen.
  • Dazu wird mindestens ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem (ein Echtheitsmerkmal) ausgewählt, das bezüglich mindestens einer physikalischen Eigenschaft ein Gedächtnis aufweist (zum Beispiel ein OSL-Stoff d. h. ein Stoff, der optisch stimulierte Lumineszenz aufweist). Dieses mindestens eine gedächtnisbehaftete Merkmalssystem wird in die Banknote oder das Dokument oder ein Folienelement eingebracht und/oder in einer Druckfarbe auf die Banknote/das Dokument/das Folienelement aufgebracht (Beispiel: thermochromer Stoff in Druckfarbe, OSL-Stoff im Papiersubstrat).
  • Ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem weist mindestens eine physikalische Eigenschaft auf, beziehungsweise mehrere physikalische Eigenschaften, welche jeweils von einer Messhistorie beeinflusst werden kann (bzw. können), das heißt, eine Messung dieser Eigenschaft beeinflusst das Ergebnis einer nachfolgenden Messung. Bei den hier betrachteten Objekten handelt es sich ausdrücklich nicht um Quantenobjekte im Sinne der Quantenmechanik, sondern um makroskopische Objekte. Durch die Abfolge von Ereignissen wird das Lumineszenzverhalten des Merkmalssytems beeinflusst, sodass die Pfadabhängigkeit des Merkmalssystems der durchgeführten Messungen als Gedächtnis aufgefasst werden kann. Mit Nachweisverfahren, wie sie für gedächtnisfreie Systeme eingesetzt werden, lassen sich wegen dieser Eigenart am gedächtnisbehafteten System keine stabilen Messwerte erzielen.
  • Im Unterschied zum Echtheitsnachweis an schaltbaren Systemen, bei denen die Bewertung der Echtheit durch Messungen an Systemzuständen des Echtheitsmerkmals erfolgt, ist außerdem für gedächtnisbehaftete Systeme die Ausgangssituation, in der sich das System zu Beginn der Messung befindet, unbekannt.
  • Um die Echtheit gedächtnisbehafteter Systeme zu bewerten wird deshalb im Nachweisprozess dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem eine spezifische Geschichte aufgeprägt und die spezifische dynamische Reaktion des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems auf diese Geschichte geprüft. Das bedeutet, dass
    • (i) im Unterschied zu gedächtnisfreien Systemen zwingend mehr als eine Messung zu einem Echtheitsnachweis eingesetzt werden muss;
    • (ii) der Echtheitsnachweis aufgrund von Maßzahlen erfolgt, die eine Dynamik (also Änderungen) beschreiben und nicht Zustände;
    • (iii) bevorzugt die Maßzahlen Gedächtniseigenschaften beschreiben, also Eigenschaften die charakteristisch für das Gedächtnis des Merkmals sind.
  • Um ein zweifelsfreies Erkennen von echten wie auch ein sicheres Zurückweisen von falschen Wertdokumenten zu ermöglich, werden bevorzugt mehrere und bevorzugt unterschiedliche Gedächtniseigenschaften im Echtheitsnachweis adressiert.
  • Indem der Echtheitsnachweis dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem eine spezifische Geschichte aufprägt, verlagert sich der Echtheitsnachweis aus einem statischen Parameterraum (der beispielsweise aus Intensitäten, spektraler Verteilung und Lebensdauern besteht) in einen zeitlichen Ablauf. Dadurch entsteht eine enge Kopplung zwischen Echtheitsmerkmal und nachweisendem Prozess:
    Eine Messung beschreibt im Sinne der vorliegenden Erfindung das Ermitteln der Größe einer physikalischen Eigenschaft, wobei hier insbesondere unter Messung das Ermitteln der Größe einer physikalischen Eigenschaft bezüglich eines Stimulus verstanden wird. In diesem Sinn umfasst eine Messung das Beaufschlagen des zu messenden Systems mit einem Stimulus sowie die geeignete Detektion der Reaktion des Systems auf den Stimulus (beispielsweise Beleuchten eines lumineszierenden Stoffs mit geeignetem Anregungslicht und Feststellen der Intensität des emittierten Lichts).
  • Der Messprozess umfasst eine Messung, die durch das Messverfahren und durch zugehörige Messparameter festgelegt ist. Das Ergebnis eines Messprozess P ist ein Messwert S(P), der ein Maß für die Größe der physikalischen Eigenschaft darstellt. Beispielsweise kann die am Photodetektor digitalisierte Spannung einen Messwert für die Intensität eines lumineszierenden Stoffs bei geeigneter Anregung darstellen.
  • Zwei Messprozesse des gleichen Verfahrens sind verschieden, wenn sie sich in den Parametern unterscheiden. Wird beispielsweise in einem ersten Messprozess das Echtheitsmerkmal mit Licht einer bestimmten Wellenlänge und Intensität für eine gewisse Dauer beleuchtet, wird mit der Wahl einer anderen Beleuchtungsdauer bei selber Intensität und Wellenlänge einen zweiten Messprozess definiert.
  • Insbesondere werden Messprozesse betrachtet, die das (insbesondere gedächtnisbehaftete) Merkmalssystem relevant charakterisieren, das heißt, die in der Lage sind, ein (insbesondere gedächtnisbehaftetes) Merkmalssystem gegenüber anderen (insbesondere gedächtnisbehafteten) Merkmalssystemen zu unterscheiden.
  • Als triviale Messprozesse werden solche Messprozesse bezeichnet, die in einem Echtheitsnachweis für spezifische Merkmale des Merkmalsystems ein relevant diskriminierendes Signal erzeugen, aber nicht für das aktuell betrachtete Echtheitsmerkmal. Für dieses aktuell betrachtete Merkmal ist ein solcher Messprozess ein trivialer Messprozess. Lässt sich beispielsweise in einem Merkmalsystem ein erstes Merkmale nur mit UV-Licht, ein zweites Echtheitsmerkmal des Systems zusätzlich mit grünem Licht zur Emission anregen, so ist der Messprozess mit grünem Licht bezüglich des ersten Merkmales ein trivialer Messprozess.
  • Die Messprozessmenge enthält die ausgewählten Messprozesse, aus denen der Echtheitsnachweis für einen oder mehrere Echtheitsmerkmale aufgebaut wird. Da Mehrstoffsysteme betrachtet werden, kann diese Menge auch triviale Prozesse einzelner Echtheitsmerkmale enthalten.
  • Aufgrund der Pfadunabhängigkeit in gedächtnislosen Systemen gilt für gedächtnislose Systeme in einem Systemzustand im Rahmen der Messgenauigkeit die Stationarität. Das heißt, eine wiederholte Messung mit einem Messprozess P der Messprozessmenge liefert dasselbe Ergebnis S. Es gilt S(P) = S(P°P), wobei das Symbol ° die Hintereinanderausführung von Prozessen bezeichnet. Für ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem gibt es insbesondere Messprozesse Pr in der Messprozessmenge, für die das Ergebnis (der Messwert) S nicht stationär ist, für die also gilt S(Pr) ≠ S(Pr°Pr).
  • Aufgrund der Pfadunabhängigkeit in gedächtnislosen Systemen gilt für gedächtnislose Systeme in einem Systemzustand im Rahmen der Messgenauigkeit die allgemeine Kommutativität, d. h. zwei Messprozesse Pi und Pj der Messprozessmenge sind in der Reihenfolge vertauschbar, d. h. S(Pi°Pj) = S(Pi°Pj). Für ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem gilt die allgemeine Kommutativität nicht, d. h. es existieren Messprozesse Pr und Ps für die S(Pr°Ps) ≠ S(Pr°Ps) ist.
  • Charakteristische Gedächtniseigenschaften bezeichnen Eigenschaften des Gedächtnisses eines Systems, die das dynamische Verhalten gedächtnisbehafteter Systeme in Bezug auf seine Vorgeschichte beschreiben. Im erfindungsgemäßen Echtheitsnachweis werden charakteristische Gedächtniseigenschaften zur relevanten Charakterisierung eines gedächtnisbehafteten Merkmalssystems eingesetzt.
  • Beispiele für charakteristische Gedächtniseigenschaften sind:
    • • Gedächtnistiefe: Die Gedächtnistiefe bezeichnet die Dauer, die ein Ereignis in der Vorgeschichte zurückliegen kann, um noch das Ergebnis einer Messung signifikant zu beeinflussen. Als Maß kann die Zeit oder die Anzahl an gleichen Messprozessen seit einem ausgezeichneten Messprozess dienen. Dies kann durch wiederholtes Anwenden von Messprozessen erfolgen, wobei zu bestimmten Zeiten ein Messprozess durch einen anderen ausgezeichneten Messprozess ersetzt wird, für den das Gedächtnis eine Gedächtnisstärke aufweist. Auch komplexere Beschreibungen sind denkbar, die eine unterschiedliche Sensitivität des Gedächtnisses bezüglich Messprozessen der Messprozessmenge berücksichtigen. Dabei werden die Gedächtnistiefen unter Messprozessen hoher Sensitivität mit solchen niedriger Sensitivität in Beziehung gesetzt.
    • • Gedächtnisstärke: Die Gedächtnisstärke beschreibt, wie stark ein Messprozess einen nachfolgenden beeinflusst. Für ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem lässt sich eine Effizienz η definieren, S(P1) = ηS(P1°P1), die gegebenenfalls auch als Funktion weiterer Parameter aufgefasst werden kann. Für ein gedächtnisloses System ist η = 1. Auch komplexere Maßzahlen für die Gedächtnisstärke sind denkbar, indem beispielsweise nicht aufeinander folgende sondern weiter auseinanderliegende Prozesse verglichen werden. Bei n-facher Wiederholung von P1 (bezeichnet als P1n) ergibt sich so S(P1) = ηnS(P1n) oder mit Normierung nS(P1) = ηnS(P1n). Statt direkt Messwerte eines Messprozesses zu verwenden, können Messwerte mehrerer Messprozesse auch zuvor verrechnet (beispielsweise gemittelt) werden. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn eine ausgezeichnete Messprozessfolge eingesetzt werden soll.
    • • Sensitivität: Als Sensitivität wird bezeichnet, wie stark das Gedächtnis durch einen Messprozess im Vergleich zu anderen beeinflusst wird. Insbesondere beschreibt Sensitivität, wie stark das Gedächtnis mit den Parametern eines Messprozesses variiert. Beispielsweise ändert sich in einem OSL-System (System, das optisch stimulierte Lumineszenz aufweist) die Effizienz der Messung mit der Wellenlänge, d. h. es gibt ein Auslese- bzw. Aufladespektrum.)
    • • Spezifität: Mit Spezifität wird beschrieben, wie Messprozesse eines Typs im Vergleich zu einem anderen Typ wirken. Im Gegensatz zu Sensitivität, welche die Wirksamkeit eines Messprozesses bei variierenden Parametern beschreibt, vergleicht Spezifität die Wirkung kategorisch unterschiedlicher Messprozesse. Ist beispielsweise ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem sensitiv gegenüber optischen und thermischen Stimuli (beispielsweise ein System, das sowohl optisch stimulierte Lumineszenz also auch Thermolumineszenz aufweist), so beschreibt Spezifität wie sich die beiden Messprozesstypen in ihren Wirkungen vergleichen. Beispielsweise kann die Messwertänderung unter jeweils wiederholten Messprozessen eines jeden Typs miteinander in Beziehung gesetzt werden. Eine Normierung auf die Dauer der Messprozesse, die Anzahl der Messprozesse oder die eingetragene Energie ist dabei hilfreich.
    • • Vertauschbarkeitsregeln: Vertauschbarkeitsregeln beschreiben, wie die Ordnung von Messprozessen in einer Messhistorie die gesamte Wirkung der Messhistorie auf das Gedächtnis beeinflusst. In einer Ausprägung werden für das Merkmalssystem Messprozesse so festgelegt, dass sie in ihrer Wirkung definiert unterscheidbar oder bevorzugt definiert ähnlich sind. Die Unterscheidbarkeit oder Ähnlichkeit kann über ein Unterscheidbarkeitsmaß (Vertauschbarkeitsmaß) bestimmt werden. Ein solches Maß beschreibt, wie sich die Messwerte ändern, wenn die Reihenfolge zweier Messprozesse vertauscht wird. Dabei wird in einer Ausprägung das Ergebnis des betrachteten Messprozesses mit einem Schätzwert verglichen, der sich aus benachbarten Messprozessen in der Messhistorie durch geeignete Verfahren ergibt. Derartige Näherungsverfahren können beispielsweise lineare Näherungen (arithmetisches Mittel) oder eine geometrische Mittelwertbildung sein. In einer weiteren Ausprägung wird das Ergebnis des betrachteten Messprozesses mit einem Schätzwert verglichen, der sich aus einem zusätzlichen Messprozess ergibt. In einer Ausprägung werden Systeme (Merkmale und Messprozesse) mit definierter Unterscheidbarkeit bevorzugt, in einer weiter bevorzugten Ausprägung werden solche Systeme bevorzugt, in denen Vertauschbarkeit erfüllt ist.
    • • Assoziativität: Assoziativität beschreibt wie verschiedene Messprozesse bei gleichzeitiger oder aufeinander folgender Einwirkung das Gedächtnis beeinflussen im Vergleich zu der Situation, in der jeweils nur einer der Messprozesse wirkt. Beispielsweise bleicht ein thermochromer Stoff unter der Wirkung eines Temperatur- und eines optischen Stimulus unterschiedlich im Vergleich zu der Situation, wenn die Stimuli sequentiell auftreten.
    • • Kontinuität: Diese Größe beschreibt für eine Abfolge von Messprozessen die Wirkung einer Pause zwischen zwei benachbarten Messprozessen. Lässt sich die Entwicklung der zugehörigen Messwerte der beiden Teilstücke vor und nach der Unterbrechung kontinuierlich so zusammensetzen, dass sie der Entwicklung der zugehörigen Messwerte bei einer Abfolge derselben Messprozesse ohne Pause gleicht, so wird das Gedächtnis als kontinuierlich unter dieser Abfolge bezeichnet. Treten bei der Zusammensetzung der Teilstücke Stufen in der Entwicklung der zugehörigen Messwerte auf, wird das Gedächtnis als nicht kontinuierlich bezeichnet, wobei auch die Art und Form der Stufe (zu großes oder zu kleines Signal verglichen mit dem Soll, ansteigend oder verstärkt abfallend) charakteristisch sein kann.
    • • Latenz: Die Gedächtniseigenschaft Latenz bezieht sich auf die Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt wann ein Messprozess wirkt und dem Zeitpunkt, wann die Wirkung in der Messhistorie sichtbar wird. Dies ist insbesondere in solchen Fällen eine wichtige Gedächtniseigenschaft, in der physikalische Eigenschaften über kaskadierte Vorgänge verändert werden (beispielsweise bei der Lumineszenz durch Energieübertrag von einem Sensitizer auf das Leuchtzentrum eines Luminophors) oder wenn Trägheiten eine Rolle spielen (wie zum Beispiel bei einem thermochromen Stoff, der in Kontakt mit einem Wärmebad steht, das durch einen Messprozess erwärmt wird).
    • • Persistenz: Diese Größe beschreibt, wie stabil das Gedächtnis über der Zeit ist. Als mögliches Messverfahren kann nach einem ersten Messprozess die Wartezeit zu einem zweiten Messprozess variiert werden. Aus dem Vergleich der Messwerte für unterschiedliche Wartezeiten lassen sich geeignete Maße der Persistenz wie die Intensitätspersistenz (Stabilität des Signalmaximums Messwerte gegenüber der Wartezeit) oder Geschwindigkeitspersistenz (Stabilität der Gedächtnisstärke) bestimmen. In einer Ausprägung werden Merkmale und Messprozesse gewählt, die eine kurze Persistenz des Gedächtnisses gewährleisten, um verschiedene Aspekte des Echtheitsnachweises zeitlich und räumlich zu koppeln und damit eine maschinelle Bearbeitung notwendig zu machen. In einer bevorzugten Ausführung sind Merkmale und Messprozesse so gewählt, dass die Persistenz des Gedächtnisses an die Bearbeitungsgeschwindigkeit angepasst ist. Beispielsweise spielt Persistenz bei in optisch stimulierter Lumineszenz eine Rolle. Dabei verändert sich die Intensität der stimulierbaren Lumineszenz mit der Zeit („Fading”) durch nichtstrahlende Übergänge.
    • • Sättigungsverhalten: Um zu beschreiben, inwieweit das gedächtnisbehaftete System sättigbar ist, wird über geeignete Abfolgen von Messprozessen festgestellt, unter welchen Bedingungen das System sein Gedächtnis verliert, da in einem Sättigungszustand das Systemverhalten pfadunabhängig wird. Das Sättigungsverhalten beschreibt somit die Art und Weise wie der Sättigungszustand erreicht wird und somit das Gedächtnis keine Informationen zusätzlich aufnehmen kann.
    • • Isolation: Die Isolation beschreibt die Stabilität des Werts der Gedächtniseigenschaft gegenüber der Umwelt (beispielsweise eine Arbeitstemperatur oder anliegende elektrische Felder für ein optisch stimulierbares Merkmalssystem, oder gegebenenfalls gegenüber chemische Umgebung oder Ankopplung an ein Wärmebad). Bevorzugt ist das Merkmalssystem im Nachweisverfahren isoliert gegen die Umwelt und nur durch Messprozesse beeinflussbar.
  • Geeignete Echtheitsbewertungsverfahren
  • In einer erste bevorzugte Ausführung ist es möglich, das gedächtnisbehaftete Merkmalsystem in einen definierten Ausgangzustand zu präparieren, bei dem das charakteristische dynamische Verhalten zur Echtheitserkennung verwendet werden kann, ohne dass die charakteristische Gedächtniseigenschaft bestimmt werden muss.
  • In einer zweiten bevorzugten Ausführung befindet sich das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem vor der ersten Messung nicht in einen vordefinierten Zustand. Ein nicht vordefinierter Zustand bedeutet, dass keine Präparation eines definierten Ausgangszustandes des gedächtnisbehafteten Merkmalsystems vor einer Messung erfolgen muss (aber kann). Eine Messung erfolgt unabhängig vom Ausgangszustand des gedächtnisbehafteten Merkmalsystems.
  • In einer dritten bevorzugten Ausführung weist das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mindestens eine charakteristischen Gedächtniseigenschaft auf, die dem dynamischen Verhalten der physikalischen Eigenschaft zugeordnet ist.
  • In einer vierten bevorzugten Ausführung ist die charakteristische Gedächtniseigenschaft geeignet, dieses gedächtnisbehaftete Merkmalsystem relevant zu charakterisieren.
  • In einer fünften bevorzugten Ausführung umfasst der Echtheitsnachweis zusätzlich mindestens eine dritte Messung der physikalischen Eigenschaft an dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem, die mindestens einen dritten Messwert der physikalischen Eigenschaft ermittelt, insbesondere bevorzugt mehrere Messungen.
  • In einer sechsten bevorzugten Ausführung umfasst der Echtheitsnachweis die zusätzlichen Schritte: Vergleichen des charakteristischen dynamischen Verhaltens mit mindestens einem Referenzverhalten und Bewertung der Echtheit des Echtheitsmerkmals anhand des Vergleichsergebnisses.
  • In einer siebten bevorzugten Ausführung umfasst der Echtheitsnachweis die zusätzlichen Schritte: erstens Bestimmung einer charakteristischen Gedächtniseigenschaft aus dem charakteristischen dynamischen Verhalten, zweitens Vergleichen der charakteristischen Gedächtniseigenschaft mit mindestens einer Referenz und Bewertung der Echtheit des Echtheitsmerkmals anhand des Vergleichsergebnisses.
  • In einer achten bevorzugten Ausführung weist ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem mehrere physikalische Eigenschaften auf, welche jeweils von einer Messhistorie beeinflusst werden. Ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem kann vorzugsweise mehrere intrinsische physikalische Eigenschaften aufweisen, wie zum Beispiel die optische Lumineszenz aber auch gleichzeitig eine optisch induzierte Leitfähigkeit. Ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem kann bevorzugt auch mehrere unabhängige physikalische Eigenschaften aufweisen, wie zum Beispiel die Magnetisierung und eine optische Emission.
  • In einer neunten bevorzugten Ausführung, wird die mindestens eine physikalische Eigenschaft ausgewählt aus der Gruppe: durch Temperaturänderungen modifizierbare Photolumineszenz, optisch stimulierte Lumineszenz (OSL), Thermolumineszenz, Photochromie, Thermochromie, Piezochromie, Magnetisierung, und/oder elektrische Leitfähigkeit.
  • In einer zehnten bevorzugten Ausführung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme als Echtheitsmerkmal zur Echtheitssicherung vorgeschlagen, wobei die mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft ausgewählt ist aus der Gruppe der Gedächtniseigenschaften: Persistenz, Gedächtnistiefe, Gedächtnisstärke, Sensitivität, Spezifität, Vertauschbarkeit, Assoziation, Kontinuität, Latenz, Sättigung und/oder Isolation.
  • In einer bevorzugten Ausführung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme als Echtheitsmerkmal zur Echtheitssicherung vorgeschlagen, wobei die mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft für das jeweilige Merkmalssystem einen bestimmten typisierenden Eigenschaftswert aufweist.
  • Bevorzugt werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme verwendet die mehrere, insbesondere zwei oder drei, charakteristische Gedächtniseigenschaften aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausführung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme als Echtheitsmerkmal zur Echtheitssicherung vorgeschlagen, wobei aus der Auswertung der Zeitreihe die mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft des Merkmalssystems ermittelt wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme als Echtheitsmerkmal zur Echtheitssicherung vorgeschlagen, wobei der Schritt des Auswerten der Zeitreihe zur Bestimmung der mindestens einen charakteristischen Gedächtniseigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmals-systems eine Bewertung, insbesondere Vergleich, der charakteristischen Gedächtniseigenschaften mithilfe einer Referenzbibliothek umfasst.
  • In einer alternativen bevorzugten Ausführung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme gewählt, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mindestens zwei unterschiedliche Teilsysteme aufweist, wobei mindestens ein Teilsystem mindestens eine physikalische Eigenschaft aufweist, welche von einer Messhistorie beeinflusst wird.
  • Ein Merkmalsystem kann auch zwei unterschiedliche Teilsysteme aufweisen. Ein typisches Beispiel ist hierfür ein Teilsystem bestehend aus einem gedächtnisbehafteten System und einem nicht gedächtnisbehafteten System.
  • Im Falle eines thermometrischen Systems könnte dies zum Beispiel ein Absorber und ein Temperatur-modifizierbare Stoff sein, der ein gedächtnisbehaftetes Merkmals-system ergibt und dieses dann mit einem Referenzstoff kombiniert wird, das nicht temperaturabhängig ist. Damit ergibt sich ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem, bestehend aus zwei Teilsystemen.
  • In einer bevorzugten Ausführung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme mit einer Hysterese, insbesondere solche bei denen die Hysterese erst durch die Kombination bzw. Interaktion mindestens zwei verschiedenartiger Teilsysteme erzeugt wird, verwendet.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft durch Temperaturänderungen modifizierbare Photolumineszenz aufweist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssysteme oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft eine Magnetisierung ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft Photochromie ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssysteme oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft eine elektrische Leitfähigkeit ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft Thermolumineszenz ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft Thermochromie ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft Piezochromie ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung wird ein gedächtnisbehaftete Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei dem die physikalische Eigenschaft optisch stimulierte Lumineszenz ist.
  • In einer bevorzugten Ausprägung werden gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems ausgewählt, bei denen das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem einen Stoff mit einem thermischen Phasenübergang und/oder einen thermometrischen Stoff und/oder einen optischen Speicherleuchtstoff aufweist.
  • Besonders bevorzugt sind gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme, die durch Kombination eines optischen mit einem optischen System (Fallen + Grundzustand), oder durch die Kombination eines thermischen mit einem optischen System, oder durch die Kombination eines magnetisierten Systems mit zwei Phasen, erzeugt werden.
  • Besonders bevorzugt sind gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme, bei denen Thermolumineszenzstoffe mit OSL-Stoffen kombiniert werden. Die Thermolumineszenz kann durch geeignetes optisches Heizen einer kontaktierenden Absorberschicht oder durch eine Mikrowellenheizung ausgelöst werden. Die OSL kann durch geeignete gepulste Beleuchtung ausgelöst werden. Beispiele für solche Stoffe sind SrAl2O4:Eu, Tm; SrS:Eu, Sm.
  • Besonders bevorzugt sind gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme, bei denen Photo-/thermo-/piezochrome Systeme kombiniert werden. Die Hysterese dieser Stoffe im dynamischen bzw. transienten Bereich wird ausgenutzt, wobei die Sättigungszustände keine besondere Rolle spielen.
  • Insbesondere bevorzugt sind thermometrische Systeme, bei denen das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem erzeugt wird, indem die Stoffe isoliert und/oder an ein träges Wärmebad angekoppelt werden. Messung durch geeignetes optisches Heizen einer kontaktierenden Absorberschicht oder durch eine Mikrowellenheizung und Bestimmung der aktuellen Temperatur, beispielsweise durch Analyse der Lumineszenzeigenschaften. Beispiele für Stoffe: La2O2S:Eu, YAG:Ce; CaAl4O7:Eu, Bi.
  • Insbesondere bevorzugt sind magnetisierte Systeme mit einer Hysterese der magnetischen Ordnung. Die Messung erfolgt durch teilweise wiederholte Ummagnetisierung und Analyse des dynamischen Verhaltens der Hysterese (nicht: stationäre Zustandsparameter wie z. B. Sättigungsmagnetisierung). Beispiele für solche Stoffe sind Strontiumferrite, Gadoliniummanganate, Eisengranate.
  • Besonders bevorzugt sind gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme an einem thermischen Phasenübergang, beispielsweise ferroelektrische Systeme wie SrxBa1-xNb2O6 mit Messung der dielektrischen Eigenschaften (z. B. durch Radio-/Mikrowellenstrahlung) am Phasenübergang bzw. der optischen Eigenschaften wie Polarisation, oder z. B. ordnungsgesteuerte Systeme (Flüssigkristalle, orientierte Partikel, ...) mit beispielsweise Messung des Brechungsindex, der optischen Polarisation oder der Farbe während z. B. thermisch, elektrostatisch und/oder chemisch die Ordnung angegriffen wird.
  • Besonders bevorzugt sind gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme mit optisch/thermisch induzierten Leitfähigkeiten: Durch optisches Heizen werden thermisch angeregte Ladungsträger erzeugt und damit die Leitfähigkeit eines PTC-Thermistors erhöht, die über Radio-/Mikrowellenresonanz oder andere kontaktfreie Messmethoden gemessen wird. Thermische Trägheit und geeignete Kopplung mit der Umgebung erzeugen ein Gedächtnis.
  • Insbesondere bevorzugt wird ein Echtheitsbewertungsverfahren, wobei mindestens die erste und zweite Messung der physikalischen Eigenschaft mit technischen Hilfsmitteln und/oder automatisiert erfolgt. Automatisiert bedeutet, dass das Echtheitsbewertungsverfahren ohne menschliches Zutun, mit der Hilfe von Maschinen erfolgt.
  • Messvorrichtung
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens umfasst eine erste Messeinrichtung, die geeignet ist zur Messung der physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalsystems, welche von einer Messhistorie beeinflussbar ist.
  • In einer auf die physikalische Eigenschaft abgestimmten Messvorrichtung mit einem geeigneten Detektor wird die so markierte Note gemessen und aus den zugehörigen Messwerten eine Zeitreihe erstellt.
  • Die Zeitreihe umfasst in zeitlicher Reihenfolge die Messwerte im Schritt b) des Verfahrens. Durch das Auswerten der Zeitreihe wird das charakteristische dynamische Verhalten der physikalischen Eigenschaft bestimmt. Es kann auch einer charakteristischen Gedächtniseigenschaft zugeordnet werden und/oder die charakteristische Gedächtniseigenschaften bestimmt.
  • In einer bevorzugten Ausführung umfasst die Vorrichtung, weiterhin eine zweite Messeinrichtung geeignet zur Messung derselben physikalischen Eigenschaft oder einer weiteren physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems, wobei die zweite Messeinrichtung auf einem anderen Wirkprinzip als die erste Messeinrichtung beruht.
  • Zwei Wirkprinzipien unterscheiden sich, wenn verschiedene physikalische Effekte, stoffliche Merkmale, und/oder deren Wechselwirkungen vorliegen.
  • Beispielsweise misst die zweite Messeinrichtung im Vergleich zur ersten Messeinrichtung eine andere physikalische Eigenschaft, welche von einer Messhistorie beeinflusst ist, beispielsweise ein Laser und eine Mikrowelle oder die Messung von induzierte elektrische Leitfähigkeit und optisch stimulierter Lumineszenz (OSL).
  • Für die Echtheitsbewertung des gewählten gedächtnisbehafteten Merkmalssystems auf der gewählten Messvorrichtung wird mindestens ein Messprozess aus einer Referenzbibliothek verwendet. Bevorzugt werden für die Echtheitsbewertung des gewählten gedächtnisbehafteten Merkmalssystems auf der gewählten Messvorrichtung mehr als ein Messprozess aus dieser Referenzbibliothek verwendet.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung umfasst die Vorrichtung, weiterhin ein Hintergrundsystem mit Datenspeicher, insbesondere bevorzugt eine EDV-Anlage zur Auswertung der Zeitreihe und/oder zur Auswertung der charakteristischen Gedächtniseigenschaften.
  • In weiteren besonders bevorzugten Ausführung umfasst die Vorrichtung, weiterhin ein Hintergrundsystem mit Datenspeicher, insbesondere bevorzugt eine EDV-Anlage zur Auswertung der Zeitreihe und/oder zur Auswertung der charakteristischen Gedächtniseigenschaften.
  • Durch Vergleich des charakteristischen dynamischen Verhaltens mit einem Referenzverhalten und/oder der charakteristischen Gedächtniseigenschaft mit einer Referenz aus einer gespeicherten Referenzbibliothek wird bei der Echtheitsprüfung Echtheit nachgewiesen.
  • In einer Referenzbibliothek werden solche Messprozesse zusammengefasst, die geeignet sind, zum Unterscheiden von gedächtnisbehaften Merkmalssystemen mit charakteristischen Gedächtniseigenschaft in einem erfindungsgemäßen Verfahren,
  • Bevorzugt ist die Messvorrichtung so angeordnet, dass das Wertdokument an der Messvorrichtung vorbeigeführt wird, und so eine ganze Messspur erfasst wird.
  • Insbesondere bevorzugt ist, dass das Wertdokument an mindestens zwei räumlich gegeneinander versetzten Messvorrichtungen vorbeigeführt wird, so dass mindestens zwei Messpuren erfasst werden.
  • Wertdokument
  • Bevorzugt ist ein Wertdokument, insbesondere eine Banknote, mit einem erfindungsgemäßen Echtheitsmerkmal umfassend ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem, insbesondere bevorzugt ist, dass das Wertdokument ein Substrat aus Papier und/oder Kunststoff aufweist, ganz besonders bevorzugt ist, dass das Echtheitsmerkmal in das Volumen des Wertdokuments eingebracht und/oder aufgebracht ist.
  • Besonders bevorzugt weist ein erfindungsgemäßes Wertdokument weitere Merkmale auf, die physikalische Eigenschaften des Wertdokument oder des Echtheitsmerkmals darstellen.
  • Zum Absicherungssystem eines Wertdokuments gehören bevorzugt mehrere gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme. Für diese sind jeweils mehrere Messprozesse hinterlegt, die auf einen oder auch mehreren unterschiedlichen Typen von Messvorrichtungen abgestimmt sind, so dass der Echtheitsnachweis jeweils angepasst und gleichzeitig spezifisch durchgeführt werden kann.
  • Eine erfindungsgemäße Referenzbibliothek ist geeignet zum Unterscheiden von gedächtnisbehaften Merkmalssystemen mit charakteristischen Gedächtniseigenschaften. Insbesondere enthält die Referenzbibliothek eine Vielzahl von charakterisierenden Messprozessen. Zur Echtheitsprüfung werden insbesondere solche Messsequenzen verwendet, die spezifisch für einzelne gedächtnisbehaftete Merkmalssysteme oder ganze zusammengehörige Gruppen sind.
  • Für ein ausgewähltes, gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem lässt sich eine Vielzahl an Messprozessen für den Echtheitsnachweis definieren. Dies ist insbesondere relevant, wenn mehrere unterschiedliche Messvorrichtungen zum Einsatz kommen, die sich beispielsweise in den Wellenlängen der eingesetzten Lichtquellen unterscheiden. Dies ist insbesondere auch relevant, wenn die Ergebnisse unter einer ersten Messung für den Echtheitsnachweis unter einer zweiten, von der ersten verschiedenen, Messung herangezogen werden (als Schätzer und/oder Referenz).
  • Außerdem lassen sich Merkmalsprozesse definieren, unter denen eine ganze zugehörige Gruppe gedächtnisbehafteter Merkmalssysteme als echt erkannt wird. Wird zum Beispiel für eine Währung eine Gruppe gedächtnisbehafteter Merkmals-systeme ausgewählt, wobei jede Denomination ein anderes gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem enthält, so können Prozesse definiert werden, die zur Echtheitsprüfung aller Denominationen gleichzeitig herangezogen werden und es können Messprozesse spezifisch für eine Denomination definiert werden.
  • Diese Vorgehensweise erlaubt eine hierarchische Strukturierung der Banknoten-bewertung von Qualitätssicherung bis hin zur Echtheitsbewertung einer einzelnen Ausgabe einer Denomination bzw. spezielle Präparationen.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
  • Ausführungsbeispiel 1: Echtheitsmerkmal auf Basis von OSL und Vertauschbarkeitsregeln
  • Als gedächtnisbehaftetes Merkmalssysteme wird SrS:Cu, Bi eingesetzt. Der Stoff wird in eine Papiermasse eingebracht. Im Sensor wird das Echtheitsmerkmal mit blauem LED-Licht bei 435 nm aufgeladen. Um Vertauschbarkeitsregeln zu prüfen werden zwei Sequenzen eingesetzt. In einer ersten Sequenz wird die OSL-Intensität des Echtheitsmerkmals mit einer Folge von 8 Lichtpulsen (Dauer 4 μs) bei 915 nm (Laserdiode) ausgelesen. In einer zweiten Sequenz wird eine alternierende Folge von insgesamt acht Lichtpulsen (Dauer 4 μs), je vier Pulse bei 780 nm und bei 915 nm) eingesetzt. Um in diesem Fall die spezielle Kommutativität als Echtheitsmerkmal für das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem auszunutzen, werden die Intensitäten der beiden unterschiedlichen Auslese-Lichtpulse bei 780 nm und 915 nm so abgestimmt, dass die zu den beiden Sequenzen gehörenden Signale der optisch stimulierten Lumineszenz (Emission bei 510 nm) für das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem nicht unterscheidbar sind. Bei Verwendung anderer OSL-Stoffe (z. B. SrAl2O4:Eu, Tm) sind die Signale unter den beiden Sequenzen deutlich unterschiedlich.
  • Ausführungsbeispiel 2: Echtheitsmerkmal auf Basis photochromer Stoffe unter Prüfung von Gedächtnisstärke und Sensitivität
  • Als gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem wird die photochrome Substanz (Pb, La)(Zr, Ti)O3 (kurz PLZT) in einer Druckfarbe eingesetzt. Die Substanz ändert bei Bestrahlung mit violettem Licht um 405 nm ihre Eigenfarbe Richtung dunkler bzw. bei Bestrahlung mit nahinfrarotem Licht bei 790 nm Richtung heller (siehe Aufsatz „Mechanism of photochromic effect in Pb(Zr, Ti)O3 and (Pb, La)(Zr, Ti)O3 ceramics under violet/infrared light illumination”, Xu, Caixia and Zhang, Jingwen and Xu, Long and Zhao, Hua, Journal of Applied Physics, 117, 023107 (2015), DOI:http://dx.doi.org/10.1063/1.4905718, dessen Inhalt diesbezüglich in dieser Anmeldung aufgenommen wird). Die Intensität eines ersten violetten Messpulses (Wellenlänge 405 nm, Dauer 50 μs) wird so eingestellt, dass die gemessene Eigenfarbe des Echtheitsmerkmals erst durch mindestens zehn Messpulse von einer hellen Sättigungsfarbe in die dunkle Sättigungsfarbe gebracht werden kann. In einem zweiten nahinfrarotem Messpuls (Wellenlänge 780 nm, Dauer 100 μs) wird die Intensität so eingestellt, das mindestens zwanzig Wiederholungen nötig sind, um das Echtheitsmerkmal aus dem dunklen Sättigungszustand in den hellen zu bringen.
  • Zur Nachweisbibliothek des Echtheitsmerkmals gehören unter anderem eine Sequenz aus fünf Wiederholungen des violetten Messpulses und eine weitere Sequenz aus acht Wiederholungen des nahinfraroten Messpulses. Beide Sequenzen zielen darauf ab, die Gedächtnisstärke des Echtheitsmerkmals zu bestimmen, wobei Aspekte der Sensitivität berücksichtigt werden. In jeder der Sequenzen ändert sich das Messsignal, das die Farbhelligkeit beschreibt.
  • Diese ggf. gemittelte Puls-zu-Puls-Änderung beschreibt die Gedächtnisstärke. Die zwei Sequenzen treiben das Merkmalssystem in unterschiedliche Richtungen. Somit wird beim Einsatz beider Sequenzen die Richtungssensitivität des Echtheitsmerkmals bezüglich der Stimuli beschrieben.
  • Ausführungsbeispiel 3: Echtheitsmerkmal auf Basis von OSL bzw. Thermolumineszenz unter Prüfung von Spezifität und Assoziationsregeln
  • In einem aufgedrucktem Echtheitsmerkmal wird SrAl2O4:Eu, Tm und metallische Fasern eingebracht. In einem optischen Messprozess wird das Echtheitsmerkmal beleuchtet (630 nm, Pulsdauer 10 μs), in einem thermischen Messprozess werden durch einen geeigneten Mikrowellenpuls (Dauer 100 μs) die eingebetteten Metallfasern erhitzt, und über die Druckfarbe die Wärme auf das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem übertragen. Das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem zeigt auch Thermolumineszenz. Vor der Messung wurde der Stoff kurz (1 ms) mit ultraviolettem Licht beleuchtet.
  • Eine erste Sequenz aus achtfach wiederholtem optischem Messprozess misst die Gedächtnisstärke und kann als Referenzsignal dienen. In einer zweiten Sequenz wird das Echtheitsmerkmal über zwei Mikrowellenpulse geheizt. Die zugehörige Thermo-lumineszenz wird mit der optisch stimulierten Lumineszenz verglichen. Weicht der Vergleich von einer zuvor festgelegten Erwartung ab, kann der Angreifer aufgrund einer vom Echtheitsmerkmal abweichenden Spezifität abgewiesen werden.
  • In einer dritten Sequenz werden zunächst sechs optische Messprozesse durchgefühlt und anschließend gleichzeitig ein einzelner Mikrowellenprozess mit fünf weiteren optischen Messprozessen überlagert. Die zugehörigen Messsignale werden so ausgewertet, dass die Änderung der optisch stimulierten Lumineszenz durch gleichzeitiges Heizen als Test einer Assoziationsregel dient.
  • Ausführungsbeispiel 4: Echtheitsmerkmal auf Basis von persistenter lichtinduzierter Leitfähigkeit unter Prüfung der Eigenschaften Persistenz, Sättigungsverhalten und Gedächtnistiefe
  • Als Echtheitsmerkmal wird ein Folienelement betrachtet, das mit einer dünnen Schicht Li-dotierten ZnO beschichtet ist. Zinkoxid zeigt die Eigenschaft persistenter optisch induzierter Leitfähigkeit. Lithium-Ionen in ZnO stellen tiefliegende Fallenzustände bereit, die die Kinetik der an persistenter lichtinduzierter Leitfähigkeit beteiligten Prozesse verändert. Beleuchtet man den aufgebrachten ZnO:Li Film mit UV Licht, so wird Leitfähigkeit induziert, die mit einem kontaktlosen Verfahren z. B. Mikrowellenabsorption gemessen wird. Eine erste Messsequenz wird aus Beleuchtungspulsen einer UV-Quelle (UV-Leistungs-LED, Pulsdauer 100 ms) aufgebaut, deren Intensität so eingestellt wird, dass 5 Pulse nötig sind, um die Leitfälligkeit des Echtheitsmerkmals im Rahmen der Messung zu sättigen. in der genannten Messsequenz wird das Echtheitsmerkmal mit 8 UV-Pulse beleuchtet, während gleichzeitig die Leitfähigkeit des Echtheitsmerkmals gemessen wird. Geprüft wird das Sättigungsverhalten der Leitfähigkeit unter dieser Sequenz.
  • Eine zweite Sequenz ist aus vier 10 μs dauernden UV-Pulsen aufgebaut, die nicht ausreichen, die Leitfähigkeit des Echtheitsmerkmals zu sättigen. Diesen kurzen Pulsen folgt mit dem zeitlichen Abstand von 10 ms eine weitere Serie von vier, je 10 μs dauernden UV-Pulsen derselben Intensität. Während der gesamten Messsequenz wird die Leitfähigkeit gemessen. In den ersten vier Pulsen wird eine Leitfähigkeit erzeugt, die nach Ende dieser Pulse mit der Zeit abnimmt (fading). Aus diesen Signalen wird die Persistenz des Gedächtnisses bestimmt. Die darauffolgenden vier Pulse treffen das noch persistent leitfähige Echtheitsmerkmal und erhöhen die Leitfähigkeit wiederum. Durch die relative Wirkung der vier letzten Puls der Messsequenz bezogen auf die ersten Pulse wird ein Maß für die Gedächtnistiefe bereitgestellt.
  • Ausführungsbeispiel 5: Echtheitsmerkmal auf Basis thermometrlscher Stoffe und optischer Heizung unter Prüfung von Latenz und Sensitivität
  • Als Echtheitsmerkmal wird der thermometrischer Stoff La2O2S:Eu in einer Druckfarbe eingesetzt. Zusätzlich sind in die Druckfarbe Partikel Yb2O3-Partikel eingebracht, die Licht bei 980 nm absorbieren. Zur Messung wird das Echtheitsmerkmal mit UV-Licht angeregt und die Emission der Eu-Banden gemessen. Das Intensitätsverhältnis der verschiedenen Banden oder die zugehörigen Lumineszenzlebensdauern werden als Messsignale aufgezeichnet. Geheizt wird das Merkmalssystem mit Licht eines Lasers der Wellenlänge 980 nm. In einer ersten Messsequenz wird unter einem ersten UV-Lichtpuls (50 μs bei 395 nm einer Leistungs-LED) die Lumineszenz-Emissionen der Banden bei 467 nm, 495 nm, 512 nm und 538 nm Zentralwellenlänge gemessen. Dann wird das Merkmalssystem mit drei Lichtpulsen (980 nm, 100 μs) bestrahlt und geheizt. Unmittelbar anschließend werden 5 UV-Lichtpulse der Dauer 50 μs eingesetzt. Aufgrund der thermischen Trägheit des Systems erhöht sich zunächst die Temperatur des thermometrischen Echtheitsmerkmals mit zeitlichem Abstand zu den drei Heizpulsen, bevor sie wieder absinkt. Diese Änderung wird über die nachfolgenden 5 UV-Pulse bestimmt, um die Latenz des Systems zu bestimmen. In einer zweiten Sequenz werden als Heizpuls statt der 980 nm Pulse 50 μs dauernde Pulse eines 750 nm Lasers eingesetzt, die weniger effizient heizen, womit die Sensitivität des Systems getestet wird. In dieser zweiten Messung kann zudem eine im Vergleich zur Bestimmung unter der ersten Sequenz andere Latenz festgestellt werden.
  • Ausführungsbeispiel 6: Echtheitsmerkmal auf Basis eines ferroelektrischen Stoffes in der Nähe des Phasenübergangs in der Nähe des Phasenübergangs in die paraelektrische Phase und optischer Heizung unter Prüfung von Kontinuität und Isolation
  • Auf einen Folienträger wird ein Streifen einer Druckfarbe aufgebracht, die neben ferroelektrischen (Sr0.7Ba0.3)Nb2O6 Partikeln auch Yb2O3 Partikel als Absorber (Licht bei 980 nm) sowie Dy2O3-Partikel (Licht bei 1260 nm) enthalten. Gemessen werden die dielektrischen Eigenschaften dieses Echtheitsmerkmals mittels elektrischen Hochfrequenz-Messungen. Die Intensitäten der optischen Pulse (Dauer 100 ns) der jeweiligen Laserdioden sind so gewählt, dass die Bestrahlung mit Licht bei 980 nm, deutlich stärker heizt, als mit Licht bei 1260 nm. Insbesondere genügen drei aufeinanderfolgende Pulse bei 980 nm, um die ferroelektrischen Partikel deutlich über die Phasenübergangstemperatur von ungefähr 50°C zu heizen. In einer ersten Sequenz wird zunächst ein Messpuls bei 1260 nm, dann ein Puls bei 980 nm und schließlich ein Puls bei 1260 m eingesetzt. Unter dieser Messsequenz ändert sich die Polarisation wenig bei den 1260 nm Pulsen und deutlich unter dem 980 nm Puls. In einer zweiten Sequenz wird das Echtheitsmerkmal zunächst durch kräftiges Heizen bei 980 nm in die paraelektrische Phase gebracht. Während der Abkühlphase werden die schwächeren 1260 nm Pulse appliziert. In einer solchen Sequenz ignoriert das Merkmalssystem die Wirkung der 1260 nm Pulse, solange die Partikel noch nicht weit genug abgekühlt sind; es entstehen Lücken im Gedächtnis. Umgesetzt wird dieses Vorgehen in einer Sequenz, die aus vier Pulsen bei 980 nm mit großem zeitlichen Abstand von 500 μs von einer Serie aus 10 Pulsen (mit Pulsabständen von 500 μs) bei 1260 nm gefolgt werden. Die ersten 1260 nm Pulse treffen das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem noch im paraelektrischen Zustand – sie werden vom System „vergessen”. Die Signalfolge zu dieser Messsequenz weist also eine Lücke im Gedächtnis auf, wodurch Kontinuität geprüft wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2006024530 [0003]
    • WO 2012084143 [0003]
    • WO 2011072863 [0003]
    • WO 9964251 [0003]
    • DE 102009038356 [0008]
    • WO 2008148523 [0008]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Xu, Caixia and Zhang, Jingwen and Xu, Long and Zhao, Hua, Journal of Applied Physics, 117, 023107 (2015), DOI:http://dx.doi.org/10.1063/1.4905718 [0090]

Claims (18)

  1. Verfahren zur Prüfung eines Echtheitsmerkmals mit mindestens einem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mindestens eine messbare physikalische Eigenschaft aufweist, welche von einer Messhistorie beeinflussbar ist, wobei die Messhistorie mindestens eine oder mehrere zeitlich zurückliegende Messungen der mindestens einen physikalischen Eigenschaft des gedächtnis-behafteten Merkmalssystems umfasst, und wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: – Durchführen von mindestens einer ersten und einer zweiten Messung der physikalischen Eigenschaft an dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem, wobei mindestens die erste Messung die physikalische Eigenschaft verändert, wobei jede Messung mindestens einen Messwert der physikalischen Eigenschaft ermittelt; – Erstellen einer Zeitreihe, umfassend wenigstens einen ersten Messwert und einen zweiten Messwert, wobei der erste Messwert aus der ersten Messung stammt und der zweite Messwert aus der zweiten Messung stammt; und – Auswerten der Zeitreihe zur Bestimmung eines charakteristischen dynamischen Verhaltens der physikalischen Eigenschaft.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Merkmalssystem mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft aufweist, die dem charakteristischen dynamische Verhalten der physikalischen Eigenschaft zugeordnet ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die charakteristische Gedächtniseigenschaft geeignet ist, das Merkmalssystem unterscheidbar zu charakterisieren.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit den zusätzlichen Schritten: – Vergleichen des charakteristischen dynamischen Verhaltens mit mindestens einem Referenzverhalten und – Bewertung der Echtheit des Echtheitsmerkmals anhand des Vergleichsergebnisses.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit den zusätzlichen Schritten – Bestimmung einer charakteristischen Gedächtniseigenschaft aus dem charakteristischen dynamischen Verhalten – Vergleichen der charakteristischen Gedächtniseigenschaft mit mindestens einer Referenz und – Bewertung der Echtheit des Echtheitsmerkmals anhand des Vergleichsergebnisses.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem vor der ersten Messung nicht in einen vordefinierten Zustand präpariert werden muss.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die mindestens eine charakteristische Gedächtniseigenschaft ausgewählt ist aus der Gruppe der Gedächtniseigenschaften: Persistenz, Gedächtnistiefe, Gedächtnisstärke, Sensitivität, Spezifität, Vertauschbarkeit, Assoziation, Kontinuität, Latenz, Sättigung, Isolation, Aufladegeschwindigkeit und Auslesegeschwindigkeit.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mehrere messbare physikalische Eigenschaften aufweist, welche jeweils von einer Messhistorie beeinflusst werden.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zur Prüfung des Echtheitsmerkmals mehrere charakteristische Gedächtniseigenschaften herangezogen werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei zusätzlich mindestens eine dritte Messung der physikalischen Eigenschaft an dem gedächtnisbehafteten Merkmalssystem durchgeführt wird, die mindestens einen dritten Messwert der physikalischen Eigenschaft ermittelt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die mindestens eine physikalische Eigenschaft ausgewählt ist aus der Gruppe: durch Temperaturänderungen modifizierbare Photolumineszenz, optisch stimulierte Lumineszenz (OSL), Thermolumineszenz, Photochromie, Thermochromie, Piezochromie, Magnetisierung und/oder elektrische Leitfähigkeit.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem mindestens zwei unterschiedliche Teilsysteme aufweist, wobei mindestens ein Teilsystem mindestens eine messbare physikalische Eigenschaft aufweist, welche von einer Messhistorie beeinflusst wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das gedächtnisbehaftete Merkmalssystem oder ein Teilsystem des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems einen Stoff mit einem thermischen Phasenübergang und/oder einen thermometrischen Stoff und/oder einen optischen Speicherleuchtstoff aufweist.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei mindestens die erste und zweite Messung der physikalischen Eigenschaft mit technischen Hilfsmitteln und/oder automatisiert erfolgen.
  15. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend mindestens eine erste Messeinrichtung geeignet zur Messung der physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems, welche von einer Messhistorie beeinflussbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, weiterhin umfassend eine zweite Messeinrichtung geeignet zur Messung derselben physikalischen Eigenschaft oder einer weiteren physikalischen Eigenschaft des gedächtnisbehafteten Merkmalssystems, wobei die zweite Messeinrichtung auf einem anderen Wirkprinzip als die erste Messeinrichtung beruht.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16, weiterhin umfassend ein Hintergrundsystem mit Datenspeicher zur Auswertung der Zeitreihe und/oder zur Auswertung der charakteristischen Gedächtniseigenschaften.
  18. Wertdokument mit einem Echtheitsmerkmal umfassend ein gedächtnisbehaftetes Merkmalssystem zum Einsatz in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
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