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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Trennvorrichtung zum Ablängen einer Materialbahn, die mittels einer Transporteinrichtung verfahrbar ist und mit einem Trennwerkzeug, wobei das Trennwerkzeug mit der Materialbahn mitfahrbar ist, wobei das Trennwerkzeug eine definiert ausgerichtete Trennfläche an der Materialbahn erzeugt und dabei eine Kurvenbahn durchläuft und wobei die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges zumindest während der Erstellung der Trennfläche der Transportgeschwindigkeit der Materialbahn entspricht.
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Aus der Praxis ist es bekannt, zum Schneiden von Materialbahnen eine Schlagschere oder ein mitfahrendes Messer einzusetzen. Bei den Materialbahnen kann es sich insbesondere um Fasermaterialbahnen, Wärmedämmstoffbahnen, Filzbahnen, Mineralwolle- oder Glaswollebahnen für den Baubereich handeln. Besonders dicke Materialbahnen des Baubereiches mit einer Materialbahnstärke von ca. 20 mm bis 450 mm können beim Schneiden während der Förderung der Materialbahn problematisch sein.
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Bei einer Trennvorrichtung in Form einer Schlagschere wird die antransportierte Materialbahn gestaut und es kann zur Wellenbildung kommen. Hieraus können Fehler beim Verpacken resultieren. Schlagscheren unterliegen einem hohen Verschleiß, weil sie mit großer Geschwindigkeit arbeiten müssen.
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Bei einer Trennvorrichtung, das ein mitfahrendes Messer umfasst, besteht der Nachteil, dass ein hoher konstruktiver Aufwand betrieben werden muss, um das mitfahrende Messer auf Produktionsgeschwindigkeit zu beschleunigen, zu halten, abzubremsen sowie rückzuführen. Dabei entstehen Beschleunigungskräfte, die einen erhöhten Energieaufwand erfordern und vergrößerte Abnutzungserscheinungen mit sich bringen. Auch die Schnittgenauigkeit wird verringert. Die bekannten Trennvorrichtungen mit mitfahrendem Messer weisen ein hohes Gewicht auf, was hohe Anforderungen an die Antriebstechnik mit sich bringt. Weil große Massen bewegt werden müssen, kommt es zu einem erhöhten Zeitaufwand beim Ablängen. Mit den in Rede stehenden herkömmlichen Trennvorrichtungen können bei Fasermaterialbahnen für den Baubereich allenfalls Taktzeiten von 50 Schnitten pro Minute maximal erzielt werden. Wesentlich ist, dass bisher die Vor- und Zurückbewegung des Trennwerkzeuges linear erfolgt, womit ein hartes Bremsen und ein hoher Verschleiß einhergehen.
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Die Druckschrift
DE 2831958 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Zerteilen von endlosem, langgestreckten Material, das dort in Form von spröden Produkten, wie PVC-Hohlprofilen, vorliegt. Die dortige Lehre nimmt Anleihe bei den aus der Praxis bekannten mitfahrenden Messern aus dem Bereich Wärmedämmstoffbahnen und führt das Trennwerkzeug auf einer kreisförmigen Kurvenbahn. Dabei erzeugt das Trennwerkzeug eine definiert ausgerichtete Trennfläche an der Materialbahn und durchläuft dabei eine Kurvenbahn, wobei die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges zumindest während der Erstellung der Trennfläche der Transportgeschwindigkeit der Materialbahn entspricht. Bei der bekannten Vorrichtung wird eine Beschleunigung oder Verzögerung für die Masse des Werkzeuges und Antriebes ausgeschlossen. Die aus der in Rede stehenden Druckschrift bekannte Trennvorrichtung kann für flexible Fasermaterialbahnen aus Mineralwolle oder ähnlichen Materialien für den Baubereich nicht angewendet werden. Bei Fasermaterialbahnen muss eine Trennvorrichtung an verschiedene Anforderungsprofile anpassbar sein.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trennvorrichtung der in Rede stehenden Art anzugeben, die die Anzahl der Trennvorgänge pro Minute und die Schnittgenauigkeit erhöht und den Verschleiß und den Wartungsaufwand vermindert.
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Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Trennvorrichtung der in Rede stehenden Art derart ausgestaltet und weitergebildet, dass das Trennwerkzeug an mindestens einer Pleuelstange eines Kurbelgetriebes angeordnet ist.
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Zunächst ist erkannt worden, dass herkömmliche Trennvorrichtungen, wie Schlagscheren oder mitlaufende Messer, entweder eine ungenügende Schnittqualität realisieren oder lange Taktzeiten erfordern und sich schnell abnutzen. Weiter ist erkannt worden, dass die langen Taktzeiten und die schnelle Abnutzung und Schnittungenauigkeiten bei Trennvorrichtungen mit Trennwerkzeugen in Form von mitlaufenden Messern durch das hohe Gewicht der Trennvorrichtungen begründet ist, die hohen Beschleunigungs- und Abbremsvorgängen ausgesetzt sind. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine nicht-lineare Bewegung des Trennwerkzeuges und eine Reduktion der Masse der herkömmlichen Trennvorrichtung mit einem mitlaufenden Messer dazu führen könnten, die erfindungsgemäße Aufgabe zu lösen. Schließlich ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass die Anzahl der Trennvorgänge pro Minute und die Schnittgenauigkeit der bekannten Trennvorrichtung dadurch erhöht und der Verschleiß vermindert werden können, dass das Trennwerkzeug an einer Pleuelstange eines Kurbelgetriebes angeordnet ist. Hierdurch sind nicht-lineare, runde und damit sanftere Bewegungen möglich, die den Verschleiß minimieren. Des weiteren ist eine Leichtbauweise realisierbar, die die Ansteuerung der Trennvorrichtung in präziser Form zur Erhöhung der Schnittgenauigkeit ermöglicht. Zudem werden größere Beschleunigungs- und Abbremsgeschwindigkeiten ermöglicht, ohne dass es zu schneller Abnutzung der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung kommt. Damit verringert sich auch der Wartungsaufwand. Durch die leichte Konstruktion der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung müssen geringere Massen bewegt werden, wodurch sich die Eintauch-Austauch-Dauer des Trennwerkzeuges bezogen auf die Materialbahn verkürzt, was zu mehr Schnitten pro Minute führt. Es werden Taktzeiten von 60 bis 80 Schnitten pro Minute möglich.
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Das Kurbelgetriebe könnte einen Antrieb, eine Steuereinrichtung und eine Schubstange umfassen. Die Schubstange könnte mit der Pleuelstange wirkverbunden sein und diese gemäß der Vorgabe der Steuereinrichtung in Bewegung versetzen. Die Steuereinrichtung könnte mechanisch oder elektrisch ausgestaltet sein sowie elektronische Datenverarbeitungsmittel mit passender Software umfassen, die die Bewegung des Trennwerkzeuges auf der Kurvenbahn vorgibt. Im Hinblick auf den Antrieb wird als erfindungswesentlich hervorgehoben, dass vorzugsweise nur ein Antrieb vorgesehen ist. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Synchronisierung aller Bewegungsabläufe und Geschwindigkeiten von Vorteil, sondern auch im Hinblick auf eine geringe Masse der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung. Trennvorrichtungen gemäß dem Stand der Technik weisen oft bis zu drei Antriebe auf.
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Des Weiteren könnte die erfindungsgemäße Trennvorrichtung zwischen der Steuereinrichtung und der Schubstange einen Umlenkhebel umfassen. Der Umlenkhebel könnte mit der Schubstange wirkverbunden sein, welche an der das Trennwerkzeug tragenden Pleuelstange angreift.
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Die erfindungsgemäße Trennvorrichtung könnte des Weiteren ein Getriebeelement in Form eines Kurbelarmes aufweisen. Der Kurbelarm könnte drehbar gelagert sein und seinerseits mit der Pleuelstange wirkverbunden sein. Der drehbare Kurbelarm könnte in vorteilhafter Weise eine Auf- und Abbewegung des Trennwerkzeuges ermöglichen. Der Kurbelarm könnte auf einer Welle oder Achse angeordnet sein und einen eigenen Antrieb aufweisen. Zur Synchronisation aller Bewegungen ist es vorteilhaft, das der Kurbelarm integraler Bestandteil des Kurbelgetriebes ist und von demselben Antrieb angetrieben wird wie die Pleuelstange. Die Bewegungsbahn des Kurbelarmes könnte im Wesentlichen kreisförmig sein. Durch die Rotation des Kurbelarms des Kurbelgetriebes wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass die erfindungsgemäße Trennvorrichtung flexibel auf alle Stärken der Materialbahn anwendbar ist.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung könnten zwei durch einen Balken verbundene voneinander beabstandete Pleuelstangen und zwei gleichsinnig laufende, voneinander beabstandete Kurbelarme vorgesehen sein. Hintergrund dieses konstruktiven Aufwandes ist die Erzielung der Stabilität der zur Materialbahn stets senkrecht verlaufenden Ausrichtung des Trennwerkzeuges. Der Balken könnte in seiner Funktion als Trennwerkzeugträger stets parallel zur Materialbahn ausgerichtet sein und das Trennwerkzeug könnte sich stets – zur Realisierung eines entsprechenden Schnittes – senkrecht zum Balken erstrecken. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung könnten die Kurbelarme auf zwei gegeneinander versetzten Achsen/Wellen unter gegenseitiger paralleler Ausrichtung angeordnet sein.
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Die im vorigen Absatz beschriebene Ausführungsform der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung könnte in vergleichsweise leichter Bauweise realisiert werden, so dass deren Masse einen Bruchteil der Masse herkömmlicher Trennvorrichtungen mit einem Trennwerkzeug in Form eines mitlaufenden Messers ausmacht. Durch die geringere Masse der in Rede stehenden erfindungsgemäßen Trennvorrichtung verkürzt sich die Eintauch-Austauch-Dauer des Trennwerkzeuges bezogen auf die Materialbahn, die den Bruchteil einer Sekunde beträgt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel werden hierdurch – unabhängig von der Materialbahnstärke – Taktzeiten von 60 Schnitten pro Minute bei 0,9 m bis 1,0 m Plattenlänge erreicht.
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Die Kurvenbahn, die das Trennwerkzeug beim Durchtrennen der Materialbahn durchläuft, könnte einen definierten Kompensationsabschnitt und einen definierten Synchronabschnitt aufweisen.
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In dem definierten Synchronabschnitt könnten die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges und die Transportgeschwindigkeit der Materialbahn betragsgleich sein, was zu einer Geschwindigkeitsdifferenz gleich Null führt. Hieraus ergibt sich während des Schneidvorgangs im Synchronabschnitt der Kurvenbahn eine konstante horizontale Geschwindigkeit, die gewährleistet, dass die Materialbahn sich nicht staut und dass das Trennwerkzeug eine Trennfläche erzeugt, die sich senkrecht zur Materialbahn erstreckt. Der gerade Schnitt der Materialbahn ermöglicht die Stoß-auf-Stoß-Lagerung der Materialbahnabschnitte. Die Synchronisierung könnte bei der Berührung der Materialbahnoberfläche durch das Trennwerkzeug beginnen und beim Austritt des Trennwerkzeuges aus der Materialbahn enden. Die Mitfahrrichtung des Trennwerkzeuges im Synchronisationsabschnitt entspricht der Transportrichtung der Materialbahn.
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Der definierte Kompensationsabschnitt bietet Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Einstellung des Trennwerkzeuges auf den nächsten Schnitt in der gewünschten Abschnittslänge. Dabei könnte es durch die Kurbel-Pleuel-Bewegung dazu kommen, dass die Bewegungsrichtung des Trennwerkzeuges im Kompensationsabschnitt entgegen der Richtung der Transportrichtung der Materialbahn orientiert ist. Die Anpassung der Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges an die Länge der Materialbahn bis zum nächsten Schnitt kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Bei großen Schnitt-Längen könnte es zum Stopp des Trennwerkzeuges innerhalb des Kompensationsabschnittes kommen. Bei kleinen Schnittlängen könnte auf die Beschleunigung verzichtet werden oder es könnte die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges vermindert werden, was zu einem besonders ruhigen Bewegungsablauf führt. Folgt auf eine kurze Schnittlänge eine lange Schnittlänge, kann es dazu kommen, dass das Trennwerkzeug nicht nur verlangsamt, sondern auf Null gefahren wird. Folgt auf eine lange Schnittlänge eine kurze Schnittlänge, könnte eine Beschleunigung des Trennwerkzeuges entgegen der Transportrichtung der Materialbahn erfolgen, um schneller am nächsten Einstich zu sein. Alternativ könnte zugunsten eines ruhigen Laufes während der Kompensation auch die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges vermindert werden.
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In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, dass der Antriebsmotor des Kurbelgetriebes dadurch leicht regelbar sein könnte, dass ab dem Einstich in die Materialbahn eine konstante Winkelgeschwindigkeit eingestellt wird. Die aus dem Stand der Technik bereits bekannte Tatsache, dass das Trennwerkzeug keine Mitfahrgeschwindigkeitsabweichung zur Transport- bzw. Vorschubgeschwindigkeit der Materialbahn während des Trennvorgangs aufweist, könnte bei der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung durch die Einstellung einer konstanten Winkelgeschwindigkeit erreicht werden. Die konstante Winkelgeschwindigkeit resultiert aus der Transportgeschwindigkeit der Materialbahn, die der direkte Leitwert für die Kurvenbahn des Trennwerkzeuges ist.
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Die Synchronisation könnte auf Messwertbasis erfolgen. Bspw. könnte ein Messrad auf der Materialbahnoberfläche aufliegen und Signale zum Antrieb des Kurbelgetriebes senden. Schwankungen der Transportgeschwindigkeit der Materialbahn, die in der Regel keine konstante Beschaffenheit aufweist, sondern unterschiedliche Bahnqualitäten, könnten durch das Steuerungssystem aufgefangen werden. Das Messrad könnte mit leichtem Druck auf der Materialbahn aufliegen und lose mit dieser mitdrehen. Wenn Schwankungen auftreten, so regelt die erfindungsgemäße Trennvorrichtung direkt nach. Wird durch die Schwankungen die Geschwindigkeit des Messrades reduziert, so fährt das Trennwerkzeug proportional langsamer. Erfährt das Messrad eine Beschleunigung, so fährt auch das Trennwerkzeug schneller. Alternativ zu einem Messrad könnte das Signal auch aus dem Härteofen kommen, den die Materialbahn verlässt, und schließlich in den Bereich der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung zu gelangen.
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Die vom Trennwerkzeug beschriebene Form der Kurvenbahn könnte in Abhängigkeit von der Synchronisationsdauer und letztendlich in Abhängigkeit von der Stärke und Beschaffenheit der Materialbahn unterschiedlich sein. Während Versuchen in der Praxis hat sich eine Form ergeben, die einer sich einseitig verjüngende Ellipse oder einem sich einseitig verjüngendem Kreis (Ei) ähnelt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung könnte diese ein Gegenwerkzeug zum Trennwerkzeug umfassen. Das Gegenwerkzeug könnte unterhalb der Materialbahn, im Bereich des Durchstichs, angeordnet sein. Der Zweck des Gegenwerkzeuges ist auf die saubere Durchtrennung der Materialbahn gerichtet. Das Gegenwerkzeug könnte feststehen und eine Messerkante ausbilden. Alternativ könnte das Gegenwerkzeug mitfahrend ausgeführt sein. Das Gegenwerkzeug und das Trennwerkzeug könnten in Form eines Ober- und Untermessers vorliegen.
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Gemäß einer Weiterbildung könnte das Gegenwerkzeug auch mit dem Trennwerkzeug synchronisiert sein und in Ruhestellung weggeklappt sein. Erst wenn sich das Trennwerkezug dem Durchstichbereich nähert, könnte das Gegenwerkzeug aktiviert werden. Dies hat den Vorteil, dass während des Transports der Materialbahn kein störender Reibeinfluss des Gegenwerkzeuges auftritt, der den Prozess verlangsamt oder bspw. die Oberfläche der Unterseite der Materialbahn beschädigt.
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Unabhängig vom Vorhandensein eines Gegenwerkzeuges könnte das Trennwerkzeug alternativ zu einem Messer auch als Heißdraht ausgebildet sein, der insbesondere bei Kunststoffbahnen Anwendung finden könnte.
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Im Hinblick auf die konstruktive Ausführung des Kurbelgetriebes könnten verschiedene Kraftübertragungsmittel, insbesondere zur Wirkverbindung mit der Pleuelstange, eingesetzt werden. Hier sind mechanische Zahnriemen, Zahnräder oder Ketten ebenso möglich wie hydraulische, pneumatische, elektromotorische oder elektromagnetische Kraftübertragungsmittel.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des angeführten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
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1 in schematischer Darstellung, eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Trennvorrichtung mit dem Trennwerkzeug im oberen Totpunkt des Kompensationsabschnitts der Kurvenbahn,
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2 in schematischer Darstellung, den Gegenstand der 1 mit dem Trennwerkzeug im Synchronabschnitt, auf dem Weg zum Durchstichpunkt,
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3 in schematischer Darstellung, den Gegenstand der 1 mit dem Trennwerkzeug im Synchronabschnitt, am Durchstichpunkt, mit Gegenwerkzeug und
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4 in schematischer Darstellung, den Gegenstand der 1 mit dem Trennwerkzeug beim Eintritt in den Kompensationsabschnitt auf dem Weg zum oberen Totpunkt (Rückhub).
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Die 1 bis 4 zeigen eine erfindungsgemäße Trennvorrichtung zum Ablängen einer Materialbahn 1, die mittels einer Transporteinrichtung 2 in Transportrichtung T verfahrbar ist. Die Trennvorrichtung umfasst ein Trennwerkzeug 3, das in den 1 bis 4 in verschiedenen Positionen während eines kompletten Schnittes gezeigt ist.
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Das Trennwerkzeug 3 fährt mit der Materialbahn 1 mit, erzeugt eine definiert ausgerichtete Trennfläche 4 an der Materialbahn 1, die in 4 dargestellt ist. Dabei durchläuft das Trennwerkzeug 3 eine Kurvenbahn 5, wobei die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges 3 während der Erstellung der Trennfläche 4 der Transportgeschwindigkeit der Materialbahn 1 entspricht. Das Trennwerkzeug 3 liegt hier als Obermesser vor, dessen Spitze die Kurvenbahn 5 entlang bewegt wird.
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Das Trennwerkzeug 4 ist über einen Balken 8 an zwei voneinander beabstandeten Pleuelstangen 6, 7 eines Kurbelgetriebes 9 angeordnet.
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Das Kurbelgetriebe 9 umfasst einen Antrieb 10, eine Steuereinrichtung 11, die nur symbolisch angedeutet ist, und eine Schubstange 13, die über den Balken 8 mit den beiden Pleuelstangen 6, 7 wirkverbunden ist und diese gemäß der Vorgabe der Steuereinrichtung 11 in Bewegung versetzt.
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Zwischen der Steuereinrichtung 11 und der Schubstange 13 ist ein Umlenkhebel 12 vorgesehen. Durch den gemäß Pfeil U schwenkbaren Umlenkhebel 12 und durch die Schubstange 13 wird der Balken 8 translatorisch in die Transportrichtung gemäß Pfeil T oder entgegen der Transportrichtung gemäß Pfeil T bewegbar.
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Die Pleuelstangen 6, 7 sind jeweils mit einem drehbar gelagerten Kurbelarm 14, 15 wirkverbunden, wodurch eine Auf- und Abbewegung gemäß Pfeil A des Trennwerkzeuges 3 ermöglicht wird. Die Kurbelarme 14, 15 sitzen jeweils auf einer Welle 16, 17. Der äußerste Verbindungspunkt 18, 19 zwischen Pleuelstange 6, 7 und Kurbelarm 14, 15 bewegt sich auf einer hier nicht dargestellten Kreisbahn, wodurch ein Exzenter ausgebildet ist.
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Der Balken 8 ist stets, in jeder Position, parallel zur Materialbahn 1 ausgerichtet und das Trennwerkzeug 3 erstreckt sich stets senkrecht zum Balken 8 und damit auch zur Materialbahn 1.
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Die Kurvenbahn 5 des Trennwerkzeuges 3 weist einen definierten Kompensationsabschnitt K und einen definierten Synchronabschnitt S auf. Im Synchronabschnitt S der Kurvenbahn 5 sind die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges 3 und die Transportgeschwindigkeit der Materialbahn 1 betragsgleich. Im Kompensationsabschnitt K der Kurvenbahn 5 ist die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges 3 an die Länge der Materialbahn 1 bis zum nächsten Schnitt anpassbar.
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Die Kurvenbahn 5 weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine sich stark verjüngende Eiform auf, wobei der Synchronisationsabschnitt S in den sich verjüngenden Bereich mit beinahe geraden aufeinander zu laufenden Konturabschnitten fällt. Die Form der Kurvenbahn 5 hängt von der Synchronisationsdauer ab und die Synchronisationsdauer hängt von der Stärke und Beschaffenheit der Materialbahn 1 ab.
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Die 1 bis 4 zeigen ein Gegenwerkzeug 20 zum Trennwerkzeug 3, das einen Spalt 21 umfasst, unterhalb der Materialbahn 1 angeordnet ist, ohne diese zu berühren und ebenfalls mitfahrend ausgebildet ist.
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Die 3 zeigt, dass das Trennwerkzeug 3 in den Spalt 21 des Gegenwerkzeuges 20 eintaucht, nämlich dann, wenn es den Durchstichpunkt D erreicht.
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Bewegungsablauf während eines Schnittes:
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In 1 befindet sich das Trennwerkzeug 3 im oberen Totpunkt OT des Kompensationsabschnitts K, der sich bis zur Oberfläche der Materialbahn 1 erstreckt.
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In 2 hat sich das das Trennwerkzeug 3 dem Synchronisationsabschnitt S angenähert und tritt am Eintrittspunkt E in diesen ein. Die hierzu erforderliche abwärts orientierte Bewegung gemäß Pfeil A wird über die exzentrische Bewegung der Pleuelstangen 6, 7 und der Kurbelarme 14, 15 in den Verbindungspunkten 18, 19 realisiert.
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In 3 befindet sich das Trennwerkzeug 3 im Synchronabschnitt S und hat den Durchstichpunkt D erreicht, wobei es in den Spalt 21 des Gegenwerkzeuges 20 eintaucht. Innerhalb des Synchronisationsabschnitts S sind die Mitfahrgeschwindigkeit des Trennwerkzeuges 3 und die Transportgeschwindigkeit der Materialbahn 1 betragsgleich sind. Beide Geschwindigkeiten sind in dieselbe Transportrichtung T orientiert.
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In 4 verlässt das Trennwerkzeug 3 den Synchronabschnitt S, nachdem der untere Totpunkt UT der Kurvenbahn 5 durchfahren ist und erreicht den Kompensationsabschnitt K. Am unteren Totpunkt UT setzt die von der Materialbahn 1 weg orientierte, aufwärts gerichtete Bewegung des Trennwerkzeuges 3 gemäß Pfeil A ein.
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Die aufwärts gerichtete Bewegung gemäß Pfeil A (Rückhub) gekoppelt mit der geradlinigen Bewegung des Balkens 8 entsprechend den Vorgaben der Steuereinrichtung 11 führen dazu, dass das Trennwerkzeug 3 entgegen der Transportrichtung T auf der Kurvenbahn 5 im Kompensationsabschnitt K mit angepasster Geschwindigkeit der Kurbelarme 14, 15 nach einer Plattenlänge L den nächsten Eintrittspunkt E in den Synchronabschnitt S erreicht.
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Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
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Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel eingeschränkt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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